Datum: 12.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkt Zustimmung zur Einrichtung eines Familienstützpunktes sowie zur räumlichen Unterbringung und personellen Ausstattung
2 Unterhaltungspflege innerstädtischer Pflanzinseln; Auftragsvergabe
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Erstellung einer Badeverordnung für den Waldbaggersee in Illerzell Antrag von Herrn Sascha Hinterkopf
4.2 Verschiedene Anliegen von Herrn Thalhofer

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1. Familienstützpunkt Zustimmung zur Einrichtung eines Familienstützpunktes sowie zur räumlichen Unterbringung und personellen Ausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Im Juli 2017 hat der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm den abschließenden Beschluss für die Familienbildung und die Einrichtung von Familienstützpunkten ein diesbezügliches Konzept beim Bayerischen Staats-ministerium für Arbeit und Soziales, Familien und  Integration einzureichen.
Aus fachlichen und finanziellen Gründen sollten im Förderzeitraum bis Ende 2020 höchstens fünf Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm gegründet werden. Nach erfolgter Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium noch im Jahre 2017 konnte das Bewerbungsverfahren eingeleitet werden. Bis zum 31. Dezember 2017 hatten die Kommunen Zeit, sich zu bewerben. Die Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn haben die getan. Sie möchten einen solchen Familienstützpunkt einrichten.

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses der Stadt Vöhringen vom 11. September 2017 wurde die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm am 13. Juli 2017 beschlossene Konzeption der Familienbildung / Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm vom Koordinator des Landkreises Neu-Ulm, Herrn Lothar Girrbach, vorgestellt.

Familienstützpunkte sind sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.

Gemeinden können sich auch zu einem Familienstützpunkt zusammen schließen. Der Gemeinderat unserer Nachbargemeinde Bellenberg hat leider keinen Bedarf gesehen, sodass sich für Vöhringen insoweit keine Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune ergibt.

Die Finanzierung des Familienstützpunktes (FSP) erfolgt durch die Kommune bzw. den Träger sowie durch den Landkreis Neu-Ulm. Für Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Familienbildung stellt der Landkreis dem FSP jährlich 2.000 € zur Verfügung. Die Kommunen bzw. der Träger übernimmt die Kosten für die Erstausstattung, alle einmaligen und laufenden Raum- und Sachkosten (Büroausstattung, Fahrkosten usw.) sowie die Personalkosten (i.d.R. für staatl. anerkannte/n Sozialpädagoge/in in EG 11b TVöD mit 19,5 Std. wöchentlich).

Der Landkreis Neu-Ulm gewährt den FSP bei Einstellung einer solchen Fachkraft eine Förderung der Personalkosten mit je 7 € pro unter 18jährigem Einwohner. Für Vöhringen wären dies auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Bayer. Landesamtes für Statistik derzeit 15.512 € (2.216 Jugendliche x 7 €). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € pro FSP. Die Kommune muss sich an den Personalkosten mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis Neu-Ulm beteiligen. Die Kosten für eine/n Sozialpädagogen/in belaufen sich auf ca. 28.000 € jährlich.

Die Stadtverwaltung hält die Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenzen für empfehlenswert und hilfreich.

Die räumlichen Voraussetzungen für den Familienstützpunkt sind ein Bürozimmer für Organisationsaufgaben und Besprechungen sowie ein Sozialraum, in dem Angebote der Familienbildung, Räumlichkeiten für Kinderbetreuung und Bildungsveranstaltungen stattfinden können. Die Stadtverwaltung schlägt hierfür eine Doppelnutzung der Räume beim Hort bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord vor, die sich auch nach Auffassung des Koordinators beim Landkreis Neu-Ulm dafür bestens eignen würden. Als weiterer Gesichtspunkt der für diese Lösung sprechen würde, ist, dass die Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord, Frau Silke Echter, die im Familienstützpunkt anfallenden Aufgaben mit übernehmen könnte. Frau Echter ist staatlich geprüfte Erzieherin und absolviert derzeit berufsbegleitend ein Studium zur Sozialpädagogin, das sie voraussichtlich Anfang 2019 abschließt.

Der Koordinationsbeauftragte beim Landkreis Neu-Ulm, Herr Girrbach, würde diesen Vorschlag sehr begrüßen und eine Ausnahme für diese personelle Übergangslösung beim zuständigen Ministerium beantragen. Frau Echter verfügt bereits über vielfältige Kontakte und Vernetzungsmöglichkeiten, die auch beim Familienstützpunkt benötigt werden bzw. von Vorteil sind. Frau Echter ist derzeit 32,5 Std. für den Hort tätig. Eine weitere Erzieherin arbeitet dort 20 Stunden wöchentlich. Wenn Frau Echter auch die Aufgaben des Familienstützpunktes wahrnehmen würde, müsste für den Hort allerdings noch eine Kraft, z.B. eine Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich eingestellt werden.

Nachdem die Stadt Vöhringen nur über sehr wenige geeignete Räumlichkeiten verfügt, die zudem teilweise erst ausgebaut, mit zusätzlichen Fluchtwegen versehen oder erst errichtet werden müssten, empfiehlt die Stadtverwaltung, der vorgeschlagenen kostengünstigen Doppelnutzung im Bereich der Grundschule Vöhringen Nord zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu. Der Familienstützpunkt wird bis auf weiteres in den Räumen des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord untergebracht. Die Aufgaben des Familienstützpunktes werden von Frau Silke Echter, die gleichzeitig auch Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord ist, mit 19,5 Std. wöchentlich wahrgenommen. Aufgrund der Stundenreduzierung in der Leitungsfunktion des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung wird für diese Einrichtung die Einstellung einer Fachkraft, z.B. Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass sich der Landkreis Neu-Ulm bereits im Jahr 2013 mit der Thematik „Familienstützpunkte“ befasst und sich grundsätzlich auch für deren Etablierung im Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen habe. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm hat nun im Juli 2017 das diesbezügliche Konzept beschlossen und dem  Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration eingereicht. Bis zum 31.12.2017 haben sich von den ursprünglich im Landkreis Neu-Ulm interessierten sieben Kommunen konkret drei Städte – Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn – beworben, einen Familienstützpunkt in ihrer Kommune einzurichten. Die Gemeinde Bellenberg möchte sich am Familienstützpunkt in Vöhringen leider nicht beteiligen. Der staatliche Förderzeitraum ist derzeit bis Ende 2020 begrenzt.

Familienstützpunkte sind, so Herr Bürgermeister Janson weiter, wohnortnahe sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.

Die Stadtverwaltung schlage nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vor, den Familienstützpunkt zunächst im bestehenden Hort an der Grundschule Vöhringen Nord einzurichten. Dies hätte den Vorteil, dass dort keine baulichen Investitionen notwendig sind, weil die bestehenden Räumlichkeiten mit genutzt werden können. Zudem würde die Leiterin des Hortes die Aufgabe in Personalunion übernehmen können, da sie derzeit außerhalb ihrer Tätigkeit Sozialpädagogik studiert und das Studium voraussichtlich 2019 abschließen wird. Der zuständige Koordinator beim Landkreis Neu-Ulm, Herr Girrbach, würde diese Konzeption sehr begrüßen und versuchen, beim zuständigen Ministerium eine Ausnahme vom Erfordernis des Qualifikationsnachweises bis zum Abschluss des Studiums der Leiterin des Hortes zu erreichen.

Im Anschluss an diese Ausführungen schließt sich eine eingehende Diskussion, in deren Verlauf einige Gremiumsmitglieder die Meinung vertreten, dass die Einrichtung von Familienstützpunkten eine originäre staatliche Aufgabe ist, die auch vom Staat vollständig finanziert werden sollte. Ein Gremiumsmitglied ist der Ansicht, dass familiäre Probleme primär zunächst innerhalb der Familie geregelt werden sollten. Ein weiteres Ausschussmitglied hält die bereits bestehenden Angebote, wie Schulsozialarbeit, Drogenberatung, Jugendamt etc. für ausreichend.

Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder spricht sich jedoch für die Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen aus, weil sie die Erweiterung der bestehenden Angebote für sinnvoll halten und für diese Präventionsarbeit eine Notwendigkeit sehen. Es sei dies auch eine Chance, in dem Zeitraum bis Ende 2020 den konkreten Bedarf in Vöhringen auszuloten. Über die gewonnenen Erkenntnisse soll der Stadtrat dann informiert werden.

Abschließend ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu. Der Familienstützpunkt wird bis auf weiteres in den Räumen des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord untergebracht. Die Aufgaben des Familienstützpunktes werden von Frau Silke Echter, die gleichzeitig auch Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord ist, mit 19,5 Std. wöchentlich wahrgenommen. Aufgrund der Stundenreduzierung in der Leitungsfunktion des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung wird für diese Einrichtung die Einstellung einer Fachkraft, z.B. Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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2. Unterhaltungspflege innerstädtischer Pflanzinseln; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Pflege der Pflanzinseln „Vöhringen westlich der Bahnlinie“ und „Vöhringen östlich der Bahnlinie sowie Ortsteile“ wurde für die Jahre 2018 und 2019 beschränkt nach VOL/A ausgeschrieben.
Um eine Kontinuität in der Pflege zu gewährleisten, ist in der Ausschreibung festgesetzt, dass die Arbeiten für zwei Jahre vergeben werden. Danach ist eine Verlängerung um weitere zwei Jahre angedacht.
Es wurden seitens der Stadtverwaltung Vöhringen sechs Fachfirmen zur Angebotsabgabe eingeladen; zwei Firmen gaben frist- und formgerecht ein Angebot ab. Ein weiteres Angebot musste auf Grund von Formfehlern von der Wertung ausgeschlossen werden. Ein anderes Angebot ist erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen und konnte daher ebenfalls nicht gewertet werden.
Brutto-Kosten pro Jahr bzw. Vegetationsperiode
nach Angebotsprüfung
Grünanlagenpflege Seidel,
Peter Seidel,
Ulm
Gartengestaltung Gropper,
Inh. Andreas Neumayr,
Neuburg a.d. Kammel
32.836,86 €
91.874,90 €
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Unterhaltungspflege der innerstädtischen Pflanzinseln für die Vegetationsperioden 2018 und 2019 (Laufzeit 20.03.18 bis 15.11.19) an die preisgünstigste Bieterin, die Firma Grünanlagenpflege Seidel, Ulm, zu vergeben. Die Gesamtkosten für zwei Vegetationsperioden belaufen sich dabei auf 65.673,72 €.
Die Firma erhielt bereits bei der letzten Ausschreibung den Auftrag für die Jahre 2013 und 2014 (Beschluss im Haupt- und Umweltausschuss vom 04.03.2013).
Danach wurde der Pflegevertrag mit der beauftragten Firma jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, zuletzt bis 30.11.2017.

Empfehlung

Als preisgünstigste Bieterin erhält die Firma Grünanlagenpflege Seidel, Ulm, aufgrund ihres Angebotes vom 25.02.2018 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A den Auftrag für die Unterhaltungspflege 2018 und 2019 der innerstädtischen Pflanzinseln „Vöhringen westlich der Bahnlinie“ und „Vöhringen östlich der Bahnlinie sowie Ortsteile“.
Die Laufzeit erstreckt sich vom 20.03.2018 bis zum 15.11.2019.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2018 sind der Haushaltsstelle 6300.5165 zu entnehmen; für die Folgezeit sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Als preisgünstigste Bieterin erhält die Firma Grünanlagenpflege Seidel, Ulm, aufgrund ihres Angebotes vom 25.02.2018 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A den Auftrag für die Unterhaltungspflege 2018 und 2019 der innerstädtischen Pflanzinseln „Vöhringen westlich der Bahnlinie“ und „Vöhringen östlich der Bahnlinie sowie Ortsteile“.
Die Laufzeit erstreckt sich vom 20.03.2018 bis zum 15.11.2019.
Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2018 sind der Haushaltsstelle 6300.5165 zu entnehmen; für die Folgezeit sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 4
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4.1. Erstellung einer Badeverordnung für den Waldbaggersee in Illerzell Antrag von Herrn Sascha Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Wortlaut des Antrags von Herrn Sascha Hinterkopf:

„Immer wieder ist mir zu Ohren gekommen, dass es am Waldbaggersee in Vöhringen massive Probleme um den FKK-Badebereich herum gibt, die Polizei aber aufgrund einer fehlenden Badeverordnung nicht die Möglichkeit hat Platzverweise auszusprechen. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, das Thema „Badeverordnung für den Waldbaggersee“ auf die Tagesordnung des Stadtrates zu nehmen, damit in diesem Bereich Klarheit geschaffen werden kann. Wir sollten uns als Stadtrat mit einer generellen Badeverordnung am Illerzeller Waldbaggersee intensiv beschäftigen und eine solche auch erlassen, um der Polizei Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Platzverweise zu ermöglichen, da sich einige Besucher im und um den Bereich des FKK-Badestrandes sehr aufdringlich verhalten und auch unangemessene Handlungen vor Kindern durchführen.

Mir und der Jungen Union Vöhringen ist es wichtig, dass der FKK-Bereich gekennzeichnet und begrenzt wird. Wir möchten den Mitbürgern das FKK-Baden weder verbieten noch einzelne Gruppen ausschließen. Wir wollen ein vernünftiges Miteinander und kein isoliertes Gegeneinander. Schließlich ist der Waldbaggersee schon seit Langem der Treffpunkt für FKK-Anhänger in Bayern und Teilen Baden-Württembergs. Mit der Forderung nach einer geregelten Badeverordnung möchte ich mich klar gegen

Mit der Forderung nach einer geregelten Badeverordnung möchte ich mich klar gegen das ausufernde Verhalten einiger Weniger, die ihr Unwesen und unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit ausleben wollen aussprechen. Der Weg entlang des Badesees ist in den Sommermonaten nicht nur für Familien ein beliebter Weg zum Spazieren gehen, sondern auch ein Schulweg für Schüler aus Senden – auch und vor allem deshalb sehen wir hier
klaren und dringenden Handlungsbedarf der Stadtverwaltung und des Stadtrats in Vöhringen. Durch die geforderte Badeverordnung wird so auch die Möglichkeit geschaffen, dass bei Verletzung des gängigen Verhaltens die Polizei Platzverweise aussprechen kann.“


Stellungnahme:

Die Stadt Vöhringen hat bereits am 26. Juni 2014 eine Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen (BadekleidungsVO) erlassen. Darin ist geregelt, dass jeder, wer öffentlich badet, grundsätzlich eine Badekleidung tragen muss. Ausgenommen hiervon ist der Waldbaggersee Illerzell, insbesondere die südliche Liegewiese. Die südliche Liegewiese ist dabei schon seit Jahren räumlich abgegrenzt in einen FKK-Bereich und einen Bereich für textiles Baden. Diese Bereiche sind vor Ort auch entsprechend gekennzeichnet. In der Praxis gab es keine Probleme.

Vor dem Hintergrund in den Medien dargestellter „sexueller Handlungen“ im nördlichen Teil des Illerzeller Waldbaggersees, die sich auch auf die Gemarkung Senden erstecken, wäre es aufgrund der Interessenlage der Stadt Senden vorstellbar, dass die bestehende Badeverordnung dahingehend modifiziert wird, dass der Nacktbadebereich ausschließlich auf die südliche Liegewiese begrenzt wird.

Empfehlung

Antrag und Stellungnahme

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den Antrag von Herrn Hinterkopf und führt aus, dass die Stadt Vöhringen bereits am 26.06.2014 eine Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen (BadekleidungsVO) erlassen hat. Ausgenommen hiervon sei der Waldbaggersee Illerzell, insbesondere die südliche Badeliegewiese. Diese sei schon seit vielen Jahren räumlich abgegrenzt in einen FKK-Bereich und einen Bereich für textiles Baden. In der Praxis seien hier im Gemarkungsbereich der Stadt Vöhringen keine Probleme aufgetreten und angezeigt worden.

Vor dem Hintergrund in den Medien dargestellter „sexueller Handlungen“ im nördlichen Teil des Illerzeller Waldbaggersees, der sich auch auf die Gemarkung der Nachbarstadt Senden erstecke, wäre es nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson aufgrund der Interessenlage der Stadt Senden vorstellbar, dass die bestehende Badeverordnung dahingehend modifiziert wird, dass der Nacktbadebereich ausschließlich auf die südliche Liegewiese begrenzt wird. Die Stadtverwaltung werde bis zur nächsten Sitzung eine diesbezügliche Änderung der BadekleidungsVO vorbereiten.

Herr Hinterkopf erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

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4.2. Verschiedene Anliegen von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Verschiedene Anliegen von Herrn Thalhofer:

1.        Der Papiercontainer im Norden von Vöhringen bei Aldi sei häufig überfüllt, sodass sich neben dem Container immer wieder Unrat ansammelt. Er bittet, den Container häufiger zu leeren und den Platz zu säubern.

2.        Die örtlichen Jagdpächter würden in ihren Revieren Müll sammeln und entsorgen. Er bittet zu prüfen, ob dieser Müll künftig beim Wertstoffhof oder beim Bauhof abgegeben werden kann und die Jagdpächter hierüber zu informieren.

3.        Die LED-Beleuchtung vom FFW-Gerätehaus bis zur Autobahnmeister in Illerberg sei seit einiger Zeit ausgefallen. Er bittet hier um Weitergabe an die LEW und auch zu prüfen, ob die Schaltzeiten etwas verlängert werden können.

Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung dieser Anliegen zu.

Datenstand vom 23.03.2018 08:13 Uhr