Datum: 11.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Anbau von Stahlbalkonen an bestehendes Mehrfamilienhaus; Bauort: "Beim Kreuz 24" in Vöhringen (Flur-Nr. 1143)
1.2 Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 21 (a)" in Illerberg (Flur-Nr. 82)
1.3 Umbau Betriebsgebäude - Kläranlage Vöhringen, Bauort: "Zum Klärwerk 33" in Vöhringen (Flur-Nr. 1271/1)
1.4 Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Bauort: "Schwabenstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1129/6)
1.5 Errichtung einer Werbe-Stele und von zwei Fahnenmasten; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 618)
1.6 Unterkellerung des Anbaus, Erschließung über eine Außentreppe, Außenbestuhlung im Sommer unter Benutzung von städtischen Flächen und Umbau von 3 Fenstern im EG zu Außentüren zur Bewirtschaftung der Außenbestuhlung; Bauort: "Ulmer Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 170)
1.7 Dachgeschossausbau und Einbau von zwei Dachgauben; Bauort: "Storchenweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/27)
1.8 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus; Bauort: "Storchenweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/27)
1.9 Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Stellplätzen; Bauort: "Emershofer Weg 33" in Vöhringen (Flur-Nr. 966)
1.10 Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Neubau eines Nebengebäudes mit Lager und Betriebsleiterwohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 1a" (Flur-Nr. 630/1)
1.11 Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage; Bauort: "Riedhofstraße 9a" in Thal (Flur-Nr. 50)
1.12 Verlängerung begehbarer Kanal mit Kreuzungsbauwerk und Brunnenstube; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)
1.13 Teilabriss des Nebengebäudes der ehemaligen Brauerei und Schaffung eines Biergartens mit 50 Plätzen; Bauort: "Ulmer Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 106)
1.14 Antrag auf Werbegenehmigung für den Umbau einer Pinoil Tankstelle auf ein neues Design; Bauort: "Ulmer Straße 50" in Vöhringen (Flur-Nr. 745/1)
1.15 Umbau und Modernisierung der Wasserkraftanlage Meyer am Illerkanal; Bauort: "Turbinenweg 5" in Illerzell (Flur-Nr. 8)
1.16 Umbau des bestehenden Geschäftshauses in fünf Wohneinheiten; Bauort: "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/2)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
4 Neubau Kranichstraße; Planungsleistung Straßenbau; Auftragsvergabe
5 Umgestaltung Friedhof-Süd; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
6 Erweiterung Hochbehälter Vöhringen; Neubau einer Speicherkammer; Auftragsvergabe; Vorberatung
7 Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus", Vöhringen; Erneuerung Eingangselement/Windfang; Metallbau-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten; Auftragsvergabe
8 Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Umbau Lehrschwimmbecken-Bewegungsraum; Prallwand und Sportboden; Auftragsvergabe
9 Waldkindergarten Illerberg; Errichtung eines Tinyhome; Auftragsvergabe
10 Stadtbauhof Vöhringen; Holder Ersatzbeschaffung 2019; Auftragsvergabe
11 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Pflege- und Regenerationsmaßnahmen auf den Rasenspielfeldern; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen
13.1 Straßenhinweisschilder in Illerzell im Bereich der Mühlbachstraße; Überprüfung; Anfrage von Herrn Notz
13.2 Städtische Hinweisschilder auf Gewerbetreibende, Ärzte usw.; Überprüfung; Anfrage von Herrn Notz

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 1
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1.1. Anbau von Stahlbalkonen an bestehendes Mehrfamilienhaus; Bauort: "Beim Kreuz 24" in Vöhringen (Flur-Nr. 1143)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von de r Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 21 (a)" in Illerberg (Flur-Nr. 82)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses an der
Witzighauser Straße vor und verweist dabei auf die erhebliche rechtliche Problematik, dass das Bauvorhaben in einer im Flächennutzungsplan dargestellten grundstücksübergreifenden Grünzone liege.

Bürgermeister Janson erklärt ergänzend, dass das Vorhaben somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspreche.
Der Flächennutzungsplan verfolge städtebauliche Ziele und sei bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit verbindlich.

Die Verwaltung schlägt - auch zur Vermeidung einer etwaigen Einvernehmensfiktion - vor, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Ungeachtet dessen wird ferner vorgeschlagen, den konkreten Bauort gemeinsam in der Septembersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zu besichtigen, was vonseiten des Gremiums ebenfalls begrüßt wird.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das vorgesehene Einfamilienhaus an dem
beantragten Standort wird verweigert, weil der Flächennutzungsplan den gegenständlichen Bereich als „Grünfläche“ bezüglich eines innerörtlichen Grünzuges darstellt und insofern von einer Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Umbau Betriebsgebäude - Kläranlage Vöhringen, Bauort: "Zum Klärwerk 33" in Vöhringen (Flur-Nr. 1271/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, d em von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Bauort: "Schwabenstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1129/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Errichtung einer Werbe-Stele und von zwei Fahnenmasten; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 618)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht  entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Unterkellerung des Anbaus, Erschließung über eine Außentreppe, Außenbestuhlung im Sommer unter Benutzung von städtischen Flächen und Umbau von 3 Fenstern im EG zu Außentüren zur Bewirtschaftung der Außenbestuhlung; Bauort: "Ulmer Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 170)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuches ergibt sich zu der beantragten
Außenbestuhlung im Sommer und dem damit verbundenen zumindest saisonalen Wegfall
insbesondere von zwei PKW-Stellplätzen in der Ulmer Straße eine teilweise kontroverse Diskussion darüber, ob der vorgesehene Ersatz durch drei Dauerparkplätze in der Bahnhofstraße vertretbar und adäquat sei.

Hier zeigte sich das bekannte Spannungsfeld auf.
Einerseits entspricht es der Zielsetzung der Belebung der Innenstadt,
die Frequenz und Aufenthaltsdauer der Kunden durch die Aufwertung des städtischen Straßenraumes zu verbessern.
Andererseits soll dafür gesorgt sein, dass genügend Parkraum in erreichbarer Nähe -möglichst kostenlos- zur Verfügung steht.
Bei dem knappen zur Verfügung stehenden Raum ein schwieriges Unterfangen.

Im Ergebnis der eingehenden Erörterung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das Gesamtbauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die durch die Außenbestuhlung im Sommer wegfallenden Stellplätze auf öffentlichem Grund sind unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben durch die Ausweisung von drei zusätzlichen Dauerparkplätzen im Verlauf der Bahnhofstraße zu kompensieren.
Die beispielsweise im Zusammenhang mit der Markierung bzw. Umpflasterung anfallenden Kosten hat der Antragsteller als Verursacher zu tragen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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1.7. Dachgeschossausbau und Einbau von zwei Dachgauben; Bauort: "Storchenweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus; Bauort: "Storchenweg 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Anbaus wird erteilt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Anbaus wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Stellplätzen; Bauort: "Emershofer Weg 33" in Vöhringen (Flur-Nr. 966)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Neubau einer Gewerbehalle mit Büro und Neubau eines Nebengebäudes mit Lager und Betriebsleiterwohnung; Bauort: "Carl-Benz-Straße 1a" (Flur-Nr. 630/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.10

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird zugestimmt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.11. Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage; Bauort: "Riedhofstraße 9a" in Thal (Flur-Nr. 50)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.11

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.12. Verlängerung begehbarer Kanal mit Kreuzungsbauwerk und Brunnenstube; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.12

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.13. Teilabriss des Nebengebäudes der ehemaligen Brauerei und Schaffung eines Biergartens mit 50 Plätzen; Bauort: "Ulmer Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 106)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.13

Beschluss

„Gegen den Teilabriss sowie die Schaffung eines Biergartens werden unter der Voraussetzung, dass in Absprache mit dem Stadtbauamt eine adäquate Begrünung erfolgt, keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.14. Antrag auf Werbegenehmigung für den Umbau einer Pinoil Tankstelle auf ein neues Design; Bauort: "Ulmer Straße 50" in Vöhringen (Flur-Nr. 745/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.14

Beschluss

„Gegen das geplante Vorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.15. Umbau und Modernisierung der Wasserkraftanlage Meyer am Illerkanal; Bauort: "Turbinenweg 5" in Illerzell (Flur-Nr. 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.15

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen  das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.16. Umbau des bestehenden Geschäftshauses in fünf Wohneinheiten; Bauort: "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.16

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass dieses Baugesuch bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.04.2019 behandelt wurde.
Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken der Verwaltung verweigerte der Bau- und Verkehrsausschuss seinerzeit dem Vorhaben das städtebauliche Einvernehmen.

Hierzu hat das Landratsamt Neu-Ulm in seiner Stellungnahme der Stadt Vöhringen
mitgeteilt, dass nach seiner Ansicht das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist und das Landratsamt Neu-Ulm beabsichtige, gegebenenfalls das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, sollte die Stadt Vöhringen weiterhin das gemeindliche Einvernehmen verweigern.

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur dann verweigern, wenn planungsrechtliche Gründe dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innerortsbereich von Illerberg.
Das Bauvorhaben ist danach nach § 34 BauGB zu behandeln.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht stehen dem Bauvorhaben keine Gründe entgegen.  
Die Abstandsflächen sind eingehalten.
Die erforderlichen Stellplätze wurden in den Bauvorlagen dargestellt

Bürgermeister Janson empfiehlt den Gremiumsmitgliedern deshalb dem Vorhaben
zuzustimmen, nachdem die Stadt Vöhringen sich an Recht und Gesetz zu halten habe.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt unmittelbar östlich an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, ausgearbeitete Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung wird dem Stadtrat vorgestellt.

Anlagen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“,
Stand Vorentwurf i.d.F. vom 25. Juli 2019 mit folgenden Bestandteilen;
- Planzeichnung
- Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson erklärt einleitend, dass der Klimawandel derzeit
in aller Munde sei und auch die Kommune vor lokale Herausforderungen stelle.
Wer einen Solarpark baue, tue damit sicherlich Gutes für die Umwelt.
Die Solarenergie gehöre mittlerweile zu den wichtigsten nachhaltigsten
Energiequellen.
Im Weiteren begrüßt er zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Frau Grabner vom Ingenieurbüro Heller.

Sodann stellt Frau Grabner kurz die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung vor.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt und zur Billigung und Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange empfohlen.

Anlagen:
Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“;
Vorentwurf in der Fassung vom 25.07.2019 mit folgenden Bestandteilen:
- Planzeichnung mit Textteil
- Begründung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.06.2019
- Umweltbericht vom 01.07.2019

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Frau Grabner stellt den erarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf vor und geht dabei auf die einzelnen vorgesehenen Festsetzungen sowie u. a. auf den Umweltbericht und die auf die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ein.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neubau Kranichstraße; Planungsleistung Straßenbau; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit dem Kauf der Grundstücke Flur Nr. 480, 480/1, 480/2, 480/3 konnte die Stadt Vöhringen eine größere Fläche an Wohnbauerwartungsland erwerben.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zeitnah angedacht. Ein dementsprechendes Planungsbüro wird kurzfristig beauftragt.

Im besten Falle können die Erschließungsplanung sowie die Stadtplanung parallel laufen.

So wurden für die Planungsleistungen Straßenbau von der Stadtverwaltung ein Honorarangebot vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Hörvelsinger Weg 44, 89081 Ulm, eingeholt.

Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung ergibt sich ein Angebotshonorar für die Planung Straßenbau in Höhe von brutto 52.566,30 € inkl. Nebenkosten.

Das Angebot liegt als Anlage 1 bei.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen Straßenbau für das Neubaugebiet Kranichstraße wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 27.05.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 52.500 € sind unter der Haushaltsstelle HH 63000.9539 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen Straßenbau für das Neubaugebiet Kranichstraße wird an das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 27.05.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 52.500 € sind unter der Haushaltsstelle HH 63000. 9539 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Umgestaltung Friedhof-Süd; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Für die Umgestaltung des Vöhringer Friedhofes Süd wurde durch das Büro B2 Landschaftsarchitekten bereits eine erste Konzeptstudie ausgearbeitet.

In der Stadtratssitzung vom 27.09.2018 wurde diese dem Gremium vorgestellt.
Die Umgestaltung des Friedhofes Süd soll zeitlich abschnittsweise erfolgen.

Mit der konkreten Ausarbeitung sowie der Umsetzung des ersten Abschnittes soll zeitnah begonnen werden.

Hierfür unterbreitete das Büro B2 Landschaftsarchitekten, Laupheimer Straße 29,
88483 Burgrieden, ein Honorarangebot entsprechend der HOAI 2013, Honorarzone III Mindestsatz mit 3 % Nebenkosten für die Durchführung der Planungsleistungen.

Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung ergibt sich ein Angebotshonorar für die Planungsleistungen zur Umgestaltung des Vöhringer Friedhof-Süd in Höhe von brutto 50.359,02 € inkl. Nebenkosten.

Das Angebot liegt als Anlage 1 bei.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Umgestaltung Friedhof-Süd wird an das Büro B2 Landschaftsarchitekten, Laupheimer Straße 29, 88483 Burgrieden, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 09.07.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 50.300 € sind unter der Haushaltsstelle 75000.9589 bereitgestellt.

Beschluss

„D er Auftrag für die Ausführung der Planungsleistungen für die Umgestaltung Friedhof-Süd wird an das Büro B2 Landschaftsarchitekten, Laupheimer Straße 29, 88483 Burgrieden, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 09.07.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 50.300 € sind unter der Haushaltsstelle 75000.9589 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erweiterung Hochbehälter Vöhringen; Neubau einer Speicherkammer; Auftragsvergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die derzeitige Trinkwasser-Speicherkapazität des Wasserwerkes der Stadt Vöhringen beträgt 2.100 m³ (Hochbehälter Vöhringen: 1.700 m³ und Hochbehälter Illerberg: 400 m³).
Dies entspricht in etwa 46 % des maximalen Tagesbedarfs.
In den einschlägigen Regelwerken wird empfohlen, dass die Speicherkapazität bei ca. einem Tag liegen sollte. Demgemäß sollte das Speichervolumen auf ca. 3.600 m³ erweitert werden, mit der Folge, dass eine neue Trinkwasserkammer mit ca. 1.500 m³ Speichervolumen gebaut werden sollte.
Nachdem derzeit die Einwohnerzahlen der Stadt Vöhringen steigend sind und in der Zwischenzeit die gesamte Trinkwasserversorgung der Wieland Werke AG, Werk Vöhringen, durch das Wasserwerk der Stadt Vöhringen mit versorgt wird und künftig auch die Firma Sanomed mit Trinkwasser beliefert wird, ist es sogar unumgänglich, eine neue Trinkwasserkammer zu errichten.
Die neue Trinkwasserkammer ist direkt neben den beiden vorhandenen Trinkwasser-kammern beim Hochbehälter Vöhringen geplant.
Die notwendige Grundstücksfläche wurde bereits vor Jahren bei der Grundstücks-eigentümerin für den vorgesehenen Zweck reserviert.
Die für den Neubau der Behälterkammer notwendigen Tiefbauarbeiten, Betonbauarbeiten und Ausbauarbeiten wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller, Ulm, im einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und von der Stadtverwaltung öffentlich ausgeschrieben.
Sieben Fachfirmen haben die Ausschreibungsunterlagen bei der Stadtverwaltung angefordert.
Von den sieben Firmen haben 4 Firmen ein Angebot zur Submission am 27.06.2019 eingereicht.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung des Angebotes durch das Ing.-büro Wassermüller, Ulm, kann der Anlage entnommen werden, ebenso der Preisspiegel.

Der Auftrag für die Neuerrichtung einer Trinkwasserspeicherkammer ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Motz Baubetriebsgesellschaft GmbH & Co KG, Illertissen, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 1,135 Mio. € liegt um brutto 165.388,-- € über den prognostizierten Kosten. Die Baupreisentwicklung der letzten Zeit schlägt sich auch in den vorliegenden Angeboten nieder.

Der Ausführungszeitraum der Arbeiten wird noch bei einem Bietergespräch mit der Baufirma abgestimmt.

Empfehlung

Der Auftrag für den Neubau einer neuen Trinkwasserspeicherkammer wird an die
Fa. Motz Baubetriebsgesellschaft GmbH & Co KG, Illertissen, zu den Bedingungen
und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.06.2019  vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 1,135 Mio € werden der Haushaltsstelle 81500.9606 entnommen.

Beschluss

„Der Auftrag für den Neubau einer neuen Trinkwasserspeicherkammer wird an die
Fa. Motz Baubetriebsgesellschaft GmbH & Co KG, Illertissen, zu den Bedingungen
und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.06.2019  vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 1,135 Mio € werden der Haushaltsstelle 81500.9606 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus", Vöhringen; Erneuerung Eingangselement/Windfang; Metallbau-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Das „Eingangsdrehkarusell“ am Haupteingang des Kulturzentrums
„Wolfgang-Eychmüller-Haus“ würde seit der Inbetriebnahme von vielen Nutzern des Hauses, sehr ungern genutzt.
Zumeist würde die neben dem Drehkreuz befindliche einflüglige Türe als Haupteingang genutzt, mit dem Nachteil, dass kein Windfang vorhanden ist und es im unteren Foyer gerade im Winter teilweise stark zieht.
Durch die jahrelange starke Nutzung sind zwischenzeitlich die Türscharniere abgenutzt und der gesamte Türflügel müsste erneuert werden.
Auch ist die Einbringmöglichkeit von sperrigen Gegenständen über den Haupteingangsbereich derzeit nicht möglich.
Um für die Besucher einen attraktiven und gut nutzbaren Haupteingangsbereich zu schaffen, empfiehlt es sich, das Drehkarussell auszubauen und durch ein rechteckiges Eingangselement mit Automatikschiebetüren zu ersetzten.
Hierdurch wird ein berührungsloser Zugang mit funktionsfähigem Windfang geschaffen. (Siehe beiliegendes Musterbild)
Das geplante Zugangselement mit zwei Automatikschiebetüren hat sich z.B. im Rathaus der Stadt sehr gut bewährt.
Die für die Maßnahme notwendigen Metallbau-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten wurden vom Architekturbüro Schmidl + Schmidl, Weißenhorn, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und von der Stadtverwaltung beschränkt ausgeschrieben.
Von den acht angeschriebenen Fachfirmen hat leider nur eine einzige Firma ein Angebot zur Submission eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung des Angebotes durch das Architekturbüro Schmidl + Schmidl, 89264 Weißenhorn, kann der Anlage entnommen werden.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Ausführung der Metall-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Knupfer Metallbau, Blaustein-Markbronn, zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 47.462,01 € liegt im Bereich der prognostizierten Kosten.
Die Ausführung der Arbeiten ist im September 2019 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Metall-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten für die Erneuerung des Windfangs am Haupteingang des Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ wird an die Fa. Knupfer, Blaustein-Markbronn, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.06.2019  vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 47.462,01 € sind unter der Haushaltsstelle 76210.9450 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Metall-, Verglasungs- und Stahlbauarbeiten für die Erneuerung des Windfangs am Haupteingang des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ wird an die Fa. Knupfer, Blaustein-Markbronn, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.06.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 47.462,01 € sind unter der Haushaltsstelle 76210.9450 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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8. Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen; Umbau Lehrschwimmbecken-Bewegungsraum; Prallwand und Sportboden; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 8

Diskussionsverlauf

Für diese vorgesehene Auftragsvergabe liegt kein Angebot vor, weswegen ein Auftrag nicht vergeben werden kann.

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9. Waldkindergarten Illerberg; Errichtung eines Tinyhome; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg wird eine sogenannte Schutzhütte benötigt.

Im Rahmen einer Firmenausstellung wurde der Stadt Vöhringen ein Angebot über ein gebrauchtes Tinyhome unterbreitet. Dieses Angebot wurde geprüft und in Teilen noch modifiziert.

Der Auftrag wird an die Firma Tinyhome Martin & Schramm GbR, Saarbrücker Straße 14, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 03.06.2019 vergeben.

Die Auftragssumme beträgt brutto 44.999,00 Euro.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung und Aufstellung des Tinyhome wird an die Firma Tinyhome Schramm & Martin GbR, Saarbrücker Straße 14, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 03.06.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 44.900,00 Euro sind unter der Haushaltsstelle 46461.9400 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Lieferung und Aufstellung des Tinyhome wird an die Firma Tinyhome Schramm & Martin GbR, Saarbrücker Straße 14, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 03.06.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 44.900,00 Euro sind unter der Haushaltsstelle 46461.9400 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Stadtbauhof Vöhringen; Holder Ersatzbeschaffung 2019; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Bereits seit 1999 setzt der Bauhof ein Geräteträgerfahrzeug Fabrikat Holder für die versch. anfallenden Aufgaben im Bauhof , wie z. B. Mäh- und Kehrarbeiten, Winterdienst und seit 2017 auch zur Wildkrautbekämpfung, ein.

Der im Jahr 2011 angeschaffte Holder Geräteträger ist durch den mittlerweile ganzjährigen Einsatz sowohl als Winterdienstgerät als auch zur Wildkrautbekämpfung reparaturanfällig.
Größere Reparaturen an der Hydraulik, der Karosserie, etc. sind absehbar.
Gerade im Winter leiden die Geräte sehr. Man spricht hier in der Regel von einem Tag Wartung pro drei Tage Winterdiensteinsatz.

Die Haushaltsmittel für eine Ersatzbeschaffung in Höhe von 90.000,00 € wurden für das Jahr 2019 bereitgestellt.

Es wurden von den Mitarbeitern des Bauhofs mehrere Fahrzeuge auf ihre Tauglichkeit geprüft und gewertet. Siehe hierzu anhängende Fahrzeuggegenüberstellung.

Der Bauhof würde wieder einen Holder bevorzugen, da hier keine Zusatzkosten bzgl. der Anbaumöglichkeit der schon vorhandenen Geräte, wie z. B. Schneepflug, Salzstreuer, Wildkrautanlage, Kehrbesen, etc., anfallen, da alles eins zu eins auf das neue Fahrzeug übernommen werden kann.

Auch die Nähe einer Reparaturwerkstatt in Weißenhorn für den Holder ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber den anderen in Frage kommenden Fahrzeugen.

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, den Auftrag für die Lieferung eines neuen Holder C55 an die BayWa, Weißenhorn, zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung eines neuen Holder C55 wird an die Firma BayWa, Rudolf-Diesel-Str. 30, 89264 Weißenhorn, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.03.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 88.300,-- € sind unter der Haushaltsstelle 77110.9350 bereitgestellt.  

Diskussionsverlauf

Anmerkung der Verwaltung: Der neue Holder C55 kostet 88.300,-- €, für den alten Holder erhält die Stadt Vöhringen 22.000,-- €.

Beschluss

„Der Auftrag für die Lieferung eines neuen Holder C55 wird an die Firma BayWa, Rudolf-Diesel-Str. 30, 89264 Weißenhorn, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.03.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 88.300,-- € sind unter der Haushaltsstelle 77110.9350 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Pflege- und Regenerationsmaßnahmen auf den Rasenspielfeldern; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 11

Sachverhalt

Siehe dringliche Anordnung vom 01. Juli 2019

Empfehlung

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Pflege- und Regenerationsmaßnahmen der Rasenspielfelder im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Helmut Haas GmbH, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Wangen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom      25. Juni 2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 49.190,00 € sind unter den Haushaltsstellen 56000.5161-01, 56000.5161-02 und 56000.5161-03 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Pflege- und Regenerationsmaßnahmen der Rasenspielfelder im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Helmut Haas GmbH, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Wangen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom      25. Juni 2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 49.190,00 € sind unter den Haushaltsstellen 56000.5161-01, 56000.5161-02 und 56000.5161-03 bereitgestellt.



Anmerkung der Verwaltung:

Die Stadt Vöhringen hat insgesamt sieben Rasenspielfelder zu unterhalten.

Das Hauptspielfeld in Illerzell wurde 2017 entsprechend regeneriert und gepflegt,
der Trainingsplatz Illerberg erhält aufgrund der speziellen Untergrundverhältnisse eine
gesonderte Pflege.

Gegenstand der Dringlichen Anordnung sind die drei Rasenspielfelder im Sportpark
in Vöhringen, der Trainingsplatz in Illerzell sowie das Hauptspielfeld in Illerberg.

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 12

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 13
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13.1. Straßenhinweisschilder in Illerzell im Bereich der Mühlbachstraße; Überprüfung; Anfrage von Herrn Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Herr Notz moniert, dass im Bereich der Mühlbachstraße in Illerzell ein
Hinweisschild „Zum Auwald“ aufgestellt sei, obwohl in diesem Bereich das
Anwesen „Schilfweg 1“ liege.
Er habe auf diesen Tatbestand bereits vor etwa zwei Jahren hingewiesen.

Bürgermeister Janson sichert eine nochmalige Überprüfung zu.

Anmerkung der Verwaltung

Das Straßennamensschild „Zum Auwald“ wird belassen.
Es entspricht der ordnungsgemäßen Beschilderung von Straßen auch wenn derzeit
kein Anwesen konkret nach dieser Straße benannt ist.

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13.2. Städtische Hinweisschilder auf Gewerbetreibende, Ärzte usw.; Überprüfung; Anfrage von Herrn Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Herr Notz trägt vor, dass die von der Stadt Vöhringen aufgestellten Hinweisschilder auf Gewerbetreibende, Ärzte usw. wohl teilweise nicht mehr aktuell seien und nennt beispielhaft das Hinweisschild auf das Architekturbüro Koch, welches zwischenzeitlich in einer Nachbarkommune ansässig sei.

Herr Herzog erklärt, die Stadtverwaltung versuche durch regelmäßige Kontrollen die Aktualität der Hinweisschilder zu gewährleisten.

Bürgermeister Janson bedankt sich für den Hinweis und ergänzt, dass beispielsweise die Gremiumsmitglieder gerne direkt auf die Verwaltung zukommen können, wenn ihnen entsprechende Informationen bekannt seien.

Datenstand vom 26.07.2019 07:13 Uhr