Datum: 04.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Situation an der Grundschule Vöhringen Nord; Stellungnahme zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion
2 Verschiedenes
2.1 Wohngebiet Vöhringen Nord-Ost IV; Straßenbezeichnung für das neue Erschließungsgebiet; Information
3 Anträge und Anfragen
3.1 Verschiedene Anfragen Herr Thalhofer

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1. Situation an der Grundschule Vöhringen Nord; Stellungnahme zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.06.2018 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 17. Mai 2018 wurde von der CSU-Stadtratsfraktion eine Anfrage zur Situation an der Grundschule Vöhringen Nord vorgetragen und gebeten, zu den Fragestellungen bis zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 4.Juni 2018 schriftlich Stellung zu nehmen (siehe hierzu auch Top 10.1 der Niederschrift über die Sitzung vom 17. Mai 2018).

Das Staatliche Schulamt Neu-Ulm und die Grundschule Vöhringen Süd haben hierzu Stellungnahmen angefertigt, die dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. Ergänzend zu diesen Stellungnahmen und den bereits in der Stadtratssitzung vom 17. Mai 2018 bereits gemachten kurzen Anmerkungen wird noch folgendes ausgeführt:

Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion zur Situation an der Grundschule Vöhringen Nord vom 15.05.2018

1:        Was sind die Ursachen der sich unterschiedlich entwickelnden Schülerzahlen an den Grundschulen Nord und Süd? Wie lange ist diese Entwicklung schon bekannt?

       Siehe hierzu Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes Neu-Ulm und der
Grundschule Vöhringen Süd.

2.        Was unternimmt die Stadtverwaltung, die unseres Wissens für die Entscheidung über die Gastschulanträge zuständig ist, um diese unterschiedliche Entwicklung zu unterbinden? Welches sind die Kriterien, nach denen die Gastschulanträge beurteilt werden?

Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der im Schulsprengel liegenden örtlichen Grundschule zu erfüllen.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
       
       Die Entscheidung, ob ein Gastschulverhältnis begründet werden kann, trifft der Schulaufwandsträger, d.h. die Wohnsitzgemeinde.
Diese Entscheidung wird in der Praxis dabei immer auch im Einvernehmen mit den Rektoren der einzelnen Schulen getroffen.
       Die Gründe, die ein Gastschulverhältnis rechtfertigen sind in Art. 43 Abs. 1 des
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) dargelegt.
Zwingende persönliche Gründe liegen nur dann vor, wenn die persönlichen Nachteile deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht und eine individuelle Ausnahmesituation vorliegt, die es unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes unzumutbar macht die Sprengelschule zu besuchen.
In der Praxis liegen diese insbesondere in der Betreuung des Kindes oder in einem in der Person des Kindes liegenden Grundes, welcher immer mit einem ärztlichen Attest einhergeht.

Derzeit gliedert sich diese Art von Gastschulverhältnissen wie folgt:
Süd        à        Nord                10 (+ 4 für das kommende Schuljahr)
Süd        à        Illerberg          7 (+3 für das kommende Schuljahr)
Nord        à        Süd                11 (+1 für das kommende Schuljahr)
Nord        à        Illerberg          5
Illerbergà        Süd                  0
Illerbergà        Nord                  0

Unabhängig davon sind die Gastschulverhältnisse, die begründet werden, weil die Kinder den Ganztageszug besuchen.

Diese Art von Gastschulverhältnissen ist die weitaus größere Zahl.
Nord        à        Süd                46 (+ 9 für das kommende Schuljahr)
Illerbergà        Süd                  4

Ergänzend siehe hierzu Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes Neu-Ulm und der
Grundschule Vöhringen Süd.

3.        Bei der Entscheidung des Stadtrates, an der Grundschule Süd eine
Ganztagesklasse einzurichten war meines Wissens ausdrückliche Bedingung, dass dadurch die Grundschule Nord nicht geschwächt wird.
Es war ferner Voraussetzung für die Einrichtung der Ganztagesklasse an der Grundschule Süd, dass es zu keiner Klassenmehrung an der Grundschule Süd kommt.
Eine solche Klassenmehrung ist jedoch offensichtlich schon erfolgt.
Wie will die Stadtverwaltung dieser Fehlentwicklung entgegenwirken?

       Dies trifft nicht zu.
Der Stadtrat hat die Einrichtung eines gebundenen Ganztageszuges an einer Grundschule im Stadtgebiet als zusätzliches Angebot sehr begrüßt, zumal sich die Grundschule Vöhringen Nord (Schulleitung und Elternbeirat) damals bewusst gegen einen Ganztageszug und für einen Hort an ihrer Schule ausgesprochen haben (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2013).

       Ergänzend siehe hierzu Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes Neu-Ulm und der
Grundschule Vöhringen Süd.

4.        Ist die unterschiedliche Entwicklung der Schülerzahlen nicht auch darauf zurückzuführen, dass an der Grundschule Süd massive Anwerbung von Schülern stattfindet, ohne Rücksicht darauf, dass beide Grundschulen in etwa gleich hohe Schülerzahlen aufweisen sollten?
Wie wird dem entgegengewirkt?
Ist es richtig, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Kindergarten Süd gibt, wonach Schüler der Grundschule Süd auch im Rahmen des Hortes Süd betreut werden?

Die Grundschule Vöhringen Süd versucht, die gebundene Ganztagsklasse auch
weiterhin anbieten zu können und benötigt hierfür eine bestimmte Schüleranzahl.
Für die Schüler in der Ganztagesklasse gibt es allerdings auch keinen Schulsprengel, da dieses Angebot nur an der Grundschule Vöhringen Süd besteht.

Im Januar 2013 wurde im Zusammenhang mit der Einrichtung der Ganztagesschule an der Grundschule Vöhringen Süd zwischen der Stadt Vöhringen, der Grundschule Vöhringen Süd und dem Hort, dessen Träger wiederum die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ ist, vereinbart, dass nach Schulschluss der Ganztagesklasse in der Zeit von 15.30 Uhr bis max. 17.00 Uhr (Mo – Do) und freitags ab 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Anschlussbetreuung gegen eine gesonderte monatliche Beitragszahlung im Hort erfolgen kann.

Ergänzend siehe hierzu Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes Neu-Ulm und der
Grundschule Vöhringen Süd.


5.        Nach den mir bekannt gegebenen Zahlen an der Grundschule Süd für das kommende Schuljahr wurden 37 Gastschulanträge genehmigt.
Die überwiegende Zahl dieser Anträge wurde mit dem Wunsch des Besuches der Ganztagesklasse angegeben.
Wie soll dies funktionieren, wenn eine Klasse nur max. 24 Schüler haben darf?

       Korrektur von Herrn Neher (nur 14 Gastschulanträge pro Schuljahr, also demnach
37 Gastschüler in zwei Schuljahren).

       Ergänzend siehe hierzu Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes Neu-Ulm und der
Grundschule Vöhringen Süd.


Abschließend sei angemerkt, dass die Grundschule Vöhringen Nord in ihrem Bestand
keineswegs gefährdet ist. Dies begründet sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass durch die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete im Vöhringer Norden auch steigende Schülerzahlen im Schulsprengel der Grundschule Vöhringen Nord zu erwarten sind (siehe auch steigender Bedarf bei Kindergartenplätzen). Auch in der Stadtmitte erfolgen immer wieder bauliche Nachverdichtungen, sodass auch dort mit einer Konstanz an Schülerzahlen gerechnet werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzung des Stadtrates vom 17.05.2018, in der die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion zur Situation an der Grundschule Vöhringen Nord vorgetragen und bereits kurz hierzu Stellung genommen wurde.
Er berichtet über die zur heutigen Sitzung eingeholten Stellungnahmen des Staatlichen Schulamtes und der Grundschule Vöhringen Süd (vgl. Anlage 1 und 2 – diese wurden bereits allen Stadtratsmitgliedern zugestellt) und betont insbesondere, dass entgegen den Befürchtungen der Eltern und des Schulleiters der Grundschule Vöhringen Nord nach Angaben des Staatlichen Schulamtes es nicht vorgesehen sei, an dieser Schule zum nächsten Schuljahr jahrgangskombinierte Klassen einzurichten.

Die Grundschule Vöhringen Nord sei nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson in ihrem Bestand keineswegs gefährdet. Dies würde sich nicht zuletzt aus der Tatsache begründen, dass durch die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete im Vöhringer Norden in naher Zukunft auch steigende Schülerzahlen im Schulsprengel der Grundschule Vöhringen Nord zu erwarten sind. Aber auch in der Stadtmitte würden immer wieder bauliche Nachverdichtungen erfolgen, sodass auch dort mit einer Konstanz an Schülerzahlen gerechnet werden kann.

In der anschließenden Aussprache verweisen die Gremiumsmitglieder auf die damalige unmissverständliche Entscheidung der Grundschule Vöhringen Nord, die sich trotz mehrfacher ausdrücklicher Empfehlung der Stadt Vöhringen gegen die Einführung einer gebundenen Ganztagsklasse und vielmehr für die Einrichtung eines Hortes an ihrer Schule ausgesprochen habe.

Daraufhin habe sich die Grundschule Vöhringen Süd für einen gebundenen Ganztageszug entschieden, was von den Stadträten als weitere Ergänzung zum bereits bestehenden vielfältigen schulischen Betreuungsangebot im Stadtgebiet Vöhringen sehr begrüßt worden sei.

Herr Bürgermeister Janson zitiert abschließend folgende Passage aus dem Schreiben des Staatlichen Schulamtes:

„Das Staatliche Schulamt Neu-Ulm unterstützt und begrüßt die vielfältigen, zukunftsweisenden Investitionen in die Bildungslandschaft der Stadt Vöhringen. Das Angebot an den drei Grundschulen mit gebundenem Ganztag, Hort und Mittagsbetreuung sowie an der Uli-Wieland-Mittelschule ist sehr gut. Ob eine Schule viele oder wenige Klassen aufweist ist kein Zeichen von Bildungsqualität. Wichtig ist, dass alle Klassen – egal an welcher Schule – gut mit Personal versorgt werden. Das Staatliche Schulamt Neu-Ulm schätzt sehr die engagierte Arbeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte an den Vöhringer Schulen. Die Arbeit an allen drei Grundschulen ist geprägt von Engagement und Einsatz für die bestmögliche Erziehung, Förderung und Unterrichtung der Kinder.“

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2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.06.2018 ö 2
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2.1. Wohngebiet Vöhringen Nord-Ost IV; Straßenbezeichnung für das neue Erschließungsgebiet; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.06.2018 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson informiert darüber, dass der Erschließungsträger für das
neue Wohngebiet „Vöhringen Nord-Ost IV“, für die nun beginnenden Erschließungsarbeiten,
vor allem für die Telekommunikationsunternehmen, eine endgültige Straßenbezeichnung und Hausnummerierung benötige.

Bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 06.02.1992 sei auf der Basis des für dieses Gebiet erarbeiteten Rahmen-Entwicklungsplanes der Beschluss gefasst worden, die Straßen nach Hauptstädten von deutschen Bundesländern zu benennen. Explizit wurde für den nun vom Bebauungsplan Wohngebiet Vöhringen Nord-Ost IV erfassten Bereich auch die Landeshauptstadt Dresden genannt.

Der vom Erschließungsträger zu bauende Straßenteil in Richtung Norden erhält aufgrund der bestehenden Beschlusslage die Bezeichnung „Berliner Ring“ und der weitere, bogenförmig angelegte Straßenteil die Bezeichnung „Dresdner Straße“.
Die von diesem neuen Teil des Berliner Rings zufahrbaren Grundstücke erhalten gerade Hausnummern in aufsteigender Folge.
Die südlich und ostwärts der neu zu bauenden Dresdner Straße liegenden Grundstücke (und später auch die nördlich dieser Straße liegenden Grundstücke) erhalten gerade Hausnummern in aufsteigender Folge, die Grundstücke, die innerhalb des neu zu bauenden Bogens „Dresdner Straße“ liegen, erhalten ungerade Hausnummern in aufsteigender Folge.

Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis.

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3. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.06.2018 ö 3
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3.1. Verschiedene Anfragen Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.06.2018 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Anfragen von Herrn Thalhofer:
1.        Geschwindigkeitsanzeigen in der Heerstraße in Illerberg

Herr Thalhofer erkundigt sich, wann die von ihm in der Stadtratssitzung vom 23.11.2017 angeregten Geschwindigkeitsanzeigen (jeweils eine in Fahrtrichtung
Süden und Norden) in der Heerstraße in Illerberg, aufgestellt werden.
Herr Herzog führt aus, dass diese turnusmäßig im gesamten Stadtgebiet aufgestellt werden und die Heerstraße hierfür auch vorgemerkt sei.
Herr Thalhofer ergänzt sein Anliegen und bittet, in dieser Straße eine fest installierte Geschwindigkeitsanzeige(n), wie in der Rue de Vizille, aufzustellen.
Herr Bürgermeister Janson erklärt, dass hierzu zunächst Kostenangebote einzuholen und diese dann dem Gremium bezüglich der Mittelbereitstellung zur Entscheidung vorzulegen seien.

2.        Dorfplatz Thal – Schaukasten für Bekanntmachungen der Vereine

Herr Thalhofer gibt eine Anregung des Vereinsrings Illerberg/Thal weiter, ob der neue Schaukasten für städtische Bekanntmachungen am umgestalteten Dorfplatz Thal auch durch einen Schaukasten für Bekanntmachung der örtlichen Vereine ergänzt werden könnte.
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung durch das Bauamt zu.

3.        Vormerkung von Interessenten für den bezahlbaren Wohnraum

Auf Nachfrage von Herrn Thalhofer, bei wem sich Interessenten für das in Bälde in der Schützstraße in Illerberg beginnende Gebäude „Bezahlbarer Wohnraum“ vormerken lassen können, führen Herr Bürgermeister Janson und Herr Herzog aus, dass hierfür Frau Steigerwald in der Finanzverwaltung zuständig sei.

Datenstand vom 22.06.2018 07:17 Uhr