Datum: 28.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.10.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.11.2019 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.11.2019 - öffentlicher Teil
2 Konzeption zu den Friedhöfen Nord, Illerberg und Illerzell; Vorstellung Billigung der Planung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
5 Verlegung des Schulsportplatzes der Grundschule Vöhringen Nord sowie Errichtung einer neuen Kindertagesstätte; Weitere Vorgehensweise; Vorstellung der Planungsvarianten und grundsätzliche Billigung
6 Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen im Gebäude Falkenstraße 28 in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
7 Kommunalwahlen am 15. März 2020 1. Bestellung des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin 2. Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände
8 Sanierung der Möslegasse; Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Bäume im Bereich zwischen Cardijn-Haus und Kirche "St. Michael"; Anfrage Herr Barth
10.2 Verkehrsinsel im Bereich der St. 2031 bei der Einmündung in Richtung Memminger Straße; Anregung Herr Maier
10.3 Hausärztliche Versorgung in Vöhringen; Anregung Herr Maier
10.4 Weihnachtsbeleuchtung Anregung Herr Hinterkopf

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.10.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.10.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.11.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.11.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 06.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Konzeption zu den Friedhöfen Nord, Illerberg und Illerzell; Vorstellung Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.11.2019 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Noch nie in der Geschichte hat sich die Bestattungskultur in unserem Land
und in unseren Kommunen in so kurzer Zeit so drastisch verändert wie in den letzten 30 Jahren.
Die traditionelle Erdbestattung ist sehr stark rückläufig.
Weit über zwei Drittel der Verstorbenen werden heute im Zuge einer Feuerbestattung beerdigt.
Auch in den Stadtteilen setzt sich diese Entwicklung fort.
Neben dem Kostenfaktor sind die Ursachen vermehrter Urnenbeisetzungen auch darin zu sehen, dass immer weniger Angehörige sich der Grabpflege annehmen oder auch keinerlei Angehörige, zumindest in der näheren Umgebung mehr da sind.
Infolge dieser vermehrten Urnenbeisetzungen zeichnen sich auf den Friedhöfen,
und dies bundesweit, immer mehr offene Grabstellen ab.
Diese bieten natürlich kein schönes Bild.
Von heute auf morgen lassen sich diese Grablücken nicht schließen.
Es gilt auch, die unterschiedlichen Ruhezeiten zu beachten.

Festzustellen ist weiter, dass der Wandel der Bestattungskultur stark von ökonomischen, aber auch sozialen Faktoren beeinflusst wird.
Es zeichnet sich ein Trend ab, entgegen der bisherigen Traditionen hin zur stärkeren Individualisierung.

Andererseits zeigt sich auch eine Veränderung in der Erinnerungskultur.
Wir erleben zur Zeit einen tiefgreifenden Wandel in der Trauer- und Friedhofskultur.
Beispielhaft für diesen Wandel sind u.a. Baumbestattungen, Wiesenbestattungen
oder andere Naturbestattungen wie ein Friedwald.
Die Nachfrage auch nach diesen neueren Bestattungsarten ist rasant gestiegen.

Wir haben bei der Neukonzeptionierung versucht,
diese Entwicklungen bei den Überlegungen mit einzubeziehen.
Wir haben auch ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirche geführt.

In Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro B2 aus Laupheim wurden demzufolge für die Friedhöfe Vöhringen Nord, Illerberg und Illerzell erste Konzepte zur Umgestaltung ausgearbeitet.

Weiterer Gesprächsteilnehmer war das Bestattungsinstitut Wedemeyer.

Die Konzepte sollen als Leitfaden für eine spätere Sanierung bzw. Umgestaltung der Friedhofsanlagen dienen.

Der jeweilige Sanierungsbedarf der Friedhöfe ist differenziert zu betrachten.

Ein akuter Handlungsbedarf besteht derzeit am Friedhof Vöhringen Nord.
Hier fehlen klare Strukturen. Durch die vielen freien Gräber sowie die unterschiedlichen Anordnungen entstehen teilweise nicht immer nachvollziehbare Anlagen.

Eine Verbesserung ist aufgrund der vielen Bestandsgräber und den einhergehenden langen Laufzeiten jedoch sehr schwierig.
Ziel des Konzeptes muss es sein, Bereiche, in denen derzeit schon freiere Flächen vorhanden sind, zu nutzen und hier mit einer Umgestaltung Zug um Zug zu beginnen.
Gleichzeitig gibt die Untersuchung vor, an welchem Ort zukünftige Bestattungen noch vollzogen werden können.

Ein weiteres zentrales Thema zum Friedhof Vöhringen Nord ist die aufwendige Pflege und der Unterhalt dieser Anlage.
Erste Maßnahmen zur Vermeidung des steigenden Unkrautbefalls sowie der Verbesserung der Wegesituation werden in der Sitzung gleichfalls dargestellt.

Am Friedhof Illerberg wird derzeit eine neue Urnenwand errichtet.
Weitere Bestattungsformen wie die Bestattung von recycelbaren Urnen in freieren Flächen gibt es aktuell nicht.

Im Friedhof in Illerzell gibt es aufgrund der vor kurzem erfolgten Erweiterung keinen aktuellen Handlungsbedarf.
Einzig der Standort der Container könnte optimiert werden.

Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der Sitzung durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro B2.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die intensive Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 04.11.2019 und stellt nochmals dar, dass sich die Bestattungskultur in Deutschland wie auch die konkreten Bestattungsformen in einem starken Umbruch befinden, weg von den traditionellen Erdbestattungen, hin zu Urnenbestattungen und anderen Bestattungsformen, wie Baum-, Wiesen-, und Naturbestattungen. Auch die Grabpflege bereite für manche Angehörige in der Praxis größere Probleme, weshalb es erforderlich sei, die Friedhöfe zu überplanen und neu zu konzeptionieren.

Er begrüßt hierzu die Landschaftsarchitektin, Frau Viola Naser, die nochmals die einzelnen Planentwürfe zu den Friedhöfen Vöhringen Nord, Illerberg und Illerzell darstellt und erläutert.

Bei der anschließenden Aussprache zum Planentwurf Friedhof Vöhringen Nord wird
angeregt, bei der Belegung der Gräber bzw. Situierung der Urnenwände bzw. Urnengräber darauf zu achten, diese möglichst in der Nähe der Aussegnungshalle vorzunehmen, damit mittel- bis langfristig die weiter entfernten Partiellen frei werden und anderweitig genutzt werden können.

Frau Naser und Herr Söhner führen daraufhin aus, dass sich die vorgestellte Planung vor allem in den gelb markierten Bereichen (s. beiliegenden Plan) als erstes umsetzen lassen würde, weil dort bereits viele Gräber aufgelassen wurden bzw. die Grabnutzung demnächst ausläuft. Das Ordnungsamt wie auch das örtliche Bestattungsunternehmen achten bei der Neubelegung von Grabstellen ohnehin stets darauf, primär die östlichen Grabstellen zu vergeben.

Einigen Gremiumsmitgliedern wäre es wichtig, bei der konkreten Umgestaltung mit dem westlichen  Weg zu beginnen, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern nur als Durchgang genutzt wird. Dieser sollte so gestaltet werden, dass dieser vom Friedhofsbereich abgetrennt wird.

Bei einem anderen Vorschlag, den Grünstreifen entlang des Wielandgleises in das Friedhofsareal einzubeziehen, entgegnet Herr Söhner, dass dieser Bereich aufgrund früherer Planüberlegungen für die Anlage eines Geh- und Radweges vorgesehen ist.

Weiterhin wird angeregt, bei der von Frau Naser vorgeschlagenen zentralen Mittelachse einen markanten Endpunkt auf der Westseite des Friedhofes zu setzen.

Bei der Planung zum Friedhof Illerberg wird ergänzend zu der bereits in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses angeregten Rampe von der Kirche zum östlichen Friedhofsteil eine weitere Möglichkeit aufgezeigt, dass diese auch vom B enefiziatenhaus aus zum Friedhof hinunterführen könnte.

Die verschiedenen Möglichkeiten müssen laut Frau Naser noch auf Machbarkeit geprüft werden.

Zur Planung für den Friedhof Illerzell stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

„Die Aussegnungshalle im Stadtteil Illerzell ist in einem sehr schlechten Zustand und sollte saniert bzw. erneuert werden. Das Dach ist marode, die Wände sind feucht und der Putz blättert ab, Rampen und Treppen sind nicht mehr zeitgemäß, Toiletten u. Wasseranschluss fehlen.
Gerade ältere und behinderte Menschen haben es aktuell sehr schwer an einer Trauerfeier teilzunehmen, da eine Barrierefreiheit nicht gegeben ist.
Wie bei anderen Friedhöfen in der Stadt, sollte eine behindertengerechte Toilette eingebaut  werden, die von Männern und Frauen genutzt werden kann.
Des Weiteren sollte ein frostfreier Wasseranschluss berücksichtigt werden, um die Grabpflege auch in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten.
Ein weiterer Raum für freie Beerdigungen wäre von großem Nutzen. Die Besucher müssten im Winter und bei schlechtem Wetter nicht im Freien stehen.“

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass diese Vorschläge zunächst im Rahmen
der anstehenden Etatberatungen diskutiert und ggf. Mittel in den Haushalt 2020 aufgenommen werden sollten.

Abschließend ergeht sodann folgender Beschluss:

Die in der Sitzung des Stadtrates vom 28. November 2019 vorgestellten Friedhofskonzepte
für den Friedhof Vöhringen Vöhringen Nord, den Friedhof Illerberg und den Friedhof Illerzell werden grundsätzlich gebilligt.

Im Friedhof Vöhringen Nord werden in den gelb markierten Flächen der Friedhofskonzeption keine neuen Gräber vergeben (s. Plan).

Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass der Durchgangsweg innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Friedhof räumlich abgetrennt ermöglicht wird.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurfs der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019, fand in der Zeit vom 17.10.2019 bis 18.11.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine Äußerung zum Vorentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 09.10.2019 an 48 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Gemeinde Bellenberg vom 29.10.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 08.11.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.10.2019
  • Amprion GmbH vom 14.10.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 06.11.2019
  • bayernets GmbH vom 10.10.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 21.10.2019
  • Bistum Augsburg vom 11.10.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 11.11.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 21.10.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 14.11.2019
  • Regionalverband Donau-Iller vom 18.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.10.2019
  • Kreisbrandinspektor vom 11.11.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Anlagen

- Planzeichnung – Stand: 28.11.2019
- Begründung – Stand: 28.11.2019

Empfehlung

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Planentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ mit Begründung mit Stand vom 28.11.2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB festgestellt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, die „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg“ einschließlich Begründung beim Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auch auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 6.11.2019 bezieht, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Planentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ mit Begründung mit Stand vom 28.11.2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB festgestellt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, die „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg“ einschließlich Begründung beim Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019, fand in der Zeit vom 17.10.2019 bis 18.11.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine Äußerung zum Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 09.10.2019 an 48 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Gemeinde Bellenberg vom 29.10.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 08.11.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.10.2019
  • Amprion GmbH vom 14.10.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 06.11.2019
  • bayernets GmbH vom 10.10.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 21.10.2019
  • Bistum Augsburg vom 11.10.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 11.11.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 21.10.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 14.11.2019
  • Regionalverband Donau-Iller vom 18.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.10.2019
  • Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 31.10.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Anlagen
Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“
Fassung vom 28.11.2019
- Planzeichnung – Textteil – 28.11.2019

Aus ökologischen Gründen werden die folgenden Anlagen nicht mehr ausgefertigt; diese können aber jederzeit im Stadtbauamt eingesehen werden:
- Begründung – 28.11.2019
- Umweltbericht -28.11.2019
- SaP Bplan-PV Anlage Illerberg 26.06.2019

Empfehlung

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.11.2019 samt spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 26.06.2019, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, den Bebauungsplan "Solarpark Illerberg", nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson bezieht sich auch hier auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 6.11.2019.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.11.2019 samt spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 26.06.2019, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, den Bebauungsplan "Solarpark Illerberg", nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Verlegung des Schulsportplatzes der Grundschule Vöhringen Nord sowie Errichtung einer neuen Kindertagesstätte; Weitere Vorgehensweise; Vorstellung der Planungsvarianten und grundsätzliche Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.09.2019 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 12. September 2019 wurden erste Überlegungen zur Verlegung der Sportanlagen sowie zum Neubau einer Kindertageseinrichtung in Vöhringen vorgestellt.

Im Nachgang zu dieser Sitzung wurden nun drei mögliche Konzeptionen weiter ausgearbeitet, welche die verschiedenen Szenarien bezüglich zukünftiger Kinderbetreuung in Vöhringen näher erläutern sollen.

Die Variante 1 sieht die Errichtung des Schulsportplatzes sowie den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flur Nr. 455/35 vor.

Das Grundstück ist ca. 5.550 m² groß und bietet Platz für einen Allwetterplatz mit Laufbahn sowie eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit Außenanlagen.

Das Grundstück wäre sicherlich optimal ausgenutzt und würde auch eine räumliche Nähe zur Schulmensa bieten.

In einem dritten Geschoss des Gebäudes könnte zusätzlich Platz für bezahlbaren Wohnraum entstehen.

Parkplätze für Bewohner bzw. Erzieher könnten in einer Tiefgarage Platz finden.

Die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen sowie der Neubau des Caritas Centrums würde jedoch hier zu einer deutlichen Mehrung des Verkehrs durch die Eltern, Erzieherinnen sowie Besucher des Caritas Centrums führen. Mit angrenzender Schule sowie Kindergarten Nord wäre vor allem die Ecke Falkenstraße und Sperberweg zu den Stoßzeiten ganz erheblich überlastet.

Ferner wäre eine mögliche Erweiterungsfläche für eine eventuelle Schulvergrößerung gerade im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen bei der Ganztagesbetreuung genommen.

Der Neubau der 4-gruppigen Kindertagesstätte wäre grundsätzlich im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (ca. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten) förderfähig.

Eine Förderung nach FAG (ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten) würde neben dem Neubau auch die Sanierung des bestehenden Kindergartens Nord erhalten.


Bei Variante 2 erfolgt ein Abbruch des bestehenden Kindergartens Nord und anschließender Neuerrichtung des Schulsportplatzes an dieser Stelle.

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 455/35 würde somit ein Neubau der Kindertagesstätte mit sieben Gruppen erfolgen.

Das o. g. Grundstück wäre mit einer Bebauung in dieser Größenordnung mehr als ausgelastet.

Außenspielflächen und Stellplätze wären gerade noch ausreichend vorhanden.

Neben den hohen Realisierungskosten spricht auch die Größe der Einrichtung gegen eine Verwirklichung.

Aus pädagogischer Sicht ist eine kleinere Tageseinrichtung weitaus besser zu organisieren und für die Kinder verträglicher.

Da, in der Gesamtheit gesehen, lediglich vier neue Kindergruppen entstehen, würden auch nur diese gefördert werden.

Die Variante 3 zeigt die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an einem städtischen Grundstück an der Reiherstraße.

Umliegend entsteht derzeit Wohnbauland.

Eine Ansiedlung an dieser Stelle wäre deshalb gerade für junge Familien, welche sich hier niederlassen werden, von ganz entscheidendem Vorteil.

Eine räumliche Trennung zum Kindergarten Vöhringen Nord könnte zudem einer möglichen entstehenden Konkurrenzsituation entgegenwirken.

Auch die verkehrliche Belastung wäre an dieser Stelle weitaus geringer.

Als „Kompensation“ für den Wegfall von ca. 5 - 6 Einfamilienhausgrundstücken in diesem Areal könnte am Flurstück Nr. 455/35 eine zusätzliche Fläche für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden.

Das o. g. Grundstück würde dafür neben dem Schulsportplatz noch ausreichend Platz bieten.

Die 4 Gruppen wären grundsätzlich voll förderfähig.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt die weitere Verfolgung der Planvariante 3.
Die vorgestellte Planung vom 28. November 2019 wird insoweit gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Eltern in Deutschland bekanntlich schon seit dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. haben. Dieser gilt u.U. bereits für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Das Angebot an Kita-Plätzen unterscheidet sich je nach Region hierbei deutlich. Um den wachsenden Bedarf an Plätzen für die vorschulische Betreuung zu decken, habe man gerade in jüngster Zeit in einem zeitlich engen und auch finanziell fordernden Kraftakt einen Großteil des Bedarfes in Vöhringen abdecken können. Stichwort: Sterntalergruppe, Natur- und Waldkindergarten Illerberg oder die Großtagespflege. Der Bedarf werde gleichwohl auch zukünftig noch steigen, weshalb die Schaffung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Focus stehe. Bekanntlich wachse ja der Bedarf schneller, als geplant und gebaut werden kann. Deshalb gelte es für die Schaffung einer weiteren Kindertageseinrichtung zeitnah die nötigen Weichenstellungen vorzunehmen. Dies auch vor dem Hintergrund einer möglichst höheren Bezuschussung.

In diesem Zusammenhang geht Bürgermeister Janson auch auf das 4. Sonderinvestitionsprogramm des Freistaates Bayern für den Kindertages-einrichtungsausbau ein und erwähnt, dass man wohl – zumindest nach derzeitigem Sachstand  - nicht in den Genuss dieser erhöhten Förderung nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm kommen werde. Das Bayerische Kabinett habe diese Woche beschlossen, zwar weitere Haushaltsmittel für den Ausbau neuer Kita-Plätze bereitzustellen. Damit könnten im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms (SIP) aber nur all die Kommunen von zusätzlichen staatlichen Haushaltsmitteln profitieren, die ihre Anträge bis zum 31. August 2019 bereits bei den Regierungen eingereicht haben. Dies sei bedauerlich, denn die Kommunen benötigen dringend eine finanziell erhöhte Unterstützung für die Schaffung der dringend benötigten neuen Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter. Der Fördertopf sei von Anfang an viel zu gering ausgestattet gewesen.

Letztere Aussage führt zur Enttäuschung im Gremium, nachdem der Gesetzgeber den Rechtsanspruch eingeführt habe, die notwendige finanzielle Unterstützung der Kommunen jedoch ausbleibe.

Herr Söhner stellt sodann unter Bezugnahme auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten
Sitzungsunterlagen detailliert die einzelnen Planvarianten vor:

Beim Konzept I ist die Errichtung einer neuen Schulsportanlage und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf dem freien ca. 5.550 qm großen Grundstück Fl.Nr. 455/35 nördlich des Sperberweges vorgesehen. Bei dieser Variante wären eine optimale Ausnutzung des Grundstücks und eine räumliche Nähe zur Schulmensa gegeben. Mit vier Gruppen würde auch eine überschaubare und pädagogisch sinnvolle Größe der Einrichtung entstehen. In einem dritten Geschoss könnte zusätzlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Nachteilig wäre die hohe verkehrliche Belastung in der Falkenstraße. Es würde auch keine klare Abgrenzung zum bestehenden Kindergarten Vöhringen Nord erfolgen und es würden weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundschule Vöhringen Nord wegfallen.

Beim Konzept II erfolgt ein Abbruch des bestehenden Kindergartens Vöhringen Nord und anschließend die Neuerrichtung der Schulsportanlage an dieser Stelle. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 455/53 nördlich des Sperberweges würde dann eine neue siebengruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Das Grundstück wäre dann mehr als ausgelastet und es würde gerade noch für Außenspielflächen und für Stellplätze ausreichen. Bei dieser Variante wären nur die vier neu hinzukommenden Gruppen förderfähig. Aus pädagogischer Sicht wäre auch die Größe dieser Einrichtung nicht optimal.

Das Konzept III zeigt die Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück an der Reiherstraße. Es würde unmittelbar neben dem ebenfalls neu entstehenden Gebäude des Dominikus-Ringeisen-Werkes Ursberg und in dem künftigen Wohnbaugebiet liegen, in dem sich vor allem auch junge Familien mit Kindern ansiedeln werden. Aufgrund der räumlichen Trennung zur bestehenden Einrichtung Kindergarten Vöhringen Nord wäre die Konkurrenzsituation nicht so groß. Vorteilhaft wäre eine Förderung sowohl des neuen Kindergartens als auch die Sanierung des Bestandskindergartens.

Auf Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes werden die Kosten von Herrn Söhner wie folgt angegeben, wobei es sich dabei nur um eine grobe vorläufige Kostenschätzung handle und erhebliche Abweichungen je nach Art der Ausführung möglich sind. Grundstückswerte und mögliche Fördergelder sind dabei nicht berücksichtigt:

Konzept I
  • Kosten Schulsportanlage ca. 600.000 Euro
  • Kosten Kita 4 Gruppen ca. 3,5 Mio. Euro
  • Kosten bezahlbarer Wohnraum 3. OG ca. 500.000 Euro
  • Sanierung Kindergarten Nord Kosten ca. 1,0 Mio. Euro

Konzept II
  • Kosten Schulsportanlage ca. 600.000 Euro
  • Kosten Kita 7 Gruppen ca. 6,2 Mio. Euro
  • Kosten Abbruch und Herrichten Baufeld Kindergarten Nord ca. 200.000 Euro
  • Anpassung Außenanlagen ca. 200.000 Euro

Konzept III
  • Kosten Schulsportanlage ca. 600.000 Euro
  • Kosten Kita 4 Gruppen ca. 3,5 Mio. Euro
  • Optional Neubau Mehrfamilienhaus bezahlbarer Wohnraum Kosten ca. 2,5 Mio. Euro
  • Sanierung Kindergarten Nord Kosten ca. 1,0 Mio. Euro

Im Anschluss daran stellt das Stadtratsmitglied, Herr Hesser, eine vierte Planvariante vor, die auf dem nördlichen Teil des Grundstücks Fl.Nr. 455/35 die Errichtung von zwei getrennten Kindertagesstätten mit je drei Gruppen und im Mittelteil einen gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteil (z.B. mit Bewegungsraum, Schlafraum, Intensivraum) vorsieht. Auf der Nordseite des Gebäudes sowie auf der Südseite des Grundstücks sind insgesamt
54 Parkplätze dargestellt. Die Erschließung der nördlichen Parkplätze würde über eine neue Straße erfolgen. Der Sperberweg könnte dafür zurückgebaut werden. Die bestehende Schulturnhalle und die Mensa könnten mitgenutzt und der Weg dorthin evtl. überdacht werden. Die Südseite des Grundstücks würde sich für einen Außenspielplatz eignen.

Die Gremiumsmitglieder sehen sich in der heutigen Sitzung nicht in der Lage, zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon eine abschließende Entscheidung zu treffen, zumal die Variante 4 völlig neu hinzugekommen ist.
Ein Stadtratsmitglied bezweifelt, ob die Neuanlage der Schulsportanlagen überhaupt erforderlich ist, nachdem diese kaum und nur im Sommer genutzt werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, mit einem Schulbus zum „Karl-Eychmüller-Sportpark“ zu fahren, so wie es auch von der Grundschule Vöhringen Süd und der Staatlichen Realschule Vöhringen praktiziert werde.

Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Janson wird die Entscheidung hierüber zurückgestellt, damit sich die Fraktionen nochmals ausführlich beraten können.
Die Stadtratsmitglieder schließen sich diesem Vorschlag einstimmig an.

Anmerkung:
Die Anfrage eines Gremiumsmitglieds wie viel Personal erforderlich ist und wie hoch die Kosten hierfür sind, kann gesagt werden, dass derzeit pro Regelgruppe zwei Erzieherinnen und eine Kinderpflegerin erforderlich sind. Die Kosten belaufen sich für diese drei Kräfte auf ca. 12.000 €/mtl.

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6. Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen im Gebäude Falkenstraße 28 in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.11.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die wachsende Kinderzahl und der steigende Einwohnerzuwachs haben naturgemäß Folgen für die Betreuungseinrichtungen, wie auch die Schulen.

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 wurden deshalb in kürzester Zeit erhebliche Aufwendungen gemacht, so wurde eine Großtagespflege initiiert, ein Natur- und Waldkindergarten geschaffen sowie für eine Kindergartengruppe vorübergehend Räumlichkeiten über eine Containerlösung geschaffen.

Die Unterbringung der Kindergartengruppe in den Containern soll wie dargestellt nur eine vorübergehende Lösung darstellen.

Mit der Anmietung des Geschäftsgebäudes an der Falkenstraße 28 könnte hier eine mittelfristige Abhilfe geschaffen werden.

Die derzeit dort ansässige Firma wird voraussichtlich bis Ende Januar 2020 in neue Räumlichkeiten an einem anderen Standort umziehen.

Nach kleineren Umbaumaßnahmen könnte hier Platz für einen Kindergarten mit bis zu drei Kindergartengruppen geschaffen werden.

Die Containergruppe könnte unmittelbar in die neuen Räumlichkeiten umziehen.

Derzeit werden etwaige Fördermöglichkeiten mit der Regierung von Schwaben geprüft. Eine Mietförderung wurde bereits in Aussicht gestellt.

Der Bauantrag sowie der Förderantrag könnte im Dezember 2019 eingereicht werden.

Eine detaillierte Darstellung der aktuellen Planung erfolgt in der Sitzung.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die nötigen Umbaumaßnahmen im Gebäude Falkenstraße 28 dar. Diese verursachen keinen größeren Umbauaufwand. Ferner führt er aus, dass dieses Objekt sowohl für bis zu drei Kindergartengruppen und die anschließende Halle für Lagerzwecke durch den Stadtbauhof sehr gut geeignet wäre. In einem nächsten Schritt würde nun der konkrete Umbauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt Neu-Ulm geschickt werden. Sobald die Stellungnahme hierzu vorliegt, könnten dann die näheren Einzelheiten mit dem Eigentümer besprochen und der nötige Mietvertrag vorbereitet werden.

Die meisten Gremiumsmitglieder sehen das Gebäude ebenfalls für die aufgezeigten Zwecke als geeignet, zumal es ja auch nur als Zwischenlösung bis zum Neubau des Kindergartens dienen soll. Auf Nachfrage nach den Umbaukosten werden diese mit bis zu 50.000 € angegeben, je nach Anzahl der dort etablierten Gruppen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die Umbaupläne im Gebäude Falkenstraße 28 für die vorübergehende Unterbringung von Kindergartengruppen werden gebilligt (s. Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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7. Kommunalwahlen am 15. März 2020 1. Bestellung des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin 2. Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.11.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 7

Sachverhalt

1.   Am 15. März 2020 finden in allen Kommunen im Freistaat Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen (Kommunalwahlen) statt.
       Bei der Kommunalwahl 2020 in der Stadt Vöhringen sind die Bürgerinnen und Bürger aus Vöhringen zur Wahl des Bürgermeisters, des Stadtrates, des Landrates und des Kreistages aufgerufen.

In Vollzug des Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat grundsätzlich den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Gemeinderat  muss rechtzeitig einen Wahlleiter berufen.
Dies sollte vor dem 89. Tag vor der Wahl (17. Dezember 2019) stattfinden.
Die Berufung kann nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden.

Aufgrund der Neutralitätspflicht bei der Bestellung des Wahlleiters und des Stellvertreters wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu bestellen.

2.        Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
       Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, diese          Kommunalwahl durchzuführen.
       Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten        Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
       Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich.
       Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.

       Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür auch eine        Aufwandsentschädigung.

       Den bei Wahlen ehrenamtlich tätigen Wahlvorständen wurde bei den Kommunalwahlen 2014 bislang eine Aufwandsentschädigung von 70,00 € gewährt.
Aufgrund des hohen Zeitaufwands bei dieser Kommunalwahl, sowohl am Wahltag als auch im Vorfeld bei den vorbereitenden Wahlschulungen, erscheint eine Erhöhung der bisherigen Pauschale als angemessen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl 2020 auf insgesamt 90,00 Euro zu erhöhen.
       Die Erhöhung der bisherigen Entschädigung sei auch ein Zeichen der
       Anerkennung für die Arbeit der Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Einsatz die        Durchführung demokratischer Wahlen in unserer Stadt Vöhringen mit ermöglichen.

Empfehlung

1. Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 wird Herr Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker, Leiterin des Ordnungsamts, zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters berufen.

2. Die Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände wird für Kommunalwahlen auf 90,00 € erhöht.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 4.11.2019 bezieht, ergeht folgender

Beschluss

1. Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 wird Herr Bürgermeister Karl Janson zum Gemeindewahlleiter und Frau Katja Zanker, Leiterin des Ordnungsamts, zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters berufen.

2. Die Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände wird für Kommunalwahlen auf 90,00 € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Sanierung der Möslegasse; Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Die Sanierung der Möslegasse in Vöhringen sollte ursprünglich bereits im Jahr 2019 durchgeführt werden. Leider wurden zur diesbezüglichen Ausschreibung am Beginn des Jahres 2019 keine Angebote abgegeben, weshalb die Maßnahme nun erneut ausgeschrieben worden war.

Die Sanierung der Möslegasse ist auch im Straßenausbauprogramm 2020 – 2024 festgeschrieben.

Das Stadtbauamt hat in Zusammenarbeit mit dem zur Planung für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten beauftragten Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH für diese Baumaßnahme ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Insgesamt haben neun Firmen die Verdingungsunterlagen angefordert.

Zur Submission am 05.11.2019 haben nun sechs Firmen Angebote abgegeben.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung durch das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten
ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Vorholzstraße 14, 88471 Laupheim, zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto € 1.298.873,52.

Mit der Ausführung der Arbeiten soll im März 2020 begonnen werden.
Mit der Fertigstellung kann bis Mitte Dezember 2020 gerechnet werden.

Empfehlung

Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wird an die
Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Vorholzstraße 14, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.11.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto € 1.298.000 sind unter den Haushaltsstellen 63000.9543 (Straßenbau), 81500.9554 (Wasserhauptleitung), 81500.9532 (Wasserhausanschlüsse) und 70000.9500 (Kanalsanierung) bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Sachstandsinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folg ender

Beschluss

Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wird an die
Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Vorholzstraße 14, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.11.2019 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto € 1.298.000 sind unter den Haushaltsstellen 63000.9543 (Straßenbau), 81500.9554 (Wasserhauptleitung), 81500.9532 (Wasserhausanschlüsse) und 70000.9500 (Kanalsanierung) bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 10
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10.1. Bäume im Bereich zwischen Cardijn-Haus und Kirche "St. Michael"; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth möchte wissen, ob die entfernten Bäume zwischen Josef-Cardijn-Haus und Kath. Pfarrkirche „St. Michael“ wieder durch neue ersetzt werden.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson bejaht dies. Die Ersatzpflanzung ist in den nächsten Tagen vorgesehen.

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10.2. Verkehrsinsel im Bereich der St. 2031 bei der Einmündung in Richtung Memminger Straße; Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 10.2

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier regt an, im Bereich der Verkehrsinsel bei der Einmündung von der St. 2031 in die Memminger Straße eine Beleuchtung anzubringen, da es dort für Radfahrer sehr dunkel und deshalb mitunter gefährlich ist.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung und Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt zu, nachdem es sich um eine Staatsstraße handelt.

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10.3. Hausärztliche Versorgung in Vöhringen; Anregung Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 10.3

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Maier nimmt Bezug auf die Information über Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Vöhringen durch Frau Gabriele Dostal von der Dostal & Partner Management-Beratung GmbH aus Vilsbiburg in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 7. Oktober 2019 wonach in den nächsten Jahren einige Ärzte in Vöhringen altershalber ihren Dienst beenden werden und damit fraglich sei, wie es mit der ärztlichen Versorgung weiter geht. Er regt deshalb an, den Käufer des Anwesens Memminger Straße 23, der dort evtl. Arztpraxen etablieren möchte, zu einer Sitzung einzuladen, um nähere Informationen zu erhalten.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass von Seiten der Stadt Vöhringen alles hierfür Erforderliche veranlasst worden ist, damit sich die Ärzte, wie vorgesehen, in diesem Objekt niederlassen können. Wann dies konkret der Fall sei, sei eine Entscheidung des Arztes/der Ärzte als Grundstückseigentümer selbst. In Vöhringen sei die ärztliche Versorgung aktuell gesichert. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) jedenfalls bezeichne Vöhringen als in allen Bereichen bestens versorgt. Die Realität sehe für so manchen Bürger oder auf die Zukunft betrachtet u.U. anders aus. Die Gesundheitsregionplus im Landkreis Neu-Ulm, über die in der Sitzung des Stadtrates vom 24. Oktober 2019 ebenfalls informiert worden sei und die sich für eine bessere Vorsorge und Versorgung im ländlichen Raum einsetze, führe in Kürze eine repräsentative Befragung der Landkreisbürger durch, deren Ergebnis voraussichtlich im Januar nächsten Jahres vorliegen dürfte. Danach könnten die weiteren Schritte beraten werden.
Ungeachtet dessen könne er den Käufer des o.g. Gebäudes gerne zu einer Sitzung einladen, vorausgesetzt, er sei hierzu bereit, öffentlich Stellung zu nehmen.

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10.4. Weihnachtsbeleuchtung Anregung Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö 10.4

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herrn Hinterkopf ist aufgefallen, dass die Weihnachtsbeleuchtung in Vöhringen zwei unterschiedliche Farbtöne (weiß und gelb) aufweist. Er regt an, hierfür einen einheitlichen Farbton zu verwenden.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson vertritt die Ansicht, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtgebiet insgesamt sehr schön sei. Die in ganz wenigen Bereichen noch anzutreffende hellweiße Lichtwiedergabe rühre daher, dass es das wärmere Licht früher nicht gab. Eine Umstellung auf eine einheitliche Farbe sei wegen der damit verbundenen Kosten auc h nur Zug um Zug möglich.

Datenstand vom 12.12.2019 17:52 Uhr