Datum: 25.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.06.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.07.2019 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.07.2019 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Kindergartenwesen und Haushaltsrecht 1. Information über den aktuellen Sachstand 2. Bewilligung der für die Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens und die Ausstattung eines Containers erforderlichen Haushaltsmittel 3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der Schaffung von neuen Stellen gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 Gemeindeordnung (GO)
5 Jahresrechnung 2018 (Rechnungslegung vom 06.06.2019); Information
6 Erweiterung Hochbehälter Vöhringen; Neubau einer Speicherkammer; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes
7.1 Regionalverband Donau-Iller Information Herr Bürgermeister Janson
8 Anträge und Anfragen
8.1 E-Auto der SWU Anfrage Herr Walk
8.2 Sauberhaltung von Straßen Anregung Herr Gutter
8.3 Staubfreimachung der Waldseestraße in Illerzell Anfrage Herr Neher
8.4 Bauvorhaben der VR-Bank in der Ulmer Straße Anfrage Herr Thalhofer

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.06.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.07.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.07.2019.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.07.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 11.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt unmittelbar östlich an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, ausgearbeitete Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung wird dem Stadtrat vorgestellt.

Anlagen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“,
Stand Vorentwurf i.d.F. vom 25. Juli 2019 mit folgenden Bestandteilen;
- Planzeichnung
- Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.07.2019, in der die Planerin, Frau Grabner, vom Ing.Büro Heller die vorgesehenen Planänderungen zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorgestellt hat.

Er führt ergänzend aus, dass Einrichtung eines Solarparkes, die Nutzung regenerativer Energie wie der Photovoltaik, auch als regionale Antwort auf den sich gegenwärtig wohl abzeichnenden Klimawandel verstanden werden kann. Die auf den Klimawandel ausgerufene Energiewende zeige vor allem eine verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und Potenzialausschöpfung im Bereich Energieeffizienz auf.

Sie werde auch von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger befürwortet und getragen. Um die Voraussetzungen für einen Solarpark hierzu vor Ort zu schaffen, sei jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig. Der Gesetzgeber habe hierbei den Klimaschutz ausdrücklich als Ziel und Abwägungsbelang in die Bauleitplanung aufgenommen.

Dem tragen auch die beiden Tagesordnungspunkte 2 und 3 Rechnung.
Zu beiden Tagesordnungsbereichen, dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan, liegen einstimmige Empfehlungsbeschlüsse des vorberatenden  Ausschusses vor.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt und zur Billigung und Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange empfohlen.

Anlagen:
Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“;
Vorentwurf in der Fassung vom 25.07.2019 mit folgenden Bestandteilen:
- Planzeichnung mit Textteil
- Begründung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.06.2019
- Umweltbericht vom 01.07.2019

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Siehe hierzu Ausführungen zu Top 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 25.07.2019, den Umweltbericht mit Grünordnung in der Fassung vom 01.07.2019 und die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 26.06.2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Kindergartenwesen und Haushaltsrecht 1. Information über den aktuellen Sachstand 2. Bewilligung der für die Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens und die Ausstattung eines Containers erforderlichen Haushaltsmittel 3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der Schaffung von neuen Stellen gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2019 ö 1
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Zu Ziff. 1. Information über den aktuellen Sachstand:

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 03.06.2019 wurden Sie zuletzt über den aktuellen Sachstand bezüglich der Anmeldesituation im Kindergartenbereich und über die Vorschläge der Unterbringung der Kinder informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Vorbereitungen für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Weiterführung des Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in die Wege geleitet und die Stellen für diese Einrichtungen ausgeschrieben.

Für den Walkindergarten sind bisher verbindlich ….. Kinder ab September angemeldet.
Im November kommen weitere … Kinder dazu. Weitere …. Anmeldungen sind ab September 2020 vorgemerkt.
Die Großtagespflege, in der ca. 8 bis 10 Kinder untergebracht werden können, startet ab
01. Oktober 2019.
Für … Kinder wird noch ein Platz benötigt. In dem bestehenden Container bei der Kindertagesstätte  „Rappelkiste“ können bis zu 25 Kinder untergebracht werden.

Zu Ziff. 2. Bewilligung der für die Errichtung eines Waldkindergartens und die Ausstattung eines Containers erforderlichen Haushaltsmittel:

Für den Walkindergarten sind voraussichtlich Kosten in Höhe von …………. € erforderlich, die sich wie folgt zusammen setzen:
  • Schutzhütte (Tiny Home) ca. 45.000 €
  • Außenanlagen ca. 15.000 €
  • Ausstattung ca. 2.000 €
  • Personalkosen ca. ……………. (siehe auch nachfolgende Ziff. 3)

Für den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ bedarf es finanzieller Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich ca. ……….. €, wie folgt:
  • Ausstattung ca. ………….. €
  • Personalkosten ca. ……………. (siehe auch nachfolgende Ziff. 3)

Nachdem die Errichtung eines Waldkindergartens und die weitere Beanspruchung des Containers beim Erlass des Haushalts 2019 nicht vorhersehbar waren, sind aktuell hierfür auch keine Mittel veranschlagt worden. Diese müssen nun bei Haushaltsstelle ……………… außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Zuständigkeit für die Bewilligung liegt nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat beim Stadtrat selbst (vgl. § 2 Ziff. 8). Die Zuständigkeit für die Bewilligung liegt nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat beim Stadtrat selbst (vgl. § 2 Ziff. 8). Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 2 Ziff. 2 GO ist nicht erforderlich, da die zusätzlich notwendigen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des Haushaltsplanes nicht erheblich sind. Siehe jedoch nachfolgende Ziff. 3.

Zu Ziff. 3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der Schaffung von neuen Stellen gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 Gemeindeordnung (GO):

Nach Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, wenn Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Dies ist beim erforderlichen Personal für den Waldkindergarten und den Container der Fall, da der Bedarf bei der Aufstellung des Stellenplanes noch nicht bekannt war.
Nach Auswertung im hierfür maßgeblichen Adebis-Programm ist der Bedarf wie folgt gegeben:
Für den Waldkindergarten mit max. 15 Kindern wird eine Erzieherin in Vollzeit und eine Kinderpflegerin in Teilzeit (ca. 25 Stunden) benötigt.
Für den Container mit max. 25 Kindern – 20 Regelkinder, 2 behinderte Kinder, 3 mit Migrationshintergrund – und einer Buchungszeit von durchschnittlich 7 bis 9 Stunden bedarf es 2 Erzieherinnen und 2 Kinderpflegerinnen(jeweils eine Vollzeit / eine Teilzeit ca. 20 bis 25 Stunden).
Die Personalkosten hierfür belaufen sich für den Zeitraum von September bis Dezember 2019 auf ca. …………… €).

Aufgrund der bereits durchgeführten Stellenausschreibung liegen für den Waldkindergarten wider Erwarten genügend Bewerbungen vor, während es für den Container derzeit noch schlecht aussieht.

Empfehlung

Zu Ziff. 2:        Für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Ausstattung        eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 95.000 € beim Unterabschnitt 46481 bzw. in Höhe von 70.000 € beim Unterabschnitt 46461 außerplanmäßig bewilligt.

Zu Ziff. 3:        Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der Schaffung von neuen Stellen für den Waldkindergarten Illerberg und den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO eine Nachtragshaushaltssatzung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Sitzungsvorlage und die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.07.2019.

Hierzu ergeht sodann folgender

Beschluss

Zu Ziff. 2:        Für die Errichtung eines Waldkindergartens in Illerberg und die Ausstattung        eines Containers bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 95.000 € beim Unterabschnitt 46481 bzw. in Höhe von 70.000 € beim Unterabschnitt 46461 außerplanmäßig bewilligt.

Zu Ziff. 3:        Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund der Schaffung von neuen Stellen für den Waldkindergarten Illerberg und den Container bei der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ gem. Art. 68 Abs. 2 Ziff. 4 GO eine Nachtragshaushaltssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2018 (Rechnungslegung vom 06.06.2019); Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Jahresrechnung 2018

Information


Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:


  • Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2018
  • Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2018
  • Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen

Vortrag Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes nach 2019        
  • Anlage 4.1:        Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste 2018
  • Anlage 4.2:        Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste 2018

               Vortrag Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes nach 2019
  • Anlage 5.1:        Abwicklung der alten Haushaltseinnahmereste 2018
  • Anlage 5.2:        Abwicklung der neuen Haushaltseinnahmereste 2018
  • Anlage 5.3:        Gesamtübersicht: Abwicklung 2018 und Vortrag 2019

               Vortrag Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nach 2019
  • Anlage 6.1:        Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste zur 2018
  • Anlage 6.2:        Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste 2018
  • Anlage 6.3:        Gesamtübersicht: Abwicklung 2018 und Vortrag 2019

  • Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht

  • Anlage 8:        Übersicht Rücklagen, Stand 31.12.2018

  • Anlage 9:        Übersicht Schulden, Stand 31.12.2018




Nachstehend einige Eckdaten zur Jahresrechnung 2018


  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 35.298.421,11 €
       Ansatz: 32.225.322,00 €
        3.073.099,11 €
        9,54%


  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 10.456.114,15 €
Ansatz: 11.482.699,00 €
        -1.026.584,85 €
        -8,94%


  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 45.754.535,26 €
       Ansatz: 43.708.021,00 €
        2.046.514,26 €
        4,68%


  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 6.817.143,58 €
        Ansatz: 2.378.253,00 €
        4.438.890,58 €
        186,65%


  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        IST-Ergebnis: 0,00 €
 Ansatz: 3.637.567,00 €
 -3.637.567,00 €

IST-Schuldenstand zum 31.12.2018:        5.438.567,06 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2018) zum 31.12.2018:        7.438.567,06 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018:        402,86 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018:        551,00 €        

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2018:        Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 2.000.000,00 €
=  2.000.000,00 €
       =  100,00%


Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2018:        Ergebnis: 1.605.146,25 €
Ansatz: 0,00 €
 1.605.146,25 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018:        4.113.450,74 €


  • Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2018:        131.165,21 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2018:        532.871,59 €



  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        211.480,81 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:        1.053.578,67 €


  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        160.022,00 €
(Abschreibungserlöse auf Wiederbeschaffungszeitwerte)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:        160.022,00 €


  • Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        74.267,11 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:        91.027,72 €


  • Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 8150 (Wasserversorgung)        0,00 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:        0,00 €


  • Grundschule Süd
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018        10.068,21 €


  • Grundschule Nord
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018        6.766,78 €


  • Grundschule Illerberg
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018        2.116,33 €


  • Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018        6.575,67 €


  • Auf das Haushaltsjahr 2019 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
       
       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
  • aus Vorjahren        0,00 €
  • neu        72.602,51 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
  • aus Vorjahren        630.050,00 €
  • neu        3.435.750,00 €
     
       * Haushaltsausgabereste        
  • aus Vorjahren        736.103,61 €
  • neu        4.590.284,33 €



Entwicklung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes





 
 
Mehrung (+)/
Minderung (-)

2009
5.694.523,18 €
 

2010
3.216.868,42 €
-2.477.654,76 €

2011
3.525.851,92 €
308.983,50 €

2012
7.137.629,14 €
3.611.777,22 €

2013
8.974.492,43 €
1.836.863,29 €

2014
8.212.818,16 €
-761.674,27 €

2015
3.739.553,49 €
-4.473.264,67 €

2016
5.637.154,42 €
1.897.600,93 €

2017
3.625.196,99 €
-2.011.957,43 €

2018
5.326.387,94 €
1.701.190,95 €





Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 6.3



Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2018:


Der Gesamthaushalt 2018 erreichte ein Volumen von 45.754.535,26 € und liegt damit um
2.122.606,08 € (= 4,86%) über dem Ergebnis des Vorjahres (43.631.929,18 €).

Dabei schloss der Verwaltungshaushalt 2018 in Einnahmen und Ausgaben mit einem Rechnungs-ergebnis von 35.298.421,11 € über dem prognostizierten Wert in Höhe von 32.225.322,00 €. Er liegt damit um 3.073.099,11 € bzw. 9,54% über dem Haushaltsansatz 2018 und um 2.367.862,21 € bzw. 7,19% über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (32.930.558,90 €).

Im Vermögenshaushalt schloss die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2018 in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.456.114,15 € ab. Damit lag der Vermögenshaushalt unter dem prognostizierten Wert in Höhe von 11.482.699,00 € und um 245.256,13 € (= 2,29%) auch unter dem Sollabschluss des Vorjahres.




A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


  •  Die Gewerbesteuereinnahmen lagen 2018 erneut über dem Niveau des Vorjahres. Erfreulicherweise übertrafen sie mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 8.743.652,40 € auch die Erwartungen des im Haushaltsplan angesetzten Wertes (5.300.000 €). Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer lag damit um 3.443.652,40 € (=64,97%) über dem Haushaltsansatz und um 1.036.209,99 € (=13,44%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres.

  •  Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 8.217.420,00 € um 92.420,00 €
(= 1,14%) über dem Haushaltsansatz von 8.125.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 bedeutete dies Mehreinnahmen von 171.921,00 € (= 2,14%). Die sich kontinuierlich positiv entwickelnde Einkommensteuerbeteiligung blieb damit auch im Jahr 2018 eine wichtige und nachhaltige Säule der kommunalen Finanzierung.

  •  Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis 1.023.523,00 €) lag um 7.523,00 € (= 0,74%) über dem Haushaltsansatz von 1.023.523,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 bedeutete dies Mehreinnahmen von 27.509,00 € (= 2,76%).

  •  Die Stadt erhielt 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.968.452,00 €, 934.936,00 € mehr als im Vorjahr (1.033.516,00 €). Die Schlüsselzuweisungen lagen damit um 452,00 € über dem Haushaltsansatz (1.968.000,00 €) und um 934.936,00 € (= 90,46%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres. Ursächlich hierfür war die gegenüber 2017 leicht gesunkene Steuerkraft im Jahr 2018 (Steuerkraft/ Einwohner 2017: 943,47 €, 2018:
922,90 €).

  •  Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 22.926.452,43 € um 3.729.702,43 € (=19,43%) über dem Ansatz von 19.196.750,00 € und um 2.401.510,27 € (=11,70%) über dem Vorjahreswert.

  •  Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (veranschlagt auf den Gruppierungsziffern 10,11 und 12) in Höhe von 3.786.750,00 € wurde um 46.103,37 € (=1,22%) leicht überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 waren dies Mehr-einnahmen in Höhe von 91.942,00 € (=2,46%).

  •  Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14 und 15) in Höhe von
776.235,00 € wurde mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 578.789,47 € um 197.445,53 € (= 25,44%) unterschritten, gegenüber dem Vorjahr 2017 war dies eine Steigerung um 78.571,77 € (= 15,71%).

  •  Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 bis 168) konnten im Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 771.213,66 € erzielt werden. Der Ansatz von 663.650,00 € wurde damit um insgesamt 107.563,66 € (= 16,21%) überschritten. Gegenüber 2017 waren dies Mehreinnahmen von 3.805,30 € oder 0,50%.  

  •  Die Zinseinnahmen (veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 20) gingen auch im Rechnungsjahr 2018 weiter zurück und beliefen sich im Jahr 2018 auf nur noch 1.185,50 €. Der Ansatz von 1.900,00 € wurde somit um 714,50 € (= 37,61%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen in Höhe von 824,32 € (= 41,01%).

  •  Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt
322.954,75 € lagen um 20.954,75 € (= 6,94%) über dem Haushaltsansatz (302.000,00 €), und um 22.009,34 € (= 7,31%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (300.945,41 €).

  •  Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich und privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 2.266.310,00 € konnten gegenüber dem veranschlagten Wert um 275.014,08 € (= 12,13%) gesteigert werden. Auch gegenüber dem Vorjahr waren dies Mehreinnahmen in Höhe von 198.952,01 € (= 8,49%).
 
       
       AUSGABEN

  •  Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 6.876.120,32 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 6.978.465,00 € um 102.344,68 € (= 1,47%). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Personalausgaben somit um 250.488,82 € (= 3,78%).

  •  Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50 und 51) beliefen sich im Jahr 2018 auf 1.530.802,20 €. Damit unterschritten sie den Planansatz um 99.507,80 € (= 6,10%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017 bedeutete dies eine Steigerung um 99.427,70 € (= 6,95%).

  •  Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2018 einen Kostenaufwand von 207.749,52 €. Der Haushaltsansatz von 217.490,00 € wurde damit um 9.740,48 €
(= 4,48%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017 bedeutete dies Mehrausgaben in Höhe von 9.741,27 € oder 4,92%.

  •  Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) schlugen im Jahr 2018 mit insgesamt 155.046,86 € zu Buche. Der Haushaltsansatz in Höhe von 185.435,00 € wurde damit um 30.388,14 € (= 16,39%) unterschritten. 2017 lagen die Ausgaben für Mieten und Pachten noch bei 126.382,58 €. Dies entspricht einer Steigerung von 28.664,28 € bzw. 22,68%.

  •  Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr auf insgesamt 908.688,65 €. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 1.046.190,00 € konnten damit um -137.501,35 € (= 13,14%) unterschritten werden. Gegenüber dem Vorjahr 2017 bedeutet dies jedoch Mehrausgaben bei der Bewirtschaftung in Höhe von 36.142,35 € (= 4,14%).

  •  Die der Gruppierungsziffer 55 zugeordneten Kosten für die Wartung und den Unterhalt der Fahrzeuge lagen 2018 bei 130.643,21 €. Sie lagen damit um 10.156,79 € (= 7,21%) unter dem Planwert in Höhe von 140.800,00 €, und auch um 15,74% unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (155.040,46 €). Im Jahr 2017 musste unter anderem die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen instandgesetzt werden, um die Betriebssicherheit der Drehleiter sicherzustellen (Kosten Reparatur einschl. Leihfahrzeug rd. 33.800 €).

  •  Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben mit den Kosten für die Schülerbeförderung (Gruppierungsziffern 56 und 57-63, 639) betrugen im Jahr 2018 insgesamt 2.085.911,90 €. Sie unterschritten damit um 306.588,10 € oder 12,81% den Haushaltsansatz von 2.085.911,90 €. Das Rechnungsergebnis 2017 wurde um 138.750,91 € (= 7,13%) überschritten.

  •  Die sonstigen Geschäftsausgaben, wie beispielsweise Bürobedarf, Literatur, Post- und Fernsprechgebühren, Mitgliedsbeiträge (Gruppierungsziffer 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 421.754,51 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2018 wurde somit um 106.997,49 € (= 20,24%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2017 sind diese Kosten leicht gestiegen, um 13.645,64 € bzw. 3,34%.

  •  Der Haushaltsansatz für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672), u.a. mit der Kostenerstattung für die Verkehrsüberwachung an die Stadt Illertissen, in Höhe von 116.000,00 € wurde mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 94.601,59 € um 21.398,41 € (= 18,45%) unterschritten. Auch gegenüber dem Vorjahr haben sich die Ausgaben um 2,57% weiter verringert (Rechnungsergebnis 2017: 97.095,92 €).

  • Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2018 in Höhe von insgesamt 2.905.992,11 € geleistet. Zu den von der Stadt geleisteten Zuschüssen zählen unter anderem die Zuschüsse an die katholische Jugendfürsorge, an die Träger der freigemeinnützigen Kindertagesstätten, an Musikschule, Volkshochschule, Hospiz und die Vereine. Der Haushaltsansatz wurde um 75.997,89 € (= 2,55%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2017 haben sich die geleisteten Zuschüsse um 263.424,14 € (= 9,97%) erhöht.

  •  An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie die Schülerhorte „St. Michael“ und „Nord“ (freigemeinnützige Träger) wurden im Jahr 2018 staatliche Zuschüsse gem. Art. 18 ff BayKiBiG in Höhe von insgesamt 1.222.028,55 € weitergeleitet. Der Planansatz wurde damit um 97.228,55 € (= 8,64%) überschritten. Die Kostenerhöhung gegenüber dem Vorjahr 2017 lag bei 110.713,64 € (= 9,96%).
Der kommunale Anteil der Zuschüsse lag 2018 bei 1.067.424,63 € gegenüber 953.074,47 € im Vorjahr.

  •  Die im Haushaltsplan 2018 auf Gruppierungsziffer 80 veranschlagten Zinsausgaben in Höhe 75.000,00 € wurden um 28.036,05 € (= 37,38%) unterschritten. Das Rechnungsergebnis 2018 weist einen Wert in Höhe von 46.963,95 € aus. Gegenüber dem Vorjahr waren dies Minderausgaben in Höhe von 2.548,34 € (= 5,15%).

  •  Aufgrund der über den Erwartungen liegenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2018 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2018 mit 1.430.651,00 € um 303.651,00 € (= 26,94%) über dem Haushaltsansatz in Höhe von 1.127.000,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2017 waren dies Minderausgaben in Höhe von 704.911,00 € (= 33,01%).  

  •  Die Kreisumlage lag im Jahr 2018 mit 6.353.271,57 € um 21.728,43 € (= 0,34%) knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (6.353.271,57 €). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für die Kreisumlage an. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug noch 6.248.507,65 €, ein Aufwuchs um 104.763,92 € bzw. 1,68%.

  •  Bei den kostenrechnenden Einrichtungen ergab der nach betriebswirtschaftlichen Gesichts-punkten ermittelte Ausgleichsbetrag nur beim Unterabschnitt 7000 (Abwasserbeseitigung) eine rechnerische Überdeckung. Hier ergab sich ein Überschuss in Höhe von 211.480,81 €, der der Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt wurde.
Bei den Unterabschnitten 7200 (Abfallbeseitigung) und 8150 (Wasserversorgung) ergab sich beim Abschluss nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rechnerisch eine Unterdeckung. Der rechnerische Fehlbetrag wurde – soweit möglich - jeweils den Sonderrücklagen entnommen (UA 7200: 74.267,11 €, UA 8150: 0,00 €).



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


  •  Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000 und 3030) in Höhe von insgesamt 7.188.653,94 € überschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 2.539.005,00 € deutlich um 4.649.648,94 € (= 183,13%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2017 bedeutete dies für den Vermögenshaushalt Mehreinnahmen in Höhe von 2.417.708,59 € (= 50,68%).

  •  Im Rechnungsjahr 2018 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000) ein Betrag in Höhe von 6.817.143,58 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführungen zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (2.378.253,00 €) bedeutete dies eine erfreuliche Steigerung um 4.438.890,58 € (= 186,65%). Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (4.561.495,70 €) konnte eine erhebliche Steigerung um 2.255.647,88 € oder 49,45% verzeichnet werden.

  •  Die Rücklagenentnahmen (veranschlagt auf Gruppierungsziffer 31) lagen mit 74.488,04 € um 2.269.388,96 € (= 96,82%) unter der im Haushaltsplan des Jahres 2018 veranschlagten Summe in Höhe von 2.343.877,00 €. Im Vorjahr 2017 lag dieser Entnahmebetrag bei 4.151.904,32 €. m Jahr 2018 fand keine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt, ihr Bestand zum 31.12.2018 beträgt nun 4.113.450,74 €.

  •  Die Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 851.657,88 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 792.750,00 € wurde somit um 58.907,88 € (= 7,43%) überschritten. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahre 2017 ist diese Einnahmeposition um 24.815,34 € oder 3,00% schwach gestiegen. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug 826.842,54 €.

  •  Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 400.340,34 € erzielt. Auf die Straßenausbaubeiträge entfielen dabei erstmals keine Einnahmen mehr. Der Haushaltsansatz der Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 82.000,00 € wurde dabei mit einem Betrag in Höhe von 318.340,34 € (= 388,22%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen von -859.617,49 € bzw. 68,23% (Rechnungsergebnis 2017: 1.259.957,83 €).

  •  Die im Jahr 2018 erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen, die auf Gruppierungsziffer 36 veranschlagt sind, betrugen im betrachteten Rechnungsjahr 1.934.223,95 €. Der im Haushaltsplan 2018 erwartete Wert in Höhe von 2.078.500,00 € wurde damit um 144.276,05 € (= 6,94%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres, mit einem Wert in Höhe von 519.670,24 €, bedeutete dies eine erhebliche Steigerung um 1.414.553,71 € (= 272,20%).


AUSGABEN

  •  Die Ausgaben für die Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2018 auf insgesamt 2.107.821,82 € und überschritten damit den Haushaltsansatz in Höhe von 310.752,00 € deutlich um 1.797.069,82 €. Von den zugeführten  
2.107.821,82 € entfallen 371.510,36 € auf die Zuführung zu Sonderrücklagen, weitere 131.165,21€ auf die Zuführung zu Bausparverträgen. Der verbleibend größte Anteil in Höhe von 1.605.146,25 konnte im Rahmen des Abschlusses des Vermögenshaushaltes 2018 der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2018 kann der Anlage 8 entnommen werden.

  •  Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im betrachteten Rechnungsjahr 2018 auf insgesamt 100.505,60 €. Das Rechnungsergebnis liegt damit um 847.114,40 € € (= 89,39%) unter dem veranschlagten Wert in Höhe von 947.620,00 €, und auch um 1.384.388,33 € € unter dem Ergebnis der Jahresrechnung 2017 (Rechnungsergebnis 2017: 1.484.893,93 €).

  •  Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf Gruppierungsziffer 935, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.120.156,58 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.237.310,00 € wurde damit um 117.153,42 € (= 9,47%) unterschritten. Im Jahr 2018 bedeutende Ausgabepositionen waren: Die Ersatzbeschaffung eines neuen Kurierfahrzeuges für die Verwaltung (19.990,30 €), Ausgaben in Höhe von 685.100,00 € für die neue Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen und Beschaffungsmaßnahmen für die Grundschule Süd und die Uli-Wieland-Mittelschule in Höhe von 54.488,69 € (u.a. für die Erneuerung der Ausstattung in den Klassenzimmern). Investitionen in Beschaffungen für den städtischen Bauhof  (u.a. Kehrmaschine, mobiles Gerüst, Fahrzeugbeschaffung) verursachten einen weiteren Kostenaufwand in Höhe von 76.003,75 €.
 Nicht alle der im Haushalt 2018 geplanten Beschaffungsmaßnahmen konnten 2018 erledigt werden, ein Teil der Ausgaben wurde in Form von Haushaltsausgaberesten für künftige Zahlungen in das Jahr 2019 vorgetragen.

  • Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95 und 96) war im Haushaltsplan 2018 insgesamt ein Betrag in Höhe von 7.875.900,00 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2018 wurden davon 6.639.149,74 € verausgabt. Der Ansatz wurde damit um -1.236.750,26 € (= 15,70%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2017 in Höhe von 5.529.674,48 € sind die Ausgaben für Baumaßnahmen allerdings wieder gestiegen, um 1.109.475,26 € (= 20,06%).



Betrachtet man allein die Höhe der geleisteten Zahlungen des Haushaltsjahres 2018 zählten folgende Baumaßnahmen zu den umfangreichsten:

-
Grundschule Vöhringen-Nord, Verwaltungsräume mit Schülerhort
549.536,09 €
-
Uli-Wieland-Mittelschule, Sanierungen (u.a. Ost- und Westtrakt
375.014,68 €
-
Uli-Wieland-Schule, Außenanlagen
281.444,31 €
-
Dorfmitte Thal
456.155,63 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße
99.817,25 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße - Abwasserbeseitigung
234.800,00 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße - Wasserversorgung
87.899,66 €
-
Kindertagesstätte "St. Michael", Aufstockung
516.389,20 €
-
Kindertagesstätte "Rappelkiste", Sanierung mit Erweiterung
427.034,97 €
-
Josef-Cardijn-Haus, Erneuerung der Fenster
168.758,74 €
-
Breitbandnetz
277.960,00 €
-
Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I, Hauptwasserleitung
146.821,06 €
-
Landgasthaus "Zum Brückle" (u.a. Sanierung Küche)
155.397,16 €
-
Wohnbau Schützstraße/ Illerberg
395.934,56 €



  •  Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurden im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 288.762,24 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz wurde um 237,76 € (= 0,08%) geringfügig unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ist diese Ausgabeposition um 64.097,21 € (= 28,53%) gestiegen.

  • Die Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 125.230,13 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz (476.740,00 €) um 351.509,87 € (= 73,73%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (202.341,28 €) hat der Wert abgenommen: Verringerung um 77.111,15 € (= 38,11%).
       

Die Jahresrechnung 2018 wird am 08.10.2019 und 09.10.2019 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson und Frau Stadtkämmerin Gluitz geben folgende Eckdaten zur Jahresrechnung 2018 bekannt:
  • Verwaltungshaushalt                                                Ergebnis: 35.298.421,11 €
       Ansatz: 32.225.322,00 €
        3.073.099,11 €
        9,54%

  • Vermögenshaushalt                                                Ergebnis: 10.456.114,15 €
Ansatz: 11.482.699,00 €
        -1.026.584,85 €
        -8,94%

  • Gesamthaushalt                                                        Ergebnis: 45.754.535,26 €
       Ansatz: 43.708.021,00 €
        2.046.514,26 €
        4,68%

  • Zuführungsrate des Verwaltungs-
zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)                                                Ergebnis: 6.817.143,58 €
        Ansatz: 2.378.253,00 €
        4.438.890,58 €
        186,65%

  • Kreditaufnahme/Schuldenstand                                        IST-Ergebnis: 0,00 €
 Ansatz: 3.637.567,00 €
 -3.637.567,00 €

IST-Schuldenstand zum 31.12.2018:                                5.438.567,06 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2018)
zum 31.12.2018:                                                        7.438.567,06 €

IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018:                        402,86 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018:                        551,00 €

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2018:                Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 2.000.000,00 €
=  2.000.000,00 €
       =  100,00%

      Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2018:                Ergebnis: 1.605.146,25 €
Ansatz: 0,00 €
 1.605.146,25 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018:                         4.113.450,74 €

  • Zuführung zu Bausparvertrag im Jahr 2018:                        131.165,21 €

       Stand der Rücklage Bausparvertrag zum 31.12.2018:                532.871,59 €


  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000
    (Abwasserbeseitigung)                                                211.480,81 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:                                  1.053.578,67 €

  • Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000
(Abwasserbeseitigung)                                                160.022,00 €
(Abschreibungserlöse auf Wiederbeschaffungszeitwerte)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:                                160.022,00 €

  • Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200
(Abfallbeseitigung)                                                   74.267,11 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:                                   91.027,72 €

  • Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 8150
(Wasserversorgung)                                                        0,00 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018:                                        0,00 €

  • Grundschule Süd
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“                        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018                                    10.068,21 €

  • Grundschule Nord
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“                        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018                                      6.766,78 €

  • Grundschule Illerberg
     Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“                        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018                                      2.116,33 €

  • Uli-Wieland-Mittelschule
       Zuführung/ Entnahme Sonderrücklage „Lernmittel“                        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2018                                      6.575,67 €

  • Auf das Haushaltsjahr 2019 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
       
       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
  • aus Vorjahren                                                                0,00 €
  • neu                                                                    72.602,51 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
  • aus Vorjahren                                                        630.050,00 €
  • neu                                                                  3.435.750,00 €
     
       * Haushaltsausgabereste        
  • aus Vorjahren                                                        736.103,61 €
  • neu                                                                  4.590.284,33 €


Entwicklung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes





 
 
Mehrung (+)/
Minderung (-)

2009
5.694.523,18 €
 

2010
3.216.868,42 €
-2.477.654,76 €

2011
3.525.851,92 €
308.983,50 €

2012
7.137.629,14 €
3.611.777,22 €

2013
8.974.492,43 €
1.836.863,29 €

2014
8.212.818,16 €
-761.674,27 €

2015
3.739.553,49 €
-4.473.264,67 €

2016
5.637.154,42 €
1.897.600,93 €

2017
3.625.196,99 €
-2.011.957,43 €

2018
5.326.387,94 €
1.701.190,95 €





Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 6.3

Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2018:

Der Gesamthaushalt 2018 erreichte ein Volumen von 45.754.535,26 € und liegt damit um
2.122.606,08 € (= 4,86%) über dem Ergebnis des Vorjahres (43.631.929,18 €).

Dabei schloss der Verwaltungshaushalt 2018 in Einnahmen und Ausgaben mit einem Rechnungs-ergebnis von 35.298.421,11 € über dem prognostizierten Wert in Höhe von 32.225.322,00 €. Er liegt damit um 3.073.099,11 € bzw. 9,54% über dem Haushaltsansatz 2018 und um 2.367.862,21 € bzw. 7,19% über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (32.930.558,90 €).

Im Vermögenshaushalt schloss die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2018 in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.456.114,15 € ab. Damit lag der Vermögenshaushalt unter dem prognostizierten Wert in Höhe von 11.482.699,00 € und um 245.256,13 € (= 2,29%) auch unter dem Sollabschluss des Vorjahres.

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


  •  Die Gewerbesteuereinnahmen lagen 2018 erneut über dem Niveau des Vorjahres. Erfreulicherweise übertrafen sie mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 8.743.652,40 € auch die Erwartungen des im Haushaltsplan angesetzten Wertes (5.300.000 €). Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer lag damit um 3.443.652,40 € (=64,97%) über dem Haushaltsansatz und um 1.036.209,99 € (=13,44%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres.

  •  Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 8.217.420,00 € um 92.420,00 €
(= 1,14%) über dem Haushaltsansatz von 8.125.000,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 bedeutete dies Mehreinnahmen von 171.921,00 € (= 2,14%). Die sich kontinuierlich positiv entwickelnde Einkommensteuerbeteiligung blieb damit auch im Jahr 2018 eine wichtige und nachhaltige Säule der kommunalen Finanzierung.

  •  Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis 1.023.523,00 €) lag um 7.523,00 € (= 0,74%) über dem Haushaltsansatz von 1.023.523,00 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 bedeutete dies Mehreinnahmen von 27.509,00 € (= 2,76%).

  •  Die Stadt erhielt 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.968.452,00 €, 934.936,00 € mehr als im Vorjahr (1.033.516,00 €). Die Schlüsselzuweisungen lagen damit um 452,00 € über dem Haushaltsansatz (1.968.000,00 €) und um 934.936,00 € (= 90,46%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres. Ursächlich hierfür war die gegenüber 2017 leicht gesunkene Steuerkraft im Jahr 2018 (Steuerkraft/ Einwohner 2017: 943,47 €, 2018:
922,90 €).

  •  Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 22.926.452,43 € um 3.729.702,43 € (=19,43%) über dem Ansatz von 19.196.750,00 € und um 2.401.510,27 € (=11,70%) über dem Vorjahreswert.

  •  Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (veranschlagt auf den Gruppierungsziffern 10,11 und 12) in Höhe von 3.786.750,00 € wurde um 46.103,37 € (=1,22%) leicht überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 waren dies Mehr-einnahmen in Höhe von 91.942,00 € (=2,46%).

  •  Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14 und 15) in Höhe von
776.235,00 € wurde mit tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 578.789,47 € um 197.445,53 € (= 25,44%) unterschritten, gegenüber dem Vorjahr 2017 war dies eine Steigerung um 78.571,77 € (= 15,71%).

  •  Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 bis 168) konnten im Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 771.213,66 € erzielt werden. Der Ansatz von 663.650,00 € wurde damit um insgesamt 107.563,66 € (= 16,21%) überschritten. Gegenüber 2017 waren dies Mehreinnahmen von 3.805,30 € oder 0,50%.  

  •  Die Zinseinnahmen (veranschlagt auf der Gruppierungsziffer 20) gingen auch im Rechnungsjahr 2018 weiter zurück und beliefen sich im Jahr 2018 auf nur noch 1.185,50 €. Der Ansatz von 1.900,00 € wurde somit um 714,50 € (= 37,61%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen in Höhe von 824,32 € (= 41,01%).

  •  Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt
322.954,75 € lagen um 20.954,75 € (= 6,94%) über dem Haushaltsansatz (302.000,00 €), und um 22.009,34 € (= 7,31%) über dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (300.945,41 €).

  •  Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich und privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 2.266.310,00 € konnten gegenüber dem veranschlagten Wert um 275.014,08 € (= 12,13%) gesteigert werden. Auch gegenüber dem Vorjahr waren dies Mehreinnahmen in Höhe von 198.952,01 € (= 8,49%).
       
       AUSGABEN

  •  Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 6.876.120,32 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 6.978.465,00 € um 102.344,68 € (= 1,47%). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Personalausgaben somit um 250.488,82 € (= 3,78%).

  •  Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50 und 51) beliefen sich im Jahr 2018 auf 1.530.802,20 €. Damit unterschritten sie den Planansatz um 99.507,80 € (= 6,10%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017 bedeutete dies eine Steigerung um 99.427,70 € (= 6,95%).

  •  Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2018 einen Kostenaufwand von 207.749,52 €. Der Haushaltsansatz von 217.490,00 € wurde damit um 9.740,48 €
(= 4,48%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017 bedeutete dies Mehrausgaben in Höhe von 9.741,27 € oder 4,92%.

  •  Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) schlugen im Jahr 2018 mit insgesamt 155.046,86 € zu Buche. Der Haushaltsansatz in Höhe von 185.435,00 € wurde damit um 30.388,14 € (= 16,39%) unterschritten. 2017 lagen die Ausgaben für Mieten und Pachten noch bei 126.382,58 €. Dies entspricht einer Steigerung von 28.664,28 € bzw. 22,68%.

  •  Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr auf insgesamt 908.688,65 €. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 1.046.190,00 € konnten damit um -137.501,35 € (= 13,14%) unterschritten werden. Gegenüber dem Vorjahr 2017 bedeutet dies jedoch Mehrausgaben bei der Bewirtschaftung in Höhe von 36.142,35 € (= 4,14%).

  •  Die der Gruppierungsziffer 55 zugeordneten Kosten für die Wartung und den Unterhalt der Fahrzeuge lagen 2018 bei 130.643,21 €. Sie lagen damit um 10.156,79 € (= 7,21%) unter dem Planwert in Höhe von 140.800,00 €, und auch um 15,74% unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (155.040,46 €). Im Jahr 2017 musste unter anderem die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen instandgesetzt werden, um die Betriebssicherheit der Drehleiter sicherzustellen (Kosten Reparatur einschl. Leihfahrzeug rd. 33.800 €).

  •  Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben mit den Kosten für die Schülerbeförderung (Gruppierungsziffern 56 und 57-63, 639) betrugen im Jahr 2018 insgesamt 2.085.911,90 €. Sie unterschritten damit um 306.588,10 € oder 12,81% den Haushaltsansatz von 2.085.911,90 €. Das Rechnungsergebnis 2017 wurde um 138.750,91 € (= 7,13%) überschritten.

  •  Die sonstigen Geschäftsausgaben, wie beispielsweise Bürobedarf, Literatur, Post- und Fernsprechgebühren, Mitgliedsbeiträge (Gruppierungsziffer 65 und Gruppierungsziffer 66) beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 421.754,51 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2018 wurde somit um 106.997,49 € (= 20,24%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2017 sind diese Kosten leicht gestiegen, um 13.645,64 € bzw. 3,34%.

  •  Der Haushaltsansatz für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672), u.a. mit der Kostenerstattung für die Verkehrsüberwachung an die Stadt Illertissen, in Höhe von 116.000,00 € wurde mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 94.601,59 € um 21.398,41 € (= 18,45%) unterschritten. Auch gegenüber dem Vorjahr haben sich die Ausgaben um 2,57% weiter verringert (Rechnungsergebnis 2017: 97.095,92 €).

  • Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2018 in Höhe von insgesamt 2.905.992,11 € geleistet. Zu den von der Stadt geleisteten Zuschüssen zählen unter anderem die Zuschüsse an die katholische Jugendfürsorge, an die Träger der freigemeinnützigen Kindertagesstätten, an Musikschule, Volkshochschule, Hospiz und die Vereine. Der Haushaltsansatz wurde um 75.997,89 € (= 2,55%) unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr 2017 haben sich die geleisteten Zuschüsse um 263.424,14 € (= 9,97%) erhöht.

  •  An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie die Schülerhorte „St. Michael“ und „Nord“ (freigemeinnützige Träger) wurden im Jahr 2018 staatliche Zuschüsse gem. Art. 18 ff BayKiBiG in Höhe von insgesamt 1.222.028,55 € weitergeleitet. Der Planansatz wurde damit um 97.228,55 € (= 8,64%) überschritten. Die Kostenerhöhung gegenüber dem Vorjahr 2017 lag bei 110.713,64 € (= 9,96%).
Der kommunale Anteil der Zuschüsse lag 2018 bei 1.067.424,63 € gegenüber 953.074,47 € im Vorjahr.

  •  Die im Haushaltsplan 2018 auf Gruppierungsziffer 80 veranschlagten Zinsausgaben in Höhe 75.000,00 € wurden um 28.036,05 € (= 37,38%) unterschritten. Das Rechnungsergebnis 2018 weist einen Wert in Höhe von 46.963,95 € aus. Gegenüber dem Vorjahr waren dies Minderausgaben in Höhe von 2.548,34 € (= 5,15%).

  •  Aufgrund der über den Erwartungen liegenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2018 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2018 mit 1.430.651,00 € um 303.651,00 € (= 26,94%) über dem Haushaltsansatz in Höhe von 1.127.000,00 €. Gegenüber dem Vorjahr 2017 waren dies Minderausgaben in Höhe von 704.911,00 € (= 33,01%).  

  •  Die Kreisumlage lag im Jahr 2018 mit 6.353.271,57 € um 21.728,43 € (= 0,34%) knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (6.353.271,57 €). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für die Kreisumlage an. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug noch 6.248.507,65 €, ein Aufwuchs um 104.763,92 € bzw. 1,68%.

  •  Bei den kostenrechnenden Einrichtungen ergab der nach betriebswirtschaftlichen Gesichts-punkten ermittelte Ausgleichsbetrag nur beim Unterabschnitt 7000 (Abwasserbeseitigung) eine rechnerische Überdeckung. Hier ergab sich ein Überschuss in Höhe von 211.480,81 €, der der Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt wurde.
Bei den Unterabschnitten 7200 (Abfallbeseitigung) und 8150 (Wasserversorgung) ergab sich beim Abschluss nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rechnerisch eine Unterdeckung. Der rechnerische Fehlbetrag wurde – soweit möglich - jeweils den Sonderrücklagen entnommen (UA 7200: 74.267,11 €, UA 8150: 0,00 €).

B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


  •  Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000 und 3030) in Höhe von insgesamt 7.188.653,94 € überschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 2.539.005,00 € deutlich um 4.649.648,94 € (= 183,13%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2017 bedeutete dies für den Vermögenshaushalt Mehreinnahmen in Höhe von 2.417.708,59 € (= 50,68%).

  •  Im Rechnungsjahr 2018 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffer 3000) ein Betrag in Höhe von 6.817.143,58 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführungen zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (2.378.253,00 €) bedeutete dies eine erfreuliche Steigerung um 4.438.890,58 € (= 186,65%). Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (4.561.495,70 €) konnte eine erhebliche Steigerung um 2.255.647,88 € oder 49,45% verzeichnet werden.

  •  Die Rücklagenentnahmen (veranschlagt auf Gruppierungsziffer 31) lagen mit 74.488,04 € um 2.269.388,96 € (= 96,82%) unter der im Haushaltsplan des Jahres 2018 veranschlagten Summe in Höhe von 2.343.877,00 €. Im Vorjahr 2017 lag dieser Entnahmebetrag bei 4.151.904,32 €. m Jahr 2018 fand keine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt, ihr Bestand zum 31.12.2018 beträgt nun 4.113.450,74 €.

  •  Die Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 34) beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 851.657,88 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 792.750,00 € wurde somit um 58.907,88 € (= 7,43%) überschritten. Auch gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahre 2017 ist diese Einnahmeposition um 24.815,34 € oder 3,00% schwach gestiegen. Das Rechnungsergebnis des Vorjahres betrug 826.842,54 €.

  •  Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 400.340,34 € erzielt. Auf die Straßenausbaubeiträge entfielen dabei erstmals keine Einnahmen mehr. Der Haushaltsansatz der Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 82.000,00 € wurde dabei mit einem Betrag in Höhe von 318.340,34 € (= 388,22%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies Mindereinnahmen von -859.617,49 € bzw. 68,23% (Rechnungsergebnis 2017: 1.259.957,83 €).

  •  Die im Jahr 2018 erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen, die auf Gruppierungsziffer 36 veranschlagt sind, betrugen im betrachteten Rechnungsjahr 1.934.223,95 €. Der im Haushaltsplan 2018 erwartete Wert in Höhe von 2.078.500,00 € wurde damit um 144.276,05 € (= 6,94%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres, mit einem Wert in Höhe von 519.670,24 €, bedeutete dies eine erhebliche Steigerung um 1.414.553,71 € (= 272,20%).

AUSGABEN

  •  Die Ausgaben für die Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) beliefen sich im Rechnungsjahr 2018 auf insgesamt 2.107.821,82 € und überschritten damit den Haushaltsansatz in Höhe von 310.752,00 € deutlich um 1.797.069,82 €. Von den zugeführten  
2.107.821,82 € entfallen 371.510,36 € auf die Zuführung zu Sonderrücklagen, weitere 131.165,21€ auf die Zuführung zu Bausparverträgen. Der verbleibend größte Anteil in Höhe von 1.605.146,25 konnte im Rahmen des Abschlusses des Vermögenshaushaltes 2018 der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Der Stand der Rücklagen zum 31.12.2018 kann der Anlage 8 entnommen werden.

  •  Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im betrachteten Rechnungsjahr 2018 auf insgesamt 100.505,60 €. Das Rechnungsergebnis liegt damit um 847.114,40 € € (= 89,39%) unter dem veranschlagten Wert in Höhe von 947.620,00 €, und auch um 1.384.388,33 € € unter dem Ergebnis der Jahresrechnung 2017 (Rechnungsergebnis 2017: 1.484.893,93 €).

  •  Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf Gruppierungsziffer 935, wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.120.156,58 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.237.310,00 € wurde damit um 117.153,42 € (= 9,47%) unterschritten. Im Jahr 2018 bedeutende Ausgabepositionen waren: Die Ersatzbeschaffung eines neuen Kurierfahrzeuges für die Verwaltung (19.990,30 €), Ausgaben in Höhe von 685.100,00 € für die neue Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen und Beschaffungsmaßnahmen für die Grundschule Süd und die Uli-Wieland-Mittelschule in Höhe von 54.488,69 € (u.a. für die Erneuerung der Ausstattung in den Klassenzimmern). Investitionen in Beschaffungen für den städtischen Bauhof  (u.a. Kehrmaschine, mobiles Gerüst, Fahrzeugbeschaffung) verursachten einen weiteren Kostenaufwand in Höhe von 76.003,75 €.
 Nicht alle der im Haushalt 2018 geplanten Beschaffungsmaßnahmen konnten 2018 erledigt werden, ein Teil der Ausgaben wurde in Form von Haushaltsausgaberesten für künftige Zahlungen in das Jahr 2019 vorgetragen.

  • Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95 und 96) war im Haushaltsplan 2018 insgesamt ein Betrag in Höhe von 7.875.900,00 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2018 wurden davon 6.639.149,74 € verausgabt. Der Ansatz wurde damit um -1.236.750,26 € (= 15,70%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2017 in Höhe von 5.529.674,48 € sind die Ausgaben für Baumaßnahmen allerdings wieder gestiegen, um 1.109.475,26 € (= 20,06%).

Betrachtet man allein die Höhe der geleisteten Zahlungen des Haushaltsjahres 2018 zählten folgende Baumaßnahmen zu den umfangreichsten:

-
Grundschule Vöhringen-Nord, Verwaltungsräume mit Schülerhort
549.536,09 €
-
Uli-Wieland-Mittelschule, Sanierungen (u.a. Ost- und Westtrakt
375.014,68 €
-
Uli-Wieland-Schule, Außenanlagen
281.444,31 €
-
Dorfmitte Thal
456.155,63 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße
99.817,25 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße - Abwasserbeseitigung
234.800,00 €
-
Ausbau Untere/ Obere Hauptstraße - Wasserversorgung
87.899,66 €
-
Kindertagesstätte "St. Michael", Aufstockung
516.389,20 €
-
Kindertagesstätte "Rappelkiste", Sanierung mit Erweiterung
427.034,97 €
-
Josef-Cardijn-Haus, Erneuerung der Fenster
168.758,74 €
-
Breitbandnetz
277.960,00 €
-
Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I, Hauptwasserleitung
146.821,06 €
-
Landgasthaus "Zum Brückle" (u.a. Sanierung Küche)
155.397,16 €
-
Wohnbau Schützstraße/ Illerberg
395.934,56 €

  •  Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurden im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 288.762,24 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz wurde um 237,76 € (= 0,08%) geringfügig unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres ist diese Ausgabeposition um 64.097,21 € (= 28,53%) gestiegen.

  • Die Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 125.230,13 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz (476.740,00 €) um 351.509,87 € (= 73,73%). Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres (202.341,28 €) hat der Wert abgenommen: Verringerung um 77.111,15 € (= 38,11%).

Die Jahresrechnung 2018 wird am 08.10.2019 und 09.10.2019 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.

Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis.

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6. Erweiterung Hochbehälter Vöhringen; Neubau einer Speicherkammer; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 6

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

„Der Auftrag für den Neubau einer neuen Trinkwasserspeicherkammer wird an die
Fa. Motz Baubetriebsgesellschaft GmbH & Co KG, Illertissen, zu den Bedingungen
und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.06.2019  vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 1,135 Mio € werden der Haushaltsstelle 81500.9606 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 7
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7.1. Regionalverband Donau-Iller Information Herr Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson gibt hierzu folgend Information:

„Der Regionalverband Donau-Iller ist bekanntlich der formale Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung in der ca. 5.460 km2 großen Region Donau-Iller.
Die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach sowie der Stadtkreis Ulm bilden den baden-württ. Teil der Region.
Auf der bayerischen Seite umfasst die Region die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu sowie die kreisfreie Stadt Memmingen.

Zu seinen Aufgaben gehört mit die Erstellung oder Fortentwicklung des Regionalplanes.

Der Regionalplan ist eine zusammenfassende, überörtliche Leitvorstellung zur Ordnung und Entwicklung einer Region und maßgebend für die Bereiche Siedlung, Verkehrswesen, Wirtschaft und Freiraum.
Für die Erarbeitung des Regionalplans sind aktuelle, rechtliche Bestimmungen
durch die Vorgaben des Staatsvertrages und übergeordnete Planungsebenen, insbesondere die LEPs (Landesentwicklungsprogramm für Bayern bzw. der Landes-entwicklungsplan für Baden-Württemberg) maßgeblich.

Nach insgesamt fünf Teilfortschreibungen des Regionalplans ergab sich die Notwendigkeit einer Gesamtfortschreibung.

Die Verbandsversammlung hat am Dienstag, 23. Juli 2019, den Anhörungs entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller einschließlich der Darstellungen und Festlegungen in der Raumstruktur- und Raumnutzungskarte einstimmig geschlossen.

Der Entwurf des Regionalplanes wird nun zur Einsichtnahme ausgelegt.
Auch wird nun das Anhörungsverfahren durchgeführt.

Wir werden uns im Herbst 2019 mit dieser Thematik auch im Stadtrat befassen.“

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 8
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8.1. E-Auto der SWU Anfrage Herr Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Walk erkundigt sich, wie stark das von der SWU zur Verfügung gestellte E-Fahrzeug genutzt wird und bittet, auf die diesbezügliche Möglichkeit regelmäßig im Wochenblatt Extra hinzuweisen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass von der Stadtverwaltung fünf Nutzer eingetragen sind. Die Inanspruchnahme von der Bürgerschaft ist nicht bekannt, sie dürfte aber noch nicht sehr stark sein. Er werde im Wochenblatt Extra gerne regelmäßig einen Hinweis geben.

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8.2. Sauberhaltung von Straßen Anregung Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Gutter bedankt sich zunächst für die Pflegearbeiten im Friedhof Vöhringen Nord und bittet, auch in der Ulmer Straße den Bereich von der Frauenstraße bis zum Kreisverkehr „Lepple“ eine gesonderte Reinigungsaktion durchzuführen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Weitergabe an den Stadtbauhof zu.

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8.3. Staubfreimachung der Waldseestraße in Illerzell Anfrage Herr Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 8.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Neher möchte wissen, wann die in Aussicht gestellte Staubfreimachung der
Waldseestraße in Illerzell von der Schranke bis zum Aussiedlerhof Stegmann durchgeführt wird.

Antwort:
Herr Schmid erläutert, dass die Kosten für eine Oberflächenbehandlung ermittelt worden sind (ca. 7.000 € / 8.000 €) und demnächst in Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Janson die Auftragsvergabe hierzu erfolgen wird.

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8.4. Bauvorhaben der VR-Bank in der Ulmer Straße Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö 8.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer möchte wissen, ob durch das Bauvorhaben der VR-Bank in der
Ulmer Straße das Bachbett des Mühlbaches in der Bachgasse tangiert wird, nachdem dort auch eine Tiefgarage vorgesehen ist.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass diese Frage wohl Gegenstand
der konkreten Baugenehmigung sei und, soweit erforderlich, entsprechende Auflagen durch das Landratsamt  Neu-Ulm bzw. das Wasserwirtschaftsamt festgesetzt werden.

Datenstand vom 27.09.2019 07:51 Uhr