Datum: 01.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.01.2018 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 19.02.2018 - öffentlicher Teil
1.3 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 20.02.2018 - öffentlicher Teil
2 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018
3 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2019 - 2021
4 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen
5 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70712) 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus
6 Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2017
7 Straßenausbauprogramm 2018-2021 sowie 2022 ff.; Modifizierung bezüglich Ziffer 6; Billigung
8 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen; Neufassung
9 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 4. Änderung
10 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 1. Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen 2. Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr in der Stadt Senden Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung
11 Cardijn-Haus; Erneuerung von Fenster und Türen; Metall- und Verglasungsarbeiten; Auftragsvergabe
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.01.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.01.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 19.02.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 19.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 1.3

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018.

Abstimmungsergebnis:        Haupt- und Umweltausschuss        13 : 0 angenommen
                               Bau- und Verkehrsausschuss        13 : 0 angenommen

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 20.02.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 20.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 2

Empfehlung

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Schwerpunkte bzw. auszugsweise Darstellung der Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson:

„Städte und Länder berauschen sich am Steuerplus“, so lautete vergangener Woche in der Tageszeitung „DIE WELT“ die Headline auf der ersten Seite. Der überraschend robuste Aufschwung sorge für neue Rekordüberschüsse bei der öffentlichen Hand. Bund, Länder, Kommunen hätten nach Rechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 36,6 Milliarden Euro mehr eingenommen als sie ausgegeben hätten.

Diese sehr positive Darstellung verdecke aber zum einen die enormen Unterschiede bei den jeweiligen Kommunen, zum anderen komme hierin nicht zum Ausdruck, dass den Kommunen immer mehr kostenträchtige Aufgaben aufgebürdet werden, ohne dass sie von Bund und Land hierfür einen entsprechenden Kostenausgleich erhalten. Diese Diskrepanz sei schon seit Jahren zu beklagen.

Dies sei auch mit ein Grund, dass sich die Stadt Vöhringen an diesen nicht unerheblichen Mehreinnahmen des Bundes und der Länder nicht „berauschen“ kann, sondern eine erneut angespannte Haushaltslage zu bewältigen hat.

Trotz dieser nicht so erfreulichen Finanzzahlen, seien die im Haushalt 2018 vorgesehenen Investitionen aber nahezu unverzichtbar. Manche Vorhaben wie die Neugestaltung der „Neuen Rathausmitte“ oder der Bahnhofstraße und des Bahnhofareals müssen jedoch leider auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wieder andere Maßnahmen müssen sogar komplett gestrichen werden.

Für die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Investitionen müssen neue Kredite in Höhe von voraussichtlich 3,6 Millionen Euro aufgenommen werden. Am Ende des Haushaltsjahrs 2018 soll sich der Schuldenstand der Stadt Vöhringen auf rund 9,1 Mio. € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 680,00 € entspricht.

Der Haushaltsentwurf 2018 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 43.716.521 € auf und liegt damit um 773.013 € oder 1,74 % unter dem Ansatz des Haushaltsplanes 2017.
Vom gesamten Haushaltsvolumen entfallen 32.233.822 € auf den Verwaltungshaushalt und 11.482.699 € auf den Vermögenshaushalt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,39% für den Verwaltungshaushalt und eine Minderung von 7,27% für den Vermögenshaushalt.

Die Gewerbesteuereinnahmen wurden mit 5.300.000 € prognostiziert und liegen damit um 1.700.000€ (22,29%) unter dem Prognosewert des Nachtragshaushaltes 2017. Ob dieser für 2018 veranschlagte Einnahmeansatz letztendlich erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Erfreulich ist die erneute Steigerung bei der Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung auf nun immerhin 8.125.000 €. Dies entspricht einer Zunahme um 6,49% gegenüber dem Vorjahr (Ansatz 7.630.000 €). Die Einkommensteuerbeteiligung bleibt damit im Haushalt der Stadt Vöhringen die größte Einnahmeposition.

Die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 943,47 €/ Einwohner (insgesamt: 12.451.925 €) nochmals auf 922,90 €/ Einwohner (insgesamt: 12.272.716 €) leicht gesunken.
Im Landkreis Neu-Ulm liegt die Stadt Vöhringen in der Rangliste der Steuerkraft damit weiterhin unverändert auf dem 7. Platz.

Aufgrund der gegenüber dem Vorjahr weiter leicht gesunkenen Steuerkraft erhält die Stadt Vöhringen im Jahr 2018 jedoch Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von immerhin 1.968.452 €, ein Zuwachs von 935.000 € gegenüber dem Vorjahr.

Die im Haushaltsplanentwurf 2018 weiter veranschlagten Beteiligungsbeträge
an der Einkommen- und Umsatzsteuer (1.016.000 €) sowie des Familienleistungs-ausgleiches (598.750 €) beruhen wie in der Vergangenheit praktiziert auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilten Orientierungswerten. Die gesamten Steuereinnahmen des UA 9000 liegen im Jahr 2018 damit insgesamt bei 19.196.750 € und damit um 136.250 € (1,00%) unter dem Prognosewert des Vorjahres (19.333.000 €).

Der Haushaltsplan 2018 sieht keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind wie im Vorjahr mit jeweils 325 Prozentpunkten veranschlagt. Ebenso ist für das Jahr 2018 keine Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes (320%) vorgesehen.

Zwar wird der Landkreis Neu-Ulm voraussichtlich den Umlagesatz zur Kreisumlage um 1,2 Prozentpunkte senken. Dennoch wird sich infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 13.099.529 € (im Jahr 2017: 12.572.450 €) die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöhen.
Die Kreisumlage wurde im Entwurf zum Haushalt 2018 mit 6.375.000 € veranschlagt.
Im Jahr 2017 lag die Kreisumlage bei 6.249.000 €. Dabei wurde ein Umlagesatz zur Kreisumlage in Höhe von 48,50 %-Punkten zugrunde gelegt.

Eine Änderung der Kreisumlage um 1 Prozentpunkt würde dabei mit 130.995 € zu Buche schlagen.

Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 6.987.165 € um 209.955 € (3,10%) über dem Ansatz des Vorjahres und um 675.992 € (10,71%) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016.

Der kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger schlägt mit 982.100 € zu Buche. Er liegt um 67.500 € über dem Ansatz des Vorjahres (914.600 €) und um 26.148 € über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2016 (955.951,81 €).

Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt an die freigemeinnützigen Kindertagesstätten in Höhe von 90% der anderweitig nicht gedeckten Kosten belaufen sich für das Jahr 2018 auf prognostizierte 400.000 € und liegen damit um 125.500 € (= rd. 46%) über dem Ansatz des Vorjahres 2017 in Höhe von 274.500 € und um 202.469 € (= rd. 100%) über dem Rechnungsergebnis 2016.

Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft (Kindertagesstätte Vöhringen Nord, Kindertagesstätte Pusteblume und Kindertagesstätte St. Martin) liegt im Jahr 2018 bei 606.900 € und damit um 49.800 € (8,94%) über dem Ansatz des Vorjahres (557.100 €).

Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes wurde im Haushaltsplanentwurf 2018 mit 2.365.653 € errechnet (Rechnungsergebnis 2016: 467.629,08 €, Ansatz 2017: 2.760.907 €).
Die Zuführungsrate liegt damit über der Mindestzuführungsrate in Höhe von 289.000 €.

Trotz dieser im Haushaltsjahr 2018 möglichen Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.365.653 € wird zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.650.167 € benötigt.

Der prognostizierte Kreditbedarf gilt naturgemäß unter den kalkulierten Voraussetzungen, dass die Einnahmen (insbesondere die Gewerbe- und die Einkommensteuer) in der veranschlagten Höhe fließen und auch auf der Ausgabenseite keine gravierenden Änderungen eintreten.

Durch die im Etat-Entwurf vorgesehene Kreditaufnahme würde sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2018 auf rund 9,1 Mio. € erhöhen und sich auf Basis des Schuldenstandes zum 31. Dezember 2017 (5.727.329,30 €) um immerhin 70 Prozent erhöhen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung würde sich von 430,69 € (31.12.2017) auf 683,45 € erhöhen.

Aus dem Haushaltsjahr 2017 existieren noch offene Kreditermächtigungen (Haushaltseinnahmereste) in Höhe von 2.000.000 €, die bei einer möglichen Inanspruchnahme beim Schuldenstand der Stadt Vöhringen zum 31.Dezember 2018 berücksichtigt werden müssen (11.088.496,30).

Den Haushaltseinnahmeresten des Vermögenshaushaltes zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 3.186.697,00 € stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 3.625.196,99 € gegenüber.
Der Bestand der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes konnte damit
im Vergleich zum Vorjahresstand (31. Dezember 2016: 5.637.154,42 €) um weitere rd. 2,0 Mio. € abgebaut werden.

Im Haushaltsjahr 2017 wurde der Allgemeinen Rücklage bereits ein Betrag in Höhe von 3.679.066,80 € entnommen. Bei einer voraussichtlichen Zuführung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 in Höhe von 2.100.000 € würde die Allgemeine Rücklage zum 31. Dezember 2017 einen Bestand von 2.382.559,00 € aufweisen.

Im vorliegenden Etat-Entwurf ist für das Haushaltsjahr 2018 eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.000.000 € veranschlagt.

Die Allgemeine Rücklage weist zum Ende des Planjahres (31. Dezember 2018) dann einen Bestand in Höhe von 382.559,00 € auf und liegt damit über der Mindest-rücklage in Höhe von 294.017,00 €.

Betrachtet man den Entwurf zum Haushaltsjahr 2018 sowie auch den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021, so ist wiederum festzustellen, dass der finanzielle Spielraum der Stadt Vöhringen sehr eng ist. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kosten des laufenden Betriebes z.B. für die Kinderbetreuung, den Gebäude- und Straßenunterhalt und der Personalkosten bedeutsam. Es müssen insofern bei gleichbleibenden Einnahmevoraussetzungen soweit darstellbar auch Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf den Prüfstand gestellt werden. Auch die sogenannten freiwilligen Leistungen müssen einer erneuten Abwägung unterzogen werden. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die sicherlich erfreulichen Steuereinnahmen des vergangenen Haushaltsjahres 2017 - die vorläufigen Rechnungsergebnisse 2017 liegen für die Gewerbesteuer bei immerhin einem Betrag in Höhe von 7.707.442,41 € und für die Einkommensteuerbeteiligung bei 8.045.499,00 € - für das Finanzplanjahr 2019 wiederum eine hohe Steuerkraft- und Umlagekraftzahl für die Stadt Vöhringen erwarten.

Der Finanzplanwert 2019 für die Schlüsselzuweisungen kann daher im Etatentwurf mit voraussichtlich nur noch 132.000 € veranschlagt werden. Dies wird für das Finanzplanjahr 2019 allein bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahmen gegenüber 2018 in Höhe von 1.836.000 € oder 93,29% mit sich bringen.

Um die im Haushaltsentwurf des Jahres 2018 und die in der Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2019 - 2021 vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, würde sich bis zum Ende des Jahres 2021 eine Verschuldung von rund 22 Mio. € ergeben. Dies ist für die Stadt Vöhringen sicher ein absolut unrealistischer Wert.

Wie Herr Bürgermeister Janson weiter ausführt, sei mit diesem gemeinsam erarbeiteten Etatentwurf versucht worden, einerseits unserer angespannten Haushaltssituation gerecht zu werden, andererseits doch recht beträchtliche Investitionen vorzunehmen.

Er sagt hierzu wörtlich:
„Wir sind bemüht, dass ausreichende KiTa-Plätze zur Verfügung stehen, wir investieren in die Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen, wir modernisieren unsere Schulen, wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, wir investieren in die Sicherheit unsere Bevölkerung bei unseren örtlichen Wehren, wir unterstützen die Vielfalt und Lebendigkeit des Vereinswesens, wir eröffnen Gewerbebetrieben die Ansiedlung und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze, auch unsere öffentlichen Plätze sind uns wichtig, sie sind Orte der Begegnung und notwendig für das Wohlbefinden der Bürger, wir investieren in die Naherholung, wir sichern unsere Trinkwasserversorgung, und vieles, vieles mehr.

Wir haben uns auch in diesem Jahr und in den Folgejahren wiederum große
Ziele gesetzt, die naturgemäß einen größeren finanziellen Aufwand erfordern.

Es gilt aber gleichwohl bei all diesen Zielsetzungen und Vorhaben, auch deren Finanzierbarkeit im Auge zu behalten, eine „Kultur des Sparens“ in der Verwaltung,  bei den politischen Entscheidern und in der Bürgerschaft zu verankern und die richtigen Prioritäten zu setzen, damit unsere Stadt Vöhringen sich auch zukünftig in eine positive Richtung weiterentwickeln kann, ausgerichtet auch auf einer soliden finanziellen Basis.

Wir benötigen hierzu auch eine nachhaltige Konsolidierung des Haushalts. Wie schwer dies ist und dass man zum Schuldenabbau einen langen Atem haben muss, zeigten ja die vergangenen Jahre, als wir Schritt für Schritt unsere Pro-Kopf-Verschuldung auf einen Betrag in Höhe von beachtlichen „nur“ ca.150,00 € zurückgeführt haben.

Wir müssen uns auch der Auseinandersetzung in der Bürgerschaft stellen,
zwischen jenen Leuten, die einen Euro haben und zwei Euro ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, dass das nicht geht.

Wichtig ist uns in dieser grundsätzlichen Zielsetzung, dass wir die Lebensqualität
vor Ort erhalten und soweit als möglich verbessern, wichtig ist uns in dieser unserer Zielsetzung, dass wir unseren Wirtschaftsstandort sichern und gesunde wie bezahlbare Lebens- und Wohnverhältnisse schaffen und dass wir unsere Sport-, Kultur-und Schulstadt mit einer vielfältigen Vereinsstruktur lebendig erhalten wollen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, für die tatkräftige und verantwortungsbewusste Mitwirkung beim Haushaltsplanentwurf 2018 in der vorangegangenen Klausurtagung wie der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses.

Ich danke allen Arbeitgebern, den Arbeitnehmern, den Grundeigentümern
und Mietern, dem Verbraucher, die alle zusammen unsere Steuerkraft Tag für Tag erwirtschaften und erarbeiten, mit Fleiß und Schaffenskraft, und damit eine leistungs- und funktionsfähige Kommune überhaupt erst möglich machen.“

Zusammenfassung der Äußerungen der Stadtratsfraktionen

Die Fraktionen bringen in ihren Statements zum Haushalt übereinstimmend zum Ausdruck, dass es durch gemeinsames Bemühen in der vorangegangenen Klausurtagung zum Haushalt vom 19.02.2018 und in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 gelungen sei, den voraussichtlichen Schuldenstand zum 31.12.2018 auf unter 10 Mio. € zu reduzieren und die Kreditaufnahme dadurch auf 3,6 Mio. € zu beschränken. Der Haushalt 2018 sehe trotzdem zahlreiche wichtige Investitionen vor, wie z.B. in die Bildung, den bezahlbaren Wohnraum und die örtliche Infrastruktur. Man sei auch zuversichtlich, dass durch die vorgenommene Ausweisung von Gewerbegebieten bzw. Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben zumindest mittelfristig die Gewerbesteuer wieder ansteigen werde. Die Stadtratsfraktionen würden sich mehr finanzielle staatliche Unterstützung wünschen, da durch die Verlagerung von zahlreichen Aufgaben vom Bund und Land auf die Kommunen, z.B. im Bereich Digitalisierung, der Ganztagesbetreuung, erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu erwarten sind, die den Gestaltungsspielraum deutlich einschränken. Von den sprudelnden Steuereinnahmen komme in Vöhringen bisher nur sehr wenig an. Offen sei derzeit auch noch die Frage, wie im Falle des angekündigten Wegfalls der Straßenausbaubeiträge ein finanzieller Ausgleich erfolgen soll. Man wolle deshalb bis zur Klarstellung von weiteren Straßenausbaumaßnahmen absehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bringt ergänzend zum Ausdruck, dass sie der Position „Investitionskostenzuschuss an die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Illerberg“ in Höhe von 197.750 €, verteilt auf 5 Jahre, bei Haushaltsstelle 3707.9870 aus Gründen der Gleichbehandlung und der angespannten Haushaltslage nicht zustimmen kann.

Herr Kreisl führt aus, dass er der Position 8801.9421 „Bebauter Grundbesitz, Wohnbauprojekt Schützstraße in Illerberg“ nicht zustimmen könne, da er es lieber gesehen hätte, wenn diese Projekt mit ca. 1 Mio. € durch einen Bauträger außerhalb des städtischen Haushaltes finanziert worden wäre.

Schließlich findet noch eine kurze Aussprache über die in der heutigen Sitzung ausgelegten Modifizierungen zum Haushalt 2018 statt, wonach entgegen der in der Klausurtagung vorgenommenen Verschiebung der Sanierung des Osttraktes an der Uli-Wieland-Schule bei Haushaltsstelle 2130.9464 nun doch wieder Mittel in Höhe von 125.000 € aufgenommen worden sind. Hierzu führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass laut Bauamt der West- und Osttrakt aus Gründen der besseren Koordination in wechselseitigen Abschnitten saniert werden sollte.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der vorgenommenen Modifizierungen sodann folgender

Beschluss

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2018. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2019 - 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 3

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2018 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2019 – 2021, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses bezieht, ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2018 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2019 – 2021, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2016 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellte Geschäftsbericht 2016.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.531.931,49 €
Jahresgewinn                               42.761,73 € (Vorjahr 61.502,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          114.172,85 €
Jahresgewinn                          1.272,98 € (Vorjahr 1.947,51 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2016 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        201.503,55 €
Jahresverlust                              718,66 € (Vorjahr - 1.699,00 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.531.931,49 €
Jahresgewinn                               42.761,73 € (Vorjahr 61.502,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          114.172,85 €
Jahresgewinn                          1.272,98 € (Vorjahr 1.947,51 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2016 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        201.503,55 €
Jahresverlust                              718,66 € (Vorjahr - 1.699,00 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70712) 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2016 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.

Empfehlung

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2016 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                -660.837,05 € (Vorjahr -618.328,35 €)
wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2016 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                - 60.043,84 € (Vorjahr - 80.046,74 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2016 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                -660.837,05 € (Vorjahr -618.328,35 €)
wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2016 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                - 60.043,84 € (Vorjahr - 80.046,74 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung 2017 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20,91 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2017, die Vermögensübersicht zum 31.12.2017, die Ermittlung des Grundstockvermögens zum 31.12.2017 sowie eine Übersicht der Jahresrechnungen seit 2006 sind der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.

Kennzahlen zur Jahresrechnung:

2017
2016
2015
 
 
 
 
 
Zinseinnahmen
 
20,91 €
56,78 €
76,18 €
Ausgaben auf den Stiftungszweck
 
0,00 €
0,00 €
180,00 €
Prüfungsgebühren
 
0,00 €
110,00 €
110,00 €
Zuführung (+)/ Entnahme (-) aus der Sonderrücklage
20,91 €
-53,22 €
-213,82 €
Stammkapital (31.12.)
 
37.967,81 €
37.946,90 €
38.000,12 €
Grundstockvermögen (31.12.)
 
36.525,62 €
35.890,68 €
35.723,60 €


 
 
 

Mit Schreiben vom 19.07.2016 genehmigte die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, Regierung von Schwaben, die von der Stadt Vöhringen beantragte Aussetzung der Rechnungsprüfung bis einschließlich Rechnungsjahr 2018.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresrechnung 2017 der Familie-Kreisl-Stiftung zu billigen.

Empfehlung

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2017 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass Stiftungen zurzeit mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen haben und die Erträge deshalb sehr gering ausfallen bzw. teilweise sogar Defizite entstehen. Es bleibe im Hinblick auf die Effektivität von Stiftungen zu hoffen, dass sich die Zinsen in absehbarer Zeit wieder etwas nach oben entwickeln werden.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Straßenausbauprogramm 2018-2021 sowie 2022 ff.; Modifizierung bezüglich Ziffer 6; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.02.2018 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 14.12.2017 wurde durch das Gremium des Stadtrates das Straßenbauprogramm 2018 – 2021 ff. beschlossen.

Unter Ziffer 6. des Beschlusses vom 14.12.2017, sind mehrere Straßen aufgelistet, welche ab dem Jahre 2021 ausgebaut werden sollen.

Um allerdings den Investitionshaushalt für die nächsten drei Jahre aus Gründen der Rechtsklarheit noch näher zu konkretisieren, sollte Ziffer 6. des Beschlusses vom 14.12.2017 dahingehend abgeändert, dass ausschließlich für das Jahr 2021 die tatsächlich geplanten Straßen dargestellt werden.

Unter neuer Ziffer 7. werden dann die Straßen ab 2022 ff. dargestellt, für die ein Ausbau ab den Jahren 2022 vorgesehen ist.

Die Ziffern 1. – 5. des Beschlusses vom 14.12.2017 bleiben von dieser Modifizierung unberührt.

Ziffer 6.        Im Jahr 2021:      

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt

- Ausbau der Weidachgasse

Ziffer 7.
Für die Jahre 2022 ff. sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur Straße Am kurzen Bach
- Ausbau der Straße Im Steig
- Straßenbauarbeiten Adalbert-Stifter-Straße
- Ausbau der Marienstraße
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Erneuerung der Brücke im Schiffahrtsweg
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße
- Ausbau der Heustraße
- Ausbau der Vogelstraße



Empfehlung

Die Modifizierung der Ziffer 6 und Neuausweisung Ziffer 7 des Straßenbauprogramms 2018 – 2021 sowie 2022 ff. vom 01.03.2018 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.02.2018. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Modifizierung der Ziffer 6 und Neuausweisung Ziffer 7 des Straßenbauprogramms 2018 – 2021 sowie 2022 ff. vom 01.03.2018 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen; Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Vorab der konkreten nachstehenden Sachverhaltsdarstellung dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich hier bei der vorliegenden Neufassung der Satzung zur Erhebung des Erschließungsbeitrages nicht um die derzeit in der öffentlichen und gesetzgeberischen Diskussion befindliche strittige Straßenausbaubeitragssatzung handelt.
Die hier thematisierten Erschließungsbeiträge werden ausschließlich erhoben für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Verkehrsanlage.


Mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahre 2016 hat der Bayerische Landesgesetzgeber festgelegt, dass Erschließungsbeiträge formell gesehen nicht mehr primär nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden, sondern nach Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 5a KAG und § 132 BauGB.

Neben dieser Änderung der Rechtsgrundlage waren weitere, teilweise bloß redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen in der Satzung angezeigt.
Zusätzlich sind auch Regelungen mit aufgenommen (z.B. Verteilungsregelung, wenn kein Bebauungsplan besteht, Definition der Vollgeschosse, Entstehen der Beitragspflicht, die „Person“ des Beitragspflichtigen, die Fälligkeit des Beitrages usw.).

Diese Änderungen bzw. Ergänzungen im Satzungsentwurf orientieren sich am Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Der neue Satzungsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 4. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 9

Empfehlung

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²

2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
 

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²

2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 1. Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen 2. Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr in der Stadt Senden Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Babenhausen hat für die Gemeinde Kettershausen Interesse an der Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung bekundet und hierzu einen entsprechenden schriftlichen Antrag gestellt. Gewünscht ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs mit 8 Stunden monatlich (2 x je 4 Std.).

Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Kempten sowie der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde spricht rechtlich nichts gegen eine Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen, auch wenn sie einem anderen Landkreis angehört. Laut Geschäftsstelle der KVÜ sind noch Kapazitäten des Fahrzeugs zur Übernahme der gewünschten Überwachungszeit vorhanden. Beim Außendienstpersonal müsste die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden erhöht werden. Die Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen wäre zum 01. April 2018 möglich. Die Beteiligung an den bis zum 31.12.2017 getätigten Investitionen (insbesondere Anschaffung des Fahrzeugs und der Messeinrichtung) erfolgt anteilig entsprechend dem Stundenumfang in Höhe von 4.420 €.

Weiterhin möchte die Stadt Senden den Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs ab Januar 2018 von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich erhöhen. Auch dies lässt sich nach Angaben der Geschäftsstelle der KVÜ noch realisieren. Es bedarf natürlich auch hier einer entsprechenden Aufstockung der Wochenarbeitszeit des Außendienstpersonals um
3 Std. wöchentlich.

Die bisher an der KVÜ beteiligten Mitgliedsgemeinden haben in einer Vorabbesprechung der beantragten Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und dem Erhöhungsantrag der Stadt Senden, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den zuständigen Gremien, zugestimmt. Die Stadtverwaltung Vöhringen empfiehlt, die beigefügten Vertragsunterlagen zu billigen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) ab 01.04.2018 und dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich ab 01.04.2018 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Betritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung werden gebilligt. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Unter Bezugnahme auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 19.02.2018 ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) ab 01.04.2018 und dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich ab 01.04.2018 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Betritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung werden gebilligt. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Cardijn-Haus; Erneuerung von Fenster und Türen; Metall- und Verglasungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.02.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Aluminiumfenster und –türelemente im Josef-Cardijn-Haus sind in der Zwischenzeit über 45 Jahre alt und müssen aus verschiedenen Gründen ausgetauscht werden.
Zum einen sind die Fenster teilweise mechanisch defekt und können nicht mehr repariert werden. Zum anderen sind die Alu-Rahmen der Fenster thermisch nicht getrennt, was zu einem deutlich erhöhtem Wärmeverlust und zu Kondenswasserbildung auf den Rahmen bzw. Fensterbänken, in der kalten Jahreszeit, führt.

Die Erneuerung der Fenster- und Türelemente ist somit notwendig und eine gute Investition zum Erhalt des sonst guten Gebäudezustandes.

Die notwendigen Fensterbauarbeiten wurden vom Architekturbüro Schmidl, Weißenhorn, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und öffentlich ausgeschrieben.

24 Firmen haben die Angebotsunterlagen angefordert.

10 Firmen gaben zur Submission am 22.01.2018 ein Angebot ab.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro
Schmidl + Schmidl, 89264 Weißenhorn,  kann dem beiliegendem Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Ausführung der Metall- und Verglasungsarbeiten bei der Erneuerung der Fenster und Türen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Glas Seele GmbH, Boschstr. 2, 86356 Neusäß, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 236.116,23 € liegt unter den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, welches mit brutto 270.000,00 € berechnet wurde.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt vorwiegend während den Pfingst- und
Sommerferien 2018.

Empfehlung

Der Auftrag für die Metall- und Verglasungsarbeiten bei der Erneuerung der Fenster und Türen beim Cardijn-Haus wird an die Firma Glas Seele GmbH, Boschstraße 2, 86356 Neusäß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 15.01.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 236.100,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7625.9450 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kurze Aussprache, in deren Verlauf Herr Notz und Herr Klingler erklären, dass sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden, weil sie die Planungskosten für zu hoch halten.

Abschließend ergeht sodann folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Metall- und Verglasungsarbeiten bei der Erneuerung der Fenster und Türen beim Cardijn-Haus wird an die Firma Glas Seele GmbH, Boschstraße 2, 86356 Neusäß, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 15.01.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 236.100,00 € sind unter der Haushaltsstelle 7625.9450 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 12

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 13

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 23.03.2018 08:12 Uhr