Datum: 19.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:20 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Dreiklang e.V. 1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2017 2. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung 3. Zustimmung zum Haushalt 2018
2 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 1. Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen 2. Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr in der Stadt Senden Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung Vorberatung
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen; Neufassung; Vorberatung
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 4. Änderung Vorberatung
5 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen
6 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70712) 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus
7 Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2017
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

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1. Musikschule Dreiklang e.V. 1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2017 2. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung 3. Zustimmung zum Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö 1

Sachverhalt

1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2017

Die Unterdeckung im Jahr 2017 beläuft sich auf 283.113,48 (2016: 296.849,77).
Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung (530 €/Schüler/Jahr) errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2017 ein Überzahlungsbetrag in Höhe von 40.186,52 €. Nach Übereinkunft in der Mitgliederversammlung 2017 soll die Abrechnung nicht mehr auf der Grundlage eines Festbetrages, sondern nach dem jeweiligen tatsächlichen Ergebnis erfolgen. Somit wird der Überzahlungsbetrag entsprechend der Schülerzahl auf die drei Mitgliedskommunen aufgeteilt.

Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 610 (2016: 570). Diese teilt sich auf in
186 Schüler aus Vöhringen, 112 Schüler aus Bellenberg, 254 Schüler aus Illertissen und
58 Schüler aus anderen Orten. Der Anteil der Stadt Vöhringen am Budgetbetrag 2017
beträgt 33,70% in Illertissen 46,01% und in Bellenberg 20,29%.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Überzahlungsbetrages errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt ein Anteil in Höhe von 108.939,17 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 10.570,54 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang umfassten im Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 119.509,71 € (2016: 100.527,21 €).

Nähere Einzelheiten der Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den
beigefügten Unterlagen entnommen werden (Anlage 1).

2. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung

Im Haushalt der Musikschule ist eine maßvolle Anhebung der Entgelte ab dem Schuljahr 2018/2019 im Bereich zwischen 1 € und 3 € monatlich vorgesehen. Die regelmäßige geringfügige Erhöhung der Entgelte ist Bestandteil des Konzeptes und dient zur Mitfinanzierung der Unterdeckung der Musikschule. Durch die vorgeschlagene Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 12.000 € jährlich erwartet. Auf das Haushaltsjahr 2018 würde ein Anteil in Höhe von ca. 4.000 € entfallen. Abweichungen können sich durch wechselnde Schülerzahlen ergeben. Nähere Einzelheiten bitten wir den beigefügten Unterlagen (Anlage 2) zu entnehmen.

3. Zustimmung zum Haushalt 2018

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt 2018 wird in diesem Jahr erstmals auf der Grundlage von Belegungen und nicht mehr nach Köpfen erstellt, so wie es vom Musikschulverband gefordert wird. Die einzelnen Positionen unterscheiden sich gegenüber dem letztjährigen Ansatz nur unwesentlich. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 302.833 € (Steigerung gegenüber dem Ansatz 2017 um 6.547 €). Auf die Stadt Vöhringen würde ein Kostenanteil in Höhe von 101.115,93 € (33,39%) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 62.323,03 € (20,58%) und auf die Stadt Illertissen 139.394,02 € (46,03%).

Bei den im Haushaltsplan 2018 zugrunde gelegten 676 Belegungen (Köpfe 604) würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 448 € pro Belegung errechnen (bei Köpfen 501,37 €). Dieser Betrag ist deutlich niedriger als die von den Stadträten Vöhringen und Illertissen im letzten Jahr beschlossene Anhebung des Festbetrages auf 530 €/Schüler/Jahr, die bekanntlich vom Gemeinderat Bellenberg nicht mitgetragen wurde (vgl. Information in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 11.09.2017).

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Kosten weiter entwickeln. Der derzeitige kommissarische Leiter hat, wie von der Gemeinde Bellenberg und der Stadt Illertissen gefordert, ein Konzept vorgelegt, wie die Ausgaben- und Einnahmesituation zumindest stabilisiert bzw. evtl. sogar verbessert werden könnte. Hierzu gehören insbesondere:

  • Ausbau des Gruppenunterrichts durch lukrative Angebote, wie z.B. Ermäßigungen
  • Werbemaßnahmen (mit Unterstützung des Fördervereins)
  • Kooperationen mit Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen und Vereinen
  • Attraktive Unterrichtsangebote auf Kursbasis
  • Gesonderte Musikangebote für Senioren und Demente
  • Regelmäßige moderate Anpassung der Unterrichtsentgelte

Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt enthält nur kleinere Maßnahmen, die speziell auf Vöhringen bezogen mit 2.415 € zu Buche schlagen würden. Daneben fallen noch allgemeine Beschaffungen in Höhe von 2.835 € an, die alle drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil zu tragen haben.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, dem Haushaltsentwurf 2018 der Musikschule Dreiklang e.V. zuzustimmen und bittet, nähere Einzelheiten den beigefügten Unterlagen (Anlage 3) zu entnehmen.

Die Jahresrechnung, die Entgeltordnung und der Haushaltsplan bedürfen noch der Zustimmung der beiden anderen Mitgliedskommunen Bellenberg und Illertissen sowie der Mitgliederversammlung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Jahresrechnung 2017 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom
01.01.2017 bis 31.12.2017,
2.        zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2018/2019,
3.        zum Haushalt 2018 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Jahresrechnung, die Entgeltordnung und der Haushalt sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführlichen Darstellungen in der Sitzungsvorlage und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den kommissarischen Leiter der Musikschule Dreiklang, Herrn Christoph Erb, sowie die Mitarbeiterin, Frau Monika Häckh.

Nach ergänzenden kurzen Rückfragen aus dem Gremium danken Herr Gutter und
Herr Bürgermeister Janson den Verantwortlichen der Musikschule Dreiklang für ihr Engagement in der Schulleitung, die aufgrund der längeren Erkrankung des bisherigen Schulleiters, Herrn Hoffmann, derzeit zwar nur kommissarisch erfolgt, aber sowohl konzeptionell als auch bezüglich eines ansprechenden Veranstaltungsprogramms neue Ansätze umgesetzt haben.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Anmerkung:
Die vorgenannte Entscheidung bedarf auch noch der Zustimmung der Gemeinde Bellenberg, der Stadt Illertissen und der Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Jahresrechnung 2017 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom
01.01.2017 bis 31.12.2017,
2.        zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2018/2019,
3.        zum Haushalt 2018 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Jahresrechnung, die Entgeltordnung und der Haushalt sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 1. Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen 2. Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr in der Stadt Senden Zustimmung zur Änderung der Zweckvereinbarung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Babenhausen hat für die Gemeinde Kettershausen Interesse an der Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung bekundet und hierzu einen entsprechenden schriftlichen Antrag gestellt. Gewünscht ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs mit 8 Stunden monatlich (2 x je 4 Std.).

Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Kempten sowie der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde spricht rechtlich nichts gegen eine Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen, auch wenn sie einem anderen Landkreis angehört. Laut Geschäftsstelle der KVÜ sind noch Kapazitäten des Fahrzeugs zur Übernahme der gewünschten Überwachungszeit vorhanden. Beim Außendienstpersonal müsste die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden erhöht werden. Die Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen wäre zum 01. April 2018 möglich. Die Beteiligung an den bis zum 31.12.2017 getätigten Investitionen (insbesondere Anschaffung des Fahrzeugs und der Messeinrichtung) erfolgt anteilig entsprechend dem Stundenumfang in Höhe von 4.420 €.

Weiterhin möchte die Stadt Senden den Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs ab Januar 2018 von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich erhöhen. Auch dies lässt sich nach Angaben der Geschäftsstelle der KVÜ noch realisieren. Es bedarf natürlich auch hier einer entsprechenden Aufstockung der Wochenarbeitszeit des Außendienstpersonals um
3 Std. wöchentlich.

Die bisher an der KVÜ beteiligten Mitgliedsgemeinden haben in einer Vorabbesprechung der beantragten Aufnahme der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und dem Erhöhungsantrag der Stadt Senden, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den zuständigen Gremien, zugestimmt. Die Stadtverwaltung Vöhringen empfiehlt, die beigefügten Vertragsunterlagen zu billigen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) ab 01.04.2018 und dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich ab 01.04.2018 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Betritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung werden gebilligt. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson, der insbesondere ausführt, dass sich die Kommunale Verkehrsüberwachung in der Praxis sehr bewährt habe und der Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen aus formalen Gründen im Gremium einer Beschlussfassung bedürfe, ebenso wie die von der Stadt Senden beantragte Erhöhung des Überwachungsumfangs im fließenden Verkehr, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) ab 01.04.2018 und dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung der Stundenzahl im fließenden Verkehr von bisher 15 Std. auf 18 Std. wöchentlich ab 01.04.2018 zu.

Die Zweckvereinbarung zum Betritt der VG Babenhausen für die Gemeinde Kettershausen und der Änderung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung werden gebilligt. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen; Neufassung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Vorab der konkreten nachstehenden Sachverhaltsdarstellung dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich hier bei der vorliegenden Neufassung der Satzung zur Erhebung des Erschließungsbeitrages nicht um die derzeit in der öffentlichen und gesetzgeberischen Diskussion befindliche strittige Straßenausbaubeitragssatzung handelt.
Die hier thematisierten Erschließungsbeiträge werden ausschließlich erhoben für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Verkehrsanlage.


Mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahre 2016 hat der Bayerische Landesgesetzgeber festgelegt, dass Erschließungsbeiträge formell gesehen nicht mehr primär nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden, sondern nach Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 5a KAG und § 132 BauGB.

Neben dieser Änderung der Rechtsgrundlage waren weitere, teilweise bloß redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen in der Satzung angezeigt.
Zusätzlich sind auch Regelungen mit aufgenommen (z.B. Verteilungsregelung, wenn kein Bebauungsplan besteht, Definition der Vollgeschosse, Entstehen der Beitragspflicht, die „Person“ des Beitragspflichtigen, die Fälligkeit des Beitrages usw.).

Diese Änderungen bzw. Ergänzungen im Satzungsentwurf orientieren sich am Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Der neue Satzungsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson betont eingangs, dass es sich hierbei nicht um die derzeit in der öffentlichen und gesetzgeberischen Diskussion stehende Straßenausbaubeitragssatzung, sondern ausschließlich um die Erschießungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Verkehrsanlagen handle. Diese werde lediglich an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 4. Änderung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2010 wurde eine in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilte getrennte Abwassergebühr eingeführt.
In seiner Sitzung vom 12.12.2013 hat der Stadtrat beschlossen, die Schmutzwassergebühr mit 1,75 € pro Kubikmeter Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr mit 0,30 € pro Quadratmeter überbauter und befestigter Fläche pro Jahr festzusetzen. Der 4-jährige Kalkulationzeitraum endete zum 31.12.2017.
Mit Beschluss vom 14.12.2017 setzte der Stadtrat der Stadt Vöhringen die erneute Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren rückwirkend zum 01.01.2018 fest (Rückwirkungsbeschluss). Die Höhe der Gebührenanpassung konnte danach erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.
Diese Berechnungen liegen in Form eines Gutachtens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes nun zwischenzeitlich vor.
Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Prüfungsverbandes zu folgen und die Niederschlagswassergebühr rückwirkend zum 01.01.2018 auf 0,21 € pro Quadratmeter überbauter und befestigter Fläche) zu senken.
Die Schmutzwassergebühr kann – soweit sich der Stadtrat entsprechend der Empfehlung für eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte entscheidet – beibehalten werden  (1,75 € pro Kubikmeter Schmutzwasser).
Bei einer Entscheidung für eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte können bzw. müssen die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt werden. Laut vorliegender Kalkulation (Anlage 5 Blatt 1 bis Blatt 4) stellt sich diese Sonderrücklage wie folgt dar:




Entwicklung der Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“:
 
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
2018
137.991 €
22.031 €
2019
143.522 €
22.929 €
2020
143.980 €
23.779 €
2021
141.594 €
24.622 €
Summe
567.087 €
93.361 €
Gesamt
660.448 €

Am 31.12.2021 würde die Sonderrücklage einen Bestand in Höhe von 660.448 € aufweisen. Die Mittel aus dieser Sonderrücklage könnten für Investitionen oder größere, unvorherge-sehene Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung verwendet werden.
Die Kalkulationsgrundlagen sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Empfehlung

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Kommunale Prüfungsverband Bayern eine Neukalkulation vorgenommen habe, bei der empfohlen wird, die Schmutzwassergebühr unverändert bei 1,75 €/m³ zu belassen und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,30 €/m² auf 0,21 €/m² rückwirkend ab 01.01.2018 festzusetzen. Bezüglich der Rückwirkung der Satzungsänderung habe der Stadtrat im Dezember bereits einen Beschluss gefasst.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 5

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2016 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellte Geschäftsbericht 2016.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.531.931,49 €
Jahresgewinn                               42.761,73,17 € (Vorjahr 61.502,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          114.172,85 €
Jahresgewinn                          1.272,98 € (Vorjahr 1.947,51 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2016 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        201.503,55 €
Jahresverlust                              718,66 € (Vorjahr - 1.699,00 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.531.931,49 €
Jahresgewinn                               42.761,73,17 € (Vorjahr 61.502,17 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2016 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          114.172,85 €
Jahresgewinn                          1.272,98 € (Vorjahr 1.947,51 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2016 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        201.503,55 €
Jahresverlust                              718,66 € (Vorjahr - 1.699,00 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2016 (Steuer-Nr. 151/114/70712) 1. Kulturzentrum 2. Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 6

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2016 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.

Empfehlung

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2016 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                -660.837,05 € (Vorjahr -618.328,35 €)
wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2016 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                - 60.043,84 € (Vorjahr - 80.046,74 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1. Kulturzentrum
Der Jahresabschluss 2016 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                -660.837,05 € (Vorjahr -618.328,35 €)
wird hiermit festgestellt.

2. Cardijn-Haus
Der Jahresabschluss 2016 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen
Jahresverlust                - 60.043,84 € (Vorjahr - 80.046,74 €)
wird hiermit festgestellt.
Für steuerliche Zwecke wurden die beiden Gebäude aufgrund der gleichartigen Zweckbestimmung zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Familie-Kreisl-Stiftung Genehmigung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung 2017 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20,91 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2017, die Vermögensübersicht zum 31.12.2017, die Ermittlung des Grundstockvermögens zum 31.12.2017 sowie eine Übersicht der Jahresrechnungen seit 2006 sind der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.

Kennzahlen zur Jahresrechnung:

2017
2016
2015
 
 
 
 
 
Zinseinnahmen
 
20,91 €
56,78 €
76,18 €
Ausgaben auf den Stiftungszweck
 
0,00 €
0,00 €
180,00 €
Prüfungsgebühren
 
0,00 €
110,00 €
110,00 €
Zuführung (+)/ Entnahme (-) aus der Sonderrücklage
20,91 €
-53,22 €
-213,82 €
Stammkapital (31.12.)
 
37.967,81 €
37.946,90 €
38.000,12 €
Grundstockvermögen (31.12.)
 
36.525,62 €
35.890,68 €
35.723,60 €


 
 
 

Mit Schreiben vom 19.07.2016 genehmigte die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde, Regierung von Schwaben, die von der Stadt Vöhringen beantragte Aussetzung der Rechnungsprüfung bis einschließlich Rechnungsjahr 2018.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresrechnung 2017 der Familie-Kreisl-Stiftung zu billigen.

Empfehlung

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2017 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass Stiftungen zurzeit mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen haben und die Erträge deshalb sehr gering ausfallen bzw. teilweise sogar Defizite entstehen. Es bleibe im Hinblick auf die Effektivität von Stiftungen zu hoffen, dass sich die Zinsen in absehbarer Zeit wieder etwas nach oben entwickeln werden.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Jahresrechnung der Familie-Kreisl-Stiftung für das Jahr 2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 06.03.2018 16:10 Uhr