Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil
1.4 Konstituierende Stadtratssitzung vom 07.05.2020 - öffentlich
2 Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofes Süd in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
3 Anschluss des Grundstückes Fl.Nr. 132 der Gemarkung Emershofen (Berghof) an die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen; Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Stadt Weißenhorn
4 Kindergartenwesen Information über die aktuellen Anmeldezahlen
5 Verschiedenes
5.1 Information zur aktuellen Haushaltsituation aufgrund der Corona-Pandemie
6 Anträge und Anfragen
6.1 Radverkehrskonzept für die Stadt Vöhringen mit ihren Ortsteilen; Antrag SPD-Stadtratsfraktion
6.2 Artenvielfalt fördern durch Pestizidverzicht Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
6.3 Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden in städtischem Eigentum mit möglicher Bürgerbeteiligung; Antrag der Stadtratsfratkion Bündnis 90 / Die Grünen
6.4 Zusammenlegung der Grundschule Bellenberg und Illerberg Anfrage Herr Brocke

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 27.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.04.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 27.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Konstituierende Stadtratssitzung vom 07.05.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 1.4

Beschluss

Im Protokoll des öffentlichen Teils der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2020 wird bei Top 11.4, die Fraktionszugehörigkeit von Herrn Hinterkopf von den Grünen auf die CSU geändert und berichtigt, dass Herr Kelichhaus das älteste, nicht dienstälteste Stadtratsmitglied ist.
Unter Berücksichtigung dieser Modifizierungen ergeht sodann folgender Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche konstituierende Sitzung des Stadtrates vom 07.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofes Süd in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen nimmt auch bei der Stadt Vöhringen stetig zu. Von ca. 100 Bestattungen sind in der Regel 70 – 80 Feuerbestattungen.

Die Beisetzungen der Urnen finden in sogenannten Urnenwänden oder Urnenstelen statt.
Gerne würde die Stadt Vöhringen auch dem Wunsch nach weiteren freieren Bestattungsformen nachkommen.

Hierfür wurde ein neues Friedhofskonzept in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro B2 aus Laupheim erarbeitet und am 27.09.2018 dem Stadtrat vorgestellt.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde nun eine erste Planvariante ausgearbeitet.

Anmerkungen und Anregungen wurden aufgenommen und weiter bearbeitet.

Der Entwurf sieht vor, den Erweiterungsteil des Friedhofs grundsätzlich freier und naturnaher zu gestalten.

Neben anonymen Erdurnengräbern sollen auch personifizierte Urnengräber angeboten werden.

Der Haupteingang wird mittig des Friedhofes neu angeordnet und soll einen zentralen Zugang zum Friedhof ermöglichen. An den Eingang angegliedert soll eine Erinnerungstafel an die Verstorbenen gedenken.

Die Umgestaltung ist in verschiedenen Abschnitten vorgesehen.

Eine nähere Darstellung der Planung erfolgt in der Stadtratssitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 28.05.2020 (Entwurf 3-2020/Anlage 1) wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt die Planerin, Frau Naser, zur vorgesehenen Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofes Süd in Vöhringen.

Nach Vorstellung der Planung und einer Kostendarstellung von rund 554.000 € für den ersten Bauabschnitt bedankt sich das Gremium für die Präsentation.

Im Verlauf der Diskussion wird für die weitere Planung vorgeschlagen, die Biodiversität zu berücksichtigen. Weiterhin soll aus Lärmschutzgründen der Abfallcontainer verlagert und der bisherige Eingang aufgrund der Weitläufigkeit des Friedhofes beibehalten werden. Als weiterer Vorschlag wird eingebracht, nach Möglichkeit anstelle eines Metallzaunes eine Buchenhecke als Einfriedung vorzusehen, welche ggfs. auch finanziell gefördert würde. Es müsse jedoch bedacht werden einen würdevollen, naturnahen Friedhof zu gestalten und nicht die Verwechslung mit einem Naturpark zu erwecken.

Herr Bürgermeister Neher bittet die Sensibilität des Themas zu berücksichtigen und dass nach Billigung der Planung erst entsprechende Gespräche mit Grabrechtsinhabern geführt werden müssen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 28.05.2020 (Entwurf 3-2020/Anlage 1) wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Anschluss des Grundstückes Fl.Nr. 132 der Gemarkung Emershofen (Berghof) an die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen; Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Stadt Weißenhorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.05.2020 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 132, der Gemarkung Emershofen (Berghof) kam auf die Stadt Vöhringen zu und erklärte, dass seine bestehende Eigenwasserversorgung (Brunnen) nicht mehr in der Lage sei, das genannte Anwesen mit dem darauf befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb in ausreichendem Maße mit Trinkwasser zu versorgen.
Da eine Versorgung durch die eigentlich für ihn zuständige Stadt Weißenhorn derzeit aufgrund der exponierten Lage des Anwesens nicht möglich ist oder unverhältnismäßig aufwändig wäre, fragte er an, ob ein Anschluss an die Wasserversorgung der Stadt Vöhringen möglich wäre.

Nach Auskunft der techn. Abteilung des Stadtbauamtes ist ein Anschluss an unsere Wasserversorgung mit einem Übergabepunkt im öffentlichen Verkehrsraum im Bereich des Speditionsbetriebes „Gerstlauer“ technisch über eine private Anschlussleitung, die der Eigentümer des Anwesens selbst zu bezahlen hat, möglich.

Nach Gesprächen mit dem Eigentümer hält dieser diesen Weg für gangbar.

Rechtliche Voraussetzung für diese Lösung ist allerdings der Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Weißenhorn, die regelt, dass die Stadt Weißenhorn der Stadt Vöhringen die Aufgaben und Befugnisse, die sie selbst im Hinblick auf die Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet hat, für das genannte Anwesen auf die Stadt Vöhringen überträgt.

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf einer solchen Zweckvereinbarung beigefügt.

Danach kann dann die Stadt Vöhringen auf dem Verwaltungswege mit dem Eigentümer eine Sondervereinbarung nach unserer Wasserabgabesatzung treffen, die die Einzelheiten wie Kostentragung, Leistungsverlauf usw. der neuen privaten Anschlussleitung regelt.

Da Zweckvereinbarungen, die die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf andere Kommunen regeln, durch die Aufsichtsbehörden (hier Landratsamt Neu-Ulm) zu genehmigen sind, wurde dieser Entwurf bereits im Vorfeld dem Landratsamt Neu-Ulm zur Kenntnis gebracht.
Die Aufsichtsbehörde hält den Entwurf für zweckdienlich und damit für so genehmigungsfähig.

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen genehmigt den Abschluss der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Sondervereinbarung nach dem KommZG mit der Stadt Weißenhorn.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Sondervereinbarung zu unterzeichnen.
Diese Vereinbarung ist nach Unterzeichnung dem Landratsamt Neu-Ulm zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorberatung des Sachverhalts in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen genehmigt den Abschluss der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Sondervereinbarung nach dem KommZG mit der Stadt Weißenhorn.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Sondervereinbarung zu unterzeichnen.
Diese Vereinbarung ist nach Unterzeichnung dem Landratsamt Neu-Ulm zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Kindergartenwesen Information über die aktuellen Anmeldezahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Information über die Anmeldezahlen
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2020/21 voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Voraussichtlicher Stand
Kindergarten Nord
75
75
Kindergarten Falkenstraße
25
25
Kindergarten Pusteblume
52
52
Kindergarten St. Martin
75
75
Kindergarten Arche
75
75
Rappelkiste
70
70
Kindergarten St. Michael
100
100
Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau
15
13
Krippe St. Martin
16
(Interne Vereinbarung, dass aufgrund der räumlichen Kapazität max. 12 Kinder aufgenommen werden)
12
Krippe Arche
27
28
Krippe St. Michael
60
55
Großtagespflege Klangkiste
10
8

In diesem Jahr stehen für den Kernstadtbereich, wie auch bereits die letzten Jahre, nicht ausreichend Plätze zur Verfügung.
30 Kinder erhielten im Kernstadtbereich eine Absage, wovon 10 Eltern für September definitiv einen Betreuungsplatz benötigen. 20 Eltern könnten eventuell noch ein weiteres Jahr überbrücken.
Ebenfalls erhielten nicht alle Kinder aus dem Stadtteil Illerberg einen Betreuungsplatz im Kindergarten St. Martin.
Gastkindaufnahmen konnten in diesem Jahr aufgrund der beschränkten Kapazität nur in bestimmten Ausnahmefällen (bspw. Mitarbeiterkinder) stattfinden.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern, welche zwei Betreuungsplätze in
Anspruch nehmen, ist festzustellen, dass die Nachfrage sehr stark ansteigt und sich dies auch wohl in den kommenden Kindergartenjahren weiter abzeichnen wird.
Nach internem Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von:        (Stand 05/19)

> 0 – 3 Jahre (Krippe)        7 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt                2 freie Plätze verfügbar (Wald- und Naturkindergarten, aufgrund
                               der Konzeption nicht für alle Eltern als Betreuungsplatz
                               geeignet)
 
Anhand der dargestellten Zahlen ergibt sich – insbesondere auch im Hinblick auf die Fertigstellung der Häuser im Baugebiet Kranichstraße – ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten im angemieteten Gebäude „Falkenstraße 28“ kann durch Einrichtung einer zweiten Gruppe der Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021 gedeckt werden. Die baulichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen und die Stellenausschreibungen eingeleitet.

Empfehlung

Die Information zu den Anmeldezahlen wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Frau Laible informiert das Gremium über die aktuellen Anmeldezahlen. Im Krippenbereich stehen aktuell 10 freie Plätze zur Verfügung. Bei den Kindertagesstätten besteht weiterer Bedarf, der ab September 2020 durch Inbetriebnahme der zweiten Gruppe im Gebäude Falkenstraße 28 gedeckt werden kann.

Ein Gremiumsmitglied bittet zu prüfen, ob ggfs. städtische Gebäude Kapazitäten bieten, um während eines Engpasses ggfs. kurzfristig Notgruppen einrichten zu können.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 5
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5.1. Information zur aktuellen Haushaltsituation aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 5.1

Sachverhalt

In Deutschland haben einige Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Probleme, da einerseits die Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer,
nicht im erwarteten Umfang fließen und andererseits nicht geplante Ausgaben für bestimmte Maßnahmen hinzugekommen sind bzw. hinzukommen. Vielfach werden deshalb die laufenden Haushalte auf mögliche Einsparpotentiale untersucht.

Nach Angaben unseres Stadtkämmerers, Herrn Maaß, ist es derzeit noch nicht
absehbar, inwieweit die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Stadt Vöhringen hat. Insbesondere durch die in Aussicht gestellte Unterstützung von Bund und Land könnte sich dies relativieren. Ungeachtet dessen haben wir uns bereits Gedanken gemacht, welche Maßnahmen evtl. auch auf das nächste Jahr verschoben werden könnten. Diese Maßnahmen könnten bei Bedarf auch kurzfristig im Gremium vorgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher berichtet, dass in Deutschland einige Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Probleme haben , da einerseits die Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, nicht im erwarteten Umfang fließen und andererseits nicht geplante Ausgaben für bestimmte Maßnahmen hinzugekommen sind bzw. hinzukommen. Vielfach werden deshalb die laufenden Haushalte auf mögliche Einsparpotentiale untersucht.

Nach Angaben unseres Stadtkämmerers, Herrn Maaß, ist es derzeit noch nicht
absehbar, inwieweit die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Stadt Vöhringen hat. Insbesondere durch die in Aussicht gestellte Unterstützung von Bund und Land könnte sich dies relativieren. Ungeachtet dessen habe sich die Stadtverwaltung bereits Gedanken gemacht, welche Maßnahmen evtl. auch auf das nächste Jahr verschoben werden könnten. Diese Maßnahmen könnten bei Bedarf auch kurzfristig im Gremium vorgestellt werden.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 6
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6.1. Radverkehrskonzept für die Stadt Vöhringen mit ihren Ortsteilen; Antrag SPD-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö Beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth stellt den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion und die Notwendigkeit nach einem Radverkehrskonzept vor.

„Fahrräder sind umweltfreundliche, kostengünstige und platzsparende Verkehrsmittel, die gerade im städtischen Bereich von fast allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können. Daneben dient das Fahrradfahren natürlich auch der Gesundheit. Seit 1997 ist das Fahrrad in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als gleichwertiges Verkehrsmittel anerkannt.

Damit sich Radfahrer aller Altersgruppen in unserer Stadt sicher fortbewegen können, bedarf es dringend eines umfassenden Radverkehrskonzeptes. Leider ist die Stadt Vöhringen weit davon entfernt, eine fahrradfreundliche Kommune zu sein. Dazu fehlt es an allen Ecken und Enden:

  • In Vöhringen gibt es kein durchgängiges Radwegenetz.
  • Fahrradwege enden abrupt und führen direkt auf Hauptstraßen ohne jegliche Art einer Weiterführung.
  • Es fehlen an wichtigen, oft gefährlichen Stellen Querungshilfen.
  • Die Beschilderung für Fahrradfahrer ist, sofern überhaupt vorhanden, oft konfus und irreführend.


Wir wollen deshalb ein Radverkehrskonzept
  • mit einem sicheren Radwegenetz und deutlicher Kennzeichnung des Vorrangs für Fahrradfahrer
  • mit durchgängigen Verbindungen zwischen den Ortsteilen und der Kernstadt
  • mit Fahrradwegen zu allen öffentlichen Einrichtungen und zentralen Punkten

Da es (nicht nur) in Vöhringen schwierig ist, bei der bestehenden Verkehrsführung, die den Kraftverkehr eindeutig priorisiert, ein umfassendes Radverkehrskonzept umzusetzen, bedarf es aller rechtlich möglichen Maßnahmen und kreativen Lösungen, die sich im Rahmen der StVO bewegen.

Vorrang sollen, wo immer möglich, ausgewiesene Radwege haben. Dies ist auch in Kombination mit Fußgängern (Gehwegen) möglich. Hier bietet sich Radfahrern die größt-mögliche Sicherheit.

Beschilderungen für Radwege:
1. Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. eine ausreichende Breite und eine gute Oberfläche aufweisen, um den Benutzern ein komfortables Radfahren gewährleisten zu können.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.
2. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Senkrechte getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss (getrennter Fuß- und Radweg), da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt.
Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Sie dürfen weder auf dem Fußgängerweg noch auf der Fahrbahn fahren. Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.
3. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg). Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.
4. Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Es bedeutet, dass das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer gestattet ist.
Hier gilt besondere Vorsicht! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
     

Für Kinder gelten besondere Regelungen:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf der Fahrbahn fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen:
Wo keine Radwege eingerichtet werden können und Gehwege nicht die erforderliche Mindestbreite für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern haben, sollen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf die Fahrbahnen aufgebracht werden.
Radfahrstreifen sind durch eine weiße, durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt. Radfahrer sind verpflichtet, die mit dem Radwegeschild gekennzeichneten Radfahrstreifen zu benutzen und nur in einer Richtung (Rechtsfahrgebot) zu befahren. Auf dem Radfahrstreifen besteht für Kraftfahrzeuge Fahr-, Halte- und Parkverbot.
Schutzstreifen für Radfahrer sind durch eine unterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn markiert. Auch hier ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen verboten. Im Unterschied zu den Radfahrstreifen können die Schutzstreifen jedoch im Ausnahmefall von fahrenden Kraftfahrzeugen teilweise mitgenutzt werden. Der Radverkehr darf natürlich nicht behindert werden.
Fahrradstraßen:
Dort, wo aus Platzgründen oder wegen der dringlichen Erfordernisse von PKW-Stellplätzen am Fahrbahnrand keine der bisher aufgezeigten Möglichkeiten umsetzbar ist, können Fahrradstraßen eingerichtet werden. Dies bietet sich insbesondere für Straßen in Wohngebieten an, auf denen mit erhöhtem Fahrradverkehr zu rechnen ist.
In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren – auf anderen Straßen gilt das nur, "wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird" (§ 2 Abs. 4 S. 1 StVO). Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.
                                  
      Beginn                          Ende                   für KFZ frei                Fahrbahnkennzeichnung
Konkret schlagen wir für die Umsetzung des Radwegenetzes folgende Maßnahmen vor.

Mit Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen sollen markiert werden (sofern Radwege nicht umsetzbar sind):

In der Kernstadt
  • Wielandstraße (durchgehend)
  • Marienstraße (durchgehend)
  • Vöhlinstraße (durchgehend)
  • Illerstraße (West-Ost-Richtung: vom Ende des Fahrradweges bis Kirchplatz)
  • Schleifweg (West-Ost-Richtung: von Sportparkstraße bis Beim Kreuz)
  • Schrankenweg (West-Ost-Richtung: bis Bahnübergang)
  • Memminger Straße (Süd-Nord-Richtung: vom Ende Fahrradweg bis Ulmer Straße)
  • Ulmer Straße (Nord-Süd-Richtung: von Fahrrad-Kropp bis Auf der Härte → Querung!)
  • Falkenstraße (zwischen Vogelstraße und Hirschstraße)
  • Am Kurzen Bach (durchgehend)
  • Bahnhofstraße (von Platzgasse bis Baderstraße Bürgersteig zur Doppelnutzung)
  • Illerberger Straße (von Sonnenstraße bis Fahrradweg)

Im Ortsteil Illerberg
  • Obere Hauptstraße (zwischen Riedlesweg und Schlössleweg)
  • Weißenhorner Straße (von Neue Welt bis Heerstraße)
  • Heerstraße (zwischen den Fahrradwegen)

Im Ortsteil Illerzell
  • Hauptstraße (von Heustraße bis Schulstraße)

Als Fahrradstraßen sollen ausgewiesen werden:

In der Kernstadt Vöhringen
  • Bahnhofstraße (von Baderstraße bis Ulmer Straße)
  • Illerberger Straße (von Mittelstraße bis Münchner Straße)
  • Siedlerstraße (durchgehend)
  • Weidachgasse (N-S-Richtung: von Radweg Siedlerstr. bis zum Wielandtor 1)
  • Zum Klärwerk (N--Richtung: bis zur Siedlerstraße)
  • Bellenberger Straße (N-S-Richtung: durchgehend mit Anschluss zum Schleifweg)
  • Jahnstraße (durchgehend)
  • Ulrichstraße (S-N-Richtung: vom Minikreisel Jahnstraße bis Illerstraße)
  • Zwischen den Bächen (von Kirchplatz/Herbststraße bis Einmündung zur Jahnstraße)
  • Vogelstraße (durchgehend)
  • Adalbert-Stifter-Straße (durchgehend)
  • Am Langen Bach (zwischen Am Kurzen Bach bis Uhlandstraße)
  • Uhlandstraße (durchgehend)
  • Alte Poliere (durchgehend)
  • Baderstraße (durchgehend)
  • Haselnussweg (von Ahornweg bis Mittelstraße)
  • Mittelstraße (von Rue de Vizille bis Illerberger Straße)
  • Ulmer Straße (von Bräuhaus Lepple bis Fahrrad-Kropp)

Im Ortsteil Ilerberg
  • Sandbergweg (durchgehend)
  • Riedlesweg (zwischen Obere Hauptstraße bis Neue Welt)
  • Neue Welt (durchgehend)

Im Ortsteil Illerzell
  • Hauptstraße (N-S-Richtung: von Zum Sportplatz bis Schulstraße)
  • Waldseestraße (durchgehend)
  • Schulstraße (durchgehend)
  • Mühlbachstraße (durchgehend)

Neue, zusätzliche Fahrradwege sollen in der Kernstadt Vöhringen angelegt werden:
  • Am Wielandkanal entlang zwischen Ulrichstraße bis Zwischen den Bächen
  • Verbindung von der Bellenberger Straße entlang des Mühlbachs bis zum Schleifweg (Bachbrücke beim Hotel Ihle)

Als Einbahnstraße, jedoch für Fahrradfahrer in beide Richtungen befahrbar soll ausgewiesen werden:
  • Frauenstraße in Ost-West-Richtung mit rotem Fahrradstreifen auf der Südseite

Querungshilfen od. Zebrastreifen od. Bedarfsampeln sind für Fahrradfahrer und Fußgänger erforderlich:
Kernstadt Vöhringen
  • über Ulmer Straße zur Adalbert-Stifter-Straße (Querungshilfen)
  • über Ulmer Straße auf Höhe Cortina/Taormina (Zebrastreifen)
  • über Rue de Vizille bei der Alten Poliere (Bedarfsampel)
  • über Rue de Vizille bei der Mittelstraße (Querungshilfen)
  • über Memminger Straße beim Schrankenweg (Querungshilfe)
  • über Rue de Vizille bei Riedstraße (Querungshilfe)

Stadtteil Illerberg
  • über Weißenhorner Straße beim Feuerwehrhaus (Querungshilfe)
  • über Weißenhorner Straße bei der „alten“ Weißenhorner Straße (Querungshilfe)
  • über Heerstraße beim Errachweg (Querungshilfe)
  • über Heerstraße bei der Witzighauser Straße beim Hofgut Amann (Querungshilfe)
  • über Obere Hauptstraße bei Riedlesweg (Zebrastreifen)

Stadtteil Illerzell
  • über Illertaltangente bei der Werner-von-Siemens-Straße (Querungshilfe nördlich versetzt, dafür Linksabbiegerspur verkürzen)

Das gesamte Radwegenetz muss eine einheitliche, gut sichtbare und lesbare Beschilderung bekommen.

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept unter Einbeziehung eines Verkehrsplaners einer eingehenden verkehrstechnischen und –rechtlichen Prüfung auf Realisierbarkeit zu unterziehen.

  1. Das Konzept wird anschließend im zuständigen Gremium behandelt.



  1. Bei Maßnahmen, die Kreisstraßen betreffen, wird von der Verwaltung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt für eine Realisierung aufgenommen.

  1. Beim künftigen Ausbau von Ortsstraßen ist besonderes Augenmerk auf Radverträglichkeit zu legen.

  1. Die nötigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Wenn es der Stadt Vöhringen gelingt, ein an diesem Antrag orientiertes Radverkehrs-konzept umzusetzen, bei dem Fahrradstraßen in dieser Anzahl und Größe eine bisher nicht vergleichbare Größenordnung einnehmen, hat unsere Stadt nicht nur für die Radfahrer einen Meilenstein erreicht, sondern ist diesbezüglich dann auch ein Leuchtturm zumindest im Landkreis Neu-Ulm.“


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht den Vorschlag nur als Teil eines notwendigen Mobilitätskonzeptes, das auch den ÖPNV, die Bahn und die Verbesserung der Infrastruktur umfasst. Der Anteil an Radfahrern soll jährlich um 1% erhöht werden. Darüber hinaus wird der Vorschlag geäußert zu diesem Thema die Bürger, beispielsweise über eine Arbeitsgruppe einzubinden

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für diese umfassende Ausarbeitung und ergänzt, dass dieses Anliegen sicher im Sinne aller Parteien aufgrund der Wahlprogramme zur Kommunalwahl sei. Unbestritten soll die Stadt Vöhringen mit ihren Stadtteilen fahrradfreundlicher werden. Hierzu sei auch bereits ein gemeinsamer Termin mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club anberaumt.

Jedoch könne man im momentanen Stadium noch auf die Hinzuziehung eines Verkehrsplaners verzichten. Im Fall der Bildung einer Arbeitsgruppe sei außerdem die Änderung der Geschäftsordnung erforderlich. Derartige Themen könnten auch im neu geschaffenen Zukunftsbeirat erörtert werden.

Mit dem Vorschlag von Herrn Bürgermeister Neher besteht Einverständnis.

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6.2. Artenvielfalt fördern durch Pestizidverzicht Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen, dass

  1. ab sofort auf allen städtischen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt werden,
  2. private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet werden,
  3. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert wird,
  4. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung statt Monokulturen „Blühkulturen“ (Anbau einer artenreichen mehrjährigen Wildpflanzenmischung) zur nachhaltigen Energiegewinnung und gleichzeitigen Förderung der Struktur- und Artenvielfalt durch Pacht-Ermäßigung oder Nachlass gefördert werden,
  5. Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Artenvielfalt in der Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufgezeigt werden.





Begründung

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Verlust an biologischer Vielfalt: das Aussterben von Arten, der Rückgang ihrer genetischen Vielfalt sowie die Degradierung und Veränderung von Ökosystemen. Die biologische Vielfalt ist für uns Menschen existenziell für Nahrung, Wasser, Medizin, Klima sowie der Luft- und Wasserqualität.

Der weltweite ökonomische Gesamtwert dieser sog. Ökosystemleistungen wird auf
125 Billionen US-Dollar pro Jahr geschätzt (Quelle: FONA, Forschung für Nachhaltige Entwicklung des Bundesministeriums für Bildung und Entwicklung, 27.02.2019).
Damit birgt der Rückgang von biologischer Vielfalt auch erhebliche wirtschaftliche Verluste.
Viele der generellen Ursachen sind bekannt: die intensive Landwirtschaft, der hohe Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, der Verlust von Lebensräumen oder der Klimawandel. Auch in unserer Gegend ist wissenschaftlich nachgewiesen in den letzten 20 Jahren ein Arten-Rückgang von ca. 60 % zu beklagen (Aussage von Bernd Kurus-Nägele, Geschäftsführer Bund Naturschutz im Landkreis Kreis Neu-Ulm beim Grünen Tisch, Mai 2019).

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern, Gräsern oder ungeliebten Insekten zu halten. Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern kommen, insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr. Bundesweit sind bereits über 50 Städte ganz oder teilweise pestizidfrei.

Pestizide töten und schädigen Insekten oder Wildkräuter direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste.  Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung. Monokulturen, die intensiv mit Pestiziden gespritzt werden, sind hauptverantwortlich für diesen Artenrückgang.

Die Umstellung von Monokulturen auf Blühflächen, bei denen eine artenreiche mehrjährige Wildpflanzenmischung angesät wird, trägt zur nachhaltigen Energiegewinnung bei, fördert gleichzeitig die Struktur- und Artenvielfalt und ist ein Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz. Blühflächen sind eine wertvolle Nahrungsquelle für eine Vielzahl an Insekten und gleichzeitig ein wichtiger Lebensraum sowie Rückzugsort für die Tiere der Agrarlandschaft. Durch die mehrjährige Nutzung wird Humus aufgebaut und dadurch CO2 gebunden. Das ist effektiver Klimaschutz. Die Blühflächen werden im Frühjahr ausgesät und können bereits im Herbst das erste Mal geerntet und in der Biogasanlage als Substrat eingesetzt werden. Eine einmal angelegte Blühfläche ist bis zu acht Jahre nutzbar. (Quelle: Bayerische Staatsregierung, Energieatlas, Praxisbeispiele, Juli 2019)

Die Stadt Vöhringen kann Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzt und bei der Pachtvergabe künftig Blühflächen fördert. Besonders wichtig ist beim Artenschutz immer die Kommunikation mit den Landwirten sowie den Bürgerinnen und Bürgern, um die notwendige Akzeptanz für das Ringen um Artenvielfalt zu schaffen.“

Herr Bürgermeister Neher berichtet, dass hierzu eine Stellungnahme der Stadtverwaltung in einer der kommenden Sitzungen erfolgen werde.
Im Vorfeld wolle er jedoch auch das Gespräch mit den Landwirten, unabhängig dieses Antrages, suchen.

Strittig ist insbesondere der Vorschlag in Ziffer 4, der noch einer eingehenden Prüfung bedarf.

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6.3. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden in städtischem Eigentum mit möglicher Bürgerbeteiligung; Antrag der Stadtratsfratkion Bündnis 90 / Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag:

„Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • eine Liste der zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) geeigneten städtischen Dächern zu erstellen,

  • Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie in Bezug auf Energieeinsparung, Nachhaltigkeit und Potenzial zur langfristigen Betriebskosteneinsparung (Wirtschaftlichkeit) zu prüfen,

  • ein Konzept zu entwickeln, um auf diesen Dächern PV-Anlagen oder eine Kombination aus PV-Anlagen und Batteriespeichern zu errichten,

  • eine Reihenfolge der in Frage kommenden Gebäude unter ökonomischen und ökologischen Aspekten festlegen, die als Grundlage für weitere Beratungen dient,

  • auch eine Überlassung der Dachflächen zur Errichtung einer PV-Anlage durch Dritte (z.B. Bürgersolargemeinschaften, andere Energieversorgungsunternehmen, Investoren) ggf. gegen eine Pachtgebühr zu ermöglichen,

  • künftig auf allen städtischen Neubauten PV-Anlagen zu installieren und

  • bis 2030 den gesamten geeigneten Dach-Bestand der Stadt mit PV-Anlagen auszurüsten.

Begründung:

Die Dächer der städtischen Gebäude haben ein großes Potential für PV-Anlagen, welche
zu einem Teil ungenutzt sind. Es sollen Konzepte entwickelt werden, wie diese Potentiale besser ausgeschöpft werden können. Die Nutzung der Solarenergie verbindet wichtige Ziele wie Energieeffizienz und Betriebskosteneinsparung und kann zudem für zusätzliche Einnahmen, etwa aus Pachtverträgen sorgen. Daher sollte bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen immer eine Prüfung erfolgen, welche Form der Solarenergienutzung für das jeweilige Gebäude am sinnvollsten umzusetzen ist.
Die Steigerung der Eigenversorgung mit klimafreundlicher Energie entlastet langfristig das Energie-Budget unserer Stadt. Durch Photovoltaikanlagen erzeugter, nicht selbst verbrauchter Strom kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden und bringt Einnahmen. Zudem hebt die dezentrale Erzeugung von Solarstrom den Anteil an regenerativer Energie und trägt dazu bei, die Vöhringer Klimaschutzziele zu erreichen.
Es muss langfristig unser Ziel sein, unseren Energiebedarf durch Erneuerbare Energien zu decken. Folgen wir in nicht zu kleinen Schritten der Gemeinde Wildpoldsried im Allgäu, das siebenmal mehr Ökoenergie produziert als es verbraucht (Quelle: Handelsblatt, 03.04.2019). Dieser und weitere Orte beweisen, dass die grüne Wende zu schaffen ist.“


Herr Bürgermeister Neher stellt auch hierzu eine Stellungnahme der Stadtverwaltung in Aussicht. Man werde dazu auch das Institut für systemische Energieberatung an der Hochschule in Landshut einbeziehen.

Herr 2. Bürgermeister Walk greift einen Antrag aus dem Jahr 2013 auf, wonach die CSU-Stadtratsfraktion beantragte zu prüfen ob sich die Bauschuttdeponie „Birkach“ für eine PV-Anlage eigne. Dies solle in die Prüfung einbezogen werden.

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6.4. Zusammenlegung der Grundschule Bellenberg und Illerberg Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.05.2020 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Brocke erkundigt sich zum Bericht der Illertisser Zeitung vom 20.05.2020 über die Zusammenlegung der Grundschulen Bellenberg und Illerberg bezüglich einer gemeinsamen Schulleitung.

Herr Bürgermeister Neher informiert, dass die Stadt Vöhringen als Sachaufwandsträger nur in Sachen Gebäude und Lehrmittel involviert ist. Bei Personalentscheidungen liege die Zuständigkeit beim staatlichen Schulamt.
Nach seiner Information habe eine zweimalige Ausschreibung der Rektorenstelle für die Grundschule Illerberg stattgefunden, jedoch sei kein Bewerber gefunden worden. Über den Zusammenschluss sei eine attraktiver dotierte Stellen geschaffen worden. Für den Schulbetrieb seien durch den Zusammenschluss keine Nachteile erkennbar.

Datenstand vom 30.06.2020 12:18 Uhr