Datum: 09.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:59 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Bauort: „Adalbert-Stifter-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)
1.2 Neubau eines Carports; Bauort: "Industriestraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 744)
1.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Vorplatzüberdachung; Bauort: "Silcherstraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 146/4)
1.4 Dachgaupeneinbau; Bauort: "Beim Kreuz 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 1143/21)
1.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 21a" in Illerberg (Flur-Nr. 82)
1.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Nebelhornring 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 958/149)
1.7 Abbruch Nebengebäude und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Waldseestraße 27a" in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)
1.8 Abbruch Dachgaube, Neubau von vier Flachdachgauben und 4 PKW-Stellplätzen sowie Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zum Zweifamilienhaus; Bauort: "Waldseestraße 27" in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)
1.9 Antrag auf Isolierte Befreiung; Errichtung einer Garage; Bauort: "Flößerweg 5" in Illerzell (Flur-Nr. 19/5)
2 Umsetzung des Förderprogramms gemäß 7074-F Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23. Mai 2018, Az. 75-O 1903-7/9; Auftragsvergabe
3 Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen 1) Informationen über das Masterplanverfahren des Bundes 2) Informationen über das Förderverfahren „GigaBit-Ausbau“ des Freistaates Bayern
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung
5 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Fördermöglichkeit der neuen Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung
7 Querung der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) im Bereich der Einmündungen der Mittelstraße und der Richard-Wagner-Straße; eventuelle Einrichtung einer Querungshilfe; Vorberatung
8 Abwasserbeseitigung; Kanalsanierung 2020/2021 mit Robotertechnik, Vöhringen; Hauptleitung und Grundstücksanschlussleitungen; Auftragsvergabe
9 Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung vorgezogen; vor TOP 5 behandelt
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen
11.1 Bruch des Mühlbachbettes im Bereich der Baustelle der VR-Bank an der Memminger Straße; Anfrage von Herrn Thalhofer
11.2 Brunnenfassung der Wasserversorgung Vöhringen; Verunreinigungsgefahr durch Pferde; Anfrage von Herrn Thalhofer
11.3 Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bereich Sandbergweg/Obere Hauptstraße; Wiederanbringung eines Verkehrsspiegels; Anfrage von Herrn Wedemeyer

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 1
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1.1. Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Bauort: „Adalbert-Stifter-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt kurz in die Thematik ein und erläutert dabei u. a., dass der Bauantrag Ende April bei der Stadt Vöhringen eingegangen sei, allerdings noch entscheidungserhebliche Unterlagen gefehlt haben und deswegen vor einer Behandlung im Gremium beispielsweise noch Befreiungsanträge nachgefordert werden mussten.

Der heute zur Entscheidung anstehende Bauantrag stelle aus rechtlicher Sicht einen eigenständigen Antrag dar, auch wenn es zum Neubau einer Moschee eine positiv verbeschiedene Bauvoranfrage aus dem Jahr 2015 gebe.

Das Baugesuch wurde vor der heutigen Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden und den weiteren Bürgermeistern vorbesprochen.

Nachdem die angeforderten Unterlagen gerade noch rechtzeitig vor der Sitzung eingegangen sind, konnte nun kurzfristig der Bauantrag noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen werden.

Dies war aufgrund der anstehenden Sommerpause sowie der im Gesetz normierten zweimonatigen Einvernehmensfiktion auch geboten.

Im Anschluss an die ausführliche Vorstellung des Bauantrages vertreten die sich äußernden Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses einhellig die Ansicht, dass die Religionsfreiheit und –ausübung selbstverständlich geachtet werde.

Die beantragte Moschee mit der Vielzahl an weiteren, sehr großzügigen Räumlichkeiten werde aber als für den örtlichen Bedarf deutlich überdimensioniert angesehen.

Ein regionales oder aber sogar überregionales Angebot sei auch deswegen abzulehnen, weil die Zahl der Stellplätze für eine diesbezügliche Nutzung faktisch nicht annähernd ausreichen dürfte.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die Errichtung einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen in der Form des am 20. April 2020 eingereichten Bauantrages samt nachgereichten Unterlagen kann nicht erteilt werden, § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

Eine Zulassung der im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ grundsätzlich vorgesehenen Ausnahme (a usnahmsweise zulässig sind die in § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgeführten Nutzungen, damit gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) wäre nach Ansicht der Stadt Vöhringen zwar grundsätzlich möglich, § 31 Abs. 1 BauGB. Nach § 1 Abs. 5 und Abs. 10 BauNVO muss bei derart vorgesehenen Ausnahmen jeweils die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleiben.

Die Zulassung der Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen in Form des am 20. April 2020 eingereichten Bauantrages samt nachgereichter Unterlagen überschreitet jedoch das im Rahmen der Ausnahme mögliche Maß deutlich und würde der Zweckbestimmung des Baugebietes widersprechen und diese umkehren. Aufgrund der Kleinräumigkeit des verbleibenden Umgriffs um das Baugrundstück hätte dies zur Folge, dass die nichtgewerbegebietstypische Nutzung durch dieses Vorhaben einen Umfang einnehmen würde, der dem Gebietscharakter eines Gewerbegebietes nicht mehr entspricht und damit den Ausnahmecharakter von ausnahmsweisen zulässigen Nutzungen geradezu umkehren würde. Dies ist insbesondere durch den nun zusätzlich beantragten Bau eines Konferenzraumes im 2. OG im Bereich der Vereinsräume indiziert.

Die Zulassung der beantragten Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen in Form des am 20. April 2020 eingereichten Bauantrages samt nachgereichten Unterlagen widerspricht nicht zuletzt aufgrund der Massivität der nichtgewerbegebietstypischen Nutzung der Eigenart der kleinteiligen gewerblichen Nutzung und der zurückhaltenden Bauvolumina in der direkten Nachbarschaft.

Dabei ist insbesondere das Ausmaß der Vereins- und Konferenzräume bei objektiver Betrachtungsweise darauf ausgelegt und auch geeignet, dort Versammlungen und Feiern in einem Umfang durchzuführen, der den örtlichen Bedarf der islamischen Gemeinde bei weitem übersteigt. Nach eigenen Angaben beträgt die Anzahl der örtlichen Vereinsmitglieder ca. 300 Personen einschließlich Familienangehörigen. Eine Nutzung nur durch den örtlichen Verein für einige wenige zentrale Veranstaltungen im Jahr ist darüber hinaus nicht plausibel dargelegt. Sofern dort ergänzend Familienfeiern vorgesehen sind, so ist dieser Zweck im Gewerbegebiet nicht zulässig; im Übrigen dürfte dann die angegebene Stellplatzzahl deutlich zu gering bemessen sein.

Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Nachbargrundstücken und Nachbarnutzungen wäre durch das Vorhaben in seiner Ausprägung vom 20. April 2020 samt nachgereichten Unterlagen deshalb verletzt.

Eine Entscheidung über die im Rahmen des Bauantrages vom 20. April 2020 eingereichten bzw. nachgereichten Befreiungsanträge von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ ist nach Ansicht der Stadt Vöhringen entbehrlich, weil dem Bauvorhaben in der Ausprägung und Ausformung des Bauantrages vom 20. April 2020 bereits die erforderliche Ausnahme im Hinblick auf die angestrebte Nutzung nicht zugestanden werden kann, § 31 Abs. 2 BauGB.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Neubau eines Carports; Bauort: "Industriestraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 744)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Vorplatzüberdachung; Bauort: "Silcherstraße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 146/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem grundsätzlich keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Aufgrund des dargestellten erheblichen Versiegelungsgrads des Bauvorhabens sollte allerdings das Flachdach der Doppelgarage begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Dachgaupeneinbau; Bauort: "Beim Kreuz 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 1143/21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 21a" in Illerberg (Flur-Nr. 82)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Einfamilienhaus wird erteilt.

Die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens erfolgt aufgrund der verbindlichen Erklärung der Grundstückseigentümerin sowie der Bauantragsteller vom 22.12.2019, dass über das jetzt beabsichtigte Bauvorhaben hinaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 82 der Gemarkung Illerberg keine weitere Bebauung mehr geplant ist und dass die naturnahe Bepflanzung mit Wiese weiterhin erhalten bleiben soll.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Nebelhornring 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 958/149)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Abbruch Nebengebäude und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: "Waldseestraße 27a" in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Abbruch Dachgaube, Neubau von vier Flachdachgauben und 4 PKW-Stellplätzen sowie Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zum Zweifamilienhaus; Bauort: "Waldseestraße 27" in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Isolierte Befreiung; Errichtung einer Garage; Bauort: "Flößerweg 5" in Illerzell (Flur-Nr. 19/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich des Schiffahrtsweges und westlich des Illerkanals“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Umsetzung des Förderprogramms gemäß 7074-F Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23. Mai 2018, Az. 75-O 1903-7/9; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat bereits Ende letzten Jahres den Einstieg in das im Betreff genannte Förderprogramm zur Erschließung städtischer Schulen und des Rathauses mit Glasfaseranschlüssen vollzogen.

Mit der Begleitung der Stadt Vöhringen durch dieses umfangreiche Verfahren wurde – wie bereits beim ersten Förderverfahren zur Verbesserung der Internetinfrastruktur in Vöhringen – die Breitbandberatung Bayern GmbH, Neumarkt i.d.OPf. beauftragt.

In der unmittelbaren Vergangenheit wurden nun die Ausschreibung der Leistungen sowie das Angebotsverfahren durchgeführt.

Insgesamt wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei mögliche Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert – die T-Systems -International Gmbh, München, die LEW TelNet GmbH, Neusäß und die Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring.

Welche Bieter zu welchem Anschluss ein Angebot abgegeben haben, ist nachstehend dargestellt.

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote durch die Breitbandberatung Bayern GmbH ergibt sich folgendes Bild:

.1        Vöhringen – Rathaus

       eingegangene Angebote: 2 (T-Systems I. GmbH und LEW Telnet GmbH)

       günstigster Bieter: T-Systems –International GmbH
       Herstellungskosten:                26.493,55 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                5.298,71 €

       (monatliche Kosten ca. 323,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                11.636,00 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)

       Trassenverlauf:

       weiterer Bieter: LEW Telnet GmbH
       Herstellungskosten:                26.588,17 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                5.317,63 €

       (monatliche Kosten ca. 723,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                26.016,97 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)



.2        Vöhringen – Grundschule Nord

       eingegangene Angebote: 1 (T-Systems I. GmbH)

       günstigster Bieter: T-Systems –International GmbH
       Herstellungskosten:                46.006,02 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                9.201,20 €

       (monatliche Kosten ca. 323,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                11.636,00 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)


       Trassenverlauf:



.3        Vöhringen – Schule Illerberg

       eingegangene Angebote: 1

       günstigster Bieter: T-Systems –International GmbH
       Herstellungskosten:                41.241,22 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                8.248,24 €

       (monatliche Kosten ca. 323,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                11.636,00 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)


       Trassenverlauf:


.4        Vöhringen – Grund- und Mittelschule Süd (UWS)

       eingegangene Angebote: 2 (T-Systems I. GmbH und LEW Telnet GmbH)

       günstigster Bieter: T-Systems –International GmbH
       Herstellungskosten:                29.311,87 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                5.862,37 €

       (monatliche Kosten ca. 323,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                11.636,00 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)


       Trassenverlauf:


       weiterer Bieter: LEW TelNet GmbH
       Herstellungskosten:                39.170,04 €
       Fördersatz Herstellungskosten:                80,00 %

       Anteil Stadt Vöhringen (Herstellungskosten):                7.834,01 €

       (monatliche Kosten ca. 723,-- € bei Laufzeit 36 Monate):                26.016,97 €
       (nicht Gegenstand der Förderung jedoch Bewertungskriterium
       innerhalb der Ausschreibung)




Da sämtliche oben dargestellten günstigsten Angebote unter der in der Ausschreibung benannten Obergrenze von je 62.500 EUR brutto liegen, wäre es nicht möglich den Auftrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vergeben.

Empfehlung

.1        Vöhringen – Rathaus
Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 27.04.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 26.493,00 € werden im Haushalt für das Jahr 2021 bereitgestellt.


.2        Vöhringen – Grundschule Nord
Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 27. April 2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 46.006,- € sind unter der Haushaltsstelle 21120.9602 bereitgestellt.


.3        Vöhringen – Schule Illerberg
Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 12. Mai 2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 41.241,- € sind unter der Haushaltsstelle 21130.9602 bereitgestellt.


.4        Vöhringen – Grund- und Mittelschule Süd (UWS)
Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 29.04.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 29.311,00 € sind unter der Haushaltsstelle 21110.9602 (Grundschule) bzw. 21300.9602 (Mittelschule) bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH, der sodann kurz die Thematik und die anstehende Auftragsvergabe erläutert.

Beschluss

„.1        Vöhringen – Rathaus

Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 27.04.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 26.493,00 € werden im Haushalt für das Jahr 2021 bereitgestellt.


.2        Vöhringen – Grundschule Nord

Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 27. April 2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 46.006,- € sind unter der Haushaltsstelle 21120.9602 bereitgestellt.


.3        Vöhringen – Schule Illerberg

Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 12. Mai 2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 41.241,- € sind unter der Haushaltsstelle 21130.9602 bereitgestellt.


.4        Vöhringen – Grund- und Mittelschule Süd (UWS)

Der Auftrag für die Herstellung des Glasfaseranschlusses für das o.g. Gebäude wird an die Firma T-Systems – International GmbH, München, zu den Bedingungen des Angebots vom 29.04.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 29.311,00 € sind unter der Haushaltsstelle 21110.9602 (Grundschule) bzw. 21300.9602 (Mittelschule) bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen 1) Informationen über das Masterplanverfahren des Bundes 2) Informationen über das Förderverfahren „GigaBit-Ausbau“ des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Oktober 2018 konnte die Stadt Vöhringen das erste Förderverfahren zum Breitbandausbau, das der Freistaat Bayern aufgelegt hatte und die damit verbundenen infrastrukturellen Baumaßnahmen zum Abschluss bringen.

Seither besteht in der Stadt Vöhringen fast flächendeckend eine Mindestversorgung mit 30 MBit/s im Download.
Beschwerden über zu geringe Bandbreiten, wie sie in den Jahren zuvor immer wieder an die Stadt Vöhringen herangetragen worden waren, sind seither nicht mehr laut geworden.

Der Bund und der Freistaat Bayern haben nun weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen, die ihre digitale Infrastruktur weiter ausbauen und verbessern möchten, aufgelegt.

Zu diesen neuen Fördermöglichkeiten stellt die Breitbandberatung Bayern GmbH, die uns auch schon während des ersten Förderverfahrens begleitet hat und uns derzeit durch das laufende Förderverfahren „Glasfaseranschlüsse für Schulen und Rathäuser“ führt, die Verfahrensweisen und sonstige nähere Einzelheiten vor.

Ziel dieser Vorabinformationen ist, die Mitglieder des Gremiums über die neuen Möglichkeiten zu informieren und deren Meinung über eine Teilnahme der Stadt Vöhringen, so sie sich letztlich in den einzelnen Verfahrensschritten als möglich erweist, zu erfahren.

Empfehlung

Information und Beratung

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher stellt eingangs dar, dass die Stadt Vöhringen nahezu flächendeckend mit 30 MBit/s versorgt und insofern gut aufgestellt sei, was sich auch daran zeige, dass es gegenwärtig keine Beschwerden mehr über ein nicht leistungsfähiges Internet gebe.
Allerdings, so Bürgermeister Neher weiter, bedeute gerade in diesem Bereich ein S tehenbleiben bereits de facto einen Rückschritt, weswegen er eine weitere Optimierung der Breitbandversorgung für grundsätzlich sinnvoll erachte.

Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH informiert anhand einer Powerpointpräsentation ausführlich über das derzeit mögliche Masterplanverfahren und das aktuelle Förderverfahren „GigaBit-Ausbau“ sowie über die momentan erhebliche staatliche Unterstützung in diesem Bereich.

Nachdem die Gremiumsmitglieder davon überzeugt sind, dass der Glasfasertechnik auch mittelfristig die Zukunft gehören wird, begrüßen sie die Initiative der Stadtverwaltung und favorisieren zunächst eine Markterkundung mit anschließender Erarbeitung eines Masterplanes für die Stadt Vöhringen.

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ dient der Schaffung von dringend benötigten Wohnflächen am nordwestlichen Rand der Stadt Vöhringen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,9 ha und liegt im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße.

Das gesamte Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und umfasst bis auf die Reiherstraße an seiner Südgrenze keine bestehenden Versiegelungen bzw. Überbauungen.

Für den Bereich liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor, welches auch die westlich des Geltungsbereiches gelegenen Flächen bis zur Illerzeller Straße einbezieht.
Entsprechend erfolgt die Haupterschließung über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur Illerzeller Straße insbesondere zur Entlastung der südlich gelegenen Reiherstraße.
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbaugebiet Kranichstraße Ost“ eine verdichtete Bauweise nördlich der Haupterschließungsstraße vor.
Ziel ist es, durch die kräftigen Baukörper den entstehenden Stadtrand als „bauliche Kante“ zu betonen und den Lückenschluss zu den großvolumigen Baukörpern der gewerblichen Nutzungen im Osten und Westen des Plangebietes zu schaffen.
Südlich der neuen „Kranichstraße“ sind dagegen Einzel- Ketten- und Reihenhäuser mit flächensparenden Grundstückszuschnitten vorgesehen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des nordwestlichen Stadtrandes geschaffen.

Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Vorentwurf in der Fassung vom 23.07.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Beltinger sowie Herrn Wandinger von LARS Consult.

Während Frau Beltinger insbesondere das städtebauliche Gesamtkonzept vorstellt, erläutert Herr Wandinger anschließend den ausgearbeiteten Bebauungsplanvorentwurf „Wohngebiet Kranichstraße Ost“.

In der sich anschließenden Diskussion zeigt sich, dass sowohl die Gesamtplanung für den Bereich von Falkenstraße bis Illerzeller Straße als auch der Bebauungsplanvorentwurf für den Bereich Kranichstraße Ost sehr positiv gesehen wird.

Die angedachte unterschiedliche Bebaubarkeit mit klassischen Einfamilienhäusern und verdichteten Wohnformen mit Doppel-, Ketten-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern kommt auch deshalb gut an, weil damit auch dem Gebot des Flächensparens entsprochen werden kann.
Die vorgesehene großzügige Begrünung im öffentlichen Bereich kann ebenfalls gefallen.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Fördermöglichkeit der neuen Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist seit dem Jahr 2019 wieder Mitglied im bayerischen Städtebauförderungsprogramm.

Das seit 1974 bestehende landeseigene Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist das Haushaltsgesetz.

Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau-, Aktive-Zentren-, städtebauliche Denkmalsschutz- und interkommunale Maßnahmen) gefördert werden. Es ist damit das vielseitigste Städtebauförderungsprogramm. Eine Besonderheit besteht darin, dass hier - auch ohne Festlegung eines Fördergebiets - vor allem in kleineren Kommunen im ländlichen Raum mit einem überschaubaren Erneuerungsbedarf punktuelle städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden, mit denen bereits wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden können. Das Bayerische Programm erfüllt insofern eine wichtige Grundfunktion, weil dort vorausschauend städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereitet werden, um sie dann in den immer programmatischer und anspruchsvoller ausgerichteten Bundes- und EU-Programmen durchführen zu können.

Eine derzeit aktuell anstehende städtebauliche Maßnahme der Stadt Vöhringen ist die Entwicklung der neuen „Rathaus-Mitte“.

Für die Schaffung einer neuen kulturellen Mitte in Vöhringen soll die Kreisstraße in Richtung Illerrieden von der Vöhlinstraße kommend verlegt werden. Dadurch entstehen großzügige Flächen im Bereich des Rathauses und des Kulturzentrums, welche für die Schaffung eines neuen innerstädtischen Bereiches genutzt werden können. Angedacht ist hier die Ansiedlung eines oder mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Schaffung einer Art belebten kulturellen Mitte.

Die Maßnahme wäre grundsätzlich im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms förderfähig.

Bei verschiedenen Vorgesprächen mit Vertretern der Regierung von Schwaben würde eine Förderfähigkeit die folgende Vorgehensweise voraussetzen;

  •  Es muss zwingend vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden. Nur so können die resultierenden Ergebnisse in das Bebauungsplanverfahren einfließen.

Konkret heißt dies, die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wäre Schritt eins der angedachten Umsetzung der neuen „Rathaus-Mitte“. Hierfür würde die Stadt Vöhringen ein Planungsbüro mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragen. Im Anschluss werden die Vorstellungen der Stadt aber auch der Öffentlichkeit zusammengetragen und als eine Art Kriterienkatalog als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb vorausgesetzt.

  • Erst im Anschluss erfolgt dann der eigentliche Planungswettbewerb, bei welchem sich verschiedene regionale und überregionale Planungsbüros beteiligen können.

  • Ein Gremium aus Vertretern des Stadtrates sowie einer anerkannten Fachjury ermitteln dann einen Wettbewerbssieger.

Die Dauer für die Durchführung des Wettbewerbs wird derzeit mit einem Zeitraum von 12 - 18 Monaten geschätzt.

Förderfähig wären jedoch nur die öffentlichen Außenanlagen, Gehwegflächen und evtl. der Neubau des öffentlichen Gebäudes. Die Förderhöhe würde ca. 40 - 50 % der förderfähigen Kosten betragen.

Grundsätzlich ist die Umsetzung eines städtebaulichen Wettbewerbs aus gestalterischer Sicht für eine Größe dieser Maßnahme sicher sinnvoll.

In diesem konkreten Fall sind wir allerdings der Meinung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat bei den verschiedensten Klausurtagungen aber auch bei ausreichenden Besprechungen mit dem Investor eine für die Stadt Vöhringen durchaus attraktive Planungsvariante bereits erarbeitet zu haben.

Natürlich muss diese in den kommenden Wochen und Monaten noch erheblich weiterentwickelt werden. Ziel soll es sein, eine für die Stadt Vöhringen belebte, gestalterisch hochwertige kulturelle und kommunale Mitte zu schaffen.  

Im Interesse der Stadt Vöhringen aber auch des Investors Pro Concept, dieses Ziel auch zeitnah anstreben zu können empfehlen wir deshalb, auf einen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten.  

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"; Aufstellungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat sowie die Stadtverwaltung der Stadt Vöhringen haben seit vielen Jahren das gemeinsame Ziel, das zwischenzeitlich mit „Neue Rathaus-Mitte“ betitelte Areal einer hochwertigen Nutzung und einer attraktiven städtebaulichen Gestaltung zuzuführen.

Die Kreisstraße NU 14 soll dabei so verlegt werden, dass die Marienkirche künftig nicht mehr durch die Kreisstraße insbesondere von „Kultur und Kommune“ getrennt ist.

In den Juni-Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Stadtrates wurden die derzeitigen Planungsüberlegungen im Einzelnen vorgestellt und erläutert.

Vor der Sommerpause der Gremien sollen die Planungen anhand von Modellen noch der breiten Öffentlichkeit durch eine Ausstellung im „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zugänglich gemacht werden.

Die Gespräche mit den potentiellen Investoren sind zwischenzeitlich so weit gediehen, dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ möglich und sinnvoll erscheint.

Nach der formalen Beschlussfassung über die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens soll dann spätestens mit geeigneten Planungsbüros Kontakt aufgenommen werden, um anschließend den Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten.

Seitens der Stadtverwaltung wird angestrebt, den Bebauungsplanvorentwurf den Gremien in den Oktobersitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Querung der Rue-de-Vizille (Kreisstraße NU 14) im Bereich der Einmündungen der Mittelstraße und der Richard-Wagner-Straße; eventuelle Einrichtung einer Querungshilfe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde seitens einiger Mitglieder des Stadtrates der Stadt Vöhringen wiederholt der Wunsch geäußert, aufgrund der gesehenen Gefahrenlage bei der Überquerung der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich der Einmündung der Mittelstraße, eine sog. Querungshilfe in Form einer „Insel inmitten der Fahrbahn“ anzubringen.

Dieses Vorhaben scheiterte bislang zunächst am Widerstand des Staatlichen Bauamtes Krumbach, das wiederholt auf die vorhandene sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Bahnbrücke, die lediglich rund 180 m entfernt ist, hingewiesen hat.

Aufgrund des wiederholt und auch aktuell vorgetragenen Wunsches einer Querungshilfe fand am 12. Mai diesen Jahres mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach ein Ortstermin statt, bei dem die Fragestellungen nochmals erörtert wurden.

Folgende Standorte wurden untersucht:
Einmündung Richard-Wagner-Straße und Einmündung Mittelstraße

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Staatliche Bauamt nur einer Lösung zustimmen kann, die die geltenden Richtlinien und Normen für Kreisstraßen im Bereich Fahrbahnbreiten, Breiten und Ausdehnung der Querungshilfe, Verschwenkung der Fahrbahn usw., einhält.

Im Einmündungsbereich der Richard-Wagner-Straße können diese Kriterien nicht eingehalten werden. Hier fehlt es an der nötigen Fläche, welche für eine Ausdehnung der Straße erforderlich ist.

Die Einhaltung dieser Vorgaben können im Einmündungsbereich der Mittelstraße umgesetzt werden. Diese hätte eine teilweise Verlegung der an der Südseite der Rue-de-Vizille bestehenden Lärmschutzwand zur Folge. Die dafür nötigen Grundstücksflächen stehen zur Verfügung.

Nach einer von unserer technischen Abteilung in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt vorgenommenen Grobschätzung der Kosten für die gesamte Maßnahme (Verschwenkung der Fahrbahn in der geforderten Ausdehnung, Einbau einer Querungshilfe, Verlegung der Lärmschutzwand, Anpassen der bestehenden Geh- und Radwege usw.) würden sich diese auf ca. 330.000,- € belaufen. Mögliche Abweichungen genauer zu beziffern ist derzeit nicht möglich, da hier viele Faktoren (z.B. Marktlage im nächsten Jahr) eine Rolle spielen.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher stellt einleitend fest, dass die Sitzungsvorlage aufgrund der jüngsten Gespräche und Bewegungen zu diesem Thema überholt sei.

Aufgrund seiner Aktivitäten habe er zwischenzeitlich seitens des Landratsamtes Neu-Ulm die Zusage, dass nach den Sommerferien für einen Zeitraum von acht Wochen sowohl im Bereich der Richard-Wagner-Straße als auch an der Mittelstraße Bedarfsampeln aufgestellt werden sollen.

Zu dieser Zeit solle dann auch eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um repräsentative Zahlen zu den Querungen zu erhalten.

Bürgermeister Neher hält diese vorgesehene Vorgehensweise für sehr positiv, weswegen aus seiner Sicht diese Thematik heute nicht erörtert werden müsste.

Ungeachtet dessen entwickelt sich eine Aussprache in der u. a. angesprochen wird, dass es jedenfalls aus heutiger Sicht bedauerlich und unverständlich ist, dass die Rue de Vizille ohne geschwindigkeitsmindernde Maßnahme am Ortseingang gebaut worden ist, dass bezweifelt wird, dass eine Querungshilfe zwingend eine sehr kostenintensive Versetzung der aus Holzpalisaden errichteten Lärmschutzwand im Bereich der Mittelstraße zwingend voraussetzen würde und dass es andererseits aber nicht vertretbar wäre, für eine Querungshilfe einen Betrag von 330.000,-- € zu verausgaben.
Neben der bereits aufgestellten Geschwindigkeitsanzeige könnte eventuell eine Ampel, welche bei einem Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit auf Rot schaltet, zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.

Bürgermeister Neher zeigt sich jedenfalls guten Mutes, dass aufgrund der positiven Gespräche mit dem Landkreis Neu-Ulm und auch mit einer Vertreterin des Staatlichen Bauamtes Krumbach eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

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8. Abwasserbeseitigung; Kanalsanierung 2020/2021 mit Robotertechnik, Vöhringen; Hauptleitung und Grundstücksanschlussleitungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Die notwendigen Kanalsanierungsarbeiten im Bauabschnitt III (drittes Drittel des Kanalnetzes von Vöhringen) Hauptleitung und Grundstücksanschlussleitungen wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.

9 Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

8 Firmen haben zur Submission am 01.07.2020 ein Angebot eingereicht.

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller GmbH, Ulm, formal, rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 157.711,81 € unter Berücksichtigung von 1,5 % Nachlass (inkl. 16 % MwSt).

Das Ausschreibungsergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wassermüller GmbH, Ulm, entnommen werden.

Der Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik ist gemäß der gesetzlichen Vorgabe an die Firma Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, zu vergeben.

Die Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik erfolgt im Zeitraum September-Dezember 2020.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik (BA III Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) zur Sanierung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 158.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 70000.9500 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik (BA III Hauptleitung und Grundstücksanschlüsse) zur Sanierung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Vöhringen wird an die Firma Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 158.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 70000.9500 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung vorgezogen; vor TOP 5 behandelt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 9
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Der Wertstoffhof in Vöhringen verfügt über eine Fläche von ca. 5.000 m². Die Oberfläche besteht aus einer Asphaltdeckschicht. Anfallendes Niederschlagswasser muss ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt werden.

Bisher wird das Niederschlagswasser über einen Entwässerungskanal auf dem Grundstück in eine Art Folienteich zur Rückhaltung eingeleitet. Von hier sollte das Abwasser über eine Druckleitung in den Abwasserkanal gelangen.

Aufgrund einer Änderung der Anlagenart handelt es sich bei dem zu entwässernden Niederschlagswasser nicht mehr um Wasser der Kategorie „wassergefährdende Stoffe“ sondern um Abwasser.

Dieser Tatbestand ermöglicht es nun nicht mehr, das Niederschlagswasser in dem Folienteich zurückzuhalten. Um den Betrieb des Wertstoffhofes weiter aufrecht zu erhalten, muss zwingend die Entwässerungssituation geändert und erneuert werden. Die Vorgaben hierzu erteilt das Landratsamt Neu Ulm.

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wassermüller sowie dem Landratsamt Neu Ulm wurde ein geeignetes Sanierungskonzept ausgearbeitet.

Die Entwässerungsanlage wird dahingehend erneuert, dass das anfallende Niederschlagswasser über einen neuen Kanal auf dem Wertstoffhof über ein Trennbauwerk und einen Absetzschacht in ein Rückhaltebecken gelangt. Die Dichtigkeit der Leitungen sowie des Rückhaltebeckens gelten als Voraussetzung und müssen in gewissen Intervallen nachgeprüft werden.

Neben den Hofflächen sollen auch die Sanitäreinrichtungen der Wertstoffhofcontainer an dieses Abwassernetz angeschlossen werden.

Eine nähere Darstellung der Maßnahme inkl. Kostenschätzung erfolgt durch das Ingenieurbüro Wassermüller in der Sitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung zur Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen wird gebilligt. (Anlage)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schwarzbolz vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm, bevor er einleitend erläutert, dass die Stadtverwaltung hinsichtlich der Entwässerung des Wertstoffhofes Vöhringen bereits geraume Zeit mit dem Landratsamt Neu-Ulm in Kontakt stehe.

Die Neuregelung der Entwässerung des Wertstoffhofes sei zwar sehr teuer, jedoch absolut unaufschiebbar und zwingend, so Bürgermeister Neher weiter.  

Sodann erläutert Herr Schwarzbolz im Einzelnen die vorgesehenen Maßnahmen.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung zur Erneuerung der Entwässerungsanlage im Wertstoffhof Vöhringen wird gebilligt. (Anlage)“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 10

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 11
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11.1. Bruch des Mühlbachbettes im Bereich der Baustelle der VR-Bank an der Memminger Straße; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer bittet um Auskunft, ob die nach dem Bruch des Mühlbachbettes vorgenommene Uferbefestigung als endgültig repariert anzusehen sei oder ob diese lediglich ein Provisorium darstelle.
Hintergrund seiner Frage sei, dass es zwischenzeitlich angestrebt werde, Ufer ökologisch beispielsweise mit entsprechenden Steinen zu befestigen.
Auch wäre die gegenwärtige Stelle grundsätzlich gut geeignet für eine entsprechende ökologische Aufwertung.

Herr Söhner führt aus, dass das Ufer wohl grundsätzlich schon befestigt sei, dass die Stadt Vöhringen aber nicht zuletzt aufgrund möglicher Fördermittel ebenfalls die ökologische Befestigung der in ihrem Unterhalt stehenden Uferbereiche anstrebe.
Bei der morgigen Besprechung vor Ort werde er dieses Thema jedenfalls ansprechen.

Herr Thalhofer nimmt noch auf eine Sitzung Bezug, bei der seitens der Stadtverwaltung wohl ausgeführt worden sei, dass das Landratsamt Neu-Ulm abschließend beispielsweise die Thematik „Uferbefestigung“ bearbeite und verantworte und erklärt dazu, dass es grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Kommune sei, u. a. für sichere Ufer an Gewässern III . Ordnung zu sorgen.

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11.2. Brunnenfassung der Wasserversorgung Vöhringen; Verunreinigungsgefahr durch Pferde; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer berichtet, dass der engere Bereich um die Brunnenfassung der Stadt Vöhringen nach wie vor von Reitern mit ihren Pferden begangen werde und dies grundsätzlich eine Gefährdung für den einwandfreien Zustand des Vöhringer Wassers darstelle.

Bürgermeister Neher erklärt, die Stadt Vöhringen werde darauf hinwirken, dass ein Reitverbot erlassen wird . Nachdem die Brunnenfassung im ausmärkischen Bereich liege, mussten hierzu zunächst noch Abstimmungsgespräche geführt werden.

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11.3. Gefährdung der Verkehrssicherheit im Bereich Sandbergweg/Obere Hauptstraße; Wiederanbringung eines Verkehrsspiegels; Anfrage von Herrn Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer trägt vor, dass er von Müttern des Kindergarten Illerberg darauf angesprochen worden sei, dass die Ausfahrt vom Sandberg in die Obere Hauptstraße nach der Demontage eines Verkehrsspiegels mangels Einsehbarkeit sehr gefährlich geworden sei.

Er sehe dies selbst auch so.

Der Verkehrsspiegel sei wohl aufgrund eines Neubauvorhabens abgebaut worden.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Information und sichert eine Überprüfung und Neumontage zu.

Datenstand vom 06.08.2020 08:43 Uhr