Datum: 10.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtische Gebäude 1. Knaur-Stadl - Umbau bzw. Neubau 2. Knaur-Haus - Umbau des Erdgeschosses Freigabe der Sperrvermerke
2 Verwertung von Klärschlamm Beteiligung der Stadt Vöhringen am "Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule" Vorberatung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Anlieferung von Altholz auf dem Wertstoffhof Anfrage Herr Bader
4.2 Gelände für Mountainbikefahrer Anfrage Herr Bader
4.3 Plakatierungen im Stadtgebiet Anfrage Frau Böck
4.4 Geschwindigkeitsbegrenzung am Illerzeller Weg Anregung Herr Gutter
4.5 Einweihung des Dorfplatzes in Thal Lob und Dank Herr Thalhofer

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1. Städtische Gebäude 1. Knaur-Stadl - Umbau bzw. Neubau 2. Knaur-Haus - Umbau des Erdgeschosses Freigabe der Sperrvermerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 1
Stadtrat Stadtratssitzung 27.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Etatberatungen wurden sowohl bei Haushaltsstelle 0681.9420
„Errichtung eines Kulturstadels“ im ehemaligen Wasserwerkgebäude (Haushaltsansatz 35.000,00 € für die Planung) als auch bei Haushaltsstelle 8801.9462 „Umbau Erdgeschoss im Gebäude Hettstedter Platz 3“ sog. „Knaur-Haus“ (Haushaltsansatz 50.000,00 € für den Umbau) Sperrvermerke angebracht.

Umbau bzw. Neubau des sog. „Knaur-Stadels“

Der sog. „Knaur-Stadel“, unmittelbar neben dem Rathaus situiert, steht seit dem Umzug der Mitarbeiter des Wasserwerkes in die Marienstraße 4 leer.
Bei einer Ortsbesichtigung des etwa im Jahr 1937 errichteten Gebäudes durch die
Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses am 18. Januar 2018 wurden mögliche
Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt und erörtert.
So wäre es denkbar, dass der Stadel insbesondere als attraktiver Hochzeitsraum sowie zur Realisierung von Dauer- oder langfristigen Ausstellungen vor allem von Vöhringer Künstlern und Vereinen genutzt werden könnte.

Hintergrund für diese Überlegungen ist einerseits, dass viele Ehepaare
nur mehr standesamtlich und nicht mehr kirchlich sich trauen lassen, wodurch die
standesamtliche Trauung mehr in den Mittelpunkt gerückt wird und dadurch auch die
an der standesamtlichen Trauung teilnehmende Personenzahl sowie die Verweildauer stets steigt.
Andererseits fehlt es an einem Raum, um zeitlich weiter ausgelegte Ausstellungen/Dauerausstellungen, z.B. von renommierten und überregional bekannten Vöhringer Küntslern, des Vöhringer Kunstforums oder auch des örtlichen Krippenvereins zu ermög-lichen.

Ob es letztendlich sinnvoll wäre, den Stadel zu renovieren oder durch einen Neubau
zu ersetzen, muss hierbei noch zu einem späteren Zeitpunkt gesondert betrachtet werden. Hierfür wurden im Haushalt 2018 bei der Haushaltsstelle 0681.9420 für etwaige Planungskosten ein Betrag in Höhe von 35.000,00 € eingestellt.
Es wird empfohlen, die mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel frei zu geben, damit der Planungsauftrag erteilt werden kann.

Die Realisierung selbst sollte zeitnah durchgeführt werden, da die Nachfrage nach geeigneten Räumen groß ist.


Umbau des Erdgeschosses im „Knaur-Haus“

Das Erdgeschoss des „Knaur-Hauses“ war bei Bedarf evtl. für die (vorübergehende) Unterbringung der Großtagespflege vorgesehen.
Die Mittel für den Umbau des Erdgeschosses wurden deshalb zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.

Nachdem die aktuell auf der Warteliste stehenden Kinder in dem demnächst bei der
Kindertagesstätte „Rappelkiste“ zu errichtenden Container untergebracht werden können und mittelfristig auch der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte geplant ist, bedarf es der Großtagespflege aller Voraussicht nach nicht (mehr).

Die Stadtverwaltung würde deshalb in das Erdgeschoss des „Knaur-Hauses“ das städtische Kulturamt auslagern und das frei werdende Büro im 2. OG des Rathauses mit zwei Mitarbeiterinnen besetzen, die derzeit, auch nach Ansicht des Ing.-Büros für Arbeitssicherheit, nur unzureichend und äußerst beengt untergebracht sind.

Das Erdgeschoss im „Knaur-Haus“ bietet mit ca. 50 m² Fläche genügend Platz für die zwei Mitarbeiterinnen des Kulturamtes.

Damit die bisher als Wohnung genutzten Räumlichkeiten aber auch für Bürozwecke
verwendet werden können, ist es notwendig die Räume etwas umzugestalten und auch zu renovieren.
Notwendig sind gewisse Malerarbeiten, Heizungs- und Sanitärarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Elektroarbeiten und geringfügig Maurer-/Verputzarbeiten.
Eventuell muss auch eine Rampe im Zugangsbereich installiert werden.

Derzeit sind die hierfür benötigten Handwerker in der benachbarten Uli-Wieland-Schule tätig und könnten somit durch einen Anschlussauftrag zu den gleichen Konditionen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden, ohne dass es einer erneuten, zeitaufwändigen Ausschreibung bedarf.

Die Stadtverwaltung bittet, den Sperrvermerk bei Haushaltsstelle 8801.9462
(Haushaltsansatz 50.000,00 €) aus den dargestellten Gründen aufzuheben und der vorgeschlagenen Umbaumaßnahme zuzustimmen.

Empfehlung

1.        Der im Haushalt 2018 bei der Haushaltsstelle 0681.9420 mit einem
Sperrvermerk versehene Haushaltsansatz in Höhe von 35.000,00 €
Planungskosten für den Umbau bzw. Neubau des sog. „Knaur-Stadels“
wird aufgehoben.

2.        Der im Haushalt 2018 bei der Haushaltsstelle 8801.9462 ebenfalls mit
einem Sperrvermerk versehene Haushaltsansatz in Höhe von 50.000,00 €
für den Umbau des Erdgeschosses im sog. „Knaur-Haus“ für die teilweise
Auslagerung von Räumen der Stadtverwaltung aus dem Rathaus wird
aufgehoben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführlichen Darstellungen in der
Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass von Seiten der Stadtverwaltung vorgeschlagen werde, die im Rahmen der Etatberatungen beschlossenen Sperrvermerke nunmehr  aufzuheben, damit die Planungen zeitnah in die Wege geleitet werden können.

Die im „Knaur-Haus“ in Erwägung gezogene Etablierung der sog. Großtagespflege sei zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich, da im Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“, der demnächst aufgestellt wird, derzeit alle Kinder untergebracht werden können. Das Erdgeschoss im „Knaur-Haus“ könnte somit für die beiden Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Kulturzentrums genutzt werden.

Der sog. „Knaur-Stadel“, in dem bisher das städtische Wasserwerk untergebracht war, könnte nach einem Umbau für standesamtliche Trauungen, die von einer immer größer werdenden Zahl von Angehörigen und Gästen begleitet werden sowie für gewisse länger ausgelegte Ausstellungen oder Dauerausstellungen genutzt werden.
Dabei sei auch zu überlegen, ob diese Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden soll.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine eingehende Diskussion, in deren Verlauf u.a.
angesprochen wird, anstelle der vorgeschlagenen Umbauten evtl. auch über eine Gesamtlösung nachzudenken, z.B. über einen Anbau an das Rathaus, in dem sowohl Büroräume für die Stadtverwaltung geschaffen werden können, als auch Trauungen, Ausstellungen und evtl. auch Stadtratssitzungen durchführbar wären.

Nachdem eine solche Lösung aber sicherlich nicht zeitnah umsetzbar wäre, könnten sich einige Gremiumsmitglieder auch eine vorübergehende Unterbringung der Geschäftsstelle des Kulturzentrums im „Knaur-Haus“ vorstellen.

Herr Bürgermeister Janson gibt zu bedenken, dass eine solche große Lösung zwar
vorstellbar und wünschenswert wäre, diese aber den bisher zugrunde gelegten finanziellen Rahmen deutlich übersteigen würde. Auch stellt sich das Areal um das Rathaus aus städtebaulicher Sicht sehr stimmig dar.

Zunächst hätten jedoch die Pflichtaufgaben Priorität und es würden auch noch andere Vorhaben warten, die schon längere Zeit auf der städtischen Agenda stehen, wie z.B. der „Bau einer neuen Kindertagesstätte, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Neugestaltung der „Neuen Rathaus-Mitte“, die Umgestaltung des Bahnhofareals und der „Poliere“ und vieles mehr.

Die Stadtratsmitglieder schlagen vor, die Thematik zunächst in den Fraktionen zu erörtern und anschließend eine Entscheidung zum Sperrvermerk in der kommenden Stadtratssitzung zu treffen. Man wolle die Thematik nochmals ausführlich überdenken.

Die Entscheidung wird dieserhalb zur Stadtratssitzung zurückgestellt.

Anmerkung:
Nachfolgend sind die Anzahl der Trauungen und die jeweiligen Wochentage aufgelistet:


Ergänzend noch eine Angabe zur Anzahl der Teilnehmer bei Hochzeiten der letzten Jahre:
  • Kleine Hochzeiten (bis 6 Gäste):                  30
  • Mittlere Hochzeiten (bis 19 Gäste):                  51
  • Große Hochzeiten (bis 30 Gäste):                  47
  • Sehr große Hochzeiten (über 30 Gäste):          12

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2. Verwertung von Klärschlamm Beteiligung der Stadt Vöhringen am "Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule" Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Die ca. 2.600 kommunalen Kläranlagen Bayerns reinigen jährlich etwa 1,8 Milliarden m³ Abwasser.
Dabei fallen rund 265.000 t Klärschlamm-Trockenmasse an.
Die Verwertung bzw. Entsorgung erfolgt im Wesentlichen über drei Pfade (2014):
  • Thermische Behandlung / energetische Verwertung 58,4 %
  • Rekultivierung / Landschaftsbau 23,8%
  • Landwirtschaftliche Verwertung 17,8%

Bereits im Jahr 2001 beschloss Bayern aus Gründen eines vorsorgenden
Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.
Es sollen ökologisch vorteilhafte Technologien, die zur Schadstoffentfrachtung und Schadstoffzerstörung führen und die Rückgewinnung von Nährstoffen aus Klärschlämmen vor der Beseitigung ermöglichen, entwickelt werden.

Seit Jahren besteht so ein klarer ein Trend hin zur thermischen Behandlung und energetischen Verwertung, während die landwirtschaftliche Verwertung und die Rekulti-vierung rückläufig sind.

Auch das Abfall- und Düngerecht zielt darauf ab, eventuell mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung einhergehende negative Umweltauswirkungen wie Schadstoff-einträge in den Boden und die menschliche Nahrungskette zu vermeiden und das Düngeniveau dem Nährstoffbedarf der Kulturarten anzupassen.

Erhöhte Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertungspraxis der Klärschlammausbringung stellt vor allem die 2012 novellierte und am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Düngemittelverordnung.
Die im Abfall- und Düngerecht vorgesehenen Pflichten erhöhen den technischen und finanziellen Aufwand der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.
Vor diesem Hintergrund war und ist weiterhin zu erwarten, dass die Klärschlamm-Mengen, welche in der Landwirtschaft verwertet werden, weiter zurückgehen werden.

Durch die neue Düngemittelverordnung und durch die Teilnahme an Bayerns Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Bayerisches Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) und des Bayerisches Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP/EA ist die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen in der Praxis kaum mehr anzutreffen und – wie ausgeführt - auch nur noch in begrenztem Umfang möglich.

Im Jahr 2018 sieht es so aus, dass überhaupt keine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung des Klärschlammes aus der Kläranlage Vöhringen stattfand und stattfindet.
Im Jahr 2017 konnten nur noch rd. 23 to von gesamt rd. 245 to (jeweils Trockenmasse) landwirtschaftlich verwertet werden.

Vor einigen Jahren wurde vom Stadtrat der Stadt Vöhringen beschlossen,
den Klärschlamm regional zu verwerten, also keinen „Klärschlammtourismus“ zu betreiben.
Wenn man dieser Vorgabe – unabhängig der dargestellten gesetzlichen und in der Praxis erfolgten Veränderungen - aber weiterhin folgen möchte, bleibt derzeit nur die Möglichkeit der ortsnahen Verbrennung des Klärschlamms im Klärwerk Steinhäule in Ulm, nachdem die Klärschlamm - Mitverbrennungseinrichtung in der MVA-Weißenhorn stillgelegt wurde.

Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule in Ulm ist bereit, den Klärschlamm der
Stadt Vöhringen im dortigen Klärwerk zu verbrennen und bietet insoweit an, dem neu zu gründenden Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm beizutreten.

Nachdem auch schon weitere Kommunen ihr Interesse bekundet haben,
ist die Errichtung eines neuen Verbrennungsofens erforderlich, der ab dem Jahr 2020 gebaut werden soll.
Die Inbetriebnahme ist ab 2023 vorgesehen.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 60 bis 70 Millionen Euro,
die über Umlagen der Mitglieder des Zweckverbandes finanziert werden sollen.
Bevor diese Investitionen tatsächlich getätigt werden, benötigt der Zweckverband jedoch Planungssicherheit durch Abgabe von verbindlichen Absichtserklärungen der Kommunen, die ihren Klärschlamm künftig dort verbrennen lassen wollen.

Die Stadt Vöhringen schlägt angesichts mangelnder geeigneter und auch in der Praxis handbarer Alternativen vor, dem neu zu gründenden Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm beizutreten und die Absichtserklärung zu unterzeichnen.
Diese muss spätestens bis zum 26. Oktober 2018 beim Zweckverband Klärwerk Steinhäule vorliegen.
Der Arbeitsbeginn des neuen Zweckverbandes ist am 1. Januar 2020 vorgesehen.
Die Stadt Vöhringen wäre in der Verbandsversammlung mit einer Person vertreten.
Die Investitions- und Betriebskosten werden entsprechend ihres Klärschlammkontingentes auf die Mitglieder umgelegt.

Dieser Sitzungsvorlage sind folgende Unterlagen beigefügt, aus denen nähere Einzelheiten entnommen werden können:

  • Terminplan zur Gründung bzw. Beteiligung an einem neuen Zweckverband (Anlage 1).
  • Entwurf der Satzung des zu gründenden „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ (Anlage 2).
  • Entwurf der zusammenfassenden Darstellung der Satzung (Anlage 3).
  • Absichtserklärung zum Beitritt (Anlage 4).

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, dem neu zu gründenden „Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule“ beizutreten und den Klärschlamm dort thermisch verwerten zu lassen.
Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, die Absichtserklärung hierzu zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass durch die seit 1. Januar 2015 in Kraft getretene Düngemittelverordnung und im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) sowie des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP/EA) die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen in der Praxis kaum mehr erfolge, weshalb der Trend schon seit einigen Jahren mehr zur thermisc hen Verwertung geht.
Überlegungen, die Klärschlammverwertung evtl. selbst oder zusammen mit anderen Kommunen zu organisieren, scheitern am nicht unerheblichen großen finanziellen Umfang.
Eine Verbrennung im Müllkraftwerk Weißenhorn sei ebenfalls nicht möglich, da die ursprünglich dort vorgesehene Anlage nicht in Betrieb genommen wurde.
Das Angebot, dem Zweckverband „Steinhäule“ beizutreten, stelle derzeit die einzige sinnvolle Lösung dar, den Klärschlamm regional zu entsorgen.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an, bitten aber darum, dass sich die Stadtverwaltung bis zur kommenden Stadtratssitzung beim Abfallwirtschaftsbetrieb erkundigt, ob die stillgelegte Anlage für die Klärschlammverbrennung wieder reaktiviert werden könnte. Herr Bürgermeister Janson sichert dies zu.

Bezüglich der zu erwartenden Kosten im Falle eines Beitritts der Stadt Vöhringen zum Zweckverband „Steinhäule“ führen Herr Bürgermeister Janson und Herr Hieber aus, dass die laufende Entsorgung des Klärschlamms voraussichtlich ca. 75 € Brutto pro Tonne kosten wird (derzeit ca. 50 € pro Tonne bei landwirtschaftlicher Ausbringung) und sich die anteiligen Investitionskosten im Falle des Baus des 4. Ofens auf ca. 600.000 € erstrecken werden (Gesamtinvestition voraussichtlich 60 bis 70 Mio. € - Gesamtentsorgungsmenge ca. 120.000 Tonnen/Jahr - Entsorgungsmenge der Stadt Vöhringen ca. 1.300 Tonnen/Jahr).

Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss:

Anmerkung:
Die Rückfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb hat ergeben, dass die Klärschlamm-Mitverbrennungseinrichtung der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn in der Zwischenzeit komplett abgebaut und entsorgt wurde. Ein Wiederaufbau einer entsprechenden Einrichtung ist nicht geplant, u.a. auch wegen der Problematik der inzwischen vorgeschriebenen Phosphorrückgewinnung aus dem verbannten Klärschlamm.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, dem neu zu gründenden „Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule“ beizutreten und den Klärschlamm dort thermisch verwerten zu lassen.
Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, die Absichtserklärung hierzu zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4
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4.1. Anlieferung von Altholz auf dem Wertstoffhof Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Bader führt aus, dass er kürzlich einen unbehandelten Weidezaun, der als Sichtschutzblende gedient hat, beim Wertstoffhof anliefern wollte und vom dortigen Personal mit der Begründung abgewiesen worden sei, dass Holz aus dem Außenbereich nicht angenommen werden könne. Im Container habe er jedoch auch behandeltes Holz mit Beschlägen gesehen, weshalb er diese Vorgehensweise nicht verstehe. Er bittet darum, am Container einen Hinweis anzubringen, welches Holz tatsächlich gebracht werden darf.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.

Anmerkung:
Die Überprüfung bzw. Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) hat ergeben, dass unbehandeltes Holz nunmehr auch aus dem Außenbereich in den Container angeliefert werden darf. Dies wird auf unserem Wertstoffhof ab sofort so gehandhabt. Der AWB wird zu diesem Thema in nächster Zeit eine Mitarbeiterschulung anbieten, um das Personal auf den Recyclinghöfen über die verschiedenen Kriterien zu informieren. Ergänzend wird eine aktuelle Übersicht über die anlieferbaren Holzarten wird auf unserem Wertstoffhof angebracht.

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4.2. Gelände für Mountainbikefahrer Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Bader nimmt Bezug auf ein kürzlich von ihm mit einem Waldbesitzer geführtes
Gespräch, wonach die Zerstörung der Wälder durch Mountainbiker in letzter Zeit stark
zugenommen habe. Er fragt deshalb an, ob die Stadt Vöhringen über ein geeignetes Waldgrundstück verfügt, auf dem eine eigene „Rennstrecke“ ausgewiesen werden könnte.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson glaubt nicht, dass die Stadt Vöhringen ein geeignetes
Grundstück besitzt. Er sichert gleichwohl eine Überprüfung zu.

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4.3. Plakatierungen im Stadtgebiet Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Frau Böck stellt fest, dass im Stadtgebiet Vöhringen, vor allem an der Rue de Vizille,
die Plakatierungen zunehmen und fragt deshalb an, ob hierfür auch separate Werbetafeln aufgestellt werden könnten, wie dies bei der Parteienwerbung vor Wahlen der Fall ist.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass man bei dieser Frage differenzieren müsse.
Für Wahlwerbungen sei die städtische Verordnung über öffentliche Anschläge maßgeblich.
Für sonstige Plakatierung bedürfe es idR einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung.
Werbungen an privaten Grundstücken stehen nicht im Einfluss der Stadtverwaltung.
Öffentliche Plakatierungen werden auch vom Ordnungsamt überwacht und gegebenenfalls
kostenpflichtig entfernt. Die Aufstellung von gesonderten Werbetafeln hält er nicht für geeignet bzw. notwendig.

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4.4. Geschwindigkeitsbegrenzung am Illerzeller Weg Anregung Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4.4

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Gutter regt an, die Geschwindigkeit am Illerzeller Weg (Fahrtstrecke zum Werfstoffhof) von 50 km/h auf 30 km/h zu beschränken, da dort häufig zu schnell gefahren wird. Weiterhin sollte die Einhaltung der Geschwindigkeit regelmäßig durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert werden.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Prüfung der rechtlichen Vorgaben zu.

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4.5. Einweihung des Dorfplatzes in Thal Lob und Dank Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.09.2018 ö 4.5

Diskussionsverlauf

Lob und Dank:
Herr Thalhofer gibt das Lob des Vereinsrings Illerberg/Thal zur überaus gelungenen Gestaltung des neuen Dorfplatzes in Thal weiter und dankt Herrn Bürgermeister Janson sowie allen Beteiligten. insbesondere den Mitarbeitern der Bauverwaltung, des Bauhofes, des Wasserwerkes für ihre tatkräftige Unterstützung.

Herr Bürgermeister Janson bedankt sich hierfür und bestätigt, dass der Platz sehr ansprechend gestaltet wurde. Er freue sich, dass trotz anfänglicher Skepsis zwischenzeitlich auch von den Bürgerinnen und Bürgern aus Illerberg und Thal, vor allem auch von den Anliegern, einen großen Zuspruch erfahre. Schon im Vorfeld der offiziellen Übergabe sei der Dorfplatz von vielen Familien mit Kindern rege genutzt worden und ein beliebter Treffpunkt gewesen.

Datenstand vom 28.09.2018 08:16 Uhr