Datum: 07.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Ansprache zur neuen Wahlzeit des Ersten Bürgermeisters und der Stadtratsmitglieder
2 Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters
3 Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder
4 Berufsmäßiger Erster Bürgermeister 1. Dienstaufwandsentschädigung für die Amtsperiode 2. Bestellung zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen mit der Beschränkung auf die Vornahme von Eheschließungen
5 Beschlussfassung über die Wahl von einem oder zwei ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern
6 Ehrenamtlicher Zweiter Bürgermeister 1. Wahl 2. Vereidigung 3. Festsetzung der Entschädigung
7 Ehrenamtlicher Dritter Bürgermeister 1. Wahl 2. Vereidigung 3. Festsetzung der Entschädigung
8 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Neufassung
9 Geschäftsordnung für den Stadtrat; Neufassung
10 Benennung der Fraktionsvorsitzenden
11 Bildung von Ausschüssen 1. Festlegung der Sitzverteilung 2. Bestellung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 4. Bestimmung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
12 Zweckverband Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1. Bestellung des Verbandsrates und eines Stellvertreters 2. Empfehlung für die Wahl des Verwaltungsrates
13 Weitere Gremien - Bestellung der Vertreter und ihrer Stellvertreter 1. für die Mitgliederversammlung des Vereins für Naherholung beim Landkreis Neu-Ulm e.V. 2. für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. 3. für den "Zukunftsbeirat" 4. für den interkommunalen Ausschuss der Städte Senden und Vöhringen

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1. Begrüßung und Ansprache zur neuen Wahlzeit des Ersten Bürgermeisters und der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 1

Diskussionsverlauf

Nach der musikalischen Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch die beiden Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang, Frau Petermann und Herrn Schneider, schließt sich ein kurzes Gebet sowie die Segnung durch Herrn Pfarrer Straub von der katholischen Kirche und
Herrn Pfarrer Dr. Teuffel von der evangelischen Kirche statt. Sie wünschen dem neuen Stadtrat sowie dem neuen Bürgermeister für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg.

Daran schließt sich die Ansprache des neuen Bürgermeisters Herrn Neher an, die
nachfolgend wiedergegeben wird:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

a) Allgemeines
am 15. März 2020 wurden Sie von den Bürgerinnen und Bürgern in den Vöhringer Stadtrat gewählt. Sofern ich dies noch nicht persönlich,  in digitaler Form oder telefonisch getan habe, beglückwünsche ich Sie hiermit sehr herzlich zu Ihrer Wahl.
Der Stadtratstätigkeit steht im Zentrum der kommunalen Selbstverwaltung, die heute mehr denn je eine Schlüsselstellung einnimmt. Die kommunale Selbstverwaltung beruht auf der Überzeugung, dass es die Stadt bzw. Gemeinde ist, die zunächst für alle öffentlichen Aufgaben zuständig ist und ein übergeordnete größere Gemeinschaft wie Landkreis, Land und Bund erst dann tätig werden soll und darf, wenn die Stadt die Aufgabe nicht alleine bewältigen kann. Und das ist auch gut so!
Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich die erste und wichtigste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger; dort kommen Sie unmittelbar mit „dem Staat“ in Kontakt. Die Stadtverwaltung prägt also entscheidend das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat und dessen demokratische Ordnung. Mit der Kommune kommt der Bürger weit häufiger und unmittelbarer in Berührung als mit anderen staatlichen Behörden. So meinte Theodor Heuss, der erste Bundespräsident nicht ganz zu Unrecht:
Die Gemeinde ist wichtiger als der Staat.
In der Stadt erleben die Bürgerinnen und Bürger ihr Lebensumfeld und ihre Heimat unmittelbar. Die Stadt
- sichert die Wasserversorgung
- entsorgt das Abwasser
- plant Wohn- und Gewerbegebiete
- gewährt Feuerschutz
- baut und unterhält Kindergärten und Schulen
- unterhält eine Bücherei, Musikschule
- und viele weiteren Einrichtungen

Kurz gesagt: Ohne funktionierende Stadtverwaltung könnte kein Bürger so leben, wie wir das seit langem als selbstverständlich ansehen. Sie alle erfüllen mit ihrem Amt als Stadträtin und Stadtrat daher eine wichtige Aufgabe. Vielen Dank, dass Sie sich hierzu bereit erklärt haben.

b) Konkret zum Stadtrat und seiner Zusammensetzung
Ich freue mich, im nun neu gewählten Gremium eine Mischung aus erfahrenen, langjährigen Stadträten und aus 8 neuen Stadträtinnen und Stadträten begrüßen zu dürfen. Das Alter der Gremiumsmitglieder reicht von 18 Jahren bis 76 Jahren, also die gesamte Bandbreite unserer Gesellschaft. Leider sind nur 2 Stadträtinnen vertreten, im Vergleich zum bisherigen Gremium sogar eine Frau weniger. Alle Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich über die Wahl gesprochen habe, hätten sich einen höheren Anteil von Frauen gewünscht, ich auch.
Der neu gewählte Stadtrat besteht nun aus 4 Fraktionen, eine mehr als bisher. Ich begrüße sie alle, vor allem die neue Fraktion ganz herzlich und lade Sie dazu ein, in einem konstruktiven Diskurs für Vöhringen die beste Lösung zu finden.

c) Zusammenarbeit
Es gab in der Vergangenheit durchaus Beispiele, wie die Zusammenarbeit innerhalb eines Gemeinde- oder Stadtrates nicht verlaufen soll. Sie konnten dies der örtlichen oder überörtlichen Presse entnehmen.
Gott sei Dank war Vöhringen davon nicht betroffen. Die gute und konstruktive Diskussionskultur im Vöhringer Stadtrat ist im Landkreis bekannt; glauben Sie mir, ich habe dies in der Vergangenheit häufiger von Bürgermeistern, Parteifreunden oder Bürgern aus dem Landkreis gehört: Wenn es bei uns so wäre wie bei Euch, dann wären wir schon zufrieden.
Das soll nicht heißen, dass wir hier nicht diskutieren und unterschiedliche Meinungen vertreten. Eine Diskussion darf auch Mal hitzig verlaufen, wenn es um wichtige Dinge geht und die Meinungen verschieden sind. Davor ist mir nicht bange. Wichtig ist mir der gegenseitige Respekt vor der Person und den Argumenten, die diese vertritt.
Während meiner bisherigen Stadtratstätigkeit habe ich einige Male erleben dürfen, dass ich aus einer Sitzung deutlich klüger herausgekommen bin als ich in sie hineingegangen bin. Man sollte mit einer gut durchdachten Lösung in eine Sitzung gehen, aber auch dann so viel Selbstbewusstsein haben, eine andere Meinung zu respektieren oder einen Konsens mit anderen Meinungen zu finden.
Im Vöhringer Stadtrat haben viele kluge Köpfe bisher viele gute Entscheidungen getroffen. Ich wünsche mir, dass es auch im neuen Gremium so bleibt.

d) Corona-Herausforderung
Am Schluss möchte ich die besonderen Umstände ansprechen, die uns derzeit alle sehr belasten, sei es die Familien, Unternehmen, Beschäftigte und Selbständige, zuletzt auch die Stadt. Die Corona-Krise ist nicht nur besorgniserregend, sondern mit erheblichen Einschränkungen sowie wirtschaftlich noch nicht absehbaren Folgen verbunden. Es gibt Todesfälle, auch hier in der näheren Umgebung. All dies betrifft uns persönlich und zum Teil existentiell.
Wir stehen schon in den nächsten Wochen vor wichtigen Entscheidungen, z.B. über
- die teilweise Wiedereröffnung des Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger
- die Wiedereröffnung unserer Kindertagesstätten nach Entscheidungen von Bundes- und Landesregierung
- den damit verbundenen Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Umsetzung des beschlossenen Haushaltes vor dem Hintergrund deutlich sinkender Steuereinnahmen,
um nur einmal die dringendsten und wichtigsten Aufgaben zu nennen.
Ich hätte mir unseren Start gerne anders vorgestellt. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen neue, innovative Vorschläge aus den verschiedenen Wahlprogrammen der Parteien und Fraktionen diskutiert und umgesetzt. Bei allen Unterschieden – so weit liegen wir in vielen Punkten nicht auseinander. Dazu wird es auch kommen Denn:
Kommunalpolitik dient zuallererst den Bürgerinnen und Bürgern und dem Wohl unserer Stadt!
Langjährig tätige Stadträte werden bestätigen, dass das Parteibuch bei Abstimmungen im Stadtrat nahezu keine Rolle spielt. Dies belegen zahlreiche Entscheidungen der Vergangenheit. Ich kann mich nur an wenige Abstimmungen erinnern, bei denen ein „Fraktionszwang“ ausgesprochen wurde und die Abstimmung der Fraktionen einheitlich erfolgt ist. Die Wählerinnen und Wähler nutzen bei der Wahl auch die Möglichkeit, einzelnen Personen ihrer Wahl mehrere Stimmen zu geben also zu kumulieren und dies auch über die Listen hinweg. Die Kommunalwahl in Bayern hat daher einen sehr personenbezogenen Charakter.
Dass wir alles Wünschenswerte zeitnah realisieren werden, ist derzeit doch recht unwahrscheinlich. Vermutlich werden wir auch sparen müssen. Das ist nicht beliebt. Lassen Sie uns versuchen, trotz der voraussichtlich knapperen Kassen auch mit Ideen voranzukommen, die mit weniger Kosten verbunden sind.
Sehen wir die Corona-Krise auch als Chance, Dinge schneller voranzubringen, die sich gerade jetzt als praktisch durchführbar bewährt haben, vor allem im Bereich der Digitalisierung:
• Ausweitung der Möglichkeiten für Homeoffice,
• Beratung sowie Termine per Video-Verbindung, wo dies sinnvoll ist,
• digitale Vorbereitung von Amtsgängen, Ausweitung des digitalen Angebotes im Rathaus
um nur einige Beispiele zu nennen.

e) Offen für alle Anliegen
Als Bürgermeister verspreche ich Ihnen, für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stets ein offenes Ohr zu haben. Die Mitglieder des Stadtrates als Teil der Verwaltung lade ich ein, das Ohr bei den Bürgerinnen und Bürgern zu haben und uns deren Anliegen, vor allem aber auch Anregungen und Ideen weiterzugeben.
Ich freue mich auf spannende Diskussionen, neue Ideen und erfolgreiche 6 Jahre für unsere Heimatstadt Vöhringen.
Auf geht´s!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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2. Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Top 2 Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters:

Nach Art. 27 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) ist der Diensteid eines Kommunalen Wahlbeamten nach § 38 Abs. 1 BeamtStG spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Stadtrat nach Beginn der Amtszeit des Bürgermeisters abhält, zu leisten.
Er hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein kommunaler Wahlbeamter aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des kommunalen Wahlbeamten entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Diensteid des ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Stadtratsmitglied ab.
Dies ist Herr Peter Kelichhaus.

Diskussionsverlauf

Herr Kelichhaus nimmt als dienstältestes Stadtratsmitglied dem neu gewählten Bürgermeister Herrn Michael Neher den nach Art. 27 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) i.V.m. § 38 Abs. 1 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) vorgeschriebenen Diensteid ab.

Im Anschluss daran übergibt der bisherige Bürgermeister Herr Karl Janson verbunden mit einer kurzen Ansprache symbolisch die Amtskette der Stadt Vöhringen dem neuen Bürgermeister Herrn Michael Neher und wünscht ihm und dem Stadtrat eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Stadt Vöhringen.

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3. Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Die neu gewählten Stadtratsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 GO).

Es sind dies:        Bilmayer-Frank Stefanie, CSU
               Brocke Dieter, CSU
               Harzenetter Markus, Grüne
               Kern Victor, Grüne
               Lackner Jürgen, CSU
               Lepple Christian, Grüne
               Stelzner Maya, Grüne
               Thalhofer Georg, CSU

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mit Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mit Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Die Verweigerung der vollständigen Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Die Eidesleistung entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der gleichen Stadt gewählt wurden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt den neu gewählten Stadtratsmitgliedern

Frau Stefanie Bilmayer-Frank                Herrn Dieter Brocke
       Herrn Markus Harzenetter                        Herrn Victor Kern
       Herrn Jürgen Lackner                        Herrn Christian Lepple
       Frau Maya Stelzner                                Herrn Georg Thalhofer

den nach Art. 31 Abs. 4 der Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

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4. Berufsmäßiger Erster Bürgermeister 1. Dienstaufwandsentschädigung für die Amtsperiode 2. Bestellung zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen mit der Beschränkung auf die Vornahme von Eheschließungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 4

Sachverhalt

In Art. 9 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist folgendes geregelt:

„Wer in ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis nach Art. 1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KWBG gewählt ist und wessen Wahl entweder als angenommen gilt oder wirksam angenommen wurde, wird mit dem Beginn der Amtszeit (1.5.2020) kommunaler Wahlbeamter. Eine Ernennung entfällt.“

Beamte auf Zeit haben ab dem Tag ihres Amtsantritts (1.5.2020) bis zum Ende des Beamtenverhältnisses Anspruch auf Besoldung nach Maßgabe des KWBG. Seit dem Inkrafttreten des neuen KWBG am 01.08.2012 ist für die Besoldung der berufsmäßigen Bürgermeister eine eindeutige Zuordnung der konkreten Besoldungsgruppe innerhalb von Einwohnerbereichen vorgenommen worden. Nach Art. 45 Abs. 2 KWBG i.V.m. der Anlage 1 wird Bürgermeistern in Gemeinden zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern die Besoldungsgruppe B 2 gewährt. Aufgrund dieser gesetzlichen Festlegung bedarf es bei den reinen Besoldungsleistungen, wie Grundgehalt und Familienzuschlag keiner besonderen Beschlussfassung.

4.1 Dienstaufwandsentschädigung für die Amtsperiode

Neben dem Grundgehalt erhalten kommunale Wahlbeamte auf der Basis des Art. 46 KWBG eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung. Sie wird nach Art. 46 Abs. 2 KWBG zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt. Sie muss sich innerhalb der Rahmensätze, die in der Anlage 2 zum KWBG benannt sind, bewegen. Sie dient der Abgeltung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Sie ist angemessen festzusetzen.

Die Rahmensätze der monatlichen Dienstaufwandsentschädigungen für den 1. Bürgermeister liegen bei kreisangehörigen Gemeinden seit 1.1.2020 zwischen 242,91 € und 798,47 €.
Der bisherige Bürgermeister bezog jeweils die höchst zulässige Dienstaufwandsentschädigung. Die Beibehaltung dieser Regelung wird auch beim neuen Bürgermeister vorgeschlagen.
Der 1. Bürgermeister darf bei der Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht mitstimmen.
Beschlussvorschlag:
Herr Bürgermeister Neher erhält neben seinem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe B 2 die nach Anlage 2 zum KWBG für kreisangehörige Gemeinden höchstzulässige Dienstaufwandsentschädigung und eine Wegstreckenentschädigung von z.Zt. 0,35 €/km. Die Kosten für Fahrten innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes werden mit einer monatlichen Pauschalentschädigung abgegolten, der eine Fahrleistung von 1.100 km zugrunde liegt. Soweit eine gesetzliche bzw. tarifliche Anpassung der vorgenannten Entschädigungen erfolgt, erhöhen sich diese Sätze entsprechend.

4.2. Bestellung zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen mit einer
       Beschränkung des Aufgabengebietes auf die Vornahme von Eheschließungen

Nach § 2 Abs. 3 der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Die bisherige Bestellung von Herrn Bürgermeister Janson ist mit seinem Ausscheiden erloschen. Für Herrn Bürgermeister Neher ist deshalb eine Bestellung zum Eheschließungsbeamten erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Herr Bürgermeister Neher wird in stets widerruflicher Weise zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen bestellt. Sein Aufgabengebiet wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen. Rechtsgrundlage für die Bestellung zum Standesbeamten ist § 2 Abs. 3 der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes.

Diskussionsverlauf

Grundgehalt:

Herr Herzog führt aus, dass Beamte auf Zeit ab dem Tag ihres Amtsantritts (1.5.2020) bis zum Ende des Beamtenverhältnisses Anspruch auf Besoldung nach Maßgabe des KWBG haben.
Seit dem Inkrafttreten des neuen KWBG am 01.08.2012 sei für die Besoldung der berufsmäßigen Bürgermeister eine eindeutige Zuordnung der konkreten Besoldungsgruppe innerhalb von Einwohnerbereichen vorgenommen worden. Nach Art. 45 Abs. 2 KWBG i.V.m. der Anlage 1 wird Bürgermeistern in Gemeinden zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern die Besoldungsgruppe
B 2 gewährt. Aufgrund dieser gesetzlichen Festlegung bedarf es bei den reinen Besoldungsleistungen, wie Grundgehalt und Familienzuschlag keiner besonderen Beschlussfassung.

Zu 1: Berufsmäßiger Erster Bürgermeister - Dienstaufwandsentschädigung für die neue Amtsperiode:

Herr Herzog führt weiter aus, dass kommunale Wahlbeamte neben dem Grundgehalt auf der Basis des Art. 46 KWBG eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung erhalten. Sie wird nach Art. 46 Abs. 2 KWBG zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt und muss sich innerhalb der Rahmensätze, die in der Anlage 2 zum KWBG benannt sind, bewegen. Sie dient der Abgeltung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung und sie ist angemessen festzusetzen.

Die Rahmensätze der monatlichen Dienstaufwandsentschädigungen für den 1. Bürgermeister liegen bei kreisangehörigen Gemeinden seit 1.1.2020 zwischen 242,91 € und 798,47 €.
Der bisherige Bürgermeister habe jeweils die höchst zulässige Dienstaufwandsentschädigung bezogen, weshalb auch die Beibehaltung dieser Regelung auch beim neuen Bürgermeister vorgeschlagen wird.

Herr Barth und Herr Hatzenetter halten die zuletzt Herrn Bürgermeister Janson gewährte pauschale Entschädigung für Fahrten bis zu 1.100 km im Stadt- und Kreisgebiet für zu hoch und beantragen eine Reduzierung auf 800 km monatlich.

Nach sich Herr Bürgermeister Neher mit dieser reduzierten Kilometerleistung einverstanden erklärt ergeht auf seinen Vorschlag hierzu folgender Beschluss:

Herr Bürgermeister Neher erhält neben seinem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe B 2 die nach Anlage 2 zum KWBG für kreisangehörige Gemeinden höchstzulässige Dienstaufwandsentschädigung und eine Wegstreckenentschädigung von z.Zt. 0,35 €/km. Die Kosten für Fahrten innerhalb des Stadt- und Kreisgebietes werden mit einer monatlichen Pauschalentschädigung abgegolten, der eine Fahrleistung von 800 km zugrunde liegt. Soweit eine gesetzliche bzw. tarifliche Anpassung der vorgenannten Entschädigungen erfolgt, erhöhen sich diese Sätze entsprechend.

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

Zu 2: Bestellung zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen mit einer
         Beschränkung des Aufgabengebietes auf die Vornahme von Eheschließungen

Herr Bürgermeister Neher stellt dar, dass nach § 2 Abs. 3 der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen können, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Die Bestellung seines Vorgängers sei mit seinem Ausscheiden erloschen. Für ihn sei deshalb eine Beschlussfassung über die Bestellung zum Eheschließungsbeamten erforderlich.

Hierzu ergeht folgender Beschluss:

Herr Bürgermeister Neher wird in stets widerruflicher Weise zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen bestellt. Sein Aufgabengebiet wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen. Rechtsgrundlage für die Bestellung zum Standesbeamten ist § 2 Abs. 3 der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

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5. Beschlussfassung über die Wahl von einem oder zwei ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Stadtrat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Während die Wahl eines ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters zwingend vorgeschrieben ist, liegt die Entscheidung über die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters im Ermessen (durch Mehrheitsbeschluss) des Stadtrates. Der 2. und der 3. Bürgermeister vertreten den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge (vgl. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Wahl von zwei gleichberechtigten 2. Bürgermeistern wäre deshalb unzulässig.

Möglich wäre es nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO, dass der Stadtrat aus seiner Mitte noch weitere Stellevertreter bestellt. Davon wurde bisher jedoch nicht Gebrauch gemacht. Es wird vorgeschlagen, wie bisher lediglich einen 2. und 3. Bürgermeister zu wählen.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, an der bisherigen Regelung festzuhalten und auch für die neue Wahlperiode einen ehrenamtlichen 3. Bürgermeister zu wählen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt dar, dass nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO der Stadtrat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister wählt. Während die Wahl eines ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters zwingend vorgeschrieben sei, liege die Entscheidung über die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters im Ermessen (durch Mehrheitsbeschluss) des Stadtrates. Der 2. und der 3. Bürgermeister würden den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge vertreten (vgl. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Wahl von zwei gleichberechtigten 2. Bürgermeistern wäre deshalb unzulässig.

Möglich wäre es nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO hingegen, dass der Stadtrat aus seiner Mitte noch weitere Stellevertreter bestellt. Davon sei bisher jedoch nicht Gebrauch gemacht worden. Es werde vorgeschlagen, wie bisher lediglich einen 2. und 3. Bürgermeister zu wählen.

Die Stadtratsmitglieder fassen hierzu folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, an der bisherigen Regelung festzuhalten und auch für die neue Wahlperiode einen ehrenamtlichen 3. Bürgermeister zu wählen.
Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

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6. Ehrenamtlicher Zweiter Bürgermeister 1. Wahl 2. Vereidigung 3. Festsetzung der Entschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 6

Sachverhalt

6.1 Wahl:

Wählbar für das Amt des 2. Bürgermeisters sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m.
Art. 39 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz – GLKrWG). Die maßgeblichen Bestimmungen sind nachfolgend auszugsweise dargestellt:

Artikel 35 GO (Gemeindeordnung) Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister


(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister).

(2) Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.

Artikel 39 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) Wählbarkeit für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats

(1) Für das Amt des ersten Bürgermeisters und des Landrats ist jede Person wählbar, die am Wahltag
1. Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. im Fall der Bewerbung um das Amt des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters seit mindestens drei
    Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine
    Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält; Art. 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 gilt
    entsprechend.

(2) 1Nicht wählbar ist, wer am Wahltag
1. nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2. infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
    Ämter nicht besitzt,
3. sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet,
4. von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur
    Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist,
5. nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische
    Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, oder
6. nachweisbar dienstunfähig ist.2Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann
    außerdem nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr
    vollendet hat.

Artikel 51 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung) Form der Beschlussfassung; Wahlen


Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

6.2 Vereidigung

Sofern bei der Wahl ein neuer 2. Bürgermeister gewählt wird, ist dieser vom 1. Bürgermeister gem. Art. 27 KWBG wie folgt zu vereidigen:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt der Gewählte, aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Gewählten entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

6.3 Festsetzung der Entschädigung

Die Entschädigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister ist im Einvernehmen mit den Betreffenden durch Beschluss festzusetzen (Art. 54 Abs. 1 KWBG). Sie haben neben der als Stadtratsmitglied gewährten Entschädigung einen Anspruch auf weitere Entschädigung nach dem Maß der Inanspruchnahme als weiterer Bürgermeister (vgl. Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG).

In der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 wurde auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von 700,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
2. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen sind die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 812,93 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, wird vorgeschlagen,
die Entschädigung für den 2. Bürgermeister auf monatlich 815 € brutto und pro Vertretungsfall auf 35 € brutto festzusetzen. Der gewählte 2. Bürgermeister darf bei der Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht stimmen.

Beschlussvorschlag:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von z.Zt. 815 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
2. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 35 € brutto. Diese Beträge nehmen an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Diskussionsverlauf

1. Wahl
Herr Bürgermeister Neher informiert darüber, dass für das Amt des 2. Bürgermeisters die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar sind, welche die Voraussetzungen für die Wahl  zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39 Gemeinde-, Landkreiswahlgesetz – GLKrWG). Er gibt die maßgeblichen Bestimmungen bekannt:

Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung, auf die Herr Bürgermeister Neher ebenfalls hinweist. Danach ist die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen.

Herr Bürgermeister Neher fordert die anwesenden Stadtratsmitglieder auf, Vorschläge zur Wahl zum 2. Bürgermeister zu unterbreiten.

Herr Prestele schlägt im Namen der CSU-Stadtratsfraktion den bisherigen 2. Bürgermeister, Herrn Herbert Walk, vor.

Herr Kelichhaus schlägt im Namen der FWG-Stadtratsfraktion den bisherigen 3. Bürgermeister, Herrn Ludwig Daikeler, vor. Diesem Vorschlag schließt sich die Grünen-Stadtratsfraktion an.

Nachdem keine weiteren Vorschläge gemacht werden, schließt Herr Bürgermeister Neher die Vorschlagsliste.
Der Vorschlag von Herrn Bürgermeister Neher, Herrn Herzog und Herrn Mennel mit der Mithilfe bei der Durchführung  der Wahl des 2. und 3. Bürgermeisters zu beauftragen, wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

Sodann werden die Namen der beiden Kandidaten in die vorbereiteten Stimmzettel eingetragen und kopiert. Herr Herzog ruft die Stadtratsmitglieder einzeln und in alphabetischer Reihenfolge zur Wahl und Abgabe der Stimmzettel in den im großen Saal des Kulturzentrums aufgestellten drei Wahlkabinen auf. Die Stimmzettel werden zusammengefaltet und in die bereitgestellte Wahlurne, die von Herrn Mennel und Herrn Herzog beaufsichtigt wird, gegeben. Die Stimmzettel werden anschließend auf einem bereit gestellten Tisch ausgezählt.

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:

ausgegebene Stimmzettel:                25
gültige Stimmzettel:                        25

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Herrn Herbert Walk                         13
Herrn Ludwig Daikeler                12

Herr Bürgermeister Neher verkündet das Ergebnis der Wahl und stellt fest, dass das Stadtratsmitglied Herr Herbert Walk mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen Zweiten Bürgermeister annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und unterschreibt die vorgefertigte Erklärung.

6.2 Vereidigung

Herr Bürgermeister Neher nimmt dem neu gewählten ehrenamtlichen Zweiten Bürgermeister Herrn Herbert Walk den nach Art. 37 KWBG vorgeschriebenen Eid ab.

6.3 Festsetzung der Entschädigung

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die Entschädigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister im Einvernehmen mit den Betreffenden durch Beschluss festzusetzen ist (Art. 54 Abs. 1 KWBG). Sie haben neben der als Stadtratsmitglied gewährten Entschädigung einen Anspruch auf weitere Entschädigung nach dem Maß der Inanspruchnahme als weiterer Bürgermeister (vgl. Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG).

In der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 sei auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen worden:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von 700,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
2. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen seien die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 812,93 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, werde vorgeschlagen,
die Entschädigung für den 2. Bürgermeister auf monatlich 815 € brutto und pro Vertretungsfall
auf 35 € brutto festzusetzen.

Hierzu entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in der die Vertreter der SPD und Grünen zum Ausdruck bringen, dass angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise auch auf die Stadt Vöhringen ein Zeichen gesetzt werden und die Entschädigung des 2. Bürgermeisters wieder auf das Niveau von 2014 (700 €/mtl. und 30 € pro Vertretungsfall) zurückgesetzt werden sollte. Weiterhin sollten die Beträge nicht mehr automatisch an Lohnerhöhungen angepasst werden.

Während die Vertreter der FWG-Stadtratsfraktion die zuletzt festgesetzten Entschädigungen angesichts der in 6 Jahren eingetretenen allgemeinen Preiserhöhungen für sachgerecht halten, schlägt die CSU-Stadtratsfraktion als Kompromiss eine Entschädigung von 750 €/mtl. und 30 € pro Vertretungsfall vor, dem sich letztlich alle Stadtratsmitglieder anschließen.

Es ergeht sodann folgender Beschluss:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von 750 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
2. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 30 € brutto. Diese Beträge nehmen nicht an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: 
Herr 2. Bürgermeister Walk nimmt an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

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7. Ehrenamtlicher Dritter Bürgermeister 1. Wahl 2. Vereidigung 3. Festsetzung der Entschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 7

Sachverhalt

7.1 Wahl

Sollte sich der Stadtrat für die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters entscheiden,
so gelten für die Wahl die gleichen Grundsätze wie für die Wahl des ehrenamtlichen
2. Bürgermeisters (vgl. Ausführungen zu Top. 5.1). Die Abstimmung erfolgt wiederum geheim.

7.2 Vereidigung

Die Vereidigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters erfolgt durch den 1. Bürgermeister nach Art. 27 KWBG. Sie hierzu Top. 5.2.

7.3 Festsetzung der Entschädigung

Bei der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 wurde auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen sind die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 348,39 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, wird vorgeschlagen, die Entschädigung für den 3. Bürgermeister auf monatlich 350 € brutto und pro Vertretungsfall auf 35 € brutto festzusetzen. Der gewählte 3. Bürgermeister darf bei der Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht stimmen.


Beschlussvorschlag:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von z.Zt. 350 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 35 brutto. Diese Beträge nehmen an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Diskussionsverlauf

1. Wahl:

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass für die Wählbarkeit und die Durchführung der Wahl des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters die gleichen Bestimmungen gelten, wie bei der Wahl des ehrenamtlichen 2. Bürgermeistes.

Als einziger Kandidat wird von der CSU-Stadtratsfraktion vorgeschlagen:

       Herr Ludwig Daikeler

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird der Namen des Kandidaten in die vorbereiteten Stimmzettel eingetragen und kopiert. Der Wahlvorgang wird in gleicher Weise wie die Wahl zum Zweiten Bürgermeister durchgeführt.

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:

ausgegebene Stimmzettel:                25
gültige Stimmzettel:                        21
ungültige Stimmzettel                          4

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Herrn Ludwig Daikeler                 20
Herrn Markus Harzenetter                  1

Herr Bürgermeister Neher verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Stadtratsmitglied Herr Ludwig Daikeler mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit erneut zum Dritten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen Dritten Bürgermeister annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und unterschreibt die vorgefertigte Erklärung.

2. Vereidigung

Herr Bürgermeister Neher nimmt dem gewählten ehrenamtlichen Dritten Bürgermeister Herrn Ludwig Daikeler den nach Art. 37 KWBG vorgeschriebenen Eid ab.

3. Festsetzung der Entschädigung

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bei der konstituierenden Sitzung im Jahr 2014 auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates folgende Entschädigungshöhe beschlossen worden sei:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von 30,-- € brutto.“

Durch Besoldungsanpassungen seien die Entschädigungssätze zwischenzeitlich auf 348,39 €/mtl. bzw. 34,84 € pro Vertretungsfall gestiegen.

Nachdem sich die Beanspruchung der weiteren Bürgermeister voraussichtlich auch in den nächsten 6 Jahren in etwa im gleichen Umfang wie bisher bewegt, werde vorgeschlagen, die Entschädigung für den 3. Bürgermeister auf monatlich 350 € brutto und pro Vertretungsfall auf 35 € brutto festzusetzen.

Auch hier schlägt die SPD-Stadtratsfraktion vor, in gleicher Weise ein Zeichen zu setzen und den Betrag auf 325 €/mtl. zu reduzieren. Die Grünen-Stadtratsfraktion würde auch den Betrag aus dem Jahr 2014 in Höhe von 300 €/mtl. für sachgerecht halten.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender Beschluss:

„Die Entschädigung des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters wird auf einen monatlichen
Pauschalbetrag in Höhe von z.Zt. 325 € brutto festgesetzt. Darüber hinaus erhält der
3. Bürgermeister pro Vertretungsfall (Tag oder Termin ggf. auch mehrere Termine an einem Tag) einen Betrag in Höhe von z.Zt. 30 brutto. Diese Beträge nehmen nicht an den jeweiligen
Besoldungserhöhungen teil.“

Anmerkung:        
Herr Dritter Bürgermeister Ludwig Daikeler nimmt an der Beratung Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.

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8. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts basiert auf der aktuellen Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages.

In § 2 der Satzung werden u.a. auch die Bezeichnungen und die Größe der Ausschüsse festgelegt. Bisher lauteten die Bezeichnungen Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss. Es wird vorgeschlagen, es bei diesen Bezeichnungen und bei der bisherigen Größe von je 12 Ausschussmitgliedern zu belassen. Eine Mindest- oder Höchstzahl für die Ausschüsse gibt es mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses nicht.

Beim Rechnungsprüfungsausschuss sind nach Art. 103 Abs. 2 GO mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder zulässig. Die Festlegung der Ausschussgröße hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss auf 7 Ausschussmitglieder festzulegen.

In § 3 der Satzung werden u.a. die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen festgelegt. Zuletzt betrugen die Sätze:


für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 70 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 35 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 € / jährlich + 20 € für jedes Fraktionsmitglied
  •   35 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   30 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   40 € pro Vertretungstag

Die Stadtverwaltung schlägt vor die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen wie folgt neu festzulegen:

  • für Stadtratsmitglieder: Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag


Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der amtlichen Bekanntmachung (Art. 26 GO).

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts im Wesentlichen auf der aktuellen Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages basiert.

In § 2 der Satzung werden u.a. auch die Bezeichnungen und die Größe der Ausschüsse festgelegt. Bisher lauteten die Bezeichnungen Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss. Es werde vorgeschlagen, es bei diesen Bezeichnungen und bei der bisherigen Größe von je 12 Ausschussmitgliedern zu belassen. Eine Mindest- oder Höchstzahl für die Ausschüsse gebe es mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses nicht.

Beim Rechnungsprüfungsausschuss seien nach Art. 103 Abs. 2 GO mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder zulässig. Die Festlegung der Ausschussgröße habe jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es werde vorgeschlagen, den Ausschuss auf 7 Ausschussmitglieder festzulegen.

Beschluss:

Die Stadtratsmitglieder stimmen der Festlegung von 7 Ausschussmitgliedern beim Rechnungsprüfungsausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

Herr Bürgermeister Neher führt weiter aus, dass in § 3 der Satzung u.a. die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen festgelegt werden. Zuletzt betrugen die Sätze:

für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 70 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 35 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 € / jährlich + 20 € für jedes Fraktionsmitglied
  •   35 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   30 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   40 € pro Vertretungstag

Die Stadtverwaltung schlage vor, die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen wie folgt neu festzulegen:

  • für Stadtratsmitglieder: Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag

Hierzu entwickelt sich ebenfalls eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion und der Grünen-Stadtratsfraktion empfehlen, es bei den bisherigen Entschädigungssätzen zu belassen. Die Vertreter der CSU- und FWG-Stadtratsfraktion halten die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung für angemessen und sachgerecht, da die Beträge sonst für einen Zeitraum von 12 Jahren unverändert bleiben würden.

Herr Bürgermeister Neher bringt sodann den weitergehenden Vorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung, der folgende Sätze zugrunde legt:

Die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen werden wie folgt neu festgelegt:

für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag

Abstimmungsergebnis:        15 : 10 angenommen

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlüsse ergeht sodann folgender Gesamtbeschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der amtlichen Bekanntmachung (Art. 26 GO).

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

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9. Geschäftsordnung für den Stadtrat; Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung hat ihre Grundlage in Art. 45 GO. Sie ist, auch wenn sie nicht in Form einer Satzung erlassen wird, als kommunale Rechtsnorm anzusehen, die als „andere im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift“ Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle sein kann. Einer amtlichen Bekanntmachung bedarf die Geschäftsordnung allerdings nicht.

Der Bayer. Gemeindetag hat bereits für die letzten beiden Wahlperioden auf der Grundlage der ehemaligen amtlichen Mustergeschäftsordnung des Bayer. Innenministeriums ein eigenes Geschäftsordnungsmuster für Gemeinderäte herausgegeben. Der Bayer. Gemeindetag hat nun für die Wahlperiode 2020/2026 eine Fortentwicklung dieses Musters zur Verfügung gestellt, an das sich die Stadtverwaltung weitgehend angelehnt hat.

Bei den Kompetenzen der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, diese wie folgt zu erhöhen:

Bürgermeister:        bisher 40.000 € / neu 50.000 €
(Empfehlung Gemeindetag 4 € bis 5 € je Einwohner = ca. 54.000 € bzw.
ca. 68.000 €)
                       Bei Entscheidungen zwischen bisher 25.000 € und 40.000 € /
neu 30.000 € und 50.000 € werden die Mitglieder des Stadtrates
informiert.

Ausschüsse:                bisher 250.000 € / neu 300.000 €

Stadtrat:                bisher 250.000 € / neu 300.000 €

Im Geschäftsordnungsmuster des Bayer. Gemeindetages ist das Verfahren „Hare/Niemeyer“ als Regelfall vorgesehen. Daneben sind auch weiterhin die Verfahren „d’Hondt“ oder „St. Lague/Schepers“ zulässig. Laut Bayer. Verwaltungsgerichtshof kann es allerdings bei d’Hondt zu einer unzulässigen Überaufrundung kommen, die zur Anwendung eines dem mathematischen Proporz besser entsprechenden Verfahrens zwingt. Um nicht stets entsprechende Kontrollberechnungen vornehmen zu müssen, bietet es sich an, wie bisher, generell auf Hare/Niemeyer zu setzen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, auch weiterhin das Verfahren Hare/Niemeyer zu verwenden.

Weitere Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung sind farblich markiert.
Die Neufassung der Geschäftsordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher bezieht sich auf die allen Stadtratsfraktionen im Vorfeld zugestellte überarbeitete Geschäftsordnung und erläutert die Bedeutung der verschiedenen farblichen Abstufungen (rot = Mustergeschäftsordnung, blau = bisherige Sonderregelungen Vöhringen, grün – neue Vorschläge).

Zu den von Herrn Bürgermeister Neher einzeln aufgerufenen Bestimmungen ergeben sich folgende Wortmeldungen bzw. Änderungsvorschläge:

  • Zu § 2 Nr. 18: Herr Prestele schlägt vor, bei den Beschäftigten die Entscheidung erst ab Entgeltgruppe 12 TVöD dem Stadtrat zu übertragen. Im Gegenzug würde die Kompetenz zu Entscheidungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD dem Haupt- und Umweltausschuss eingeräumt (vgl. § 9 Nr. 1.1.3).

    Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Daikeler befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

  • Zu § 2 Nr. 18: Herr Prestele regt an, den Personenkreis für die Übertragung der Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates bzw. Haupt- und Umweltausschusses fallen, auf sieben zu erhöhen und die Besetzung spiegelbildlich wie beim Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen.

    Im Ergebnis einer Aussprache hierzu wird der Vorschlag mit 10 : 15 Stimmen abgelehnt,
    da nach Ansicht der Mehrheit der Stadtratsmitglieder nicht zu viele Personen bei den Vorstellungsgesprächen teilnehmen sollten.

  • Zu § 2 Nr. 19 und allen diesbezüglich in der Geschäftsordnung vergleichbaren Regelungen beantragt Herr Barth, die Wertgrenze für Entscheidungen durch den Stadtrat wie bisher bei 250.000 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 2 Nr. 28: Herr Prestele bittet die Worte „von allgemeiner Bedeutung“ zu streichen, da Empfehlungen von Bürgerversammlungen generell im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 9 Nr. 1.2.2: Herr Hinterkopf beantragt, die Worte „auch zu immissionsschutzrechtlichen Bauvorhaben der Fa. Wieland-Werke AG“ zu streichen. Herr Herzog erläutert, dass die Formulierung nur wegen der Klarstellung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten aus dem Haupt- und Umweltausschuss vorgenommen worden ist. Die Formulierung sei nicht zwingend erforderlich und könne somit gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 11: Herr Gutter regt an, in der Geschäftsordnung festzulegen, dass die Sitzungstermine für die Ausschüsse und den Stadtrat jeweils im aktuellen Turnus belassen und nicht mehr geändert werden können. Herr Bürgermeister Neher führt hierzu aus, dass eine solche Formulierung in der Geschäftsordnung rechtlich nicht zulässig sei, er sich aber sehr bemühen werde, die Termine möglichst nicht zu ändern.

  • Zu § 13 Nr. 2.5.4: Herr Prestele hält die Wertgrenze von 30.000 € für den Abschluss von Miet- und Pachtverhältnissen für sehr hoch und schlägt vor, es bei 20.000 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Bader befindet sich bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

  • Zu § 24 Nr. 4: Herr Harzenetter schlägt vor, die Einladungsfrist auf 7 Kalendertage zu erhöhen, damit für die Vorbereitung zu den Sitzungen mehr Zeit verbleibt.
    Nachdem die anderen Stadtratsfraktionen erläutern, dass die bisherige Frist von 5 Kalendertagen, die sich durch die Hinzurechnung des Tages der Zustellung der Einladung und der Sitzung bereits auf 7 Tage erhöht, ausreichend bemessen ist, zieht Herr Harzenetter seinen Vorschlag wieder zurück.

  • Zu § 37 Nr. 1: Die Anregung von Herrn Brocke, als Veröffentlichungsmedium auch das Ratsinfosystem aufzunehmen, hält Herr Bürgermeister Neher für problematisch, da im Fall eines technischen Defekts nicht sichergestellt werden kann, dass die Bekanntmachung auch in vorgeschriebener Weise erfolgen kann.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der vorstehenden Modifizierungen folgender Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Walk hat die Sitzung kurz vorher verlassen

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10. Benennung der Fraktionsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktionen (CSU, SPD, FWG, Grüne) werden gebeten, in der konstituierenden Sitzung bei diesem Tagesordnungspunkt jeweils die / den Fraktionsvorsitzende(n) bzw. die / den Stellvertreter(in) zu benennen.

Diskussionsverlauf

Als Fraktionsvorsitzende bzw. Stellvertreter werden benannt:

CSU                        Fraktionsvorsitz        Prestele Markus
                       Stellvertretung        Hinterkopf Sascha

SPD                        Fraktionsvorsitz        Barth Volker
                       Stellvertretung        Koßbiehl Christoph

FWG                        Fraktionsvorsitz        Kelichhaus Peter
                       Stellvertretung        Frick Sascha

Grüne                        Fraktionsvorsitz        Harzenetter Markus
                       Stellvertretung        Lepple Christian

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11. Bildung von Ausschüssen 1. Festlegung der Sitzverteilung 2. Bestellung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 4. Bestimmung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 11

Sachverhalt

11.1        Festlegung der Sitzverteilung

Nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, beträgt die Zahl der Mitglieder im Haupt- und Umweltausschuss und im Bau- und Verkehrsausschuss je 12 und im Rechnungsprüfungsausschuss 7 Mitglieder.

Legt man für die Sitzverteilung, wie bisher, das Verfahren Hare / Niemeyer zugrunde (vgl. Top 9 bzw. § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung) so ergibt sich folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen:

       Haupt- und Umweltausschuss bzw. Bau- und Verkehrsausschuss
CSU        =        10 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 5,0 Sitze
SPD        =          6 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 3,0 Sitze
FWG        =          4 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 2,0 Sitze
Gründe        =          4 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 2,0 Sitze
                                                                  --------------
                       24 Mandate                                     12  Sitze

       Rechnungsprüfungsausschuss
CSU        =        10 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 2,92 Sitze = 3
SPD        =          6 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,75 Sitze = 2
FWG        =          4 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,16 Sitze = 1
Grüne        =          4 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,16 Sitze = 1
                                                                  ------------------------------
                       24 Mandate                                     7  Sitze    = 7


Nachrichtlich wird auch die Sitzverteilung nach d`Hondt dargestellt:

       Haupt- und Umweltausschuss, Bau- und Verkehrsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss

Teiler:                CSU                SPD                FWG                Grüne
10 Mandate        6 Mandate        4 Mandate        4 Mandate
1                        10,0                6,0                4,0                4,0
2                          5,0                3,0                2,0                2,0
3                          3,3                2,0                1,3                1,3
4                          2,5                1,5                1,0                1,0
5                          2,0                1,2                0,8                0,8
6                          1,7                1,0                0,7                0,7
                       -------------------------------------------------------------------------------
12 Sitze davon        5 Sitze                3 Sitze                2 Sitze                2 Sitze (HA / BA)
  7 Sitze davon        3 Sitze                2 Sitze                1 Sitz                1 Sitz   (RPA)


Beschlussvorschlag:

„Die Sitzverteilung in den Ausschüssen wird nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorgenommen (vgl. § 7 der Geschäftsordnung).

Danach ergibt sich im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss folgende Sitzverteilung:

Haupt- u. Umwelt-        Bau- u. Verkehrs-        Rechnungsprüfungs-
ausschuss:                ausschuss:                ausschuss

CSU:               5       Sitze            5      Sitze                   3    Sitze
SPD:               3       Sitze            3      Sitze                   2    Sitze
FWG:               2       Sitze            2      Sitze                   1    Sitz
Grüne       2       Sitze            2      Sitze                   1    Sitz
           ------------------        -------------------                ---------------
            12 Sitze                  12 Sitze                    7 Sitze
            +1 1.Bürgerm.          +1 1.Bürgerm.
           ------------------        -------------------                -------------------
            13                          13                            7“




11.2        Bestellung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter

Es wird gebeten, bis zur konstituierenden Sitzung die Mitglieder und ihre Stellvertreter für
die o.g. Ausschüsse zu benennen. Die genaue Anzahl ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen.

Der 1. Bürgermeister führt kraft seines Amtes den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss und im Bau- und Verkehrsausschuss. Der 2. Bürgermeister ist sein Stellvertreter und führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (vgl. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).




Beschlussvorschlag:

Haupt- und Umweltausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        .................                ..................................                ..................................        
  2.        .................                ..................................                ...................................
  3.        .................                ..................................                ...................................
  4.        .................                ..................................                ...................................
  5.        .................                ..................................                ...................................
  6.        .................                ..................................                ...................................
  7.        .................                ..................................                ...................................
  8.        .................                ..................................                ...................................
  9.        .................                ..................................                ...................................
10.        .................                ..................................                ...................................
11.        .................                ..................................                ...................................
12.        .................                ..................................                ...................................“


Bau- und Verkehrsausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        .................                ..................................                ..................................        
  2.        .................                ..................................                ...................................
  3.        .................                ..................................                ...................................
  4.        .................                ..................................                ...................................
  5.        .................                ..................................                ...................................
  6.        .................                ..................................                ...................................
  7.        .................                ..................................                ...................................
  8.        .................                ..................................                ...................................
  9.        .................                ..................................                ...................................
10.        .................                ..................................                ...................................
11.        .................                ..................................                ...................................
12.        .................                ..................................                ...................................“


Rechnungsprüfungsausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        .................                ..................................                ..................................        
  2.        .................                ..................................                ...................................
  3.        .................                ..................................                ...................................
  4.        .................                ..................................                ...................................
  5.        .................                ..................................                ...................................
  6.        .................                ..................................                ...................................
  7.        .................                ..................................                ...................................“


11.3        Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss der 2. Bürgermeister den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss.

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat bestellt …………………………… zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.“


11.4        Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat bestellt …………………………… zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.“

Diskussionsverlauf

Zu 1: Festlegung der Sitzverteilung:

Herr Bürgermeister Neher stellt dar, dass nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die Zahl der Mitglieder im Haupt- und Umweltausschuss und im Bau- und Verkehrsausschuss je 12 und im Rechnungsprüfungsausschuss 7 Mitglieder festgesetzt worden sei.

Legt man für die Sitzverteilung, wie bisher, das Verfahren Hare / Niemeyer zugrunde (vgl. Top 9 bzw. § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung) so ergibt sich folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen:

       Haupt- und Umweltausschuss bzw. Bau- und Verkehrsausschuss
CSU        =        10 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 5,0 Sitze
SPD        =          6 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 3,0 Sitze
FWG        =          4 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 2,0 Sitze
Gründe        =          4 Mandate x 12 Ausschusssitze : 24 = 2,0 Sitze
                                                                  --------------
                       24 Mandate                                     12  Sitze

       Rechnungsprüfungsausschuss
CSU        =        10 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 2,92 = 3 Sitze
SPD        =          6 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,75 = 2 Sitze
FWG        =          4 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,16 = 1 Sitz
Grüne        =          4 Mandate x 7 Ausschusssitze : 24 = 1,16 = 1 Sitz
                                                                  ------------------------------
                       24 Mandate                                    7,00 = 7 Sitze

Nach d`Hondt würde sich folgende Sitzverteilung ergeben:

       Haupt- und Umweltausschuss, Bau- und Verkehrsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss

Teiler:                CSU                SPD                FWG                Grüne
10 Mandate        6 Mandate        4 Mandate        4 Mandate
1                        10,0                6,0                4,0                4,0
2                          5,0                3,0                2,0                2,0
3                          3,3                2,0                1,3                1,3
4                          2,5                1,5                1,0                1,0
5                          2,0                1,2                0,8                0,8
6                          1,7                1,0                0,7                0,7
                       -------------------------------------------------------------------------------
12 Sitze davon        5 Sitze                3 Sitze                2 Sitze                2 Sitze (HA / BA)
  7 Sitze davon        3 Sitze                2 Sitze                1 Sitz                1 Sitz   (RPA)


Hierzu ergeht folgender Beschluss:

„Die Sitzverteilung in den Ausschüssen wird nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorgenommen (vgl. § 7 der Geschäftsordnung).

Danach ergibt sich im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss folgende Sitzverteilung:

Haupt- u. Umwelt-        Bau- u. Verkehrs-        Rechnungsprüfungs-
ausschuss:                ausschuss:                ausschuss

CSU:               5       Sitze            5      Sitze                   3    Sitze
SPD:               3       Sitze            3      Sitze                   2    Sitze
FWG:               2       Sitze            2      Sitze                   1    Sitz
Grüne       2       Sitze            2      Sitze                   1    Sitz
           ------------------        -------------------                ---------------
            12 Sitze                  12 Sitze                    7 Sitze
            +1 1.Bürgerm.          +1 1.Bürgerm.
           ------------------        -------------------                -------------------
            13                          13                            7“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung:
Der 1. Bürgermeister führt Kraft seines Amtes den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss und im Bau- und Verkehrsausschuss. Der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts von einem vom Stadtrat bestimmten Ausschussmitglied wahrgenommen (siehe nachfolgenden Top 11.3).

Zu 2: Bestellung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter:

Auf Vorschlag der Stadtratsmitglieder werden die Sitze wie folg besetzt:

Haupt- und Umweltausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        CSU                        Bilmayer-Frank Stefanie        Walk Herbert
  2.        CSU                        Brocke Dieter                        Lackner Jürgen
  3.        CSU                        Gutter Johann                        Wiedenmayer Kurt
  4.        CSU                        Hinterkopf Sascha                Prestele Markus
  5.        CSU                        Thalhofer Bernhard                Thalhofer Georg
  6.        SPD                        Barth Volker                        Zanker Werner
  7.        SPD                        Maier Wilfried                        Koßbiehl Christoph
  8.        SPD                        Bader Roland                        Daikeler Ludwig
  9.        FWG                        Kelichhaus Peter                Wedemeyer Harry
10.        FWG                        Frick Sascha                        Bidell Anton
11.        Grüne                        Harzenetter Markus                Kern Victor
12.        Grüne                        Lepple Christian                Stelzner Maya

Bau- und Verkehrsausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        CSU                        Walk Herbert                        Bilmayer-Frank Stefanie
  2.        CSU                        Lackner Jürgen                Brocke Dieter
  3.        CSU                        Wiedenmayer Kurt                Gutter Johann
  4.        CSU                        Prestele Markus                Hinterkopf Sascha
  5.        CSU                        Thalhofer Georg                Thalhofer Bernhard
  6.        SPD                        Daikeler Ludwig                Bader Roland
  7.        SPD                        Koßbiehl Christoph                Maier Wilfried
  8.        SPD                        Zanker Werner                Barth Volker
  9.        FWG                        Wedemeyer Harry                Kelichhaus Peter
10.        FWG                        Bidell Anton                        Frick Sascha
11.        Grüne                        Stelzner Maya                        Lepple Christian
12.        Grüne                        Kern Victor                        Harzenetter Markus

Rechnungsprüfungsausschuss:

„Der Stadtrat bestellt die Vorgeschlagenen zu Mitgliedern bzw. zu Vertretern der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
  1.        CSU                        Gutter Johann                        Wiedenmayer Kurt
  2.        CSU                        Hinterkopf Sascha                Thalhofer Bernhard
  3.        CSU                        Walk Herbert                        Brocke Dieter
  4.        SPD                        Koßbiehl Christoph                Barth Volker
  5.        SPD                        Maier Wilfried                        Bader Roland
  6.        FWG                        Frick Sascha                        Wedemeyer Harry
  7.        Grüne                        Stelzner Maya                        Harzenetter Markus

Zu 3: Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Herr Bürgermeister Neher gibt bekannt, dass nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt.

Herr Barth schlägt im Namen der SPD-Stadtratsfraktion Frau Maya Stelzner zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
Nachdem kein weiterer Vorschlag unterbreitet wird, ergeht hierzu folgender Beschluss:

„Der Stadtrat bestellt Frau Maja Stelzner zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen


11.4        Bestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass auch der stellvertretende Vorsitzende im Rechnungsprüfungsausschuss beschlussmäßig durch den Stadtrat festgelegt wird.

Herr Hinterkopf  schlägt für die Grünenstadtratsfraktion Herrn Wilfried Maier vor.
Nachdem kein weiterer Vorschlag unterbreitet wird, ergeht hierzu folgender Beschluss:

„Der Stadtrat bestellt Herrn Wilfried Maier zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anregung:
Herr Gutter regt an, die Sitzungstermine möglichst bereits im Januar j.J. festzulegen und diese mit den Ausschussmitgliedern abzustimmen.

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12. Zweckverband Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen 1. Bestellung des Verbandsrates und eines Stellvertreters 2. Empfehlung für die Wahl des Verwaltungsrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 12

Sachverhalt

12.1 Bestellung des Verbandsrates und seines Stellvertreters

Neben dem 1. Bürgermeister, der kraft seines Amtes dem Verbandsrat angehört, ist ein weiterer Verbandsrat und sein Stellvertreter zu bestellen.

An den Voraussetzungen für die Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates – dies gilt sinngemäß auch für die Bestellung des Verbandsrates, da diese Personen auch für den Verwaltungsrat empfohlen werden – , hat sich seit der letzten konstituierenden Stadtratssitzung im Mai 2014 nichts Wesentliches geändert. Damals teilte das Bayer. Staatsministerium des Innern insbesondere folgendes mit:

„Die Auswahl der Mitglieder muss sehr sorgfältig unter strikter Beachtung der gesetzlich normierten persönlichen und fachlichen Gesichtspunkte (Art. 9 und 10 SpkG) erfolgen.
Parteipolitische Gesichtspunkte oder auch persönliche Rücksichtnahmen müssen hinter dem Erfordernis der sachlichen Eignung zurücktreten. Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO (Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses in den kommunalen Gremien) sind auf den Verwaltungsrat nicht analog anwendbar. Die Bestellung muss in sachlich nachvollziehbarer Weise erfolgen.

Als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates / Verbandsrates dürfen zwingend nur solche Personen bestellt werden, die u.a. besondere Wirtschafts- und Sachkunde besitzen sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern. Bei der Auswahl der Mitglieder des Verbandsrates / Verwaltungsrates haben die Träger und die Aufsichtsbehörde auf diese Eignung sowie darauf zu achten, dass Mitglieder bestellt werden, die bei der Wahrnehmung der Belange der Sparkasse nicht in Widerstreit mit den Pflichten gegenüber anderen Geldinstituten geraten.
Die Mitglieder des Verbandsrates / Verwaltungsrates sollen möglichst aus allen Berufsständen kommen. Die Zusammensetzung des Verbandsrates / Verwaltungsrates muss Gewähr dafür bieten, dass die Sparkasse ihre Aufgaben erfüllt.

Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über berufliche Erfahrung verfügt.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist von besonderer Wirtschafts- und Sachkunde auch dann auszugehen, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben.

Die Wirtschafts- und Sachkunde wird regelmäßig nicht als besonders anzusehen sein, sofern sich wirtschaftliche Fachkenntnisse auf allgemeine, im jeweiligen Berufsbild regelmäßig anzuwendende Grundsätze beschränken. Gleiches gilt, sofern wirtschaftliche Fachkenntnisse allein aus einer langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit abgeleitet werden.

Die Eignung zur Förderung der Sparkasse und ihrer Aufgaben ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn das zu berufende Mitglied wegen eines Vermögensdeliktes rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Eignung zur Förderung der Sparkasse und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der Verbandsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus, dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden Mitglieds zur Sparkasse bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein Urteilsvermögen beeinflussen könnten. Die Unabhängigkeit ist daher bei Großkunden und insbesondere bei Großkreditnehmern der Sparkasse besonders sorgfältig zu prüfen.“

Ergänzend weisen wir auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.01.2014 hin, in dem die sparkassenrechtlichen Vorschriften für die Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen nochmals zusammenfassend dargestellt sind (Anlage 3 mit Anhang 1 und 2).

Die Abstimmung erfolgt nicht durch Wahl, sondern in offener Weise durch Beschluss.
Eine persönliche Beteiligung der vorgeschlagenen Stadtratsmitglieder ist nicht gegeben.

Beschlussvorschlag:

„Neben dem 1. Bürgermeister, der Kraft seines Amtes dem Verbandsrat angehört, wird
als Verbandsrat bzw. Vertreter bestellt:

Fraktion:        Verbandsrat

       .............        ..............................
       Fraktion        Vertreter

.............        ...............................“


12.2        Empfehlung für die Wahl des Verwaltungsrates

Für die Empfehlung des weiteren Verbandsrates (vgl. Ziff. 9.1) in den Verwaltungsrat ist
ebenfalls ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt, .......................... für die Wahl in den Verwaltungsrat zu empfehlen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass neben dem 1. Bürgermeister, der kraft seines Amtes dem Verbandsrat angehört, ein weiterer Verbandsrat und sein Stellvertreter zu bestellen sind. Er geht sodann auf die Voraussetzungen für die Bestellung der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates ein, die sinngemäß auch für die Bestellung des Verbandsrates gelten, da diese Personen auch für den Verwaltungsrat empfohlen werden. Er verweist hierzu insbesondere auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 20.11.2019. Die Abstimmung erfolgt nicht durch Wahl, sondern in offener Weise durch Beschluss.
Eine persönliche Beteiligung der vorgeschlagenen Stadtratsmitglieder ist nicht gegeben.

Herr Barth schlägt im Namen der SPD-Stadtratsfraktion Herrn Harry Wedemeyer vor, der schon bisher diese Funktion inne hatte.

Nachdem keine weiteren Vorschläge gemacht werden, ergeht folgender Beschluss:

„Neben dem 1. Bürgermeister, der Kraft seines Amtes dem Verbandsrat angehört, wird
als Verbandsrat bestellt:

Fraktion:        Verbandsrat
       FWG                Wedemeyer Harry

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Herr Hinterkopf schlägt im Namen der CSU-Stadtratsfraktion Herrn Jürgen Lackner als Vertreter vor.

Nachdem keine weiteren Vorschläge gemacht werden, ergeht folgender Beschluss:

„Als Vertreter von Herrn Harry Wedemeyer wird Herr Jürgen Lackner bestellt.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

12.2        Empfehlung für die Wahl des Verwaltungsrates

Herr Neher führt aus, dass für die Empfehlung des weiteren Verbandsrates (vgl. Ziff. 9.1) in den Verwaltungsrat ebenfalls ein entsprechender Beschluss zu fassen ist.

Es ergeht hierzu folgender Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, Herrn Harry Wedemeyer für die Wahl in den Verwaltungsrat zu empfehlen.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

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13. Weitere Gremien - Bestellung der Vertreter und ihrer Stellvertreter 1. für die Mitgliederversammlung des Vereins für Naherholung beim Landkreis Neu-Ulm e.V. 2. für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. 3. für den "Zukunftsbeirat" 4. für den interkommunalen Ausschuss der Städte Senden und Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 13

Sachverhalt

13.1        Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.

Nach § 7 der Satzung des Vereins für Naherholung stehen der Stadt Vöhringen vier Vertreter in der Mitgliederversammlung zu. Davon gehört der 1. Bürgermeister der Mitgliederversammlung kraft seines Amtes als Vertreter an. Die übrigen drei Vertreter sind vom Stadtrat noch zu bestellen.

Beschlussvorschlag:

„Als Vertreter zur Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. werden bestellt:

Fraktion:                        Mitglied:                                        Vertreter:
1.                                .....................................                ...................................
2.                                .....................................                ...................................
3.                                .....................................                ...................................



13.2        Musikschule Dreiklang e.V.

Am 08.05.2003 wurde für die Musikschule Dreiklang e.V. eine Satzung erlassen.
In § 8 dieser Satzung ist geregelt, dass die Mitgliedsgemeinden, es sind dies neben der Stadt Vöhringen, noch die Gemeinde Bellenberg und die Stadt Illertissen, durch ihre ersten
Bürgermeister und pro angefangene 4.000 Einwohner durch ein Mitglied des jeweiligen
Gemeinde- bzw. Stadtrates vertreten werden.


Nachdem die Einwohnerzahl der Stadt Vöhringen zurzeit bei ca. 13.700 liegt, bedarf es der Bestellung von vier weiteren Vertretern und Stellvertretern. Es wird vorgeschlagen, je ein Vertreter aus den im Stadtrat vertretenen Fraktionen zu benennen (CSU, SPD, FWG,
Grüne). Die Gemeinde Bellenberg wird durch zwei und die Stadt Illertissen durch fünf weitere Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten.

Beschlussvorschlag:

„Als Vertreter bzw. Stellvertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen -, werden bestellt:

Fraktion:                        Mitglied                                        Vertreter:
1.        CSU                        .....................................                ...................................
2.        SPD                        ....................................                ...................................
3.        FWG                        .....................................                ...................................
4.        Grüne                        .....................................                ...................................“


13.3        „Zukunftsbeirat“

Der Arbeitskreis „Innenstadtsanierung“ wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.09.1997 ins Leben gerufen mit dem Ziel, konkrete Vorschläge bezüglich der Stadtsanierung und der verkehrlichen Entwicklung vorzubereiten. Seit dem Jahr 2008 trug der Arbeitskreis die Bezeichnung „Projektgruppe Stadtentwicklung“. Im Arbeitskreis bzw. in der Projektgruppe waren bisher vertreten: Je ein Mitglied aus den Stadtratsfraktionen, der/die Vorsitzende des Gewerbevereins, der 1. Bürgermeister und Bedienstete der Stadtverwaltung. Bisher war die Funktion des Vorsitzenden des Gewerbevereins und des Bürgermeisters identisch. Neue Vorsitzende ist seit März d.J. Frau Andra Lepple.

Es wird vorgeschlagen, statt dieser Projektgruppe künftig einen „Zukunftsbeirat“ einzusetzen und die Themenbereiche nicht nur auf die Innenstadtsanierung oder Stadtentwicklung zu begrenzen, sondern dort auch weitere relevante örtliche Themen aufzugreifen und zu erörtern. Ziel des Beirates sollte sein, Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten oder bei Bedarf Anträge in den zuständigen Gremien einzubringen. Themenbereiche wären insbesondere
  • Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • Infrastrukturentwicklung (Verkehrswege, ÖPNV, digitale Infrastruktur, Funknetze usw.),
  • Fortschreibung des mittelfristigen Investitionsprogrammes der Stadt etc.

Bei Bedarf könnten neben dem o.g. Personenkreis auch weitere Vertreter des öffentlichen Lebens eingeladen werden, z.B. die örtlichen Dachverbände wie Kulturring Vöhringen, Vereinsring Illerberg/Thal, Vereinsgemeinschaft Illerzell.

Es wird gebeten, bis zur konstituierenden Sitzung, je einen Vertreter und Stellvertreter aus den Fraktionen zu benennen.

Beschlussvorschlag:

„Als Vertreter bzw. Stellvertreter für den “Zukunftsbeirat“ werden bestellt:

Fraktion:                        Mitglied                                        Vertreter:
1.        CSU                        .....................................                ...................................
2.        SPD                        .....................................                ...................................
3.        FWG                        .....................................                ...................................
4.        Grüne                        .....................................                ...................................“


13.4        Gremien für interkommunale Zusammenarbeit

Die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen findet derzeit vorwiegend in den Bereichen Abwasser (mit Illerrieden), Wasser (mit Bellenberg), Musikschule (mit Bellenberg und Illertissen), Kommunale Verkehrsüberwachung (mit Illertissen, Senden, Altenstadt, Unterroth) und Schulverbund bei der Mittelschule (mit Senden) statt.

Der aufgrund der Festlegung zum gemeinsamen Mittelzentrum der Städte Senden und Vöhringen im Jahre 2015 ins Leben gerufene interkommunale Ausschuss tagte insgesamt vier Mal, zuletzt am 8.5.2017 in Vöhringen.

Die Zusammenarbeit sollte aktiviert werden. Sollte sich hierfür zwischenzeitlich wieder ein Bedarf ergeben, könnte die Vertretung im Interkommunalen Ausschuss der Städte Senden und Vöhringen, wie bisher, durch die Fraktionsvorsitzenden erfolgen.

Diskussionsverlauf

Zu 1: Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.  

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass nach § 7 der Satzung des Vereins für Naherholung der Stadt Vöhringen vier Vertreter in der Mitgliederversammlung zustehen. Davon gehört der 1. Bürgermeister der Mitgliederversammlung kraft seines Amtes als Vertreter an. Die übrigen drei Vertreter sind vom Stadtrat noch zu bestellen.

Auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen ergeht folgender Beschluss:

„Als Vertreter zur Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. werden bestellt:

Fraktion:                Mitglied:                        Vertreter:
1.        SPD                        Daikeler Ludwig                Zanker Werner
2.        FWG                        Bidell Anton                        Frick Sascha
3.        Grüne                        Lepple Christian                Harzenetter Markus

Abstimmungsergebnis:        23 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Bader befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

Zu 2: Musikschule Dreiklang e.V.

Auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen ergeht folgender Beschluss:

„Als Vertreter bzw. Stellvertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen -, werden bestellt:

Fraktion:                Mitglied                        Vertreter:
1.        CSU                        Bilmayer-Frank Stefanie        Gutter Johann
2.        SPD                        Maier Wilfried                        Bader Roland
3.        FWG                        Kelichhaus Peter                Wedemeyer Harry
4.        Grüne                        Kern Victor                        Lepple Christian

Abstimmungsergebnis:        23 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Bader befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal


Zu 3: „Zukunftsbeirat“

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass der Arbeitskreis „Innenstadtsanierung“ in der Sitzung des Stadtrates vom 25.09.1997 mit dem Ziel ins Leben gerufen worden sei, konkrete Vorschläge bezüglich der Stadtsanierung und der verkehrlichen Entwicklung vorzubereiten. Seit dem Jahr 2008 trug der Arbeitskreis die Bezeichnung „Projektgruppe Stadtentwicklung“. Er schlägt vor,
statt dieser Projektgruppe künftig einen „Zukunftsbeirat“ einzusetzen und die Themenbereiche nicht nur auf die Innenstadtsanierung oder Stadtentwicklung zu begrenzen, sondern dort auch weitere relevante örtliche Themen aufzugreifen und zu erörtern. Ziel des Beirates sollte sein, Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten oder bei Bedarf Anträge in den zuständigen Gremien einzubringen. Themenbereiche wären insbesondere
  • Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • Infrastrukturentwicklung (Verkehrswege, ÖPNV, digitale Infrastruktur, Funknetze usw.),
  • Fortschreibung des mittelfristigen Investitionsprogrammes der Stadt etc.

Bei Bedarf könnten neben dem o.g. Personenkreis auch weitere Vertreter des öffentlichen Lebens eingeladen werden, z.B. die örtlichen Dachverbände wie Gewerbeverein, Kulturring Vöhringen, Vereinsring Illerberg/Thal, Vereinsgemeinschaft Illerzell.

Der Vorschlag von Herrn Hinterkopf, das Gremium mit je zwei Vertretern aus jeder Fraktion zu besetzen, wird ebenso nicht für günstig gehalten, wie die Anregung von Herrn Harzenetter, dass jede Fraktion eine weitere Person außerhalb des Gremiums benennen kann.

Die Gremiumsmitglieder einigen sich schließlich darauf, zunächst einen gewissen Zeitraum abzuwarten und bei Bedarf die Besetzung nochmals zu überdenken. Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass nach seinen Vorstellungen jeweils weitere Personen zu bestimmten Themen hinzugezogen werden können, wenn dies sinnvoll erscheint. Evtl. Anregungen oder Vorschläge werden dann jedoch vom jeweils zuständigen städtischen Beschlussgremium getroffen.

Die Stadtratsmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu und benennen folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter:

„Als Vertreter bzw. Stellvertreter für den “Zukunftsbeirat“ werden bestellt:

Fraktion:                Mitglied                        Vertreter:
1.        CSU                        Hinterkopf Sascha                Brocke Dieter
2.        SPD                        Barth Volker                        Koßbiehl Christoph
3.        FWG                        Frick Sascha                        Bidell Anton
4.        Grüne                        Stelzner Maya                        Harzenetter Markus

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

13.4        Gremien für interkommunale Zusammenarbeit

Herr Bürgermeister Neher stellt dar, dass die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen derzeit vorwiegend in den Bereichen Abwasser (mit Illerrieden), Wasser (mit Bellenberg), Musikschule (mit Bellenberg und Illertissen), Kommunale Verkehrsüberwachung (mit Illertissen, Senden, Altenstadt, Unterroth) und Schulverbund bei der Mittelschule (mit Senden) stattfindet.

Der aufgrund der Festlegung zum gemeinsamen Mittelzentrum der Städte Senden und Vöhringen im Jahre 2015 ins Leben gerufene interkommunale Ausschuss habe bisher insgesamt vier Mal getagt, zuletzt am 8.5.2017 in Vöhringen. Er habe sich mit seiner Kollegin von der Stadt Senden, Frau Schäfer-Rudolf, bereits darauf verständigt, dass dieses Gremium wieder aktiviert werden sollte.

Die Stadtratsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und vereinbaren, dass in dieses Gremium jeweils ein Vertreter aus jeder Stadtratsfraktion entsandt wird. Eine namentliche Benennung des Mitgliedes erfolgt jeweils in Abhängigkeit von den zur Diskussion stehenden Themen.

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr