Datum: 30.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 12.12.2019 - öffentlicher Teil
1.2 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.01.2020 - öffentlicher Teil
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 20.01.2020 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 23.01.2020 - öffentlicher Teil
2 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2020
3 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2019 - 2023
4 Regionalverband Donau-Iller; Entwurf des Regionalplanes; Information zu den Teilbereichen Baulandentwicklung und öffentlicher Personennahverkehr
5 Illertalbahn; zweigleisiger Ausbau, Elektrifizierung; aktuelle Information
6 Nachtrag zum Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung im Stadtgebiet Vöhringen Angebot der Lechwerke AG
7 Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal Kommandantenwahl - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Verkehrliche Maßnahmen Information und Anregung Herr Daikeler

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 12.12.2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 12.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.01.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 1.2

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.01.2020.

Abstimmungsergebnis:        Haupt- und Umweltausschuss        13 : 0 angenommen
                               Bau- und Verkehrsausschuss        13 : 0 angenommen

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1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 20.01.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 20.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 23.01.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-
sitzung vom 23.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Stellenplan und erlässt die entsprechende Haushaltssatzung für dieses Jahr.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung des Haushalts in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.01.2020 und die dabei in einigen Punkten beschlossenen Modifizierungen.
Daran schließt sich die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson an, die nachfolgend auszugsweise wieder gegeben ist:

„Mit dem Haushaltsentwurf 2020 können wir - trotz der nach wie vor angespannten
Haushaltslage - die positive Entwicklung in Vöhringen weiterhin fortsetzen.
Insofern ist der Haushalt ja auch die wesentliche Grundlage.

Der Haushalt 2020 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 46.854.594 € auf.
Er liegt damit um 2.892.547 € oder 5,8% unter dem Ansatz des Haushaltsplanes 2019.

Vom gesamten Haushaltsvolumen entfallen 37.099.040 € auf den Verwaltungshaushalt
und 9.755.554 € auf den Vermögenshaushalt.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts liegt damit um 277.786 € unter dem
Vorjahresansatz und das Volumen des Vermögenshaushalts um 2.581.741 €.

Die Gewerbesteuereinnahmen werden mit einem Betrag in Höhe 8.200.000 € prognostiziert und liegen damit um 900.000 € unter dem Planansatz des Haushaltsansatzes des
Jahres 2019.
Ob aber auch dieser für das Jahr 2020 veranschlagte Einnahmeansatz letztendlich erreicht werden kann, hängt von einer weiterhin positiven wirtschaftlichen Situation der örtlichen
Geschäftsbetriebe und Unternehmen ab.

Recht erfreulich ist auch die erneute Steigerung bei der Einkommensteuerbeteiligung auf nun immerhin 9.398.970 €. Dies entspricht einer Zunahme um 8,6 % (745.970 €) gegenüber dem Vorjahresansatz (Plan 8.653.000 €).

Die veranschlagte Einkommensteuerbeteiligung ist damit wieder die größte Einnahmeposition der Stadt Vöhringen.
 
Auch die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr von 1.124,50 € /Einwohner auf 1.223,90 € / Einwohner (insgesamt: 16.592.394 €) erheblich angestiegen. Im Landkreis Neu-Ulm ist die Stadt Vöhringen damit in der Rangliste der Steuerkraft vom 4. Platz im Vorjahr auf den
3. Platz vorgerückt.
 
Die Schlüsselzuweisungen vom Land liegen auf Grund der hohen Steuerkraft der
Stadt Vöhringen in diesem Jahr bei 634.560 €  gegenüber 880.500 € im Vorjahr.

Die im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Beteiligungsbeträge an der Umsatzsteuer (1.020.399 €) sowie des Familienleistungsausgleiches (670.200 €) liegen ebenfalls über den Vorjahreswerten.

Die gesamten Steuereinnahmen des UA 9000 liegen im Jahr 2020 damit insgesamt bei 22.277.860 € und damit um 339.166 € (-1,5%) unter dem Planwert des Vorjahres (22.617.026 €).

Der Haushaltsplan 2020 sieht keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer vor.



Zwar würde sich infolge der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft in Höhe von 17.296.498 € die an den Landkreis Neu-Ulm abzuführende Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Allerdings wird der Umlagesatz voraussichtlich von 48,5 %-Punkte auf 47%-Punkte  gesenkt. Dies haben wir bereits im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Die Kreisumlage wird im Entwurf zum Haushalt 2020 daher mit 8.129.000 € veranschlagt. Im Jahr 2019 lag die Kreisumlage bei 8.126.500  €.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch, dass im Jahr 2020 auch die erhöhte Gewerbesteuerumlage wegfällt. Dadurch werden die bayerischen Kommunen im Jahr 2020 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich um rund 800 Millionen Euro entlastet.
Der Freistaat Bayern verzichtet nach umfassenden Gesprächen mit unseren Verbandsspitzen beim Bayerischen Städtetag wie dem Bayerischen Gemeindetag auf eine Kompensation für die damit verbundenen Mindereinnahmen des Staatshaushalts.

Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit insgesamt 8.412.985 € um immerhin 890.410 € (11,8%) über dem Ansatz des Vorjahres (7.522.575 €). Die erneut gestiegenen Personalkosten begründen sich zum einen in den beschlossenen und verbindlichen Tariferhöhungen, zum anderen aber in nicht unerheblichem Umfang in den neu geschaffenen
Stellen in unseren Kindertages-einrichtungen.

Der kommunale Anteil der kinderbezogenen Förderung nach Art. 18 ff BayKiBiG an die freigemeinnützigen Kindergartenträger, einschließlich des Schülerhortes „St. Michael“,
wird wie im Vorjahr mit 1.285.000 € eingeplant.

Der Anteil der Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 18 ff BayKiBiG für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft liegt im Jahr 2020 bei 757.800 € und damit über dem Ansatz des Vorjahres (697.500 €).

Anzumerken ist weiter, dass nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts ein Überschuss des Verwaltungshaushaltes, sofern vorhanden, grundsätzlich dem Vermögenshaushalt
zuzuführen. Hierbei sollte nach §  22  Abs. 1  KommHV  die  Zuführung  an  den  Vermögenshaushalt  mindestens  so  hoch  sein,  dass  die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite gedeckt ist (Mindestzuführung).

Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes wurde im vorliegenden Haushaltsplan des Jahres 2020 mit 1.903.813 € errechnet (Ansatz 2019: 2.388.702€).
Sie liegt damit deutlich über der Mindestzuführungsrate in Höhe von 546.210 €.

Im Vorjahr war als Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 3.950.000 € vorgesehen. Tatsächlich musste aber nur ein Betrag in Höhe von 2.000.000 € entnommen werden. Zum  1. Januar 2020 sind daher ausreichend Mittel in der Allgemeinen Rücklage vorhanden, so dass unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von 352.019 € eine Entnahme von 2.100.000 € vorgesehen werden kann.

Des Weiteren wird auf der Grundlage der Entscheidungen des Stadtrates bei den vorangegangenen Haushaltsberatungen zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme in Höhe von nunmehr 3.487.813 € benötigt.

Durch diese im Haushaltsplan vorgesehene Kreditaufnahme erhöht sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2020 auf nominell 8.702.286 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt damit 633,35 € bei prognostizierten 13.740 Einwohnern.

Im bayernweiten Vergleich liegen wir damit zwar weit unter dem Landesdurchschnitt. Gleichwohl sollten wir darauf achten, dass wir die Pro-Kopf-Verschuldung in Zeiten noch
gut fließender Steuereinnahmen eher zurückführen.

Schnell dreht sich die Verschuldungsspirale nach oben und nur zögerlich und schwer zurück.

 „Die Zukunft wird so aussehen, wie wir sie gestalten“.

Diesen Satz prägte Jean Fourastie, ein französischer Ökonom des 20. Jahrhunderts.

Und wie wir diese Zukunft gestalten, wird auch in diesem Jahr 2020 aus dem Haushaltsplan ersichtlich.
 
Wir investieren in Innovation.
Wir haben bei der Gewerbeansiedlung ein besonderes Augenmerk auf innovative Betriebe.
Wir investieren in Mobilität.
Wir führen unsere Planungen für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke
Ulm – Memmingen gemeinsam mit den Nachbarkommunen in der IG Illertalbahn fort.
Wir wollen das bestehende Netz im ÖPNV-System auf die neuen Herausforderungen
ausrichten und modifizieren.
Wir fördern die Elektromobilität.
Wir bieten e-Carsharing an.
Wir wollen unser Radwegenetz an die neuen Herausforderungen anpassen.

Wir investieren in hohem Maße in unsere Kindertageseinrichtungen, Schulen und die
gesamte Bildungsinfrastruktur.

Gerade die frühkindliche Bildung und außerfamiliäre Kinderbetreuung in unseren Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege stellen nicht nur den Staat, sondern vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen.
Es gibt eine deutlich spürbare starke Ausrichtung auf mehr Plätze, frühere Betreuungsmöglichkeit, höhere Betreuungsqualität und möglichst niedrige Gebühren.

Wir investieren weiter in unser lebendiges und anspruchsvolles wie vielfältiges Kulturprogramm.

Wir investieren in den Sport.
Bewegung und Sport haben gerade auch im Hinblick auf die Gesundheit einen ganz neuen Stellenwert erhalten.

Wir investieren in die Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung und den Hochwasserschutz.

Wir investieren in nicht unerheblichem Umfang in unsere Umwelt und setzen uns für die
Artenvielfalt ein.

Seit vielen Jahren erneuern wir unsere Straßenbeleuchtung. Für das Jahr 2020 sind weitere "Energiesparmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung" im Kostenumfang von 100.000 ,00 € vorgesehen.

Weitere Haushaltsmittel für Energiesparmaßnahmen sind für die weitere Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk in Höhe von 12.000,--€ anzusetzen.

Auch bezüglich der Pflanzung von Bäumen und einer bereits eingeleiteten Waldumbauoffensive in unseren Nutzungsrechtlerwäldern sind wir schon sehr erfolgreich unterwegs und
haben tausende neuer Bäume gepflanzt.
 
Wir investieren in Soziales.
Beispiel hierfür ist der geplante Neubau bei unserem Caritas Centrum. Hier soll unsere beispielhafte stationäre und ambulante Versorgung der älteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger neu und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgerichtet werden.

Wir investieren in die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Wir schaffen neue Wohngebiete für junge Familien.

Wir betreiben eine ganzheitliche Stadtentwicklung auf wirklich hohem Niveau und wollen damit unsere Zukunft auch weiterhin selbst gestalten.

Die aktuellen Herausforderungen für eine wachsende Stadt Vöhringen sind gewaltig.
Die Bewältigung alleine dieser Aufgaben wird uns die nächsten Jahre weiterhin finanziell
in höchstem Maße fordern.

Die Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert eine Infrastruktur, bei der auch die
Stadt Vöhringen in den unterschiedlichsten Bereichen finanziell gefordert sein wird.
Nur kurz ein paar Stichworte: Digitalisierung der Schulen, Digitales Rathaus,
weitere qualitative Verbesserung der Breitbandversorgung mit Glasfasertechnik und
damit noch schnelleres Internet.

Deshalb müssen wir den Verwaltungshaushalt weiterhin stark im Fokus der Betrachtung
haben und nur wirklich notwendige Maßnahmen finanziell zulassen, die für die Zukunftsfähigkeit der Stadt wichtig sind.

Die Themenschwerpunkte im Jahr 2019 haben sich auf das Neue Jahr 2020 insoweit nicht grundlegend verändert.

Sie werden bleiben:
* Kinderbetreuung, Schule, Bildung
* Baulandentwicklung, Wohnen und Gewerbe
* Schaffung bezahlbaren Wohnraums
* Investitionen in die Infrastruktur
* Investitionen in unsere Umwelt und Natur
* Sport, Kultur Freizeit
* Digitalisierung

Abschließend danke ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, im Stadtrat, für die sachliche und stets auf das Gemeinwohl ausgerichtete Abwägung bei den diesjährigen Haushaltsberatungen, sei es in den vorangegangenen Klausurtagungen oder der umfassenden Vorberatung in der gemeinsamen Ausschusssitzung.“


-------------------------------


Herr Neher führt im Namen der CSU-Stadtratsfraktion aus, dass mit dem zur Verfügung
stehenden Haushaltsvolumen die Pflichtaufgaben erfüllt werden können und darüber hinaus auch noch Spielraum für Investitionen bestehe. Erfreulich seien die gestiegenen Einnahmen aus der Einkommensteuer. Zu hoffen bleibt, dass auch die Gewerbesteuer aufgrund der
Ansiedlung von neuen Betrieben künftig höher ausfallen werde. Die in diesem Jahr geplanten Ausgaben seien vor allem Investitionen in die Zukunft, wie z.B. in die Bereiche Bildung, Umwelt, Digitalisierung, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Weitere Schwerpunkte
sind die Planung zur „Neuen Rathaus-Mitte“, die Schaffung von Wohnbauland, primär durch Nachverdichtung und die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte. Die Personalkosten nehmen einen großen Teil der Haushaltsausgaben ein. Diese seien vor allem auf die
erforderliche Personalausstattung der hinzugekommenen Kindertagesstätten und die
gestiegenen Lohnkosten zurückzuführen.




Herr Barth stellt für die SPD-Stadtratsfraktion fest, dass aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahlen auch weitere Investitionen in die Infrastruktur notwendig werden. Während im
Bereich der Krippen und Kindertagesstätten weitere räumliche und personelle Voraussetzungen geschaffen wurden, werden in den nächsten Jahren vor allem im Bereich der Grundschulbetreuung weitere erhebliche Investitionen auf die Stadt zukommen. Er bittet hierzu in einer der nächsten Sitzungen nähere Informationen zu geben. Herr Barth hält es für fraglich, ob die im Haushalt 2020 eingeplanten Kreditaufnahmen aufgrund der gestiegenen Steuerkraft tatsächlich in dieser Höhe anfallen werden. Dies richte sich hauptsächlich danach,
wie schnell die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können. Erfreulich sei, dass keine Steuer- und Gebührenerhöhungen vorgesehen sind.

Herr Kelichhaus schließt sich im Namen der FWG-Stadtratsfraktion den Ausführungen seiner Vorredner an und dankt für die harmonische und konstruktive Zusammenarbeit im Stadtrat in den vergangenen sechs Jahren. Er hofft, dass dies auch dem neuen Stadtrat wieder gelingen wird und wünscht allen, die sich wieder zur Wahl stellen, viel Erfolg.

Nachdem es die letzte Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Janson war, bedanken sich die drei Fraktionsvorsitzenden auch bei ihm für die gute und angenehme Zusammenarbeit während seiner 24jährigen Amtszeit. Er habe sich immer für ein gutes Klima im Stadtrat und eine sachliche Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vöhringen eingesetzt.

Herr Gutter nimmt Bezug auf seine Ausführungen zur hausärztlichen Versorgung in
Vöhringen in der Sitzung vom 20.01.2020 und beantragt, in den Haushalt einen Vorsorge-betrag in Höhe von 100.000 € aufzunehmen. Er hält dies für erforderlich. Die hausärztliche Versorgung sei mangelhaft und stelle sich in der Realität nicht so dar, wie dies die kassenärztliche Vereinigung Bayern darstelle.
Mit dem Vorsorgebetrag könnten die nötigen Voraussetzungen für die Ansiedlung von
Hausärzten in Vöhringen geschaffen werden.

Herr Bürgermeister Janson hält dies, wie der ganz überwiegende Teil der
Stadtratsmitglieder, nicht für zweckdienlich und zielführend, da nicht nachvollziehbar ist, für was diese Mittel konkret verwendet werden sollen.
Der Landkreis Neu-Ulm führt aktuell über die von ihm initiierte „Gesundheitsregion Plus“ eine Bürgerbefragung durch, um einen fundierten Überblick zu erhalten.
Mit umfasst seien auch Vorschläge für eine Verbesserung der ärztlichen und
hausärztlichen  Versorgung im Landkreis Neu-Ulm und die Optimierung der Gesundheitsversorgung mit passgenauen Lösungen unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten.
Dabei werden gerade die Landkreiskommunen eingebunden.
Im Übrigen habe sich die Stadt Vöhringen als einzige Kommune im Landkreis mit dieser Thematik schon im Gremium befasst.
Die Stadt Vöhringen habe sich auch bereits für die weitere Ansiedlung von Ärzten ganz konkret z.B. durch die Bereitstellung eines Grundstücks an der Rue de Vizille stark gemacht.

Im Ergebnis der Aussprache wird der Antrag von Herrn Gutter schließlich mit 4 : 19 Stimmen abgelehnt.

A bschließend ergeht sodann folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Stellenplan und erlässt die entsprechende Haushaltssatzung für dieses Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

.

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2020 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2019 – 2023, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Nach dem ausdrücklichen Hinweis von Herrn Bürgermeister Janson auf den mehr
programmatischen Charakter des Finanzplanes und Investitionsprogrammes ergeht
folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2020 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2019 – 2023, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Regionalverband Donau-Iller; Entwurf des Regionalplanes; Information zu den Teilbereichen Baulandentwicklung und öffentlicher Personennahverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf seine in der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2019 gegebene Information zur Fortschreibung des Regionalplanes und den dabei von den Gremiumsmitgliedern geäußerten Wunsch, die Teilbereiche Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Baulandentwicklung gesondert und intensiver vorzustellen.

Herr Bürgermeister Janson stellt zunächst die im Regionalplan zum ÖPNV genannten Grundsätze und Ziele vor und regt an, die Ost-West-Verbindung von Vöhringen nach Illerrieden bzw. dem benachbarten Baden-Württemberg zu intensivieren, da auch länderüberschreitend sehr viele Kontakte und Verflechtungen bestehen.
Ein Gremiumsmitglied regt an, auch die Busverbindung von Illerberg nach Witzighausen zum sog. „Weißenhorner Bähnle“ zu verbessern, da dies für die Bevölkerung aus dem Stadtteil Illerberg eine interessante Zugalternative in Richtung Ulm darstellt.

Ein anderes Stadtratsmitglied informiert über die heutige Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landkreises Neu-Ulm, in der Vorschläge unterbreitet worden sind, das samstägliche Gratisangebot im Nahverkehr auf den gesamten Landkreis Neu-Ulm auszudehnen oder das „Ein-Euro-Ticket“ einzuführen. Diese Vorschläge werden nun geprüft.

Im Anschluss daran geht Herr Bürgermeister Janson auf den Teilbereich „Baulandentwicklung“ im Regionalplan ein und stellt auch hier die Grundsätze und Ziele vor, wie Innenstadtverdichtung vor Neuausweisung. Die im Regionalplan verankerten Grünzonen sollten aus klimatischen Gründen grundsätzlich erhalten bleiben. Bei konkreten Vorhaben sollten im Einzelfall jedoch auch Ausnahmen möglich sein. Dieser Auffassung schließen sich die Gremiumsmitglieder an.

Nähere Einzelheiten können auch der beigefügten Präsentation und der Raumnutzungskarte entnommen werden.

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5. Illertalbahn; zweigleisiger Ausbau, Elektrifizierung; aktuelle Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 5

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über das Ergebnis der Sitzung der IG Illertalbahn am 22.01.2020 in Vöhringen, bei dem Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart zugesagt hat, das Illertal auf der Schiene noch besser anzubinden als bisher. Für den Ausbau der Illertalbahn sollen vom Freistaat Bayern Mittel in Höhe von 330 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

In einem ersten Schritt sollen die Regionalbahnlinien von Ulm nach Illertissen und Weißenhorn ab Ende 2020 neue Dieseltriebwären erhalten und offiziell als „Regio-S-Bahn“ bezeichnet werden.
Im zweiten Schritt wird der Bahnhof Senden für rund 23 Mio. Euro umgebaut und technisch auf den neuesten Stand gebracht.
In der dritten Ausbaustufe soll dann je ein Doppelspurabschnitt zwischen Gerlenhofen und Senden und zwischen Kellmünz und Pleß entstehen.
Zugleich soll die Strecke von Neu-Ulm bis Kempten und von Senden bis Weißenhorn
elektrifiziert werden.
Im Zuge des Streckenausbaus sollen auch die Stationen Gerlenhofen und Vöhringen
erneuert werden.

Ein Gremiumsmitglied führt aus, dass er sich in der heutigen Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landkreises Neu-Ulm für den Ausbau des Vöhringer Bahnhofs stark gemacht habe, der aktuell nicht besonders ansehnlich sei. In diesem Zusammenhang regt er auch an, das Gutachten zum Ausbau der Illertalbahn vom Geschäftsführer des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller zur Kenntnis zu erhalten.

Während die meisten Gremiumsmitglieder die dargestellten Maßnahmen zum Ausbau der Illertalbahn begrüßen, äußert sich ein Stadtratsmitglied skeptisch, ob dadurch ein halbstündiges Fahrgastangebot erreicht werden kann. Er bezeichnet die Planungen als enttäuschend.

Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

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6. Nachtrag zum Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung im Stadtgebiet Vöhringen Angebot der Lechwerke AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.04.2008 wurde am 01.07.2008 der Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung im Stadtgebiet Vöhringen (Konzessionsvertrag) mit der Lechwerke AG Augsburg (LEW) mit einer Laufzeit von 20 Jahren (30.06.2028) geschlossen.

Die LEW bietet der Stadt Vöhringen an, den vom Bayer. Gemeindetag, vom Bayer. Städtetag und dem Verband der Bayer. Energie- und Wasserwirtschaft e.V. ausgehandelten und vom Bayer. Staatsministeriums des Innern genehmigten neuen Musterkonzessionsvertrag Strom, welcher für die Kommunen gegenüber den Vorläufermustern Verbesserungen enthält, bereits vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages zu übernehmen.

Die Verbesserungen betreffen § 3 „Zusammenarbeit zwischen Kommune und EVU“, der eine stärkere Berücksichtigung der kommunalen Belange vorsieht und § 5 „Änderungen der Versorgungsanlagen“, wo sich insbesondere der kommunale Anteil bei den Folgekosten verringert (80% EVU 20% Kommune – bisher 60% EVU Kommune 40%). Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, von dem verbesserten Angebot der LEW Gebrauch zu machen und die Nachtragsvereinbarung abzuschließen, die eine Laufzeit bis zum 30.06.2028 hat.

Empfehlung

Der Stadtrat Vöhringen stimmt dem Nachtrag zum Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 01.07.2008 zu. Der Nachtrag tritt nach Vertragsunterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des 30.06.2028. Herr Bürgermeister Janson wird zur Unterzeichnung des Nachtrages ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson, der ausführt, dass es sich um Verbesserungen des bestehenden Vertrages für die Stadt Vöhringen handelt, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Der Stadtrat Vöhringen stimmt dem Nachtrag zum Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 01.07.2008 zu. Der Nachtrag tritt nach Vertragsunterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des 30.06.2028. Herr Bürgermeister Janson wird zur Unterzeichnung des Nachtrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal Kommandantenwahl - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö Beschließend 7

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson informiert über das Ergebnis der Kommandantenwahlen bei der Feuerwehr Illerberg am vergangenen Wochenende, wonach Herr Martin Miller die Nachfolge von Herrn Georg Thalhofer als Kommandant angetreten hat und Herr Michael Strobel für Herrn Dieter Müller zu seinem Stellvertreter gewählt worden ist. Nunmehr muss noch die formale Bestätigung durch ihn und den Kreisbrandrat erfolgen.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 9
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9.1. Verkehrliche Maßnahmen Information und Anregung Herr Daikeler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.01.2020 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Information:
Herr Daikeler informiert darüber, dass in der heutigen Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landkreises Neu-Ulm über Verbesserung der Verkehrssituation am östlichen Kreisverkehr an der A7-Anschlussstelle Vöhringen beraten worden ist.
Die vom Staatlichen Bauamt Krumbach vorgeschlagene Errichtung eines Bypasses in Richtung Emershofen sei dabei jedoch als wenig geeignet bezeichnet worden, da dieser nur zu einer geringen Verbesserung führen würde. Die untere Straßenverkehrsbehörde habe den Auftrag erhalten, weitere Möglichkeiten zu prüfen.

Anregung:
Nach den Worten von Herrn Daikeler, könne sich die Stadt Vöhringen bezüglich der bereits mehrfach erörterten Querungshilfen an der Rue de Vizille an das Staatliche Bauamt Krumbach, Herrn Schäfer bzw. Herrn Reiser, wenden. Nach Zusage von Herrn Landrat Freudenberger werde er sich ebenfalls für eine nochmalige Prüfung der Machbarkeit einsetzen.

Herr Bürgermeister Janson erklärt, dass er dies gerne tue. Allerdings habe die untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm vor ca. vier Wochen mitgeteilt, dass die für den Einbau einer Mittelinsel erforderliche Straßenbreite (mindestens 10 m) nicht gegeben sei und sich der Einbau der Querungshilfe nur durch eine Aufweitung realisieren lasse. Zudem gäbe es auf Höhe der Bahnlinie bereits eine sichere Querungsmöglichkeit, die auch für den Bereich Mittelstraße mit einem kleinen Umweg nutzbar sei.

Datenstand vom 27.02.2020 18:18 Uhr