Datum: 13.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.11.2018 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03.12.2018 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.12.2018 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB
4 Sanierung der Möslegasse in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
5 Interkommunaler Informationssicherheitsbeauftragter (ISB); Abschluss einer Zweckvereinbarung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Adventsmarkt Vöhringen Anfrage Herr Gutter
7.2 Straßenbaumaßnahmen Anfrage Herr Kelichhaus

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Stadtratssitzung vom 22.11.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 22.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03.12.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 03.12.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.12.2018 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 04.12.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Baufenster im bestehenden Teilgebiet GE 2 geringfügig erweitert werden und die Fuß- und Radwege, Grünflächen sowie der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst werden. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die weitere betriebliche Entwicklung der anliegenden Firma ermöglicht werden. Dort soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen.

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich


Anlagen:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB,
- Satzung
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
- Begründung
Entwurf in der Fassung vom 13.12.2018

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 717 (TF), 630/10 (TF), 630/12, 630/14, 630/16, 725/1 (TF), 727/1 (TF) und 625/21 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Es soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen. Das Plangebiet weist eine Größe von 1,4 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung und dem Hinweis von Herrn Bürgermeister Janson, dass diese Änderung des Bebauungsplanes trotz der nur unerheblichen Gebiets-modifizierung formalrechtlich nötig ist, stellt Herr Haag vom Büro Abtplan aus Kaufbeuren die Eckdaten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ dar. Er führt insbesondere aus, dass es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Modifizierung im Teilgebiet GE 2 handelt. Dabei sollen die Fuß- und Radwege, die Grünflächen und der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst und lediglich eine kleine Erweiterung der bebaubaren Fläche in Richtung Süden vorgenommen werden, um eine weitere betriebliche Entwicklung der dort befindlichen Firma zu ermöglichen. Die Festlegung einer weiteren ökologischen Ausgleichsfläche sei dadurch nicht erforderlich.

Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Ausführungen im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und fassen folgenden

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 717 (TF), 630/10 (TF), 630/12, 630/14, 630/16, 725/1 (TF), 727/1 (TF) und 625/21 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Es soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen. Das Plangebiet weist eine Größe von 1,4 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der
St 2031 zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße“ und seiner 1. Änderung den gegenständlichen Bebauungsplan aufstellen. Es soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.

Im nördlichen Teil sollen Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe geschaffen werden. Im südlichen Teil sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätzen, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden. Dort soll für Fahrer eines örtlichen Betriebes Wohnraum geschaffen werden.

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 461 und 448/1 (TF, Sperberweg), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Mischgebiet dargestellt werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung wird erhalten und um Parkplätze erweitert, zudem wird der Bau einer Wohnanlage und entsprechender Parkgelegenheiten ermöglicht. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,56 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Herr Haag vom Büro Abtplan aus Kaufbeuren erläutert im Weiteren auch die Eckdaten für die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der St. 2031 zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“. Hier soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden, damit im nördlichen Teil Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe errichtet und im südlichen Teil die Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätze, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden können.

Die Stadtratsmitglieder stimmen auch dieser Änderung im Ergebnis einer kurzen Aussprache zu.

Es ergeht hierzu folgender

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 461 und 448/1 (TF, Sperberweg), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Mischgebiet dargestellt werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung wird erhalten und um Parkplätze erweitert, zudem wird der Bau einer Wohnanlage und entsprechender Parkgelegenheiten ermöglicht. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,56 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Sanierung der Möslegasse in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 04.12.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Sanierung der Möslegasse war ursprünglich schon für das Jahr 2018 angedacht.

Aufgrund der damaligen noch ungeklärten Situation bezüglich der zukünftigen Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde die notwendige Sanierung der Straße vorerst zurückgestellt.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018
abgeschafft.

Eine Sanierung ist nun für das Jahr 2019 angedacht.

Vom Büro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, wurden hier zwei Sanierungsvarianten ausgearbeitet.

Die Variante 1 (Anlage 1) zeigt im Grunde eine Sanierung des Bestands auf.
Die beiden Gehwege bleiben erhalten, werden allerdings in Pflasterbauweise hergestellt.

Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,00 m.
Parken ist auf der Fahrbahn möglich.
Es stehen je nach Ausführung 21 bis 25 Parkplätze zur Verfügung.

Zur Verkehrsberuhigung werden mehrere Pflanzinseln vorgesehen.


Die Variante 2 (Anlage 2) weist einen ausgewiesenen Parkstreifen auf der
Nordwest Seite der Straße vor.

Parken ist nur auf diesen ausgewiesenen Flächen möglich.
Es stehen ca. 30 Plätze zur Verfügung.

Einen Gehweg gibt es lediglich auf der gegenüberliegenden Südost Seite.

Die Fahrbahnbreite ist mit 5,00 m eher schmal bemessen.
Begegnungsverkehr ist aber möglich.

Bei Variante 2 würde sich die Parksituation in der Möslegasse etwas geordneter und großzügiger darstellen, wobei ein Längsparken entlang bestehender Gartenzäune bzw. Gartenmauern aus verkehrstechnischer Sicht nicht ganz optimal ist.

Bei beiden Varianten würde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beibehalten werden.

Beide Varianten haben je nach dem, welchen Schwerpunkt ist setze, ihre Vorteile.

Bei Variante 1 ist mit einer 6,00 m breiten Straße sowie den beidseitigen Gehwegen ein
aus verkehrstechnischer Sicht funktionierender solider Straßenquerschnitt aufgezeigt.

Großzügige Verkehrsinseln mit ausreichender Bepflanzung tragen zu einer höherwertigen Gestaltung der Straße bei.

Variante 2 verfügt hingegen über mehr Parkflächen.

Die Einparksituation an der Grundstücksgrenze ist allerdings nicht optimal und die betreffenden Grundstückseigentümer haben mit gewissen Sichteinschränkungen durch parkende Fahrzeuge und Dauerparker zu rechnen.

Die Fahrbahnbreite von 5,00 m ist, wie in der Sitzung dargestellt, schmal bemessen
wobei Begegnungsverkehr möglich ist.
Es ist allerdings anzunehmen, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer bei konkreterem
Begegnungsverkehr auf den bestehenden Gehweg ausweichen wird.

Bei beiden Varianten wird die Stadtverwaltung jedoch auf die anliegenden Grundstückeigentümer zugehen und versuchen, zusätzlichen Parkraum auf privatem Grund zu schaffen bzw. bestehende Parkplätze weiter zu optimieren.

Zur Thematik „Fahrradstraße“ bzw. inwieweit es sinnvoll ist, die Möslegasse als Fahrradstraße auszuweisen, wird in der Stadtratssitzung noch ergänzend gesondert eingegangen.

Sie tangiert allerdings nicht den unmittelbaren Ausbau der Möslegasse.
Es ist eher eine Frage, ob der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart in der Möslegasse sein soll.

 

Empfehlung

Die vorgestellte Planungsvariante 1 vom 13.12.2018 für die Sanierung der Möslegasse in Vöhringen wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungs-punktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 4. Dezember 2018 und führt vorab aus, dass sich die Anlieger der Möslegasse im Vorfeld der heutigen Stadtratssitzung für die Variante 1 ausgesprochen haben. Sie seien aber der Ansicht, dass auf die Baumreihen im Hinblick auf die Parkplatzsituation vor Ort verzichtet werden könne, zumindest sollten es nicht so viele Baumgruppen sein. Dies solle aber noch eingehender erörtert werden.

Sodann begrüßt Herr Bürgermeister Janson Herrn Bosch vom Büro Wassermüller Ulm, der die beiden Planvarianten für den Ausbau der Möslegasse in Vöhringen nochmals ausführlich vorstellt. Hierbei nimmt er auch zu dem in der Ausschusssitzung von einem Gremiumsmitglied gemachten Vorschlag zur verkehrsrechtlichen Ausweisung der Möslegasse als Fahrradstraße Stellung und stellt dar, dass dies nur dann sinnvoll wäre, wenn die Möslegasse an ein bestehendes Fahrradnetz angebunden sei, was aber nicht der Fall ist.

Bürgermeister Janson merkt hierzu ergänzend an, dass eine Fahrradstraße vom Grundgedanken her eine Straße vorrangig für den Fahrradverkehr sei, d.h. sogar ohne Fußgänger, Motorräder, Autos und Lastwagen. Allerdings erlaube häufig ein Zusatzschild, dass manche Verkehrsteilnehmer die Straße benutzen dürfen, wie z.B. für Personenwagen, Motorräder oder Anlieger. Der Zielsetzung eines durchgehenden Radwegenetzes werde man aber hier nicht gerecht. Es fehle an einer konkreten Anbindung.

In der Kernsache selbst sprechen sich die Vertreter der Stadtratsfraktionen ebenso wie Herr Bürgermeister Janson, überwiegend für die Planungsvariante 1 aus, die eine Sanierung im Bestand vorsieht, bei der die beiden Gehwege erhalten bleiben, allerdings in Pflasterbauweise hergestellt werden. Die Fahrbahnbreite liegt bei 6,0 m. Parken ist auf der Fahrbahn möglich. Zur Verkehrsberuhigung sind mehrere Pflanzinseln vorgesehen.

Bei den Pflanzinseln bestehen unterschiedliche Vorstellungen in den Fraktionen. Während die Vertreter der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion sowie Herr Bürgermeister Janson sich sowohl aus ökologischen und städtebaulichen Gründen klar für Grün- bzw. Bauminseln aussprechen, geben die Vertreter der FWG-Stadtratsfraktion der Anlage von Parkplätzen den Vorrang.

Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild der Städte. Sie verbessern durch Sauerstoffproduktion, CO2 -Bindung, Staubfilterung und Schattenbildung nachhaltig das Stadtklima. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden der Bürger in der Stadt bei. Dies gelte insbesondere in Zeiten des Klimawandels. Es wird jedoch signalisiert, dass man im südöstlichen Bereich auf zwei Pflanzinseln verzichten könne und bei den verbleibenden Inseln evtl. nur einen Baum einer geeigneten Baumart vorsehe.

Ein Gremiumsmitglied hält die Variante 2 für die bessere Lösung, da diese aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite automatisch zur Geschwindigkeitsreduzierung beitrage. Nachdem in diesem Straßenzug eine Tempo-30-Zone vorgesehen ist, würde auch nur ein Gehweg ausreichen.

Ein anderes Gremiumsmitglied merkt an, dass es trotz der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wünschenswert sei, dass weiterhin der Fraktionsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter zu den Anliegergesprächen eingeladen werde.

Weiterhin wird von einem Gremiumsmitglied angeregt, soweit dies möglich ist, im Straßenzug Ausweichmöglichkeiten vorzusehen, da aufgrund der Vielzahl der dort parkenden Autos mitunter ein Gegenverkehr zu Problemen führen könne. Schließlich wird vorgeschlagen, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 377 eine dort bestehende Fläche als Grünbereich umzugestalten.

Im Ergebnis der Beratun gen ergeht schließlich folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planungsvariante 1 vom 13.12.2018 für die Sanierung der Möslegasse in Vöhringen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Interkommunaler Informationssicherheitsbeauftragter (ISB); Abschluss einer Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.12.2018 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Bayerische E-Government-Gesetz verpflichtet Gemeinden zukünftig zu einem systematischen Ansatz zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit. Dies kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn jemand auch dauerhaft mit dieser Aufgabe betraut wird = Informationssicherheitsbeauftragter (ISB).

Ein Informationssicherheitsbeauftragter überwacht und kontrolliert die Trends der Informationssicherheit und ist dafür zuständig, weit über die IT hinaus Gefahren zu erkennen und hieraus entstehende negativen Auswirkungen auf die eigene Behörde bestmöglich zu verhindern. Auch wenn diese Funktion – anders als der Datenschutzbeauftragte – nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so zeigt die Erfahrung, dass es kaum möglich ist, Informationssicherheit zu betreiben, ohne dass eine Person dafür verantwortlich ist und relevante Sicherheitsthemen in allen Phasen der Informationsverarbeitung berücksichtigt werden.

Aufgrund der Anforderungen an diese Stelle dürften viele Kommunen damit alleine überfordert sein. Somit blieben für diese Kommunen als Lösungsmöglichkeiten entweder der Einkauf der Leistungen in der freien Wirtschaft oder die Aufgabenerfüllung mittels kommunaler Zusammenarbeit.

Bei einer Abfrage in den Landkreisgemeinden haben sich 13 Kommunen (Altenstadt, Bellenberg, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth, Vöhringen, Weißenhorn) sowie der Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung für eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgesprochen. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung hat sich der Landkreis Neu-Ulm bereit erklärt, die Federführung hierfür zu übernehmen. Er schreibt die Stelle eines ISB aus, stellt das Personal (eine Vollzeitkraft) ein und regelt die Aufgaben, Befugnisse und Kostenteilung in einer Zweckvereinbarung. Der Landkreis Neu-Ulm beschäftigt ungeachtet dessen für seinen eigenen Aufgabenbereich selbst einen ISB. Die beiden Kräfte können sich insoweit untereinander abstimmen und Synergieeffekte nutzen.

Der Landkreis Neu-Ulm hat den beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung mit den beteiligten Landkreiskommunen und dem Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung abgestimmt und ihn bei der Regierung von Schwaben angezeigt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Die Zweckvereinbarung sieht in § 3 bezüglich der Kostentragung vor, 20% als Grundbeitrag auf die Vertragsgemeinden und 5% auf den Zweckverband gemeindlicher Datenverarbeitung umzulegen. Die restlichen Kosten werden auf die Vertragsgemeinden nach den Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des vorletzten Jahres verteilt. Die Stelle des ISB wurde zwischenzeitlich auch bereits ausgeschrieben. Die Vereinbarung soll am 01.01.2019 in Kraft treten.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung entnommen werden. Die Stadtverwaltung hält diese Form der Zusammenarbeit für sehr sinnvoll und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Es ist möglich, dass bis zum Abschluss der Zweckvereinbarung noch geringe Modifizierungen oder inhaltliche Klarstellungen erforderlich werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 03.12.2018 bezieht, ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen schließt sich der interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Informationssicherheit an und billigt den Abschluss der vom Landkreis Neu-Ulm ausgearbeiteten und der Regierung von Schwaben angezeigten Zweckvereinbarung über den gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen und evtl. nachträglich noch erforderliche redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Klarstellungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Adventsmarkt Vöhringen Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Gutter fragt nach, ob die beim Adventsmarkt im dortigen Stall untergebrachten Tiere während der viertägigen Dauer dieser Veranstaltung auch tiergerecht versorgt worden seien. Er fragt an, wer für die Versorgung dieser Tiere zuständig war.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass sich ein städtischer Mitarbeiter des Wasserwerkes sehr sorgfältig und fürsorglich um die Tiere gekümmert und diese regelmäßig gefüttert habe. Im Übrigen sei der Vöhringer Adventsmarkt 2018 trotz der nicht ganz günstigen Witterung sehr gut angenommen worden und in diesem Jahr besonders mit der Modelleisenbahn, dem Karussell, einem Kindertanzmärchen, einem Stockbrotgrillen, einer Seifenblasenwerkstatt und -show u.a. für die Kinder sehr attraktiv gestaltet worden sei.

zum Seitenanfang

7.2. Straßenbaumaßnahmen Anfrage Herr Kelichhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Kelichhaus stellt dar, dass im Bereich der Frauenstraße / Illerzeller Straße nicht ganz fertig geteerte Flächen vorhanden sind, die wegen des Höhenunterschieds eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Er erkundigt sich, wann eine Fertigstellung dieser Baumaßnahme erfolgt und wer im Fall eines Unfalls haftet.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson und Herr Söhner unterstreichen dieses Ärgernis, führen hierzu aber aus, dass es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit der Telekom handle, die in mehreren Straßenzügen Kabel verlegen und für evtl. Schäden natürlich auch die Haftung übernehmen müssen.

Datenstand vom 25.01.2019 07:40 Uhr