Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Errachweg 7" in Illerberg (Flur-Nr. 53/1 und 52/1)
1.2 Errichtung einer Schleppdachgaube am bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Riedstraße 44" in Vöhringen (Flur-Nr. 964/50)
1.3 Bau eines Geräteschuppens; Bauort: "Stuttgarter Straße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 894/31)
1.4 Neubau einer Garage und Neubau von Überdachungen zwischen best. Garagen; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 829)
1.5 Neubau einer Garage für die Lagerung der Notstromaggregate; Bauort: Flur-Nr. 882/26 der Gemarkung Auwald (Wasserversorgungseinrichtung im Illergries)
1.6 Errichtung einer Strandbar mit Ausschank und Imbiss; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 592)
1.7 Anbau eines Wintergartens an das best. Gebäude; Bauort: "Zwischen den Bächen 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/31)
1.8 Neubau eines Wohngebäudes (5 Wohneinheiten) und Carports; Bauort: "Riedhofstraße 2" in Thal (Flur-Nr. 31/4 und 28)
1.9 Bau einer Überdachung (teilweise) der Terrasse; Bauort: "Vöhringer Weg 25" in Thal (Flur-Nr. 30/9)
1.10 Bauvoranfrage für die nachverdichtende Bebauung mit 5 Reihenhäusern und 5 Fertiggaragen sowie einer privaten Erschließungsstraße; Bauort: "Memminger Straße 34 und 34a" in Vöhringen (Flur-Nrn. 1101/2 und 1101/3)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
4 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Hauptstr. 28, Illerzell; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
5 Grundschule Vöhringen-Nord; Sanierung der Hoffläche; Auftragsvergabe
6 Erschließung Grundstück an der Carl-Benz-Straße 1a; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe
7 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Gewerbegebiet Heckengraben in Vöhringen, Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200; Tiefbauarbeiten für Wasserleitung; Auftragsvergabe
8 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Umgestaltung der Dorfmitte Thal; Schlosserarbeiten; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
9.1 Verlängerung der Witzighauser Straße nach Norden; Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer auch für Landwirte ausreichenden Durchfahrtsbreite; Information
10 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö 1
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1.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Errachweg 7" in Illerberg (Flur-Nr. 53/1 und 52/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begrün deten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Errichtung einer Schleppdachgaube am bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Riedstraße 44" in Vöhringen (Flur-Nr. 964/50)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau eines Geräteschuppens; Bauort: "Stuttgarter Straße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 894/31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost I  (an der Eichenstraße)“ samt Änderungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Neubau einer Garage und Neubau von Überdachungen zwischen best. Garagen; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 829)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Neubau einer Garage für die Lagerung der Notstromaggregate; Bauort: Flur-Nr. 882/26 der Gemarkung Auwald (Wasserversorgungseinrichtung im Illergries)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Errichtung einer Strandbar mit Ausschank und Imbiss; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 592)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.6

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Vorhabens werden seitens eines Gremiumsmitgliedes Bedenken zu den angestrebten Öffnungszeiten und evtl. daraus resultierender Lärmbelästigungen im Umgebungsbereich angesprochen. Sollte es beispielsweise tatsächlich zu fortgesetzten Störungen von zu schützenden Nutzungen kommen, wäre dies aber auch über das konkrete Pachtverhältnis regelbar.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Vöhringer See“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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1.7. Anbau eines Wintergartens an das best. Gebäude; Bauort: "Zwischen den Bächen 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 41/31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.8. Neubau eines Wohngebäudes (5 Wohneinheiten) und Carports; Bauort: "Riedhofstraße 2" in Thal (Flur-Nr. 31/4 und 28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.

Seitens der Stadt Vöhringen wird angesichts der konkreten Lage vor Ort angeregt, weitere Stellplätze auf eigenem Grund  zu schaffen, soweit dies möglich ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.9. Bau einer Überdachung (teilweise) der Terrasse; Bauort: "Vöhringer Weg 25" in Thal (Flur-Nr. 30/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.10. Bauvoranfrage für die nachverdichtende Bebauung mit 5 Reihenhäusern und 5 Fertiggaragen sowie einer privaten Erschließungsstraße; Bauort: "Memminger Straße 34 und 34a" in Vöhringen (Flur-Nrn. 1101/2 und 1101/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auch angesichts der vorgesehene n erheblichen Nachverdichtung regt die Stadt Vöhringen an, die Dächer der vorgesehenen Reihenhäuser und Garagen mit einer Begrünung zu versehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Süden des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal der Stadt Vöhringen, im sog. Landgrabental, ist die Ansiedlung einer überörtlich ausgerichteten Freizeitanlage in Form eines Reiterhofes geplant.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vöhringen sind für diesen Bereich in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Derzeit wird der Reiterhof im Ortszentrum des Stadtteiles Thal betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und auch zukünftig marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen nach konkreter Überprüfung keine räumlichen Möglichkeiten, den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung seines Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“.

Das Plangebiet des FNP-Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha im bisher noch nicht bebauten Außenbereich.
Aufgrund der spezifischen Vorhabenstruktur wird im FNP ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ dargestellt.

Für die „13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bereich Landgrabental (Reiterhof Thal)“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht
1.3)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativenprüfung (= Anlage zur Begründung)

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 26.04.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Janson begrüßt Frau Dr. Wolf sowie Frau Fürstenberg von Kling Consult und führt einleitend aus, dass für dieses in Thal vorgesehene größere Projekt bereits erhebliche Vorarbeiten und rechtliche Prüfungen notwendigen waren.
auch Alternativstandorte wurden eingehend geprüft.
Letztlich habe sich nur die gegenständliche Fläche als realisierbar erwiesen.
Zunächst ist hier jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ebenso die Aufstellung eines Bebauungsplanes, die mit vorgestellt werden sollen.

Insofern stehen die beiden Themenbereiche im inneren Zusammenhang der Tagesordnungspunkte 2 und 3.
Sodann übergibt 1. Bürgermeister Janson die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Walk und entschuldigt sich für die weitere Sitzung aufgrund eines dringenden und unaufschiebbaren Termins.

Frau Dr. Wolf und Frau Fürstenberg stellen die Planungsüberlegungen sowohl zu der angedachten Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zu dem vorgesehenen Bebauungsplan vor.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Ortszentrum des Stadtteiles Thal wird durch den Inhaber eines Reiterhofes als Projektträger einer der Bauleitplanung zugrunde liegenden Vorhabenplanung für die Neuerrichtung eines Reiterhofes betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte deshalb der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und in der Zukunft marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen keine räumlichen Möglichkeiten den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung ihres Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.
Das Plangebiet liegt südlich des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal.
Dem Bebauungsplan liegt eine Vorhabenplanung des Architekturbüro WP Architektur für den Pferdesport (AB WP), Frankfurt/Nürnberg zugrunde.

Die geplante Reitanlage stellt aufgrund ihrer vorgesehenen Betriebsstruktur eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage dar.
Neben der Verbesserung der Freizeitinfrastruktur in Vöhringen dient das Vorhaben insgesamt auch der Stärkung der Stadt Vöhringen als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer baulichen Nutzung des Grundstückes erforderlich.
Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Landgrabental.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück-Nr. 381.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,9 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
  • Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ nach § 11 Abs. 1 BauNVO
  • Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,6, zulässige Gebäudehöhe: 528,5 in Meter ü. NN, d.h. max. ca. 14 m über Gelände) und überbaubaren Grundstücksflächen
  • Festsetzung eines Baufensters innerhalb dessen max. 2 Wohnhäuser errichtet werden können
  • Festsetzung von privaten Grünflächen mit Pflanzgeboten zur Eingrünung des Sondergebietes nach Norden und Süden (Breite mind. 3 m)  ggü. der freien Landschaft
  • Festsetzung einer privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese im Westen des Plangebietes, z.T. mit Anrechnung als Ausgleichsfläche für den geplanten Eingriff.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden.
Die Eingriffs-/Ausgleichs­bilanzierung gemäß bayerischem Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ ergibt unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Baufeldeingrünung) einen naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarf von ca. 1,9 ha.
Davon können 1,3 ha innerhalb des Plangebietes auf der privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese ausgeglichen werden.
Der verbleibende Kompensationsbedarf muss im weiteren Verfahren auf externen Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,58 ha geleistet werden.

Im Ergebnis eines Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Bebauungsplanes von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult vom 20.04.2018 ist artenschutzrechtlich ein Vorkommen von anderen Arten, als bodenbrütenden Vögeln, auszuschließen.
Für diese werden im Bebauungsplan Vermeidungsmaßnahmen geregelt, z. B. Baufeldfreimachung in den Wintermonaten, ansonsten vorherige Prüfung auf Vorkommen von bodenbrütenden Vögeln.

Für den Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor.
Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
 
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 
Anlagen
Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“, Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung
1.2)        Textteil mit textlichen Festsetzungen und Begründung
1.3)        KC: Zusammenfassung Vorhabenplanung (= Anlage 1 zur Begründung)
1.4)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativen (= Anlage 2 zur Begründung)
1.5)        KC: Grünordnerischer Fachbeitrag (= Anlage 3 zur Begründung)
1.6)        KC: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (= Anlage 4        zur Begründung)
1.7)        KC: Umweltbericht (= Anlage 5 zur Begründung)

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 26.04.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu der Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes entwickelt sich eine kurze Diskussion insbesondere zu den Themen Ver- und Entsorgung inklusive Löschwasserversorgung sowie Anbindung des Reiterhofes an das überörtliche Verkehrsnetz.

Dabei wird verdeutlicht, dass ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz nicht möglich ist und auch die Verlegung einer Wasserleitung aufgrund der Länge der herzustellenden Leitung mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Der Vorhabenträger strebt aber an, die Ver- und Entsorgung auf eigenem Grund durch Brunnen und Schilfklaranlage sowie Löschwassertank zu lösen.

In der nun folgenden ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird sich auch aufzeigen, wie diese die angestrebte Eigenver- und entsorgung beurteilen, ferner die Thematik der verkehrlichen Anbindung an den Autobahnzubringer.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Hauptstr. 28, Illerzell; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr 2017 wurde mit den Planungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Schützstraße 12 in Illerberg begonnen.

Dies ist das erste Wohnbauprojekt im Rahmen der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet.

Weitere Projekte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des Wohnungspaktes Bayern sollen in Illerzell sowie in Vöhringen verwirklicht werden.

In Illerzell ist hierfür das Grundstück in der Hauptstraße 28 angedacht. Dieses ist derzeit noch mit einem Zweifamilienhaus bebaut.

Das Grundstück hat eine Größe von 580 m². Vorgesehen ist hier die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit ca. 5-6 Wohnungen.

Das bestehende Gebäude ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes nicht erhaltungswürdig.

Für die Planungsleistungen hat die Stadtverwaltung drei Angebote von verschiedenen Planungsbüros eingeholt.

Die drei Architekturbüros sind:

- Architekturbüro Kern aus Mindelheim
- Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn
- Architekturbüro Beier/Schmölz aus Vöhringen

Das Architekturbüro Kern hat jüngst bereits die Machbarkeitsstudie für das „Bräuhaus“ in Illerberg ausgearbeitet.
Das Büro hat auch Erfahrung im Wohnungsbau und arbeitet immer wieder mit Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen zusammen.

Das Angebot wurde uns urlaubsbedingt per Mail zugeleitet und basiert auf Grundlage der HOAI 2013 (Anlage 1). Angeboten wird die Honorarzone III Mindestsatz.

Das Architekturbüro HRBbauwerk aus Weißenhorn ist ein noch relativ junges Büro.
Erfahrung im Wohnungsbau bestehe, in der Vergangenheit wurden bereits auch Entwürfe für andere Kommunen im Rahmen des Wohnungspaktes Bayern ausgearbeitet.

Angeboten wurde uns hier auf Basis der HOAI 2013 Honorarzone II, Dreiviertelsatz. Nebenkosten 4%.

Das Planungsbüro Beier/Schmölz hat bereits das Mehrfamilienhaus in der Schützstraße 12 in Illerberg geplant und begleitet dieses derzeit in der konkreten Bauausführung.

Die Planungsgemeinschaft Beier/Schmölz übermittelte uns ein Honorarangebot entsprechend der aktuellen HOAI nach § 35 Honorarzone III Mindestsatz (Anlage 1).

Es sind die Leistungsphasen 1-8 angeboten, Nebenkosten sind nicht angesetzt.

Diskussionsverlauf

Herr S öhner führt kurz in die Thematik ein, bevor 2. Bürgermeister Walk die Angelegenheit aus Gründen der Vertraulichkeit der einzelnen Angebote in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verweist.

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5. Grundschule Vöhringen-Nord; Sanierung der Hoffläche; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Parkplatz zwischen der Grundschule Vöhringen-Nord und der Kindertagesstätte Vöhringen Nord ist in der Zwischenzeit 46 Jahre alt.
Im Laufe der Zeit haben sich Absenkungen in der asphaltierten Oberfläche ergeben,
die inzwischen eine Gefahr für die Fußgänger und Radler darstellt.
Der Winterdienst ist durch die Unebenheiten auch nur eingeschränkt möglich.

Um die Sicherheit des Platzes wieder herzustellen, ist es zwingend notwendig den Asphaltbelag, den Unterbau und die Entwässerungsrinnen zu erneuern.

Mit der Schulleitung ist die Maßnahme abgesprochen. Der Platz soll wieder in seiner ursprünglichen Form befestigt werden.

Die notwendigen Arbeiten wurden vom Stadtbauamt in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.

7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nur eine Firma gab zur Submission am 24.04.2018 ein Angebot ab.

Die geprüfte Brutto-Auftragssumme beträft 76.490,74 €.

Der Auftrag für die Ausführung der Sanierung der Hoffläche ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 76.490,74 € liegt über den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, welches mit brutto ca. 53.000,00 € berechnet wurde.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Sommerferien 2018.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Sanierung der Hoffläche bei der Grundschule Vöhringen-Nord wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.04.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 76.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9451 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Sanierung der Hoffläche bei der Grundschule Vöhringen-Nord wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.04.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 76.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 2112.9451 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erschließung Grundstück an der Carl-Benz-Straße 1a; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund des Verkaufs des Grundstückes an der Carl-Benz-Straße 1a (Flur-Nr. 630/1) muss die Erschließung durchgeführt werden.

Die notwendigen Arbeiten wurden vom Stadtbauamt in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.

8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

2 Firmen gaben zur Submission am 25.04.2018 ein Angebot ab.

Das Ergebnis hieraus stellt sich wie folgt dar:

Firma Kurt Motz, Illertissen        103.416,65 €
Firma Kutter, Memmingen        149.050,15 €

Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten, bei der Erschließung des Grundstücks FlurNr. 630/1 an der Carl-Benz-Straße, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kurt Motz Baubetriebsgesellschaft, 89257 Illertissen, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 103.416,65 € liegt über den prognostizierten Kosten für dieses Gewerk, welches mit brutto ca. 99.000,00 € berechnet wurde.

Die Arbeiten werden bis Herbst 2018 fertiggestellt.

Empfehlung

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten, bei der Erschließung des Grundstücks FlurNr. 630/1 an der Carl-Benz-Straße, wird an die Firma Kurt Motz Baubetriebsgesellschaft, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 25.04.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 103.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 6300.9520 (Straßenbau), 8150.9532 (Grundstücksanschlussleitung Wasser) und 7000.9536 (Grundstücksanschlussleitung Kanal) bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten bei der Erschließung des Grundstücks Flur-Nr. 630/1 an der Carl-Benz-Straße  wird an die Firma Kurt Motz Baubetriebsgesellschaft, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 25.04.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 103.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 6300.9520 (Straßenbau), 8150.9532 (Grundstücksanschlussleitung Wasser) und 7000.9536 (Grundstücksanschlussleitung Kanal) bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Gewerbegebiet Heckengraben in Vöhringen, Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200; Tiefbauarbeiten für Wasserleitung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Für die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes „Heckengraben“ ist es notwendig eine neue Trinkwasser-Hauptleitung der Dimension DN 200 verlegen zu lassen.
Der Leitungsverlauf ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

Diese Leitung dient auch künftig der Versorgungsverbesserung für den nördlichen Teil von Vöhringen und dem Stadtteil Illerzell.

Nachdem die Fa. Sanomed den Auftrag für die Erschließung des Firmengeländes im Gewerbegebiet „Heckengraben“ bereits vergeben hat und mit der Ausführung schnellstmöglich beginnen möchte, muss der Auftrag für die Verlegung der Hauptwasserleitung schnellstens vergeben werden.

Die notwendigen Arbeiten wurden vom Architekturbüro Wassermüller, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.

10 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

4 Firmen gaben zur Submission am 17.04.2018 ein Angebot ab.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Wassermüller, Ulm, kann dem beiliegendem Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu einem Pauschalbetrag in Höhe von brutto 170.170,00 €  zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 170.170,00 € liegt leicht unter den prognostizierten Kosten.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im Mai 2018.

Empfehlung

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 13.04.2018 auf der Grundlage des Hauptangebotes in Höhe von brutto 170.170,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 8150.9505 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

„Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 13.04.2018 auf der Grundlage des Hauptangebotes in Höhe von brutto 170.170,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 8150.9505 bereitgestellt.“

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8. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Umgestaltung der Dorfmitte Thal; Schlosserarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Die Umgestaltung der Dorfmitte in Thal wird voraussichtlich bis Ende Mai abgeschlossen sein.

Derzeit erfolgen noch Pflanzarbeiten sowie diverse Restarbeiten.

Mit als letzter Arbeitsschritt sollen noch die Buswartehäuser sowie die Pergola errichtet werden.

Diese Arbeiten wurden durch das Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.

Bei einer bereits erfolgten Ausschreibung im letzten Jahr 2017 haben wir keine Angebote erhalten.

Eine nochmalige Ausschreibung erfolgte im März 2018.

Es wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Lediglich eine Firma hat zur Submission am 29.03.2018 ein Angebot abgegeben.

Das Angebot wurde vom beauftragten Landschaftsarchitekturbüro wgf aus Nürnberg geprüft und gewertet.

Der Vergabevorschlag kann der Anlage entnommen werden.

Da Teile der Schlosserarbeiten zwingend vor Fertigstellung der Pflasterarbeiten durchgeführt werden müssen ist der Auftrag unmittelbar zu vergeben. Die Pflasterkolonne steht lediglich über einen beschränkten Zeitraum zur Verfügung.

Wie oben erwähnt haben wir bei einer ersten, rechtzeitig durchgeführten Ausschreibung leider keine Angebote erhalten.

Der Auftrag für die Schlosserarbeiten ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften an die Firma Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen, zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 70.546,77 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Schlosserarbeiten wird an die Firma Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.03.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 71.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 3400.9505 und 7911.9402 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

„Der Auftrag für die Ausführung der Schlosserarbeiten wird an die Firma Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.03.2018 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 71.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 3400.9505 und 7911.9402 bereitgestellt.“

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö 9
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9.1. Verlängerung der Witzighauser Straße nach Norden; Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer auch für Landwirte ausreichenden Durchfahrtsbreite; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö 9.1

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk nimmt zunächst Bezug auf die Diskussion dieser Thematik in der Sitzung des Stadtrates vom 26.04.2018 und gibt dann zur Erläuterung des Ergebnisses des vom Stadtrat angeregten Gespräches mit den Landwirten das Wort an Herrn Söhner.

Herr Söhner verweist zunächst darauf, dass neben Vertretern der Verwaltung bei der Besprechung der Geschäftsführer des Bauernverbandes Herr Letzing, der Kreisbauernobmann Herr Wörle sowie Herrn Wiedenmann als örtlicher Bauernobmann zugegen war.

Im Ergebnis des Gespräches sollen nun folgende drei Maßnahmen durchgeführt werden:

1.        Die auf der Westseite der verlängerten Witzighauser Straße aufgestellten Laternenmasten werden nach Westen in die angrenzende Regenrückhaltemulde versetzt.

2.        Der östliche Teil der genannten Regenrückhaltemulde wird mit Rasengittersteinen befestigt, so dass sowohl das Befahren als auch das Parken auf dem (befestigten) Teil der Regenrückhaltemulde wetterunabhängig möglich wird.

3.        Auf der westlichen Straßenseite werden Stellplätze unter Einbeziehung des befestigten Teils der Regenrückhaltemulde markiert, so dass die Fahrbahn der Witzighauser Straße trotz Parkens am westlichen Straßenrand über eine deutlich größere Durchfahrtsbreite verfügt.

4.        Einseitiges Parkverbot auf der Ostseite der Witzighauser Straße


Auf Nachfrage erklärt Herr Söhner ergänzend, dass nun im Bereich der nördlichen Witzighauser Straße eine Durchfahrtsbreite von 4,50 m gewährleistet sein müsste.

Hinsichtlich der offenen Fragen zur Hofanpassung eines Anliegers im städtischen Ausbauabschnitt der Witzighauser Straße verweist Herr Söhner auf die kommende Sitzung des Stadtrates.

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö 10

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 18.05.2018 07:15 Uhr