Datum: 08.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl Entscheidung über die weitere Verlängerung
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen; 1. Änderung Vorberatung
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Reinigungs- und Sicherungsverordnung Neufassung; Vorberatung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Spielplatz an der Witzighauser Straße in Illerberg Anfrage Herr Wedemeyer

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1. Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl Entscheidung über die weitere Verlängerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Diakonie Neu-Ulm beantragt die Verlängerung der beiden Teilzeitstellen auf geringfügiger Basis von Frau Brigitte Endriß und Frau Emanuela Blumenschein,
die seit 2018 im Bereich der Ehrenamtskoordination für Asylbewerber und Flüchtlinge in Vöhringen tätig sind, um ein weiteres Jahr.

Die Diakonie sagt zu, die beiden Stellen unter der Voraussetzung weiterhin zu finanzieren, dass die Stadt Vöhringen einen Zuschuss in gleicher Höhe gewährt
wie im Jahr 2018. Die Aufwendungen für anteilige Personal- und Sachkosten haben sich im letzten Jahr auf ca. 15.000 € belaufen.

Die Diakonie geht davon aus, dass nach einem weiteren Jahr, also zum 31.07.2020, die beiden Stellen endgültig auslaufen. Als Gründe werden zum einen die rückläufigen Asylbewerberzahlen genannt, zum anderen dass die Flüchtlinge, die in Privatunterkünften leben, bis dahin zur Selbständigkeit befähigt sein sollten.

Derzeit leben in Vöhringen ca. 80 Asylbewerber in Unterkünften. Hiervon nicht umfasst sind die bereits anerkannten Flüchtlinge.

Die Stadtverwaltung befürwortet die letztmalige Verlängerung des Vertrages mit der Diakonie Neu-Ulm bis zum 31.07.2020 und schlägt vor, dass sich die Stadt Vöhringen in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 beteiligt. Im Haushalt 2019 stehen bei Haushaltstelle 4360.7000 Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen führt die Koordinationsstelle für Ehrenamtlich im Bereich Asyl letztmals bis zum 31.07.2020 fort und beteiligt sich an den Personal- und Sachkosten in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 (ca. 15.000 €). Mittel hierfür stehen bei Haushaltsstelle 4360.7000 im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, den Vertrag mit der Diakonie Neu-Ulm entsprechend zu verlängern.

Diskussionsverlauf

Nach kurzen einleitenden Erläuterungen durch Herrn Bürgermeister Janson
zur aktuellen Sachlage entwickelt sich eine Aussprache, in deren Verlauf die Einrichtung der Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl von den Gremiumsmitgliedern sehr positiv gesehen wird. Offensichtlich ist es mit dieser Koordinationsstelle zu verdanken, dass es in Vöhringen bislang zu keinen großen Problemen mit Asylbewerbern gekommen ist.

Nachdem der Bedarf für diese Stelle - auch nach Ansicht der Diakonie - künftig nicht mehr in diesem Umfang gegeben sein dürfte, fasst der Haupt- und Umweltausschusses hierzu folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen führt die Koordinationsstelle für Ehrenamtlich im Bereich Asyl letztmals bis zum 31.07.2020 fort und beteiligt sich an den Personal- und Sachkosten in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 (ca. 15.000 €). Mittel hierfür stehen bei Haushaltsstelle 4360.7000 im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Herr Bürgermeister Janson wird ermächtigt, den Vertrag mit der Diakonie Neu-Ulm entsprechend zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen; 1. Änderung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung)
zuletzt im Zuge der Euroumstellung am 10.10.2001 neu erlassen.
Seither sind einige geringfügige Änderungen in den Gebührensätzen eingetreten,
die auch zur Vermeidung von Einnahmeausfällen in einer Änderungssatzung entsprechend angepasst werden sollten.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die beigefügte Änderungssatzung zu erlassen
(s. Anlage).

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage, wonach die geringfügigen Änderungen im Wesentlichen nur der geltenden Rechtslage angepasst und zur Vermeidung von Einnahmeausfällen vorgeschlagen werden.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Reinigungs- und Sicherungsverordnung Neufassung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der
Stadt Vöhringen“ im Juni 2014 neu erlassen.

§ 5 der Verordnung regelt unter anderem, dass Vorder- und Hinterlieger die
Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb
der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen einschließlich der Parkstreifen
nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, zu kehren haben und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen oder Wertstoffcontainern entsorgt werden können) zu entfernen haben. Entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, durchzuführen.

Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung als unzulässige und damit unwirksame Pauschalregelungen eingestuft, die von der Ermächtigungsnorm des Art. 51 Abs. 4 BayStrWG nicht gedeckt sind (BayVGH, Urteil vom 18.08.2016 - Az. 8 B 15.2552).

Es wird deshalb empfohlen, die Straßenreinigungsverordnung entsprechend dem aktuellen Muster des Bayer. Gemeindetages anzupassen. Der Sitzungsvorlage ist die Neufassung der VO beigefügt. Die Änderungen sind rot markiert.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die derzeitige Reinhalteverordnung in einigen Passagen nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, weshalb sie diesbezüglich ebenfalls angepasst werden müsse.

Ein Gremiumsmitglied geht in diesem Zusammenhang auf die festzustellende starke Vermüllung entlang der Umgehungsstraßen von Vöhringen ein und regt an, ähnlich wie in anderen Kommunen, evtl. die Geldbußen drastisch zu erhöhen.

Herr Bürgermeister Janson hält dies allein nicht unbedingt für zielführend, da zumeist der Tatnachweis nicht zu führen ist. Es sei auch bedauerlich, dass sich nach städtischen Reinigungsaktionen kurz danach gleich wieder dasselbe Bild zeige. Dies sei umso bedauerlich, als die Verwaltung immer wieder im Amtlichen Mitteilungsblatt an die Bürger appelliert, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und mehr Eigenverantwortung zu tragen. Die wilden Müllablagerungen stören das gesamte Stadtbild.
Teilweise sind leider auch Müllablagerungen in der freien Natur zu beklagen, die Straftaten darstellen. Vielleicht müsse man doch wieder auf die Reinigungsaktionen durch die Vereine und Schulen zurückkommen, was aber insbesondere auch ein Haftungsproblem darstelle. Er appelliert deshalb nochmals an die Verursacher, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 5
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5.1. Spielplatz an der Witzighauser Straße in Illerberg Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Wedemeyer teilt mit, dass die Hangrutsche beim Spielplatz an der Witzighauser Straße in Illerberg noch nicht benutzt werden kann, weil die Vorrichtung zum Aufsitzen noch fehlt. Er möchte wissen, wann diese angebracht wird.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Hangrutsche komplett erneuert worden ist. Er könne aus dem Stehgreif aber momentan nicht sagen, weshalb eine Inbetriebnahme aktuell noch nicht möglich ist.

Anmerkung:
Eine Rückfrage hat ergeben, dass die Inbetriebnahme zurück gestellt wurde, bis der Rasen unter der Hangrutsche eingewachsen ist. Nachdem dies nun der Fall ist, kann auch die Vorrichtung zum Aufsitzen angebracht werden.

Datenstand vom 30.04.2019 07:05 Uhr