Datum: 17.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.04.2018 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.05.2018 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.05.2018 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Kindergartenwesen Schaffung von weiteren Betreuungsmöglichkeiten Information und Entscheidung
5 Sanierung der Holzbrücke zum Aussiedlerhof Stegmann; Vorstellung und Billigung der Planung
6 Sanierung der Brücke zur Waldseestraße; Vorstellung und Billigung der Planung
7 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
8 Reinigungsleistungen für diverse Einrichtungen der Stadt Vöhringen; Neuvergabe an Reinigungsunternehmen
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Situation an der Grundschule Vöhringen Nord Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.04.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.04.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.05.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.05.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 08.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Süden des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal der Stadt Vöhringen, im sog. Landgrabental, ist die Ansiedlung einer überörtlich ausgerichteten Freizeitanlage in Form eines Reiterhofes geplant.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vöhringen sind für diesen Bereich in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Derzeit wird der Reiterhof im Ortszentrum des Stadtteiles Thal betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und auch zukünftig marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen nach konkreter Überprüfung keine räumlichen Möglichkeiten, den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung seines Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“.

Das Plangebiet des FNP-Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha im bisher noch nicht bebauten Außenbereich.
Aufgrund der spezifischen Vorhabenstruktur wird im FNP ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ dargestellt.

Für die „13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bereich Landgrabental (Reiterhof Thal)“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht
1.3)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativenprüfung (= Anlage zur Begründung)

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die damit zusammenhängende Aufstellung des Bebauungs-planes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.05.2018 und begrüßt hierzu Frau Dr. Wolf vom Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, die sodann die Planentwürfe nochmals dem Gesamtgremium im Detail vorstellt.

Daran anschließend beantwortet Frau Dr. Wolf insbesondere Fragen zur Erschließung des relativ großen Areals im Außenbereich (Wasser, Abwasser, Verkehr). Die Wasserversorgung sei nach derzeitiger Feststellungen entweder über einen Brunnen oder über den Anschluss an das städtische Wassernetz möglich. Die Entsorgung der Abwässer erfolge über eine Kleinkläranlage. Das Löschwasser müsse über einen Tank oder einen Teich sichergestellt werden. Die verkehrliche Erschließung sei über das bestehende öffentliche Straßennetz vorgesehen.

Im östlichen Bereich des Grundstücksareals werden Besucherparkplätze errichtet.
Weitere Detailfragen hierzu werden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geklärt und ggf. in die Planung eingearbeitet. Die verkehrliche Anbindung wird von einem Teil der Gremiumsmitglieder nicht für ideal
gehalten. Bürgermeister Karl Janson verweist hierzu auch auf die nur auf 3.90 m Höhe ausgerichtete Durchfahrtshöhe der Brücke der Riedhofstraße zur NU 14.
Wesentliche bauliche Anpassungen bei der NU 14 hält er in der Praxis aber für nur schwer realisierbar. Bürgermeister Karl Janson erklärt ferner, dass hierzu aber vorab die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach im Rahmen des weiteren Verfahrens abgewartet werden soll. In der näheren Abstimmung seien hierzu, z.B. einer denkbaren Geschwindigkeitsreduzierung auf der NU 14 im Bereich der Einfahrt nach Thal nötig.

Ein Gremiumsmitglied lehnt die Ansiedlung eines Reiterhofes auf diesem Areal, das von vielen Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt wird, grundsätzlich ab.

Hierzu erklärt Bürgermeister Janson, dass eine absolut konfliktfreie Umsetzung des
Vorhabens nicht möglich sei. Auf der einen Seite stehe die Zielvorstellung, eine Zersiedelung der Landschaft weitest-gehend zu vermeiden. Andererseits sollte den Landwirten und ehemaligen Landwirten eine Umsiedlung bzw. ein Wechsel von der bisherigen Nutzung in eine nicht privilegierte Nutzung nicht völlig verwehrt werden.
In diesem Spannungsverhältnis gelte es abzuwägen, ob nicht eine außenbereichsverträgliche Nutzung wie ein Reiterhof in die Landschaft eingebunden und gleichzeitig zusätzlicher Freiraum für eine Wohnbebauung im Innenbereich des Stadtteiles Thal geschaffen werden kann.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht schließlich folgender

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Ortszentrum des Stadtteiles Thal wird durch den Inhaber eines Reiterhofes als Projektträger einer der Bauleitplanung zugrunde liegenden Vorhabenplanung für die Neuerrichtung eines Reiterhofes betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte deshalb der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und in der Zukunft marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen keine räumlichen Möglichkeiten den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung ihres Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.
Das Plangebiet liegt südlich des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal.
Dem Bebauungsplan liegt eine Vorhabenplanung des Architekturbüro WP Architektur für den Pferdesport (AB WP), Frankfurt/Nürnberg zugrunde.

Die geplante Reitanlage stellt aufgrund ihrer vorgesehenen Betriebsstruktur eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage dar.
Neben der Verbesserung der Freizeitinfrastruktur in Vöhringen dient das Vorhaben insgesamt auch der Stärkung der Stadt Vöhringen als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer baulichen Nutzung des Grundstückes erforderlich.
Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Landgrabental.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück-Nr. 381.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,9 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
  • Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ nach § 11 Abs. 1 BauNVO
  • Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,6, zulässige Gebäudehöhe: 528,5 in Meter ü. NN, d.h. max. ca. 14 m über Gelände) und überbaubaren Grundstücksflächen
  • Festsetzung eines Baufensters innerhalb dessen max. 2 Wohnhäuser errichtet werden können
  • Festsetzung von privaten Grünflächen mit Pflanzgeboten zur Eingrünung des Sondergebietes nach Norden und Süden (Breite mind. 3 m)  ggü. der freien Landschaft
  • Festsetzung einer privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese im Westen des Plangebietes, z.T. mit Anrechnung als Ausgleichsfläche für den geplanten Eingriff.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden.
Die Eingriffs-/Ausgleichs­bilanzierung gemäß bayerischem Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ ergibt unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Baufeldeingrünung) einen naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarf von ca. 1,9 ha.
Davon können 1,3 ha innerhalb des Plangebietes auf der privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese ausgeglichen werden.
Der verbleibende Kompensationsbedarf muss im weiteren Verfahren auf externen Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,58 ha geleistet werden.

Im Ergebnis eines Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Bebauungsplanes von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult vom 20.04.2018 ist artenschutzrechtlich ein Vorkommen von anderen Arten, als bodenbrütenden Vögeln, auszuschließen.
Für diese werden im Bebauungsplan Vermeidungsmaßnahmen geregelt, z. B. Baufeldfreimachung in den Wintermonaten, ansonsten vorherige Prüfung auf Vorkommen von bodenbrütenden Vögeln.

Für den Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor.
Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
 
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 
Anlagen
Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“, Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung
1.2)        Textteil mit textlichen Festsetzungen und Begründung
1.3)        KC: Zusammenfassung Vorhabenplanung (= Anlage 1 zur Begründung)
1.4)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativen (= Anlage 2 zur Begründung)
1.5)        KC: Grünordnerischer Fachbeitrag (= Anlage 3 zur Begründung)
1.6)        KC: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (= Anlage 4        zur Begründung)
1.7)        KC: Umweltbericht (= Anlage 5 zur Begründung)

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Es wird auf die Ausführungen zu Top 2 verwiesen.

Hierzu ergeht folgender

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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4. Kindergartenwesen Schaffung von weiteren Betreuungsmöglichkeiten Information und Entscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 4

Sachverhalt

1. Ausgangslage

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung durch die Städte und Gemeinden ist in
den vergangenen Jahren erheblich vorangeschritten. Es ist den Kommunen wie auch der Stadt Vöhringen bislang sogar weitestgehend gelungen, den seit dem 1. August 2013 in kraftgetretenen Rechtsanspruch für Kinder auf einen Kindertagesstättenplatz zu erfüllen. Noch vor wenigen Monaten konnte grundsätzlich allen Kindern in der Stadt Vöhringen ein Kindertagesstättenplatz angeboten werden. Bislang waren die Statistiker davon ausgegangen, dass die deutsche Bevölkerung eher schrumpft.
Nun zeichnet sich eine völlige Trendumkehr ab. Der Bedarf an Kindertagestättenplätzen steigt.

Der unerwartete und grundsätzlich sehr erfreuliche Babyboom löst bundesweit bei den Kommunen einen Kindertagesstättenengpaß aus. Ein weiterer Grund des steigenden Bedarfs liegt in dem sicherlich erfreulichen Zuwachs an Einwohnern in der Stadt Vöhringen. Bislang war die Einwohnerzahl über viele Jahre sehr konstant. Die Stadt Vöhringen wird bei jungen Familien, aber auch Älteren immer beliebter. Ein zusätzlicher Grund liegt an dem veränderten Elternverhalten, die ihre Kinder früher als all die Jahre zuvor zur Betreuung in die Kindertagesstätte geben. Die Zahl der Flüchtlingskinder ist hingegen nicht signifikant.

Zurzeit stehen die Kommunen deshalb bundesweit vor der Herausforderung, die stetig steigende Nachfrage zu erfüllen. Mit dem Ausbau reagieren die Kommunen auch auf die fortschreitende gesellschaftliche Veränderung. Der Bedarf wird nach Auffassung des Unterzeichners noch weiter steigen. Dieser Ausbau bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe und ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, wie dies auch Elternbefragungen erkennen lassen.

Die Stadt Vöhringen hat schnell und auch vorausschauend reagiert. Beispielhaft soll nur die Aufstockung der Kinderkrippe St. Michael Vöhringen erwähnt werden. Die Kinderbetreuungsbedarfsplanung der Stadtverwaltung war so konkret und exakt wie möglich. Sie hat auch beim ersten Anzeichen eines steigenden Bedarfs sofort reagiert. Die meisten Kommunen in Deutschland haben dieselbe Sachverhalts- und Bedarfslage.

Angesichts der aktuellen Ausgangslage zur Kindertagesbetreuung sind Bund und Länder gefordert, einen Masterplan für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Abstimmung mit den Kommunen zu erstellen. Es ist vollkommen unrealistisch, dass dies von heute auf morgen zu schaffen ist. Dies nur am Rande.

Wie in den vorangegangenen Sitzungen bereits dargestellt, besteht aktuell derzeit ein Bedarf an Betreuungsplätzen für ca. 20 Kindern, die ab dem neuen Kindergartenjahr im September dieses Jahres nicht in einer unserer sechs Kindertagesstätten im Stadtgebiet Vöhringen untergebracht werden können. Lediglich im Krippenbereich können derzeit alle Anmeldungen berücksichtig werden.

Dies bedeutet, dass wir bis September dieses Jahres einerseits uns über gewisse Zwischenlösungen behelfen müssen, um dem Bedarf für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen Rechnung tragen zu können. Andererseits sollten wir auch sehr zeitnah die Weichenstellung setzen, wie einem weiter steigenden Bedarf an Kindertagesstättenplätzen in der Stadt Vöhringen gerecht werden könnte.


2. Zwischenlösungen

2.1 Errichtung eines Containers

Bis September 2018 wäre die bereits in Erwägung gezogene Errichtung eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ (noch) realisierbar. In diesem Container könnte eine Regelgruppe mit 25 Kindern bzw. einer weitere Integrativgruppe mit 15 Kindern untergebracht werden. Die Arbeiterwohlfahrt hat die Übernahme der Trägerschaft für diese Gruppe bereits in Aussicht gestellt, die nach Fertigstellung des Anbaus auch dort integriert werden könnte.

Die Kosten würden laut grober Schätzung des Stadtbauamtes für die Montage, die Aufstellung und den Abbau eines Containers + Ausweichräumlichkeiten für ein Jahr einen Kostenaufwand von ca. 50.000,00 € bedingen (das Angebot belief sich auf einen Container für zwei Gruppen). Hinzu kämen noch Kosten für die Errichtung eines Fundamentes sowie für den Wasser- und Abwasseranschluss in Höhe von ca. 15.000,00 €.

Diese Lösung hätte den Vorteil, dass sie zeitlich bis September 2018 noch umsetzbar wäre und die dort befindliche Gruppe zu gegebener Zeit problemlos in den fertiggestellten Anbau integriert werden könnte.

Auch könnten die Container als Ausweichmöglichkeit für die während der Baumaßnahme wegfallenden Räumlichkeiten am Bestandsgebäude genutzt werden. Bekanntlich wird der jetzige Bewegungsraum umgebaut und fällt somit für die Dauer der Baumaßnahme aus.


2.2 Überbelegung der bestehenden Einrichtungen

Für den Betrieb der Kindertagesstätten ist grundsätzlich eine Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Neu-Ulm erforderlich. Diese Erlaubnisse sind wiederum Voraussetzung für die staatliche Förderung. Im Rahmen der Betriebserlaubnisse ist es mit jeweiliger Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Neu-Ulm gestattet, einige Notplätze (max. ein bis zwei Kinder pro Gruppe) vorübergehend zu besetzen.
Die Genehmigungen richten sich je nach Raumgröße und personeller Bestzungen der Einrichtungen. Während in den Kitas „Rappelkiste“ Vöhringen, Pusteblume“ Illerzell und „St. Martin“ Illerberg keine bzw. nur geringfügige Ausnahmen möglich sind, können im Kinderhaus „Arche“ in Vöhringen und „St. Michael“ Vöhringen eher Ausnahmen gemacht werden. Die sog. Notplätze reichen jedoch nicht aus, um die derzeit vorhandenen Überhänge auch nur annähernd abzubauen.


2.3 Vorübergehende Unterbringung in anderen städtischen Gebäuden

Andere städtische Gebäude, in denen evtl. eine Gruppe vorübergehend untergebracht werden könnte, stehen leider nicht zur Verfügung.

Bezüglich der vor kurzem vorgeschlagenen evtl. Nutzung des Obergeschosses in der Kindertagesstätte „Pusteblume“ in Illerzell bestätigt uns deren Leiterin, dass ein weiterer Gruppenraum im 1. Stock nicht zur Verfügung steht, da dieser mit den kleineren Kindern als Schlafraum und als Ausweichraum für die Vorschule und Frühförderung genutzt wird.

Das Erdgeschoss des neben dem Rathaus befindlichen „Knaur-Hauses“ stünde zwar prinzipiell zur Verfügung. Dieses müsste für die evtl. Unterbringung einer Kindergartengruppe aber zunächst mit nicht unerheblichem Kostenaufwand umgebaut werden. Es ist auch fraglich, ob diese Räume für eine Kindergartengruppe ausreichend wären und anerkannt würden. Zudem ist das Erdgeschoss im „Knaur-Haus“ bei weiterem Bedarf bereits für die Unterbringung einer sog. Großtagespflege für die Betreuung von ca. acht Kindern vorgesehen (siehe auch hierzu nachfolgende Ziff. 2.5).

Die Räume in der Marienstraße 4 (Dachgeschoss) oder in der Ulmer Straße 12 (1. OG) scheiden leider wegen des notwendigen zweiten Fluchtweges aus, der nur mit ganz erheb-lichem Kostenaufwand hergestellt werden könnte. Zudem müssten auch diese Räume zunächst grundlegend für die Unterbringung einer Kindergartengruppe umgebaut werden.


2.4 Errichtung eines Waldkindergartens

In den letzten Sitzungen wurde von einzelnen Stadtratsmitgliedern auch die Errichtung eines Waldkindergartens angesprochen. Die Stadtverwaltung sieht in der Errichtung eines Wald- oder Naturkindergartens zwar keine echte und effektive Lösungsmöglichkeit, den bestehenden Engpass an Kindertagesstättenplätzen zu beheben. Die Einrichtung eines Wald- oder Naturkindergartens könnte jedoch – unabhängig der konkreten Konzeptionierung – eine durchaus attraktive Ergänzung des bestehenden Angebotes sein, die sich wohl auch relativ zeitnah umsetzen ließe.

Je nach Konzeption, ob es sich um einen reinen, sog. klassischen Walkindergarten
oder einen integrierten Waldkindergarten (dies ist eine Kombination aus Natur und festen Räumen) handelt, sind unterschiedliche Voraussetzungen und Genehmigungen notwendig, die aber allesamt eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In Wullenstetten betrug die Vorlaufzeit z.B. zwei Jahre, in Illertissen ca. ein gutes Jahr.

Eine staatliche Förderung gibt es für sog. Wald- oder Naturkindergärten nicht. D.h. die Finanzierung würde ausschließlich durch die Stadt Vöhringen erfolgen. Die Gruppengröße in einem klassischen Waldkindergarten liegt bei 15 bis 20 Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren.

Da es jedoch völlig unrealistisch ist, eine solche Einrichtung bis September 2018
zu realisieren, bestünde gleichwohl die Möglichkeit, interessierte Eltern auf ein Angebot der Stadt Illertissen zu verweisen. In diesem Waldkindergarten können bis zu 18 Kinder untergebracht werden. Aktuell sind dort nur sieben Kinder angemeldet, d.h. derzeit stünden noch bis zu elf Plätze für Eltern aus Vöhringen noch zur Verfügung.


2.5 Großtagespflege

Bei weiterem Bedarf besteht auch zudem die Möglichkeit, Plätze in einer Großtagespflege bereit zu stellen. Denkbar wäre die Unterbringung z.B. im Erdgeschoss des benachbarten „Knaur-Hauses“, das für diese Zwecke allerdings noch hergerichtet werden müsste. Die nötigen Finanzmittel in Höhe von vorläufig geschätzten ca. 50.000,00 € wurden bereits im Haushalt 2018 mit aufgenommen und bei den Etatberatungen mit einem Sperrvermerk versehen. Möglich wäre dort die Unterbringung von acht Kindern, die von Tagesmüttern betreut werden.


3. Bau einer weiteren Kindertagesstätte

Ungeachtet der in Ziff. 2 dargestellten Zwischenlösungen bedarf es aufgrund der aktuellen Anmelde- und Geburtenzahlen sowie nach Einschätzung des Unterzeichners und der Stadtverwaltung mittelfristig gleichwohl der Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte.

Die Stadtratsmitglieder waren sich in der jüngsten Sitzung darüber einig, dass ein Standort hierfür im Nordwesten von Vöhringen zu präferieren wäre, nachdem dort auch ein neues Wohnbaugebiet entsteht. Die Grundstücksfrage müsste allerdings noch abschließend geklärt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt gleichwohl aus Zeitgründen, die diesbezügliche Planung ebenfalls möglichst zeitnah zu vergeben und die weiteren Details hinsichtlich Grundstück, Förderung usw. abzuklären.

Empfehlung

Siehe Sitzungsvorlage – ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführlichen Darstellungen in der
Sitzungsvorlage, in der verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für die ab dem neuen Kindergartenjahr nicht untergebrachten Kinder aufgezeigt werden.
Als mögliche Zwischenlösung sei die vorübergehende Errichtung eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ denkbar, der auch gleichzeitig als Ausweichraum während der Baumaßnahme genutzt werden könnte.
Die Überbelegung von Kindergartengruppen sei bereits weitgehend vorgenommen worden und deshalb nur noch in sehr eng beschränktem Umfang möglich.
Die Errichtung eines Waldkindergartens sei zwar als ergänzendes Angebot vorstellbar, benötige aber auch eine gewisse Vorlaufzeit und sei auch kein Lösungsansatz im Hinblick auf den Gesamtbedarf.
Bei Bedarf könnte auch eine Großtagespflege im sog „Knaur-Haus“ eingerichtet werden, in welchem bis zu acht Kinder von sog. Tagesmüttern betreut werden könnten.
Ungeachtet dieser Zwischenlösungen komme die Stadt Vöhringen aufgrund der steigenden Anmeldezahlen durch Zuzug und höhere Geburtenzahlen nicht umhin, zeitnah die Weichenstellung für den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte vorzunehmen. Präferiert werde dabei ein Grundstück im Norden von Vöhringen.

Im Gremium werden die aufgezeigten Zwischenlösungen von einigen Mitgliedern
nicht gerade als ideal angesehen.

Einige Mitglieder schlagen deshalb weitere Alternativen vor, z.B. Nutzung der Räume
in der Marienstraße 4 in Vöhringen, im ehemaligen Lehrschwimmbecken an der Mittelschule Vöhringen oder im ehemaligen Kindergarten in der Grundschule Illerberg. Einige Stadträte halten auch die vorübergehende Überbelegung von Kindergartengruppen für eine denkbare Alternative.

Die Vertreter der Stadtverwaltung zeigen auf, dass die Marienstraße 4 nicht zur
Verfügung steht, da dort zwischenzeitlich das Wasserwerk untergebracht ist und die
ehemaligen Kindergartenräume in Illerberg von zwei Mutter-Kind-Gruppen sowie von
örtlichen Vereinen bereits umfänglich genutzt werden. Das frühere Lehrschwimmbecken sei nur mit größerem finanziellem Aufwand nutzbar zu machen und sei bereits auch für andere schulische Zwecke vorgesehen. Ebenso sei die Überbelegung von Kindergartengruppen nur noch in sehr beschränktem Umfang möglich und pädagogisch auch nicht gerade ideal.

Im Verlaufe der Diskussion wird schließlich folgende mehrstufige Vorgehensweise
vorgeschlagen:

1.        Vorübergehende Unterbringung einer Notgruppe für 25 Kinder in einem Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“.
2.        Bei weiterem Bedarf Umbau des „Knaur-Hauses“ für die Errichtung einer Großtagespflege für bis zu acht Kinder.
3.        Ergänzend zum bestehenden Angebot sollen Möglichkeiten zur Errichtung eine Wald- oder Naturkindergartens aufgezeigt werden.
4.        Schnellstmögliche Einleitung der Planung für eine neue Kindertagesstätte.

Nach einer von der FWG-Stadtratsfraktion beantragten kurzen Sitzungsunterbrechung schlägt der Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion vor, zunächst mit den Leiterinnen der örtlichen Kindertagesstätten ein Konzept auszuarbeiten.
Die SPD-Stadtratsfraktion bringt zum Ausdruck, dass die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung zu Lasten der Eltern gehe, die dringend einen Kindergartenplatz benötigen.
Schließlich stellt Frau Hesser den Antrag, die Entscheidung bis zu einer Besichtigung der ehemaligen Kindergartenräumlichkeiten bei der Grundschule Illerberg zurückzustellen.

Dieser Antrag wird mit 12 : 5 Stimmen angenommen

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5. Sanierung der Holzbrücke zum Aussiedlerhof Stegmann; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Holzbrücke zum Aussiedlerhof Stegmann ist vor ca. 20 Jahren errichtet worden.

Der Brückenbelag aus Holz ist dementsprechend in die Jahre gekommen und sollte erneuert werden.

Aufgrund der doch erheblichen Lebensdauer von 20 Jahren empfiehlt die Stadtverwaltung in Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Kempten wieder einen solchen einzubauen.

Die Stahlträger der Brücke sind in einem noch guten Zustand.

Die Brückenbelastung wird zukünftig so ausgelegt, dass auch Fahrzeuge bis zu 40 Tonnen die Brücke befahren können.

Weiter soll das Brückengeländer erneuert werden. Die Ausführung erfolgt als Stahlgeländer.

Die Holzkappen, welche im Plan (siehe Anlage 1) dargestellt sind, kommen aufgrund der sonst zu geringen Durchfahrtsbreite nicht zur Ausführung.

Die Bauausführung ist für Juni/Juli 2018 geplant.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 17.05.2018 für die Erneuerung des Holzbelages der Brücke zum Aussiedlerhof Stegmann wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planung fragt ein Gremiumsmitglied nach, ob die Ausführung in Stahl anstelle von Holz nicht besser wäre.
Hierzu führt Herr Söhner aus, dass sich die bisherige Holzbauweise bewährt habe und erhebliche kostengünstiger sei (ca. 20.000 € bis 30.000 €). Fraglich sei zudem, ob die Stahlausführung auf die vorhandene Konstruktion passe.

Die Brücke werde auch so verstärkt, dass sie für den Schwerlastverkehr bei der noch bevorstehenden Illersanierung geeignet ist.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 17.05.2018 für die Erneuerung des Holzbelages der Brücke zum Aussiedlerhof Stegmann wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Sanierung der Brücke zur Waldseestraße; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Brücke zur Waldseestraße wurde im Zuge des Erstausbaus der Waldseestraße durch das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Kempten untersucht.
Hier wurde festgestellt, dass die Brücke selbst über keine Abdichtung verfügt.
Die darunter liegende Bewehrung ist hierdurch schon in Mitleidenschaft gezogen worden und beginnt zu korrodieren.
Deshalb wird es notwendig den vorhandenen Belag abzustrahlen, eine Abdichtung aufzubringen und den Belag zu erneuern.
Der Maßnahmenbeginn wird nach der Erneuerung der Brücke zum Aussiedlerhof Stegmann angestrebt.
Aufgrund der Vielzahl an Baumaßnahmen und großen Auslastung der Baufirmen kann ein Baubeginn in diesem Jahr allerdings nicht gewährleistet werden.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 17.05.2018 für die Sanierung der Brücke zur Waldseestraße wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planung durch Herrn Söhner ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 17.05.2018 für die Sanierung der Brücke zur Waldseestraße wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Schützstraße 12, Illerberg; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Planungsleistungen für die Errichtung des Mehrfamilienhauses in der Schützstraße 12 in Illerberg wurden an das Planungsbüro Beier/Schmölz aus Vöhringen vergeben.
Es erfolgte vorerst eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-4.
Mit dem Erhalt der Baugenehmigung und der Maßnahmenfreigabe von der Regierung von Schwaben steht nun als nächster Schritt die Ausarbeitung und Versendung der Ausschreibung für die Rohbauarbeiten an.
Vorher empfiehlt die Stadtverwaltung die Beauftragung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 an das Planungsbüro Beier/Schmölz zu vergeben.
Das Angebot entspricht der HOAI 2013 und ist in der Honorarzone III Mindestsatz angesiedelt (Siehe Anlage 1).
Nebenkosten sind nicht angesetzt.
Die geschätzte Auftragssumme für die Leistungsphase 5-9 beträgt ca. 160.000,00 € brutto.
Der Baubeginn ist derzeit für September 2018 vorgesehen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Planungsleistungen, Leistungsphase 5-9, für den Neubau des Mehrfamilienhauses in der Schützstraße 12 in Illerberg, wird an das Planungsbüro Beier/Schmölz, Beim Kreuz 11, in 89269 Vöhringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.08.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 160.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 8801.9424 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Planungsleistungen, Leistungsphase 5-9, für den Neubau des Mehrfamilienhauses in der Schützstraße 12 in Illerberg, wird an das Planungsbüro Beier/Schmölz, Beim Kreuz 11, in 89269 Vöhringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.08.2017 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 160.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 8801.9424 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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8. Reinigungsleistungen für diverse Einrichtungen der Stadt Vöhringen; Neuvergabe an Reinigungsunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Turnusgemäß wurden im Frühjahr 2018 die Reinigungsarbeiten für sämtliche fremdgereinigten Hallenbetriebe im Bereich der Stadt Vöhringen erneut ausge-
schrieben.
Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten war eine EU-weite Ausschreibung
gesetzlich vorgegeben.
Für die konkrete Abwicklung Ausschreibung wurde die Firma Netzwerk für
Unternehmensberatung und Kostenoptimierung, Augsburg, beauftragt (HAB 09.10.2017).

Der Vertragsbeginn für die künftige Leistungsperiode ist der 01.08.2018.
Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.
Die Ausschreibung beinhaltet die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
und erfolgte in zwei Losen.

Los 1:                Unterhalts- und Grundreinigung
  • Karl-Eychmüller Sportpark Vöhringen
  • Uli-Wieland-Schule (Teilbereich)
  • Uli-Wieland-Schule Turnhalle
  • Turnhalle Grundschule Vöhringen Nord
  • Mittagsbetreuung/Hort Grundschule Vöhringen Nord
  • Mehrzweckhalle Illerberg
  • Kulturzentrum Wolfgang Eychmüller Haus
               (inkl. Glas-Unterhaltsreinigung)

Los 2:                Glasreinigung
  •  3 Schulgebäude
  •  4 Sporthallen
  •  3 Kindergärten
  •  5 weitere kommunale Gebäude
  • 13 Buswartehäuschen
  •  1 Glasaufzug am Bahnübergang

Für Los 1 gaben insgesamt zehn Bieter und für Los 2  vier Bieter ein Angebot ab:

Eine Übersicht der bei der Submissionen eingegangenen Dienstleister und Angebote
kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Die aufgrund einer doppelten Abfrage im Ergebnis bereinigten  Angebotspreise sind folgende:        


Los 1:  Unterhaltsreinigung p.a. incl. 1-mal Grundreinigung
                       Nr.
Bieter
Preis
in € brutto
Niederlassung
 1
Dr. Rettler
186.642,68
München
 2
Fürst
189.968,39
Gersthofen
 3
Stölting
191.114,42
Mundelsheim
 4
Gepe Peterhoff
196.111,67
Düren
 5
Götz
197.050,28
Neu-Ulm
 6
K+S
204.600,11
Schweinfurt
 7
Gomes
208.559,13
Memmingen
 8
Kalka
221.929,19
Günzburg
 9
Wackler
224.417,02
München
10
Lattemann & Geiger
239.561,69
Ulm

Los 2:  1-mal Glasreinigung
                       Nr.
Bieter
Preis
in € brutto
Niederlassung
 1
Gomes
14.147,72 *
Memmingen
 2
K & S
16.987,43
Schweinfurt
 3
Kalka
17.573,14
Günzburg
 4
Fürst
21.599,80
Gersthofen

Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wurden Vorgaben für die Ausschreibung definiert, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führte. Die Wertung der Angebote erfolgte
insgesamt in vier Wertungsstufen.

In der ersten Wertungsstufe erfolgte die formale Prüfung - der Ausschluss von
Angeboten mit inhaltlichen oder formellen Mängeln.
Es wurde ein Dienstleister für Los 1 und Los 2 und drei Dienstleister für Los 1 ausgeschlossen, so dass für den zweiten Wertungsschritt insgesamt
sechs Angebote für Los 1 und  drei Angebote für Los 2 verblieben.

In der zweiten Wertungsstufe erfolgte die Prüfung der Eignung der Bieter in
fachlicher Hinsicht, mit dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
bei den verbleibenden Bietern aufgrund der beigelegten Referenzen und anhand
der Erläuterungen in den Formularen „technische Ausstattung“ gegeben war.

In der dritten Wertungsstufe erfolgte die Überprüfung der inhaltlichen Angemessenheit
der Preise. Insgesamt entsprechen die Preise der derzeitigen Marktpreisen und
es liegt kein Hinweis auf ein Unterpreisangebot vor.

In der letzten Wertungsstufe erfolgte für Los 1 die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach einem definierten Punktesystem, wonach das Angebot mit der
höchsten Punktzahl den Zuschlag erhielt.


Maximal
erreichbare Punkte
Prozentsatz
Preis Unterhaltsreinigung
450
45
Preis Grundreinigung
30
30
Regiestundensatz
20
20
Qualitätssicherungskonzept
500
50
Punkte insgesamt
1.000


Im Ergebnis erhielt das Angebot der Firma Fürst, Augsburg, vom 16.03.2018
die höchste Punktzahl und stellt sich auch als wirtschaftlichstes Angebot
für Los 1 zu einem Jahrespreis von insgesamt 189.968,39 € brutto (Wertestand 2018) dar.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, das für Los 2 nach dem
günstigsten Preis erfolgte, fiel auf das Angebot der Firma Gomes, Memmingen,
vom 16.03.2018 zu einem Jahrespreis von insgesamt 15.714,96 €, brutto * (Wertestand 2018).
* Der Angebotspreis bei der Submission (14.147,72 €, brutto) musste rechnerisch vom Ausschreibungsbüro angepasst werden.
Es wird empfohlen, die Vergabe auch demgemäß zu beschließen.

Anmerkung:

In der aktuellen Leistungsperiode bestehen mit beiden Firmen bereits vertragliche Beziehungen in den Bereichen Unterhalts- und Grund-/Glasreinigung (Fa. Fürst)
und Glasreinigung (Fa. Gomes) für die fremdgereinigten Objekte der Stadt Vöhringen.

Insgesamt belaufen sich die Kosten für Los 1 und 2 auf 205.683,35 €/a, brutto.

Im Haushalt 2018 wurden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt rd. 182.000,00 €, brutto
kalkuliert und auf den betreffenden Haushaltsstellen eingestellt.

Die infolge der aktuellen Vergabe darüber hinaus anfallenden Kosten in Höhe
von insgesamt rd. 24.000,00 €, brutto (= 13,19 % Kostensteigerung) müssen
auf den betreffenden Haushaltsstellen überplanmäßig nachbewilligt werden.

Empfehlung

Die in zwei Losen ausgeschriebenen Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für die fremdgereinigten Objekte der Stadt Vöhringen werden
ab dem 01. August 2018:

- für Los 1:        Unterhalts- und Grundreinigung für
  • den Karl-Eychmüller Sportpark Vöhringen
  • Teilbereiche der Uli-Wieland-Schule
  • die Turnhalle der Uli-Wieland-Schule
  • die Turnhalle der Grundschule Vöhringen Nord
  • die Mittagsbetreuung/Hort Grundschule Vöhringen Nord
  • die Mehrzweckhalle Illerberg
  • das Kulturzentrum Wolfgang Eychmüller Haus
         (inkl. Glas-Unterhaltsreinigung)
an die Firma Moritz Fürst GmbH & Co.KG, Falkenweg 14, 86156 Augsburg,
zu den im Angebot vom 16.03.2018 angegebenen Preisen und

- für Los 2:        Glasreinigung für
  • 3   Schulgebäude
  • 4   Sporthallen
  • 3   Kindergärten
  • 5   weitere kommunale Gebäude
  • 13 Buswartehäuschen
  •  1  Glasaufzug am Bahnübergang

an die Firma Gomes Gebäudereinigung GmbH, Waldfriedhofstraße 15, 87700 Memmingen, zu den im Angebot vom 16.03.2018 angegebenen Preisen vergeben.

Die gegenüber der Mitteleinplanung insoweit überplanmäßig anfallenden Kosten
in Höhe von rund 13 % (= rd. 24.000,00 €, brutto) werden auf den betreffenden Haushaltsstellen überplanmäßig nachbewilligt.
Bürgermeister Karl Janson wird zum Abschluss des Reinigungsvertrages,
der eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren hat, ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 07.05.2018. Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die in zwei Losen ausgeschriebenen Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für die fremdgereinigten Objekte der Stadt Vöhringen werden
ab dem 01. August 2018:

- für Los 1:        Unterhalts- und Grundreinigung für
  • den Karl-Eychmüller Sportpark Vöhringen
  • Teilbereiche der Uli-Wieland-Schule
  • die Turnhalle der Uli-Wieland-Schule
  • die Turnhalle der Grundschule Vöhringen Nord
  • die Mittagsbetreuung/Hort Grundschule Vöhringen Nord
  • die Mehrzweckhalle Illerberg
  • das Kulturzentrum Wolfgang Eychmüller Haus
         (inkl. Glas-Unterhaltsreinigung)
an die Firma Moritz Fürst GmbH & Co.KG, Falkenweg 14, 86156 Augsburg,
zu den im Angebot vom 16.03.2018 angegebenen Preisen und

- für Los 2:        Glasreinigung für
  • 3   Schulgebäude
  • 4   Sporthallen
  • 3   Kindergärten
  • 5   weitere kommunale Gebäude
  • 13 Buswartehäuschen
  •  1  Glasaufzug am Bahnübergang

an die Firma Gomes Gebäudereinigung GmbH, Waldfriedhofstraße 15, 87700 Memmingen, zu den im Angebot vom 16.03.2018 angegebenen Preisen vergeben.

Die gegenüber der Mitteleinplanung insoweit überplanmäßig anfallenden Kosten
in Höhe von rund 13 % (= rd. 24.000,00 €, brutto) werden auf den betreffenden Haushaltsstellen überplanmäßig nachbewilligt.
Bürgermeister Karl Janson wird zum Abschluss des Reinigungsvertrages,
der eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren hat, ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 10
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10.1. Situation an der Grundschule Vöhringen Nord Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Herr Neher trägt folgende Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vor:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Janson,

diese Woche wurden an mich große Sorgen betreffend die Situation an der Grundschule Nord herangetragen.
Hintergrund ist das wohl eklatante Auseinanderklaffen der Schülerzahlen von Grundschule Nord und Grundschule Süd. Nach den mir bekannt gegebenen Zahlen gibt es 382 Kinder im Grundschulalter, die von den beiden Grundschulen zu „beschulen“ sind.

Aktuell beträgt die Schülerzahl an der Grundschule Süd 257, an der Grundschule Nord 125 Schüler. Werden es an der Grundschule Nord künftig noch wenige Schüler, so ist aufgrund der dadurch reduzierten Personalzuteilung durch das Schulamt zu befürchten, dass an der Grundschule Nord so genannte Kombi-Klassen eingerichtet werden müssen, die nicht den besten Ruf genießen.

Darüber hinaus ist es Konzeption der Stadt, dass beide Grundschulen im Stadtgebiet in etwa gleich viele Schüler aufweisen, also gleichberechtigt auch der Größe nach nebeneinanderstehen. Dies ist aktuell aufgrund der Schülerzahlen sicher nicht der Fall.

Hierzu folgende Fragestellungen:

1. Was sind die Ursachen der sich unterschiedlich entwickelnden Schülerzahlen an den Grundschulen Nord und Süd? Wie lange ist diese Entwicklung schon bekannt?

2. Was unternimmt die Stadtverwaltung, die unseres Wissens für die Entscheidung über die Gastschulanträge zuständig ist, um diese unterschiedliche Entwicklung zu unterbinden? Welches sind die Kriterien, nach denen die Gastschulanträge beurteilt werden?

3. Bei der Entscheidung des Stadtrates, an der Grundschule Süd eine Ganztagesklasse einzurichten war meines Wissens ausdrückliche Bedingung, dass dadurch die Grundschule Nord nicht geschwächt wird. Es war ferner Voraussetzung für die Einrichtung der Ganztagesklasse an der Grundschule Süd, dass es zu keiner Klassenmehrung an der Grundschule Süd kommt. Eine solche Klassenmehrung ist jedoch offensichtlich schon erfolgt. Wie will die Stadtverwaltung dieser Fehlentwicklung entgegenwirken?
 
4. Ist die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen nicht auch darauf zurückzuführen, dass an der Grundschule Süd massive Anwerbung von Schülern stattfindet, ohne Rücksicht
darauf, dass beide Grundschulen in etwa gleich hohe Schülerzahlen aufweisen sollten?
Wie wird dem entgegengewirkt?
Ist es richtig, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Kindergarten Süd gibt, wonach Schüler der Grundschule Süd auch im Rahmen des Hortes Süd betreut werden können?

5. Nach den mir bekannt gegebenen Zahlen an der Grundschule Süd für das kommende Schuljahr wurden 37 Gastschulanträge genehmigt. Die überwiegende Zahl dieser Anträge wurde mit dem Wunsch des Besuches der Ganztagesklasse angegeben. Wie soll dies funktionieren, wenn eine Klasse nur max. 24 Schüler haben darf?

Fazit:
Der Stadtrat hat in der Vergangenheit nicht nur an der Grundschule Süd, sondern vor allem auch an der Grundschule Nord erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt insbesondere im Bereich der Erweiterung von Räumlichkeiten. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Stadt auch dafür sorgt, dass an beiden Schulen in etwa gleiche Voraussetzungen herrschen, was insbesondere die Versorgung mit Personal betrifft.
Sofern der unterschiedlichen Entwicklung der Schülerzahlen nicht schnellstmöglich entgegengewirkt wird, wird die Grundschule Nord gezwungen sein, aufgrund reduzierten Personals, Kombi-Klassen einzurichten. Dies wird von uns als ungünstige Notlösung gesehen, die auf jeden Fall verhindert werden muss.

Durch die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen verschlechtern wir die Personalsituation, da Personalentscheidungen nach dem Stichtagsprinzip getroffen werden. Sollten also zum bestimmten Stichtag (wohl der 23.06. 2018) an der Nordschule aufgrund zu geringer Schülerzahlen Lehrerstellen gestrichen bzw. nicht nachbesetzt werden, kann es unseres Wissens auch zu Zuweisungen einzelner Schüler an andere Schulen oder zu Rücksprengelungen kommen.

Die Stadtverwaltung wird daher gebeten, zu den oben genannten Fragestellungen bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 04.06.2018 schriftlich Stellung zu nehmen. Wir müssen die Sorgen der Eltern und Schulleitung ernst nehmen.“

Herr Bürgermeister Janson und Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion führen ungeachtet der noch anzufertigenden Stellungnahme vorab hierzu aus, dass sich der Elternbeitrat und die Schulleitung der Grundschule Vöhringen Nord seinerzeit bewusst gegen die Einrichtung eines Ganztageszuges und für einen Hort an ihrer Schule ausgesprochen habe. Für die Schüler in der Ganztagesklasse gebe es keinen Sprengel. Die Anmeldung sei den Eltern überlassen. Die Genehmigung von Ganztagesklassen sei an die rechtlichen Vorgaben gebunden.

Datenstand vom 22.06.2018 07:16 Uhr