Datum: 27.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:50 Uhr bis 18:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 20.05.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03..06.2019 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.06.2019 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße", 2. Änderung gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss
3 Bau eines Digital-Natur-Spielplatzes an der Grünen Lunge; Bau- und Finanzierungsbeschluss
4 Kindergarten "St. Martin" Illerberg; Neugestaltung Außenbereich; Auftragsvergabe
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Container in der Kindertagesstätte "Rappelkiste" Anfrage Herr Neher
6.2 Verschiedene Anfragen Herr Barth
6.3 Parken im Kreuzungsbereich Anregung Herr Maier
6.4 Strecke für Inlineskater Anfrage Herr Koßbiehl

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 20.05.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 20.05.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03..06.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 03.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.06.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 1.3

Diskussionsverlauf

Herr Gutter führt unter Bezugnahme auf Ziff. 7.4 des Protokolls aus, dass dieses
widerrechtlich abgestellte Fahrzeug immer noch dort steht und bittet die Stadtverwaltung um weitere Veranlassung.

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass eine Weitergabe an die Polizei bereits erfolgt sei. Das Fahrzeug könne aber nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abgeschleppt werden. Diese müssten aber s.E. gegeben sein, weshalb sich die Stadtverwaltung nochmals an die Polizei wenden wird.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 06.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße", 2. Änderung gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße“ und seiner 1. Änderung den gegenständlichen Bebauungsplan aufstellen. Es soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.
Im nördlichen Teil sollen Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe geschaffen werden. Im südlichen Teil soll die Voraussetzung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätzen, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden. Dort soll für Angestellte eines örtlichen Unternehmens Wohnraum geschaffen werden.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 13. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Beurteilung der Einwirkung des Straßenverkehrs aus der Ulmer Straße und des Gewerbelärms der umliegenden Betriebe auf das Plangebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung veranlasst. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Vorhaben Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm, Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung, vom Büro em plan, Projekt-Nr. 2019 1226, Bearbeitungsstand 03/2019, wurden in die Planung eingearbeitet. Das Gutachten liegt als Anlage dem Bebauungsplan bei.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
18. April 2019 bis 20. Mai 2019 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 15/2019 vom 10. April 2019, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 5. April 2019 im Zeitraum bis 20. Mai 2019 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 13. Dezember 2018 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Es werden lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27. Juni 2019, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 keine Änderungen an der Planung, sondern lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1 -        Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 27. Juni 2019 zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031
(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“,
       2. Änderung gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 4 -        Schalltechnische Untersuchung  zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB des Büros emplan, 86356 Neusäß, Projektnummer 2019 1226 -03/2019

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.06.2019 in der eine Erläuterung des Vorhabens sowie eine Abwägung der im Verfahren eingegangen Stellungnahmen erfolgt sei.

Wesentliche Änderungen seien demzufolge nicht veranlasst.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bau eines Digital-Natur-Spielplatzes an der Grünen Lunge; Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Für den Bau des Digital-Natur-Spielplatzes an der Grünen Lunge, welcher in der           Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 06. Mai 2019 vorgestellt und begrüßt wurde, müssen formal noch die nötigen finanziellen Mittel im Haushalt 2020 bereitgestellt werden.
Die Finanzierung des neuen Spielplatzes soll im Wesentlichen durch eine Förderung über das europäische Maßnahmenprogramm LEADER, diverse Spenden und einen Eigenanteil der Stadt Vöhringen erfolgen.
Um die Fördergelder seitens LEADER in diesem Jahr noch beantragen zu können, muss ein formaler Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Projekt vorgelegt werden.
Die Gesamtkosten werden derzeit auf brutto ca. 200.000 € geschätzt.
Mit dieser Summe muss die Stadt Vöhringen nominell in Vorleistung gehen, da die Fördergelder erst nach Abschluss der Maßnahme abgerufen werden können. Auch die Höhe der diversen Spenden steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Empfehlung

Die finanziellen Mittel für den Bau des „Digital-Natur-Spielplatzes“  in Höhe von 200.000 € werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung durch LEADER zu beantragen und zu begleiten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, potentielle Spendengelder zu generieren.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Digital-Natur-Spielplatz in der Sitzung
des Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.05.2019 vorgestellt und unisono begrüßt worden sei.
Damit die Fördergelder aus dem LEADER-Programm noch in diesem Jahr beantragt werden können, sei ein formaler Bau- und Finanzierungsbeschluss notwendig.

Nachdem ein Gremiumsmitglied um Information des Gremiums über den Umfang der eingehenden Spenden bittet, ergeht folgender

Beschluss

Die finanziellen Mittel für den Bau des „Digital-Natur-Spielplatzes“  in Höhe von 200.000 € werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung durch LEADER zu beantragen und zu begleiten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, potentielle Spendengelder zu generieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kindergarten "St. Martin" Illerberg; Neugestaltung Außenbereich; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Baubeginn der Erneuerung der Außenanlagen Kindergarten St. Martin erfolgt in Kürze.

Für den Kindergarten „St. Martin“ wurden die Arbeiten zur Erneuerung der Außenanlagen beschränkt ausgeschrieben.

Mit der Planung für die Ausführung der Arbeiten zur Erneuerung der Außenanlagen wurde das Büro B2 Landschaftsarchitekten aus Burgrieden beauftragt.

Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.

Zur Abgabe eines Angebotes wurden 13 Firmen aufgefordert.

Zur Submission am 04.06.2019 haben 4 Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.

Die Ergebnisse der Angebote können dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.

Einzelheiten zur Beauftragung werden vor Beschlussfassung in einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch näher erläutert.

Der Auftrag für die Arbeiten zur Erneuerung der Außenanlagen ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Karok, Gartengestaltung und Landschaftsbau GmbH, Memelstraße 16, 89231 Neu-Ulm zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 233.619,05 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Erneuerung der Außenanlagen Kindergarten St. Martin in Illerberg wird an die Firma Karok, Gartengestaltung und Landschaftsbau GmbH, Memelstraße 16, 89231 Neu-Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.06.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 233.600,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46460.9500 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson und Herrn Söhner (siehe hierzu nicht-öffentlicher Teil Top. 10) ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Erneuerung der Außenanlagen Kindergarten St. Martin in Illerberg wird an die Firma Karok, Gartengestaltung und Landschaftsbau GmbH, Memelstraße 16, 89231 Neu-Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.06.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 233.600,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46460.9500 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 6
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6.1. Container in der Kindertagesstätte "Rappelkiste" Anfrage Herr Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Neher gibt die Befürchtung einiger Eltern weiter, wonach der in der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ wegen des Erweiterungsbaus aufgestellte Container bis zum Neubau der weiteren Kindertagesstätte im Norden von Vöhringen (ca. 3 Jahre) stehen bleiben könnte. Dies wäre aus der Sicht der Eltern nicht zu tolerieren, weil dies die Abläufe in der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ sehr stark einschränken würde. Zudem herrschen im Container bei den aktuell hohen Temperaturen unzumutbare Bedingungen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass der Container dort, wie beschlossen, nur
vorübergehend weiter als Einrichtung diene, bis eine Ersatzunterbringung gefunden ist. Nach den aktuellen Anmeldezahlen bekommen voraussichtlich ca. 27 Kindern keinen Platz in den vorhandenen Einrichtungen. Insofern sei auch Handlungsbedarf gegeben. Die Stadtverwaltung werde aber dessen ungeachtet bereits in der kommenden Julisitzung einen weiteren Alternativvorschlag zur Bedarfsdeckung unterbreiten. Herr Söhner gibt ergänzend bekannt, dass für den Container auch Klimageräte angeschafft werden.

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6.2. Verschiedene Anfragen Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfragen Herr Barth:
1. Gelbe Tonne:

Herr Barth nimmt Bezug auf eine Berichterstattung in den örtlichen Tageszeitungen,
wonach sich die drei Städte Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen für die Einführung einer gelben Tonne ausgesprochen haben.
Er bittet Herrn Bürgermeister Janson auch mit der Nachbarkommune Senden und evtl.
auch mit anderen Kommunen zu sprechen, damit bei der im Herbst d.J. anstehenden Neuausschreibung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm eine möglichst große Chance für die Einführung einer gelben Tonne besteht.

Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass es bereits Kontakt mit der Stadt Senden gegeben habe. Der dortige Stadtrat habe sich aber nochmals für den gelben Sack ausgesprochen.
Er könne aber gerne die Thematik nochmals bei der nächsten Bürgermeisterdienst-
besprechung aufgreifen und versuchen, dort weitere Zustimmungen für die Einführung einer gelben Tonne zu bekommen.
Die Position der drei Städte Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen sei dem
Abfallwirtschaftsbetrieb bereits bekannt und diese habe bei der anstehenden Ausschreibung durchaus Gewicht.

2. Umbau des Feuerwehrgerätehauses Vöhringen

Herr Barth gibt den Wunsch der örtlichen Feuerwehr weiter, wonach beim aktuell anstehenden Umbau des Feuerwehrgerätehauses die Dachgauben auch über den bisherigen Getränke- und Lagerraum durchgezogen werden sollte, damit mehr Platz zur Verfügung steht.

Herr Bürgermeister Janson und Herr Söhner zeigen sich etwas verwundert darüber,
dass die Feuerwehr mit diesem Wunsch bisher nicht an die Stadtverwaltung herangetreten ist.
Die Dachgaube wurde vor allem auch aus gestalterischen Gründen mittig angeordnet und seinerzeit mit den Feuerwehrführungskräften so besprochen.
Ungeachtet dessen werde die Stadtverwaltung in dieser Sache nochmals auf die Verantwortlichen der Feuerwehr und den Planer zugehen.


3. Ehemalige Lottostelle in Vöhringen

Herr Barth möchte wissen, ob die ehemalige Lottostelle in der Frauenstraße in Vöhringen noch existiert. Wenn nicht, schlägt er vor, die dort angeordnete zeitliche Parkbeschränkung aufzuheben.

Nachdem sich die Lottostelle dort nicht mehr befindet, stimmt Herr Bürgermeister Janson dem Vorschlag zu.

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6.3. Parken im Kreuzungsbereich Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier gibt seine Beobachtung und die vieler Verkehrsteilnehmer wieder, wonach die Kreuzungsbereiche oftmals durch parkende Fahrzeuge verstellt sind.
Daraus ergeben sich mitunter Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen.
Er regt deshalb an, derartige Flächen im Stadtgebiet, wie teilweise schon der Fall,
ebenfalls entsprechend zu markieren oder zu beschildern.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bestätigt, dass es einige solcher Bereiche im Stadtgebiet
Vöhringen gibt. Eine flächendeckende Markierung oder Beschilderung würde aber wohl zu weit führen. Er bittet deshalb, besonders neuralgische Punkte zu benennen, damit eine Prüfung im Einzelfall erfolgen kann.

Hierfür werden von Gremiumsmitgliedern spontan folgende Bereiche genannt:
  • Einmündung Vogelstraße / Schwalbenstraße in Vöhringen
  • Einmündung Heerstraße / Weißenhorner Straße im Bereich der Bushaltestellen
  • Einmündung Obere Hauptstraße / Sandbergweg im Bereich des Kindergartens

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6.4. Strecke für Inlineskater Anfrage Herr Koßbiehl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Koßbiehl bedauert, dass die bisherige Übungsstrecke für die Inlineskater – eine Sportgruppe des SC Vöhringen – am Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße NU 14 nicht mehr genutzt werden kann, nachdem das Landratsamt Neu-Ulm hiergegen unüberwindbare rechtliche Bedenken sieht. Er fragt an, ob es baldmöglich eine Alternativstrecke geben könnte.


Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedauert diese Entscheidung des Landratsamtes Neu-Ulm ebenfalls, zumal es in der Praxis keinerlei Beschwerden gegeben habe oder es gar zu Unfällen gekommen sei. Er werde in einem gemeinsamen Ortstermin mit Herrn Koßbiehl eine Alternativstrecke ausfindig zu machen versuchen. Ein Gremiumsmitglied schlägt den Errachweg in Illerberg vor, der auch ein gewisses Gefälle aufweise.

Datenstand vom 26.07.2019 07:11 Uhr