Datum: 21.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.01.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.02.2019 - öffentlicher Teil
2 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2019;
3 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2018 - 2022
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Sanierung des Illerkanals im Bereich der Damm- und Uferstraße in Illerzell Anregung Herr Maier

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.01.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.01.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 1.2

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019.

Abstimmungsergebnis:        Haupt- und Umweltausschuss        13 : 0 angenommen
                               Bau- und Verkehrsausschuss        13 : 0 angenommen

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.02.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 22.02.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö Beschließend 2

Empfehlung

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2019. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung des Haushalts in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019 und die von Frau Gluitz vorgenommenen und der Sitzung ausgelegten Modifizierungen. Daran schließt sich die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson an, die nach einführenden allgemeinen Ausführungen zum Haushalt nachfolgend auszugweise wiedergegeben ist:

„Von der Einnahmenseite stellt sich unser Haushalt nicht schlecht dar.
Wir sind mit den Gewerbesteuereinnahmen und der Einkommenssteuerbeteiligung zumindest zufrieden. Sie gehen in die richtige Richtung, d.h. kontinuierlich nach oben. Andererseits stehen wir auch vor einer Fülle neuer Aufgaben und Herausforderungen, denen wir sehr zeitnah und möglichst in diesem Haushaltsjahr auch gerecht werden wollen. Wir investieren, wie ich dies schon bei den Vorberatungen gesagt habe, in die Zukunft.

Wir haben bei unseren geplanten Investitionen die Zukunft im Blick und diese umfasst nahezu alle Lebensbereiche in der Kommune, angefangen von der Infrastruktur, der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche, der Bildung, der Kinder, Familien und Senioren, der Umwelt und des Klimaschutzes bis hin zu Freizeit, Sport und Kultur.

Unser Haushaltsentwurf hat immerhin ein Volumen in Höhe von immerhin fast 50 Mio. € erreicht. Dies ist eine anspruchsvolle und fordernde Aufgabenstellung für das Jahr 2019.

Doch zunächst zu den Eckdaten des Haushaltsentwurfes:

Der Haushaltsentwurf 2019 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 49.714.121 € auf und liegt damit knapp unter der 50-Millionen-Marke. Er liegt um 6.006.100 € oder 13,74% über dem Ansatz des Haushaltsplanes 2018.

Vom gesamten Haushaltsvolumen entfallen 37.376.826 € auf den Verwaltungshaushalt und 12.337.295 € auf den Vermögenshaushalt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr für den Verwaltungshaushalt eine Steigerung in Höhe von 15,99% und für den Vermögenshaushalt erneut eine Steigerung in Höhe von 7,44%.

Die Gewerbesteuereinnahmen wurden mit einem Betrag in Höhe von 9.100.000 € prognostiziert und liegen damit um 3.800.000 € (71,70% !) über dem Prognosewert des Haushaltes 2018.

Recht erfreulich ist auch die erneute Steigerung bei der Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung auf einen Betrag in Höhe von 8.653.000 €. Dies entspricht einer Zunahme um 6,50% gegenüber dem Vorjahr (Ansatz 8.125.000 €).

Die veranschlagte Einkommensteuerbeteiligung wird als zuletzt größte Einnahmeposition der Stadt in diesem Jahr erstmals wieder seit dem Jahr 2012 von den veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen übertroffen.
 
Die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 922,90 €/ Einwohner (insgesamt: 12.272.716,00 €) ebenfalls auf 1.124,50 €/ Einwohner (insgesamt betrachtet:15.180.741,00 €) erheblich gestiegen.

Aufgrund der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Steuerkraft erhält die Stadt Vöhringen im Jahr 2019 eine Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von nunmehr 880.500 €, eine Minderung um 1.087.500 € gegenüber dem Vorjahr.
 
Hier haben wir sogar mit einem weitaus geringeren Betrag gerechnet, nach unserem ursprünglichen Haushaltsentwurf noch mit einem Betrag in Höhe von 156.800 €.

Der für die Gemeindeschlüsselzuweisungen maßgebliche Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wurde uns, in diesem Jahr am Valentinstag, gerade noch rechtzeitig mitgeteilt.

Die im Haushaltsplanentwurf 2019 weiter veranschlagten Beteiligungsbeträge an der Einkommen- und Umsatzsteuer (999.426 €) sowie des Familienleistungs-ausgleiches (630.500 €) beruhen auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 16. November 2018 mitgeteilten Orientierungswerten.

Die gesamten Steuereinnahmen des UA 9000 liegen im Jahr 2019 damit insgesamt bei 22.867.026 € und damit um 3.449.276 € (17,76%) über dem Prognosewert des Vorjahres (19.417.750 €).


Der Haushaltsplan 2019 sieht bemerkenswerter Weise - und dies trotz Wegfalls der Straßenausbaubeiträge - keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind wie im Vorjahr mit jeweils 325 Prozentpunkten veranschlagt. Ebenso ist für das Jahr 2019 keine Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von derzeit 320% vorgesehen.

Infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 16.755.503 € wird sich dadurch allerdings die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr wieder erhöhen. Die Kreisumlage wurde im Entwurf zum Haushalt 2019 mit einem Betrag in Höhe von 8.126.500 € veranschlagt. Im Jahr 2018 lag die Kreisumlage noch bei 6.375.000 € (bei einer Umlagekraft von 13.099.529 €). Dabei liegt dem Haushaltsentwurf ein gleichbleibender Umlagesatz zur Kreisumlage in Höhe von 48,50 %-Punkten zugrunde. Ich gehe davon aus, dass dieser auch so vom Kreistag beschlossen wird.

Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 7.522.575 € um 544.110 € (7,80%) über dem Ansatz des Vorjahres und um 896.944 € (13,54%) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017.

Der im Haushaltsentwurf veranschlagte kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger, einschließlich des Schülerhortes „St. Michael“, überschreitet erstmals die Millionengrenze und schlägt mit 1.285.000 € zu Buche.

Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt an die freigemeinnützigen Kindertagesstätten, einschließlich des Schülerhortes „St. Michael“, in Höhe von 90% der anderweitig nicht gedeckten Kosten belaufen sich für das Jahr 2019 auf prognostizierte 345.000 €.

Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft (Kindertagesstätte Vöhringen Nord, Kindertagesstätte „Pusteblume“ Illerzell und Kindertagesstätte St. Martin Illerberg), einschließlich des Schülerhortes an der Grundschule Nord, liegt im Jahr 2019 bei 697.500 €. 

Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes wurde im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 mit einem Betrag in Höhe von 2.388.702 € errechnet. Die Zuführungsrate liegt damit deutlich über der Mindestzuführungsrate in Höhe von 478.000 €.

Trotz der im Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.388.702 € und einer veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 3.950.000 € wird zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes jedoch eine Kreditaufnahme in Höhe von nunmehr 3.872.448 € benötigt.

Durch diese im Etat-Entwurf vorgesehene Kreditaufnahme würde sich der Schuldenstand der Stadt Vöhringen zum Ende des Jahres 2019 auf einen Betrag in Höhe von ca. 8,8 Mio. € erhöhen. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde sich von 430,69 € (31.12.2017) auf nunmehr einen Betrag in Höhe von noch vertretbaren 654,30 € erhöhen.

Aus dem Haushaltsjahr 2018 existieren noch offene Kreditermächtigungen (Haushaltseinnahmereste) in Höhe von 2.000.000 €, die bei einer möglichen Inanspruchnahme beim Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2019 berücksichtigt werden müssten (10.833.015,06 €).


Den Haushaltseinnahmeresten des Vermögenshaushaltes zum 31.Dezember 2018 in Höhe von insgesamt 4.065.800,00 € stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 5.326.387,94 € gegenüber.

Während des gesamten Haushaltsjahres 2018 musste nicht auf Mittel aus der Allgemeinen Rücklage zurückgegriffen werden. Bei einer voraussichtlichen Zuführung im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 1.763.500 € würde die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2018 einen rechnerischen Bestand von 4.271.804 € aufweisen. Dieser Rücklagenbestand muss im vorliegenden Etat-Entwurf zur Finanzierung der geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes bis auf die Mindestrücklage aufgezehrt werden.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ist in Höhe von 3.950.000 € vorgesehen. Damit weist die Allgemeine Rücklage zum Ende des Planjahres (31.12.2019) einen voraussichtlichen Bestand in Höhe von 321.804 € auf und liegt damit knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage (309.000 €).

Dies sind die zahlenmäßigen Fakten. Dahinter steckt aber die Zielsetzung, dass wir trotz einer strikten Haushaltsdisziplin leider nicht umhin kommen, erneut einen Kredit aufzunehmen. Dies deshalb, weil wir unverzichtbare und zukunftsweisende Aufgaben für unsere Bürgerschaft erfüllen wollen. Manches von dem, was wir als Ausgaben im Haushalt dargestellt haben, erscheint andererseits auf der Habenseite in Grundstücksaktiva oder amortisiert sich sehr zeitnah in Folgeeinnahmen.

Die Stadt Vöhringen wächst. Wir sind ein ausgezeichneter Wirtschaftsstandort. Unsere Stadt zeigt in vielen Bereichen eine große Dynamik. Wir werden auch als lebendige und aufstrebende Kommune wahrgenommen. Wir haben kontinuierlich die letzten Jahre, man muss fast sagen Jahrzehnte, ganz gezielt in die Verbesserung unserer Infrastruktur und die Stadtentwicklung investiert. Wir stehen auch in einem sehr engen und harten Wettbewerb mit den Nachbarkommunen in der prosperierenden Innovationsregion Ulm. Wir haben gute Potentiale und Perspektiven, die es immer wieder neu zu definieren und auszubauen gilt.

Angesichts der uns zur Verfügung stehenden Mittel mussten wir Prioritäten setzen. Manches Vorhaben schmerzte, wenn es keine Berücksichtigung im Haushalt 2019 finden konnte. Aber unser Haushalt setzt, wie ich meine, die richtigen Schwerpunkte. Erträgt den aktuellen Erfordernissen Rechnung. Er hält bei Gesamtbetrachtung die Waage zwischen einer noch soliden Haushalts-führung und den doch nötigen Investitionen.

Wichtig ist für mich, dass wir in die Infrastruktur investieren und dass die Lebensqualität stimmt. Wir investieren in die Bildung durch den Ausbau unserer Kindertagessstätten, wir investieren in unsere Schulen, wir sind unterwegs in der energetischen Sanierung der öffentlichen Gebäude, wir sind unterwegs im Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, wir sind unterwegs bei der Digitalisierung, wir sind unter-wegs in der qualitativen Verbesserung unserer ökologischen Grundlagen, ja wir schaffen Wohnraum , bezahlbaren Wohnraum wie auch Wohnraum für junge Familien, wir sind bestens aufgestellt im Bereich der Wirtschaft.

Die jüngste Auszeichnung als Top-Gemeinde Wirtschaftsstandort belegt dies. Wir haben Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort und vieles Mehr. Wir haben Handlungsspiele geschaffen und schaffen diese mit unseren im Haushalt aufgenommen Haushaltsansätzen neu. Wir machen Zukunftschancen möglich. Wir stehen auch unter dem Druck immer neuer Herausforderungen. Ohne Zweifel hilft uns in diesem Jahr die gute Einnahmesituation.

Was sind die Einflussfaktoren unseres Haushaltes?
Sicherlich zunächst: Unsere Stadt wächst.
Der Bedarf an Wohnraum steigt.
Der Bedarf an Kindertagestättenplätzen steigt.
Es besteht ein erhöhter Zeitdruck bei den Investitionen in die Kinderbetreuung und die
Schulen.
Die Infrastruktur allgemein muss angepasst werden.
Zur Erfüllung all dieser dringlichen Aufgaben benötigen wir qualifiziertes Personal.
Zu sehen sind aber auch die steigenden Erwartungen und Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger. Auch dies will benannt sein.
Eine große Herausforderung ist nicht zuletzt die Digitalisierung.
Diese lässt sich gar nicht verschieben.

Wir müssen aber gleichwohl im kommenden Jahr auch wieder verstärkt darauf Wert legen, den Haushalt noch mehr zu stabilisieren und auch die Schulden wieder zurückzuführen,
wie dies uns in den zurückliegenden Jahren auch gelungen ist.

Die Themenschwerpunkte werden aber bleiben:

* Kinderbetreuung, Schule, Bildung
* Baulandentwicklung, Wohnen und Gewerbe
* Investitionen in die Infrastruktur
* Sport, Kultur Freizeit
* Digitalisierung

Wenn man eine Klammer um all diese Themenfelder und Themenschwerpunkte setzt kann man dies auf die Kurzformel bringen:

„Die Zukunft aktiv gestalten.“

Wir haben ein sehr gutes Ausstattungsniveau unserer Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Hiervon kann sich jeder vor Ort überzeugen.
Wir investieren nun in das „Digitale Klassenzimmer“.
Wir schaffen neue Kindertagesstätten, um den zukünftigen Bedarf abdecken zu können Wir investieren in die  Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, einer in vielen Kommunen zentralen Aufgabe. Wir schaffen Wohnraum in der Kernstadt und den Stadtteilen. Dabei wollen wir aber gleichzeitig dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegentreten und klar der Innenentwicklung Vorrang vor der Neuausweisung von Wohngebieten geben. Eine solide und den Bedürfnissen angemessene Infrastruktur bleibt weiter eine Kernaufgabe. Davon nimmt die Bevölkerung zwar oftmals keine Kenntnis, weil es schon so selbstverständlich ist und weil sich diese Investitionen meistens „unter der Erde“ abspielen, so Investitionen in das Abwassernetz , der Wohn-und Gewerbeerschließung, der Trinkwasserversorgung und vieles mehr.
Die Attraktivität einer Stadt hängt zudem von der Vielzahl der örtlichen Kultur- Sport und Freizeitangebote ab. Aber auch hier sind wir gut aufgestellt. Unsere Investitionen in das ehrenamtliche Engagement der Vereine können sich mehr als sehen lassen.

Wir haben bei den freiwilligen Leistungen trotz der angespannten Haushaltslage keine Abstriche gemacht. Aber dies lässt sich auch darstellen. In der Kernstadt wie allen Stadtteilen sorgen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür, dass das Leben und Wohnen lebenswert und vielfältig lebendig ist. Deshalb fördern wir diese vielfältigen Vereinsgemeinschaften, ob sozial, karitativ, kulturell oder im Bereich des Sports.

Digitalisierung ist das zentrale Thema des 21. Jahrhunderts. Der durch die digitale Technik ausgelöste Umbruch lässt keinen Bereich des Lebens, des Arbeitens und der Freizeit unberührt. Städte und Gemeinden nehmen in diesem rasanten Veränderungsprozess eine Schlüsselrolle ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei nicht nur in der schulischen Ausbildung, sondern auch auf dem Umbau der Verwaltung und dem Ausbau von E-Governmentangeboten für die Bevölkerung. Hier erfordern nicht zuletzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Erwartungen von Bürgern und Unternehmen ein rasches Handeln.
Klar ist aber auch, dass die Digitalisierung von Verwaltungshandeln nur ein Baustein im Gesamtgebilde einer digitalen Stadt ist. Dennoch ist klar, dass eine digitale Verwaltung, ein „digitales Rathaus“ mittel- und langfristig eine immense Chance bietet, Verwaltungshandeln effizienter, noch transparenter und schneller zu machen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass wir einen sehr ambitionierten Haushalt haben, der von uns einiges abverlangt. Seien Se versichert, dass die Mitarbeiter dieser Aufgabenstellung gerecht werden wollen.Natürlich beeinflussen manche externe Faktoren, wie z.B. überhaupt einen Auftragnehmer aus dem Handwerksbereich zu finden, auch die Zügigkeit der Umsetzung. Doch die Zielsetzung ist klar.

Der diesjährige Etat, der Grundlage und Richtschnur für das Jahr 2019 ist, stellt einen sozial ausgewogenen und anspruchsvollen wirtschafts- und investitionsfreundlichen Haushalt dar.“

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Im Anschluss daran stellt Herr Neher für die CSU-Stadtratsfraktion fest, dass die im Haushalt 2019 veranschlagten Investitionen fraktionsübergreifend Konsens gefunden haben. Alle vorgesehenen Maßnahmen seien sinnvoll und auf die Zukunft ausgerichtet. Es sei jedoch fraglich, ob alle Projekte auch tatsächlich in diesem Jahr realisiert werden können. Die Schwerpunkte liegen im weiteren Ausbau der Infrastruktur für den Bildungsbereich – Stichwort: Bau einer neuen Kindertagesstätte – sowie beim Erwerb von Grundstücken für den bezahlbaren Wohnraum und auch für bauwillige Interessenten, vor allem für junge Familien. Positiv gesehen wird die derzeit verstärkt stattfindende Nachverdichtung von Wohnraum und der damit verbundene sparsame Umgang mit Flächen. Auch im gewerblichen Bereich wirke sich die in den letzten Jahren vorgenommene Ansiedlung von Unternehmen positiv auf die Gewerbesteuereinnahmen aus. Was die „Neue-Rathaus-Mitte“ anbelangt, wird im Laufe des Jahres eine konkrete Planung erwartet. Die hohen Personalkosten sind teilweise durch die tariflichen Lohnsteigerungen begründet und andererseits in den Ausgaben für den sozialen Bereich, der stark zugenommen habe. Um dem Personalmangel in diesem Bereich zu begegnen, sei vereinbart worden, mehr Nachwuchskräfte auszubilden.

Herr Barth bringt für die SPD-Stadtratsfraktion ergänzend zum Ausdruck, dass gesundes Wachstum und vor allem die Nachverdichtung für Vöhringen grundsätzlich positiv zu bewerten sei. Die massivere Bebauung bringe jedoch auch Probleme für den Parkraum mit sich, weshalb in nächster Zeit über den Erlass einer Stellplatzsatzung nachgedacht werden sollte. Bemerkenswert sei, dass in diesem Jahr, trotz der vielfältigen Investitionen, keine Erhöhung der Steuern oder Gebühren vorgesehen sei. Als sehr nachteilig für die Kommunen habe sich bisher die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge herausgestellt, die durch den geringen staatlichen finanziellen Ausgleich nicht kompensiert werden können. Sorge bereite auch der evtl. bevorstehende Nuxit, der sich ebenfalls negativ finanziell für die Landkreiskommunen auswirken könnte.

Herr Kelichhaus schließt sich im Namen der FWG-Stadtratsfraktion weitgehend den Vorrednern an und führt aus, dass es im Vorfeld gelungen sei, durch Zurückstellung von Maßnahmen und durch Veräußerung von Grundstücken den Haushalt 2019 auf ein vertretbares Niveau zu bringen, dass aber dennoch wichtige Investitionen getätigt werden könnten. Trotz höherer Einnahmen komme man allerdings nicht umhin, Kredite aufzunehmen. Im Gegenzug erhalte die Stadt Vöhringen aber auch Immobilienwerte, die bei der Betrachtung der Gesamtbilanz ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Vor der abschließenden Beschlussfassung über den Haushalt bringt Herr Kreisl zum
Ausdruck, dass er dem Haushalt 2019 zwar zustimmen wird, nicht jedoch bezüglich der Investitionen für die das Gebäude in der Schützstraße in Illerberg. Er befürchtet, dass der Mietzins bei der Schützstraße über 7,00 €/m² liegen werde. Er hätte die Lösung über die NUWOG als zielführend gesehen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2019 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2019. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2018 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö Beschließend 3

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2019 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2018 – 2022, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Sachinformation und dem ausdrücklichen Hinweis auf den
mehr programmatischen Charakter des Finanzplanes und Investitionsprogrammes für die Rechnungsjahre 2018 bis 2022 durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2019 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2018 – 2022, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 5
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5.1. Sanierung des Illerkanals im Bereich der Damm- und Uferstraße in Illerzell Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.02.2019 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier führt aus, dass der Kanal im Bereich der Damm- bzw. Uferstraße in Illerzell ca. 100 m nördlich von der Brücke teilweise wieder brüchig ist und dort dringend eine Sanierung vorgenommen werden sollte. Die letzte Reparatur habe nicht sehr lange gehalten.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für diesen Hinweis und sichert eine Weitergabe an das Bauamt zu.

Datenstand vom 27.03.2019 14:54 Uhr