Datum: 25.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 14.12.2017 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2018 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.01.2018 - öffentlicher Teil
2 Kindertagesstätten; Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2018 und Einführung einer Mittagessenpauschale
3 Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
4 Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Straße „Kirchplatz“ in Vöhringen; Information und Billigung der Kostenspaltung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Stellungnahme der Stadt Vöhringen zum Nuxit Anregung Herr Barth
6.2 Kleiner Reparaturen an Straßen Anregung Herr Maier
6.3 Spielplatz an der Witzighauser Straße in Illerberg Anfrage Frau Böck
6.4 Aktion "Blühende Landschaft durch artenreiche Wildblumenwiesen" Anfrage Frau Böck

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 14.12.2017 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 14.12.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 15.01.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.01.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 18.01.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätten; Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2018 und Einführung einer Mittagessenpauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2018 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2015 erhöht.
Bereits im Jahre 2011 hat sich der Stadtrat für eine in regelmäßigen zeitlichen Abstand stattfindende Beitragsanpassung ausgesprochen, um letztendlich größere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die umfangreicheren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1 + 2)
                       geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten          50 €        (Vöhringen: 64 € /neu: 67 €)            112 € (Vöhringen: 76 €/neu: 79 €)
> Krippe                119 €        (Vöhringen: 116 €/neu 119 €)           265 € (Vöhringen: 146 €/neu: 149 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von
2 € bis 5 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 55 % der entstandenen Kosten.
(vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).

Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissen vertretbaren Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2018 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen wiederum analog der letzten Erhöhung im Jahre 2015 entsprechend um jeweils 3 € linear anzupassen:

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €



Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Seit September 2012 wurde diese Regelung aufgrund der Novellierung des BayKiBiG zum Einstieg in ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr durch Beschluss im Stadtrat v. 17.07.12 dahingehend ergänzt, dass für Vorschulkinder in allen Vöhringer Einrichtungen volle Beitragsfreiheit besteht.
Hierzu gewährt der Freistaat Bayern im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht zur Entlastung der Familien einen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/Kind.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Nachfolgend ausschnittweise die Rückmeldungen hierzu:
AWO KiTa Rappelkiste
Träger:
stimmen Beitragserhöhung zu
Elternbeirat:
„Leider zeigt sich im Elternbeirat ein uneinheitliches Meinungsbild. Vorab bleibt festzustellen, dass alle Elternbeiräte die Stadt Vöhringen als sehr kinderfreundlich wahrnehmen und dies auch sehr zu schätzen wissen.
Unserer Meinung nach, gibt es jedoch einige Punkte die für, sowie gegen eine Gebührenerhörung sprechen. Dafür spricht, dass seit der letzten Anpassung bereits 3 Jahre vergangen sind und die aktuelle Erhöhung mit 3 € augenscheinlich moderat ausfällt.
Gegen eine Gebührenanpassung spricht allerdings auch, dass die 3 € im Monat für die Mindestbuchungszeit immerhin 36 € im Jahr sind. Dies mag für einige Eltern kein Problem darstellen, anderen Familien fehlt dieser Betrag aber letztlich für elementare Bedürfnisse. Ein weiteres Argument gegen die Erhöhung ist, dass diese nicht in die aktuelle politische Diskussion passt, da diese eher in Richtung völlige Gebührenbefreiung von Kinderbetreuung geht.“
Evang. Kinderhaus Arche
Träger:
Der moderaten Erhöhung wird vonseiten des Kirchenvorstandes zugestimmt.
Elternbeirat:
keine Einwände gegen die geplante Beitragserhöhung
Kath. KiTa St. Michael
Träger:
Die kath. Stadtpfarrkirchenstiftung schließt sich der vorgesehenen linearen Erhöhung an.
Elternbeirat:
„Leider steigen die Kosten überall. Es ist nicht einfach. Wir haben uns lange untereinander ausgetauscht. Dennoch ist uns klar, dass die Betriebskosten irgendwie gehändelt werden müssen. Daher stimmen wir aktuell für eine Preiserhöhung von 3 €.“
Städt. KiTa St. Martin, Illerberg
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. Kneipp®-KiTa Pusteblume, Illerzell
Elternbeirat:
keine Rückmeldung
Städt. KiTa Nord
Elternbeirat:
keine Rückmeldung


Mittagessenpauschale

Derzeit können die Eltern in den Krippen, Kindergärten und den Mittagsbetreuungen wöchentlich wählen, an welchen Tagen ihr Kind im Kindergarten ein warmes Mittagessen bekommt.
Hierfür wird (je nach Einrichtung) ein Betrag von 2,90 € bis 3,75 € fällig, der anhand der tatsächlich konsumierten Menge im Folgemonat abgerechnet wird.
Den Eltern wird hierdurch zwar ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, die Abrechnung in den acht betreffenden Einrichtungen ist jedoch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.

Die katholische Pfarrkirchenstiftung rechnet – wie viele andere Einrichtungen - bereits seit einigen Jahren erfolgreich das Mittagessen pauschal ab.
Hierzu geben die Eltern neben der wöchentlichen Buchungszeit auch die Essenstage an.

Anhand einer Kalkulation (sh. Anlagen 5 – 8) wird eine monatliche Essenspauschale errechnet, die zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben wird.
Berücksichtigt werden hierbei ebenfalls Schließtage, Sonn- und Feiertage sowie zehn sonstige Fehltage zugunsten der Eltern.
Fehlt ein Kind dauerhaft mehr als drei Wochen, ist eine Rückerstattung möglich.

In den städtischen Einrichtungen würde die Pauschale wie folgt aussehen:

Krippe

5 x wöchentlich
35,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
28,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
21,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
14,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
7,00 €/mtl.

KiTa

5 x wöchentlich
48,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
38,80 €/mtl.
3 x wöchentlich
29,10 €/mtl.
2 x wöchentlich
19,40 €/mtl.
1 x wöchentlich
9,70 €/mtl.

Hort
mit Ferienbetreuung
ohne Ferienbetreuung
5 x wöchentlich
51,50 €/mtl.
60,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
41,20 €/mtl.
48,40 €/mtl.
3 x wöchentlich
30,90 €/mtl.
36,30 €/mtl.
2 x wöchentlich
20,60 €/mtl.
24,20 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,30 €/mtl.
12,10 €/mtl.
       
Mittagsbetreuung

5 x wöchentlich
54,50 €/mtl.
4 x wöchentlich
43,60 €/mtl.
3 x wöchentlich
32,70 €/mtl.
2 x wöchentlich
21,80 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,90 €/mtl.

Diese pauschalen Beiträge sind in etwa gleich wie die bisher monatlich bezahlten Beiträge der Eltern im jährlichen Durchschnitt.

Empfehlung

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.



1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags.
Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 15.01.2018 und führt ergänzend aus, dass der frühkindlichen Bildung eine zentrale Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen zukommt. Es müsse deshalb zwischen Kommune und Land eine neue Form der Verantwortungsgemeinschaft für diese frühkindliche Bildung und Betreuung der Kinder geben. Aktuell gefordert werde immer wieder der Einstieg in die Gebührenfreiheit. Die Gebühren bzw. Beiträge werden in vielen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich gehandhabt. Solange keine neue Regelung hierzu vereinbart sei, sei die Kommune gehalten, den bisherigen Modus beizubehalten und zumindest einen geringen Gebührenanteil von den Eltern abzuverlangen. Dieser Gebührenanteil liege und nach der turnusmäßig nun anstehenden moderaten Erhöhung bei lediglich ca. 4, 27% (!) und liege im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2018 um jeweils 3,00 € angepasst.

1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Erhöhter Beitrag für

2 ½- bis 3-jährigeKinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
67,00 €  bisher 64,00 €
79,00 €  bisher 76,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
69,00 €  bisher 66,00 €
81,00 €  bisher 78,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
71,00 € bisher 68,00 €
83,00 €  bisher 80,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
73,00 €  bisher 70,00 €
85,00 €  bisher 82,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
75,00 € bisher 72,00 €
87,00 €  bisher 84,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
77,00 € bisher 74,00 €
89,00 €  bisher 86,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
79,00 € bisher 76,00 €
91,00 €  bisher 88,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
119,00 €  bisher 116,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
124,00 €  bisher 121,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
129,00 €  bisher 126,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
134,00 €  bisher 131,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
  139,00 €  bisher 136,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð
144,00 €  bisher 141,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð
149,00 €  bisher 146,00 €

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden          ð
74,00 €  bisher 71,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð
76,00 €  bisher 73,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð
78,00 €  bisher 75,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð
80,00 €  bisher 77,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð
82,00 €  bisher 79,00 €

Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags. Dabei wird das jüngste Kind der Familie immer zu 100 % veranlagt. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen. Unter Voraussetzung des Fortbestandes der staatlichen Zuschussleistung für Vorschulkinder besteht weiterhin Beitragsfreiheit für diese Kinder. Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. Die Abrechnung der Mittagessen erfolgt ab September 2018 pauschal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö Beschließend 3

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk, der auf das in der Niederschrift zusammengefasste Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 verweist.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Straße „Kirchplatz“ in Vöhringen; Information und Billigung der Kostenspaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Straßenbaumaßnahme für die Straße „Kirchplatz“ ist aus technischer Sicht mittlerweile abgeschlossen.

Wie bei anderen Straßenbaumaßnahmen auch üblich, erfolgten die Vermessungsarbeiten für einige erforderlich gewordene Grundabtretungen nach Abschluss der technischen Straßenbauarbeiten.

Bis wann jedoch die notwendige notarielle Beurkundung, vor allem mit dem Landkreis
Neu-Ulm, abschließend erfolgen können wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da vom Vermessungsamt Günzburg die notwendigen Fortführungsnachweise noch nicht erstellt worden sind.
Auch wenn lt. Auskunft dieses Amtes mit den Fortführungsnachweisen nun etwas zeitiger gerechnet werden könne, hält die Verwaltung doch noch einen längeren Zeitraum bis zum Abschluss des Grunderwerbs für realistisch, da auch beim Grundbuchamt derzeit wieder längere Bearbeitungszeiten zu beobachten sind.

Um eine möglichst zeitnahe Abrechnung der Beiträge, die auch im Interesse der beitragspflichtigen Anlieger und der Stadt Vöhringen liegen dürfte, erreichen zu können, hat die Stadtverwaltung für die Straße „Kirchplatz“ die Abspaltung der Kosten des Grunderwerbs von den übrigen Kosten ausgesprochen.

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Information über die Kostenspaltung für die Straße „Kirchplatz“ zur Kenntnis und billigt diese.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Kurzdarstellung in der Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass die aktuelle Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht nur die Bürgerinnen und Bürger verunsichere, sondern auch die Städte und Gemeinden. Eine baldige Bereinigung dieser Rechtsunsicherheit und eine ausreichende finanzielle Kompensation der Kommunen für einen etwaigen Ausfall der Straßenausbaubeiträge sei dringend erforderlich. Er gehe davon aus, dass dies bis zum Sommer des Jahres 2018 der Fall sein dürfte. Bis dahin sei die Kommune aber an die derzeitige Rechtslage gebunden.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion zur geplanten Abschaffung der Straßenausbeiträge, in der Herr Bürgermeister Janson zur gegenwärtigen aktuellen Sachlage noch ausführt, es solle wohl eine entsprechende Kompensation für die Gemeinden geben, die bislang ordnungsgemäß Ausbaubeiträge erhoben haben.

Für Gemeinden mit laufenden Ausbauvorhaben stelle sich nun für eine bislang vorgesehene Beitragsabrechnung aber die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll.

Kommuniziert wurde bislang lediglich, dass es keine Rückabwicklung von zum jetzigen Zeitpunkt bereits bezahlten Beiträgen geben soll. Fraglich sei aber gleichwohl weiter, ab welchem Zeitpunkt der Erhebung der Ausbaubeiträge die Rechtsgrundlage entzogen werde und auf welches Kriterium man sich hierbei stützen könne. Denkbare Zeitpunkte wären z.B. das Entstehen der Beitragspflicht, die Fälligkeit der Beiträge oder der Beginn der technischen Maßnahme. Eine weitere Problematik liege in der gesetzlichen Bestimmung des KAG, konkret wiederum in der Herstellungsfiktion des Art. 5a Abs. 7 KAG zum 1. April 2021

Im Anschluss hieran ergeht nachstehender Beschluss:



……………………………………………….

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Information über die Kostenspaltung für die Straße „Kirchplatz“ zur Kenntnis und billigt diese.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6
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6.1. Stellungnahme der Stadt Vöhringen zum Nuxit Anregung Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Barth regt an, dass auch die Stadt Vöhringen zur geplanten Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm und damit zum Austritt aus dem Landkreis Neu-Ulm Stellung beziehen soll, da sich der „Nuxit“ mittelbar auch auf die Stadt Vöhringen auswirken würde.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson weist darauf hin, dass dies im Grunde keine originäre Aufgabe der Stadt Vöhringen sei, die auch kein formales Mitsprache- oder Mitwirkungsrecht habe. Selbst der Landkreis habe kein formales direktes Mitwirkungsrecht. Der Kreistag werde nur angehört.

Die Entscheidung der Stadt Neu-Ulm, einen Antrag auf Kreisfreiheit zu stellen, sei ausschließlich Sache der Stadt Neu-Ulm selbst. Mit Zustimmung des Landtags können Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei entsprechender Bedeutung nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklärt werden. Es sei dies auch ein sehr komplexer Vorgang, der zumindest grundsätzlich erst einmal erörtert werden müsste.

Die Stadt Vöhringen könne zwar allgemein ihr Bedauern über einen möglichen Austritt der Stadt Neu-Ulm zum Ausdruck bringen. Dies haben die 16 Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm in einer Sitzung des Bayer. Gemeindetages, Kreisverband Neu-Ulm, allerdings auch schon im Dezember letzten Jahres getan.

Einige Gremiumsmitglieder bringen schließlich noch ihre persönliche Meinung
zum Ausdruck, in der sie den Schritt der Stadt Neu-Ulm für falsch halten würden.
Die Stadt Neu-Ulm habe viele Jahre vom Landkreis Neu-Ulm profitiert und hätte diesen Schritt auch schon früher beschreiten können. Herr Bürgermeister Janson erläutert, dass die Stadt Neu-Ulm derzeit noch keinen Antrag auf Kreisfreiheit gestellt habe. Die Entscheidung über einen solchen Antrag würde letztlich bei der Bayer. Staatsregierung liegen.

Er erklärt sich bereit, für die Stadtratsmitglieder den aktuellen Sachverhalt sowie die
rechtlichen Gesichtspunkte zu dieser Thematik in einer Übersicht zusammen zu fassen.

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6.2. Kleiner Reparaturen an Straßen Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier regt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbeiträge an, einen kompletten Ausbau durch regelmäßige Kontrollen und Durchführung von kleineren Ausbesserungen zu vermeiden.
Weiterhin führt er aus, dass beim Minikreisverkehr „Lepple“ im Bereich der Vöhlinstraße / Memminger Straße, einige Pflastersteine fehlen würden, die möglichst bald ersetzt werden sollten.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information zum Minikreisverkehr und sichert eine Prüfung bzw. Weiterleitung an das zuständige Staatliche Bauamt zu.
Ferner erklärt er, dass die Straßen im Stadtgebiet Vöhringen regelmäßig, insbesondere natürlich nach der Winterzeit, durch den Bauhof kontrolliert und auch ausgebessert werden, da dies aus Gründen der  Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Die Stadtverwaltung habe zudem auch schon in der Vergangenheit einige Straßenunterhaltsmaßnahmen mit speziellen Spritzbeschichtungen durchgeführt, z.B. in der Unteren und Oberen Hauptstraße in Illerberg/Thal, um einen kostenpflichtigen Straßenausbau zu vermeiden. Eine solche „Reparatur“ habe sich auch bewährt, teilweise hielt sie deutlich länger, als in Aussicht gestellt.

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6.3. Spielplatz an der Witzighauser Straße in Illerberg Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Frau Böck erkundigt sich, weshalb die Seilbahn am Spielplatz bei der Witzighauser Straße in Illerberg seit längerer Zeit nicht mehr funktionsfähig ist und außer Betrieb gesetzt wurde. Bürger hätten bei Rückfragen von der Stadtverwaltung die Auskunft bekommen, dass das Gerät abgebaut wird. Die Eltern der dort spielenden Kinder bedauern dies sehr und bitten um Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung.

Antwort:
Herrn Bürgermeister Janson ist dieser Sachverhalt nicht bekannt und sichert eine Prüfung zu.

Anmerkung:
Bei den regelmäßigen Spielplatzkontrollen wurde festgestellt, dass die Stützen der Seilbahn morsch und deshalb einsturzgefährdet sind. Die Seilbahn wurde deshalb außer Betrieb gesetzt und wird im Frühjahr abgebaut. Derzeit wird geprüft, ob eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden kann, da die Seilbahn aufgrund des Höhenunterschiedes beim Bremsen zu viel Schwung hat und dies vor allem für kleinere Kinder gefährlich ist.

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6.4. Aktion "Blühende Landschaft durch artenreiche Wildblumenwiesen" Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Frau Böck nimmt Bezug auf die Aktion des Landratsamten Neu-Ulm „Blühende Landschaft durch artenreiche Wildblumenwiesen“ und fragt nach, ob sich auch die Stadt Vöhringen daran beteiligt.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Stadt Vöhringen dies unabhängig dieser jüngsten Aktion des Landratsamtes schon in der Vergangenheit getan habe und auf städtischen Flächen oder Straßenrändern Wildblumen ausgesät habe. Man prüfe derzeit, ob ein weiteres Grundstück für diese Zwecke genutzt werden kann. In Illerzell habe man vor einiger Zeit zusammen mit dem Bund Naturschutz auch ein sog. Schwalbennest aufgestellt und eine Blumenwiese angelegt. Sie würden zahlreichen Insekten wie Schmetterlingen und Bienen einen Lebensraum bieten.

Ein Gremiumsmitglied regt an, bei der Aussaht den Blumensamen „Mössinger Sommer“ zu verwenden. Auch dies, so Bürgermeister Janson, sei schon erfolgt.

Datenstand vom 02.03.2018 07:18 Uhr