Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Dreiklang e.V. 1. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung 2. Zustimmung zum Haushalt 2020
2 Sportclub Vöhringen 1893 e.V.; Sanierung der vereinseigenen Stockerbahnen im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen; Verlängerung des Pachtvertrags

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1. Musikschule Dreiklang e.V. 1. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung 2. Zustimmung zum Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 20.01.2020 ö 1

Sachverhalt

1. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung

Die Schulleitung der Musikschule Dreiklang e.V. schlägt vor, die Unterrichtsgebühren wieder turnusmäßig und maßvoll ab dem Schuljahr 2020/2021 anzuheben. Die Erhöhung beim Einzelunterricht fällt dabei höher aus (max. 4 €/mtl.), als beim Gruppenunterricht (max. 2 €/mtl.).

Weiterhin schlägt die Schulleitung der Musikschule Dreiklang e.V. vor, den Auswärtigenzuschlag zu modifizieren. Der bisher einheitliche Zuschlag von 80% stellt aufgrund seiner Höhe insbesondere bei der Auffüllung des Gruppenunterrichts mit Auswärtigen ein Problem dar. Bei größeren Gruppen würde auch ein geringerer Aufschlag ausreichen, da diese kostendeckender sind, als kleinere Gruppen oder Einzelunterricht. Der Vorschlag der Neufestsetzung des Auswärtigenzuschlags ab dem Schuljahr 2020/2021 lautet:

Einzelunterricht:                                80%
Gruppenunterricht 2 bis 4 Personen:        50%
Gruppenunterricht ab 5 Personen        30%

Aus rechtlichen Gründen wird künftig der volle Betrag in der Entgeltordnung ausgewiesen und in einer weiteren Spalte die Ermäßigung von Schülern aus den drei Mitgliedskommunen. Der bisherige Artikel 8 „Auswärtigenzuschlag“ entfällt künftig.
Die neue Entgeltordnung ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Vorstandsmitglieder haben der Entgeltordnung zugestimmt und halten die vorgeschlagenen Gebührensätze und die Neuregelung beim Auswärtigenzuschlag für vertretbar. Neben den Mitgliedskommunen bedarf die Entgeltordnung auch noch der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V.

Aktuell sind in der Musikschule 54 Auswärtige angemeldet. Die Änderung des Auswärtigenzuschlags hat voraussichtlich folgende ………. finanzielle Auswirkungen.

2. Zustimmung zum Haushalt 2020

Der Verwaltungshauhalt 2020 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier schlagen im Wesentlichen nur die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten zu Buche. Die anderen Positionen sind nahezu unverändert. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 320.648,22 € (Steigerung gegenüber dem Ansatz 2019 = 7.906,22 €). Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 101.500,16 € (31,65%) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 57.093,84 € (17,81%) und Illertissen 162.054,23 € (50,54%). Bei den im Haushalt 2020 zugrundeliegenden 610 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 525,65 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 5.160 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 4.214 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil zu tragen haben.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2020/2021 und
2.        zum Haushalt 2020 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung und der Haushalt sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die mit Sitzungsvorlage zugestellten
Unterlagen und führt aus, dass neben einer moderarten Erhöhung der Unterrichtsgebühren auch der Auswärtigenzuschlag modifiziert werden soll, da dieser aufgrund seiner Höhe (derzeit 80%) insbesondere bei Auffüllung des Gruppenunterrichts mit Auswärtigen ein Problem darstellt.

Der Vorschlag der Neufestsetzung ab dem Schuljahr 2020/2021 lautet:
Einzelunterricht:                                80%
Gruppenunterricht 2 bis 4 Personen:        50%
Gruppenunterricht ab 5 Personen                30%

Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesem Vorschlag an und fassen im Wege einer
kurzen Aussprache folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. ab dem Schuljahr 2020/2021 und
2.        zum Haushalt 2020 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung und der Haushalt sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Sportclub Vöhringen 1893 e.V.; Sanierung der vereinseigenen Stockerbahnen im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen; Verlängerung des Pachtvertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 20.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. (SCV) plant derzeit die Sanierung der vereinseigenen Stockerbahnen auf dem Gelände des Karl-Eychmüller-Sportparks Vöhringen und beantragte mit E-Mail-Schreiben vom 05.01.2020 einen städtischen Investitionskostenzuschuss.

Im Rahmen der Mittelberatungen für den Städtischen Haushalt 2020 wurde die
die Gewährung des städtischen Investitionskostenzuschusses nach Ziffer 6
der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen behandelt.

Für die Bezuschussung durch den Bayerischen Landessportverband wird als Förder-voraussetzung ein Pachtvertrag gefordert, dessen Laufzeit mindestens 25 Jahre
nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme beträgt.

Der zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV am 06.07.1993 geschlossene Pachtvertrag wurde zuletzt am 01.08.2018 (7. Ergänzung) vor dem Hintergrund der erfolgten Sanierungsmaßnahmen der vereinseigenen Sanitäranlagen geändert und muss nun erneut angepasst werden.

Die 8. Ergänzung des Vertrags ist als Anlage beigefügt.

Empfehlung

Die 8. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem
Sportclub Vöhringen 1893 e.V. über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen wird gebilligt.
Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die 8. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem
Sportclub Vöhringen 1893 e.V. über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen wird gebilligt. Die Vertragsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 08:04 Uhr