1. Information über die aktuellen Anmeldezahlen 2019/2020
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2019/20 voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
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Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
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Voraussichtlicher Stand
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Kindergarten Nord
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75
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74 + 4 I-Kinder à 78 Plätze
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Kindergarten Pusteblume
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52
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52
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Kindergarten St. Martin
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75
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75 + 5 I-Kinder à 80 Plätze
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Kindergarten Arche
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75
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74 + 6 I-Kinder à 80 Plätze
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Rappelkiste
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70
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63 + 18 I-Kinder à 81 Plätze
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Kindergarten St. Michael
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100
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100
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Krippe St. Martin
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16
(Interne Vereinbarung, dass aufgrund der räumlichen Kapazität max. 12 Kinder aufgenommen werden)
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12
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Krippe Arche
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27
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25
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Krippe St. Michael
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60
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60
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In diesem Jahr stehen – anders als im Kindergartenjahr 2018/19 – nicht nur für den
Kernstadtbereich, sondern für den gesamten Stadtbereich Vöhringen nicht ausreichend
Plätze zur Verfügung.
32 Kindern bzw. deren Eltern konnte bislang kein Platz zugeteilt werden,
wovon für 16 Kinder ein zwingender Bedarf für September 2019 gegeben wäre.
Gastkinder konnten in diesem Jahr aufgrund der beschränkten Kapazität ohnehin nicht mehr aufgenommen werden.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern, welche faktisch zwei Betreuungsplätze in Anspruch nehmen, ist festzustellen, dass die Nachfrage weiterhin sehr stark ansteigt und sich dies auch wohl in den kommenden Kindergartenjahren abzeichnen dürfte.
Nach erfolgtem internem Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von: (Stand 05/19)
> 0 – 3 Jahre (Krippe) 0 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt 0 freie Plätze verfügbar
Aufgrund der dargestellten Zahlen ergibt sich somit ein klarer Bedarf an zusätzlichen
Betreuungsplätzen.
2. Information über den Beitragszuschuss ab 01.04.2019
Rückwirkend zum 1. April 2019 sollen bekanntlich die Elternbeiträge für die Kinder
bezuschusst werden. Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,- € gilt nunmehr für die gesamte Kindergartenzeit pro Monat und Kind. Er ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt und gilt ab dem 1. September des Kindergartenjahres, indem das Kind drei Jahre alt wird.
Der Beitragszuschuss wird den Kommunen mittels eines Sonderabschlags ausgezahlt. Die Anträge hierzu sind bereits gestellt, können jedoch frühestens mit der Bekanntmachung des Bayerischen Haushaltsplans 2019/2020 bewilligt werden.
Mit dieser Gesetzesänderung und der Bewilligung der Sonderabschläge werden den
Erziehungsberechtigten seitens der Träger unserer Kindertagesstätteneinrichtungen die bereits entrichteten Beiträge für April und Mai rückwirkend erstattet. Ab Juni erfolgt seitens der Stadt Vöhringen bei den berechtigten Familien keine Abbuchung mehr. Eines gesonderten Antrags seitens der Eltern bedarf es nicht.
3. Erhöhung der Beiträge ab 09/2019
Eine Beitragserhöhung in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ist für das
kommende Kindergartenjahr 9/2018 nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die steigenden Betriebskosten und vor dem Hintergrund weiterer Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Kinderbetreuung dürfte eine moderate Erhöhung jedoch im Kindergartenjahr 09/2020 angezeigt sein. Die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur verbunden mit den erheblich gestiegenen fachlichen Anforderungen insbesondere auch im vorschulischen Bildungsbereich stellen eine große Herausforderung an die tägliche Arbeit in den Kindertagesstätten dar.
Aufgrund der Preiserhöhung unseres Essenslieferanten im Schulbereich müssen jedoch die Pauschalen für Hort und Mittagsbetreuung angepasst werden:
Hort
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mit Ferienbetreuung
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ohne Ferienbetreuung
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5 x wöchentlich
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63,50 €/mtl. bisher 60,50 €
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54,50 €/mtl. bisher 51,50 €
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4 x wöchentlich
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50,80 €/mtl. bisher 48,40 €
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43,60 €/mtl. bisher 41,20 €
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3 x wöchentlich
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38,10 €/mtl. bisher 36,30 €
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32,70 €/mtl. bisher 30,90 €
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2 x wöchentlich
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25,40 €/mtl. bisher 24,20 €
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21,80 €/mtl. bisher 20,60 €
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1 x wöchentlich
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12,70 €/mtl. bisher 12,10 €
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10,90 €/mtl. bisher 10,30 €
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Mittagsbetreuung
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5 x wöchentlich
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63,00 €/mtl. bisher 59,50 €
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4 x wöchentlich
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50,40 €/mtl. bisher 47,60 €
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3 x wöchentlich
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37,80 €/mtl. bisher 35,70 €
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2 x wöchentlich
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25,20 €/mtl. bisher 23,80 €
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1 x wöchentlich
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12,60 €/mtl. bisher 11,90 €
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Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen erhöht sich auch der Bedarf für neu zu beschaffenes Spielmaterial sowie Ersatzbeschaffungen, weshalb das Spielgeld von monatlich derzeit 3,00 € auf 5,00 € angepasst werden soll. Aus diesen Mitteln finanzieren die Einrichtungen ebenfalls Ihre Dokumentationen, Fotoarbeiten, Portfolio, Aushänge usw.
4. Sachstand zum geplanten Neubau einer Kindertagesstätte
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung bzw. die Schaffung der nötigen Kindertagesstätteneinrichtungen durch die Städte und Gemeinden ist in den vergangenen
Jahren zwar erheblich vorangeschritten. Es ist aber vollkommen unrealistisch, dass der gegenwärtige Bedarf von heute auf morgen abgedeckt werden kann.
Zurzeit stehen die Kommunen weiterhin vor der großen Herausforderung, die bestehenden Rechtsansprüche vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage zu erfüllen. Dieser Ausbau bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe. Bis vor kurzem waren die Statistiker noch davon ausgegangen, dass die deutsche Bevölkerung schrumpfe. Nun zeigt sich ein ganz anderes Bild. Hintergründe sind die steigende Geburtenrate, vor allem aber ein völlig verändertes Verhalten der Eltern gerade nicht nur im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kindertagesstätteneinrichtungen werden viel früher von den Eltern beansprucht als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Auch ist das Faktum zu sehen, je mehr Betreuungsangebote vor Ort entstehen, desto selbstverständlicher werden sie in Anspruch genommen. Die Kommunen stellen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dieser Herausforderung und versuchen, diesen Bedarf schnellstmöglich abzudecken. Dabei stoßen sie naturgemäß nicht nur an finanzielle Grenzen.
Wie sich dies schon im letzten Jahr angekündigt hat und nun durch die aktuellen Anmeldezahlen belegt wird, ist die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in der Stadt Vöhringen dringlich erforderlich. Bei den Etatberatungen wurden im Haushalt 2019 auch bereits entsprechende Mittel für die Planung eingestellt.
Als potentiell geeigneten Standort für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte wird von der Stadtverwaltung das Grundstück Fl. Nr. 455/35 an der Falkenstraße u. Sperberweg angesehen (siehe Plan). Dieses Grundstück bietet sich für eine Bebauung auch aufgrund der Nähe zur Mensa in der Grundschule Vöhringen Nord und dem dort angedachten neuen Schulsportplatz optimal an.
In Erwägung gezogen wird derzeit die Errichtung einer Kindertagesstätte mit jeweils
zwei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen mit der möglichen Option auf eine Erweiterung. Hierfür dürfte ein Flächenbedarf von ca. 3.000 m² ausreichend sein.
Der bestehende Kindergarten Nord, welcher sich in räumlicher Nähe befindet, sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung saniert und für die dort untergebrachten Gruppen auch zukünftig genutzt werden.
Diese Alternative wäre gegenüber dem Neubau eines 7-gruppigen Kindergartens auf dem neuen Baugebiet an der Reiherstraße nicht nur erheblich wirtschaftlicher (geringerer Grundstücksbedarf), sondern für die Kinder auch angenehmer und familiärer.
Nachdem die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte zeitlich nicht so schnell umgesetzt werden kann, bedarf es zur aktuellen Bedarfsabdeckung einer Zwischenlösung. Naheliegend wäre vor allem die weitere temporäre Nutzung des bereits bestehenden Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“, der nach dem Umzug in den bis September d.J. fertiggestellten Anbau verfügbar wäre.
Die Leitung der Einrichtung kann sich diese vorübergehende Lösung vorstellen. Der Betrieb sollte in diesem Falle aber von der Stadt Vöhringen selbst erfolgen, was auch die Einstellung des nötigen Personals betrifft.
5. Sachstand zur Inbetriebnahme der Großtagespflege
Der Stadtrat Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2019 die diesbezüglichen Mittel in Höhe von 50.000,00 € für den Umbau des Erdgeschosses im „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ für die Unterbringung einer sog. Großtagespflege bereits frei gegeben. Die nötigen Umbauarbeiten wurden auch schon gestartet. Die Inbetriebnahme ist ab September d.J. vorgesehen. Über das Jugendamt beim Landratsamt Neu-Ulm wurden auch bereits zwei Tagesmütter vermittelt, die den Betrieb ab diesem Zeitpunkt aufnehmen und ihre Vorstellungen bezüglich der Ausstattung der Räumlichkeiten einbringen könnten.
Der Start ist mit acht Kindern vorgesehen. Nach einer gewissen Eingewöhnungsphase wäre eine Ausweitung auf bis zu zehn Kinder vorstellbar. Die Großtagespflege würde zweifelsohne zu einer gewissen Entlastung der auf der Warteliste vorgemerkten Anmeldungen führen.
6. Sachstand zur evtl. Schaffung eines Wald- und Naturkindergartens
Ergänzend wäre es vorstellbar, zeitnah einen Wald- und Naturkindergarten einzurichten, sofern ein konkretes Interesse von Seiten der Elternschaft hierfür besteht. In einer Umfrage haben sich sieben Eltern „verbindlich“ für einen Platz in einem Wald- und Naturkindergarten angemeldet, bis September 2021 liegen noch weitere zehn Anmeldungen vor.
Die Gruppengröße ist für bis zu 15 Kinder angedacht.
Als potentieller und auch kurzfristig realisierbarer Standort käme z.B. der an die Grundschule Illerberg angrenzende Waldbereich in Betracht, der sich an die Schul-sportflächen bzw. den Kinderspielplatz anschließt (siehe Anlage).
Dieser Standort befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes, welcher auch als Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen ist. Es gibt hier einen direkten Bezug zum Wald. Der Zugang könnte über den Parkplatz der Grundschule Illerberg erfolgen. Sanitäre Anlagen wären für Ausnahmefälle in der angrenzenden Schule vorhanden. Bei schlechtem Wetter könnte sogar in die Schulturnhalle ausgewichen werden.
Wie sich aus den Umfragen ergeben hat, wäre eine Betreuung von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr den Eltern ausreichend.
Eine Förderung nach dem BayKiBiG ist auch in einem Wald- und Naturkindergarten möglich, Voraussetzung hierzu ist die Betriebserlaubnis.
Für die Unterbringung der Kinder und des Personals käme ein mobiler "Schutzwagen" in Betracht, beispielsweise ähnlich wie ein Caravan oder z.B. einem Tiny Home. Der Schutzwagen sollte autark stehen und lediglich mit Strom versorgt werden. Ein Anschluss an das städtische Ver- und Entsorgungsnetz ist nicht vorgesehen.