Datum: 26.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.07.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.09.2019 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.09.2019 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Illerzell im Rahmen des kommunalen Förderprogramms; Vorstellung und Billigung der Planung
5 Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens; Namensgebung für die Einrichtung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Alte Poliere in Vöhringen Anfrage Herr Bader
7.2 Spiele- und Familientag Lob Herr Prestele
7.3 Bäume in der Unteren Weiherstraße in Thal Anregung Herr Prestele
7.4 Sperrung des Fliederweges Anfrage Herr Hinterkopf
7.5 Brücke bei der Pizzeria "Taormina" ; Anregung Herr Hinterkopf
7.6 Querungshilfe im Bereich der Heerstraße in Illerberg Anregung Frau Böck

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.07.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.09.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 09.09.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.09.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 12.09.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf zur „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 25.07.2019, fand in der Zeit vom 08.08.2019 bis 09.09.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine schriftliche Äußerung zum Vorentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Solarpark Illerberg“ bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 01.08.2019 an 52 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Stadt Senden vom 21.08.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.08.2019
  • Gemeinde Illerrieden vom 19.08.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 20.08.2019
  • Amprion GmbH vom 13.08.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 13.08.2019
  • Stadt Weißenhorn vom 12.08.2019
  • Schwaben Netz GmbH vom 23.08.2019
  • bayernets GmbH vom 05.08.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 14.08.2019
  • Bistum Augsburg vom 23.08.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 03.09.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 03.09.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 05.09.2019
  • Netze-Gesellschaft Südwest mbH vom 05.09.2019
  • IHK Schwaben vom 06.09.2019
  • Staatliches Bauamt Krumbach vom 06.08.2019
  • Illerkanalverband vom 02.09.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen mit Einwendungen oder Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Aus der Anlage 1 sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ersichtlich, welche keine Stellungnahme abgegeben haben.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" einschl. Begründung mit Stand vom 26.09.2019.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt eingangs aus, dass im Zeichen des Klimawandels vor allem auch die Nutzung regenerativer Energien im Mittelpunkt des Maßnahmenkatalogs stehen. Nachdem in unserer Region die Wasserkraft an der Iller schon weitgehend ausgeschöpft ist und die Nutzung der Windenergie in der Gemarkung Vöhringen nicht wirtschaftlich betrieben werden könne, stelle sich die Nutzung der Sonnenenergie, wie sie im „Solarpark Illerberg“ geplant ist, als eine gute Möglichkeiten dar. Die Nutzung der Solarenergie gilt als schonend für die Natur und den Menschen. Luftschadstoffe entstehen nicht, ebenso wenig werden Treibhausgase freigesetzt. Die Solarenergie sei somit klimaschonend.

Zum geplanten Bauvorhaben selbst erklärt Bürgermeister Janson, das im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nur einige wenige Stellungnahmen eingegangen seien. So werde insbesondere der Forderung der Autobahndirektion Südbayern, dass die vorgesehene Antireflexions-Technologie Stand der Technik ist und die Wirksamkeit dieser Technologie nachgewiesen werde, Rechnung getragen. Ebenso der Anregung des Landratsamtes Neu-Ulm auf ergänzende Begrünung.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" einschl. Begründung mit Stand vom 26.09.2019.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanvorentwurf "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 25.07.2019, fand in der Zeit vom 08.08.2019 bis 09.09.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine schriftliche Äußerung zum Bebauungsplanvorentwurf "Solarpark Illerberg" bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 01.08.2019 an 52 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Stadt Senden vom 21.08.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.08.2019
  • Gemeinde Illerrieden vom 19.08.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 20.08.2019
  • Amprion GmbH vom 13.08.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 13.08.2019
  • Stadt Weißenhorn vom 12.08.2019
  • Schwaben Netz GmbH vom 23.08.2019
  • bayernets GmbH vom 05.08.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 14.08.2019
  • Bistum Augsburg vom 23.08.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 03.09.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 03.09.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 05.09.2019
  • Netze-Gesellschaft Südwest mbH vom 05.09.2019
  • IHK Schwaben vom 06.09.2019
  • Staatliches Bauamt Krumbach vom 06.08.2019
  • Illerkanalverband vom 02.09.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen mit Einwendungen oder Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Aus der Anlage 1 sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ersichtlich, welche keine Stellungnahmen abgegeben haben.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" einschließlich Begründung, Umweltbericht (je Stand vom 26.09.2019) sowie artenschutzrechtliche Prüfung (Stand 26.06.2019).

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Siehe Ausführungen zu Top 2.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" einschließlich Begründung, Umweltbericht (je Stand vom 26.09.2019) sowie artenschutzrechtliche Prüfung (Stand 26.06.2019).

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Illerzell im Rahmen des kommunalen Förderprogramms; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.09.2019 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadt Vöhringen ist der Wohnraumbedarf sicherlich nicht so angespannt wie in den großen bayerischen Ballungsräumen wie München, Augsburg oder Nürnberg-Erlangen.
In letzter Zeit wurde auch durch die Ausweisung diverser neuer Wohnbaugebiete
innerorts wie am Rande der Gemarkung zusätzlicher Wohnraum in der Stadt Vöhringen geschaffen.
Auch „bezahlbares Wohnen“ steht in Vöhringen im Fokus der Kommunalpolitik.
Eine Wohnung zu finden ist nicht leicht.
Sie muss groß genug, aber darf auch nicht zu groß sein.
Sie soll gut geschnitten und soll vor allem bezahlbar sein.
Der steigenden Nachfrage steht jedoch nur ein sehr knappes Angebot gegenüber.
Doch was bedeutet konkret Bezahlbarkeit?
Eine exakte rechtliche Definition hierfür gibt es nicht.
Es soll aber als Richtschnur für eine Wohnung (inklusive aller Betriebskosten) dauerhaft nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens aufgebracht werden müssen und nach Abzug der Warmmiete noch ein Mindestbetrag zur Lebensführung übrig sein.
Bezahlbarer Wohnraum ist somit auch eine soziale kommunalpolitische Frage.
Der Freistaat Bayern hat im Hinblick hierauf die Wohnraumförderung nicht unerheblich erhöht.
Es ist auch Intention der Stadt Vöhringen, sowohl in der Kernstadt wie in
den Stadtteilen Illerberg-Thal und Illerzell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.


Als erstes Projekt wird derzeit im Stadtteil Illerberg-Thal im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms ein 18-Familienhaus errichtet.

Auch im Stadtteil Illerzell soll ein derartiges Projekt initiiert werden.
Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Illerzell wurde hierfür vor geraumer Zeit das Grundstück an der Hauptstraße 28 erworben.

Im Vorfeld wurde durch das Ingenieurbüro Wassermüller in Zusammenarbeit mit der
Stadt Vöhringen mehrere Varianten zur Verlegung der Heustraße in die Hauptstraße erarbeitet.
In der Stadtratssitzung vom 25. Oktober 2018 wurde hierzu die Variante 1 beschlossen.
Die Heustraße soll zukünftig in einem rechten Winkel auf die Hauptstraße treffen.
Die Verlegung ist für das kommende Jahr 2020 angedacht.
Im Ergebnis entsteht neben der geänderten Straßenführung auch ein etwas größeres Baugrundstück.
Auf diesem könnte ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen.

Ein erster Planungsentwurf (siehe Anlage 1) wurde vom Architekturbüro Beier aus Vöhringen ausgearbeitet.

Das Gebäude orientiert sich an der Umgebungsbebauung, hat zwei Vollgeschosse und verfügt über ein Satteldach.

Das Haus beinhaltet 2x Zweizimmerwohnung, 2x Dreizimmerwohnung und
1x Vierzimmerwohnung.

Insgesamt werden sieben oberirdische Stellplätze errichtet.
Eine Tiefgarage ist aufgrund des Zuschnitts sowie Größe des Grundstücks (ca. 640 m²) technisch nicht umsetzbar.

Das Mehrfamilienhaus soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms errichtet werden.

Gespräche mit der Regierung von Schwaben hinsichtlich der Förderfähigkeit und den damit verbundenen Voraussetzungen sind im Anschluss an die Bauausschusssitzung bereits terminiert.
 

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Illerzell vom 26.09.2019 wird gebilligt (Anlage 1).

Diskussionsverlauf

Auf Wunsch eines Gremiumsmitgliedes wird die bereits im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellte Planung noch einmal mittels Beamer den Mitgliedern des Vöhringer Stadtrates vorgestellt und erläutert (siehe hierzu auch Anlage zum Protokoll).

In diesem Zusammenhang wird angeregt, den Kellerabgang evtl. zu überdachen, damit dieser Bereich auch bei Regen trocken erreicht werden kann.

Ein Stadtratsmitglied äußert sich in diesem Kontext kritisch zum staatlichen Förderprogramm, mit dem mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Die dabei zugrunde gelegten Mietpreise seien seiner Meinung nach zu hoch und würden dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums so nicht gerecht werden.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Illerzell vom 26.09.2019 wird gebilligt (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Natur- und Waldkindergartens; Namensgebung für die Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Am 01.09.2019 nahm der in Illerberg neu eingerichtete Wald- und Naturkindergarten seinen Betrieb auf. Für diese Einrichtung soll nun eine Namensgebung erfolgen.

Aufgrund der in dem angrenzenden Wald heimischen Füchse sowie des dazugehörigen Baus in der Nähe schlägt die Stadtverwaltung den Namen „Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau“ vor.

Nach § 2 Ziffer 23 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen liegt die Zuständigkeit für die Namensgebung für Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen beim Stadtrat.

Empfehlung

Der neue Wald- und Naturkindergarten Illerberg erhält die Namensbezeichnung „Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau“.

Diskussionsverlauf

Die Gremiumsmitglieder halten den Vorschlag für die Namensgebung des neuen Natur- und Waldkindergartens in Illerberg mit der Bezeichnung „Fuchsbau“ für gut. Lediglich ein Stadtratsmitglied hätte gerne die Benennung in „Waldwichtelkinder“.

Auf Nachfrage nach dem Stand der Anmeldungen und der Personalstärke führt Herr
Bürgermeister Janson aus, dass gegenwärtig drei Kinder von drei Fachkräften betreut werden. Für die nächsten Monate und auch für das neue Kindergartenjahr würden jedoch schon weitere Vormerkungen vorliegen.

Im Gremium wird angeregt, evtl. eine offizielle Einweihung vorzunehmen oder einen Tag der offenen Tür zu veranstalten, damit die Einrichtung in der Öffentlichkeit mehr bekannt wird.

Dies sei nach den Worten von Herrn Bürgermeister Janson vorgesehen.

Abschließend ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der neue Wald- und Naturkindergarten Illerberg erhält die Namensbezeichnung „Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7
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7.1. Alte Poliere in Vöhringen Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Bader spricht die derzeit im Bereich der sog. „Alten Poliere“ vorhandenen Löcher in der Mauer an und erkundigt sich, wer dies gestattet habe.

Antwort:
Herr Schmid und Herr Söhner führen aus, dass es sich um eine private Zufahrt handelt, nachdem im Hof des Eigentümers sehr beengte Verhältnisse herrschen.
Die Gestattung sei jedoch nur vorübergehender Natur.

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7.2. Spiele- und Familientag Lob Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Lob:
Herr Prestele äußerst sich sehr positiv über die beim diesjährigen Spiele- und Familientag vielfältig angebotenen Attraktionen und spricht den für die Organisation zuständigen Verantwortlichen und Teilnehmern ein großes Lob aus.

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7.3. Bäume in der Unteren Weiherstraße in Thal Anregung Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Prestele regt an, die Bäume in der Unteren Weiherstraße in Thal, sofern erforderlich, wieder einmal zurückzuschneiden. Der letzte Baumschnitt dürfte schon ca. fünf bis sechs Jahre zurückliegen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Weitergabe dieser Anregung zu und führt aus, dass die Bäume bei den Kontrollen durch den Stadtbauhof regelmäßig überprüft werden.

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7.4. Sperrung des Fliederweges Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Hinterkopf möchte wissen, wie lange die Sperrung im Fliederweg noch andauert.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Beantwortung im Protokoll zu.

Anmerkung:
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bis Mitte November d.J. ausgestellt.
Der Bauherr hat zugesagt, den Weg baldmöglichst wieder frei zu geben.

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7.5. Brücke bei der Pizzeria "Taormina" ; Anregung Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.5

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Hinterkopf regt an, die Holzbrücke bei der Pizzeria zu streichen und gegen die
Rutscheigenschaften im Winter etwas zu unternehmen.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.

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7.6. Querungshilfe im Bereich der Heerstraße in Illerberg Anregung Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö 7.6

Diskussionsverlauf

Anregung:
Frau Böck gibt die Anregung von Familien im Bereich östlich der Heerstraße in Illerberg weiter, die sich eine Querungshilfe in der Nähe der Kapelle wünschen, nachdem die Kreisstraße sehr stark befahren werde und die Schulkinder oft Mühe haben, diese gefahrlos zu überqueren.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass dieses Anliegen bei der Verkehrsschau vor ca. einem Jahr vom Staatlichen Bauamt abgelehnt worden sei, da das Verkehrsaufkommen für eine Querungshilfe nicht ausreiche. Er werde sich aber gerne noch einmal mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen.

Datenstand vom 25.10.2019 07:09 Uhr