Datum: 12.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:15 Uhr bis 17:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 28.11.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.12.2019 - öffentlicher Teil
2 Start und Durchführung des Förderverfahrens zum Glasfaseranschluss am Rathaus und an den in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen (Mittelschule, Grundschulen Süd, Nord und Illerberg); Information und Beschluss
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Rückwirkungsbeschluss
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Reiterhof Thal Anfrage Herr Neher

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 28.11.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 1.1

Diskussionsverlauf

Herr Walk nimmt Bezug auf den Plan zu Top 6 „Errichtung einer Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen im Gebäude Falkenstraße 28 in Vöhringen“ auf welchem verzeichnet ist „Umbau des bestehenden Verwaltungsgebäude in eine Kindertagesstätte mit Mensa und Jugendhaus“. Er fragt an, was es mit der Bezeichnung „Jugendhaus“ auf sich hat.

Herr Bürgermeister Janson und Herr Söhner führen aus, dass die Bezeichnung statt „Jugendhaus“ richtigerweise „Räumlichkeiten für Jugend“ lauten muss.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung ergeht sodann folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.12.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 04.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Start und Durchführung des Förderverfahrens zum Glasfaseranschluss am Rathaus und an den in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen (Mittelschule, Grundschulen Süd, Nord und Illerberg); Information und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Internet ist heute aus dem privaten wie aus dem geschäftlichen Leben nicht mehrwegzudenken. Der Umfang der im Internet übertragenen Daten nimmt immer schneller zu. Bei der Verwirklichung von Breitbandangeboten kommt den Kommunen trotz nicht gegebener primärer Zuständigkeit in der Praxis doch eine wichtige Rolle zu. Für die Städte, Märkte und Gemeinden wird Breitbandtechnologie durch die immer stärke Nutzung des Internets mehr und mehr auch zu einem entscheidungs-relevanten Standortfaktor.
Die meisten Unternehmen erwarten einen breitbandigen Internetanschluss als selbstverständliche Infrastrukturleistung von der Gemeinde oder z.B. der Deutschen Telekom. Hier wurde in der Stadt Vöhringen bereits sehr viel erreicht.
Was möglich war, wurde getan. Vöhringen steht im Hinblick auf die Breitbandversorgung gut da. Vöhringen ist mit 30 Mbit/s flächendeckend versorgt.
Das im Jahr 2014 vom Finanz- und Heimatministerium überarbeitete
Breitband-Förderprogramm, an dem sich auch die Stadt Vöhringen beteiligt hat,  
hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt.
Mittlerweile nutzten dieses Verfahren 98 % der bayerischen Kommunen.

Doch die Entwicklung hierzu ist nicht abgeschlossen. Schnelles Internet wird noch schneller. Dies ist insbesondere im Bereich der Wirtschaft erforderlich, aber auch bezüglich des Bereiches der Rathäuser und Schulen. In dieser Hinsicht gewährt der Freistaat Bayern seit kurzem Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen und Rathäuser.
Die neue Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Rathäuser ist seit 15. September 2019 in Kraft.
Die Stadt Vöhringen hat sich schon in der Vergangenheit stets für die Glasfaserlösung ausgesprochen. Diese Technik ist zukunftsfähig.
Der Glasfaserausbau in Bayern startet nun in die nächste Stufe.
Die Europäische Kommission hat die künftige bayerische Gigabitrichtlinie genehmigt.
Seit 15. September 2019 werden wie gesagt neben Glasfaseranschlüssen öffentlicher Schulen auch direkte Glasfaseranschlüsse für Rathäuser mit bis zu 20.000 Euro gefördert.
Es wird empfohlen, das Verfahren zum Glasfaseranschluss an den in Sachaufwandsträgerschaft stehenden Schulen der Stadt Vöhringen und am
Vöhringer Rathaus vorzunehmen.
Die Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Beratungs- und Planungsbüro, der Breitbandberatung Bayern GmbH, Neumarkt, hat sich in der Vergangenheit als sehr positiv dargestellt.
Es wird weiter empfohlen, auch hier sich der Kompetenz der Breitbandberatung Bayern GmbH zu bedienen.
Auf anliegendes Angebot vom 16. Oktober 2019 wird Bezug genommen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen spricht sich dafür aus, das Verfahren auf Gewährung einer Zuwendung zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen für das Rathaus sowie der in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen, der Uli-Wieland-Mittelschule, der Uli-Wieland-Grundschule, der Grundschule der Grundschule Vöhringen Nord und der Grundschule Illerberg zu starten.

Mit dem Start und der Durchführung des Glasfaseranschlusses wird die Breitbandberatung Bayern GmbH, Neumarkt, auf der Basis des Angebotes für Beratungs- und Planungsleistungen vom 16. Oktober 2019 beauftragt.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die für den weiteren Vollzug nötigen Erklärungen und Vereinbarungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Die diesbezüglich nötigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass es sehr positiv war, dass sich die Stadt Vöhringen frühzeitig für den Ausbau der Breitbandversorgung im Stadtgebiet entschieden habe, da die Firmen mit der Vielzahl von Aufträgen aktuell gar nicht mehr nachkommen.
Seit dem 15. September 2019 sei die neue Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Rathäuser in Kraft. Auch hier gelt es wiederum, möglichst frühzeitig in dieses Programm einzusteigen. Nachdem für die Hauszuführung der Glasfaserkabel konkret nur kurze Strecken bewältigt werden müssen, sei der Kostenaufwand für die in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Schulen (Uli-Wieland- Mittelschule, Uli-Wieland-Grundschule, die Grundschule Vöhringen Nord und die Grundschule Illerberg) sowie das Rathaus mit ca. 20.000 € bis 25.000 € nicht sehr hoch. Mit der Breitbandberatung Bayern GmbH, Neumarkt, habe die Stadt Vöhringen bereits gute Erfahrungen gemacht, weshalb er empfehle, sich wieder dieses Büros zu bedienen.

Die Stadtratsmitglieder schließen sich einhellig dem Vorschlag an und fassen hierzu folgenden

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen spricht sich dafür aus, das Verfahren auf Gewährung einer Zuwendung zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen für das Rathaus sowie der in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen, der Uli-Wieland-Mittelschule, der Uli-Wieland-Grundschule, der Grundschule der Grundschule Vöhringen Nord und der Grundschule Illerberg zu starten.

Mit dem Start und der Durchführung des Glasfaseranschlusses wird die Breitbandberatung Bayern GmbH, Neumarkt, auf der Basis des Angebotes für Beratungs- und Planungsleistungen vom 16. Oktober 2019 beauftragt.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die für den weiteren Vollzug nötigen Erklärungen und Vereinbarungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Die diesbezüglich nötigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Rückwirkungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Zum 31.12.2019 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 11.12.2015) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 kann die Anpassung entweder zu einer Senkung oder Erhöhung der Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren tatsächlich erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden. Dies wird voraussichtlich im Februar 2020 der Fall sein.

Eine rückwirkende Anpassung durch eine noch zu beschließende Änderungssatzung kann nur erfolgen, wenn der Beschluss des Stadtrates über die geplante Änderungssatzung vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung (01.01.2020) unter der Beachtung der für die Bekanntmachung von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen erst im kommenden Jahr (2020) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Empfehlung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.12.2015 (BGS-WAS) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Vöhringen amtlich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass formal ein sog. Rückwirkungsbeschluss für die Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gefasst werden müsse, nachdem die neuen Gebührensätze, die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum von 2020 bis 2023 kalkuliert werden, noch nicht bekannt sind. Mit der Vorlage der neuen Sätze wird im Februar 2020 gerechnet.

Auf die Frage eines Gremiumsmitglieds wie sich neue Investitionen, wie der aktuell entstehende Wasserhochbehälter, auf die Gebühren auswirken werden, führt Herr Maaß aus, dass diese Kosten zu gegebener Zeit in die neue Kalkulation einfließen werden.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.12.2015 (BGS-WAS) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Vöhringen amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 5
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5.1. Reiterhof Thal Anfrage Herr Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Neher möchte wissen, ob die Erschließung des geplanten Reiterhofes Thal mit Wasser und Abwasser schon geregelt ist.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass diese Thematik in der anschließenden
Klausurtagung erörtert werde.

Datenstand vom 31.01.2020 08:03 Uhr