Datum: 08.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sicherheitslage in Vöhringen Information durch die Polizeiinspektion Illertissen
2 Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Renovierung Nebenraum im Sportheim Illerberg
3 Elektronische Ausschreibung; Abschluss einer Einzelvereinbarung mit RIB Software SE
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Radwegführung im Bereich der Kreuzung Ulmer Straße / Hirschstraße Anregung Herr Wedemeyer

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1. Sicherheitslage in Vöhringen Information durch die Polizeiinspektion Illertissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass sich neben der Polizei
auch die Kommune für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich zeige. Diese Aufgabe sei sogar vorrangig vor dem LRA und den Regierungen den Kommunen vom Gesetzgeber auferlegt. Könne die Kommune aber als Sicherheitsbehörde diese Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig selbst abwehren oder eingetretene Störungen beseitigen, so kann und muss gegebenenfalls die Polizei die entsprechenden Maßnahmen treffen. Daneben hat die Polizei aber diverse weitere Aufgaben, die die kommunalen Sicherheitsbehörden nicht wahrnehmen dürfen, so insbesondere die Verfolgung von Straftaten.

Aufgabe der Polizei ist es mithin vor allem, Gefahren abzuwehren und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen sowie hiergegen präventiv vorzugehen. In der Bürgerschaft werde dieser Aufgabenstellung großes Augenmerk geschenkt. Es stellt sich aber das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft oftmals anders dar, als dies die objektive Sicherheitslage widergibt, die Herr EPHK Franz Mayr gerne heute auf die Stadt Vöhringen bezogen den Gremiumsmitgliedern darstellen wird.

Sodann gibt der Leiter der Polizeiinspektion Illertissen, Herr Franz Mayr, einen Überblick über die Sicherheitslage in Vöhringen, die er insgesamt als gut bezeichnet. Die Kriminaldelikte seien niedrig und die Aufklärungsquote aufgrund der Polizeidichte gut. Das Aufgabengebiet der Polizeiinspektion Illertissen gehe von Kellmünz bis Vöhringen und von Buch bis Breitental. Das Aufgabenspektrum sei sehr vielfältig und reiche von Beleidigungen bis zu Tötungsdelikten.
Während die Sachbeschädigungen, Betrugsdelikte und Wohnungseinbrüche in diesem Jahr nicht unerheblich zurückgegangen seien, nehmen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Alkoholverstöße, vor allem bei jüngeren Personen, leicht zu.

Weiterhin geht Herr Mayr auf die Sicherheitswacht ein und führt aus, dass dort derzeit nominell elf Personen registriert sind, wobei regelmäßig aber nur acht Kräfte im Stadtgebiet Vöhringen unterwegs sind.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine kurze Aussprache, in deren Verlauf die Frage gestellt wird, ob besondere Auffälligkeiten bei Asylbewerbern bzw. bei Migranten feststellbar sind. Hierzu führt Herr Mayr aus, dass im Jahr 2015 alle nach Bayern illegal eingereisten Personen in der Statistik formal als Straftäter geführt worden sind. Diese Zahl habe aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Anerkennungsverfahren stark abgenommen. Polizeieinsätze würden insbesondere bei Konflikten der Asylbewerber untereinander, die besonders in den Heimen entstehen, anfallen. Ferner seien auch Ladendiebstähle und sexuelle Übergriffe auf Frauen vorgekommen. In Vöhringen gäbe es jedoch keine besonderen Auffälligkeiten.

Ein anderes Gremiumsmitglied wünscht sich mehr Polizeipräsenz vor Kindergärten und Schulen. Für das Personal der Polizeiinspektion Illertissen sei dies, so Herr Mayr, aufgrund der Vielzahl der Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nur sehr schwer leistbar. Er werde jedoch im Rahmen des Machbaren immer wieder Kontrollen durchführen lassen.

Ein weiteres Mitglied spricht die Zuständigkeit bei Raubüberfällen an. Diese sei nach den Worten von Herrn Mayr in erster Linie bei der Kriminalpolizei gegeben. Bei entsprechenden Meldungen obliege jedoch der Erstzugriff und Ersteinsatz naturgemäß bei der zuständigen Polizeiinspektion. Die Alarmierung könne über den allgemein bekannten Notruf 110 erfolgen.

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2. Investitionskostenzuschüsse nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien; Investitionskostenzuschuss an den Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V.; Renovierung Nebenraum im Sportheim Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. bereits für die beabsichtigten notwendigen Erneuerungen im Gastronomiebereich
des Sportheims in Illerberg die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschuss.
Das Sportheim Illerberg wurde vom SSV Illerberg-Thal zur gastronomischen Bewirtung
weiterverpachtet.
Das bestehende Pachtverhältnis besteht bereits seit mehr als 25 Jahren.
Da nach Ziff. 6.4 Vereinsförderrichtlinien jedoch die Kosten für Vereinsheime (Gaststättenbereich) und weitere mit Baumaßnahmen fallweise zusammenhängende Einrichtungen,
die nicht unmittelbar Vereinszwecken oder zur Gewinnerzielung dienen von einer Förderung ausgenommen sind, konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden, vgl. Beschluss
des Haupt- und Umweltausschuss vom 15.01.2018.

Mit nun vorliegendem Schreiben vom 24.09.2018 (siehe Anlage) beantragt
der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. nun für den Anteil der geplanten Renovierungsmaßnahmen, die sich auf den der Gaststätte angrenzenden Nebenraum beschränken, der zu rund 50 % für vereinseigene Zwecke (Mannschaftssitzungen, Mitgliederversammlungen, Abteilungssitzungen etc.) genutzt wird, eine Bezuschussung durch
die Stadt Vöhringen.

Grundsätzlich schließen die Städtischen Vereinsförderrichtlinien zwar die Förderung
mobiler Einrichtungsgegenstände, wie Einbauschränke, Küchen, aber auch sonstige
mobile Gegenstände aus.
Bis dato wurden im Wege von Einzelfallentscheidungen darüber hinaus aber
lediglich Ausstattungsgegenstände in einem Vereinsheim, die den allgemein
nötigen regelmäßigen Versammlungen der Mitglieder dienen, wie z.B. Tische/Stühle
als förderfähig eingestuft.
Diese Vorgehensweise wäre auch hier vorstellbar.

Bei dem gestellten Zuschussantrag handelt es sich um eine mindestens hälftige Vereinsnutzung, die nach Ansicht der Stadtverwaltung unter Ziff. 6.1 der
derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien subsumiert werden kann
und für die insoweit ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt werden kann.


Aufgrund der im Antrag genannten voraussichtlichen Kostensumme von rund
20.000,00 € läge der Zuschussbetrag bei ca. 2.000,00 €.

Der Zuschuss stünde jedoch darüber hinaus, ebenfalls nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien, zwar auch unter dem Vorbehalt der Maßnahmenbeteiligung
durch den zuständigen Dachverband BLSV.
Die Sportförderrichtlinien des Bayerischer Landes-Sportverband e.V. sehen jedoch
lediglich eine Bezuschussung von sog. „fest verbauten“ Teilen vor und schließen
somit  jegliche Förderung von Mobiliargegenständen aus.

Wie bereits erläutert, ist das Vorhandensein von Räumlichkeiten für Sitzungsbesprechungen, Mitgliederversammlungen und dgl. Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Verwaltung eines Vereins und dies beinhaltet, sofern ein eigenes Vereinsheim hierfür
zur Verfügung steht, auch entsprechendes Mobiliar, wie Tische/Stühle.

Die Stadtverwaltung vertritt daher die Auffassung, dass im vorliegend Fall insoweit,
trotz des Fehlens der Beteiligung und damit Zustimmung des Dachverbands
nach den Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung, aufgrund der vorangestellten Gründe, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle, gewährt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.,
Am Sandbergweg 19, Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahme des mindestens hälftig für Vereinszwecke genutzten und
an die verpachtete Gaststätte angrenzenden Nebenraums zu und gewährt nach
Ziffer 6.1. der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich 2.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien eine Bezuschussung von Gastronomiebereichen nicht vorsehen, da dies u.U. auch zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrung führen würde. Der Nebenraum werde jedoch überwiegend für Vereinszwecke genutzt, weshalb eine 10%ige Bezuschussung analog den städtischen Vereinsförderrichtlinien vertretbar wäre.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und fassen folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V.,
Am Sandbergweg 19, Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg auf Bezuschussung der Renovierungsmaßnahme des mindestens hälftig für Vereinszwecke genutzten und
an die verpachtete Gaststätte angrenzenden Nebenraums zu und gewährt nach
Ziffer 6.1. der derzeit geltenden städtischen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich 2.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Elektronische Ausschreibung; Abschluss einer Einzelvereinbarung mit RIB Software SE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Schon heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben.
Ab dem 18. Oktober 2018 ist die E-Vergabe bei europaweiten Ausschreibungen im Ober-schwellenbereich aber auch verbindlich vorgeschrieben.
 
Hierfür gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge über 5.548.000,00 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000,00 Euro

Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Einführung der E-Vergabe auch im sogenannten Unterschwellenbereich, also bei allen anderen Aufträgen der öffentlichen Hand unterhalb dieser Schwelle. Dies bedeutet, dass die Auftraggeber ab 1. Januar 2019 eine elektronische Vergabeplattform eingerichtet haben müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Auftraggeber auch noch die Briefform festlegen. Ab dem 1. Januar 2020 ist die E-Vergabe auch im Bereich der nationalen Vergaben grundsätzlich ebenfalls verpflichtend.

Nachdem der Freistaat Bayern auf absehbare Zeit keine einheitliche Vergabeplattform für alle öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung stellen wird, war es erforderlich, eine anderweitige Lösung zu suchen.

Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm haben sich auf Initiative der Stadt Ulm
insgesamt zehn Partner zusammen gefunden, um „grenzüberschreitend“ eine gemeinsame Plattform einzurichten.
Die Voraussetzungen wurden von einem Arbeitskreis „e-Vergabe“ geschaffen.
Ihm gehörten Mitarbeiter der Städte Ulm und Neu-Ulm, der Landkreise Alb-Donau und Neu-Ulm, der IHK Ulm und der Handwerkskammer Ulm sowie Bürgermeister Karl Janson als Vertreter der Bürgermeister des Landkreises Neu-Ulm an.
Die weitere fachliche Betreuung erfolgte weiterhin durch die Stadt Ulm.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Stadt Ulm mit Entsorgungsbetrieben,
die Stadt Neu-Ulm, der Landkreis Neu-Ulm, die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, die
Sanierungstreuhand Ulm GmbH, die Städte Illertissen, Vöhringen, Blaustein, Blaubeuren und der Verwaltungsverband Langenau mit 13 Verbandsgemeinden.

Die Innovationsregion Ulm – Spitze im Süden e.V. (Innovationsregion Ulm) hat in konkreter Umsetzung dieser Initiative hierzu eine Ausschreibung durchgeführt.
Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde denn der Rahmenvertrag mit der RIB Software SE, Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region geschlossen.

Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages besteht nun für die Mitglieder der
Innovationsregion Ulm die Möglichkeit, die jeweiligen Einzelvereinbarungen mit der
Fa. RIB auf Basis der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen abzuschließen.

Diese Einzelvereinbarung ist auch Gegenstand der noch nötigen Beschlussfassung.

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:

  • Bereitstellung der Vergabeplattform bei einer Vergabezahl von bis 50        3.088,32 €
    inkl. MWSt                                                                        3.675,10 €

  • Einführungsunterstützung und Schulungen                                        4.095,00 €
    inkl. MWSt.                                                                        4.873,05 €

  • Vergütung nach Aufwand (Erstellung von Formularvorlagen
    Projektleitung, Entwicklung)                                        Tagessatz:        1.365,00 €
inkl. Mehrwertsteuer                                                                1.624,35 €

Der Vertrag beginnt am 01.10.2018 und hat eine Laufzeit von max. 24 Monaten.

Bei Haushaltsstelle 6000.9350 wurden für die Einrichtung der E-Vergabe Mittel in Höhe von 7.000,00 € eingeplant. Aktuell stehen noch Mittel in Höhe von 3.700,00 € zur Verfügung. Die laufenden Kosten werden im nächsten Jahr bei Haushaltsstelle 0601.6374 eingeplant.

Empfehlung

Die Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der RIB Software SE,
Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region wird gebilligt.
Mittel stehen bei Haushaltsstelle 6000.9350 (Investitionen) zur Verfügung bzw. werden bei Haushaltsstelle 0601.6374 (laufende Kosten) eingeplant.
Die Vereinbarung selbst ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass die elektronische Ausschreibung auch von kleineren und mittleren Betrieben schon sehr gut in Anspruch genommen werde. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 sei die elektronische Ausschreibung für alle verbindlich vorgeschrieben.

Die Stadt Vöhringen habe sich nach umfangreichen Vorbesprechungen und Vorarbeiten für eine eigene und auch länderübergreifende Plattform im Verbund der Innovationsregion Ulm ausgesprochen und diese Plattform ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die RIB Software SE, mit der es nun die Einzelvereinbarung abzuschließen gelte.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung im Ergebnis einer kurzen Aussprache an.

Es ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen und der RIB Software SE,
Stuttgart, betreffend der Einführung und den Betrieb einer einheitlichen Softwarelösung für die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen in der Region wird gebilligt.
Mittel stehen bei Haushaltsstelle 6000.9350 (Investitionen) zur Verfügung bzw. werden bei Haushaltsstelle 0601.6374 (laufende Kosten) eingeplant.
Die Vereinbarung selbst ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 5
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5.1. Radwegführung im Bereich der Kreuzung Ulmer Straße / Hirschstraße Anregung Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.10.2018 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Wedemeyer führt aus, dass der Radweg auf der Ulmer Straße von Norden herkommend an der Hirschstraße endet und es für Radfahrer hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Er regt an, die Gefahrenlage vor Ort zu prüfen und ggfls. hier eine entsprechende farbliche Markierung anzubringen, die den Radfahrer auf die Ulmer Straße leitet.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 26.10.2018 07:15 Uhr