Datum: 14.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Dreiklang e.V. Zustimmung zum Haushalt 2019
2 Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. Sanierung der Duschräume im Sportheim Illerberg; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses sowie Verlängerung des Pachtvertrages
3 Jugendhilfeplanung im Landkreis Neu-Ulm; Teilplan Kindergartenbetreuung und Kindertagespflege im Landkreis Neu-Ulm Information
4 Einrichtung einer Großtagespflege Information und Entscheidung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Verpachtung der Gastronomie im Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Anfrage Herr Barth
6.2 Volksbegehren "Rettet die Bienen" Anfrage Herr Barth

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1. Musikschule Dreiklang e.V. Zustimmung zum Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt der Musikschule Dreiklang e.V. für das Haushaltsjahr 2019 sieht nach Abzug aller Einnahmen eine Unterdeckung in Höhe von 312.742 € vor. Dies ist gegenüber dem letzten Jahr eine Steigerung um 6.412 €, die in erster Linie auf die Berücksichtigung einer Lohnerhöhung von 2,5% zurückzuführen ist. Die anderen Ansätze bewegen sich weitergehend im Rahmen des Vorjahres.

Auf die Stadt Vöhringen entfällt bei einer Belegung von 181 Schülern ein Kostenanteil in Höhe von 99.658,98 € (31,87%), auf die Stadt Illertissen 156.921,60 € (50,18%) und auf die Gemeinde Bellenberg 56.161,42 € (17,96%).

Bei den im Haushaltsplan 2019 zugrunde gelegten 627 Belegungen errechnet sich ein Festbetrag in Höhe von 498,79 € (im letzten Jahr 448 €). Dieser Betrag liegt weiterhin deutlich unter dem im Jahr 2017 bereits beschlossenen Festbetrag von 530 €/Schüler/Jahr, der seinerzeit bekanntlich vom Gemeinderat Bellenberg nicht mitgetragen worden ist.

Im Vermögenshaushalt enthält wiederum nur kleinere Maßnahmen, die speziell auf Vöhringen bezogen mit 1.592 € (2018: 2.415 €) zu Buch schlagen. Der allgemeine Investitionsanteil, der von allen drei Mitgliedskommunen mit Verhältnis der Schülerbelegung zu tragen ist, liegt bei 7.415 €.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, dem Haushaltsentwurf 2019 der Musikschule Dreiklang e.V. zuzustimmen. Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Der Haushalt bedarf auch noch der Zustimmung der beiden anderen Mitgliedskommunen Bellenberg und Illertissen sowie der Mitgliederversammlung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2019 der
Musikschule Dreiklang e.V.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt den neuen Leiter der Musikschule Dreiklang e.V.,
Herrn Christoph Erb, der seit September 2018 offiziell die Nachfolge von Herrn Ralf
Hoffmann angetreten hat. Herr Erb ist schon viele Jahre als Lehrer an der Musikschule
tätig und hat die Musikschule bereits ein Jahr kommissarisch geleitet. Weiterhin begrüßt
er Frau Monika Häckh, die in der Musikschule Sekretariatsaufgaben wahrnimmt und seit September 2018 auch die stellvertretende Schulleitung innehat.

Nachdem sich Herr Erb persönlich vorgestellt hat, geht er auf den Entwurf des Haushaltes für die Musikschule Dreiklang E.V. für das Kalenderjahr 2019 ein, der außer einer Lohnsteigerung von 2,6% nur kleine Veränderungen gegenüber dem Vorjahreshaushalt aufweist. Herr Erb erklärt ergänzend, dass die Jahresrechnung 2018, die demnächst erstellt wird, wiederum einen kleinen Überschuss ergeben wird, weshalb die Bezuschussung pro Schüler für die Mitgliedskommunen der Musikschule in etwa auf dem gleichen Niveau bleiben wird.

Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Informationen im Wege einer kurzen Aussprache
zur Kenntnis und fassen folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2019 der
Musikschule Dreiklang e.V.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. Sanierung der Duschräume im Sportheim Illerberg; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses sowie Verlängerung des Pachtvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. plant im kommenden Jahr
die dringend notwendig gewordene Sanierung der Duschräume im Sportheim in Illerberg
und beantragte mit E-Mail-Schreiben vom 03. Dezember 2018 einen städtischen Investitionskostenzuschuss sowie als weitere Grundlage für eine Förderung durch
den Bayerischen Landessportverband (BLSV) eine Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags.

Nach Angaben der Verantwortlichen des Sportvereins weisen die Mauern in der Schiedsrichterkabine mit Duschraum sowie zweier Mannschaftskabinen mit angrenzenden Duschräumen nicht unerheblich  überhöhte Feuchtigkeitswerte auf, die einer zeitnahen grundlegenden Sanierung bedürfen.
Der SSV Illerberg/Thal geht zum jetzigen Zeitpunkt von einer Sanierungssumme
in Höhe von ca. 70.000,00 Euro aus.
Der BLSV hat bereits mündlich in Aussicht gestellt, die Maßnahme gemäß den
geltenden Sport-Förderrichtlinien mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der zuschussfähigen Kosten mitzutragen.
Die Umbaumaßnahmen sind für die zweite Jahreshälfte 2019 anvisiert.

Für die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses liegt die
grundsätzliche Förderfähigkeit vor.
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, handelt, nach der ein Zuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird.
Auf Grundlage mitgeteilten Baukostensumme ist insoweit im Haushaltsjahr 2019
ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro einzuplanen.

Für die Bezuschussung durch den Bayerischen Landessportverband wird als
Fördervoraussetzung ein Pachtvertrag gefordert, dessen Laufzeit mindestens
25 Jahre nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme beträgt.

Der zwischen der Stadt Vöhringen und dem SSV Illerberg/Thal am 29.05.1981
geschlossene Pachtvertrag wurde zuletzt am 01.04.2016 (6. Ergänzung) vor dem Hintergrund des damaligen Neubaus einer Bewässerungsanlage auf dem Hauptplatz
des Sportgeländes geändert und muss nun erneut angepasst werden.
Die 7. Ergänzung des Vertrags ist als Anlage beigefügt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. vom 03.12.2018 auf Bezuschussung der Sanierung der vereinseigenen Duschräume
im Sportheim Illerberg zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 7.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.
Die 7. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem
Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. über die Nutzung des Grundstücks
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg, wird gebilligt.
Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. vom 03.12.2018 auf Bezuschussung der Sanierung der vereinseigenen Duschräume
im Sportheim Illerberg zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 7.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen.
Die 7. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem
Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V. über die Nutzung des Grundstücks
Fl.Nr. 259, Gemarkung Illerberg, wird gebilligt.
Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Jugendhilfeplanung im Landkreis Neu-Ulm; Teilplan Kindergartenbetreuung und Kindertagespflege im Landkreis Neu-Ulm Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Landkreis Neu-Ulm für das gesamte Kreisgebiet einen „Teilplan Kindertagesbetreuung“ erstellt hat, der heute vom zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Neu-Ulm, Herrn Lothar Girrbach, mit dem Schwerpunkt Vöhringen vorgestellt wird und auch die konkreten Zahlen für Vöhringen darstellt.

Herr Girrbach geht sodann mittels einer Beamerpräsentation auf folgende Schwerpunkte ein (siehe auch Anlage):

  • Rechtliche Grundlagen
  • Planungsgrundlagen
  • Gemeindefragebogen
  • Bedarfe der Eltern nach Geburtsjahren
  • Bevölkerungsprognose im Landkreis Neu-Ulm
  • Bedarfsplanung in der Stadt Vöhringen
  • Bedarfsanalyse für Vöhringen
  • Finanzierungsmodelle
  • Empfehlungen zur weiteren Bedarfsplanung und zur Weiterentwicklung der
    Kindertagesbetreuung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in Vöhringen in den nächsten Jahren insbesondere im Bereich der Kinderkrippen steigen wird, vor allem auch im Hinblick auf die vorgesehene Ausweisung zusätzlicher neuer Wohngebiete. Der kürzlich vom bayerischen Kabinett beschlossene Kindergartenzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind trägt sehr wahrscheinlich ebenfalls dazu bei, dass mehr Eltern ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung geben werden, so Herr Girrbach auf Rückfrage von Herrn Bürgermeister Janson.

Laut Herrn Girrbach ist vorgesehen, die Bedarfsplanung jährlich fortzuschreiben, damit die Landkreisgemeinden auch eine aktuellere Grundlage für Ihre Entscheidungen haben.

Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Informationen im Wege einer Aussprache zur
Kenntnis.

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4. Einrichtung einer Großtagespflege Information und Entscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 4

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Neu-Ulm, Frau Gottwald-Blaser, und bittet Sie, den Gremiumsmitgliedern nochmals näher darzustellen, was sich hinter dem Begriff der
„Tagespflege“ in der Praxis verbirgt.

Frau Gottwald-Blaser führt insbesondere aus, dass die Kindertagespflege eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld und gleichrangig mit der Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung ist. In einer Tagespflege können Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betreut werden. Die Tagespflegepersonen arbeiten auf selbständiger Basis. Sie müssen eine Eignungsüberprüfung durchführen und an Qualifizierungskursen teilnehmen. Die Vorteile der Tagespflege liegen vor allem in der Flexibilität der individuellen Betreuung, im geringeren Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Kommunen und in der schnelleren Verfügbarkeit solcher Plätze.

Bei der „Großtagespflege“ handelt es sich nach Ausführungen von Frau Gottwald-Blaser um einen Zusammenschluss von Tagespflegekräften in angemieteten Räumen. In solchen Einrichtungen werden die Kinder von 2 bis 3 Tagespflegepersonen gemeinschaftlich betreut und es kann dabei auch ein fachlicher Austausch stattfinden. Die Tagespflege stellt ebenso wie die Großtagespflege eine weitere Ergänzung der Kinderbetreuung dar.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.


Die Gremiumsmitglieder halten diese Form der Kinderbetreuung für eine sinnvolle
Ergänzung der bereits bestehenden Betreuungsformen. Sie bitten jedoch, vor einer Beschlussfassung über die Einrichtung einer sog. „Großtagespflege“ im benachbarten „Knaur-Haus“ diese Räumlichkeiten zu besichtigen und die abschließende Entscheidung erst in der Stadtratssitzung vom 24. Januar 2019 zu treffen.

Herr Bürgermeister Janson stimmt dieser Vorgehensweise zu.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 6
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6.1. Verpachtung der Gastronomie im Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth möchte wissen, ob zwischenzeitlich ein neuer Pächter für die Gastronomie im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ gefunden werden konnte.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass eine Beratung dieser Thematik voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 24.01.2019 erfolgen wird.

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6.2. Volksbegehren "Rettet die Bienen" Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 14.01.2019 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth nimmt Bezug auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und fragt an, für die Bürger/innen auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Rathauses Eintragungsmöglichkeiten bestehen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bejaht dies und sichert zu, die genauen Zeiten, die im
Amtlichen Mitteilungsblatt auch bekanntgegeben wurden, nochmals im Protokoll
darzustellen.

Anmerkung:
Die Eintragungen sind zu folgenden Zeiten im Rathaus möglich:

Mo-Mi        08:00-12:30 und 13:00-16:00
Do                08:00-12:30 und 13:00-18:00
Fr                08:00-12:00

Zusätzlich:
Do 07.02.2019 08:00-12:30 und 13:00-20:00
Sa 09.02.2019        09:00-12:00

Datenstand vom 25.01.2019 07:41 Uhr