Datum: 06.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Nutzungsänderung von Indoor Spielplatz (Trampi-Kinderland) auf Lager Bauort: „Robert-Bosch-Straße 13“ in Vöhringen (Flur-Nr. 608/1)
1.2 Umbau bestehender Ladenfläche - EG - zu einer Wohnung mit 2 Stellplätzen; Bauort: „Bachgasse 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 61 und 61/2)
1.3 Neubau Werksfeuerwehr Wieland-Werke in Vöhringen; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Werksgelände Süd, Flur-Nr. 1285/6)
1.4 Studioeinbau in den Dachraum; Bauort: „Memminger Straße 61“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1066/6)
1.5 Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Bauort: „Witzighauser Straße 67“ in Illerberg (Flur-Nr. 999/12)
1.6 Terrassenüberdachung auf bestehender Garage; Bauort: „Ulmer Straße 35“ in Vöhringen (Flur-Nr. 276/1)
1.7 Sanierung des Laborgebäudes 78 mit Neubau eines Bürogebäudes und Medienturm; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
1.8 Abbruch zweier Gebäude, Neubau von einem Wohn- und Geschäftshaus und einem Wohnhaus mit Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 12 und Blumenstraße 4“ in Vöhringen (Flur-Nr. 59)
1.9 Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg; Bauort: "Neue Welt 8b" in Illerberg (Flur-Nr. 1550)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße", 2. Änderung gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss; Vorberatung
3 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Carl-Benz-Straße - Stichweg - Teilstück II; Widmung als Ortsstraße
4 Kindergarten "St. Martin" Illerberg; Neugestaltung Außenbereich; Auftragsvergabe
5 Erweiterung der Kindertagesstätte "Rappelkiste" um eine integrative Kindergartengruppe in Vöhringen; Möbel; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Kindergarten "Rappelkiste" in Vöhringen; vorübergehende Unterbringung von Kindern in Containern; Anfrage von Herrn Neher
7.2 Planung eines Schrebergartengebietes; Anfrage von Herrn Wiedenmayer
7.3 Zulässige Geschwindigkeit auf der Ulmer Straße im Bereich der Friedensstraße; Anfrage von Herrn Notz
7.4 Verkehrsgefährdung durch ein am "Nebelhornring" abgestelltes Fahrzeug; Anfrage von Herrn Hinterkopf
7.5 Kindergarten Vöhringen Nord; erforderliche Sanierung; Anfrage von Herrn Klingler

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 1
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1.1. Nutzungsänderung von Indoor Spielplatz (Trampi-Kinderland) auf Lager Bauort: „Robert-Bosch-Straße 13“ in Vöhringen (Flur-Nr. 608/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Umbau bestehender Ladenfläche - EG - zu einer Wohnung mit 2 Stellplätzen; Bauort: „Bachgasse 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 61 und 61/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Neubau Werksfeuerwehr Wieland-Werke in Vöhringen; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Werksgelände Süd, Flur-Nr. 1285/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wielandgelände Süd“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Studioeinbau in den Dachraum; Bauort: „Memminger Straße 61“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1066/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das beantragte Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Bauort: „Witzighauser Straße 67“ in Illerberg (Flur-Nr. 999/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ sind nicht beantragt und werden insofern auch nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Terrassenüberdachung auf bestehender Garage; Bauort: „Ulmer Straße 35“ in Vöhringen (Flur-Nr. 276/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Sanierung des Laborgebäudes 78 mit Neubau eines Bürogebäudes und Medienturm; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 331)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragten Baumaßnahmen wird in Absprache und unter der Bedingung erteilt, dass auf dem Neubau eine extensive Flachdachbegrünung erfolgt und ein Baum neu gepflanzt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Abbruch zweier Gebäude, Neubau von einem Wohn- und Geschäftshaus und einem Wohnhaus mit Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 12 und Blumenstraße 4“ in Vöhringen (Flur-Nr. 59)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.8

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Bauantrages, dem bereits eine Bauvoranfrage vorausgegangen war, entwickelt sich eine sehr rege Aussprache zu der vorgesehenen Anzahl an Stellplätzen, die nach Auffassung mehrerer Gremiumsmitglieder als deutlich zu gering angesehen wird (1 Stellplatz/Wohnung).
In diesem Zusammenhang werden auch erneut die Vor- und Nachteile des Erlasses einer Stellplatzsatzung diskutiert, unabhängig davon, dass in den Bebauungsplänen zumeist dezidierte Regelungen zu dieser Thematik enthalten sind.

Im Verlauf der Beratung wird ferner auf den bereits bestehenden und sich nicht nur durch dieses Objekt absehbar verstärkenden Parkdruck in diesem zentralen Bereich von Vöhringen hingewiesen.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „NU 14 neu“ wird zugestimmt.

Die Stadt Vöhringen weist darauf hin, dass sie die bestehende und insbesondere die
entstehende Parksituation auch aufgrund weiterer in Entwicklung befindlicher Projekte kritisch sieht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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1.9. Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg; Bauort: "Neue Welt 8b" in Illerberg (Flur-Nr. 1550)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Freisportanlagen bei der Grund- und Teilhauptschule Illerberg“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße", 2. Änderung gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße“ und seiner 1. Änderung den gegenständlichen Bebauungsplan aufstellen. Es soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.
Im nördlichen Teil sollen Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe geschaffen werden. Im südlichen Teil soll die Voraussetzung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätzen, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden. Dort soll für Angestellte eines örtlichen Unternehmens Wohnraum geschaffen werden.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 13. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Beurteilung der Einwirkung des Straßenverkehrs aus der Ulmer Straße und des Gewerbelärms der umliegenden Betriebe auf das Plangebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung veranlasst. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Vorhaben Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm, Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung, vom Büro em plan, Projekt-Nr. 2019 1226, Bearbeitungsstand 03/2019, wurden in die Planung eingearbeitet. Das Gutachten liegt als Anlage dem Bebauungsplan bei.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
18. April 2019 bis 20. Mai 2019 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 15/2019 vom 10. April 2019, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 5. April 2019 im Zeitraum bis 20. Mai 2019 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 13. Dezember 2018 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Es werden lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27. Juni 2019, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 keine Änderungen an der Planung, sondern lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1 -        Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 27. Juni 2019 zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031
(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“,
       2. Änderung gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 4 -        Schalltechnische Untersuchung  zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB des Büros emplan, 86356 Neusäß, Projektnummer 2019 1226 -03/2019

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt unter Hinweis da rauf, dass keine planhindernden Stellungnahmen vorliegen, zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Büro abtplan.

Sodann stellt dieser insbesondere die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen vor und erläutert das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Carl-Benz-Straße - Stichweg - Teilstück II; Widmung als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Jahr 2018 wurde der Stichweg der Carl-Benz-Straße von der Stadt Vöhringen ausgebaut um die Erschließung des angrenzenden Grundstückes Flur-Nr. 630/1 der Gemarkung Vöhringen zu ermöglichen. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich als gewerblicher Bauplatz veräußert.

Die Widmung des Stichweges ist nunmehr geboten, um ihm die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.

Empfehlung

Die Straße „Carl-Benz-Straße – Stichweg – Teilstück II“ in Vöhringen
(Flur-Nr. 630/3 Tlfl.), beginnend an der Carl-Benz-Straße und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 630/1 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.

Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss

„Die Straße „Carl-Benz-Straße – Stichweg – Teilstück II“ in Vöhringen
(Flur-Nr. 630/3 Tlfl.), beginnend an der Carl-Benz-Straße und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 630/1 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.

Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Kindergarten "St. Martin" Illerberg; Neugestaltung Außenbereich; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 4

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da die Auftragsvergabe noch nicht entscheidungsreif ist.

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5. Erweiterung der Kindertagesstätte "Rappelkiste" um eine integrative Kindergartengruppe in Vöhringen; Möbel; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Lieferung und Montage der Möbel für den Anbau der Rappelkiste in Vöhringen werden freihändig vergeben.

Eine freihändige Vergabe wurde gewählt, da grundsätzlich eine sehr geringe Zahl von geeigneten Möbellieferanten zur Verfügung steht und diese dementsprechend ausgelastet sind.

Von zwei Firmen konnte ein vergleichbares Angebot eingeholt werden:

- Firma Wehrfritz GmbH, August-Grosch-Straße 28 – 38, 96476 Bad Rodach
- Firma Resch Möbelwerkstätten GmbH, Dreisesselbergstraße 34, A-4160 Aigen-Schlägl

Günstigster Bieter ist die Firma Wehrfritz GmbH, Bad Rodach.

Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Möbel ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Wehrfritz GmbH, August-Grosch-Straße 28 – 38, 96476 Bad Rodach, zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 55.493,53 Euro.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Möbel wird an die Firma Wehrfritz GmbH, August-Grosch-Straße 28 - 38, 96476 Bad Rodach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.05.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 55.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4643.9421 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Möbel wird an die Firma Wehrfritz GmbH, August-Grosch-Straße 28 - 38, 96476 Bad Rodach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.05.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 55.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 4643.9421 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7
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7.1. Kindergarten "Rappelkiste" in Vöhringen; vorübergehende Unterbringung von Kindern in Containern; Anfrage von Herrn Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Neher berichtet, dass es in den beim Kindergarten „Rappelkiste“ vorübergehend aufgestellten Containern bei entsprechenden Sommertemperaturen wohl sehr warm werde und deswegen beispielsweise die Kinder dort sehr schlecht schliefen.

Er bittet zu prüfen, ob hier eine gewisse Abhilfe oder Verbesserung möglich wäre.

Bürgermeister Janson erklärt, dass eventuell über einzelne Klimageräte eine Verbesserung erreichbar sein könnte und sichert eine Überprüfung zu.  

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7.2. Planung eines Schrebergartengebietes; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Wiedenmayer erzählt, er sei von einem Bürger angesprochen worden,  der meinte, die Stadt Vöhringen plane die Realisierung eines Schrebergartengebietes und bittet hierzu gegebenenfalls um Information.
Herr Wiedenmayer ergänzt, dass in einem Schrebergartenareal eventuell auch Parzellen für sogenannte Tinyhome vorgesehen werden könnten.

Bürgermeister Janson erklärt, dass ein Schrebergartengebiet konkret nicht in Planung sei und die Stadt Vöhringen seines Erachtens für diesen Zweck auch nicht genügend geeignete Flächen vorweisen könne.

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7.3. Zulässige Geschwindigkeit auf der Ulmer Straße im Bereich der Friedensstraße; Anfrage von Herrn Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Notz trägt vor, dass er von einem Anwohner der Friedensstraße angesprochen worden sei, der Probleme habe, auf die Ulmer Straße auszufahren. Er bittet um Auskunft, welche Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich der Ulmer Straße gelte.

Bürgermeister Janson legt dar, dass in diesem Bereich der Ulmer Straße bis nördlich der Querung im Bereich des Eingangs zum Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h betrage.

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7.4. Verkehrsgefährdung durch ein am "Nebelhornring" abgestelltes Fahrzeug; Anfrage von Herrn Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf berichtet von einem am „Nebelhornring“ abgestellten Fahrzeug mit rumänischem Kennzeichen, welches bereits einige Strafzettel auf der Windschutzscheibe habe und das seines Erachtens für die wiederholt auftretenden gefährlichen Verkehrssituationen verantwortlich sei.

Bürgermeister Janson führt aus, dass das Abschleppen eines Fahrzeuges i.d.R. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müsse. Nachdem hier aber eine konkrete Behinderung vorliegt, werde er sich aber selbstverständlich diesbezüglich an die Polizeiinspektion Illertissen mit der Bitte um Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen wenden.

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7.5. Kindergarten Vöhringen Nord; erforderliche Sanierung; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.5

Diskussionsverlauf

Herr Klingler nimmt auf einen Zeitungsbericht Bezug und zeigt sich verwundert, dass der Kindergarten Nord nun saniert und weiter genutzt werden soll, anstatt durch einen Neubau an anderer Stelle ersetzt zu werden.
Probleme sieht er insbesondere bei einer Sanierung im laufenden Betrieb, weswegen er es favorisieren würde, zunächst den neuen Kindergarten zu bauen, dann mit den Kindern umzuziehen und anschließend den Kindergarten Nord zu sanieren.

Herr Söhner entgegnet, dass der Umfang der Sanierung momentan noch nicht abschließend festgelegt sei.

Bürgermeister Janson verweist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich auf eine zeitnahe Abdeckung des Betreuungsbedarfes.

Datenstand vom 28.06.2019 07:34 Uhr