Datum: 03.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schulwesen Antrag der Grundschule Vöhringen Süd auf Namensänderung
2 Interkommunaler Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) Abschluss einer Zweckvereinbarung Vorberatung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Außenanlagen beim alten Bräuhaus in Illerberg Anregung Herr Thalhofer

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1. Schulwesen Antrag der Grundschule Vöhringen Süd auf Namensänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Stadtverwaltung liegt ein mit ihr bereits abgestimmter Antrag der Schulleitung vor, die Grundschule Vöhringen Süd in Uli-Wieland-Grundschule Vöhringen umzubenennen, nachdem sich die ehemalige Hauptschule nun Uli-Wieland-Mittelschule nennt. Die detaillierte Begründung kann dem Schreiben der Rektorin, Frau Rothermel, vom 26.10.2018 entnommen werden, dem auch die Zustimmungen der Lehrerkonferenz, des Elternbeirates und der Fa. Wieland-Werke beigefügt sind.

Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes beim Landratsamt Neu-Ulm wird die Namensnennung im Rahmen einer Rechtsverordnung verfügt. Der entsprechend zu begründende Antrag ist über das Staatliche Schulamt der Regierung von Schwaben zur Entscheidung vorzulegen.

Die Stadtverwaltung schließt sich diesem Vorschlag an und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt der Umbenennung der Grundschule Vöhringen Süd in Uli-Wieland-Grundschule Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage mit den beigefügten Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antrag der Schulleitung auf Umbenennung der Grundschule Vöhringen Süd in Uli-Wieland-Grundschule Vöhringen bereits mit den Lehrkräften, dem Elternbeirat und der Fa. Wieland-Werke abgestimmt worden ist.

Die Stadtverwaltung begrüßt diesen Vorschlag und würde ihn im Falle der Zustimmung des Gremiums befürwortend über das Staatliche Schulamt der Regierung von Schwaben vorlegen, die die Namensnennung im Rahmen einer Rechtsverordnung verfügt.

Im Gremium wird die beantragte Namensnennung für sachgerecht und nachvollziehbar gehalten. Lediglich ein Mitglied spricht sich gegen den Antrag aus, da es der Ansicht ist, dass in einem gemeinsamen Schulgebäude, in dem zwei getrennte Schulen, die Mittelschule und Grundschule untergebracht sind, keine gleichartige Namensnennung mit der Bezeichnung „Uli-Wieland“ erfolgen sollte. Die bisherige Benennung in Grundschule Vöhringen Süd sei auch konsequent gewesen, da es noch eine weitere Schule mit der Bezeichnung Grundschule Vöhringen Nord gebe. Bei dieser Schule müsste dann auch über eine neue Namensgebung nachgedacht werden.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht letztlich folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt der Umbenennung der Grundschule Vöhringen Süd in Uli-Wieland-Grundschule Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. Interkommunaler Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) Abschluss einer Zweckvereinbarung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Bayerische E-Government-Gesetz verpflichtet Gemeinden zukünftig zu einem systematischen Ansatz zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit. Dies kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn jemand auch dauerhaft mit dieser Aufgabe betraut wird = Informationssicherheitsbeauftragter (ISB).

Ein Informationssicherheitsbeauftragter überwacht und kontrolliert die Trends der Informationssicherheit und ist dafür zuständig, weit über die IT hinaus Gefahren zu erkennen und hieraus entstehende negativen Auswirkungen auf die eigene Behörde bestmöglich zu verhindern. Auch wenn diese Funktion – anders als der Datenschutzbeauftragte – nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so zeigt die Erfahrung, dass es kaum möglich ist, Informationssicherheit zu betreiben, ohne dass eine Person dafür verantwortlich ist und relevante Sicherheitsthemen in allen Phasen der Informationsverarbeitung berücksichtigt werden.

Aufgrund der Anforderungen an diese Stelle dürften viele Kommunen damit alleine überfordert sein. Somit blieben für diese Kommunen als Lösungsmöglichkeiten entweder der Einkauf der Leistungen in der freien Wirtschaft oder die Aufgabenerfüllung mittels kommunaler Zusammenarbeit.

Bei einer Abfrage in den Landkreisgemeinden haben sich 13 Kommunen (Altenstadt, Bellenberg, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth, Vöhringen, Weißenhorn) sowie der Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung für eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung hat sich der Landkreis Neu-Ulm bereit erklärt, die Federführung hierfür zu übernehmen. Er schreibt die Stelle eines ISB aus, stellt das Personal (eine Vollzeitkraft) ein und regelt die Aufgaben, Befugnisse und Kostenteilung in einer Zweckvereinbarung. Der Landkreis Neu-Ulm beschäftigt ungeachtet dessen für seinen eigenen Aufgabenbereich selbst einen ISB. Die beiden Kräfte können sich insoweit untereinander abstimmen und Synergieeffekte nutzen.

Der Landkreis Neu-Ulm hat den beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung mit den beteiligten Landkreiskommunen und dem Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung abgestimmt und ihn bei der Regierung von Schwaben angezeigt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Die Zweckvereinbarung sieht in § 3 bezüglich der Kostentragung vor, 20% als Grundbeitrag auf die Vertragsgemeinden und 5% auf den Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung umzulegen. Die restlichen Kosten werden auf die Vertragsgemeinden nach den Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des vorletzten Jahres verteilt. Die Stelle des ISB wurde zwischenzeitlich auch bereits ausgeschrieben. Die Vereinbarung soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung entnommen werden. Die Stadtverwaltung hält diese Form der Zusammenarbeit für sehr sinnvoll und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Es ist möglich, dass bis zum Abschluss der Zweckvereinbarung noch geringe Modifizierungen oder inhaltliche Klarstellungen erforderlich werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt ergänzend zur ausführlichen Sitzungsvorlage aus, dass es nach vielen Gesprächen mit dem Landkreis Neu-Ulm gelungen sei, dass dieser auf dem Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit einen Informationssicherheitsbeauftragten für 13 Landkreiskommunen sowie für den Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung einstellt. Dadurch können Synergieeffekte zu einem finanziell günstigeren Preis genutzt werden. Die Abrechnung dieser Fachkraft würde zu 20% als Grundpreis und zu 80% auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahlen auf die Vertragspartner umgelegt werden.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesem Vorschlag im Wege einer kurzen Aussprache an. Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 4
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4.1. Außenanlagen beim alten Bräuhaus in Illerberg Anregung Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Thalhofer führt aus, dass aus der Bürgerschaft die Anregung vorgetragen wurde, auf der östlichen Seite im Bereich des alten Bräuhauses die Sträucher etwas zurückzuschneiden, da diese in den Weg hineinragen.

Weiterhin liegen auf dem Parkplatz beim alten Bräuhaus Sofas und Müll herum, die ein unschönes Bild abgeben. Er bittet, den Eigentümer zur Beseitigung dieses Unrates aufzufordern.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Weitergabe dieser Anregungen an die jeweiligen Eigentümer zu.

Datenstand vom 14.12.2018 07:21 Uhr