Datum: 29.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:25 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.03.2019 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.03.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.04.2019 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.04.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.04.2019 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 11.04.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen;
1. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.04.2019
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ö
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung) zuletzt im Zuge der Euroumstellung am 10.10.2001 neu erlassen.
Seither sind einige geringfügige Änderungen in den Gebührensätzen eingetreten, die auch nach Auffassung der Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes zur Vermeidung von Einnahmeausfällen in einer Änderungssatzung entsprechend angepasst werden sollten.
Dieser Empfehlung kommt die Stadtverwaltung nach und schlägt vor, die beigefügte Änderungssatzung zu erlassen (s. Anlage).
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.04.2019 und führt ergänzend aus, dass es sich bei den Änderungen lediglich um geringe Modifizierungen handelt, die an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
Hierzu ergeht sodann folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Neufassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.04.2019
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ö
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Vöhringen“ im Juni 2014 neu erlassen.
§ 5 der Verordnung regelt unter anderem, dass Vorder- und Hinterlieger die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen einschließlich der Parkstreifen nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, zu kehren haben und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen oder Wertstoffcontainern entsorgt werden können) zu entfernen haben. Entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, durchzuführen.
Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung als unzulässige und damit unwirksame Pauschalregelungen eingestuft, die von der Ermächtigungsnorm des Art. 51 Abs. 4 BayStrWG nicht gedeckt sind (BayVGH, Urteil vom 18.08.2016 - Az. 8 B 15.2552).
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband empfiehlt deshalb, die Straßenreinigungsverordnung entsprechend dem aktuellen Muster des Bayer. Gemeindetages anzupassen. Der Sitzungsvorlage ist die Neufassung der VO beigefügt. Die Änderungen sind rot markiert.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt unter Bezugnahme auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.04.20119 aus, dass es sich auch bei dieser Satzung um Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung handelt. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Verwertung von Klärschlamm;
Beteiligung der Stadt Vöhringen am "Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule";
Erteilung einer verbindlichen Zusage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 eine Absichtserklärung zur Beteiligung der Stadt Vöhringen am „Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule“ beschlossen (siehe auch ausführliche Sitzungsvorlage hierzu).
Nunmehr sind von Seiten des Zweckverbandes die Vorbereitungen so weit gediehen, dass von den Kommunen, die ihre Absichtserklärung vorgelegt haben, abschließend noch eine verbindliche Zusage zur Beteiligung an diesem neu zu gründenden Zweckverband erklärt werden muss.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Beitritt verbindlich zu erklären, da es derzeit keine geeigneten bzw. vertretbaren Alternativen hierzu gibt. Als Gründe für einen Beitritt können ergänzend aufgeführt werden:
1. Langfristige Entsorgungssicherheit.
2. Jahrzehntelange Erfahrung und Know-how in der thermischen Klärschlammverwertung (gute Partnerschaft seit vielen Jahren).
3. Geringe Transportkosten dank räumliche Nähe.
4. Dauerhafter Wegfall der Umsatzsteuer durch Mitgliedschaft im Zweckverband.
5. Phosphornutzungsgebot - Mit der neuen Klärschlammverordnung vom 03.10.2017 wird ab 2029 eine Phosphorrückgewinnung von Klärschlämmen aus Kläranlagen > 50.000 EW Pflicht. Wir können dies bereits jetzt schon (Umweltschutz) bei verhältnismäßig günstigen Kosten.
Dieser Sitzungsvorlage sind beigefügt:
- Terminplan
- Muster verbindliche Zusage
- Satzungsentwurf
- Preiskalkulation (vertraulich)
Die Kosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich voraussichtlich auf ca. 600.000 € anteilige Investitionskosten und ca. 63,50 € pro Tonne für die laufende Entsorgung (Preis bis 2020).
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt zum „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ zu. Herr Bürgermeister Janson wird zur Abgabe der verbindlichen Zusage ermächtigt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Stadtrat Vöhringen in seiner Sitzung vom 27.09.2018 bereits eine Absichtserklärung zur Beteiligung der Stadt Vöhringen am „Zweckverband zur Verwertung von Klärschlamm Steinhäule“ beschlossen hat. In der heutigen Sitzung gehe es nun um die Beschlussfassung über eine verbindliche Zusage einer Beteiligung.
Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Betriebsleiter des Klärwerks Steinhäule, Herrn Erwin Schäfer, der sich den Fragen des Gremiums stellt. Dabei wird deutlich, dass das angelieferte Material nicht zu trocken sein darf (max. ca. 30% Trockensubstanz), da sonst die immissionsrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden können und auch technische Probleme in der Klärschlammverwertungsanlage entstehen.
Herr Schäfer führt weiter aus, dass bereits ca. 30 Kommunen bzw. Verbände im Umkreis von ca. 60 km ihren verbindlichen Beitritt zum Zweckverband erklärt haben.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Beitritt zum „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“ zu. Herr Bürgermeister Janson wird zur Abgabe der verbindlichen Zusage ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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6 |
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6.1. Sirenenanlage in Illerberg
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Thalhofer führt aus, dass beim Probealarm am vergangenen Samstag die Sirene beim alten Feuerwehrgerätehaus in Illerberg nicht funktioniert habe. Er bittet dieser Sache nachzugehen, da dieses Gebäude nun vom Brauchtumsverein „Wasamolle“ genutzt wird und dort auch Umbauarbeiten stattfinden.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert dies zu.
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6.2. Staubfreimachung eines Teilstücks des Weges zum Aussiedlerhof Stegmann n Illerzell
Anfrage Herr Notz
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Notz nimmt Bezug auf die geplante Erneuerung der Brücke über den Wielandkanal nördlich von Illerzell und fragt an, ob in diesem Zusammenhang auch der Weg zum Aussiedlerhof Stegmann staubfrei gemacht werden kann.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.
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6.3. Verbindungsweg zwischen Ulmer Straße und Gartenstraße
Anregung Herr Kreisl
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2019
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ö
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Anregung:
Herr Kreisl gibt die Information eines gehbehinderten Bürgers weiter, der sich über Löcher auf dem Verbindungsfußweg zwischen der Ulmer Straße und der Gartenstraße sowie über den steilen Abgang an der Gartenstraße beklagt. Er regt an, diese Unebenheiten zu beseitigen.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für diesen Hinweis und sichert zu, hier Abhilfe zu schaffen.
Datenstand vom 21.05.2019 07:20 Uhr