Datum: 14.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau von fünf Doppelhaushälften mit fünf Garagen; Bauort: "Beim Kreuz 1, 1a, 1b, 1c, 1d" in Vöhringen (Flur-Nr. 1181)
1.2 Abbruch und Beseitigung eines landwirtschaftlichen Stadels und anschließende Rekultivierung der bisher bebauten Fläche; Ort: "Storchenweg 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 514)
1.3 Veränderte Ausführung Gauben und Dachstuhl; Bauort: "Industriestraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3)
1.4 Bauvoranfrage: Neubau Mehrfamilienhaus/Häuser mit ca. 24 WE; Bauort: "Industriestraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3)
1.5 Abbruch zweier Gebäude; Ort: "Memminger Straße 12 und Blumenstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 59)
1.6 Abbruch einer bestehenden Pension Garni und eines Garagengebäudes; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 2 Garagen, eines Müll- und Fahrradschuppens und 4 Stellplätzen; Bauort: "Am Langen Bach 31" in Vöhringen (Flur-Nr. 804)
1.7 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Weißenhorner Straße 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1531)
1.8 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg 1" in Illerberg (Flur-Nr. 1531/14)
1.9 Bauvoranfrage für den Abbruch einer ehemaligen Hofstelle und Errichten von 4 Reihenhäusern; Bauort: "Witzighauser Straße 39" in Illerberg (Flur-Nr. 67)
1.10 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Bauort: "Sommerstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 1120/16)
1.11 Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und 10 Stellplätzen; Bauort: "Zum Klärwerk 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 1350 und 1350/1)
1.12 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; hier: Tektur - Aufstockung der Garage und Errichten der Garage an neuem Standort; Bauort: "Schiffahrtsweg 6a" in Illerzell (Flur-Nr. 12)
1.13 Antrag auf Isolierte Befreiung: Aufstellen eines Sichtschutzzaunes zum Nachbargrundstück; Bauort: "Weißenhorner Straße 25" in Illerberg (Flur-Nr. 1510)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - erste Änderung" gemäß § 13 a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss Vorberatung
3 Ausbau des Meisenweges; -vorgezogen- Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); - vorgezogen - Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die rechtmäßige Herstellung des Meisenweges in Vöhringen; Vorberatung
5 Brückensanierung in der Waldseestraße im Stadtteil Illerzell; Auftragsvergabe
6 Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Sanierung Ost- und Westtrakt; Klassenzimmertrakt und Bewegungsraum; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe
7 Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Vöhringen; Zimmererarbeiten; Auftragsvergabe
8 Kindergarten "St. Michael"; Sanierung Flachdach; Dachabdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Verkehrsinseln in der Reiherstraße; Verkehrssicherheit; Anfrage von Herrn Klingler

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö 1
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1.1. Neubau von fünf Doppelhaushälften mit fünf Garagen; Bauort: "Beim Kreuz 1, 1a, 1b, 1c, 1d" in Vöhringen (Flur-Nr. 1181)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von fünf Doppelhaushälften in dreigeschossiger Bauweise wird verweigert, weil sich das Vorhaben in der vorliegenden Form insbesondere wegen dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild beeinträchtigen würde.

Das städtebauliche Einvernehmen für ein ähnliches Vorhaben mit zwei Vollgeschossen und einem Verzicht auf die östliche Garage kann in Aussicht gestellt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Abbruch und Beseitigung eines landwirtschaftlichen Stadels und anschließende Rekultivierung der bisher bebauten Fläche; Ort: "Storchenweg 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 514)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen den geplanten Abbruch und die Beseitigung des landwirtschaftlichen Stadels mit anschließender Rekultivierung der bisher bebauten Flächen werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Veränderte Ausführung Gauben und Dachstuhl; Bauort: "Industriestraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage: Neubau Mehrfamilienhaus/Häuser mit ca. 24 WE; Bauort: "Industriestraße 29" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 24 Wohneinheiten wird dem Grunde nach in Aussicht gestellt, weil dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende  Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Abbruch zweier Gebäude; Ort: "Memminger Straße 12 und Blumenstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 59)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen den geplanten Abbruch der gegenständlichen Gebäude, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Abbruch einer bestehenden Pension Garni und eines Garagengebäudes; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 2 Garagen, eines Müll- und Fahrradschuppens und 4 Stellplätzen; Bauort: "Am Langen Bach 31" in Vöhringen (Flur-Nr. 804)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Weißenhorner Straße 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1531)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen geht bei der Einvernehmenserteilung davon aus, dass eine Dachneigung von 23 Grad vorgesehen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Oberer Kellerbergweg 1" in Illerberg (Flur-Nr. 1531/14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.9. Bauvoranfrage für den Abbruch einer ehemaligen Hofstelle und Errichten von 4 Reihenhäusern; Bauort: "Witzighauser Straße 39" in Illerberg (Flur-Nr. 67)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.9

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des geplanten Vorhabens entwickelt sich eine kurze Aussprache, aus der sich ergibt, dass den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses das Gebäude mit seiner Front zum Illerzeller Weg deutlich zu massiv ist, weswegen angeregt wird, eine Lösung zu eruieren, welche die massive Fassade „bricht“.

Beschluss

„Eine Entscheidung über die Bauvoranfrage wird bezüglich der nördlichen Gebäudeansicht insoweit zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller zu reden, um eine auch städtebaulich vertretbare Lösung für das grundsätzlich gelungene Vorhaben zu finden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.10. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Bauort: "Sommerstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 1120/16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden mit der Auflage , dass die Flachdächer sowohl der Garage als auch des Carports extensiv begrünt werden, keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.11. Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und 10 Stellplätzen; Bauort: "Zum Klärwerk 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 1350 und 1350/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.11

Diskussionsverlauf

Bei der Vorstellung des Baugesuches wird deutlich, dass die Verwaltung nicht unerhebliche städtebauliche Bedenken insbesondere wegen der vorgesehenen Außenanlagen und dabei konkret wegen der Stellplatzgestaltung hat.

Beschluss

„Die Entscheidung über das geplante Vorhaben in der vorliegenden Form wird insbesondere wegen der vorgesehenen Stellplatzsituierung und der Freiflächengestaltung zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn  das Gespräch zu suchen, um für das grundsätzlich akzeptable Vorhaben auch eine städtebaulich besser vertretbare Gestaltung zu finden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.12. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; hier: Tektur - Aufstockung der Garage und Errichten der Garage an neuem Standort; Bauort: "Schiffahrtsweg 6a" in Illerzell (Flur-Nr. 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.12

Beschluss

„Gegen die gegenständliche Tektur, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.13. Antrag auf Isolierte Befreiung: Aufstellen eines Sichtschutzzaunes zum Nachbargrundstück; Bauort: "Weißenhorner Straße 25" in Illerberg (Flur-Nr. 1510)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 1.13

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Sichtschutzzaun wird mit der Maßgabe erteilt, dass die Einfriedung unter Würdigung der nachbarlichen Interessenlage eine Höhe von 160 cm nicht überschreitet.

Den diesbezüglich erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen im einschlägigen Bebauungsplan Illerberg Nr. 3 „Hinter den Gärten und an der Heerstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - erste Änderung" gemäß § 13 a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.03.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Baufenster im bestehenden Teilgebiet GE 2 geringfügig erweitert werden und die Fuß- und Radwege, Grünflächen sowie der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst werden. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Der ursprüngliche Plan ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit der gegenständlichen Änderung soll die Planung bezüglich der Grünflächen und Wege an tatsächliche Gegebenheiten angepasst werden. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die weitere betriebliche Entwicklung der anliegenden Firma ermöglicht werden. Eine Planung an anderer Stelle ist nicht möglich, da die Firma bereits dort ansässig ist.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 13. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 13. Februar 2019 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 1/2019 vom 3. Januar 2019, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 im Zeitraum bis 13. Februar 2019 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 13. Dezember 2018 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Es werden lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 25. März 2019, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 keine Änderungen an der Planung, sondern lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1 -        Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 25. März 2019 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 25. März 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 25. März 2019 (Bestandteil des Beschlusses)

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.  

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.03.2019, als Satzung.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Büro abtplan, der sodann kurz die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge erläutert.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.  

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.03.2019, als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Ausbau des Meisenweges; -vorgezogen- Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.03.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit Verabschiedung des Straßenausbauprogrammes 2019 – 2023 ff. in der Stadtratssitzung vom 25.10.2018 wurde u.a. auch der Ausbau des Meisenweges beschlossen.

Der Meisenweg wurde im Jahre 1974 teilweise, bis zur damals bestehenden Bebauung, schon hergestellt.

Mit der Errichtung eines Doppelhauses (voraussichtlich 2019) am Ende der Straße, macht eine komplette Fertigstellung nun Sinn. Beim Meisenweg handelt es sich um eine Sackgasse.

Die Straße ist ca. 65,00 m lang und verfügt derzeit über eine Breite von 6,50 m.

Der Meisenweg wurde in den 1970-Jahren als asphaltierte Straße samt Verschleißbelag, Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal und Ausstattung mit einer Straßenlampe im nördlichen Verlauf angelegt.

Im südlichen Teil des Meisenweges stellt sich dieser bis zum heutigen Tage als faktisch gegebene Grünfläche dar.

Der Meisenweg dient der Erschließung der anliegenden wenigen Wohnbaugrundstücke.

Er ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Die Verkehrsbelastung des Meisenweges ist aufgrund seiner Ausformung als Sackgasse und wegen der sehr kleinen Anzahl an erschlossenen Grundstücken, welche ausschließlich mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, sehr gering.

Die Anlegung eines Gehweges erscheint aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmenge entbehrlich.

Durch die Einengung und die Baumquartiere soll das Erscheinungsbild der Straße aufgelockert werden. Es sind zwei ausgewiesene Stellplätze vorgesehen, die mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt werden. Weitere Stellplätze sind aufgrund der bereits bestehenden Grundstückszufahrten nicht möglich.

Die angedachten beidseitigen Schrammborde sind überfahrbar.

Eine dem öffentlichen Verkehr gesichert zur Verfügung stehende Wendeplatte kann wegen der eigentumsrechtlichen Grundstücksverhältnisse nicht geschaffen werden.

Aufgrund der bekannten, konkreten Bauabsichten auf den privaten Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen ist dort aber de facto ein Wenden möglich.
Die Anlegung beispielsweise einer öffentlichen Wendeplatte wird allerdings aufgrund der konkreten Verhältnisse im Meisenweg auch als nicht erforderlich angesehen.

Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der Sitzung.

Empfehlung

„Die Darstellung in der Bauausschusssitzung dient als Vorberatung.

Ein Beschlussvorschlag wird in der Stadtratssitzung unterbreitet.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung der Straßenplanung ergibt sich eine kurze Diskussion darüber, ob der Meisenweg nicht zuletzt aufgrund der angedachten Ausführung evtl. als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden könnte und sollte.

Zunächst soll jedoch die anberaumte Anliegerversammlung abgewartet werden und deren Ergebnis dann in die abschließende Entscheidung des Stadtrates miteinfließen.

 

Beschluss

„Die vorgestellte Planung wird grundsätzlich gebilligt.

Ein abschließender Beschlussvorschlag wird erst in der Stadtratssitzung unterbreitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); - vorgezogen - Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die rechtmäßige Herstellung des Meisenweges in Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.03.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die rechtmäßige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße) setzt nach
§ 125 Abs. 1 BauGB grundsätzlich einen Bebauungsplan voraus.

Bis zur Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 durften Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde hergestellt werden.
Eine Zustimmung der Regierung von Schwaben zur Herstellung des Meisenweges wurde vor dem 1. Januar 1998 nicht eingeholt.

Soweit kein Bebauungsplan vorliegt, darf eine Anlage nach der aktuellen Gesetzeslage
nur hergestellt werden, wenn sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht (§ 125 Abs. 2 BauGB).

Soweit ferner Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen, ist ein Beschluss über die rechtmäßige Herstellung durch den Stadtrat der Stadt Vöhringen zu fassen.

Der Meisenweg beginnt an den Nordgrenzen der anliegenden Wohnbaugrundstücke
Flur-Nrn. 417/3 und 417/6 der Gemarkung Vöhringen (Drosselweg 6 und Drosselweg 8) und endet künftig an den neugebildeten Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen.

Der Meisenweg wurde etwa im Jahre 1974 von seinem genannten Anfangspunkt bis zu den Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 416 und 416/2 der Gemarkung Vöhringen (Meisenweg 3 und Meisenweg 4) hergestellt, aber nicht fertiggestellt.

Der Meisenweg soll im Jahr 2019 nun komplett hergestellt werden, d. h. insbesondere, dass die Straße von den Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 416 und 416/2 bis zu den Wohnbau-grundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32, jeweils der Gemarkung Vöhringen, nun ebenfalls angelegt werden soll.

Auf den beigefügten Lageplan wird verwiesen.

Die wichtigste materiell-rechtliche Bindung, in deren Rahmen sich jede Gemeinde bei der bebauungsplanersetzenden Planung einer Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB halten muss, ist das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Gebot, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang „heraus kommt“.
§ 125 Abs. 2 BauGB erfordert also zunächst einmal einen der Gemeinde vorbehaltenen Abwägungsvorgang.
Dem folgend verlangt die Rechtsprechung, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt.
Ein Abwägen als Vorgang setzt ein positives Handeln voraus, das als solches auch dokumentiert sein muss.
Wegen der bebauungsplanersetzenden Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB kann auf einen positiven Planungsakt nicht verzichtet werden.

Das Vorliegen der Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB stellt sich wie folgt dar:
 
a)        Raumordnung
Die Komplettierung der Erschließungsstraße Meisenweg steht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen.

b)        Städtebauliche Entwicklung/Städtebauliche Ziele
Der heutige Meisenweg wurde in seinem nördlichen Teil bereits in den 1970er Jahren errichtet, um fünf Wohnbaugrundstücke sowie ein Garagengrundstück zu ermöglichen bzw. zu erschließen (Flur-Nrn. 417/3, 416, 416/2, 417/9, 417/8 und 417/6, Gemarkung Vöhringen).
Insbesondere durch den Antrag auf die Errichtung eines Doppelhauses auf den neugebildeten Grundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen kann nun der Meisenweg städtebaulich geordnet und den konkreten Bauwünschen entsprechend auch in seinem südlichen Teil angelegt und ausgebaut werden.
Die zwei Doppelhaushälften sollen im Jahr 2019 errichtet werden, ebenso soll in Abstimmung im Jahr 2019 auch der Meisenweg komplettiert werden, so dass die Bau- und Erschließungsarbeiten ideal ineinandergreifen können.

c)        Ausgestaltung der Erschließungsanlage unter Berücksichtigung städtebaulicher und sonstiger Belange

ca)        Straßenverlauf
Der Meisenweg wurde in den 1970 Jahren als asphaltiere Straße samt Verschleißbelag, Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal und Ausstattung mit einer Straßenlampe im nördlichen Verlauf angelegt.
Im südlichen Teil des Meisenweges stellt sich dieser bis zum heutigen Tage als faktisch gegebene Grünfläche dar.

cb)        Funktion der Straße und Anforderungen
Der Meisenweg dient der Erschließung der anliegenden wenigen Wohnbau-grundstücke.
Ein Durchgangsverkehr findet im Meisenweg aufgrund seiner Eigenschaft als Sackgasse nicht statt.
Der Meisenweg ist als Wohnstraße zu qualifizieren.
Er ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die Verkehrsbelastung des Meisenweges ist aufgrund seiner Ausformung als Sackgasse und wegen der sehr kleinen Anzahl an erschlossenen Grundstücken, welche ausschließlich mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, sehr gering.
Die Anlegung eines Gehweges erscheint aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmenge entbehrlich.
Durch die Einengung und die Baumquartiere soll das Erscheinungsbild der Straße aufgelockert werden. Es sind zwei ausgewiesene Stellplätze vorgesehen, die mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt werden. Weitere Stellplätze sind aufgrund der bereits bestehenden Grundstückszufahrten nicht möglich.
Eine dem öffentlichen Verkehr gesichert zur Verfügung stehende Wendeplatte kann wegen der eigentumsrechtlichen Grundstücksverhältnisse nicht geschaffen werden.
Aufgrund der bekannten, konkreten Bauabsichten auf den privaten Wohnbau-grundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen ist dort aber de facto ein wenden möglich.
Die Anlegung beispielsweise einer öffentlichen Wendeplatte wird allerdings aufgrund der konkreten Verhältnisse im Meisenweg auch als nicht erforderlich angesehen.

cc)        Parkmöglichkeiten
Im Straßenbereich werden zwei Stellplätze ausgewiesen und angelegt.

cd)        Grünflächen
Im Straßenbereich werden zwei Bäume gepflanzt.

ce)        Entwässerung
Die Ableitung des Straßenwassers erfolgt aus topographischen Gründen im nördlichen Bereich des Meisenweges über ein Dachprofil, in der Fortsetzung erhält die Fahrbahn eine Seitenneigung.
Das Straßenwasser wird in den Mischwasserkanal eingeleitet.

cf)        Umwelt
Die Belange des Umweltschutzes werden berücksichtigt und die versiegelten Flächen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Zudem werden im Straßenbereich zwei Bäume gepflanzt.

cg)        private Belange
Die betroffenen Anlieger werden in die Planungsabsicht einbezogen, d. h. konkret, dass sie zu einer Anliegerversammlung am Mittwoch, den 20.03.2019 nach der BA-Sitzung und vor der StR-Sitzung, d. h. KW 12/2019 in das Rathaus der Stadt Vöhringen durch Brief eingeladen werden.
Bei dieser Anliegerversammlung wird den Anwesenden die Planungsabsicht erläutert und deren Äußerungen und Stellungnahmen entgegen genommen.
Vor der abschließenden Entscheidung über die Ausbauplanung werden dem Stadtrat die Stellungnahmen der Anlieger zur Kenntnis gebracht.

d)        Abwägungsergebnis
Nach Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist festzustellen, dass durch die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Meisenweg“ nicht den Zielen der Raumordnung widersprochen wird und die Belange des Kataloges des § 1 Abs. 6 BauGB berücksichtigt werden.
Die entsprechend der Planung hergestellte Anlage wird sich als sachgerecht erweisen und trägt sowohl städtebaulichen als auch den privaten Interessen Rechnung.
Die Herstellung des Meisenweges entspricht daher den Anforderungen des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB und ist somit rechtmäßig im Sinne des § 125 Abs. 2 BauGB.

Empfehlung

„Die Erschließungsstraße „Meisenweg“ auf ihrer gesamten Länge von dem Drosselweg im Norden bis zu den neugebildeten Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen im Süden entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Vöhringen.

Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.

Die Sitzungsvorlage samt Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.“

Beschluss

„Die Erschließungsstraße „Meisenweg“ auf ihrer gesamten Länge von dem Drosselweg im Norden bis zu den neugebildeten Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen im Süden entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Vöhringen.

Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.

Die Sitzungsvorlage sowie drei  Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Brückensanierung in der Waldseestraße im Stadtteil Illerzell; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Sanierung der Stahlbetonbrücke in der Waldseestraße wurde in der Stadtratssitzung am 17.05.2018 durch das Gremium des Stadtrates beschlossen.
Mit den Planungsleistungen für die Brückensanierung in der Waldseestraße wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen Konstruktionsgruppe Bauen, Kempten beauftragt.
Von diesem wurde auch das hierfür notwendige Leistungsverzeichnis für die Sanierungsarbeiten in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt.
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.
Von sieben Firmen wurden die Angebotsunterlagen angefordert.
Zur Submission am 19.02.2019 haben zwei Firmen ein Angebot eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Bauamt kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Brückensanierung ist gemäß den gesetzlichen
Vorgaben an die Firma Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG, 87772 Pfaffenhausen,
zu vergeben.

Die Baumaßnahme soll zwischen dem 08.04.2019 und dem 10.09.2019 durchgeführt werden, die Ausführungszeit beträgt ca. 5 Wochen.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Ausführung der Brückensanierung wird an die Firma Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG, 87772 Pfaffenhausen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 80.400,00 € sind unter der Haushalts-
stelle 6481.9513 bereitgestellt.“ 

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Brückensanierung wird an die Firma Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG, 87772 Pfaffenhausen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 80.400,00 € sind unter der Haushalts-
stelle 6481.9513 bereitgestellt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Sanierung Ost- und Westtrakt; Klassenzimmertrakt und Bewegungsraum; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In den Sommerferien soll der zweite Abschnitt der Sanierung der Klassenzimmer im Ost- und Westtrakt der Uli-Wieland-Mittelschule erfolgen.
In diesem Zusammenhang sollten auch die über vierzig Jahre alten Klassenzimmertüren ausgetauscht werden.
Herr Architekt Beier hat, für die Erneuerung der Türen, die notwendigen Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst.
In der Ausschreibung wurden auch die Türen für den Bewegungsraum im ehemaligen Lehrschwimmbecken mit aufgenommen.

Die Arbeiten wurden von der Stadtverwaltung beschränkt ausgeschrieben.

6 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Leider hat nur die Fa. M + F Merz und Föhr, 89185 Hüttisheim, ein Angebot zur Submission eingereicht.

Das Angebot wurde von Herrn Beier geprüft und gewertet und für annehmbar befunden.

Das vorgelegte Angebot liegt ca. 15.000,00 € unter der Kostenschätzung von Herrn Beier.

Die Firma ist dem Architekten und der Stadtverwaltung als qualitätsbewusste und termintreue Firma bekannt.

Die Brutto-Angebotssumme beträgt 61.254,54 €.

Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma M + F Merz und Föhr, 89185 Hüttisheim, zu vergeben.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Schulferien.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Tischlerarbeiten, in den Klassenzimmern, sowie im Bewegungsraum des ehemaligen Lehrschwimmbeckens, bei der Uli-Wieland-Mittelschule, Vöhringen, wird an die Firma M + F Merz und Föhr, 89185 Hüttisheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 61.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 2130.9461, 2130.9463 und 2130.9464 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Tischlerarbeiten, in den Klassenzimmern, sowie im Bewegungsraum des ehemaligen Lehrschwimmbeckens, bei der Uli-Wieland-Mittelschule, Vöhringen, wird an die Firma M + F Merz und Föhr, 89185 Hüttisheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 61.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 2130.9461, 2130.9463 und 2130.9464 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Vöhringen; Zimmererarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Vöhringen erfolgt in Kürze.

Für das Feuerwehrgerätehaus Vöhringen wurden nun die Zimmererarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Mit der Planung für die Ausführung der Zimmererarbeiten wurde das Planungsbüro Guido Schmölz aus Vöhringen beauftragt.

Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.

Zur Abgabe eines Angebotes wurden acht Firmen aufgefordert.

Zur Submission am 11.03.2019 haben drei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.

Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Zimmererarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Holzbau Möst, Friedhofstraße 5, 89281 Altenstadt zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 113.396,29 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Holzbau Möst, Friedhofstraße 5, 89281 Altenstadt zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08. März 2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 113.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 1300.9451 und 1600.9450 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Holzbau Möst, Friedhofstraße 5, 89281 Altenstadt zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08. März 2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 113.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 1300.9451 und 1600.9450 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Kindergarten "St. Michael"; Sanierung Flachdach; Dachabdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Baubeginn für die Sanierung des Flachdaches des Kindergarten „St. Michael“ erfolgt in Kürze.

Für die Sanierung wurden nun die Dachabdichtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Mit der Planung für das Gewerk Dachabdichtungsarbeiten wurde das Büro Tress Architekten beauftragt.

Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.

Zur Abgabe eines Angebotes wurden neun Firmen aufgefordert.

Zur Submission am 14.02.2019 haben drei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.

Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Schmidle GmbH Dachbau und Abdichtungen, Industriestraße 7, 89081 Ulm zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 85.364,99 €.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Schmidle GmbH Dachbau und Abdichtungen, Industriestraße 7, 89081 Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 85.300 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9456 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Sch midle GmbH Dachbau und Abdichtungen, Industriestraße 7, 89081 Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.02.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 85.300 € sind unter der Haushaltsstelle 4641.9456 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö 9

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö 10
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10.1. Verkehrsinseln in der Reiherstraße; Verkehrssicherheit; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Herr Klingler berichtet, dass bei einigen Verkehrsinseln in der Reiherstraße mittlerweile die Begrenzungshalter für die Splittboxen evtl. die Fahrbahn tangieren könnten, weswegen er um Prüfung bittet.

Bürgermeister Janson bedankt sich für die Information und sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 27.03.2019 14:56 Uhr