Datum: 27.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:45 Uhr bis 14:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Dreiklang e.V. Billigung der Jahresrechnung 2019
2 Kommunale Verkehrsüberwachung Zustimmung zur Jahresrechnung 2019
3 Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen - Praxisklasse; Neuvergabe der Leistungen an einen Träger
4 Ökologische Aufwertung kommunaler Flächen zur Verbesserung des Klimaschutzes; Antrag Herr Wilfried Maier zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10. Februar 2020; Zwischenbericht und erste Stellungnahme der Verwaltung
5 Unterhaltspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2020/2021; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Vereine in Not Anfrage Herr Barth
7.2 Aktuelle Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Anregung Herr Barth

zum Seitenanfang

1. Musikschule Dreiklang e.V. Billigung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 4.009,67 € aus und beläuft sich somit auf 308.132,33 € (2018: 302.714,91 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 42,32% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 17,35% aus Zuschüssen und zu ca. 40,33% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (40,33) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 175 Belegungen 32,05% = 98.756,41 €, die Gemeinde Bellenberg bei 95 Belegungen 17,40% = 53.615,03 € und die Stadt Illertissen bei 276 Belegungen 50,55% = 155.760,89 € zu tragen. Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 510,15 €.

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 2.193,52 € für Vöhringen, 2.497,48 € für Bellenberg und 2.578,85 € für Illertissen.

Die anteiligen Gesamtkosten für Vöhringen belaufen sich im Jahr 2019 auf 100.949,93 €
(2018: 109.384,66 €). Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2019 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Jahresrechnung 2019 der Musikschule Dreiklang e.V. im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 4.009,67 € aufweist und sich die Gesamtkosten auf 308.132,33 € belaufen. Die Kosten der Musikschule werden zu 42,32% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 17,35% aus Zuschüssen und zu ca. 40,33% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen Vöhringen, Bellenberg und Illertissen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (40,33) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 175 Belegungen 32,05% = 98.756,41 €, die Gemeinde Bellenberg bei 95 Belegungen 17,40% = 53.615,03 € und die Stadt Illertissen bei 276 Belegungen 50,55% = 155.760,89 € zu tragen. Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 510,15 €.

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 2.193,52 € für Vöhringen, 2.497,48 € für Bellenberg und 2.578,85 € für Illertissen. Die anteiligen Gesamtkosten für Vöhringen belaufen sich im Jahr 2019 auf 100.949,93 €.

Die Ausschussmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und fassen folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2019 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Kommunale Verkehrsüberwachung Zustimmung zur Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Kommunalen Verkehrsüberwachung ergab für die Stadt Vöhringen einen Überschuss in Höhe von 3.804,78 € (2018: 2.717,78 €). Das Gebührenaufkommen lag bei 72.945,71 €. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt betrugen 69.140,93 €. Im Vermögenshaushalt sind keine Investitionskosten entstanden.

Die Fallzahlen 2019 lagen in allen Mitgliedskommunen im Vergleich zum Jahr 2018 sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr deutlich höher. Dies war insbesondere darin begründet, dass im Jahr 2018 größere krankheitsbedingte Ausfälle und dadurch bedingte Neueinstellungen mit Einarbeitungen zu verzeichnen waren.

In Vöhringen beliefen sich die Fallzahlen im ruhenden Verkehr auf 1.503 (2018: 980) und im fließenden Verkehr auf 2.057 (2018: 1.368). Der Überwachungsumfang lag 2019 im ruhenden Verkehr bei 510,25 Std. (2018: 105,25 Std.) und im fließenden Verkehr bei 407 Std. (2018: 95,50 Std.) = gesamt 917,25 Std. (2018: 200,75 Std.).

Der fallzahlenbezogene Kostenanteil der Stadt Vöhringen beträgt 37.351,38 € (Gesamt: 250.687,99 €) und der Anteil an den stundenbezogen Personalkosten beläuft sich auf 31.851,70 € (Gesamt: 170.222,95 €).

Die KVÜ weißt in ihrer Jahresrechnung darauf hin, dass die in der Zweckvereinbarung zugrunde gelegten Sollstunden im ruhenden Verkehr in den Städten Illertissen, Senden, Vöhringen und Weißenhorn wegen zu geringer Stellenbesetzung im Außendienst sowie wegen Schulungen und Einarbeitung von Mitarbeitern nicht vollständig erreicht werden konnten. In Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn lag eine Unterschreitung von ca. 20% und in Senden von ca. 10% vor. In den anderen Kommunen wurden die Sollstunden vollständig abgeleistet. Im fließenden Verkehr lag in Illertissen, Senden, Vöhringen und Weißenhorn nur eine geringfügige Unterschreitung der Sollstunden von 1-2% vor. In den anderen Kommunen wurden die Sollstunden im fließenden Verkehr um ca. 1-2% überschritten.

Die Stadt Vöhringen empfiehlt, der Jahresrechnung 2019 zuzustimmen.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2019 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson gibt bekannt, dass die Jahresrechnung 2019 der Kommunalen Verkehrsüberwachung für die Stadt Vöhringen einen Überschuss in Höhe von 3.804,78 € ergeben habe. Das Gebührenaufkommen lag bei 72.945,71 €. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt betrugen 69.140,93 €. Im Vermögenshaushalt sind keine Investitionskosten entstanden.

Die Fallzahlen 2019 seien in allen Mitgliedskommunen im Vergleich zum Jahr 2018 sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr deutlich höher gewesen. Dies lag darin begründet, weil im Jahr 2018 größere krankheitsbedingte Ausfälle und dadurch bedingte Neueinstellungen mit Einarbeitungen zu verzeichnen waren.

In Vöhringen beliefen sich die Fallzahlen im ruhenden Verkehr auf 1.503 und im fließenden Verkehr auf 2.057. Der Überwachungsumfang lag 2019 im ruhenden Verkehr bei 510,25 Std. und im fließenden Verkehr bei 407 Std.

Die Ausschussmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache über den evtl. Einsatz des mobilen Blitzkastens auch in Vöhringen zur Kenntnis und fassen folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2019 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen - Praxisklasse; Neuvergabe der Leistungen an einen Träger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Praxisklasse an der Uli-Wieland-Schule besteht nunmehr seit dem Schuljahr 2009/2010. Diese wird seither mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderhöhe beträgt dabei max. 31.500 € pro Schuljahr. Die an die Stadt Vöhringen geleisteten ESF-Zahlungen beliefen sich auf ca. 30.000 € pro Schuljahr.

Nach den ESF-Richtlinien ist vorgeschrieben, dass die Schulsozialarbeit für die Praxisklasse in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben werden muss. Eine Beauftragung ist dabei längstens für einen Zeitraum von drei Schuljahren möglich.

Die Stadtverwaltung hat die Leistungen kürzlich für die Schuljahre 2020/2021 – 2021/2022 und 2022/2023 neu öffentlich ausgeschrieben. Dabei ging lediglich ein Angebot ein und zwar vom bisherigen Träger, der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.

Die Angebotspreise lauten wie folgt:
                               Praxisklasse                Schulbegl.                Gesamt
sozpäd. Arbeit

Schuljahr 2020/2021                32.015 €                  9.430 €                41.445 €
Schuljahr 2021/2022                33.855 €                10.120 €                43.975 €
Schuljahr 2022/2023                35.120 €                10.580 €                45.700 €

Das Angebot der Kath. Jugendfürsorge liegt um 7.345 € höher als im aktuellen Schuljahr 2019/2020. Maßgeblich für die Verteuerung sind die gestiegenen Personalkosten und die
höheren Verwaltungskosten. Die staatliche Förderung für die Praxisklasse liegt, wie oben dargestellt, bei ca. 30.000 € pro Schuljahr. Die verbleibenden Kosten müssen von der
Stadt Vöhringen getragen werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Angebot der Katholischen Jugendfürsorge anzunehmen.
Der Träger wurde seit Bildung der Praxisklasse mit der Schulsozialarbeit beauftragt.
Die Zusammenarbeit hat in all den Jahren problemlos funktioniert. Die in der Praxisklasse eingesetzte Schulsozialarbeiterin, Frau Kathleen Holl, hat sich auch als sehr kompetent und engagiert erwiesen. Kontinuität ist im Bereich der Schulsozialarbeit sehr wichtig, da es einige Zeit in Anspruch nimmt, bis eine Vertrauensbasis geschaffen wird.

Auch die Vernetzung mit der JaS-Stelle – Träger ist ebenfalls die Kath. Jugendfürsorge – hat sich als vorteilhaft herausgestellt. Diese Stelle wurde seit Januar 2018 auf 100% aufgestockt. Auch für diese Stelle wird eine staatliche Förderung gewährt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Empfehlung

Die Trägerschaft für die sozialpädagogische Betreuung der Praxisklasse an der Uli-Wieland-Schule-Mittelschule Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 17.03.2020 für die Schuljahre 2020 / 2021 – 2021 / 2022 und 2022 / 2023 an die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass in dieser Zeit jeweils eine Praxisklasse zustande kommt.

Die Kooperationsverträge für die sozialpädagogische Betreuung im vorgenannten Zeitraum zwischen der Stadt Vöhringen und der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. werden gebilligt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Verträge ermächtigt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Praxisklasse an der Uli-Wieland-Schule nunmehr seit dem Schuljahr 2009/2010 besteht und seither mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird. Bei der nach den Richtlinien erforderlichen regelmäßigen Neuausschreibung sei lediglich ein Angebot und zwar vom bisherigen Träger, der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., eingegangen, mit dem bisher bereits sehr gute Erfahrungen gemacht worden sind. Durch die Neubeauftragung sei auch eine weitere Kontinuität mit dem dort im Einsatz befindlichen Fachkräften in der Schulsozialarbeit möglich.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Trägerschaft für die sozialpädagogische Betreuung der Praxisklasse an der Uli-Wieland-Schule-Mittelschule Vöhringen wird auf der Grundlage des Angebotes vom 17.03.2020 für die Schuljahre 2020 / 2021 – 2021 / 2022 und 2022 / 2023 an die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass in dieser Zeit jeweils eine Praxisklasse zustande kommt.

Die Kooperationsverträge für die sozialpädagogische Betreuung im vorgenannten Zeitraum zwischen der Stadt Vöhringen und der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. werden gebilligt. Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Verträge ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Ökologische Aufwertung kommunaler Flächen zur Verbesserung des Klimaschutzes; Antrag Herr Wilfried Maier zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10. Februar 2020; Zwischenbericht und erste Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 bezüglich des als TOP Nr. 1 behandelten Antrages von Herrn Wilfried Maier die Stadtverwaltung beauftragt, diesen auf Umsetzbarkeit und Machbarkeit, einige städtische landwirtschaftliche Grundstücke zu Blühwiesen und Waldflächen zu entwickeln, zeitnah zu prüfen und anschließend zu berichten.

Eine erste Stellungnahme dieses Prüfungsauftrages kann nachstehend dargestellt werden:

1.        Flurstück Nummer 675 der Gemarkung Illerberg, Umwandlung in eine Blühwiese:
       Das gegenständliche Grundstück ist seit 2001 im Ökokonto verbucht.
       Eine Umgestaltung in eine Blühwiese ist aus diesem Grund nicht zulässig.
       Im übrigen wäre eine entsprechende Umgestaltung dieser Fläche nicht zielführend, entspricht doch bereits der gegenwärtige Zustand den Interessen und Vorgaben des Naturschutzes.

2.        Flurstück Nummer 2351 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes, hilfsweise Schaffung einer Blühwiese:
       Dieses Grundstück befindet sich inmitten landwirtschaftlich genutzter Flächen.
       Aktuell wird diese Fläche als Teilstück eines großen Ackers von einem Haupterwerbslandwirt bewirtschaftet.
       Aufgrund der angrenzenden mitbewirtschafteten Grundstücke und der daraus ergebenden Flächenform und Gesamtgröße wird diese Ackerfläche entgegen der üblichen Richtung von Ost nach West und nicht von Nord nach Süd bewirtschaftet.
       Eine Nutzungsänderung des Ackers würde einen erheblichen Einschnitt in die landwirtschaftliche Struktur bedeuten und Nachbarflächen würden bei einer Aufforstung durch Beschattung, oder bei einer Blühwiese durch Verkrautung, beeinträchtigt.
       Ein diesbezüglicher Eingriff in ordnungsgemäß betriebene Landwirtschaft sollte nach Ansicht der Stadtverwaltung unterbleiben, zumal die Stadt Vöhringen über Flächen verfügt, die für die Anlage eines Laubmischwaldes oder einer Blühwiese deutlich geeigneter sind.

3.        Flurstück Nummer 1734 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes:
       Dieses Grundstück ist derzeit eine Wiese und grenzt an ein kleines Wäldchen an und wäre aus forstwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich für eine Aufforstung geeignet.
       Die Beschattung des im Norden angrenzenden Grundstücks könnte durch Einhaltung von Grenzabständen und im Randbereich gepflanzten Sträuchern reduziert werden.
       An der südlichen Grenze sind bereits Strauchgruppen vorhanden.
       Der Grundstückspächter vertritt die Ansicht, dass eine Aufforstung bei dem zuständigen Jäger keinen Zuspruch finden würde, nachdem die Wiese, neben einer weiteren Wiese, im weiten Bereich die einzige Fläche sei, in die Rehkitze gesetzt würden.
       Ganz generell sind Wiesenflächen in diesem Bereich der Gemarkung Illerberg selten.
       Konkret wird diese Wiese durch einen Pferdehalter bewirtschaftet mit der für die Natur weiter positiven Folge, dass das Gras sehr spät gemäht wird und auswachsen sowie aussamen kann.

In Bezug auf die Grundintension des Antragstellers wird die Stadtverwaltung in einer der nächsten Sitzungen weitere alternative geeignete Flächen vorstellen.

Empfehlung

zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den von Herrn Stadtrat Maier im Februar d.J. gestellten Antrag zur ökologischen Aufwertung von kommunalen Flächen für Klimaschutzmaßnahmen und die hierzu von der Stadtverwaltung hierzu angefertigte erste Stellungnahme, die als Zwischenbericht zu sehen ist.

Herr Maier bedankt sich für diese Stellungnahme, wenngleich er eine etwas positivere Beantwortung erwartet hätte. Er begründet dies damit, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, warum bei dem Grundstück Fl.Nr. 675, Gemarkung Illerberg, keine weitere ökologische Aufwertung vorgenommen werden kann. Diese würde zur Verbesserung der Ökobilanz beitragen.
Frau Fröhlingsdorf sichert zu, diesbezüglich noch einmal bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Neu-Ulm nachzufragen.

Beim Grundstück Fl.Nr. 2351, Gemarkung Illerberg, sei es nach Rücksprache von Herrn Maier mit dem Pächter dieser Fläche aktuell aufgrund der Bewirtschaftung schwierig, diese ökologisch aufzuwerten. Dieser habe jedoch andere Flächen benannt, die evtl. auch geeignet wären, z.B. ein Grundstück mit der Bezeichnung „Lichterer Berg“ und in der sog. Halde.

Schließlich seien ihm, Herrn Maier, die Argumente der Jäger beim Grundstück Fl.Nr. 1734, Gemarkung Illerberg, und der gegebenen Beschattung nicht nachvollziehbar.

Er sei jedoch zuversichtlich, dass zusammen mit der Stadtverwaltung andere geeignete Grundstücke gefunden werden, die sich für eine ökologische Aufwertung anbieten.
Herr Bürgermeister Janson stellt dies in Aussicht und sagt eine aktive Mitarbeit der
Stadtverwaltung zu.

zum Seitenanfang

5. Unterhaltspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc. 2020/2021; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, pflegt seit etlichen Jahren sehr zuverlässig nahezu alle Rasenspielfelder und Badewiesen der Stadt Vöhringen.
Zuletzt erhielt sie aufgrund der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-I-15 als deutlich günstigste Bieterin den Auftrag für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 28.02.2017.

Auftragswert: 74.815,55 € inkl. 19 % MwSt.

Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum 16.03.2018 bis 28.02.2020 bereits verlängert.

Die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG bietet nun eine Auftragsverlängerung um weitere zwei Jahre zu unveränderten Preisen an.
Die Einhaltung der Mindestlöhne wird garantiert.

Laufzeit: 16.03.2020 bis 31.03.2021

Die Stadtverwaltung empfiehlt, der Annahme dieses Angebotes der sehr zuverlässigen Firma zuzustimmen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2020 und 2021 (16.03.2020 bis 31.03.2021) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 18.03.2020 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-1-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 € incl. 19 % MwSt.
Für das Jahr 2020 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2021 sind sie entsprechend vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen für die Vegetationsperioden 2020 und 2021 (16.03.2020 bis 31.03.2021) wird an die Firma Kuom Kommunalservice GmbH & Co. KG, Weißenhorn, aufgrund ihres Angebotes vom 18.03.2020 bzw. 22.02.2015 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung LV-Nr. 174-1-15 erteilt.
Der Gesamtauftragswert beträgt 149.631,10 € incl. 19 % MwSt.
Für das Jahr 2020 sind die Mittel im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt, für das Jahr 2021 sind sie entsprechend vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Vereine in Not Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth nimmt Bezug auf die Berichterstattung in den örtlichen Tageszeitungen „Corona-Soforthilfe für Vereine“ wonach Herr Landrat Freudenberger dem Kreistag vorschlagen wird, den Vereinen kurzfristig einen Euro pro Einwohner zur Verfügung zu stellen, da es vielen Vereinen aufgrund der Coronakrise finanziell sehr schlecht geht. Herr Landrat Freudenberger, Herr Oberbürgermeister Noerenberg, Herr Bürgermeister Walk und Herr Bürgermeister Winkler vom Bayer. Gemeindetag, Kreisverband Neu-Ulm, bitten die Kommunen, den Betrag vom Landkreis Neu-Ulm jeweils um einen Euro entsprechend der Einwohnerzahl in ihren Kommunen ebenfalls aufzustocken. Herr Barth fragt an, ob die Stadtverwaltung diesbezüglich schon etwas veranlasst hat und regt an, diese Hilfe möglichst schnell zu gewähren, da die Vereine die finanzielle Unterstützung gut gebrauchen können.


Antwort:
Herr Bürgermeister Janson führt  aus, dass der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereinen in Bayern durch eine Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wolle. Dies habe der Freistaat Bayern am 24. April 2020 mitgeteilt, so dass hierzu naturgemäß noch keine kommunale Entscheidung möglich gewesen sei.

zum Seitenanfang

7.2. Aktuelle Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Anregung Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 27.04.2020 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Anregung:
Herr Barth nimmt Bezug auf die aktuellen Einfahrtsbeschränkungen in den Wertstoffhof, die aufgrund der notwendigen Abstandregelungen während der Coronakrise eingehalten werden sollen. Er vertritt die Ansicht, dass die langen Warteschlangen etwas reduziert werden könnten, wenn die Einfahrt durch die Sicherheitskräfte flexibler gestaltet wird, z.B. wenn sich auf der Kompostieranlage nur wenige Fahrzeuge befinden, dass dann mehr als fünf Fahrzeuge hereingelassen werden sollten. Ebenso regt er an, die Öffnungszeit auf dem Wertstoffhof auf 8.00 Uhr vorzuverlegen, damit sich die Situation etwas entspannt.

Antwort:
Herr Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass die Situation derzeit, vor allem durch die den Einsatz von Sicherheitskräften, sehr geordnet und überschaubar sei. Zudem konnten durch die strenger gehandhabte Ausweispflicht eine Vielzahl von Auswärtigen und Gewerbetreibenden zurückgewiesen werden konnten. Die Situation vor Ort werde jeweils tagesaktuell auf die konkrete Situation vor Ort hin und im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben angepasst und flexibel gestaltet. Man werde auch diese Anregung mit berücksichtigen. Einige Gremiumsmitglieder sprechen den Kräften vor Ort ihren ausdrücklichen Dank für ihre engagierte Arbeit auf dem Wertstoffhof, nicht nur während der Coronakrise, aus.

Datenstand vom 02.06.2020 11:28 Uhr