Datum: 05.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abfallwirtschaft im Landkreis Neu-Ulm; Erfassung von Verkaufsverpackungen; Entscheidung über die Beibehaltung des bisherigen Systems über den Wertstoffhof oder über die Einführung eines Holsystems ("Gelber Sack"/ "Gelbe Tonne")
2 Verschiedenes
3 Anträge und Anfragen
3.1 Verschiedene Anfragen Herr Prestele

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1. Abfallwirtschaft im Landkreis Neu-Ulm; Erfassung von Verkaufsverpackungen; Entscheidung über die Beibehaltung des bisherigen Systems über den Wertstoffhof oder über die Einführung eines Holsystems ("Gelber Sack"/ "Gelbe Tonne")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2018 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Das neue Verpackungsgesetz, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ablöst, tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Im AWB-Gebiet Gebiet des AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) greift diese Neuerung aufgrund geltender Übergangsfristen erst ab Januar 2021.

Für das anstehende Ausschreibeverfahren durch die Dualen Systeme, bei dem die Verträge durch den AWB neu verhandelt werden, ist es erforderlich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Empfehlung zur Erfassung von Verkaufsverpackungen auszusprechen, damit der AWB die gewünschten Inhalte des Vertrags im Sinne der Kommunen verhandeln kann.

Das neue Verpackungsgesetzt gibt hohe Zielvorgaben für die Recyclingquote vor.
Auf Grund dieser Vorgaben muss eine große Menge an Verkaufsverpackungen gesammelt werden. Bei der Sammlung über den Wertstoffhof ist zwar die Reinheit der gesammelten Stoffe sehr hoch, allerdings werden dort im Durchschnitt nur 9,04 kg pro Einwohner und Jahr abgegeben. In den Kommunen, in denen die Erfassung über den „Gelben Sack“ erfolgt, kam bislang mit 28,99 kg pro Einwohner und Jahr eine deutlich größere Menge zusammen.

Daher ist zu vermuten, dass der neue Vertragspartner auf ein Erfassungssystem besteht, mit dem größere Mengen erzielt werden können, z.B. „Gelber Sack“ oder „Gelbe Tonne“. Hochmoderne Sortieranlagen können mittlerweile die einzelnen Wertstofffraktionen sortenrein trennen und der Wiederverwendung zuführen.
Eine Vorsortierung der Wertstofffraktionen in einzelnen Containern wäre somit nicht mehr nötig.

Bisher erhält die Stadt Vöhringen für die Mitbenutzung des Wertstoffhofes jährlich eine Entschädigung des jeweiligen Vertragspartners (bisher DSD GmbH).
Im Jahr 2010 betrug diese Entschädigung noch 23.125,22 Euro, im Jahr 2017 nur noch 12.022,07 Euro. Es ist wohl damit zu rechnen, dass dieser Betrag evtl. noch weiter sinken wird. Bei einer Umstellung auf die „Gelbe Tonne“ oder den „Gelben Sack“ würde diese Entschädigung allerdings ganz entfallen. Die Frequenz der Anlieferungen auf dem Wertstoffhof würde dadurch deutlich sinken.
Insoweit müsste evtl. die Reduzierung der Öffnungszeiten in Erwägung gezogen werden, da sich die Personalkosten bei gleichbleibendem Öffnungsangebot sonst kostensteigernd auf die Abfallgebühren auswirken würden.

Sollte der „Gelbe Sack“ eingeführt werden, würde die Leerung voraussichtlich 14-tägig erfolgen. Neben der Abholung am Straßenrand bestünde auch die Möglichkeit, einen Container für „Gelbe Säcke“ auf dem Wertstoffhof vorzuhalten.

Bei einer Entscheidung für die „Gelbe Tonne“ würde sich die Abfuhr an den Terminen der Restmülltonne, also ebenfalls 14-tägig orientieren.
Vom AWB wird allerdings vermutet, dass sich dies nicht durchsetzen lässt und deshalb ein Abholturnus von vier Wochen realistisch wäre.

Der Haupt- und Umweltausschuss hat sich mit dieser Thematik schon wiederholt befasst und ist dabei stets unisono zur Auffassung gelangt, am bisherigen Erfassungssystem über den Wertstoffhof festzuhalten und den „Gelben Sack“ allein schon im Hinblick auf das unschöne Stadtbild abzulehnen.

Folgende Gründe waren hierfür darüber hinaus ausschlaggebend:

  • Der Verschmutzungsgrad der Wertstoffe ist im „Gelben Sack“ deutlich höher.
  • Bei Sturm fliegen oftmals die Verpackungen durch die Straßen oder die Säcke werden aufgeschlitzt.
  • Insbesondere in der Sommerzeit sind gewisse Geruchsimmissionen nicht zu vermeiden.
  • Bei Umstellung auf den „Gelben Sack“ würden sich wohl negativ auf die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und damit auch auf die dortigen Arbeitsplätze auswirken.
  • Das vom Bürger auf hohe Akzeptanz stoßende Wertstoffsystem der Stadt Vöhringen ginge verloren.

Diese Argumente gelten zwar grundsätzlich in gleicher Weise auch für die „Gelbe Tonne“. Bei einer „Gelben Tonne“ würde das Stadtbild allerdings weniger leiden. Allerdings hätten manche Haushalte mit zusätzlichen Platzproblemen zu kämpfen, wenn eine weitere Tonne hinzukäme.

Die Stadtverwaltung hält ohne Zweifel am bewährten bisherigen Erfassungssystem fest. Der „Gelbe Sack“ wäre in keinster Weise eine tragfähige Option.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen hält am bisherigen Erfassungssystem (Wertstoffhof) weiterhin fest.
Sollte sich bei den Verhandlungen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm mit dem neuen Vertragspartner für Verkaufsverpackungen herausstellen, dass dies nicht mehr möglich ist, würde die Stadt Vöhringen der Einführung einer „Gelben Tonne“ den
Vorzug vor der Einführung eines „Gelben Sacks“ geben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson weist eingangs darauf hin, dass die Thematik schon mehrfach im Haupt- und Umweltausschuss diskutiert worden sei und sich die Gremiumsmitglieder stets unisono für die Beibehaltung des bewährten Bringsystems auf dem Wertstoffhof ausgesprochen habe. Aufgrund der ab 1. Januar 2019 geltenden Neufassung des Verpackungsgesetzes sei es erforderlich, hierüber erneut die Sachlage zu erörtern und zu entscheiden. Die Rückmeldungen der Landkreisgemeinden dienen als Grundlage für die anstehenden Verhandlungen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm (AWB) mit dem Dualen System Deutschland (DSD).

Nach Darstellung der Vor- und Nachteile der Sammelsysteme „Wertstoffhof“, „Gelber Sack“ und „Gelbe Tonne“ durch Frau Leher (siehe Anlage), findet eine rege Aussprache statt, in deren Verlauf die bisherigen Anliefermöglichkeiten und Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof als sehr gut bezeichnet werden.

Auffallend sei lediglich der deutliche Mengenunterschied beim Bringsystem auf dem Wertstoffhof von „nur“ ca. 9 kg pro Einwohner/Jahr gegenüber dem Holsystem „Gelber Sack“ von ca. 29 kg pro Einwohner/Jahr.

Im Ergebnis der Beratungen sprechen sich die Gremiumsmitglieder dennoch dafür aus, am gegenwärtigen Bringsystem auf dem Wertstoffhof so lange wie möglich weiterhin festzuhalten. Sollten die Einnahmen des Dualen System Deutschland für die Anlieferung der Wertstoffe allerdings weiterhin zurückgehen – zuletzt betrugen diese ca. 12.000 €/Jahr –, werde man wohl nicht umhin kommen, auf ein Holsystem umzusteigen. Dabei werde aber der „Gelben Tonne“ eindeutig der Vorrang gegenüber einem „Gelben Sack“ gegeben. Der sog. „Gelbe Sack“ beeinträchtige erheblich das gesamte Stadtbild.

Ein Gremiumsmitglied fragt ergänzend nach, wie hoch bisher der finanzielle Anteil der Leichtverpackungen auf dem Wertstoffhof ist.
Herr Bürgermeister Janson sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.

Schließlich ergeht hierzu folgender Beschluss:

Anmerkung:
Es sind nur die Gesamtkosten des Wertstoffhofes bekannt. Welchen Anteil die Sammlung von Verkaufsverpackungen daran hat, lässt sich leider nicht ermitteln, da die Abrechnung des DSD direkt über die Fa. Knittel erfolgt.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen hält am bisherigen Erfassungssystem (Wertstoffhof) weiterhin fest.
Sollte sich bei den Verhandlungen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm mit dem neuen Vertragspartner für Verkaufsverpackungen herausstellen, dass dies nicht mehr möglich ist, würde die Stadt Vöhringen der Einführung einer „Gelben Tonne“ den
Vorzug vor der Einführung eines „Gelben Sacks“ geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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3. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2018 ö 3
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3.1. Verschiedene Anfragen Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2018 ö 3.1

Diskussionsverlauf

1. Unterführung im Bereich der Kreisstraße NU 14 / Abzweigung Richtung Riedhof

Herr Prestele führt aus, dass die Straße im Bereich der Kreisstraße NU 14 / Abzweigung Richtung Riedhof neu geteert worden ist und seither die Unterführung gegenüber vorher mit 3,90 m nur noch eine Höhe von 3,80 m aufweise.
Dies führe dazu, dass große landwirtschaftliche Fahrzeuge, z.B. Mähdrescher, nicht mehr durchfahren können, sondern weitere Umwege in Kauf nehmen müssen.
Er fragt an, wie diese Situation bereinigt werden könne.

Herr Bürgermeister Janson meint, dass diesbezüglich bereits ein neuer Sachstand vorliege und sichert insoweit eine Sachstandsprüfung zu.



Anmerkung:
Eine Rückfrage des Bauamtes beim Staatlichen Bauamt hat ergeben, dass diese Unterführung seit der Schaffung des Zubringers fälschlicherweise mit einer Durchfahrtshöhe von 3,90 m beschildert worden ist. In diesem Fall hätte die kleinste lichte Höhe unter der Brücke 4,10 m betragen müssen. Die Bestandsunterlagen geben aber eine kleinste lichte Höhe von 4,00 m des Brückenbauwerks an. Das heißt, dass die Brücke nie mit 3,90 m Durchfahrtshöhe beschildert hätte werden dürfen, sondern allenfalls mit 3,80 m. Im Laufe der nächsten Woche finde deshalb hierzu ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes, der Stadt Vöhringen und dem Landwirtschaftsobmann aus Illerberg/Thal statt, bei dem die weitere Vorgehensweise besprochen werde.


2. Sträucher entlang eines Feldweges

Herr Prestele stellt dar, dass der Bewuchs der Büsche entlang des Feldweges (Zugang vom Schlössleweg in Richtung Norden bzw. am Sandbergweg in Richtung Westen) sehr stark in den Weg hineinragt, so dass landwirtschaftliche Fahrzeuge hierdurch beeinträchtigt sind. Er bittet, den Eigentümer des angrenzenden Waldes zum Rückschnitt der Büsche aufzufordern.

Herr Bürgermeister Janson sichert eine Weitergabe an den Eigentümer zu.

Datenstand vom 23.11.2018 07:20 Uhr