Datum: 27.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.02.2020 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13 a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Zeitraum Rückwirkend ab 01.01.2020 bis 2023;
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Klimaschutzmaßnahmen Antrag Herr Bernhard Thalhofer
6 Verabschiedung 1. der im neuen Stadtrat nicht mehr vertretenen Stadtratsmitglieder 2. des ausscheidenden Bürgermeisters Karl Janson

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.02.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13 a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2019 wurde die Verwaltung ermächtigt, der Firma abtplan – büro für kommunale Entwicklung den Auftrag zur Vorbereitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ zu erteilen mit dem Ziel, das städtische Grundstück Flur-Nr. 630/5 der Gemarkung Vöhringen von „öffentlicher Grünfläche“ in „Gewerbegebiet“ umzuwidmen.

Hintergrund hierfür war und ist, dass vor geraumer Zeit insbesondere ein Vöhringer Betrieb mit langjähriger Tradition auf die Stadtverwaltung mit der Frage zukam, ob die Stadt Vöhringen zumindest mittelfristig ein etwa 3.000 m² großes Gewerbegrundstück veräußern könnte.
Zwischenzeitlich kamen weitere zwei Vöhringer Betriebe mit derselben Frage nach Gewerbebauland auf das Stadtbauamt zu.

Von der Fima abtplan – büro für kommunale Entwicklung wurde aufgrund der Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem Stadtbauamt der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ erarbeitet.

Durch die Umwidmung der besagten „öffentliche Grünfläche“ dürfte es möglich sein, eine Gewerbefläche von etwa 5.300 m² zu generieren.
Auf die Festsetzung einer öffentlichen Erschließungsstraße soll verzichtet werden.

Die im Ursprungsbebauungsplan getroffenen Festsetzungen für das „Gewerbegebiet 2“ sollen grundsätzlich unverändert belassen bzw. übernommen werden, so dass von einer sich am Bestand orientierenden Bebauung ausgegangen werden kann.

Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen darf verwiesen werden.

Die Planung wird insbesondere in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vorgestellt werden.
Die Stadtverwaltung steht während den Sitzungen für Fragen gerne zur Verfügung.

Anlagen:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB,
- Satzung
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
- Begründung
Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes.
Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 630/5, 630/6, 630/7 (TF), 630/13 und 734 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Die öffentliche Grünfläche im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Mit der Darstellung einer bebaubaren Fläche im gegenständlichen Bereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere ortsansässigen Betrieben an dieser Stelle das Bauen zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 1,2 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom
Büro abtplan, Ulm, der die geringfügigen Modifizierungen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ erläutert. Die Planänderung wird insbesondere deshalb vorgenommen, damit dort weiteres Gewerbe auf einer Fläche von ca. 5.300 qm angesiedelt werden kann.

Die Gremiumsmitglieder befürworten die vorgeschlagenen Änderungen und fassen hierzu folgenden

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes.
Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 630/5, 630/6, 630/7 (TF), 630/13 und 734 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Die öffentliche Grünfläche im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Mit der Darstellung einer bebaubaren Fläche im gegenständlichen Bereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere ortsansässigen Betrieben an dieser Stelle das Bauen zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 1,2 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Zeitraum Rückwirkend ab 01.01.2020 bis 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Zum 31.12.2019 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 11.12.2015) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In der Sitzung des Stadtrats vom 12.12.2019 wurde vorab ein Rückwirkungsbeschluss gefasst, damit die Gebührenänderung rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgen kann.
1. Aktuelle Wassergebührensätze:

Grundgebühr gestaffelt nach Zählergrößen:

Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 m³/h
Bis 4 m³/h
  18,00
Bis 6,0 m³/h
Bis 10 m³/h
  24,00
Bis 10,0 m³/h
Bis 16 m³/h
  48,00
Bis 15,0 m³/h
Bis 25 m³/h
480,00
Bis 40,0 m³/h
Bis 63 m³/h
480,00
Über 40,0 m³/h
Über 63 m³/h
480,00

Die Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,38 € /m³.
Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurden letztmals die Wassergebühren angepasst; hierbei wurde die Verbrauchsgebühr von 1,32 € / m³ auf 1,38 € /m³ angehoben und die Grundgebühren beibehalten.

2.Neukalkulation rückwirkend zum 01.01.2020

Die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurde nun durch Herrn Micheler vom Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband in Absprache mit Herrn Maaß erstellt; der Gebührenvorschlag liegt anbei.
Es wird hierbei eine Erhöhung sowohl der Verbrauchsgebühr als auch der Grundgebühren empfohlen, da laut Herrn Micheler die Grundgebühren sehr niedrig sind und lediglich noch bei einem Gebührenanteil von ca. 8 % liegen. Des Weiteren könnte so die Staffelung der Grundgebühr angepasst werden.
Alternative 1 –Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren:
Bei unveränderten Grundgebühren ergibt sich für die Verbrauchsgebühr ein Gebührensatz von 1,51 € /m³.
Alternative 2 –Gebührensätze bei um 50% erhöhter Grundgebühr und angepasster Staffelung nach Zählergrößen:

Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 m³/h
Bis 4 m³/h
  27,00
Bis 6,0 m³/h
Bis 10 m³/h
  67,80
Bis 10,0 m³/h
Bis 16 m³/h
  108,00
Bis 15,0 m³/h
Bis 25 m³/h
168,60
Bis 40,0 m³/h
Bis 63 m³/h
425,40
Über 40,0 m³/h
Über 63 m³/h
850,80

Die Verbrauchsgebühr würde hierbei auf 1,43 € /m³ angepasst. 
Dadurch liegt der Anteil der Grundgebühr bei ca. 12,8%.

Empfehlung

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2023 rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend der Alternative 2 angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den am 12. Dezember 2019 in der Stadtratssitzung gefassten Rückwirkungsbeschluss, wonach die Änderung der Wasserverbrauchsgebühren nach Vorlage der Kalkulationsgrundlagen rückwirkend zum 1. Januar 2020 vorgenommen werden kann. Die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgeschlagenen Erhöhungssätze seien trotz umfangreicher Investitionen moderat. Der Wasserverbrauch habe in den letzten Jahren aufgrund der trockenen Wetterlage zugenommen.

In der daran anschließenden Diskussion sprechen sich die Stadtratsfraktionen zunächst für die Alternative 1 – Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren – aus, da niedrigere Grundgebühren Eigentümer mit geringeren Einkommen entlaste und etwas höhere Wasserverbrauchspreise mehr zum sparsamen Wasserverbrauch animiere.

Herr Stadtkämmerer Maaß hält dem entgegen, dass der derzeitige Grundgebührenanteil in Summe nur 8% beträgt und damit im bayernweiten Vergleich sehr niedrig ist. Selbst die vom Prüfungsverband vorgeschlagene Erhöhung auf 12,8% sei keine markante Erhöhung. Zudem würden bei der Alternative 1 vor allem Haushalte mit wenigen Personen profitieren, die finanziell meist besser gestellt sind. Die Variante 2 entlaste vor allem Haushalte mit mehreren Personen und sei deshalb sozial ausgewogener.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich letztlich dieser Argumentation an und fassen folgenden
 

Beschluss

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2023 rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend der Alternative 2 angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 5
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5.1. Klimaschutzmaßnahmen Antrag Herr Bernhard Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson verweist auf den von Herrn Thalhofer mit Schreiben vom 26.02.2020 gestellten Antrag auf Prüfung verschiedener alternativer Energienutzungen, nachdem das Klimapaket des Bundes vorsieht, ab dem Jahr 2026 keine neuen Ölheizungen mehr zuzulassen und schlägt vor, dem Antrag zuzustimmen.

Im Wege einer kurzen Aussprache wird der Antrag sodann einstimmig befürwortet:

Beschluss

Die Stadtverwaltung soll prüfen, bzw. in der Fortschreibung des Energienutzungsplanes durch die Hochschule Landshut eruieren lassen:
  • ob im Bereich Illerberg und Thal eine Nahwärmeversorgung möglich und rentabel zu betreiben ist,
  • ob die Wärme von der örtlichen Biogasanlage bzw. von der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn gespeist werden kann,
  • ob ggf. auch der Anschluss an die öffentliche Gasversorgung möglich ist, so dass bei einem Ausfall die Motoren auch durch Erdgas betrieben werden können.
  • Weiterhin soll auch geprüft werden, ob sich an diesem Projekt auch Bürger mit Einlagen im Rahmen eine so genannten Bürgerprojektes oder einer Bürgeraktiengesellschaft beteiligen können.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Verabschiedung 1. der im neuen Stadtrat nicht mehr vertretenen Stadtratsmitglieder 2. des ausscheidenden Bürgermeisters Karl Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Zu 1:        Verabschiedung der im neuen Stadtrat nicht mehr vertretenen Stadtrats-
mitglieder

Herr Bürgermeister Karl Janson erklärt, dass mit dem heutigen Tag der Rat der Stadt Vöhringen seine Arbeit für die Kommunalwahlperiode 2014 bis 2020 beende. Auf den ersten Blick eine lange Zeit, aber auch diese sechs Jahre seien im Grunde sehr schnell vergangen, viel zu schnell vielleicht. Man wollte ja noch so vieles in Angriff nehmen. Teils habe auch die Corona-Pandemie manchen Abschluss verhindert. Ab dem 1. Mai 2020 beginne nun die neue Amtsperiode 2020 bis 2026.

Unter dem jetzt aufgerufenen Tagesordnungspunkt stehe nun allerdings erst mal die Verabschiedung einiger Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat an, die in der neuen Amtsperiode diesem Gremium nicht mehr angehören.

Sieben Ratsmitglieder sind es:

  • Frau Angelika Böck, die heute sich entschuldigen musste
* Sie war 24 Jahre Mitglied des Vöhringer Stadtrates
  • Frau Brigitte Endriß,
* Sie war gleichfalls 24 Jahre Mitglied des Vöhringer Stadtrates
  • Frau Renate Hesser,
* Sie gehörte seit dem Jahr 2002, also 18 Jahre dem Vöhringer Stadtrat an
  • Herr Florian Hesser,
* Er gehörte seit dem Jahr 2014, also 6 Jahre dem Vöhringer Stadtrat an
Herr Edmund Klinger,
* Auch er ist Mitglied dieses Gremiums seit 6 Jahren, seit dem Jahr 2014
  • Herr Rüdiger Kreisl,
* Herr Kreisl ist seit dem 1. Februar 1976 (!) bereits,
  und damit 44 Jahre und drei Monate Mitglied im Vöhringer
  Gemeinde- bzw. Stadtrat
  • Herr Gerhard Notz
* Herr Gerhard Notz wiederum ist seit 24 Jahren, d.h. seit dem Jahr 1996
  Mitglied des Vöhringer Stadtrates

Herr Bürgermeister Janson bedankt sich für die großartige und sachliche wie erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam habe man in der Vergangenheit viel erreicht.
Herr Bürgermeister Janson dankt auch seinen beiden Stellvertretern, Herrn 2. Bürgermeister Herbert Walk und Herrn 3. Bürgermeister Ludwig Daikeler für die stets engagierte und loyale Vertretung.

Sodann überreicht er allen vorgenannten Stadtratsmitgliedern und seinen beiden Stellvertretern als äußeres Zeichen dieses Dankes ein kleines Präsent.



Zu 2:        Verabschiedung des ausscheidenden Bürgermeisters Karl Janson

Herr 2. Bürgermeister Herbert Walk dankt im Namen der Stadtratsmitglieder dem nach einer Amtszeit von 24 Jahren mit Ablauf des 30. April 2020 ausscheidenden Bürgermeister Karl Janson für sein herausragendes Engagement und die stets sachliche wie harmonische Zusammenarbeit im Stadtrat. Aufgrund der Coronakrise habe die Verabschiedung leider nicht in dem gewünschten Rahmen stattfinden können. Es bleibe zu hoffen, dass dies im Herbst dieses Jahres nachgeholt werden kann.

Beispielgebend für die vielen Projekte, die in den 24 Jahren von 1996 bis 2020 realisiert worden sind, greift Herr Walk drei Schwerpunkte heraus:

  • Der Bereich Bau- und Infrastruktur mit der Innenstadtentwicklung, der Gestaltung der Dorfplätze in Illerzell und Thal, der Schaffung von weiteren Wohn- und Gewerbeflächen, der St. 2031 Ortsumfahrung von Vöhringen mit dem Autobahnzubringer NU 14 neu und dem Hochwasserschutz.
  • Der Bereich Bildung und Soziales mit der Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen wie dem Ausbau von neuen Kindertagesstätten, der Erneuerung der Schulen und Sportstätten, der Unterstützung von Vereinen und Organisationen sowie der
    Kirchen.
  • Der Bereich Feiern und Feste wie z.B. die 850 Jahr-Feier von Vöhringen, die Feier zum 25jährigen und 40jährigen Jubiläum der Stadterhebung von Vöhringen, der Begründung der Städtepartnerschaften mit Vizille/Frankreich und Venaria Reale in Italien sowie dem 25jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Hettstedt, Sachsen-Anhalt.

Weiterhin erwähnt Herr Walk die vielen Mitgliedschaften und Funktionen von Herrn Bürgermeister Janson im Kreistag, in der Sparkasse, im Städtetag, im Gewerbeverein, in der Musikschule usw. Er habe stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerschaft gehabt und sich für die Vereine und Organisationen eingesetzt.

Herr 2. Bürgermeister Walk dankt ihm für seine geleistete Arbeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit.

Datenstand vom 02.06.2020 11:31 Uhr