Datum: 15.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines neuen Kindergartens in der Falkenstraße; Namensgebung für die Einrichtung; Vorberatung
2 Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen sowie Verteilung der Mittel inklusive Landkreis-Zuschuss 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Verteilung eines pauschalen Zuschusses des Freistaates Bayern
3 Recyclinghof und Kompostieranlage; Lagebericht
4 Geschäftsordnung für die Wahlperiode des Stadtrates 2020 bis 2026 Änderung Vorberatung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Unterhaltung der Litfaßsäulen

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1. Errichtung eines neuen Kindergartens in der Falkenstraße; Namensgebung für die Einrichtung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Voraussichtlich zum 01.07.2020 nimmt die - bis dahin in dem Container an der Kindertagesstätte Rappelkiste – untergebrachte Kindergartengruppe ihre neu eingerichteten Räumlichkeiten in der Falkenstraße 28 in Betrieb. Für diese Einrichtung soll nun eine Namensgebung erfolgen.
Da die Kindergartengruppe bis zum Umzug in dem im Sterntalerweg stehenden Container untergebracht war, wurde die Einrichtung bis dato Kindergarten „Sterntalergruppe“ genannt.
Die Leitung der Einrichtung sowie die Stadtverwaltung schlagen in Anlehnung an die bisherige Bezeichnung den Namen Kindertagesstätte „Himmelszelt“ vor. Die bereits bestehende Gruppe würde den Namen „Sterntalergruppe“ übernehmen. Mit diesem Namen fühlen sich sowohl die Kinder als auch die Eltern bereits verbunden.
Die ab September neu hinzukommende Gruppe soll den Namen „Sternschnuppengruppe“ und eine evtl. dritte Gruppe den Namen „Wölkchengruppe“ erhalten.
Der Kindergarten möchte durch diesen Namen signalisieren, dass sich jedes Kind in der Einrichtung wie in einem Zelt geborgen und beschützt fühlen kann, jedoch auch Platz hat, sich frei und individuell zu entfalten.

Empfehlung

Die neue Kindertagesstätte in der Falkenstraße 28 erhält die Namensbezeichnung „Kindertagesstätte Himmelszelt“.

Diskussionsverlauf

Frau Laible führt aus, dass voraussichtlich zum 01.07.2020 die - bis dahin in dem Container an der Kindertagesstätte Rappelkiste – untergebrachte Kindergartengruppe in ihren neu eingerichteten Räumlichkeiten in der Falkenstraße 28 den Betrieb aufnimmt. Für diese Einrichtung soll nun eine Namensgebung erfolgen.
Da die Kindergartengruppe bis zum Umzug in dem im Sterntalerweg stehenden Container untergebracht war, wurde die Einrichtung bis dato Kindergarten „Sterntalergruppe“ genannt.
Die Leitung der Einrichtung sowie die Stadtverwaltung schlagen in Anlehnung an die bisherige Bezeichnung den Namen Kindertagesstätte „Himmelszelt“ vor. Die bereits bestehende Gruppe würde den Namen „Sterntalergruppe“ übernehmen. Mit diesem Namen fühlen sich sowohl die Kinder als auch die Eltern bereits verbunden.
Die ab September neu hinzukommende Gruppe soll den Namen „Sternschnuppengruppe“ und eine evtl. dritte Gruppe den Namen „Wölkchengruppe“ erhalten.
Der Kindergarten möchte durch diesen Namen signalisieren, dass sich jedes Kind in der Einrichtung wie in einem Zelt geborgen und beschützt fühlen kann, jedoch auch Platz hat, sich frei und individuell zu entfalten.
Ein Gremiumsmitglied führt aus, der Name Himmelszelt würde einen zu hoch gegriffenen Eindruck vermitteln. Bislang sei der Name der Einrichtung an den Straßennamen und somit die Örtlichkeit angelehnt. Dies solle beibehalten entsprechend dem neuen Standort - Falkenstraße - beispielsweise einen Namen nach einer Vogelart führen. Dies könnte auch auf die jeweiligen Kindergartengruppen angewendet werden, falls man von der bisherigen Bezeichnung abweichen wollen würde.

Dieser Einwand findet  im Gremium Zustimmung.

Insoweit wird die Entscheidung der Namensfindung zurückgestellt und soll in Zusammenarbeit mit der Leitung der Einrichtung bis zur Stadtratssitzung am 25.06.2020 erneut thematisiert werden.

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2. Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen sowie Verteilung der Mittel inklusive Landkreis-Zuschuss 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Verteilung eines pauschalen Zuschusses des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

zu 1.1
In seiner Sitzung des Kreistags am 15.05.2020 hat der Landkreis Neu-Ulm eine
kurzfristige Finanzhilfe für die Vereine im Landkreis Neu-Ulm, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen bzw. Schwierigkeiten haben, beschlossen. Diese soll dazu beitragen, wenigstens die gröbsten Probleme abzufedern.
Dies treffe vor allem die ehrenamtlichen Organisationen, die regelmäßige Ausgaben haben,
derzeit aber keine Einnahmen erzielen, wie z.B. infolge ausgefallener Veranstaltungen,
die oft auch wichtige Einnahmequellen für die Vereine darstellen.

Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/EW
zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine
zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen
an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.

Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019,
Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen fallende,
zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.

Eine rein mitgliederabhängige Verteilung auf alle örtlichen Vereine nach dem sog. „Gießkannen-prinzip“ sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht erfolgen, da nicht jeder Verein konkrete finanzielle Nachteile aus der Corona-Krise erfährt.

Die Vorgehensweise wäre insoweit, dass betroffene Vereine, Organisationen und Institutionen sich auf der Grundlage eines einfachen Antrages mit einem schriftlich formulierten und ausreichend begründeten Schreiben an die Stadtverwaltung wenden.

Der Antrag sollte Angaben über den tatsächlichen coronabedingten finanziellen Ausfall
des Vereins, wie z.B. entgangene Einnahmen für geplante und entfallene Veranstaltungen im Zeitraum von Mitte März bis Ende August 2020 enthalten.
Ein weiteres Verteilungskriterium können u.a. auch laufende Kosten des Vereins, wie Kosten
für Liegenschaften, Personalausgaben sein, jedoch nicht für Übungsleiter/Dirigenten.
Zudem wurde seitens des Freistaates Bayern in diesem Jahr eine Verdoppelung der Vereinspauschale (für Sportvereine) angekündigt.
Ob eine analoge Vorgehensweise auch bei der Förderung der Chorleiter- und Dirigenten-honorare erfolgt, ist aktuell nicht bekannt.
Anzumerken ist, dass die Stadt Vöhringen im Mai d.J. die beschlossene Festbetrags-förderung für kulturtreibende Vereine sowie die Jugendförderung 2020 bereits
ausgeschüttet hat.

Die gesammelten Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium
zur Entscheidung nach billigem Ermessendem vorgelegt.

zu 1.2
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ soziale Bürgerprojekte, die Menschen, die unter der Corona-Krise leiden, unterstützen.

Im Landkreis Neu-Ulm standen hierzu 60.000,- € zur Verfügung, welche anhand der Einwohnerzahl auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt wurden.
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.

Die Stadt Vöhringen plant die Verteilung der Gelder auf der Grundlage eines einfachen Antrages, in welchem erläutert wird, wie das Hilfsprogramm in Zeiten von Corona ausgesehen hat, wie viele Bürger über dieses Programm betreut wurden und wie hoch der Zeit-/Personalaufwand hierfür war.

Anhand der daraufhin eingegangenen Anträge kann eine Verteilung und Ausschüttung der Gelder vorgenommen werden.

Empfehlung

zu 2.1

Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer  sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.

Der Zuschussbetrag für die Stadt Vöhringen beläuft sich auf 13.632,00 € und der
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.

Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
Die Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium zur Entscheidung
nach billigem Ermessen vorgelegt.

Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.

zu 2.2

Die Stadt Vöhringen schüttet auf Grundlage der eingegangen Anträge den Zuschuss
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.

Diskussionsverlauf

Zu 2.1
Frau Thalhofer-Preußner verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 15.05.2020, wonach der Landkreis Neu-Ulm eine Finanzhilfe für Vereine beschlossen hat, welche durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen, bzw. Schwierigkeiten haben.
Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/EW zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.  

Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019, Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen fallende, zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.

Herr Bürgermeister Neher möchte die Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip vermeiden  und schlägt vor, die Mittel nach Betroffenheit und Notwendigkeit auf die Vereine zu verteilen.

Nachdem aus dem Gremium unterschiedliche Ansätze vorgebracht werden wie die Daten erhoben werden können, schlägt Herr Bürgermeister Neher vor, eine Presseerklärung über das Amtsblatt und die Homepage herauszugeben, wonach sich die betroffene Vereine, Organisationen und Institutionen sich bis spätestens 30. Juli dieses Jahres, auf der Grundlage eines einfachen Antrages, mit einem schriftlich formulierten und ausreichend begründeten Schreiben an die Stadtverwaltung wenden können.

Zu 2.2 führt Frau Thalhofer-Preußner aus, dass der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ soziale Bürgerprojekte, die Menschen, die unter der Corona-Krise leiden, unterstützt.

Im Landkreis Neu-Ulm standen hierzu 60.000,- € zur Verfügung, welche anhand der Einwohnerzahl auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt wurden.
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.

Die Stadt Vöhringen plant die Verteilung der Gelder auf der Grundlage eines einfachen Antrages, in welchem erläutert wird, wie das Hilfsprogramm in Zeiten von Corona ausgesehen hat, wie viele Bürger über dieses Programm betreut wurden und wie hoch der Zeit-/Personalaufwand hierfür war.

Anhand der daraufhin eingegangenen Anträge kann eine Verteilung und Ausschüttung der Gelder vorgenommen werden.

Beschluss 1

zu 2.1

Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer  sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.

Der Zuschussbetrag für die Stadt Vöhringen beläuft sich auf 13.632,00 € und der
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.

Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
Die Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium zur Entscheidung
nach billigem Ermessen vorgelegt.

Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

zu 2 .2

Die Stadt Vöhringen schüttet auf Grundlage der eingegangen Anträge den Zuschuss
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Recyclinghof und Kompostieranlage; Lagebericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

1. Sachstand

Während der ersten Monate der Corona-Pandemie wurden die Öffnungszeiten des Recyclinghofes reduziert. In dieser Zeit wurde der Einlass auf fünf Anlieferungen gleichzeitig beschränkt und durch eine Sicherheitsfirma kontrolliert. Durch die begrenzte Anzahl an Anlieferungen und gleichzeitig aber eine verstärkte Frequentierung des Recyclinghofes sowie der Kompostieranlage, kam es zeitweise zu längeren Wartezeiten.
Durch die Ausweiskontrollen konnten zahlreiche auswärtige Anlieferungen verhindert werden, was zu einer bis jetzt spürbaren Reduzierung der Anlieferungen geführt hat.
Seit Mitte Mai gelten für Recyclinghof und Kompostieranlage wieder die regulären Sommer-Öffnungszeiten.

2. Mitarbeiter

Aktuell sind drei Mitarbeiter pro Tag auf dem Recyclinghof beschäftigt (anstatt zwei), von denen einer den Einlass reguliert und kontrolliert. Einlass erhalten nur Vöhringer Bürger und Unternehmen oder Personen mit einer Berechtigung. Diese Berechtigung erhalten alle Personen, die nachweisen können, dass sie zum Beispiel ein Grundstück in Vöhringen besitzen oder aber ihre hilfsbedürftigen Eltern in Vöhringen leben, für die sie zum Recyclinghof fahren müssen.
Die zwei übrigen Mitarbeiter kontrollieren die Entsorgungen und kassieren und quittieren Gebühren. Es kommt sehr häufig zu Fehleinwürfen, sobald kein Mitarbeiter in der Nähe ist. Deshalb sind diese zwei Mitarbeiter auf jedem Fall erforderlich. Durch Fehleinwürfe können der Stadt Vöhringen bzw.  dem Landkreis hohe Kosten entstehen.

3. Aktueller Betrieb

Zurzeit werden zehn Anlieferungen gleichzeitig auf dem Wertstoffhof und der Kompostieranlage zugelassen. Dadurch hat sich die Wartezeit deutlich reduziert, häufig ist sogar kein Warten mehr notwendig. Mit dieser Anzahl an gleichzeitigen Anlieferungen ist es möglich, dass notwendige Abstände eingehalten werden.
Auch wenn sich insgesamt die Lage auf dem Recyclinghof wieder entspannt hat, kommt es aktuell, genauso wie auch schon vor der Corona-Pandemie, immer wieder zu Situationen, bei denen Mitarbeiter verbal angegangen oder gar bedroht werden; es gibt Situationen, in denen absichtlich auf sie zugefahren wird. Auslöser dafür sind beispielsweise die Überprüfung des Wohnortes, Zeichen für ein angemessenes Tempo oder aber auch Hinweise zur Abfallentsorgung, bzw. Annahmeverweigerung von bestimmten Gegenständen oder Mengen.






4. Einrüche/ Diebstähle

In den letzten Wochen gab es wieder mehrere Einbrüche und Entwendungen von Werkzeugen auf dem Recyclinghof. Solche Vorkommnisse gab es in der Vergangenheit immer wieder.
Für Einbrüche wird der Maschendrahtzaun, von der Straße aus nicht einsehbar, aufgeschnitten und/oder hochgedrückt. Die Mitarbeiter des Bauhofes reparieren den Zaun nach solchen Vorfällen immer wieder.

Eine namentlich bekannte Mitbürgerin geht regelmäßig beim Recyclinghof spazieren und schilderte, dass sie in den letzten Wochen wieder häufig verdächtige Einbruchssituationen erlebt hat. Kürzlich konnte an einem Sonntagnachmittag dadurch ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt und von der Polizei festgenommen werden (Pressemeldung). Die Zeugin schilderte aber auch, dass sie in der gleichen Woche mittags, kurz vor Schließung des Recyclinghofs noch einen Mann aus einem Loch im Zaun auf der Nordseite schlüpfen sehen hat.
Die Einbrüche erfolgen somit teilweise am helllichten Tage und sogar während des Betriebes.
Aktuell besitzen sehr viele Personen einen Schlüssel zum Recyclinghof. Dadurch kommt es  immer wieder vor, dass zwischen Samstagnachmittag und Dienstagmorgen Stoffe zum Recyclinghof gebracht werden, die nicht sachgerecht entsorgt werden.

5. Mögliche Maßnahmen:

• Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Einbrüche und Diebstahl zu unterbinden, wäre die Installation von Überwachungskameras, die während und außerhalb der Öffnungszeiten laufen, eine Maßnahme. Hierdurch kann die Hemmschwelle angehoben werden oder aber die Gewinnung von Beweisen für strafbare Handlungen ermöglicht werden.

• Zusätzlich wäre zur Abschreckung von Einbrechern die Installation eines Baustrahlers in Kombination mit einem Bewegungsmelder möglich.

• Um den Betrieb mit aktuell drei Mitarbeitern aufrechthalten zu können, ist die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters sinnvoll. Sobald ein Mitarbeiter im Urlaub ist und ein weiterer erkrankt, kommt es zu personellen Engpässen. Die Mitarbeiter können keine weiteren Dienste übernehmen, da sie anderweitige Verpflichtungen haben.

• Für die korrekte Entwässerung des Recyclinghofs und der Kompostieranlage werden im nächsten Jahr Baumaßnahmen in nicht unerheblicher Höhe notwendig werden. Das Landratsamt hat hierzu Auflagen gemacht, die schnellstmöglich erfüllt werden müssen. Im Zug der Baumaßnahmen wäre an die Erneuerung des Zaunes sowie die Errichtung eines Windfanges zu denken, um Verwehungen von Plastikmüll in die nähere Umgebung zu verhindern.

• Die Herausgabe von Schlüsseln für den Recyclinghof wird auf das notwendige Maß reduziert.

Diskussionsverlauf

Frau Fröhlingsdorf stellt dem Gremium den nachstehend aufgeführten Sachbericht vor:
„1. Sachstand

Während der ersten Monate der Corona-Pandemie wurden die Öffnungszeiten des Recyclinghofes reduziert. In dieser Zeit wurde der Einlass auf fünf Anlieferungen gleichzeitig beschränkt und durch eine Sicherheitsfirma kontrolliert. Durch die begrenzte Anzahl an Anlieferungen und gleichzeitig aber eine verstärkte Frequentierung des Recyclinghofes sowie der Kompostieranlage, kam es zeitweise zu längeren Wartezeiten.
Durch die Ausweiskontrollen konnten zahlreiche auswärtige Anlieferungen verhindert werden, was zu einer bis jetzt spürbaren Reduzierung der Anlieferungen geführt hat.
Seit Mitte Mai gelten für Recyclinghof und Kompostieranlage wieder die regulären Sommer-Öffnungszeiten.

2. Mitarbeiter

Aktuell sind drei Mitarbeiter pro Tag auf dem Recyclinghof beschäftigt (anstatt zwei), von denen einer den Einlass reguliert und kontrolliert. Einlass erhalten nur Vöhringer Bürger und Unternehmen oder Personen mit einer Berechtigung. Diese Berechtigung erhalten alle Personen, die nachweisen können, dass sie zum Beispiel ein Grundstück in Vöhringen besitzen oder aber ihre hilfsbedürftigen Eltern in Vöhringen leben, für die sie zum Recyclinghof fahren müssen.
Die zwei übrigen Mitarbeiter kontrollieren die Entsorgungen und kassieren und quittieren Gebühren. Es kommt sehr häufig zu Fehleinwürfen, sobald kein Mitarbeiter in der Nähe ist. Deshalb sind diese zwei Mitarbeiter auf jedem Fall erforderlich. Durch Fehleinwürfe können der Stadt Vöhringen bzw.  dem Landkreis hohe Kosten entstehen.

3. Aktueller Betrieb

Zurzeit werden zehn Anlieferungen gleichzeitig auf dem Wertstoffhof und der Kompostieranlage zugelassen. Dadurch hat sich die Wartezeit deutlich reduziert, häufig ist sogar kein Warten mehr notwendig. Mit dieser Anzahl an gleichzeitigen Anlieferungen ist es möglich, dass notwendige Abstände eingehalten werden.
Auch wenn sich insgesamt die Lage auf dem Recyclinghof wieder entspannt hat, kommt es aktuell, genauso wie auch schon vor der Corona-Pandemie, immer wieder zu Situationen, bei denen Mitarbeiter verbal angegangen oder gar bedroht werden; es gibt Situationen, in denen absichtlich auf sie zugefahren wird. Auslöser dafür sind beispielsweise die Überprüfung des Wohnortes, Zeichen für ein angemessenes Tempo oder aber auch Hinweise zur Abfallentsorgung, bzw. Annahmeverweigerung von bestimmten Gegenständen oder Mengen.

4. Einrüche/ Diebstähle

In den letzten Wochen gab es wieder mehrere Einbrüche und Entwendungen von Werkzeugen auf dem Recyclinghof. Solche Vorkommnisse gab es in der Vergangenheit immer wieder.
Für Einbrüche wird der Maschendrahtzaun, von der Straße aus nicht einsehbar, aufgeschnitten und/oder hochgedrückt. Die Mitarbeiter des Bauhofes reparieren den Zaun nach solchen Vorfällen immer wieder.

Eine namentlich bekannte Mitbürgerin geht regelmäßig beim Recyclinghof spazieren und schilderte, dass sie in den letzten Wochen wieder häufig verdächtige Einbruchssituationen erlebt hat. Kürzlich konnte an einem Sonntagnachmittag dadurch ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt und von der Polizei festgenommen werden (Pressemeldung). Die Zeugin schilderte aber auch, dass sie in der gleichen Woche mittags, kurz vor Schließung des Recyclinghofs noch einen Mann aus einem Loch im Zaun auf der Nordseite schlüpfen sehen hat.
Die Einbrüche erfolgen somit teilweise am helllichten Tage und sogar während des Betriebes.
Aktuell besitzen sehr viele Personen einen Schlüssel zum Recyclinghof. Dadurch kommt es  immer wieder vor, dass zwischen Samstagnachmittag und Dienstagmorgen Stoffe zum Recyclinghof gebracht werden, die nicht sachgerecht entsorgt werden.

5. Mögliche Maßnahmen:

• Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Einbrüche und Diebstahl zu unterbinden, wäre die Installation von Überwachungskameras, die während und außerhalb der Öffnungszeiten laufen, eine Maßnahme. Hierdurch kann die Hemmschwelle angehoben werden oder aber die Gewinnung von Beweisen für strafbare Handlungen ermöglicht werden.

• Zusätzlich wäre zur Abschreckung von Einbrechern die Installation eines Baustrahlers in Kombination mit einem Bewegungsmelder möglich.

• Um den Betrieb mit aktuell drei Mitarbeitern aufrechthalten zu können, ist die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters sinnvoll. Sobald ein Mitarbeiter im Urlaub ist und ein weiterer erkrankt, kommt es zu personellen Engpässen. Die Mitarbeiter können keine weiteren Dienste übernehmen, da sie anderweitige Verpflichtungen haben.

• Für die korrekte Entwässerung des Recyclinghofs und der Kompostieranlage werden im nächsten Jahr Baumaßnahmen in nicht unerheblicher Höhe notwendig werden. Das Landratsamt hat hierzu Auflagen gemacht, die schnellstmöglich erfüllt werden müssen. Im Zug der Baumaßnahmen wäre an die Erneuerung des Zaunes sowie die Errichtung eines Windfanges zu denken, um Verwehungen von Plastikmüll in die nähere Umgebung zu verhindern.

• Die Herausgabe von Schlüsseln für den Recyclinghof wird auf das notwendige Maß reduziert.“

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich an der Stelle ausdrücklich bei allen Mitarbeitern des Wertstoffhofes und der Verwaltung, die während der krisenbedingten Situation erhebliches geleistet haben.
Die Recyclinghof konnte mit Einschränkungen nahezu durchgehend geöffnet und in Betrieb bleiben.

Herr Gutter bedankt sich als Antragsteller dieses Tagesordnungspunktes für die umfassende Ausarbeitung und die Bewältigung in dieser belastenden Situation. Die Ausarbeitung soll jedoch um eine Aufstellung, getrennt nach Stoffen welche Geld einbringen, bzw. Kosten verursachen, ergänzt werden.
Weiterhin wäre der Rückgang der Fremdanlieferungen aufgrund der durchgeführten Kontrollen interessant zu erfahren.
Des Weiteren könne es nicht sein, dass Mitarbeiter in Ausübung Ihrer Beschäftigung körperlich oder verbal angegangen würden. Dies müsse unterbunden werden.

Herr Bürgermeister Neher bestätigt, dass derartiges Missverhalten nicht gebilligt wird und strafrechtliche Konsequenzen seitens der Stadt Vöhringen unterstützt werden.

Als Maßnahmen gegen Diebstähle soll zeitnah die Schließanlage ausgetauscht werden.
Hierzu wird von einem Gremiumsmitglied die Anschaffung einer elektronischen Schließanlage aufgrund der Thematik der vielen ausgegebenen Schlüssel für den Wertstoffhof empfohlen.

Nach kontroverser Diskussion im Gremium wird im Hinblick auf die Einführung der gelben Tonne zum 1.1.2021, eine Personalaufstockung derzeit nicht befürwortet. Ggfs. könne durch Personalumschichtung oder Hinzuziehung von temporärem Ergänzungspersonal, diesem Engpass bis Ende des Jahres begegnet werden. Ein Gremiumsmitglied regt an die Möglichkeit zu prüfen, den während der Corona-Krise eingesetzten und stärker belasteten Mitarbeitern eine Prämie zukommen zu lassen, um Ihren Einsatz zu honorieren.

Ein weiterer Vorschlag aus dem Gremium beinhaltet zu eruieren, ob nicht eine Trennung nach Metallen eingeführt werden könne, um einen höheren Altmetallpreis erzielen zu können als für Mischschrott, wie dies aktuell der Fall ist.


Im Übrigen nimmt das Gremium die Sachdarstellung zur Kenntnis.

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4. Geschäftsordnung für die Wahlperiode des Stadtrates 2020 bis 2026 Änderung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 7.5.2020 beschlossene Geschäftsordnung für die Wahlperiode des Stadtrates Vöhringen 2020 bis 2026 wurde zusammen mit der Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übersandt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat nach erfolgter Durchsicht darum gebeten, folgende Punkte in der Geschäftsordnung anzupassen:

  • Zu § 13 Nr. 1.5 weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin, dass dort dem 1. Bürgermeister die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung oder Ruhestandsversetzung von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A9 bzw. bei Angestellten bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD übertragen wurde. Durch das Gesetz zur Anpassung des neuen Dienstrechts in Bayern vom 20.12.2011 wurde die Verteilung der Personalbefugnisse neu geregelt. Danach hat der 1. Bürgermeister eine originäre Entscheidungskompetenz für die Beamten der Gemeinde bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 und für gemeindliche Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD. Ab der Besoldungsgruppe A9 bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD liegt die Zuständigkeit beim Stadtrat bzw. einem beschließenden Ausschuss. Diese Abgrenzung ist zwingend und kann durch die Geschäftsordnung nicht geändert werden (vgl. Art. 43 GO). Insoweit ist eine Änderung in § 13 Nr. 1.5 sowie in § 9 Nr. 1.1.3 erforderlich.

  • In § 22 Abs. 1 wird die Möglichkeit eines elektronischen Schriftverkehrs ergänzt.

  • In § 25 Abs. 2 wird das Wort „Verwaltung“ durch die Bezeichnung „1. Bürgermeister“ ersetzt.

  • Zu § 35 Abs. 2 weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin, dass sich das Recht auf Abschriften grundsätzlich nur auf solche Beschlüsse beschränkt, die in öffentlicher Sitzung gefasst worden sind. Eine Abschrift der Beschlüsse darf auch erteilt werden, wenn bei einem in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss die Gründe für die Geheimhaltung nach Art. 52 Abs. 3 GO weggefallen sind. Es ist daher unzulässig, den Stadträten Abschriften von nichtöffentlichen Sitzungen zu überlassen.

Künftig wird deshalb so verfahren, dass die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen in der darauffolgenden Stadtratssitzung im Umlaufverfahren zur Kenntnis gegeben und anschließend wieder eingesammelt werden. Die Genehmigung erfolgt, wie bisher, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Die vorstehend genannten Änderungen wurden in die Geschäftsordnung eingearbeitet – siehe rote Markierungen –, die somit der erneuten Beschlussfassung durch den Stadtrat bedarf.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die modifizierte Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert, die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 7.5.2020 beschlossene Geschäftsordnung für die Wahlperiode des Stadtrates Vöhringen 2020 bis 2026 wurde zusammen mit der Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übersandt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat nach erfolgter Durchsicht darum gebeten, folgende Punkte in der Geschäftsordnung anzupassen:

  • „Zu § 13 Nr. 1.5 weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin, dass dort dem 1. Bürgermeister die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung oder Ruhestandsversetzung von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A9 bzw. bei Angestellten bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD übertragen wurde. Durch das Gesetz zur Anpassung des neuen Dienstrechts in Bayern vom 20.12.2011 wurde die Verteilung der Personalbefugnisse neu geregelt. Danach hat der 1. Bürgermeister eine originäre Entscheidungskompetenz für die Beamten der Gemeinde bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 und für gemeindliche Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD. Ab der Besoldungsgruppe A9 bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD liegt die Zuständigkeit beim Stadtrat bzw. einem beschließenden Ausschuss. Diese Abgrenzung ist zwingend und kann durch die Geschäftsordnung nicht geändert werden (vgl. Art. 43 GO). Insoweit ist eine Änderung in § 13 Nr. 1.5 sowie in § 9 Nr. 1.1.3 erforderlich.

  • In § 22 Abs. 1 wird die Möglichkeit eines elektronischen Schriftverkehrs ergänzt.

  • In § 25 Abs. 2 wird das Wort „Verwaltung“ durch die Bezeichnung „1. Bürgermeister“ ersetzt.

  • Zu § 35 Abs. 2 weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin, dass sich das Recht auf Abschriften grundsätzlich nur auf solche Beschlüsse beschränkt, die in öffentlicher Sitzung gefasst worden sind. Eine Abschrift der Beschlüsse darf auch erteilt werden, wenn bei einem in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss die Gründe für die Geheimhaltung nach Art. 52 Abs. 3 GO weggefallen sind. Es ist daher unzulässig, den Stadträten Abschriften von nichtöffentlichen Sitzungen zu überlassen.

Künftig wird deshalb so verfahren, dass die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen in der darauffolgenden Stadtratssitzung im Umlaufverfahren zur Kenntnis gegeben und anschließend wieder eingesammelt werden. Die Genehmigung erfolgt, wie bisher, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Herr Herzog führt aus, dass die Änderung zu § 13 Nr. 1.5 aufgrund einer gesetzlichen Regelung vorgenommen werden müsse und kein Spielraum bestehe, davon abzuweichen.
Weiterhin seien die Änderungen in den §§ 22 Abs. 1 und 25 Abs. 2 rein redaktioneller Natur.

Einschneidender für den Stadtrat sei die rechtliche Vorgabe, dass Abschriften bzw. Niederschriften aus nichtöffentlicher Sitzung den Stadträten nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, was die Änderung in § 35 Abs. 2 als Konsequenz ausführt.

Das Gremium ist der Auffassung sich vor Genehmigung einer Niederschrift auch ausreichend damit befassen können zu müssen und sieht sich in dieser Möglichkeit stark eingeschränkt.
Ebenfalls davon betroffen wird künftig die Herausgabe des Stellenplans aus datenschutzrechtlichen Belangen sein.

Als Kompromissvorschlag führt Herr Bürgermeister Neher aus, dass der Stellenplan auch in einer  Klausurtagung vorberaten werden könne.

Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, für künftige Stellenvorberatungen alternativ den Stellenplan ohne persönliche Daten auszuarbeiten, welcher dann zur Verfügung gestellt werden könne.

Nach abschließender Beratung und Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die modifizierte Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö 6
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6.1. Unterhaltung der Litfaßsäulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen der Litfaßsäulen im Stadtgebiet, bzw. wer diese pflege. Die mehrfache und sich bereits teilweise ablösende Beklebung gebe kein positives Stadtbild ab.

Antwort:
Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass sich die Litfaßsäulen in Privateigentum befinden. Die Stadtverwaltung werde jedoch einen Hinweis an die Eigentümer geben.

Datenstand vom 30.06.2020 12:26 Uhr