Datum: 26.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.03.2018 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.04.2018 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.04.2018 - öffentlicher Teil
2 Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 - 2023; Billigung der Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen (ohne Vorberatung)
3 Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der Kindergartenplätze für das Betreuungsjahr 2018/19
4 Verschiedenes
4.1 Wohnbaugebiet "Witzighauser Straße Nord" in Illerberg Information Herr Bürgermeister Janson
5 Anträge und Anfragen
5.1 Wohnbaugebiet "Witzighauser Straße Nord" in Illerberg Anregung Herr Maier

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 22.03.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 22.03.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.04.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 09.04.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.04.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 12.04.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 - 2023; Billigung der Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen (ohne Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG – ist von der Stadt Vöhringen im Jahre 2018 wiederum bis spätestens 15.05.2018 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Zahl der dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Neu-Ulm vorzuschlagenden Schöffen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks. In Vollzug dieser Regelung hat der Präsident des Landgerichts Memmingen mit Schreiben vom 23.01.2018 mitgeteilt, dass von der Stadt Vöhringen sechs Bürgerinnen oder Bürger für die Wahl zu Schöffen vorgeschlagen werden müssen. Die Stadt ist selbstverständlich nicht gehindert, eine größere Zahl von Bürgerinnen oder Bürgern für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die mitgeteilte Anzahl sollte jedoch nicht wesentlich überschritten werden.

Die Stadtverwaltung hat durch öffentliche Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Extra“ auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen hingewiesen und interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich um Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.
Alle bis zum 19.04.2018 für ein Schöffenamt eingegangenen Bewerbungen wurden in Listenform erfasst und sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

Nach Nr. 4 der Schöffenbekanntmachung vom 7. November 2012, geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017), sollen zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden:
1.        Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
2.        Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3.        Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
4.        Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
5.        Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
6.        Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Nach Beschlussfassung im Stadtrat liegt die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen in der Zeit vom 27. April bis 04. Mai 2018 im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 0.01, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 14. Mai 2018 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Vöhringen erhoben werden.
Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 05. Juni 2018 dem Amtsgericht Neu-Ulm zu übersenden. Vom Wahlausschuss des Amtsgerichts Neu-Ulm werden aus den Vorschlagslisten Personen in das Schöffenamt berufen.
Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Die Vorschlagsliste ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Sie enthält folgende Personen:
1. Schmidt Joachim
2. Gutter Johann Heinrich
3. Bernhard Martin
4. Loschinger Petra Sabine, geb. Mayer
5. Schramm Andrea, geb. Kemnitz
6. Hafran Carsten Jens
7. Lieble Carola Waltraud, geb. Taiber

Empfehlung

Der Stadtrat billigt die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 im Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Kommunen in Bayern alle fünf Jahre Vorschlagslisten aufstellen, mit denen sie dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vorschlagen. Die Stellung von sog. Laienrichtern sei ein wichtiger Teil zur Stärkung der demokratischen Grundordnung. Bei der Stadtverwaltung hätten sich innerhalb der vorgegebenen Frist folgende Personen beworben, die dem Stadtrat auch zur Abstimmung vorgeschlagen werden:

1. Schmidt Joachim
2. Gutter Johann Heinrich
3. Bernhard Martin
4. Loschinger Petra Sabine, geb. Mayer
5. Schramm Andrea, geb. Kemnitz
6. Hafran Carsten Jens
7. Lieble Carola Waltraud, geb. Taiber

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Stadtrat billigt die dieser Sitzungsvorlage beigefügte Vorschlagsliste für Schöffen aus der Stadt Vöhringen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 im Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der Kindergartenplätze für das Betreuungsjahr 2018/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschuss am 09.04.2018 dargelegt, stellt sich Belegung in den Kindergärten zum neuen Jahr 2018/19 voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Voraussichtlicher Stand
Kindergarten Nord
75
76
Kindergarten Pusteblume
52
49
Kindergarten St. Martin
75
75
Kindergarten Arche
75
86
Rappelkiste
48
48
Kindergarten St. Michael
100
100

Zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 stehen für den Kernstadtbereich, wie auch bereits im Kindergartenjahr 2017/18, nicht ausreichend Plätze zur Verfügung.
14 Kinder erhielten im Kernstadtbereich demzufolge eine Absage.
Zudem ist das Kinderhaus Arche für das neue Kindergartenjahr mit elf Plätzen bereits „überbelegt“.
Hier konnte und kann lediglich auf die Kindertagesstätte Pusteblume, Illerzell verwiesen werden, wo derzeit noch ca. drei Plätze zur Verfügung stehen.
Nach internem Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von:        (Stand 04/18)

> 0 – 3 Jahre (Krippe)        1 freier Platz verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt                3 freie Plätze verfügbar
Aufgrund der dargestellten Zahlen ergibt sich ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen.
Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat der Stadtrat sich bereits für einen Anbau an den integrativen Kindergarten Rappelkiste entschieden.
Die Regierung von Schwaben beteiligt sich an den entstehenden Kosten. Um die Förderung zu beantragen, ist diese formale Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze erforderlich.

Empfehlung

Der Bedarf der Kindergartenplätze wird für das Kindergartenjahr 2018/19 entsprechend den vorliegenden Anmeldezahlen anerkannt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Darstellung der aktuellen Belegungszahlen in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 09.04.2018 und führt aus, dass in der heutigen Sitzung noch eine formale Beschlussfassung über die Bedarfsanerkennung erforderlich ist, nachdem sich die Regierung von Schwaben an den Kosten beteiligt.

Im Anschluss hieran regt Herr 3. Bürgermeister Daikeler im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes namens der SPD-Fraktion an, alsbald die Weichenstellungen vorzunehmen, wie die derzeit auf der Warteliste stehenden Kinder untergebracht werden können. Die Stadtverwaltung solle insoweit schnellstmöglich die Vorbereitungen für den Neubau einer Kindertagesstätte im Gebiet Vöhringen Nord-West treffen. Ergänzend dazu solle geprüft werden, wie die Kinder bis zur Fertigstellung dieser neuen Einrichtung vorübergehend untergebracht werden können, z.B. im Obergeschoss der Kita „Pusteblume“ Illerzell, in einem Container oder in einem Waldkindergarten.

Ein anderes Gremiumsmitglied schlägt in diesem Zusammenhang für den Waldkindergarten einen Standort bei der Grundschule Illerberg vor, da man dort evtl. die ehemaligen Kindergartenräume mit den vorhandenen sanitären Anlagen mitnutzen könnte.

Wiederum ein anderes Stadtratsmitglied hält einen Waldkindergarten nicht für ideal, da die Kinder dort nur halbtags untergebracht werden können und die meisten Eltern auf einen Ganztagesplatz angewiesen sind.

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die Thematik in der nächsten Stadtratssitzung im Mai ausführlich behandelt werde und die Stadtverwaltung hierzu bekanntlich auch bereits ganz konkrete Vorschläge unterbreitet habe, die noch im Detail ausgearbeitet werden. Auch die Besichtigung der Waldkindergärten in Wullenstetten und Weißenhorn stehe noch an.

Sodann ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Bedarf der Kindergartenplätze wird für das Kindergartenjahr 2018/19 entsprechend den vorliegenden Anmeldezahlen anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 4
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4.1. Wohnbaugebiet "Witzighauser Straße Nord" in Illerberg Information Herr Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Information:
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die teilweise auch in der Lokalpresse
dargestellten Einwendungen einiger Eigentümer und Landwirte bezüglich der konkreten Ausführung der Erschließung des Baugebietes „Witzighauser Straße“ in Illerberg bezüglich der verkehrlichen Erschließung und führt hierzu aus, dass sich das neu ausgewiesene Wohngebiet in der Witzighauser Straße in Illerberg nach Fertigstellung sicherlich als sehr attraktives und schönes Wohngebiet darstellen dürfte. Aufgrund der Topografie, nur beispielsweise sei die Steigung von 18 % (!) erwähnt, stelle sich die Erschließung dieses Wohngebiets in der Praxis aber als kein leichtes Unternehmen dar. Konkret gab es um Ostern bei einigen Grundstückseigentümern bzw. Landwirten bezüglich dieser Erschließung auch gewisse Irritationen und Verstimmungen. Teilweise wurde in den lokalen Medien hierüber bereits umfänglich berichtet. Es stehen zwar noch zwei Gesprächstermine mit betroffenen Anliegern und der Landwirtschaft aus.

Er wolle aber gleichwohl kurz auch im Stadtrat diese Thematik aufgreifen und darstellen, wo die jeweiligen Kritikpunkte lagen und liegen. Vorab macht er aber deutlich, dass die Bauausführung selbst bebauungsplankonform ist und mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in Illerberg in Einklang steht. Auch die Grundzüge des Bebauungsplanes wurden nicht im Ansatz tangiert. Es war nach dem Bebauungsplan auch kein Monitoring abverlangt. Die Begrünungsmaßnahmen sollten professionell geplant und umgesetzt werden. Die abschließende Überprüfung obliegt der Kommune.
Bezüglich der Verkehrserschließung heißt es wörtlich im konkreten Bebauungsplan:

„Die Verlängerung der Witzighauser Straße ist im Bereich der bestehenden Grundstücke
Flurnummer 986/1 bis 986/3 mit einem einseitigen Gehweg (Breite 1,5 m) auf der Westseite und einer Fahrbahnbreite von 6,0 m vorgesehen.
Die Weiterführung im Bereich des Grundstücks Flurnummer 999 wird ohne Gehweg mit einer Breite der Verkehrsfläche von 6,0 m festgelegt.
Auf der Ostseite der Fahrbahn wird ein Randstreifen mit einer Breite von ca. 1,5 m
ohne Baumbepflanzungen angelegt.
Ein Ausweichen auf diesen Randstreifen ist in einem geringen Umfang möglich.
Dadurch kann ein reibungsloses Durchfahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gewährleistet werden.
Die Verkehrsflächen im gesamten Plangebiet werden als Tempo 30 Bereich ausgebildet.“

Inwieweit bei der konkreten verkehrlichen Erschließung darüber hinaus evtl. noch gewisse Verbesserungen bzw. Modifizierungen möglich sind, dies werden auch die erwähnten Abstimmungsgespräche noch ergeben.

Erschließungsträger ist die Illerberger Städtebau- und Erschließungsgesellschaft mbh & Co. KG.

Ein Kritikpunkt war auch die Befestigung des Randstreifens einer Natursteinmauer. Diese war ursprünglich - auch sicherlich allein aus Kostengründen – vom Erschließungsträger gar nicht vorgesehen. Während der Baumaßnahme zeigte sich aber doch, dass die Errichtung dieser Steinbegrenzung nicht nur optisch einen gewissen Charme habe, sondern auch der Verfestigung und Absicherung zum benachbarten landwirtschaftlichen Grundstück diene.

Im Anschluss daran stellt Herr Söhner ausführlich zunächst den ursprünglichen Zustand vor der Erschließung dar und geht danach detailliert auf die Festsetzungen im Bebauungsplan und die durchgeführten Maßnahmen ein. Er führt dabei insbesondere aus:

  • Die Straße wurde im größten Maß gemäß Straßenplanung um ca. 33 cm tiefer gelegt, nicht wie beschrieben um 80 cm.
  • Die Böschung auf der Ostseite sowie auch auf der Westseite war vorher auch schon
    vorhanden.
  • Hintergrund der Tieferlegung der Straße sind zum einen die beiden gegebenen
    Anschlüsse an der Nord- und Südseite sowie die abgehenden Straßen hinunter zum Baugebiet.
Aufgrund des extremen Gefälles im Baugebiet musste die Witzighauser
Straße tiefergesetzt werden um ein noch vertretbares Gefälle der abgehenden Anliegerstraße zu erhalten.
Das Gefälle beträgt derzeit immerhin noch knapp 18 % !
  • Auch die unten liegende Anliegerstraße welche in Nord und Südrichtung verläuft wurde gegenüber dem ursprünglichen Gelände angehoben, um das Gefälle im Rahmen zu
    halten, an manchen Stellen um bis zu ca. 2,0 m.
  • Bei der Ausweisung eines Baugebietes in einem Gebiet mit der gegebenen extremen topographischen Lage müssen gewisse Veränderungen am Bestand erfolgen.
  • Die Natursteinwand wurde im Zuge der Arbeiten gefordert, um auch den östlichen
    Nachbar zu schützen.
Dies heißt aber auch,  mit der Stützwand kann das Grundstück näher an die Grenze bewirtschaftet werden, da eine größere Stabilität herrscht.
  • Eine Ausweichfläche von ca. 50 cm besteht auf der Ostseite der Straße, dann erstreckt sich die Natursteinmauer.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von einigen Gremiumsmitgliedern die Situation nicht als befriedigend angesehen wird. Sie befürchten vor allem dann Probleme, wenn Autos nicht ordnungsgemäß geparkt werden oder eine größere Anzahl von Besucher ihre Fahrzeuge in den Weg stellen. Zudem wird bezweifelt, ob die Stützmauer die Belastung von schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen aushält. Evtl. wäre eine Stützmauer aus Stahlbeton besser und auch platzsparender gewesen.

Ein anderes Gremiumsmitglied bedauert, dass die Beschwerden von den Anliegern und Landwirten an die Stadtverwaltung gerichtet werden, da die Erschließung dieses Wohngebietes einem Bauträger übertragen wurde, der die Verantwortung hierfür trägt.

Herr Bürgermeister Janson führt abschließend aus, dass in den nächsten Tagen weitere
Gespräche mit den Anliegern und Landwirten geführt werden und hierbei nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werde. Er werde dem Gremium über das Ergebnis wieder berichten.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 5
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5.1. Wohnbaugebiet "Witzighauser Straße Nord" in Illerberg Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anregung Herr Maier:
Herr Maier bringt zum Ausdruck, dass die Höhenunterschiede bei den Einfahrten zu den Grundstücken in der Witzighauser Straße Nr. 61 und 63 durch die Erschließung des im Norden angrenzenden neuen Wohngebietes entstanden seien. Er regt deshalb an, dass der Bauträger, der Nutznießer dieses Areals ist, auch einen gewissen Kostenanteil an der Angleichung der Zufahrten beitragen sollte.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson wird diese Anregung an den Bauträger weiter leiten.

Datenstand vom 18.05.2018 07:13 Uhr