Datum: 23.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verleihung der Bürgermedaille in Silber an Herrn Walter Nothelfer - Sperrfrist für Veröffentlichung 23. Juli 2020 -
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Stadtratssitzung vom 25.06.2020 - öffentlicher Teil
2.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2020 - öffentlicher Teil
2.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2020 - öffentlicher Teil
3 Wasserrecht; Illerentwicklung Fl. km. 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53); Antrag auf Planfeststellung durch den Freistaat Bayern - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und das Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Tübingen; Vorstellung der Planung und Stellungnahme der Stadt Vöhringen
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
5 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Fördermöglichkeit der neuen Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"; Aufstellungsbeschluss
7 Querung der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) im Bereich der Einmündungen der Mittelstraße und der Richard-Wagner-Straße; eventuelle Einrichtung einer Querungshilfe
8 Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
9 Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Information über die Kostensituation und Anpassung der Entgeltordnung
10 Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
11 Bestellung von Herrn Dominik Mennel zum Standesbeamten
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen
13.1 Vollständigkeit der Vereinsliste Anfrage Herr Gutter
13.2 Terminplan der Stadtrats- und Ausschusssitzungen im zweiten Halbjahr 2020 Anfrage Herr Gutter
13.3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus Nichtöffentlicher Sitzung Anfrage Herr Gutter
13.4 Erweiterte Sitzungsunterlagen in Form von Plänen, etc. Anfrage Herr Gutter
13.5 Entsorgungsmöglichkeit in der Bio-Tonne Anfrage Herr Thalhofer Bernhard
13.6 Fahrkartenverkauf am Bahnhof - Eruierung von möglichen Verkaufsstellen Anfrage Herr Lepple

zum Seitenanfang

1. Verleihung der Bürgermedaille in Silber an Herrn Walter Nothelfer - Sperrfrist für Veröffentlichung 23. Juli 2020 -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Ehrung erfolgt im Rahmen der Stadtratssitzung.
- Sperrfrist für Veröffentlichung 23. Juli 2020 -

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Stadtratssitzung wird Herrn Walter Nothelfer die Bürgermedaille in Silber verliehen.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Stadtratssitzung vom 25.06.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt

 an

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.06.2020.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.06.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.07.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 2.2

Empfehlung

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.07 .2020.

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.07 .2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.07.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 2.3

Empfehlung

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.07 .2020.

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.07 .2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Wasserrecht; Illerentwicklung Fl. km. 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53); Antrag auf Planfeststellung durch den Freistaat Bayern - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und das Land Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Tübingen; Vorstellung der Planung und Stellungnahme der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung.
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben.

Folgende Maßnahmen beinhaltet die durch die Studie angepasste und nun beantragte Vorzugsvariante:
- Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
- zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung)
- in einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rund 20 m vorgesehen
- Seitenarme beidseitig
- in den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst
- Anhebung OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018).

Die nachfolgenden Ausführungen sind den Verfahrensunterlagen, teilweise lediglich auch auszugsweise, entnommen.

Zweck des Vorhabens
Die Iller wird als stark verändertes Gewässer eingestuft, bei welchem enormer Handlungsbedarf besteht. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Jahr 2017 wurde das Arbeitsprogramm „Agile Iller“ aufgestellt, welches als Umsetzungsfahrplan für die wichtigsten Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes für die nächsten 10 Jahre dienen soll.
Das Arbeitsprogramm „Agile Iller“ umfasst 59 Maßnahmen entlang der Gewässerstrecke der Unteren Iller (Fl.km 57+000 bis 0+000).
Es gelten folgende Entwicklungsziele:
- Die Iller wieder naturnah und zum Bestandteil des Fluss-Aue-Systems machen;
- Die bisherige Grundwasserförderung sicherstellen und lokal verbessern;
- Die Auwälder revitalisieren;
- Den Hochwasserschutz verbessern, aber auf keinen Fall verschlechtern;
- Die Retention erhalten und, wo möglich, vergrößern;
- Bisher (Zustand des Jahres 1999) trockene Keller trocken zu erhalten;
- Wasserspiegellage vom Bezugsniveau des Jahres 1999 erreichen.

Während des Planungsprozesses zum Gewässerabschnitt Fl.km 13+600 bis 9+242 mit intensiver Beteiligung aller betroffenen Behörden, Bürgerinitiativen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange wurden folgende Zielsetzungen aufgestellt:
- Anhebung des Illerwasserspiegels (bei Mittelwasserniveau);
- Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen Entwicklung des Flussraumes;
- Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials;
- Vernetzung des Flusses mit der Aue.

Ist-Zustand der Gewässer, Flussauen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion stark begradigt und die Böschungen fortlaufend durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf hat sich bis heute um mehrere Meter tief eingegraben, wodurch das umgebende Grundwasser absank und die Flussauen ihren Grundwasseranschluss verloren haben.
Durch die Illersanierung seit Anfang des 20. Jahrhunderts, die beginnend vom Oberlauf zum Unterlauf hin fortgeführt wird, wurde der Illerwasserspiegel immer wieder gestützt und nach Möglichkeit angehoben (z. B. durch Querbauwerke). Weiterhin sind Maßnahmen zur Wiedervernässung der Flussauen, wie die Anlage von Auebächen und Strukturverbesserungen, wie der Bau von Entwicklungsbereichen (weiche Ufer), durchgeführt worden.
Der hier gegenständliche Abschnitt Fl.km 13+600 bis 9+242 steht exemplarisch für einen vormals „korrigierten“ aber noch nicht wieder sanierten Flussabschnitt der Iller:
- Zwischen Fl.km 13+600 und 9+242 nahezu geradliniger Verlauf mit rund 40 m Flussbreite, keine Varianz im Verlauf der Ufer- und Böschungslinien;
- Beidseits durchgehend gesicherte und steile Böschungen.
Im Projektgebiet liegt ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet vor.
Die Überschwemmungsflächen bei einem HQ100 liegen im Projektgebiet in den Aueflächen und reichen im Bereich Illerzell bis kurz vor die Bebauung an die Hochwasserschutzeinrichtung (Deichbauwerk) heran.

Projektziel
Im Rahmen einer offenen Planung wurde ein Workshop mit Beteiligung aller betroffenen Behörden, Bürgerinitiativen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In dem Workshop konnten die Beteiligten aktiv an der Gestaltung der Planungsziele- und randbedingungen sowie der möglichen Maßnahmen teilnehmen.

Die Auswertung des Workshops ergab folgende Projektziele und –randbedingungen:

Projektziele
1. Anhebung des Illerwasserspiegels zur Stützung des Grundwasserspiegels;
2. Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen Entwicklung des Flussraumes;
3. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials;
4. Vernetzung des Flusses mit der Aue.

Randbedingungen
- Erhalt des derzeitigen Hochwasserschutzes
- Erzielung und Einhaltung Bezugszustand Wasser-/Grundwasserspiegel (Bebauung)
- Stabile Illersohle (dynamisches Gleichgewicht)
- Keine nachteiligen Auswirkungen im Bereich der Trinkwassernutzung
- Keine konstruktiven Eingriffe in der Schutzzone II der Wassergewinnung
- Grundsätze der offenen Planung.

Morphologische Untersuchung
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurden das Ist-Szenario und verschiedene Planungsszenarien morphologisch berechnet und somit die Sohlentwicklung im Projektgebiet untersucht.
Mit den Planungsszenarien wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 anzuheben.
Anhand der Ergebnisse wurde die Vorzugsvariante 3b (Abschnittsweises Offenes Deckwerk mit Sohlaufhöhung – Erhöhung Sohlwiderstand) in den folgenden Punkten angepasst:
- Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 m auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche.
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich.
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich.
- Zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung).
- In einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rund 20 m vorgesehen.
- Seitenarme beidseitig.
- In den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst.
- Anhebung der OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018).

Konstruktive Gestaltung
Sohlaufhöhung
- Stabilisierung der Sohle mittels OD-Strecken und Aufweitung der Iller (Fl.km 11+300 bis 11+100 sowie Fl.km 13+100 bis 12+900).
- Anpassung der Gewässersohle der OD-Strecken dem Sohlniveau des Jahres 1999 + 25 cm.
- Der vorhandene Querriegel bei Fl.km 13+600 und der im Unterwasser des Querriegels entstandene Kolk werden mit kiesigem Material überschüttet.
- Der Abschnitt Fl.km 13+600 bis 13+100 wird ebenfalls dem Sohlniveau des Jahres 1999 angeglichen.
- Im Bereich Fl.km 12+600 bis 11+300 wird die Sohle auf das Sohlniveau 2009/2011 = Ausgangssohle des morphologischen Models angehoben.
Der Bereich unterstrom Fl.km 10+800 bis 10+400 wird so ausgebildet, dass die Sohlanhebung sich kontinuierlich der Ist-Sohle (2014) annähert (sanfter Übergang).
- Zwischen Fl.km 10+400 bis Ayer Wehr erfolgt keine Sohlaufhöhung.
- Material zur Sohlanhebung (Kies) wird aus den Bereichen der technischen Aufweitung und durch die Erdarbeiten an/in den Seitenarmen gewonnen.

Abschnittsweises Offenes Deckwerk
- Offenes Deckwerk und Entwicklungsbereiche sollen in 13 Bereichen entstehen.
- Die Netzstruktur des Offenen Deckwerks bietet der Sohlfläche Schutz vor Erosion.
-Das OD senkt sich deutlich ab sofern die unterstromige Sicherung fehlt und die Deckwerkstrecke nur kurz ist.
- Aufgrund der Erfahrungen aus dem Naturversuch und einer oberstromigen Sohlsicherung von ca. 800 m wurden für den gesamten Abschnitt zunächst 4 offene Deckwerke im Abstand von ca. 600 m für die Sohlstabilisierung angeordnet.
- Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Sohle bereits mit zwei Offenen Deckwerken und einer durchgehenden Aufweitung der Iller weitestgehend stabilisiert werden kann.
- Im aktuellen Planungsabschnitt sollen zwei Offene Deckwerke mit einer durchgehenden Aufweitung des gesamten Abflussprofils im gesamten Planungsabschnitt realisiert werden.
- Die Länge je OD-Strecke beträgt ca. 200 m mit anschließender Übergangsstrecke mit einer Länge von ca. 300 m. Zwischen OD- und Übergangsstrecke erfolgt eine Sicherung mittels Querriegel.
- Im Bereich der Übergangsstrecken sollen Engstellen möglichst vermieden werden. Dies wird durch eine durchgehende Aufweitung der Iller bzw. durch die Ausleitungen in die Seitenarme gewährleistet.
- Weiterhin wird in den OD-Strecken eine Niedrigwasserrinne ausgestaltet.

Technische Aufweitung und Eigenentwicklung
- Die geplante technische Aufweitung beträgt zwischen Fl.km 13+600 und 10+400 grundsätzlich rund 20 m.
- Eine Ufersicherung erfolgt nur in Bereichen, bei denen keine weitere Breitenerosion mehr zugelassen werden kann.
- An geeigneten Stellen werden Entwicklungsbereich geplant, die eine zusätzliche Aufweitung ermöglichen.
- In Abschnitten mit Eigenentwicklungs-Ufern wird eine Sicherungslinie (maximale Aufweitung) definiert, bis zu welcher die Eigenentwicklung maximal zugelassen werden kann.
- Auf Grund der historischen Luftbilder ist besonders im Bereich zwischen Fl.km 12+800 und 12+400 eine starke Eigenentwicklung zu erwarten, da hier zwischen 1945 und mindestens 1965 ein verbreiterter Flussschlauch/Altarm vorhanden war.

Strukturmaßnahmen
- Wiederverwertung vor Ort möglichst vieler ausgebauter Wurzelstöcke.
- In der Iller werden sogenannte Schlüsselhabitate geschaffen, die insbesondere für Fische als Nahrungs-, Laich-, Brut- und Jungfischhabitat sowie als Winter- und Hochwasserschutzeinstand dienen.
- Es werden Flachwasserzonen und Kolke angelegt sowie Niedrigwasserrinnen in den OD-Strecken geschaffen.
- Lenkbuhnen schaffen Strömungsvarianz.
- Naturnahe Böschungsgestaltung mit wechselnden Böschungsneigungen.

Ausleitungsstellen und Rinnenstrukturen
- Die Ausleitung bei Fl.km 13+800 wird tiefergelegt, um eine Einleitung in den Auwald auch bei kleineren Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
- Die vorhandenen Rinnen in den Vorländern werden profiliert und mit einander verbunden und bereits bei kleinen Hochwasserereignissen mit Illerwasser gespeist.
- Zur Speisung der bestehenden Auwaldrinnen werden weitere Ausleitungen aus der Iller, bei Fl.km 12+900 (vom Seitenarm West) und ca. 10+600 (vom Seitenarm Ost) angelegt.
- Weiteres Optimierungspotential hinsichtlich der zusätzlichen Aue-Vernässung besteht in der Profilierung der Senken.
- Bei der Kreuzung von Ufer-/Waldwegen werden Durchlässe mit Geländer als Absturzsicherung vorgesehen.

Rückzubauende/Umzubauende Stege
- Der sanierungsbedürftige Mädlasteg im Mündungsbereich des Eiskanals im Nahbereich zu Illerzell bei ca. Fl.km 11+650 wird zurückgebaut.
- Um der Eiskanalmündung eine natürliche ökologische Entwicklung zu ermöglichen, wird die Ersatzquerung oberstrom auf Höhe Fl.km 11+850 in Verlängerung der Dammstraße errichtet.
- Der Ufer- und Radweg wird auf die Deichkrone geführt.
- Der Umbau und Rückbau des Spitzasteges ist als Teil einer separaten Planung Dritter zur vorhandenen Wegebeziehung sicherzustellen (möglicher Rundverkehr über die beiden Stege).
- Für diesen Steg wird vom Bauträger Illerkanalverband eine separate Baugenehmigung eingeholt.

Auswirkungen des Vorhabens – Zusammenfassung

Auf nachfolgende Bereiche entstehen gegenüber dem aktuellen Zustand positive Auswirkungen:

- Wassergewinnung und Auwaldvegetation, aufgrund Erhöhung der Grundwasserspiegellagen;
- Wasserbeschaffenheit der Kleinstgewässer in der Illeraue, aufgrund des häufigeren und vermehrten Eintrages von Illerwasser;
- Verstärkte Auwaldflutung bei kleineren Hochwasserereignissen, aufgrund des Ausbaus des Rinnensystems;
- Ökologische Aufwertung der Iller inklusive Auen;
- Fischökologie aufgrund strukturierter Gestaltung der Flussstrecke mit Niedrigwasserrinne, Wurzelstöcken und Raubäumen (wechselnde Strömungsgeschwindigkeiten, ausreichende Fließtiefen bei Niedrigwasser);
- Naherholung, Gewässer wird erlebbar;
- Überschwemmungsflächen (Vergrößerung der Überschwemmungsflächen innerhalb der Aue);
- Trinkwasserversorgung (Trinkwasserbrunnen der Steinberggruppe).

Auf nachfolgende Bereiche entstehen keine Auswirkungen:

- Hauptwerte der beeinflussten Gewässer;
- Wasserbeschaffenheit der Iller und sonstige umliegende Gewässer;
- öffentliche Sicherheit;
- festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

Auf nachfolgende Bereich entstehen negative Auswirkungen:

- Bei Überschreitung des Bemessungshochwassers können Schäden am Offenen Deckwerk und Böschungssicherung auftreten.
- Nahgelegene Bebauung aufgrund des Grundwasseranstiegs (nicht über das Bezugsniveau von 1999).


Bei der Sitzung wird ein Vertreter der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH und eventuell auch ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth anwesend sein, die Planung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Stadtverwaltung behält sich vor, den Beschlussvorschlag nach Vorstellung und Erörterung in der Sitzung gegebenenfalls zu ergänzen.

Ab Montag, den 20. Juli 2020, sind die Verfahrensunterlagen auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm http://www.landkreis.neu-ulm.de Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ online einzusehen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erhebt grundsätzlich keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Maßgebliche Grundlage für die Stadt Vöhringen ist jedoch, dass sich durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung von Illerzell ergeben („trockene Keller müssen trocken bleiben“).

Diskussionsverlauf

Herr Bonengel vom Ingenieurbüro – Björnsen Beratende Ingenieure GmbH und Herr Wölfle vom Wasserwirtwirtschaftsamt Donauwörth stellen die Sanierungsmaßnahme der Illerentwicklung vor, welche nachstehend auch aus dem Sachvortrag abgedruckt wird:

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung.
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben.

Folgende Maßnahmen beinhaltet die durch die Studie angepasste und nun beantragte Vorzugsvariante:
- Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
- zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung)
- in einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rund 20 m vorgesehen
- Seitenarme beidseitig
- in den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst
- Anhebung OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018).

Die nachfolgenden Ausführungen sind den Verfahrensunterlagen, teilweise lediglich auch auszugsweise, entnommen.

Zweck des Vorhabens
Die Iller wird als stark verändertes Gewässer eingestuft, bei welchem enormer Handlungsbedarf besteht. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Jahr 2017 wurde das Arbeitsprogramm „Agile Iller“ aufgestellt, welches als Umsetzungsfahrplan für die wichtigsten Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes für die nächsten 10 Jahre dienen soll.
Das Arbeitsprogramm „Agile Iller“ umfasst 59 Maßnahmen entlang der Gewässerstrecke der Unteren Iller (Fl.km 57+000 bis 0+000).
Es gelten folgende Entwicklungsziele:
- Die Iller wieder naturnah und zum Bestandteil des Fluss-Aue-Systems machen;
- Die bisherige Grundwasserförderung sicherstellen und lokal verbessern;
- Die Auwälder revitalisieren;
- Den Hochwasserschutz verbessern, aber auf keinen Fall verschlechtern;
- Die Retention erhalten und, wo möglich, vergrößern;
- Bisher (Zustand des Jahres 1999) trockene Keller trocken zu erhalten;
- Wasserspiegellage vom Bezugsniveau des Jahres 1999 erreichen.

Während des Planungsprozesses zum Gewässerabschnitt Fl.km 13+600 bis 9+242 mit intensiver Beteiligung aller betroffenen Behörden, Bürgerinitiativen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange wurden folgende Zielsetzungen aufgestellt:
- Anhebung des Illerwasserspiegels (bei Mittelwasserniveau);
- Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen Entwicklung des Flussraumes;
- Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials;
- Vernetzung des Flusses mit der Aue.

Ist-Zustand der Gewässer, Flussauen
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion stark begradigt und die Böschungen fortlaufend durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf hat sich bis heute um mehrere Meter tief eingegraben, wodurch das umgebende Grundwasser absank und die Flussauen ihren Grundwasseranschluss verloren haben.
Durch die Illersanierung seit Anfang des 20. Jahrhunderts, die beginnend vom Oberlauf zum Unterlauf hin fortgeführt wird, wurde der Illerwasserspiegel immer wieder gestützt und nach Möglichkeit angehoben (z. B. durch Querbauwerke). Weiterhin sind Maßnahmen zur Wiedervernässung der Flussauen, wie die Anlage von Auebächen und Strukturverbesserungen, wie der Bau von Entwicklungsbereichen (weiche Ufer), durchgeführt worden.
Der hier gegenständliche Abschnitt Fl.km 13+600 bis 9+242 steht exemplarisch für einen vormals „korrigierten“ aber noch nicht wieder sanierten Flussabschnitt der Iller:
- Zwischen Fl.km 13+600 und 9+242 nahezu geradliniger Verlauf mit rund 40 m Flussbreite, keine Varianz im Verlauf der Ufer- und Böschungslinien;
- Beidseits durchgehend gesicherte und steile Böschungen.
Im Projektgebiet liegt ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet vor.
Die Überschwemmungsflächen bei einem HQ100 liegen im Projektgebiet in den Aueflächen und reichen im Bereich Illerzell bis kurz vor die Bebauung an die Hochwasserschutzeinrichtung (Deichbauwerk) heran.

Projektziel
Im Rahmen einer offenen Planung wurde ein Workshop mit Beteiligung aller betroffenen Behörden, Bürgerinitiativen und Verbände sowie Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In dem Workshop konnten die Beteiligten aktiv an der Gestaltung der Planungsziele- und randbedingungen sowie der möglichen Maßnahmen teilnehmen.

Die Auswertung des Workshops ergab folgende Projektziele und –randbedingungen:

Projektziele
1. Anhebung des Illerwasserspiegels zur Stützung des Grundwasserspiegels;
2. Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen Entwicklung des Flussraumes;
3. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potentials;
4. Vernetzung des Flusses mit der Aue.

Randbedingungen
- Erhalt des derzeitigen Hochwasserschutzes
- Erzielung und Einhaltung Bezugszustand Wasser-/Grundwasserspiegel (Bebauung)
- Stabile Illersohle (dynamisches Gleichgewicht)
- Keine nachteiligen Auswirkungen im Bereich der Trinkwassernutzung
- Keine konstruktiven Eingriffe in der Schutzzone II der Wassergewinnung
- Grundsätze der offenen Planung.

Morphologische Untersuchung
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurden das Ist-Szenario und verschiedene Planungsszenarien morphologisch berechnet und somit die Sohlentwicklung im Projektgebiet untersucht.
Mit den Planungsszenarien wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 anzuheben.
Anhand der Ergebnisse wurde die Vorzugsvariante 3b (Abschnittsweises Offenes Deckwerk mit Sohlaufhöhung – Erhöhung Sohlwiderstand) in den folgenden Punkten angepasst:
- Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 m auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche.
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich.
- Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich.
- Zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung).
- In einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rund 20 m vorgesehen.
- Seitenarme beidseitig.
- In den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst.
- Anhebung der OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018).

Konstruktive Gestaltung
Sohlaufhöhung
- Stabilisierung der Sohle mittels OD-Strecken und Aufweitung der Iller (Fl.km 11+300 bis 11+100 sowie Fl.km 13+100 bis 12+900).
- Anpassung der Gewässersohle der OD-Strecken dem Sohlniveau des Jahres 1999 + 25 cm.
- Der vorhandene Querriegel bei Fl.km 13+600 und der im Unterwasser des Querriegels entstandene Kolk werden mit kiesigem Material überschüttet.
- Der Abschnitt Fl.km 13+600 bis 13+100 wird ebenfalls dem Sohlniveau des Jahres 1999 angeglichen.
- Im Bereich Fl.km 12+600 bis 11+300 wird die Sohle auf das Sohlniveau 2009/2011 = Ausgangssohle des morphologischen Models angehoben.
Der Bereich unterstrom Fl.km 10+800 bis 10+400 wird so ausgebildet, dass die Sohlanhebung sich kontinuierlich der Ist-Sohle (2014) annähert (sanfter Übergang).
- Zwischen Fl.km 10+400 bis Ayer Wehr erfolgt keine Sohlaufhöhung.
- Material zur Sohlanhebung (Kies) wird aus den Bereichen der technischen Aufweitung und durch die Erdarbeiten an/in den Seitenarmen gewonnen.

Abschnittsweises Offenes Deckwerk
- Offenes Deckwerk und Entwicklungsbereiche sollen in 13 Bereichen entstehen.
- Die Netzstruktur des Offenen Deckwerks bietet der Sohlfläche Schutz vor Erosion.
- Das OD senkt sich deutlich ab sofern die unterstromige Sicherung fehlt und die Deckwerkstrecke nur kurz ist.
- Aufgrund der Erfahrungen aus dem Naturversuch und einer oberstromigen Sohlsicherung von ca. 800 m wurden für den gesamten Abschnitt zunächst 4 offene Deckwerke im Abstand von ca. 600 m für die Sohlstabilisierung angeordnet.
- Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Sohle bereits mit zwei Offenen Deckwerken und einer durchgehenden Aufweitung der Iller weitestgehend stabilisiert werden kann.
- Im aktuellen Planungsabschnitt sollen zwei Offene Deckwerke mit einer durchgehenden Aufweitung des gesamten Abflussprofils im gesamten Planungsabschnitt realisiert werden.
- Die Länge je OD-Strecke beträgt ca. 200 m mit anschließender Übergangsstrecke mit einer Länge von ca. 300 m. Zwischen OD- und Übergangsstrecke erfolgt eine Sicherung mittels Querriegel.
- Im Bereich der Übergangsstrecken sollen Engstellen möglichst vermieden werden. Dies wird durch eine durchgehende Aufweitung der Iller bzw. durch die Ausleitungen in die Seitenarme gewährleistet.
- Weiterhin wird in den OD-Strecken eine Niedrigwasserrinne ausgestaltet.

Technische Aufweitung und Eigenentwicklung
- Die geplante technische Aufweitung beträgt zwischen Fl.km 13+600 und 10+400 grundsätzlich rund 20 m.
- Eine Ufersicherung erfolgt nur in Bereichen, bei denen keine weitere Breitenerosion mehr zugelassen werden kann.
- An geeigneten Stellen werden Entwicklungsbereich geplant, die eine zusätzliche Aufweitung ermöglichen.
- In Abschnitten mit Eigenentwicklungs-Ufern wird eine Sicherungslinie (maximale Aufweitung) definiert, bis zu welcher die Eigenentwicklung maximal zugelassen werden kann.
- Auf Grund der historischen Luftbilder ist besonders im Bereich zwischen Fl.km 12+800 und 12+400 eine starke Eigenentwicklung zu erwarten, da hier zwischen 1945 und mindestens 1965 ein verbreiterter Flussschlauch/Altarm vorhanden war.

Strukturmaßnahmen
- Wiederverwertung vor Ort möglichst vieler ausgebauter Wurzelstöcke.
- In der Iller werden sogenannte Schlüsselhabitate geschaffen, die insbesondere für Fische als Nahrungs-, Laich-, Brut- und Jungfischhabitat sowie als Winter- und Hochwasserschutzeinstand dienen.
- Es werden Flachwasserzonen und Kolke angelegt sowie Niedrigwasserrinnen in den OD-Strecken geschaffen.
- Lenkbuhnen schaffen Strömungsvarianz.
- Naturnahe Böschungsgestaltung mit wechselnden Böschungsneigungen.

Ausleitungsstellen und Rinnenstrukturen
- Die Ausleitung bei Fl.km 13+800 wird tiefergelegt, um eine Einleitung in den Auwald auch bei kleineren Hochwasserereignissen zu gewährleisten.
- Die vorhandenen Rinnen in den Vorländern werden profiliert und mit einander verbunden und bereits bei kleinen Hochwasserereignissen mit Illerwasser gespeist.
- Zur Speisung der bestehenden Auwaldrinnen werden weitere Ausleitungen aus der Iller, bei Fl.km 12+900 (vom Seitenarm West) und ca. 10+600 (vom Seitenarm Ost) angelegt.
- Weiteres Optimierungspotential hinsichtlich der zusätzlichen Aue-Vernässung besteht in der Profilierung der Senken.
- Bei der Kreuzung von Ufer-/Waldwegen werden Durchlässe mit Geländer als Absturzsicherung vorgesehen.

Rückzubauende/Umzubauende Stege
- Der sanierungsbedürftige Mädlasteg im Mündungsbereich des Eiskanals im Nahbereich zu Illerzell bei ca. Fl.km 11+650 wird zurückgebaut.
- Um der Eiskanalmündung eine natürliche ökologische Entwicklung zu ermöglichen, wird die Ersatzquerung oberstrom auf Höhe Fl.km 11+850 in Verlängerung der Dammstraße errichtet.
- Der Ufer- und Radweg wird auf die Deichkrone geführt.
- Der Umbau und Rückbau des Spitzasteges ist als Teil einer separaten Planung Dritter zur vorhandenen Wegebeziehung sicherzustellen (möglicher Rundverkehr über die beiden Stege).
- Für diesen Steg wird vom Bauträger Illerkanalverband eine separate Baugenehmigung eingeholt.

Auswirkungen des Vorhabens – Zusammenfassung

Auf nachfolgende Bereiche entstehen gegenüber dem aktuellen Zustand positive Auswirkungen:

- Wassergewinnung und Auwaldvegetation, aufgrund Erhöhung der Grundwasserspiegellagen;
- Wasserbeschaffenheit der Kleinstgewässer in der Illeraue, aufgrund des häufigeren und vermehrten Eintrages von Illerwasser;
- Verstärkte Auwaldflutung bei kleineren Hochwasserereignissen, aufgrund des Ausbaus des Rinnensystems;
- Ökologische Aufwertung der Iller inklusive Auen;
- Fischökologie aufgrund strukturierter Gestaltung der Flussstrecke mit Niedrigwasserrinne, Wurzelstöcken und Raubäumen (wechselnde Strömungsgeschwindigkeiten, ausreichende Fließtiefen bei Niedrigwasser);
- Naherholung, Gewässer wird erlebbar;
- Überschwemmungsflächen (Vergrößerung der Überschwemmungsflächen innerhalb der Aue);
- Trinkwasserversorgung (Trinkwasserbrunnen der Steinberggruppe).

Auf nachfolgende Bereiche entstehen keine Auswirkungen:

- Hauptwerte der beeinflussten Gewässer;
- Wasserbeschaffenheit der Iller und sonstige umliegende Gewässer;
- öffentliche Sicherheit;
- festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

Auf nachfolgende Bereich entstehen negative Auswirkungen:

- Bei Überschreitung des Bemessungshochwassers können Schäden am Offenen Deckwerk und Böschungssicherung auftreten.
- Nahgelegene Bebauung aufgrund des Grundwasseranstiegs (nicht über das Bezugsniveau von 1999).


Bei der Sitzung wird ein Vertreter der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH und eventuell auch ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth anwesend sein, die Planung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Stadtverwaltung behält sich vor, den Beschlussvorschlag nach Vorstellung und Erörterung in der Sitzung gegebenenfalls zu ergänzen.

Ab Montag, den 20. Juli 2020, sind die Verfahrensunterlagen auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm http://www.landkreis.neu-ulm.de Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ online einzusehen.“

Herr Bonengel führt aus, dass die Sanierungsmaßnahme in 4 Abschnitte aufgeteilt werde und ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 10 Mio. Euro umfasse.

Herr Bürgermeister Neher verweist insbesondere aufgrund des sensiblen Themas auch auf die hierzu einsehbaren, umfangreichen Planunterlagen, welche auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm zum Download hinterlegt seien.

Die CSU-Stadtratsfraktion begrüßt die Aufweitung des natürlichen Lebensraumes als sehr gut gelungen. Gleichermaßen lasse eine Sohlaufweitung auch eine Erhöhung des Grundwasserspiegels befürchten. Dies habe sich auch in bestehenden Problemen, beispielsweise in der Gemeinde Bellenberg, oder der Stadt Illertissen ergeben.

Auf die geäußerten Befürchtungen, als auch auf Nachfrage nach den beiden vorhandenen Stegen führt Herr Wölfle aus, dass die Stege beide erhalten bleiben. Der „Spitzasteg“ werde instand gesetzt und der „Mädlasteg“ verlegt aber weiterhin für Fußgänger und Radfahrer nutzbar.
Zur Thematik der Grundwassererhöhung in Bellenberg sei nicht nachgewiesen, dass dies im Zusammenhang mit dem Schwellenbau der Illersanierung stehe, jedoch im jetzt zu diskutierenden Abschnitt ohnehin keine Schwellen eingebaut werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Haftung im Falle einer Benachteiligung der anliegenden Bevölkerung durch steigendes Grundwasser.

Herr Wölfle führt hierzu aus, dass es keinen Unsicherheitsfaktor der Erhebungen gebe, da man andernfalls bereits jetzt ein nichtiges Verfahren betreiben würde. Als Grundlage der Berechnungen stünde eine Einmessung der Keller aus dem Jahr 2017.

Auf Wunsch des Gremiumsmitgliedes sollen diese Erhebungen der Vollständigkeit halber dem Landratsamt Neu-Ulm nachgereicht werden.

Herr Bonengel ergänzt auf die geäußerten Befürchtungen und der Anlage des Sicherungsbandes, dass eine Vorhersage, wie viele Hochwasserereignisse die kommenden Jahre eintreten werden schlichtweg nicht getroffen werden könne.

Ein weiterer Aspekt wurde seitens eines Gremiumsmitgliedes geäußert, inwieweit an der Örtlichkeit des „Mädlasteges“ eine Hängebrücke über die Iller errichtet werden könne, da dies auch bereits bei einer Bürgerversammlung angeregt worden sei.

Herr Wölfle führt hierzu aus, dass selbstverständlich auch die Sozialfunktion bei solchen Projekten immer stärker in den Fokus rücke, jedoch wasserrechtlich die Sohlerosion gestoppt werden müsse und dies der Auftrag im vorliegenden Verfahren sei.

Aus dem Gremium wurde geäußert, dass bei einer Rückversetzung des Weges entlang der Iller diese bei Wenigwasser nicht mehr einsehbar sei. Es wurde nach der Größenordnung des zu rodenden Auwaldes gefragt.

Herr Wölfle führt aus, dass die Einsehbarkeit entlang des Eigenentwicklungsbereiches der Iller eingeschränkt sei, jedoch im anzulegenden Seitenarm Zugangsbereiche geschaffen und nahe der Iller eine Wegeführung ermöglicht werde.
Eine Rodung sei in den Bereichen des Seitenarmes und der Zugänge nicht vermeidbar, jedoch werden hierfür Ausgleichsflächen geschaffen.

Herr Bürgermeister Neher berichtet, dass die Planunterlagen im Rathaus zur Einsichtnahme ausliegen. Die Idee der angesprochenen Hängebrücke sei grundsätzlich gut und er schlage vor, dies ergänzend im Beschluss zu formulieren.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erhebt grundsätzlich keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Maßgebliche Grundlage für die Stadt Vöhringen ist jedoch, dass sich durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung von Illerzell ergeben („trockene Keller müssen trocken bleiben“).

Die Stadt Vöhringen regt an, bei der Planung die Realisierung einer Hängebrücke über die Iller zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ dient der Schaffung von dringend benötigten Wohnflächen am nordwestlichen Rand der Stadt Vöhringen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,9 ha und liegt im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße.

Das gesamte Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und umfasst bis auf die Reiherstraße an seiner Südgrenze keine bestehenden Versiegelungen bzw. Überbauungen.

Für den Bereich liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor, welches auch die westlich des Geltungsbereiches gelegenen Flächen bis zur Illerzeller Straße einbezieht.
Entsprechend erfolgt die Haupterschließung über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur Illerzeller Straße insbesondere zur Entlastung der südlich gelegenen Reiherstraße.
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbaugebiet Kranichstraße Ost“ eine verdichtete Bauweise nördlich der Haupterschließungsstraße vor.
Ziel ist es, durch die kräftigen Baukörper den entstehenden Stadtrand als „bauliche Kante“ zu betonen und den Lückenschluss zu den großvolumigen Baukörpern der gewerblichen Nutzungen im Osten und Westen des Plangebietes zu schaffen.
Südlich der neuen „Kranichstraße“ sind dagegen Einzel- Ketten- und Reihenhäuser mit flächensparenden Grundstückszuschnitten vorgesehen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des nordwestlichen Stadtrandes geschaffen.

Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Vorentwurf in der Fassung vom 23.07.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Fördermöglichkeit der neuen Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist seit dem Jahr 2019 wieder Mitglied im bayerischen Städtebauförderungsprogramm.

Das seit 1974 bestehende landeseigene Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist das Haushaltsgesetz.

Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau-, Aktive-Zentren-, städtebauliche Denkmalsschutz- und interkommunale Maßnahmen) gefördert werden. Es ist damit das vielseitigste Städtebauförderungsprogramm. Eine Besonderheit besteht darin, dass hier - auch ohne Festlegung eines Fördergebiets - vor allem in kleineren Kommunen im ländlichen Raum mit einem überschaubaren Erneuerungsbedarf punktuelle städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden, mit denen bereits wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden können. Das Bayerische Programm erfüllt insofern eine wichtige Grundfunktion, weil dort vorausschauend städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereitet werden, um sie dann in den immer programmatischer und anspruchsvoller ausgerichteten Bundes- und EU-Programmen durchführen zu können.

Eine derzeit aktuell anstehende städtebauliche Maßnahme der Stadt Vöhringen ist die Entwicklung der neuen „Rathaus-Mitte“.

Für die Schaffung einer neuen kulturellen Mitte in Vöhringen soll die Kreisstraße in Richtung Illerrieden von der Vöhlinstraße kommend verlegt werden. Dadurch entstehen großzügige Flächen im Bereich des Rathauses und des Kulturzentrums, welche für die Schaffung eines neuen innerstädtischen Bereiches genutzt werden können. Angedacht ist hier die Ansiedlung eines oder mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Schaffung einer Art belebten kulturellen Mitte.

Die Maßnahme wäre grundsätzlich im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms förderfähig.

Bei verschiedenen Vorgesprächen mit Vertretern der Regierung von Schwaben würde eine Förderfähigkeit die folgende Vorgehensweise voraussetzen;

  •  Es muss zwingend vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden. Nur so können die resultierenden Ergebnisse in das Bebauungsplanverfahren einfließen.

Konkret heißt dies, die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wäre Schritt eins der angedachten Umsetzung der neuen „Rathaus-Mitte“. Hierfür würde die Stadt Vöhringen ein Planungsbüro mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragen. Im Anschluss werden die Vorstellungen der Stadt aber auch der Öffentlichkeit zusammengetragen und als eine Art Kriterienkatalog als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb vorausgesetzt.

  • Erst im Anschluss erfolgt dann der eigentliche Planungswettbewerb, bei welchem sich verschiedene regionale und überregionale Planungsbüros beteiligen können.

  • Ein Gremium aus Vertretern des Stadtrates sowie einer anerkannten Fachjury ermitteln dann einen Wettbewerbssieger.

Die Dauer für die Durchführung des Wettbewerbs wird derzeit mit einem Zeitraum von 12 - 18 Monaten geschätzt.

Förderfähig wären jedoch nur die öffentlichen Außenanlagen, Gehwegflächen und evtl. der Neubau des öffentlichen Gebäudes. Die Förderhöhe würde ca. 40 - 50 % der förderfähigen Kosten betragen.

Grundsätzlich ist die Umsetzung eines städtebaulichen Wettbewerbs aus gestalterischer Sicht für eine Größe dieser Maßnahme sicher sinnvoll.

In diesem konkreten Fall sind wir allerdings der Meinung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat bei den verschiedensten Klausurtagungen aber auch bei ausreichenden Besprechungen mit dem Investor eine für die Stadt Vöhringen durchaus attraktive Planungsvariante bereits erarbeitet zu haben.

Natürlich muss diese in den kommenden Wochen und Monaten noch erheblich weiterentwickelt werden. Ziel soll es sein, eine für die Stadt Vöhringen belebte, gestalterisch hochwertige kulturelle und kommunale Mitte zu schaffen.  

Im Interesse der Stadt Vöhringen aber auch des Investors Pro Concept, dieses Ziel auch zeitnah anstreben zu können empfehlen wir deshalb, auf einen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten.  

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat sowie die Stadtverwaltung der Stadt Vöhringen haben seit vielen Jahren das gemeinsame Ziel, das zwischenzeitlich mit „Neue Rathaus-Mitte“ betitelte Areal einer hochwertigen Nutzung und einer attraktiven städtebaulichen Gestaltung zuzuführen.

Die Kreisstraße NU 14 soll dabei so verlegt werden, dass die Marienkirche künftig nicht mehr durch die Kreisstraße insbesondere von „Kultur und Kommune“ getrennt ist.

In den Juni-Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Stadtrates wurden die derzeitigen Planungsüberlegungen im Einzelnen vorgestellt und erläutert.

Vor der Sommerpause der Gremien sollen die Planungen anhand von Modellen noch der breiten Öffentlichkeit durch eine Ausstellung im „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zugänglich gemacht werden.

Die Gespräche mit den potentiellen Investoren sind zwischenzeitlich so weit gediehen, dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ möglich und sinnvoll erscheint.

Nach der formalen Beschlussfassung über die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens soll dann spätestens mit geeigneten Planungsbüros Kontakt aufgenommen werden, um anschließend den Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten.

Seitens der Stadtverwaltung wird angestrebt, den Bebauungsplanvorentwurf den Gremien in den Oktobersitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Querung der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) im Bereich der Einmündungen der Mittelstraße und der Richard-Wagner-Straße; eventuelle Einrichtung einer Querungshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde seitens einiger Mitglieder des Stadtrates der Stadt Vöhringen wiederholt der Wunsch geäußert, aufgrund der gesehenen Gefahrenlage bei der Überquerung der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich der Einmündung der Mittelstraße, eine sog. Querungshilfe in Form einer „Insel inmitten der Fahrbahn“ anzubringen.

Dieses Vorhaben scheiterte bislang zunächst am Widerstand des Staatlichen Bauamtes Krumbach, das wiederholt auf die vorhandene sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Bahnbrücke, die lediglich rund 180 m entfernt ist, hingewiesen hat.

Aufgrund des wiederholt und auch aktuell vorgetragenen Wunsches einer Querungshilfe fand am 12. Mai diesen Jahres mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach ein Ortstermin statt, bei dem die Fragestellungen nochmals erörtert wurden.

Folgende Standorte wurden untersucht:
Einmündung Richard-Wagner-Straße und Einmündung Mittelstraße

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Staatliche Bauamt nur einer Lösung zustimmen kann, die die geltenden Richtlinien und Normen für Kreisstraßen im Bereich Fahrbahnbreiten, Breiten und Ausdehnung der Querungshilfe, Verschwenkung der Fahrbahn usw., einhält.

Im Einmündungsbereich der Richard-Wagner-Straße können diese Kriterien nicht eingehalten werden. Hier fehlt es an der nötigen Fläche, welche für eine Ausdehnung der Straße erforderlich ist.

Die Einhaltung dieser Vorgaben können im Einmündungsbereich der Mittelstraße umgesetzt werden. Diese hätte eine teilweise Verlegung der an der Südseite der Rue-de-Vizille bestehenden Lärmschutzwand zur Folge. Die dafür nötigen Grundstücksflächen stehen zur Verfügung.

Nach einer von unserer technischen Abteilung in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt vorgenommenen Grobschätzung der Kosten für die gesamte Maßnahme (Verschwenkung der Fahrbahn in der geforderten Ausdehnung, Einbau einer Querungshilfe, Verlegung der Lärmschutzwand, Anpassen der bestehenden Geh- und Radwege usw.) würden sich diese auf ca. 330.000,- € belaufen. Mögliche Abweichungen genauer zu beziffern ist derzeit nicht möglich, da hier viele Faktoren (z.B. Marktlage im nächsten Jahr) eine Rolle spielen.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Zur Errichtung einer Querungshilfe in der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) stellt Herr Bürgermeister Neher einleitend fest, dass die Sitzungsvorlage aufgrund der jüngsten Gespräche und Bewegungen zu diesem Thema überholt sei.

Aufgrund seiner Aktivitäten habe er zwischenzeitlich seitens des Landratsamtes Neu-Ulm die Zusage, dass nach den Sommerferien für einen Zeitraum von acht Wochen sowohl im Bereich der Richard-Wagner-Straße als auch an der Mittelstraße Bedarfsampeln aufgestellt werden sollen.

Zu dieser Zeit solle dann auch eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um repräsentative Zahlen zu den Querungen zu erhalten.

zum Seitenanfang

8. Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Im Wesentlichen darf auf die zur Beratung im Haupt- und Umweltausschuss vom 06.07.2020 vorgelegte Sitzungsvorlage vom 09.06.2020 verwiesen werden.
Im Rahmen der Sitzung wurden mehrere Fragen aufgeworfen, die wie folgt beantwortet werden:

1. Vereinsinformationen (u.a. Vereinsaktivität, Mitgliederzahlen):
    siehe Schreiben vom 10.07.2020 (Anlage 1)
    Der Verein hat seinen Sitz in Vöhringen und ist gemeinnützig.
    Die Standorte der vereinseigenen Flugzeuge sind mangels eines geeigneten Geländes
    im Bereich der Stadt Vöhringen u.a. am Flugplatz Illertissen sowie am Flugplatz Tannheim
    (bei Memmingen).
    Wie auf der Homepage der Stadt Vöhringen aufgeführt, ist Herr Joachim Kirsch
    nach wie vor 1. Vorsitzender des Luftsportvereins Vöhringen e.V..

2. Nach Ziff. 4.2. der Anspruchsgrundlagen für die Förderung von Vereinen durch die
    Stadt Vöhringen (Städt. Vereinsförderrichtlinien) können Anträge nur vom Hauptverein
    mit rechtsverbindlicher Unterschrift des 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
    Der vorgelegte Förderantrag wurde im vorliegenden Fall ausnahmsweise vom Schriftführer,
    in Absprache und Beauftragung des 1. Vorsitzenden, vorgenommen.

3. Nach Ziff. 1.1 fördert die Stadt Vöhringen „die Arbeit der Vereine, Gruppen, Organisationen
    und Initiativen, im folgenden kurz „Verein“ genannt, die ihren Sitz in Vöhringen oder in den
    Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell haben und ihre Vereinsobjekte im Stadtgebiet errichten,
    erweitern oder sanieren und zu Vereinszwecken nutzen, ...“
    Ziff. 1.4 regelt: „Sollte die eine oder andere Voraussetzung in Ziff. 1.1 bis 1.3 nicht gegeben
    sein, bedarf die Frage der Anspruchsberechtigung einer Einzelfallentscheidung im zuständigen
    städtischen Gremium.“

    Der Luftsportverein Vöhringen e.V. erhielt seit Gründung zahlreiche Förderungen durch die
    Stadt Vöhringen, die u.a. auch durch entsprechende Gremiumsbeschlüsse abgedeckt sind,
    wie nachfolgend beispielhaft ab dem Jahre 1989 aufgeführt:

    - HAB  September 1989 – jährlicher Zuschuss zur Hallennutzung beim Luftsportverein Illertissen
      in Höhe von 500,00 DM bis einschließlich 1993.

    - HAB Oktober 1986 – Gewährung Investitionskostenzuschuss 10 % (2.288,00 DM) für anteilig
      auf den Verein entfallene Kosten beim Um-/Ausbau von Einrichtungen des Landeplatzes
      Illertissen.

   -  HAB März 1992 – Sonderzuwendung nach Ziff. 10.2 der Vereinsförderrichtlinien für den
      Kauf des Grundstücks  Flur.Nr. 2120 der Gemarkung Illertissen in Höhe von 10 % der
      Gesamtkosten (3.000,00 DM).

   -  September 1994 - Sonderzuwendung nach den städt. Vereinsförderrichtlinien für die
      Anschaffung eines Segelflug-Doppelsitzer-Flugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungs-
      kosten (1.380,00 DM).

   -  STRB Januar 1998 – Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten eines Motorseglers
      (ca. 6.500,00 DM).

   -  STRB im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 – Bezuschussung der Anschaffung eines
      Ultraleichtflugzeuges in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten (5.837,99 €).

   -  Zuschuss Vereinsjubiläum 65-jähriges Bestehen im Jahre 2016 in Höhe von 100,00 €
      entsprechend Ziff. 12.3 der städt. Vereinsförderrichtlinien.

informativ:
Wortlaut Ziff. 12..1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien:
„Die Stadt Vöhringen gewährt den Vereinen auf Antrag Sonderzuwendungen bei außergewöhn-lichen Anlässen (Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung usw.) oder für besondere dem Vereinszweck dienende Anschaffungen (z.B. Trachten, Instrumente).“

Eine Festlegung der Zuwendungshöhe ist hier nicht getroffen.
Eine Entscheidung über einen freiwilligen Zuschuss nach diesen Regelungen erfolgt daher stets nach „billigem Ermessen“ sowie im Rahmen der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen.
Im Gegensatz zu Ziff. 6.3 der Richtlinien (Regelungen über die Gewährung eines Investitions-kostenzuschusses für Bauvorhaben) ist eine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen nach Ziff. 12.1 durch die Gremien nicht zwingend vorgegeben.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Anschaffung des E-Gleiters als Sonderzuwendung nach Ziff. 12.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien anzuerkennen und diesen nach Abwägung mit 5 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen; dies unter dem Vorbehalt, dass trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen auch im kommenden Haushaltsjahr gegeben sein wird.
Da im Haushalt 2020 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Luftsportvereins Vöhringen e.V. auf
Bezuschussung eines E-Gleiters zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder-
richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 5 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 6.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Vorberatungen in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2020, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass dem Gremium zwischenzeitlich die nachgeforderten Unterlagen zur Vereinsgröße und Struktur vorliegen.

Die Summe der Vereinsmitglieder, die Höhe der Investitionssumme für den E-Gleiter, sowie die auslegbare Definition der Vereinsförderrichtlinien sorgt für eine kontroverse Diskussion im Gremium in Bezug auf die Angemessenheit der Förderung.

Der Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion, den Luftsportverein Vöhringen e.V. mit pauschal 3.000,- Euro (ca. 3% der Investitionssumme) zu bezuschussen findet Konsens im Gremium.

Auf Antrag eines Gremiumsmitgliedes ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Luftsportvereins Vöhringen e.V. auf Bezuschussung eines E-Gleiters grundsätzlich zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von pauschal 3.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus"; Information über die Kostensituation und Anpassung der Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 9

Sachverhalt

I. Sachdarstellung:
Gerade in Zeiten der angeordneten Distanz, der Plexiglasbarrieren und des solidarischen Abstandhaltens mit Mundschutz stellen wir fest, wie sehr wir uns nach Nähe, Austausch, Inspiration, Menschlichkeit und gemeinsamen Erlebnissen sehnen.
Der Besuch von Veranstaltungen im Vöhringer Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ fehlt derzeit sehr vielen Menschen und die Tatsache rückt in den Focus, dass man Bedarf nicht nur an Brot, Butter und Klopapier hat, sondern auch an Nahrung für den Geist, die Psyche und das Herz.
So hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auch sehr treffend formuliert, dass Kunst und Kultur keine verzichtbaren Nebensachen seien, sondern „in einem sehr buchstäblichen Sinn Lebensmittel“.
Die Stadt Vöhringen ist dabei als Träger des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ mit in der Verantwortung. Sie bewahrt und fördert künstlerische Traditionen und sucht nach Wegen, Angebote für ihr Publikum zu schaffen. Kulturpolitik vor Ort ist ein unverzichtbares Mittel der Daseinsfürsorge geworden. Es zu erhalten und es in seiner Vielzahl zu schützen ist eine vornehme Aufgabe der Kommunen, auch wenn sie Geld kostet.
II. Kostensituation:
1. Haushalt
Der Unterabschnitt 76210 Kulturzentrum Wolfgang-Eychmüller-Haus schloss im Jahr 2018  im Verwaltungshaushalt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 768.274,06  € ab, dies entspricht pro Einwohner einem Betrag von 56,67 €.
(Die Zahlen beziehen sich auf 2018, da der Haushalt 2019 noch nicht abgerechnet ist).
Einnahmen von 173.071,14 € standen Ausgaben in Höhe von 941.345,20 € gegenüber. Dies sieht in der Tat nach einem hohen Defizit aus.
In den Ausgaben enthalten sind allerdings auch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von insgesamt 437.806,35 €. Dies entspricht einem Anteil von 56,67 % der Gesamtausgaben.
Bleiben die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, so hätte sich der Zuschussbedarf auf 330.467,71 € reduziert.
Der Deckungsgrad würde sich dann von ursprünglich 18,39 % auf 34,37 % erhöhen und der Zuschussbedarf pro Einwohner auf 24,38 € reduzieren.
Zieht man vom Zuschussbedarf ohne kalkulatorische Kosten noch die Personalkosten in Höhe von 226.893,79 € ab, so bleibt ein Zuschussbedarf  von 103.573,92 € für das Jahr 2018.
Rückblickend auf die vergleichbaren Jahre seit 2000 hat sich das Defizit konstant auf dem gleichen Level zwischen 625.333,41 € (2002) und 806.148,08 € (2017) pro Jahr bewegt. Trotz erheblicher Verteuerungen und zusätzlicher Kosten (siehe die Ausführungen im Folgenden) ist keine Erhöhung des Defizits in den letzten Jahren zu verzeichnen. Es zeigen sich lediglich Schwankungen, je nach Höhe der erforderlichen Anschaffungen und Reparaturen.
Am Rande:
- Das Bürgerhaus in Senden hat laut Südwest Presse Ulm vom 01.03.2018 folgendes Defizit : 2015: 707.000 €, 2016: 636.000 €, 2017: 633.000 € (erwartet)
 2. Belegung des Hauses/Auslastung:
Da die Daseinsberechtigung eines Kulturzentrums in erster Linie an seiner Auslastung gemessen wird, ist es erfreulich, dass eine durchschnittliche Belegung von 205 Tagen pro Jahr registriert werden konnte. Dies bedeutet, dass es außer im Hochsommer - und in Zeiten von Corona - keine freien Wochenenden gibt.
Für Grundreinigung, Fußbodensanierung, Stuhlreinigung sind bestimmte Zeiten pro Jahr von der Belegung ausgenommen. Diese Arbeiten werden in die belegungsarme Zeit des Augustes gelegt.
3. Besucherzahlen:
Da über die Besucherzahlen bei Fremd- und Vereinsveranstaltungen keine zuverlässigen Zahlen vorliegen, können nur die Besucherzahlen bei städtischen Veranstaltungen mit Eintrittsgebühr dargestellt werden.
Diese liegen nach wie vor sehr konstant bei durchschnittlich 5000 Besuchern pro Jahr.
Diese Zahl ist allerdings wenig aussagekräftig, da die Zahl der Besucher bei Ausstellungen, Kinderkulturtagen, Familien- und Spielenachmittagen u.ä. nicht erfasst ist.
III. Gewinn und Verlust bei Städt. Veranstaltungen:
  1. Preisentwicklung des Vöhringer Kultur-Abos

Kulturabo  Kat. 1                        Kat.2 


1993/94                225,00 DM                                196,00 DM
1994/95                248,00 DM                                215,00 DM
1995/96                245,00 DM                                210,00 DM
1996/97                230,00 DM                                185,00 DM
1998/99                250,00 DM                                195,00 DM
2001/02                260,00 DM                                205,00 DM
2002/03                133,00 €                                105,00 €
2005/06                140,00 €                                105,00 €
2006/07                144,00 €                                107,00 €
2008/09                149,00 €                                109,00 €
2011/12                153,00 €                                109,00 €
2014/15 - 2020        155,00 €                                111,00 €
Es ist jeweils das Jahr der letzten Änderung angegeben.
Der Preis für das Kulturabo ist in der Zeit von 1993 bis 2019 um 37,90 % (1.Kat.) bzw. 13,27 % (2. Kat.) gestiegen.

Eine Erhöhung der Abo-Gebühr für die Spielsaison 2021/2022 ist vorgesehen.


  1. Honorare für Gastspielproduktionen im Abonnement

1993                                                        94.203,74 DM =        47.101,87 €
1994                                                         105.950,00 DM =        52.975,00 €
2004                                                                                54.190,00 €
2006                                                                                71.703,00 €
2010                                                                                73.327,54 €
2012                                                                                61.809,50 €
2014                                                                                72.902,50 €
2015                                                85.762,03 €
2016                                                87.787,35 €
2017                                                77.214,09 €
2018                                                56.150,79 €
2019                                                98.369,51 € (Illermusikfestival)
Die Honorare für in Ausstattung und Künstlerzahl vergleichbaren Gastspielproduktionen im Abo sind von 1993 bis 2019 um 54,78 % gestiegen.
Der Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte in Deutschland ist in dieser Zeit lediglich um 29,50 % gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt).
       3. Ein– und Ausgaben für kulturelle Veranstaltungen der Stadt
Ausgaben (Gagen):                                Einnahmen (Ticketverkauf):
2015:        85.762,03 €                                                81.269,13 €        
2016:        87.787,35 €                                                81.385,85 €        
2017:        77.214,09 €                                                74.183,98 €
2018:        56.150,79 €                                                72.442,18 €
2019:        98.369,51 €                                                83.174,23 €
_________________________________________________________
       405.283,77 €                                                392.454.37 €
Die Ausgaben für das Engagement von Künstlern überstiegen die Einnahmen zwar um insgesamt 12.829,40 € in den vergangen 5 Jahren, also durchschnittlich um 2.565,88 € jährlich.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass bei vielen Veranstaltungen der Stadt kein Eintritt erhoben wird bzw. ein nur  bewusst geringer Eintritt (z.B. Michael Jackson-Konzert im Rahmen des IMF, Lesungen etc.) festgesetzt wurde.
Die Einnahmen für Veranstaltungen mit Eintritt übersteigen insgesamt die Ausgaben. Hier bewährt sich die Mischung, dass es kostenintensive Veranstaltungen gibt, bei denen das Defizit bewusst in Kauf genommen wird und dafür kostengünstigere Veranstaltungen dieses Defizit ausgleichen.
       4. Weitere Kostenfaktoren
 - Miete für Vereine:
Aufgrund der zwischen Kulturring und Stadt Vöhringen 1993 abgeschlossenen Vereinbarung leistete der Kulturring mit der Inbetriebnahme des Kulturzentrums im September 1993 eine Mietvorauszahlung in Höhe von umgerechnet 102.258,38 €.
Diese Mietvorauszahlung wird mit den von den Vereinen im Kulturring für die Benutzung der Räumlichkeiten des Kulturzentrums festgesetzten Mietzahlungen verrechnet.
Von der Mietvorauszahlung sind zwischenzeitlich 73.276,67 € aufgebraucht (Die Vöhringer Kulturringvereine erhalten sechs Veranstaltungen plus Proben innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren mietfrei).
Diese mietfreien Veranstaltungen schlagen natürlich auch mit jährlichen Kosten zu Buche, bringen aber im jährlichen Haushalt des Kulturzentrums keine Einnahmen.
- Künstlersozialkasse
Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie Arbeitnehmer zahlen Künstler nur etwa die Hälfte ihrer Versicherungsbeiträge; den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird erst seit 2007 konsequent von der Künstlersozialkasse der Deutschen Rentenversicherung bei allen Gastspielhäusern eingefordert und überwacht.
Der Abgabesatz lag 2018-2020 bei 4,2 % der Nettogagen. Der gleiche Abgabesatz gilt auch für Graphiker- und Publizistenleistungen.
Die Künstlersozialabgabe belastet erst seit 2007 unseren Haushalt auszugsweise wie folgt:
2007:    511,48 €                                2016: 2.389,66 €
2011: 1.286,84 €                                2017:    646,20 €
2013:    939,27 €                                2018: 1.505,48 €
2014: 1.878,60 €                                2019:           398,89 €
2015: 2.493,39 €                                
- Erhöhung der GEMA
Auch die Kosten für die Verwertung von Musikrechten (GEMA) fallen mit jährlich ca. 2.500 € ins Gewicht. Die vieldiskutierte Erhöhung der GEMA-Gebühren 2015 hat auch für die Stadt zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von durchschnittlich 500 €  geführt.
Die Änderungen zum 01.01.2015 verteuerten vor allem auch Veranstaltungen, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird, wie z.B. Straßen- und Stadtfeste sowie Weihnachts-/ Adventsmärkte.
- Kosten für besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen wie z.B. Kinderkulturtag, Fam.- und Spieltag, Gesundheitsmesse etc. und Veranstaltungen, die aufgrund politischer, sozialer oder hoheitsrechtlicher Aspekte mietfrei sind, haben bisher den Etat des Kulturzentrums belastet, da die Ausgaben dort veranschlagt wurden, jedoch keine Einnahmen dagegen standen.
Zum 01.06.2015 hat der kommunale Prüfungsvorschlag gefordert, in diesen Fällen eine Miete zur Verrechnung zu erheben und von der entsprechenden Haushaltsstelle umzubuchen. Dies betrifft aber lediglich die Miete, nicht jedoch Personalkosten und zum Teil auch nicht die Gagen. Diese werden nicht umgebucht.
Für Kunst-Ausstellungen wird generell keine Miete erhoben, da sie als wertvolle Bereicherung des Hauses und kleiner Beitrag zur Kunstförderung gesehen werden.
- Weitere Kostenfaktoren:
- Einrichtungen wie z.B. Schaukästen im Stadtgebiet laufen auf die Kostenstelle des Kulturzentrums
- Personalkosten, die zum Teil für städtische Veranstaltungen entstehen, die nicht im WEH stattfinden (z.B. Einsatz der Haustechniker beim Stadtfest u.a., Betreuung des Cardijn-Hauses), belasten ebenfalls den Haushalt „Kulturzentrum“.
- Ausgaben für das Inventar der Gaststätte schlugen z.B. 2019 mit 80.000 € zu Buche.

IV. Mögliche Einsparpotentiale:

  1. Unterhaltkosten des Kulturzentrums

Mit dem Bau des Kulturzentrums ist die Stadt Vöhringen finanzielle Verpflichtungen eingegangen, die es zu erfüllen gilt. Dazu gehört auch eine auf aktuellem Stand funktionierende  Technik.
1.1 Ausstattung
Neben ständigen kleineren Erneuerungen und Ersatzbeschaffungen wurde 2013 die Licht- und Tonanlage mit einem Auftragsvolumen von 100.000 € erneuert. Diese Investition war dringend erforderlich, um konkurrenzfähig und für hochwertige Produktionen attraktiv zu bleiben.
Aufgrund der Einführung der neuen 4. Mobilfunkgeneration zur Verbesserung der mobilen Internetversorgung und der damit verbundenen Versteigerung von Frequenzen, ergaben sich weitreichende Änderungen für den Betrieb drahtloser Mikrofonanlagen.
12 unserer Funkstrecken konnten umgerüstet werden, weitere mussten peu à peu  neu beschafft werden.
Dies bedeutete nur aufgrund einer gesetzlichen Änderung für die Jahre 2014 und 2016 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 19.000 € allein für die Geräte. Den Einbau übernahmen die Haustechniker im Rahmen ihrer Arbeitszeit.
22 Jahre nach Inbetriebnahme des Kulturzentrums wurden 2016 neue Stühle für den Saal mit Kosten von über 150.000 € beschafft.
Die letzten beiden Jahre musste die komplette Steuer- und Regeltechnik für die Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie für den Lastenaufzug für insgesamt 125.000 € erneuert werden.
Dieses Jahr wurde die unbeliebte und unpraktische Drehtüre im Eingangsbereich des Kulturzentrums durch eine moderne, sich automatisch öffnende Slim-Drive-Türe ersetzt. Kostenpunkt: 70.000 €.
Hier genannt sind nur beispielhaft einige größerer Anschaffungen.
       1.2. Personal
- Die Personaldecke des Kulturzentrums ist im Vergleich zu anderen Häusern (Forum am Hofgarten, Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm,  Schloß Großlaupheim) äußerst gering. Wer die Personalsituation dieser Häuser mit dem Kulturzentrum Vöhringen vergleicht, stellt fest, dass dort nicht nur ein Geschäftsführer, sondern auch ein stellvertr. Geschäftsführer in Vollzeit, eigenes Personal zur Pflege des Ticketverkaufs, Sekretariatsarbeiten uvm. beschäftigt sind und auch drei bis vier Techniker samt Stellvertreter im Einsatz sind.
Für das Kulturzentrum arbeitet die Kulturamtsleiterin 32 Wochenstunden, die Mitarbeiterin für Sekretariatsaufgaben 21 Wochenstunden, die beiden Haustechniker arbeiten in Vollzeit.
- Aufgrund der immens hohen Arbeitszeiten der beiden Haustechniker des Kulturzentrums musste 2014 die Reißleine gezogen werden. Arbeitszeiten von über 14 Stunden am Stück und das Nicht-Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten erforderten eine Lösung.
Mit Bewilligung des Stadtrates kann seitdem bei personellen Engpässen auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen werden.
Diese Lösung ist erheblich kostengünstiger als die dauerhafte Einstellung von zusätzlichem Personal. Aufgrund der hohen Auslastung des Kulturzentrums findet der externe Dienstleister allerdings immer öfters Einsatz. 2018 wurden insgesamt  9.018 € und 2019  insgesamt 7.767 € bei einem Stundensatz von 54,00 € ausbezahlt.
- Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Personal des WEH auch in vollem Umfang für die Verwaltung, Vermietung, Durchführung  und Kontrolle von Veranstaltungen im seit 2012 zur Stadt gehörenden Josef-Cardijn-Haus ist.
Zudem sind die beiden Haustechniker auch für das Stadtfest, den Adventsmarkt, Spiele- und Familientag etc. sowie bei kleineren Defekten in der Gaststätte und für die Pflege der „Wasserachse“ im Umfeld des Kulturzentrums im Einsatz.
Diese Personalkosten schlagen jedoch ebenfalls im Haushalt „Kulturzentrum“ zu Buche.
       1.3 Energiekosten
- Beim Stromverbrauch des Kulturzentrums (nicht der Gaststätte!) hat sich durch die Umstellung auf LED-Technik ein gewisses Einsparpotential im Beleuchtungssektor ergeben, das Zug um Zug ausgeschöpft wurde.
So war der Stromverbrauch in den Jahren 2015, 2016 und 2019  mit ca. 87.000 kWh/p.a. der geringste seit Bestehen des Hauses. Leider ist der Strompreis nicht im gleichen Maße gesunken, so dass die Kosten immer noch bei durchschnittlich ca. 95.000 € p.a. liegen.
- Der Gasverbrauch ist in den Jahren seit Inbetriebnahme des Hauses, bis auf kleinere Schwankungen, konstant bei ca. 27.000 m3 geblieben.
Durch den gefallenen Preis für Gas in den letzten Jahren, betrugen die Gesamtkosten für die Beschaffung von Gas für das Jahr 2019 brutto 10.995 €.
Zum Vergleich: die Kosten für Gas beliefen sich vor einigen Jahren schon auf über 17.000,-- €.
Grundsätzlich kann momentan von keinen größeren Einsparpotentialen im Bereich des Energiesektors im Kulturzentrum ausgegangen werden.
Letztendlich sollen sicher weder die Auslastung des Hauses noch der Komfort zurückgefahren werden.
       1.4 Reinigung
Bei den Reinigungsfirmen für das Kulturzentrum fand im September 2006 ein Wechsel zu einer kostengünstigeren Firma statt. Die jährlichen Reinigungskosten reduzierten sich unter Berücksichtigung aller Reinigungsbereiche von durchschnittlich 20.000 € auf 15.000 €.
Allerdings häuften sich im Anschluss an den Wechsel die Beschwerden nicht nur durch die Stadt bei ihren Kontrollen, sondern zunehmend auch durch Besucher und Veranstaltern.
Die Reinigungsleistungen wurden 2011, 2014 und 2018 jeweils erneut ausgeschrieben, um immer das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.  Die letzten drei Jahre lagen die Kosten bei durchschnittlich ca. 22.500 € für die jährliche Reinigung.
  1. Einkauf kostengünstigerer Produktionen

Das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ setzt mit seinem Programm auf Qualität und gibt der Stadt damit ein wertvolles Profil. Ein überzeugender Theaterabend macht Lust auf mehr, Gesehenes und Erlebtes wirken nachhaltig fort. Solcherlei Nachhaltigkeit bindet das Publikum. Eine spannende, lustvoll erlebte Inszenierung festigt die Überzeugung an die Wichtigkeit des Theaters sowie aller Kunst und Kultur. Sie festigt den Wunsch, auch weiterhin Abonnent zu bleiben oder es künftig zu werden. Publikum, das eine tolle Veranstaltung miterleben durfte, ist der beste Werbeträger, nicht nur für unser Kulturzentrum sondern für die ganze Stadt. Für Auswärtige ist der Name „Vöhringen“ mit positiven Erinnerungen besetzt.
Aus diesen Gründen ist äußerste Vorsicht bei billigeren Produktionen geboten. Schnell ist der Ruf eines Hauses ruiniert, wenn Besucher den Eindruck hatten, für ihr Geld keine adäquate Leistung gesehen und/oder gehört zu haben. Qualitativ hochwertige Produktionen mit aufwändiger Licht- und Tontechnik und großer Besetzung haben ihren Preis.
Es gibt sicher auch Neulinge und unbekannte Namen auf dem Kunst- und Kulturmarkt, die gut und noch vergleichsweise günstig zu haben sind. Doch zeigten die Erfahrungen der vergangenen 20 Jahren, dass das Vöhringer Publikum überwiegend auf bekannte Namen und Titel „anspringt“.
Es wird jedoch bei Veranstaltungen außerhalb des Abos bereits seit längerem darauf geachtet, kein finanzielles Risiko einzugehen, sondern die Produktion auf „Deal-Basis“, d.h. mit Einnahmenteilung zu verpflichten.
  1. Erhöhung der Miete

Eine Umfrage bei den umliegenden Häusern hat ergeben, dass die Miete des Vöhringer Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ von der Höhe her inzwischen im unteren Bereich angesiedelt ist. Von der Größe her vergleichbare Häuser wie das Bürgerhaus in Senden,  das Edwin-Scharff-Haus in Neu-Ulm, das Forum am Hofgarten in Günzburg, die Stadthallen in Neusäß und Gersthofen liegen mit Ihren Mieten zum Teil erheblich höher als das Kulturzentrum in Vöhringen. Auch die Fuggerhalle in Weißenhorn liegt inzwischen etwas über unserem Preisniveau.
Eine generelle Erhöhung unserer seit 01.10.2011 geltenden Entgeltordnung im Bereich der Saalmiete ist daher angezeigt und wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Mietpreise für Equipment und Personal wurden zum 01.01.2016 das letzte Mal angepasst.
Unverändert niedrig muss die Miete hingegen für die Vereine im Vöhringer Kulturring bleiben. Hierzu wurde im Januar 1993 in der Ergänzung zur Stadtratssitzung vom 08.01.93 klargestellt, dass die Grundmiete und die Nebenkosten für alle Kulturring-Vereine unabhängig von zwischenzeitlichen Gebührenerhöhungen bzw. inflationären Geldwertverlusten solange gelten, bis die Mietvorauszahlungen aufgebraucht sind.
(Siehe hierzu auch III. Punkt 4 „Kostensituation“ der Sitzungsvorlage).
  1. Erhöhung des Preises für das Kulturabonnement

Wie unter Punkt II 5.1 dargestellt, sind die Preise für das Vöhringer Kulturabonnement seit Bestehen des Kulturabos um 37,90 % (1. Kategorie) bzw. um 13,27 % (2. Kategorie) gestiegen.
Dies ist im Vergleich zum Anstieg der Kosten für die Produktionen (54,78 %) ein sehr geringer Anstieg.
Ebenso ist - wenn man den durchschnittlichen Einzelpreis einer Abo-Karte in Höhe von 22,14 € (1. Kat.) und 15,86 € (2. Kat.) betrachtet -, dieser vergleichsweise sehr niedrig. Um eine aufwändige Veranstaltung kostendeckend durchzuführen, müssten Eintrittsgelder in Höhe von 35 € bis 45 € erhoben werden.
Zum Vergleich: Bei einem Abo am Stadttheater Ulm mit sieben Veranstaltungen kostet eine Karte durchschnittlich 35 € in Kat. 1 und 30 € in der Kat 2.
Eine Erhöhung der Abopreise birgt natürlich die Gefahr, dass die Besucher aufgrund der teuren Eintrittskarten ganz ausbleiben und damit der Kulturauftrag der Stadt ad absurdum geführt wird.
Eine Erhöhung der Kultur-Abopreise für die Spielsaison 1994/1995 um 23 DM bzw. 19 DM hatte einen eklatanten Einbruch der Abonnentenzahlen zur Folge, woraufhin der Preis für die folgende Spielsaison wieder gesenkt wurde.
Die Zahl der Abonnenten in den letzten drei Jahren lag im Vöhringer Kulturzentrum bei durchschnittlich  345 Besuchern. Dies entspricht knapp zwei Drittel der gesamten Platzkapazität, eine Auslastung, um die Vöhringen von allen umliegenden Häusern beneidet wird.
Von einer Preiserhöhung wurde für die Spielsaison 2020/2021 aufgrund der Corona-Pandemie abgesehen.
Eine Erhöhung des Abo-Preises in der Spielsaison 2021/2022 ist jedoch  unumgänglich.
  1. Verstärkte Kundenwerbung

Durch die Einführung des neuen Ticketsystems, das eine Auswahl der Karten im Saalplan und deren Erwerb nicht nur bei den Vorverkaufsstellen sondern auch über das Internet ermöglicht, sind auch zunehmend Kartenkäufe von auswärtigen Besuchern zu verzeichnen. Ob die Einführung auch insgesamt eine Zunahme der Besucherzahlen bewirkt hat, ist schwer zu belegen.
Der Service für die Besucher hat seit Einführung des Systems jedoch unbestritten zugenommen. Auch wenn nicht alle Besucher ihre Karten mit Angabe der Kreditkartennummer über das Internet kaufen wollen, so informieren sich doch viele über die Veranstaltungen und welche Plätze noch frei sind. Sie kommen dann mit konkreten Vorstellungen und Platzwünschen zu uns oder den Vorverkaufsstellen.
Nachdem es allerdings immer schwieriger wird, Vorankündigungen in den örtlichen Presseorganen unterzubringen, müssen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit neue Wege beschritten werden.
So ist das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ seit 01. März 2015 auch auf Facebook vertreten. Auch werden seit letzter Spielsaison handliche Flyer von allen städtischen Veranstaltungen selber gestaltet und kostengünstig gedruckt.
Als wertvoll für die Kundenbindung hat sich der sogenannte „E-Mail-Service“ erwiesen. Wer seine E-Mail-Adresse hinterlegt, erhält zwei Wochen vor der Veranstaltung nochmals nähere Informationen zum Inhalt, Besetzung und Dauer des Stücks oder auch zur Bewirtung und anderen aktuellen Besonderheiten.
Viele Rückmeldungen der Abonnenten zeugen davon, dass dieser Service sehr geschätzt wird.
Erfreulich wäre, wenn vermehrt Kunden für Tagungen gewonnen werden könnten. Zwar wird das Kulturzentrum von Banken und Sparkassen aus dem Landkreis für Personalversammlungen und Mitarbeiterschulungen genutzt. Ein Vertragsabschluss mit Kunden aus der weiteren Region scheitert allerdings meistens daran, dass keine Übernachtungsmöglichkeiten unmittelbar am Haus angeboten werden können.
Viele Mietgesuche kommen auch aufgrund der guten Auslastung des Hauses nicht zustande. Der gewünschte Miettermin ist nicht mehr frei.
  1. Verzicht auf weniger lukrative Veranstaltungen

In der Anfangsphase des Vöhringer Kulturzentrums wurden verschiedene Kunstgattungen ausprobiert und festgestellt, dass z.B. Jazz und unbekannte Künstler beim Vöhringer Publikum nicht ankommen.
Trotzdem möchte die Stadt Vöhringen ihren Auftrag, auch weniger publikumswirksame Veranstaltungen zu fördern, nicht ganz aufgeben.
Zusammenfassung:

Das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ erfüllt seinen anspruchsvollen künstlerischen Auftrag und wird trotz der starken und ständig wachsenden Konkurrenz (zuletzt: Ratiopharm-Arena Ulm/Neu-Ulm und Fuggerhalle in Weißenhorn) weiterhin sehr gut belegt und genutzt. Ein Ansteigen des Defizites ist nicht zu erkennen.
Deshalb sollte die Kulturarbeit in ihrer bisherigen Form weiter geführt werden, um dem guten Ruf des Hauses nicht zu schaden.
Zu der Frage, „was gibt uns die Kultur zurück und lohnt sich die Investition in sie?“, schrieb Stefan Dosch am 14. März 2015 im Feuilleton der Augsburger Allgemeine: „Es ist ein Unding, den Wert der Kultur in barer Münze bestimmen zu wollen. Ihr Wert ist mit Geld nicht aufzuwiegen – genau das ist ihr großes Vermögen. Kultur ist, vergleichbar der Liebe, ein Bereich, der sich seinem Wesen nach den Verwertungszwängen entzieht. …. Die deutsche Subventionskultur, in aller Welt als einzigartiges Modell bewundert, ist Gold wert.
Deshalb darf sie auch was kosten.“
Auf Vöhringen bezogen muss auch berücksichtigt werden, dass die ganze Stadt und ihr Umfeld von den Veranstaltungen im Vöhringer Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“, die jährlich Tausende von Besuchern anlocken, profitieren. Neben den direkten Einnahmen, die Vöhringen durch die Miete und Eintrittsgelder erzielt, gibt es schwer zu erfassende Einnahmen, die die Stadtkassen indirekt füllen. Untersuchungen haben ergeben, dass durch die sog. Umwegrentabilität ein Gewinn insgesamt bei Frisören, Gastronomie, Tankstellen, Taxiunternehmen, Bekleidungsgeschäften etc. erzielt wird, der nicht zu unterschätzen ist.
Zudem bringt das Vöhringer Kulturzentrum der Stadt einen so genannten weichen Standortvorteil, das heißt, es wirkt sich positiv aus, wenn es um die Neuansiedlung von Gewerbe und Baugebieten geht.
Um jedoch der allgemeinen Kostenentwicklung gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Entgeltordnung an die allgemeine Kostenentwicklung vor.

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kostensituation im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zur Kenntnis.
Er beschließt zum 01.01.2021 folgende Änderungen in der Entgeltordnung vom 01.01.2016 der Stadt Vöhringen für das „Wolfgang-Eychmüller-Haus“:
Unter Punkt 1 bis 10 werden die Mieten wie folgt angepasst:

       Entgelt NEU
bis 6 Stunden  Veranstaltung 
€ + MWSt. 
   Mo. - Do.

 
je
und Tag

Fr. - So. (Fei.)        
     

Erhöhung  in €
Mo.-Do.
   

Erhöhung in €
Fr.-So.
1. Großer Saal, kleiner Saal, Galerie




    mit Benutzung der Künstlergarderobe  
490,00
570,00
40,00
36,00
     für gewerbliche Ausstellungen




     Umstuhlen während der Mietzeit









2. Großer Saal und kleiner Saal
370,00
430,00
33,00
36,00
    mit Benutzung der Künstlergarderobe
450,00
530,00
28,00
24,00





3. Großer Saal
340,00
370,00
21,00
33,00
    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
430,00
450,00
36,00
28,00





4. Großer Saal mit Galerie




    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
450,00
530,00
28,00
24,00





5. Großer und kleiner Saal mit bestuhltem Foyer


Entfällt
Entfällt
    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
506,00
619,00







6. Kleiner Saal
140,00
170,00
28,00
29,00





7. Foyer, Erdgeschoß, ohne Bestuhlung
150,00
150,00
9,00
9,00
    mit Bestuhlung
200,00
200,00
Bisher keine
Differenzierung
8. Foyer, Obergeschoß, ohne Bestuhlung
160,00
160,00
19,00
19,00
    mit Bestuhlung
210,00
210,00
Bisher keine
Differenzierung
9. Foyer für gewerbliche Ausstellungen
auf Anfrage
auf Anfrage







10. Foyer für Kunstausstellungen
auf Anfrage
auf Anfrage







Diskussionsverlauf

Aufgrund der Vorberatungen in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.07.2020 ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kostensituation im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zur Kenntnis.
Er beschließt zum 01.01.2021 folgende Änderungen in der Entgeltordnung vom 01.01.2016 der Stadt Vöhringen für das „Wolfgang-Eychmüller-Haus“:
Unter Punkt 1 bis 10 werden die Mieten wie folgt angepasst:

       Entgelt NEU
bis 6 Stunden  Veranstaltung 
€ + MWSt. 
   Mo. - Do.

 
je
und Tag

Fr. - So. (Fei.)        
     

Erhöhung  in €
Mo.-Do.
   

Erhöhung in €
Fr.-So.
1. Großer Saal, kleiner Saal, Galerie




    mit Benutzung der Künstlergarderobe  
490,00
570,00
40,00
36,00
     für gewerbliche Ausstellungen




     Umstuhlen während der Mietzeit









2. Großer Saal und kleiner Saal
370,00
430,00
33,00
36,00
    mit Benutzung der Künstlergarderobe
450,00
530,00
28,00
24,00





3. Großer Saal
340,00
370,00
21,00
33,00
    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
430,00
450,00
36,00
28,00





4. Großer Saal mit Galerie




    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
450,00
530,00
28,00
24,00





5. Großer und kleiner Saal mit bestuhltem Foyer


Entfällt
Entfällt
    mit Benutzung der Künstlergarderobe 
506,00
619,00







6. Kleiner Saal
140,00
170,00
28,00
29,00





7. Foyer, Erdgeschoß, ohne Bestuhlung
150,00
150,00
9,00
9,00
    mit Bestuhlung
200,00
200,00
Bisher keine
Differenzierung
8. Foyer, Obergeschoß, ohne Bestuhlung
160,00
160,00
19,00
19,00
    mit Bestuhlung
210,00
210,00
Bisher keine
Differenzierung
9. Foyer für gewerbliche Ausstellungen
auf Anfrage
auf Anfrage







10. Foyer für Kunstausstellungen
auf Anfrage
auf Anfrage







Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 9
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Der Wertstoffhof in Vöhringen verfügt über eine Fläche von ca. 5.000 m². Die Oberfläche besteht aus einer Asphaltdeckschicht. Anfallendes Niederschlagswasser muss ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt werden.

Bisher wird das Niederschlagswasser über einen Entwässerungskanal auf dem Grundstück in eine Art Folienteich zur Rückhaltung eingeleitet. Von hier sollte das Abwasser über eine Druckleitung in den Abwasserkanal gelangen.

Aufgrund einer Änderung der Anlagenart handelt es sich bei dem zu entwässernden Niederschlagswasser nicht mehr um Wasser der Kategorie „wassergefährdende Stoffe“ sondern um Abwasser.

Dieser Tatbestand ermöglicht es nun nicht mehr, das Niederschlagswasser in dem Folienteich zurückzuhalten. Um den Betrieb des Wertstoffhofes weiter aufrecht zu erhalten, muss zwingend die Entwässerungssituation geändert und erneuert werden. Die Vorgaben hierzu erteilt das Landratsamt Neu Ulm.

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wassermüller sowie dem Landratsamt Neu Ulm wurde ein geeignetes Sanierungskonzept ausgearbeitet.

Die Entwässerungsanlage wird dahingehend erneuert, dass das anfallende Niederschlagswasser über einen neuen Kanal auf dem Wertstoffhof über ein Trennbauwerk und einen Absetzschacht in ein Rückhaltebecken gelangt. Die Dichtigkeit der Leitungen sowie des Rückhaltebeckens gelten als Voraussetzung und müssen in gewissen Intervallen nachgeprüft werden.

Neben den Hofflächen sollen auch die Sanitäreinrichtungen der Wertstoffhofcontainer an dieses Abwassernetz angeschlossen werden.

Eine nähere Darstellung der Maßnahme inkl. Kostenschätzung erfolgt durch das Ingenieurbüro Wassermüller in der Sitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung zur Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen wird gebilligt. (Anlage)

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 vorberaten. Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung zur Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen wird gebilligt. (Anlage)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bestellung von Herrn Dominik Mennel zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 15.05.2020 übe rnahm Herr Dominik Mennel den Posten des Hauptamtsleiters für den in Ruhestand gehenden Herrn Jürgen Herzog.
Herr Mennel war seit 2009 bis zu seiner Versetzung nach Vöhringen im Standesamtsbezirk Weißenhorn Standesbeamter. Zuletzt hatte er dort die Standesamtsleitung inne.
Herr Mennel erfüllt die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) genannten Bestellungsvoraussetzungen.
Um die Bestellung zum Standesbeamten aufrechterhalten zu können, sind regelmäßige  Aufbaulehrgänge (mindestens alle 5 Jahre) notwendig. Einen solchen Aufbaulehrgang hat  Herr Mennel im Dezember 2019 besucht.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Herrn Dominik Mennel, mit Wirkung ab 01. August 2020 zum Standesbeamten zu bestellen.

Empfehlung

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird der Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Herr Dominik Mennel, mit Wirkung vom 01. August 2020 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Vöhringen bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise.

Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Beschluss

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird der Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Herr Dominik Mennel, mit Wirkung vom 01. August 2020 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Vöhringen bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise.

Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 12

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

zum Seitenanfang

13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Vollständigkeit der Vereinsliste Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Herr Gutter bedankt sich für die Liste der in Vöhringen ansässigen Vereine. Er bitte jedoch darum, dass diese vervollständigt werde.

zum Seitenanfang

13.2. Terminplan der Stadtrats- und Ausschusssitzungen im zweiten Halbjahr 2020 Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Herr Gutter bittet darum die Termine des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig zu terminieren und bekannt zu geben.
Weiterhin solle nach Möglichkeit die Sitzung des Stadtrates am 17.12.2020 vorverlegt werden.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass der Bürgermeister die Sitzungstermine festlegt. Er werde jedoch prüfen, ob eine Vorverlegung in Betracht kommt.

zum Seitenanfang

13.3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus Nichtöffentlicher Sitzung Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Herr Gutter bittet um Prüfung, welche nicht-öffentlich gefassten Beschlüsse vergangener Sitzungen zwischenzeitlich den Status der Geheimhaltung verloren haben.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies bei den zurückliegenden Sitzungen noch nicht der Fall ist.

zum Seitenanfang

13.4. Erweiterte Sitzungsunterlagen in Form von Plänen, etc. Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.4

Diskussionsverlauf

Herr Gutter fragt an, inwieweit Pläne, Präsentationen, Bilder  oder Detailinformationen zu Beschlussvorlagen künftig ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden können.

zum Seitenanfang

13.5. Entsorgungsmöglichkeit in der Bio-Tonne Anfrage Herr Thalhofer Bernhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.5

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer nimmt Bezug auf den Artikel im „Extra“ zu Kontrollen, was in der Bio-Tonne entsorgt wird. Dies habe für Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, die Fa. Knittel habe festgestellt, dass Bio-Tonnen vermehrt als Restmüllgefäße zweckentfremdet worden seien und Haushaltsabfälle enthalten.
Weiterhin führe verdichteter Rasenschnitt in der Bio-Tonne dazu, dass sich diese nicht restlos entleeren ließen.
Die unterschiedliche Sachdarstellung werde man aufgrund des mit der Fa. Knittel geschlossenen Vertrages prüfen und klarstellen .

zum Seitenanfang

13.6. Fahrkartenverkauf am Bahnhof - Eruierung von möglichen Verkaufsstellen Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö 13.6

Diskussionsverlauf

Herr Lepple berichtet, dass sich der Fahrkartenverkauf am Bahnhof mittels des Fahrkartenautomaten für ältere Mitbürger als teils schwierig erweise.

Insofern bitte er darum, seitens der Stadtverwaltung nach Möglichkeiten zu suchen, ob Selbständige diesen Service nicht in ihren Verkaufsstellen mit anbieten würden.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu, dies zu prüfen.

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr