Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:13 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anschluss des Grundstückes Fl.Nr. 132 der Gemarkung Emershofen (Berghof) an die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen; Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Stadt Weißenhorn; Vorberatung
2 ÖPNV; Installation dynamischer Fahrgastinformationssysteme an Bushaltestellen
3 Abfallwirtschaft Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten
4 Aussonderung eines Radladers beim Stadtbauhof; Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen auf Überlassung
5 Verschiedenes
5.1 Corona-Soforthilfen; Information
6 Anträge und Anfragen

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1. Anschluss des Grundstückes Fl.Nr. 132 der Gemarkung Emershofen (Berghof) an die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen; Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Stadt Weißenhorn; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 132, der Gemarkung Emershofen (Berghof) kam auf die Stadt Vöhringen zu und erklärte, dass seine bestehende Eigenwasserversorgung (Brunnen) nicht mehr in der Lage sei, das genannte Anwesen mit dem darauf befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb in ausreichendem Maße mit Trinkwasser zu versorgen.
Da eine Versorgung durch die eigentlich für ihn zuständige Stadt Weißenhorn derzeit aufgrund der exponierten Lage des Anwesens nicht möglich ist oder unverhältnismäßig aufwändig wäre, fragte er an, ob ein Anschluss an die Wasserversorgung der Stadt Vöhringen möglich wäre.

Nach Auskunft der techn. Abteilung des Stadtbauamtes ist ein Anschluss an unsere Wasserversorgung mit einem Übergabepunkt im öffentlichen Verkehrsraum im Bereich des Speditionsbetriebes „Gerstlauer“ technisch über eine private Anschlussleitung, die der Eigentümer des Anwesens selbst zu bezahlen hat, möglich.

Nach Gesprächen mit dem Eigentümer hält dieser diesen Weg für gangbar.

Rechtliche Voraussetzung für diese Lösung ist allerdings der Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Weißenhorn, die regelt, dass die Stadt Weißenhorn der Stadt Vöhringen die Aufgaben und Befugnisse, die sie selbst im Hinblick auf die Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet hat, für das genannte Anwesen auf die Stadt Vöhringen überträgt.

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf einer solchen Zweckvereinbarung beigefügt.

Danach kann dann die Stadt Vöhringen auf dem Verwaltungswege mit dem Eigentümer eine Sondervereinbarung nach unserer Wasserabgabesatzung treffen, die die Einzelheiten wie Kostentragung, Leistungsverlauf usw. der neuen privaten Anschlussleitung regelt.

Da Zweckvereinbarungen, die die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf andere Kommunen regeln, durch die Aufsichtsbehörden (hier Landratsamt Neu-Ulm) zu genehmigen sind, wurde dieser Entwurf bereits im Vorfeld dem Landratsamt Neu-Ulm zur Kenntnis gebracht.
Die Aufsichtsbehörde hält den Entwurf für zweckdienlich und damit für so genehmigungsfähig.

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen genehmigt den Abschluss der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Sondervereinbarung nach dem KommZG mit der Stadt Weißenhorn.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Sondervereinbarung zu unterzeichnen.
Diese Vereinbarung ist nach Unterzeichnung dem Landratsamt Neu-Ulm zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert das Anliegen einer Familie aus Emershofen, welche aus versorgungstechnischen Gründen den Antrag stellt, an die Wasserversorgung der Stadt Vöhringen angeschlossen zu werden.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Vorgehensweise bzw. Haftung im Störfall, oder der Zuständigkeit bei einem möglichen zukünftigen Rückbau der Versorgungsleitung.

Hr. Vrkoslav legt dar, dass dies in der Sondervereinbarung geregelt werde und der Leitungsinhaber hier selbst verantwortlich sei.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen genehmigt den Abschluss der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Sondervereinbarung nach dem KommZG mit der Stadt Weißenhorn.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Sondervereinbarung zu unterzeichnen.
Diese Vereinbarung ist nach Unterzeichnung dem Landratsamt Neu-Ulm zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. ÖPNV; Installation dynamischer Fahrgastinformationssysteme an Bushaltestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Für die Verbesserung der Fahrgastinformation mit Echtzeitdaten, insbesondere im ländlichen Raum, bereitet die DING derzeit die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von sog. DFI-Anzeigern (Dynamische Fahrgastinformation) vor.
Die Fahrgäste werden dabei über Bildschirme anhand von Echtzeitdaten über die aktuellen Abfahrtszeiten von Bussen und Bahnen informiert, was zu einer Steigerung der Akzeptanz
und Anschlusssicherung im ÖPNV beitragen soll.
Parallel soll die Förderung durch die Regierung von Schwaben geprüft werden.
Als Vorbereitung hierzu sowie als Grundlage für eine konkrete Ausschreibung dient eine
Abfrage des Landkreises Neu-Ulm.
 
Nach derzeitigem Stand stehen zwei Varianten zur Disposition:

1. Für mittelstark frequentierte Haltestellen ein DFI-Light Anzeiger (ca. 4 Zeilen)
2. Für ZOBs und stark frequentierte Umsteigehaltestellen DFI-TFT Anzeiger 
(ca. 40 Zoll; bis ca. 8 Zeilen)
 
Bei den DFI-Light Anzeigern handelt es sich um kleinere, stromsparende Anzeiger, die entweder mit einer eigenen Stromquelle (Solarmodul oder Wechselbatterie) auskommen oder an einer vorhandenen Stromquelle (z.B. Laternenmast) angeschlossen werden. Bei beiden Varianten werden die Daten per Mobilfunk übertragen. Die Echtzeitdaten werden von der DING zur Verfügung gestellt und entsprechen der DING-App bzw. der DING EFA-Auskunft.
 
Die vom Landkreis Neu-Ulm bislang nur grob mitgeteilten geschätzten Kosten belaufen sich
auf folgende Werte, die aber, abhängig von der Anzahl teilnehmender Gemeinden,
noch differieren können:
 
  • DFI-Light Anzeiger 1-seitig: 1.500* – 3.500 €,netto/Gerät **
  • DFI-Light Anzeiger 2-seitig: 2.000* – 4.500 €,netto/Gerät **

  • DFI-TFT Anzeiger 1-seitig: ca. 6.000 €,netto/Gerät *
  • DFI-TFT Anzeiger 2-seitig: ca. 9.000 €,netto/Gerät *
    * bei vorhandener Stromversorgung / ** bei Installation Photovoltaikanlage

  • Montagekosten: abhängig von örtlicher Gegebenheit (Mast vorhanden, Stromsituation, etc.)
     => DFI-TFT-Anzeiger benötigt man i.d.R. ein eigenen Mast => Kosten: ca.1.500 €/Mast
     => DFI-Light Anzeiger können i.d.R. am vorhandenen Haltestellenschild angebracht werden => keine gesond. Kosten

  • optional Text-to-Speech-Taster (Sprachausgabe): ca. 400,00€,netto/Gerät

Für den laufenden Betrieb ist der Abschluss eines Rahmenwartungsvertrags geplant,
an dem die Kommunen teilnehmen.

Die laufenden Kosten sind im Wesentlichen für eine SIM-Karte (sofern Datenversorgung über Mobilfunk), Stromversorgung und Kosten für den Wartungsvertrag/das Hosting der Software.
Dies ist abhängig vom Anbieter und teilweise bereits mit den Anschaffungskosten abgedeckt. Hierfür sollten lt. aktueller Auskunft der DING ca. 200 - 300 €,netto/Gerät/a angesetzt
werden.
Neben den genannten Kosten für die Beschaffung und Montage der Anzeiger fallen
weitere Kosten für die Hard- und Software an, die im Hintergrund zur Bereitstellung der
entsprechenden Echtzeitdaten arbeitet.
Diese werden über den sogenannten DING-Eigenaufwand und somit von den jeweiligen Aufgabenträgern, für unseren Bereich also durch den Landkreis Neu-Ulm finanziert.

Für die Umsetzungsplanung ist seitens des Landkreises Neu-Ulm derzeit vorgesehen,
dass nach Klärung der Zuschusssituation und Durchführung der konkreten Ausschreibung
die Beschaffung auf der Grundlage des Rahmenvertrags in 2021 bis 2023 erfolgen kann.

Die Stadtverwaltung hat bislang lediglich ihr grundsätzliches Interesse gegenüber dem Landkreis Neu-Ulm bekundet.
Nun bittet die Stadtverwaltung um formale Entscheidung für folgende, in Rücksprache
mit dem für unseren Bereich zuständigen Konzessionär, der NeUBus mbH, vorgeschlagenen
Standorte:
 
1. Vöhringen
   - Haltestelle Kirchplatz/Realschule (meistfrequentierte Haltestelle im Stadtgebiet) => 2 Stck.
   - Haltestelle Bahnhof => 1 Stck.
 2. Illerzell
   - Haltestelle Hauptstraße => 1 Stck.
3. Illerberg/Thal
   - Haltestelle Hauptstraße => 2 Stck.
   - Haltestelle Burgthalschenke => 2 Stck.
informativ:        Die NeuBus erachtet für den Bereich der Stadt Vöhrignen
                 die Variante DFI Light als sinnvoll bzw. ausreichend.

Nachfolgend eine grobe Gegenüberstellung der möglichen Kosten beim Vergleich
der Ausstattung der o.g. Halte von DFI Light Anzeigern gegenüber DFI-TFT Anzeigern
ohne Sprachausgabesystem im Jahr der Anschaffung:
  • 8 Stck DFI-Light à 3.500 €,netto + durchschn. lfd. Kosten à 250 €,netto/a = rd. 35.700 €,brutto
  • 8 Stck DFI-TFT à 6.000 €,netto + durchschn. lfd. Kosten à 250 €,netto/a + ca. 1.500 €,netto/Mast = rd. 73.780 €,brutto
Hinzu kämen noch noch nicht bezifferbare Montagekosten als Eigenleistung,
die für jeden Standort noch gesondert eruiert werden müssten.
Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung vom 28. Mai 2020 vorgetragen.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner eröffnet dem Gremium zwei mögliche Varianten dynamischer Fahrgastinformationssysteme. Diese werden auch bildlich präsentiert. Die Ausgestaltung solle in Abhängigkeit der Frequentierung der Haltestellen vorgeschlagen werden.

Die SPD Fraktion erachtet die Implementierung der dynamischen Fahrgastinformationssysteme als nicht zielführend im Sinne einer Steigerung der Fahrgastzahlen. Vielmehr würden jüngere Fahrgäste eher über Smartphone-Apps die entsprechenden Daten abrufen. Grundlegend soll eher über eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, durch bspw. kostenlose Wochenendfahrten nachgedacht werden.

Dem stimmt auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Vielmehr müsse ein neues Fahrgastkonzept erarbeitet und die Attraktivität des Nahverkehrs erhöht werden.

Herr Bürgermeister Neher stellt klar, dass hier eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen ist, diese Systeme einzuführen oder nicht. Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten fünf Haltestellen seien als die meist frequentierten im Stadtgebiet, durch die Neu-Ulmer Busgesellschaft, benannt worden.

Das Gremium ist mehrheitlich der Meinung, die größere TFT-Variante sei besser sichtbar bzw. biete mehr Informationen.

Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft sieht die Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlagen eine mögliche Lösung zwischen den beiden vorgestellten Varianten vor.

Im Ergebnis der Beratung ergeht folgender

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss spricht sich für eine Ausrüstung der genannten fünf Haltestellen mit den DFI-TFT Anzeigern aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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3. Abfallwirtschaft Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Verwertung von Elektroaltgeräten erfolgt nur noch bis Ende November 2020 über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB). Danach ist die Firma Elektro-Altgeräte-Register (EAR) für die Vermarktung zuständig. In diesem Zusammenhang bedarf es einer Entscheidung über das künftige Erfassungssystem von Elektroaltgeräten.

Aufgrund des finanziellen Umfangs der Erfassung der Elektroaltgeräte (im derzeitigen System ca.
150.0000 €/Jahr) muss die Sammlung europaweit ausgeschrieben werden. Der AWB möchte das künftige Erfassungssystem in der Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses am 02.07.2020 beschließen lassen und anschließend ausschrieben.

Dabei stellt sich die Frage, ob das derzeitige Erfassungssystem beibehalten oder ob auf die ursprüngliche Kombination aus Hol- und Bringsystem bei der Einführung der getrennten Erfassung der Elektronikaltgeräte im Jahr 1995 zurückgewechselt werden soll.

Da die gemeindlichen Wertstoffhöfe vor Ort die Erfassungsstellen sind, möchte der AWB die Kommunen in die Vorbereitung der Entscheidung einbinden und fragt ab, welches Erfassungssystem in den einzelnen Gemeinden bevorzugt wird. Die Rückmeldung soll bis Ende Mai 2020 erfolgen.

Es stehen zwei Alternativen für die Sammlung von Elektroaltgeräten (EAG) ab dem 01.12.2020
zur Verfügung:

Vorschlag A - Beibehaltung der bisherigen Erfassungssystems:

PV-Anlagen und Nachtspeicherheizgeräte werden an einer zentralen Übergabestelle erfasst, alle
anderen Elektroaltgeräte werden auf den örtlichen Wertstoffhöfen gesammelt und von dort zur
Übergabestelle transportiert. Es ist möglich, dass zukünftig bestimmte Geräte am Wertstoffhof (z.B. Bildschirme) in getrennter Form vom Rest separiert erfasst werden müssen. Hier könnten zusätzliche Gitterboxen oder Container notwendig werden.

Vorteil:                Bürgerfreundliche Erfassung, Abgabe der Elektroaltgeräte vor Ort
Nachteil:        Höhere Kosten, der Aufwand im Wertstoffhof ist höher

Vorschlag B - Änderung der Erfassung der Elektroaltgeräte:

 Neonröhren                                - weiterhin auf allen Wertstoffhöfen
 Kleingeräte unter 50 cm Kantenlänge        - weiterhin auf allen Wertstoffhöfen
 Großgeräte über 50 cm Kantenlänge        - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm
  i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
 Wärmeüberträger                                - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
  i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
 Bildschirme                                - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
  i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
 PV-Anlagen und Nachtspeichergeräte        - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
  i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb

Für Wärmeüberträger, Bildschirme und Großgeräte über 50 cm Kantenlänge besteht zusätzlich die Möglichkeit der Abholung am Gehweg gegen Bezahlung eines Entgelts.

Vorteil:        Geringere Kosten, weniger Aufwand im Wertstoffhof
Nachteil:        u. U. weniger bürgerfreundlich, da die Entsorgungswege bei Direktabgabe länger
werden.

Bei beiden Vorschlägen muss am Wertstoffhof sichergestellt werden, dass die Kleingeräte bei der
Abgabe frei von Batterien und Akkus sind.

Der AWB geht bei einer Beibehaltung des derzeitigen Sammelsystems auf den Wertstoffhöfen (Vorschlag A) von einer Preissteigerung von ca. 30% oder mehr aus. Aktuell belaufen sich die Kosten bei der Stadt Vöhringen auf ………… €/Jahr.

Die abschließende Entscheidung, wie die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten künftig erfolgen wird, trifft der AWB nach Durchführung der Ausschreibung. Im Landkreis Neu-Ulm wird es dabei nur ein einheitliches System geben.

Empfehlung

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage, wonach der Abfallwirtschaftsbetrieb um Stellungnahme bittet, ob sich die Stadt Vöhringen für Variante A, der Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems, oder Variante B der Änderung des Erfassungssystems in eine Aufteilung der Abgabemöglichkeit je nach Gerätetyp ausspricht.

Die SPD plädiert aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit für eine Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems (Variante  A). Weiterhin beuge dies möglichen illegalen Abfallablagerungen vor.

Herr Bürgermeister Neher erläutert zu Variante B, es sei geplant möglicherweise zwei Annahmestellen im nördlichen und südlichen Landkreis einzurichten. Genau Standorte sind jedoch noch nicht benannt worden.

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss spricht sich für die Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems, der Variante A, aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Aussonderung eines Radladers beim Stadtbauhof; Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen auf Überlassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2020 wurde der Auftrag für die Ersatzbeschaffung eines Teleskopradladers für den Stadtbauhof vergeben. Der bisherige Radlader, Kramer 750, Baujahr 2008, ist für den weiteren Betrieb im Stadtbauhof nicht mehr geeignet und kann ausgesondert werden.

Die Feuerwehr Vöhringen hat für diesen Radlader ihr Interesse bekundet und dies wie folgt begründet:

  • Vorbereitung für Übungen unabhängig wo und wann er vom Bauhof benutzt wird (ca. 15-20 mal im Jahr)
  • Verbesserung der Einsatzsituation, bei Ölspuren (Kehrmaschinenaufsatz des Bauhofs), bei Sturmschäden (schnellere Beseitigung umgestürzter Bäume mit Gabeln oder Klemmschaufel) oder beim zu Wasser lassen des Rettungsbootes (Versorgungslastkraftwagen ist nur auf einem Straßenfahrgestell)
  • Be- und Entladen von schweren Teilen im/am Feuerwehrgerätehaus (Rollcontainer bis zu 1,2to.)
  • Wendiger als ein Gabelstapler (Gabelstapler - Wunsch der Feuerwehr nach dem Umbau einen zu beschaffen, Beschaffung des Gabelstaplers könnte somit gestrichen werden)
  • Effektiver als ein Gabelstapler (da Straßenzulassung und geländegängig)
  • Kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Vereinen weiter genutzt werden (unter vorheriger Absprache)
  • Stellplatz (überdacht bzw. in Halle) bei der Feuerwehr nach Umbau vorhanden und gewährleistet

Der bisherige Radlader hat noch einen Restwert von ca. 16.000 €. Die Stadtverwaltung könnte natürlich auch versuchen, das Fahrzeug zu veräußern. Der Einsatz in der Feuerwehr wäre aber sicher auch eine gute Option und würde für die Feuerwehr, wie dargestellt, eine Erleichterung bringen.

Empfehlung

Mit der Überlassung des beim Stadtbauhof ausgesonderten Radladers Kramer 750 an die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen besteht Einverständnis. Die Übergabe ist haushaltstechnisch intern mit einem Wert in Höhe von 16.000 € zu verbuchen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen auf Überlassung des beim Stadtbauhof auszusondernden Radladers. Dieser könne effektiver und multifunktionaler als der beantragte Gabelstapler eingesetzt werden.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder spricht sich dafür aus , eine mögliche Ersatzbeschaffung im Falle eines Defektes auszuschließen. Ebenso wird vorgeschlagen, die Unterhalts- und Reparaturkosten nicht dem Planansatz der Feuerwehr zu belasten, sondern als interne Verrechnung bei der Nutzung durch Vereine, auch anteilig den Vereinen zuzurechnen.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die Stadt als Sachaufwandsträger der Feuerwehr hier zuständig sei. Der Vorschlag der inneren Verrechnung auf die Vereine wird aufgegriffen.

Beschluss

Mit der Überlassung des beim Stadtbauhof ausgesonderten Radladers Kramer 750 an die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen besteht Einverständnis. Die Übergabe ist haushaltstechnisch intern mit einem Wert in Höhe von 16.000 € zu verbuchen. Die FFW ist nach Maßgabe der Verfügbarkeit verpflichtet, den Radlader sämtlichen ortsansässigen Vereinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö 5
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5.1. Corona-Soforthilfen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vorbereitete Tischvorlage, wonach der Kreistag in seiner Sitzung am 15.05.2020 eine Finanzhilfe für Vereine beschlossen hat, welche aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Einbußen leiden.
Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/Einwohner zur Verfügung. Der auf die Stadt Vöhringen entfallende Betrag des Landkreises Neu-Ulm beläuft sich auf 13.632,00 €, welcher sich um den gleichen Betrag der Stadt selbst auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen solle.
Die Vergabemodalitäten der Soforthilfe für die Vereine wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vorgestellt.
Die Antragsfrist für die Vereine soll voraussichtlich bis August/September 2020 vorgesehen werden.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Es wurden keine Anträge und Anfragen vorgebracht.

Datenstand vom 30.06.2020 12:19 Uhr