Datum: 07.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fortsetzung der Beteiligung am "LEADER"-Projekt der Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm
2 Evtl. Rückübertragung der Zuständigkeiten im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm Abfrage nach der Beteiligung an einer Voruntersuchung - Vorberatung
3 Städtische Vereinsförderrichtlinien; Austausch Abwasserhebeanlage Vereinsheim Illerzell; Gewährung eines Invenstitionskostenzuschusses
4 Mietwohnungen Schützstraße 12 -Festlegung Mietpreis
5 Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen, inklusive Landkreis-Zuschuss; Mittelverteilung 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Pauschaler Zuschuss des Freistaates Bayern; Mittelverteilung
6 Klimaschutzmaßnahmen, Baumpflanzungen; Aufhebung des Sperrvermerks; Vorberatung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Recyclinghof und Kompostieranlage; Lagebericht; Anfrage von Herrn Gutter zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 15.06.2020
8.2 Permanente „Gebrauchtwaren-Börse“ auf dem Vöhringer Wertstoffhof; Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 15.06.2020
8.3 Stelle eines Klimaschutzmanagers - Anfrage von Herrn Harzenetter per Email vom 24.08.2020
8.4 Mangelhafter Baumschnitt in der Vöhlinstraße Anfrage von Herr Harzenetter
8.5 Anlage eines Biberlehrpfades oder Ökowanderweges Anfrage von Herr Harzenetter

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1. Fortsetzung der Beteiligung am "LEADER"-Projekt der Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Der Haupt- und Umweltausschuss der Stadt Vöhringen, hat sich in seiner Sitzung vom 06.10.2014 für die Beteiligung an der Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm, mit Unterstützung durch das Förderprogramm „LEADER“, ausgesprochen.

Der Beitrittszeitraum bezog sich auf die Jahre 2015 bis 2020, mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 2.600,-- € (Gesamt ca. 15.600,-- €)

Mit Email vom 15.07.2020 wendet sich nun der „LEADER“-Trägerverein „Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V.“ mit der Bitte an die Stadt Vöhringen, die Weiterfinanzierung über das Jahr 2020 hinaus zu beschließen.
Dementsprechend hätten alle beteiligten Kommunen, bis auf die Stadt Neu-Ulm und die Stadt Vöhringen lediglich zeitlich befristete Beschlüsse zur Finanzierung gefasst.

Die Situation stelle sich jedoch so dar, dass der Freistaat Bayern den „LEADER“-Förderzeitraum um ein Jahr verlängert hat, d.h. Projekte können nun bis Ende des Jahres 2021 bewilligt werden. Danach folgen weitere zwei Jahre, in denen noch bereits beschlossene Projekte umgesetzt und durch die Geschäftsstelle des Vereins betreut werden.
Während dieses Zeitraumes stehe auch die Neubewerbung auf die kommende „LEADER“-Förderperiode 2021-2027 an. Dementsprechend sei eine Weiterfinanzierung des Vereins bis mindestens Ende des Jahres 2023 nötig.

Seitens des Vereins wäre es jedoch wünschenswert einen ebenfalls unbefristeten Beschluss zur Finanzierung des Vereins zu fassen.

Nicht zuletzt wird angeführt, wisse die Stadt Vöhringen mit dem „LEADER“-Projekt „Digital-Naturspielplatz Grüne Lunge Vöhringen“ ihre Mitgliedschaft gut zu nutzen und setze so auch ein beispielhaftes und interessantes Projekt für den Landkreis um.

Nachdem die Stadt Vöhringen z.B. im Bereich der „Agilen Iller“ oder der Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Ideen realisieren will, die ggfs. durch das LEADER-Programm gefördert werden können, wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, sich weiter an dem Programm zu beteiligen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beteiligt sich weiterhin am „LEADER“-Programm des Landkreises Neu-Ulm und bewilligt die Mittel für den im Zeitraum 2021 bis 2023 hierfür zu entrichtenden Beitrag von ca. 2.600,--/jährlich, die im jeweiligen Haushaltsplan einzustellen sind.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher teilt dem Gremium mit, dass die Stadt Vöhringen sich die vergangenen sechs Jahre an der Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm, dem „LEADER“ Projekt, beteiligt habe.

Da abgesehen von der Stadt Vöhringen und der Stadt Neu-Ulm alle beteiligten Städte und Gemeinden zeitlich unbefristete Beschlüsse gefasst hatten, sei nun der „LEADER“-Trägerverein „Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm e.V.“ an die Stadt Vöhringen mit der Bitte herangetreten, die Weiterfinanzierung zu beschließen.

Da aktuell noch Projekte bis Ende des Jahres 2021 bewilligt werden und anschließend zwei Jahre der Umsetzung folgen, wäre eine Weiterfinanzierung bis mindestens zum Jahr 2023 notwendig. Auch wäre eine unbefristete Beteiligung denkbar, da die Stadt Vöhringen beispielsweise den „Digital-Naturspielplatz Grüne Lunge Vöhringen“ über das „LEADER“-Programm gefördert bekomme und im Bereich der „Agilen Iller“  oder der Neugestaltung der „Alten Poliere“ Ideen realisieren wolle.

Ein Gremiumsmitglied spricht sich dafür aus, eine zeitliche Befristung von drei Jahren vorzusehen. Danach könne der Nutzen für die Stadt Vöhringen erneut geprüft werden.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen beteiligt sich weiterhin am „LEADER“-Programm des Landkreises Neu-Ulm und bewilligt die Mittel für den im Zeitraum 2021 bis 2023 hierfür zu entrichtenden Beitrag von ca. 2.600,--/jährlich, die im jeweiligen Haushaltsplan einzustellen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Evtl. Rückübertragung der Zuständigkeiten im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm Abfrage nach der Beteiligung an einer Voruntersuchung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 6

Sachverhalt

1. In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2020 wurde der Stadtrat über die wesentlichen Eckpunkte aus dem Workshop vom 15.01.2020 zur Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben unterrichtet.

Im Landkreis Neu-Ulm ist aus der Historie gewachsen, dass die Zuständigkeiten für das Einsammeln und Befördern des Hausmülls und den Betrieb der Wertstoffhöfe bei den kreisangehörigen Gemeinden liegen und nicht auf den Landkreis übergegangen sind.

Die sich dadurch ergebende getrennte Zuständigkeit in der Abfallwirtschaft hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist durch die Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung) auch rechtlich festgeschrieben.

Durch die stetige Verdichtung rechtlicher Regelungen im Bereich der Abfallwirtschaft ist der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetags auf Bitte einzelner Kommunen an den Landkreis mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, ob eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis möglich ist.


2.        Insoweit wurden auch mögliche Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Mögliche Vorteile:

  • Einheitliches Entsorgungssystem im Landkreis (moderne Behälterverwaltung mittels Ident-System und einheitliche Behälter, Biotonne u.ä.) erleichtert die örtliche Umsetzung moderner Erfassungssysteme.
  • Durch die einheitliche Regelung der Entsorgung in allen Gemeinden des Kreises Verbesserung der Gebührenfestsetzung und Behälterverwaltung.
  • Verbesserung des Bürgerservice durch umfangreiches und nicht ortsgebundenes Entsorgungsangebot (u.a. große Wertstoffhöfe mit langen Öffnungszeiten) flexible Nutzung der Wertstoffhöfe unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit.
  • Kostengünstigere (?) Vergabeergebnisse durch breitere Vergabebasis (mehr Einwohner, größere Mengen).
  • Zentrale Steuerung vereinfacht die Abläufe und bündelt das Fachwissen = geringerer Verwaltungsaufwand, insbesondere Entlastung der kleineren Gemeinden.
  • Bessere Möglichkeiten Fachkräfte zu finden und zu binden als auf der Gemeindeebene.
  • Einheitliche Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausbau und Spezialisierung der Abfallberatung.
  • Schnelle Reaktion auf Einwirkungen durch den direkten Durchgriff.

Mögliche Nachteile:

  • Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeit nach örtlichen Bedürfnissen und Wünschen (z.B. Biotonne, Grüngutsammlung).
  • Zeitlich aufwändiger Aufbau einer entsprechenden Verwaltungsstruktur beim Landkreis, da derzeit beim AWB kein entsprechendes Personal vorhanden ist und die Gemeinden i.d.R. kein Personal abgeben werden.
  • Einzelne Servicethemen und Standards können schlechter werden (je nach Konzept
    längere Wege zum Wertstoffhof).
  • Zugriff der Gemeinden auf Einrichtungen (Sammelstelle oder Wertstoffhof) für weitere Nutzungen nicht mehr direkt, sondern nur über den AWB möglich.
  • Durch zentrale Vergaben können kleine und mitteständische Entsorgungsdienstleister Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen Konkurrenten auf dem Entsorgungsmarkt bekommen.

3.        Für das weitere Vorgehen wurde im Workshop als ersten Schritt vereinbart, eine Abfrage nach dem Beteiligungswillen aller Kommunen im Landkreis Neu-Ulm durchzuführen, bevor eine detaillierte Prüfung der Rückübertragung in Betracht gezogen wird.
Dementsprechend bezieht sich die Vorabfrage darauf, ob die Stadt Vöhringen sich grundsätzlich überhaupt eine Rückübertragung auf den Landkreis vorstellen kann.

Erst in einem weiteren Schritt wird der Landkreis Neu-Ulm nach Eingang aller Beschlüsse der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden entscheiden, ob eine Prüfung der Rückübertragung in die Wege geleitet wird, oder nicht.

Die Entscheidungsfindung, bzw. Rückmeldung der Beschlüsse an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises, hat bis 30.09.2020 dieses Jahres zu erfolgen.

4.        Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die dargestellten Nachteile einer Rückübertragung auf den Landkreis die Vorteile überwiegen.
So besteht die begründete Besorgnis, dass bei einer einheitlichen Regelung der Entsorgungssysteme die individuellen Bedürfnisse der Kommunen zu keiner zufriedenstellenden einheitlichen Lösung führen. Kommunen mit dichter Siedlungsstruktur z. B. die große Kreisstadt Neu-Ulm. haben andere Bedürfnisse als kleine Kommunen wie Osterberg oder Kellmünz.
Eine Verwaltungsvereinfachung durch Konzentration beim Landkreis erscheint ebenfalls unwahrscheinlich, da die Gemeindeverwaltungen vor Ort nach wie vor in den Entsorgungsprozess eingebunden werden müssen.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass der Entsorgungsservice für Vöhringen in punkto Biotonne oder Grüngutsammlung, durch eine zentralisierte Verwaltung nicht mehr in der Form aufrecht erhalten werden kann. Ggfs. wäre auch für den städtischen Bauhof ein Nachteil in der Form zu erwarten, dass ein direkter Zugriff auf den örtlichen Recyclinghof oder die Grüngutannahmestelle lediglich über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises erfolgen könnte.

Aufgrund der aufgezeigten Argumente schlägt die Stadtverwaltung vor, sich gegen eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Belange auf den Landkreis Neu-Ulm auszusprechen. Demgemäß ist auch die Beteiligung an der Voruntersuchung abzulehnen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass im Januar 2020 bereits ein Workshop zu einer möglichen Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Belange auf den Landkreis Neu-Ulm stattgefunden habe.
Dementsprechend liege nun vom Landkreis eine Anfrage vor, inwieweit sich alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden an einer Voruntersuchung hierzu beteiligen wollen.

Nach Darstellung und Abwägung aller möglichen Vor- und Nachteile, überwiegen aus Sicht der Stadt Vöhringen die Nachteile. Dementsprechend schlägt  die Stadtverwaltung vor, sich für die Beibehaltung der etablierten Zuständigkeiten auszusprechen.

Ohne Diskussion ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Städtische Vereinsförderrichtlinien; Austausch Abwasserhebeanlage Vereinsheim Illerzell; Gewährung eines Invenstitionskostenzuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 27.07.2020 stellt der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag
auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den notfallmäßigen erfolgten Austausch der Wasserhebeanlage im Vereinsheim Illerzell (siehe Anlage).
Die vorgelegten Kostennachweise belaufen sich auf insgesamt 4.400,55 € und
sind der Höhe nach in Ordnung.
Nach Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt
es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen
Kosten gewährt.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss  grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Da dies aufgrund der nötigen Sofortmaßnahmen nicht möglich war,
schlägt die Stadtverwaltung vor, auch auf eine nachträgliche Beteiligung, zu verzichten.

Nachdem sämtliche Auszahlungen einer vorherigen Einplanung im städtischen Haushalt bedingen, ist nach den geltenden Anspruchsgrundlagen der Antrag auf Bezuschussung mit den erforderlichen Nachweisen grundsätzlich jeweils spätestens bis 31.08. des laufenden Jahres zu stellen.
Dies war aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen im vorliegenden Fall nicht möglich.
Da jedoch auf der einschlägigen Gliederungsnummer im Vermögenshaushalt: 55310
ein Betrag von insgesamt 4.500,00 € zur Verfügung steht  , kann hierüber die Abwicklung
erfolgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim  in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt zum Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. aus, dieser sei aufgrund des notfallmäßigen Austausches der Abasserhebeanlage im Vereinsheim Illerzell gestellt worden. Die vorgelegten Kostennachweise belaufen sich auf insgesamt 4.400,55 € und seien der Höhe nach in Ordnung.

Nach Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine bauliche Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewähre.

Nach einer kurzen Erläuterung wird weiter ausgeführt, dass der zur Verfügung stehende Haushalt sansatz für Investitionskostenzuschüsse, sich generell auf Maßnahmen des vergangenen Jahres, nach erfolgter Abrechnung, bezieht.
Da jedoch für Notfälle nicht vorgeplant werde könne, soll der Zuschuss aus dem aktuellen Haushaltsansatz beglichen werden.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt nach Ziffer 6 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
einen Investitionskostenzuschuss für den notfallmäßigen Austausch der Wasserhebeanlage
im Vereinsheim  in Höhe von 440,00 €. Dies entspricht 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Betrag steht im Haushalt unter der Gliederungsnummer 55310 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Mietwohnungen Schützstraße 12 -Festlegung Mietpreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Um dem steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachzukommen, hat die Stadt Vöhringen ein Mehrfamilienhaus in der Schützstraße errichtet, das demnächst fertiggestellt ist. Verfügbar sind insgesamt 16 Wohnungen. Zweck ist es, Personen bzw. Familien Wohnraum anzubieten, die über geringeres Einkommen verfügen. Entsprechend sind Einkommensgrenzen anzusetzen, auf deren Einhaltung wir achten müssen.
Auch soll sich die Miethöhe an den nach § 22 Abs. 1 SGBII erstattungsfähigen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft orientieren. Aktuell liegen diese erstattungsfähigen Aufwendungen, gestaffelt nach Personenanzahl und maximaler Quadratmeteranzahl,
bei 7,90 € pro m² für eine Person (bis maximal 50 m²)
7,26 € pro m² für zwei Personen (bis maximal 65 m²)
7,53 € pro m² für drei Personen (bis maximal 75 m²)
sowie 7,28 € pro m² für vier Personen (bis maximal 90 m²).

Der Mietpreis pro Quadratmeter ist vom Hauptausschuss zu beraten und vom Stadtrat zu beschließen.

Es werden von der Verwaltung folgende Quadratmeterpreise vorgeschlagen:
Für die 1-Zimmer-Wohnungen 7,90 € pro m²; für die 2-Zimmer-Wohnungen 7,30 € pro m²; für die 3-Zimmer-Wohnungen 7,50 € pro m² und für die 4-Zimmer-Wohnungen 7,20 € pro m².
Des Weiteren wird vorgeschlagen eine Staffelung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex vorzusehen und diese entsprechend nach jeweils zwei Jahren anzupassen.

Empfehlung

Die Quadratmeterpreise werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen festgelegt.
Des Weiteren wird eine Staffelung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex festgelegt und die Miete entsprechend nach jeweils zwei Jahren angepasst.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß führt zum Wohnprojekt in der Schützstraße 12 in Illerberg aus, dass dieses vermutlich im November bezugsfertig sei und dementsprechend für eine Vergabe der Wohnungen nun die Mietpreise festzulegen seien. Bei dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlag habe man sich an vom Job-Center anerkannten Quadratmeterpreisen orientiert.
Dementsprechend seien die Beträge gerundet, die Staffelung jedoch beibehalten worden.
 
Ein Gremiumsmitglied führt aus, dass eine automatische Anpassung der Miete alle 2 Jahre nicht vertretbar, da dies mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Vielmehr solle eine Anpassung lediglich erfolgen, sofern der Verbraucherpreisindex sich um beispielsweise  3 oder 5%-Punkte ändert.
 
Herr Bürgermeister Neher erläutert klarstellend die rechtliche Thematik, wonach der Mietpreis entweder im Mietvertrag festgeschrieben werden oder auch an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden könne.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes einer zweijährigen Einzelfallprüfung schlage er vor, die Erhöhungen anhand des Indexes alle drei Jahre vorzunehmen.

Als weitere aus dem Gremium vorgebrachte Anmerkungen lassen sich insbesondere zusammenfassen, dass die behördlichen Mietzuschüsse auch im Falle einer Erhöhung übernommen, bzw. nicht überstiegen werden sollen.

Herr Bürgermeister Neher stellt fest, dass die eingeräumte Möglichkeit einer Mieterhöhung nicht automatisch auch eine Erhöhung bedeuten müsse.

Auf Nachfrage eines weiteren Gremiumsmitgliedes nach welchen Gesichtspunkten die Wohnungen vergeben werden, erklärt Herr Bürgermeister Neher, dass die Vergabe nach billigem Ermessen entschieden werde. Als Entscheidungsgrundlage seien transparente und nachvollziehbare Bewertungskriterien aufzustellen.

Die Anfrage eines Gremiumsmitgliedes nach der Möglichkeit Vöhringer Bürger zu bevorzugen,  wurde von Herrn Bürgermeister Neher dahingehend beantwortet, dass dies kein alleine ausschlaggebender Grund sein dürfe, jedoch maßgeblich in die Bewertungsmatrix der Vergabekriterien einfließen werde.

Beschluss

Die Quadratmeterpreise werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen festgelegt.
Des Weiteren wird eine Erhöhung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex festgelegt und die Miete entsprechend nach jeweils drei Jahren angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen, inklusive Landkreis-Zuschuss; Mittelverteilung 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Pauschaler Zuschuss des Freistaates Bayern; Mittelverteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Es wird auf die Ausführungen/Beschlussfassung zur Thematik in den Sitzungen des Haupt-
und Umweltausschusses vom 28.05 bzw. 15.06.2020 Bezug genommen.

zu 1.1
Eine Übersicht der eingegangenen Vereinsanträge mit Vorschlägen der Stadtverwaltung (verschiedene  Auszahlungsmodelle) ist als Anlage* (VETRAULICH) beigefügt.
Die Stadtverwaltung spricht sich für die sog. „15%-PLUS-Variante“ aus.
Die Mehrkosten würden in diesem Fall durch die Stadt Vöhringen gedeckt.
* Eine Einsichtnahme der Antragsunterlagen ist während der allg. Öffnungszeiten
   direkt bei Frau Thalhofer-Preußner möglich.

zu 1.2
Es ist ein Antrag der Helfergruppe Illerzell – Vöhringen eingegangen.  Aktiv wurde das Bürgerprojekt bereits im Februar, gegründet durch die Vereinsgemeinschaft Illerzell.
Die Gruppe besteht aus rund 40 ehrenamtlichen Helfern. In den letzten fünf Monaten übernahmen Sie unkompliziert und schnell Aufgaben für Einkäufe, Recyclinghofgänge, Medikamentenbeschaffung, etc..
In Anspruch genommen wurde das Angebot sowohl von Risikopatienten als auch von unter Quarantäne stehenden Haushalten. Teils betreuen die Ehrenamtlichen die Bürger noch immer.
Auch im Hinblick auf das weitere Infektionsgeschehen wird die Gruppe aktiv bleiben.
Die Stadtverwaltung spricht sich für die Weiterleitung des Zuschusses an den einzigen Antragsteller aus.

Empfehlung

zu 2.1

Die Stadt Vöhringen zahlt den antragstellenden Vöhringer Vereinen die Corona-Soforthilfe
nach der sog. „15%-PLUS-Variante“ aus. Die Mehrkosten werden über die Stadt Vöhringen gedeckt.
zu 2.2

Die Stadtverwaltung spricht sich für die Weiterleitung des Zuschusses an die Helfergruppe Illerzell - Vöhringen aus.

Diskussionsverlauf

Zu 5.1
Frau Thalhofer-Preußner verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 15.05.2020, wonach der Landkreis Neu-Ulm eine Finanzhilfe für Vereine beschlossen hat, welche durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen, bzw. Schwierigkeiten haben.
Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/EW zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.  

Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019, Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen ent fallende, zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.

Frau Thalhofer-Preußner führt den vorgelegten Verwaltungsvorschlag aus, welchem sehr unterschiedlich detaillierte Anträge der Vereine zugrunde liegen.
Die aufgezeigten Varianten beinhalten eine Ausschüttung von 10%, 15%, sowie 20%. Darüber hinaus habe man unter stärkerer Berücksichtigung kleinerer Vereine eine Deckelung von 10.000 Euro vorgesehen und so die Lösung einer 15%PLUS Variante ausgearbeitet.
Die antragstellenden 19 Vereine würden so auf eine Gesamtfördersumme in Höhe von 28.220 Euro kommen, was Mehrkosten in Höhe von 956,00 Euro nach sich ziehe. Man schlage vor, diese seitens der Stadt Vöhringen zusätzlich zu übernehmen.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird angemerkt, dass doch deutliche Unterschiede der Summen in der vorgelegten Ausarbeitung auffällig seien, auszugsweise bei den Musikvereinen.

Herr Bürgermeister Neher begründet die unterschiedliche Qualität der Anträge damit, dass explizit einfache Anträge und keine langwierigen Antragsformulare gefordert waren. Weiterhin habe man auch einen Verein berücksichtigt, der bereits nach der Antragsfrist eingereicht habe.

In der sich anschließenden Diskussion werden insbesondere Fragen aufgeworfen worden, weshalb ein ausgefallenes Stadtfest als Einnahmeausfall geltend gemacht werden könne, ein ausgefallenes Chorkonzert jedoch nicht. Weiterhin seien auch Vereinsbroschüren geltend gemacht worden, obwohl Sponsoren Ihre Gelder nicht zurückverlangt hätten.

Frau Thalhofer-Preußner führt aus, dass man sich zu jedem Antrag Gedanken gemacht habe was berücksichtigungsfähig sei.

Herr Bürgermeister Neher ergänzt, man habe größtmögliche Mühe in die Ausarbeitung investiert. Weitere Abfragen bei den Vereinen seien aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zu leisten.
Sollte sich jedoch zum Vorschlag keine Einigung finden, schlage er vor eine Kommission mit je einem Vertreter der Fraktionen einzusetzen.


Zu 5.2

Frau Thalhofer-Preußner erläutert, dass für das ehrenamtliche Engagement insgesamt 4.400 Euro an Zuschuss zur Verfügung stehen. Hierzu liegt einzig ein Antrag der Helfergruppe Illerzell-Vöhringen vor. Die Gruppe besteht aus rund 40 ehrenamtlichen Helfern, welche in den letzten fünf Monaten unkompliziert und schnell Aufgaben für Einkäufe, Recyclinghofgänge, Medikamentenbeschaffung, etc. für Risikopatienten, als auch unter Quarantäne stehende Haushalte übernommen haben.

Ein Gremiumsmitglied regt an, die Mittel der Helfergruppe zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund der Hilfeleistung auch Ausgaben und Sachaufwand zu tragen habe.

Den entstandenen Sachaufwand beziffert ein weiteres Gremiumsmitglied auf ca. 1.000 Blatt Papier und etwas Toner.

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender

Dementsprechend ergeht folgender

Beschluss 1

Zu  5.1
Die Stadt Vöhringen zahlt den antragstellenden Vöhringer Vereinen die Corona-Soforthilfe
nach der sog. „15%-PLUS-Variante“ aus. Die Mehrkosten in Höhe von 956,00 Euro werden über die Stadt Vöhringen gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

zu 5.2

Die Stadtverwaltung spricht sich für die Weiterleitung des Zuschusses an die Helfergruppe Illerzell - Vöhringen aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Klimaschutzmaßnahmen, Baumpflanzungen; Aufhebung des Sperrvermerks; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden 65.000,00 € für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen, welche bislang mit einem Sperrvermerk versehen sind.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, mit einem Teil des Etats weitere Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen. Konkret ist angedacht, an der Illertaltangente in Illerzell, zwischen Heustraße und Vöhringer Straße, die Allee fortzuführen und 30 Bäume zwischen Radweg  und Straße zu pflanzen. Für diese Maßnahme werden ungefähr 25.000,00 € benötigt.

Bäume sind nicht nur lebenswichtige Sauerstoffproduzenten, sondern binden auch Co², dienen als Staubfilter und Schattenspender und tragen somit nachweislich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Für viele Tierarten bieten Bäume Nistplätze und Nahrung. Alleen ermöglichen eine Vernetzung von Lebensräumen.
Für Menschen tragen Bäume zum Wohlbefinden bei. Eine Fortsetzung der Allee würde das Ortsbild zusätzlich „abrunden“.

Für die angrenzende landwirtschaftliche Fläche ist durch die Baumpflanzungen zwischen Radweg und Straße keine Einschränkung zu erwarten. Ein Schattenwurf von der Ostseite dürfte kaum ins Gewicht fallen. Stattdessen können die Bäume als Aussichtplatz für Greifvögel bei der Mäusejagd dienen und oder bei Wind schützen.

Bei der Baumauswahl werden verschiedene Empfehlungslisten berücksichtigt, um für den Standort und die Klimaveränderung geeignete Arten auszuwählen.

Empfehlung

Der im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 69000/5140 eingestellte Sperrvermerk für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 65.000,00 € wird aufgehoben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass aufgrund des mit Sperrvermerk versehenen Budgets für Klimaschutzmaßnahmen an der Illertaltangente in Illerzell, die bestehende Allee fortgeführt werden könnte. Konkret seien hierfür in etwa 25.000 Euro der vorgesehenen 65.000 Euro nötig.
Dies sei auch mit der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung in diesem Bereich bereits abgeklärt worden.

Da für Klimaschutzmaßnahmen jedoch auch die übrigen 40.000 Euro sinnvoll verwendet werden könnten, beantrage man die Aufhebung des Sperrvermerks in voller Höhe.

Ergänzend führt ein Gremiumsmitglied aus, dass hierzu in der Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2020 ein Antrag zur ökologischen Aufwertung des Stadtgrabens behandelt werden solle.

In einer sich anschließenden Diskussion werden die Kosten pro Baum bzw. die Größe und Anzahl der zu setzenden Bäume differenziert betrachtet, sowie auch die möglichen Bauarten angesprochen.

Weiterhin versichert Herr Bürgermeister Neher im Sinne einer transparenten Vorgehensweise, dass der Stadtrat vor  Verwendung der verbleibenden 40.000 Euro in den Entscheidungsprozess eingebunden wird.

Beschluss

Der im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 69000/5140 eingestellte Sperrvermerk für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 65.000,00 € wird aufgehoben

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit einem Teil des Etats in Höhe von ca. 25.000 Euro weitere Bäume im Stadtgebiet und hier konkret 30 Bäume zwischen Radweg und Straße im Bereich zwischen Heustraße und Vöhringer Straße zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 7
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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Recyclinghof und Kompostieranlage; Lagebericht; Anfrage von Herrn Gutter zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 15.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Beschließend 8.1

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 15.06.2020 wurde dem Gremium ein Sachbericht zum Recyclinghof und der Kompostieranlage vorgestellt. Herr Stadtrat Gutter bat ergänzend um eine Aufstellung derjenigen Stoffe, welche Geld einbringen und welche Kosten verursachen.

Gebühren
Gemäß der aktuellen Abfallgebührensatzung vom 01.01.2017 werden auf dem Recyclinghof und der Kompostieranlage folgende Gebühren erhoben:

Abgabe von Bauschutt und Gipsabfälle
bis 50 Liter
bis 250 Liter
bis 500 Liter

--,-- €
10,00 €
20,00 €
Abgabe von Aushub
bis 50 Liter
bis 250 Liter
bis 500 Liter

--,-- €
5,00 €
10,00 €
Abgabe von Wurzelstöcke
11,00 €/0,5 m³
Abgabe von Grünabfälle
bei Mengen über 2 m³ und gewerblichen Anlieferern

10,60 €/m³
Verkauf von Humus
Einnahmen direkt an Fa. Käsmeyer GmbH

Einnahmen
Die Weitergabe der Bareinnahmen von Recyclinghof und Kompostieranlage erfolgt in unregelmäßigen Abständen direkt an die Stadtkasse.  Eine Aufschlüsselung der Einnahmen auf einzelne Abfallarten erfolgt nicht.
Die Abrechnung von Grüngutanlieferungen durch Fremdfirmen erfolgt am Jahresende über Rechnungen.


Ansatz
2019
2020 (bis Ende 08/20)
Bareinnahme

1.500,00 € (2019)
2.500,00 € (2020)
638,00 €
(verbucht Mai 19)
426,60 €
(verbucht Februar 20)
Rechnungen über Grüngutanlieferungen

1.261,40 €
Abrechnung erfolgt 01/2021


Ausgaben

Ansatz
2019
2020 (bis Ende 08/20)
Bauschutt, Gips, Aushub
25.000,00 €
35.711,55 €
30.046,97 €
Wurzelstöcke
2.500,00 €
2.309,91 €
1.188,69 €
Grüngutverarbeitung
120.000,00 €
74.299,91 €
51.465,08 €

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die schriftliche Sachdarstellung zur gestellten Anfrage.

Auf Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes zur Einnahmesituation der Altmetallverwertung nimmt Herr Maaß Stellung. Eine differenzierte Darstellung der Einnahmesituation einzelner Wertstoffe sei nicht erstellbar.

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8.2. Permanente „Gebrauchtwaren-Börse“ auf dem Vöhringer Wertstoffhof; Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 15.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Beschließend 8.2

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 15.06.2020 wurde von der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Recyclinghof angeregt, eine permanente Gebrauchtwarenbörse auf dem Recyclinghof einzurichten.
Auf dem Recyclinghof in Vöhringen werden nur bestimmte Wertstoffe und Abfälle angenommen, jedoch kein Sperrmüll. Somit könnten, wenn überhaupt, nur in diesem Rahmen Gebrauchtwaren angenommen werden.
Ob ein Gegenstand noch brauchbar ist, wird oft subjektiv entschieden. Was für den Einen unbrauchbar oder defekt ist, ist für einen Anderen ein leichtes wieder herzurichten. So lässt sich kaum eine klare Grenze zwischen Brauchbarem und Unbrauchbarem ziehen.
Bei abgegebenen Gegenständen, die keinen Interessenten fänden, würden der Stadt zusätzliche Kosten bei der Entsorgung entstehen; sei es personell, da Möbel etc. für die korrekte Entsorgung zerlegt werden müssten oder aber auch durch den Transport zum Müllheizkraftwerk, zzgl. Entsorgungsgebühren.  (Durch eine Abfallvermeidung werden wiederum an anderer Stelle Kosten reduziert.)
Es müsste sichergestellt werden, dass nur als „Gebrauchtwaren“ abgegebene Dinge wieder mitgenommen werden ohne dass weitere Container nach verwendbarem durchsucht würden. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Bürger abgehalten werden müssen, in Schrott oder Elektro-Containern nach brauchbaren Gegenständen zu suchen.
Hier ist ein hohes Diskussionspotenzial zwischen Bürgern und Mitarbeitern zu erwarten, das mit der aktuellen Mitarbeiterzahl nicht zu bewerkstelligen ist.
Es gibt immer wieder Vorfälle,  in denen Gegenstände auf dem Recyclinghof entsorgt werden, die eigentlich nicht angenommen werden. Durch eine zusätzliche Abgabestelle für Gebrauchtwaren auf dem Recyclinghof wäre mit einer Zunahme von weiteren unerwünschten Entsorgungen zu rechnen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es zu deutlich höherem Publikumsverkehr kommen würde. Es ist davon auszugehen, dass einige Personen regelmäßig nicht für eine Entsorgung auf den Recyclinghof kommen, sondern auf „Schnäppchenjagd“ sind. Hierdurch kann es zu unangenehmen Situationen für Anlieferer kommen – sei es weil sie gleich „auf Brauchbares“ hin überprüft werden, oder weil einfach der Betrieb auf dem Recyclinghof deutlich erhöht würde.
Bei einem Verkauf der Gebrauchtwaren würde sich zusätzlich die Frage stellen, wer einen Preis festlegen sollte/dürfte, wie viel Spielraum die Mitarbeiter bei handelnden Bürgern haben und wie die Einnahmen überprüft werden könnten.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach einer Umsatzsteuerpflicht und Haftung für diesen Handel.
Die im Antrags-Entwurf der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen enthaltenen Hinweise zu erfolgreichen Gebrauchtwarenbörsen sind grundsätzlich richtig. Es gibt aber auch Recyclinghöfe, wie zum Beispiel in München, wo dieses Angebot wieder eingestellt, bzw. ausgelagert wurde, nachdem es zu viele Zwischenfälle gab.  (Quelle: Bayerische Kraftplätze: Der Wertstoffhof, Samstag, 8. August 2020 8.05 - 9.00 Uhr / Bayern 2)
Abfallvermeidung steht vor Abfallverwertung, sodass der Grundgedanke der ständigen Gebrauchtwarenbörse jedoch positiv zu bewerten ist. Vielmehr wäre es zu überlegen, eine karitative Organisation mit einem solchen Angebot zu unterstützen und zu fördern.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt: „Die Weitervermittlung und Reparatur gut erhaltener Gegenstände“ übernähmen „karitativ-gemeinnützige[r] Organisationen (KGOs), seltener die Kommunen selbst oder private Unternehmen.“ Kommunen würden mehr koordinierend und unterstützend wirken, z.B. durch Lager- und Transportmöglichkeiten.
(Quelle: infoBlätter Kreislaufwirtschaft, Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung)
Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, sowie vom Bund gibt es inzwischen zahlreiche Handreichungen und Programme zur Abfallvermeidung und auch zur Wieder- und Weiterverwendung von Gegenständen. Die Stadtverwaltung sichert zu, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um für Vöhringen eine geeignete Lösung zu finden.
Als kurzfristige Lösung ist anzudenken, die quartalsmäßig stattfindende Gebrauchtwarenbörse an der Grundschule Nord noch mehr bekannt zu machen. Hierzu wurde im Juni auf dem Recyclinghof zum ersten Mal mittels eines Plakates auf die Gebrauchtwarenbörse aufmerksam gemacht. Ein solcher Aushang soll nun regelmäßig erfolgen.
Des Weiteren werden die Mitarbeiter sensibilisiert, bei gut erhaltenen Gegenständen Bürger anzusprechen und auf die Gebrauchtwarenbörse aufmerksam zu machen. Auf Wunsch kann dann der Gegenstand beim Mitarbeiter abgegeben werden und bis zur kommenden Gebrauchtwarenbörse an der Grundschule Nord, auf dem Recyclinghof in einem zusätzlichen verschließbaren Container aufbewahrt werden. Mitarbeiter des Bauhofes transportieren die Gegenstände zur Gebrauchtwarenbörse.
Brauchbare Gegenstände, die bereits im Entsorgungs-Container liegen, dürfen nicht wieder herausgeholt werden, da sie in das Eigentum des Entsorgers übergegangen sind.
Die Möglichkeit zur Abgabe brauchbarer Gegenstände auf dem Recyclinghof für die Gebrauchtwarenbörse soll nicht beworben werden, da hierfür die Lagerkapazitäten nicht ausreichend sind.
Fazit: Die Stadtverwaltung Vöhringen erachtet die räumlichen und personellen Gegebenheiten auf dem Recyclinghof in Vöhringen als nicht geeignet, um dort eine Gebrauchtwarenbörse zu ermöglichen. Gleichwohl soll die Müllvermeidung oberste Priorität haben und Mitarbeiter und Bürger dahingehend sensibilisiert werden.

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Das antragstellende Gremiumsmitglied bittet eingangs darum, die permanente „Gebrauchtwaren-Börse“ auf dem Vöhringer Wertstoffhof in der örtlichen Satzung zu verankern.

Frau Fröhlingsdorf weist auf die Ausarbeitung hin und verdeutlicht, dass auf dem Wertstoffhof hierfür keine Lagerkapazitäten vorhanden seien.

Herr Bürgermeister Neher stellt klar, dass kein Sperrmüllmarkt etabliert, sondern verhindert werde solle, dass werthaltige Gegenstände weggew orfen werden.

Ergänzend führt Herr Maaß die rechtliche Thematik der Zuständigkeit, bzw. die Eigentumsverhältnisse bei Verbringen der Gegenstände in einen Wertstoffcontainer aus.

Insbesondere greifen weitere Gremiumsmitglieder den damit einhergehenden Personalbedarf, die ggfs. daraus resultierende Menge angelieferter Gegenstände und damit auch den Platzbedarf an. Explizit wird dies auch in Anbetracht der derzeit zu sanierenden Fläche des Wertstoffhofes in Bezug auf mögliche Altlasten, bzw. der neu zu regelnden Entwässerung als kritisch angesehen.

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8.3. Stelle eines Klimaschutzmanagers - Anfrage von Herrn Harzenetter per Email vom 24.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 8.3

Sachverhalt

Zum Sachstand der Stelle eines Klimaschutzmanagers lässt sich aktuell folgendes sagen:

Mit Schreiben vom 05.03.2020 wurde beim Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH der Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung eingereicht. Nach Vorprüfung des eingereichten Antrages wurde uns am 15.06.2020 mitgeteilt, dass Angaben zu diversen Punkten zu konkretisieren, bzw. nachzureichen seien.

Mit Antwortschreiben der Stadt Vöhringen vom 24.06.2020, sind alle angemahnten Punkte abgearbeitet und ein ergänzter Antrag an das Forschungszentrum Jülich GmbH übersandt worden.
.

Diskussionsverlauf

Ergänzend führt Herr Mennel zur vorgelegten schriftlichen Information aus, dass nach Versand des Sachstandes eine erneute Nachforderung zum gestellten Förderantrag eingegangen sei, welcher derzeit geprüft und abgearbeitet werde.

Der Zeitpunkt der Stellenbesetzung sei damit noch nicht absehbar.

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8.4. Mangelhafter Baumschnitt in der Vöhlinstraße Anfrage von Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 8.4

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter berichtet, ein Baumexperte habe ihm erklärt, dass die Bäume in der Vöhlinstraße teilweise falsch geschnitten worden seien. Die Baumkronen zu den Fassaden hin sei zu stark zurückgeschnitten worden. Durch weitere falsche Schnittweise könne deren Fortbestand gefährdet werden.

Frau Fröhlingsdorf führt aus , im Baumkataster prüfen zu können wer die Bäume zu welchem Zeitpunkt geschnitten habe. Vorgesehen sei einen Pflegerhythmus von 10 Jahren einzuhalten, was derzeit jedoch nicht gewährleistet werden könne. Der eingesetzte Baumpfleger schneide nach den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV).

Der Baumschnitt in der Vöhlinstraße werde entsprechend dem Hinweis geprüft.

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8.5. Anlage eines Biberlehrpfades oder Ökowanderweges Anfrage von Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö 8.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter beantragt von einem Biologen sondieren zu lassen, wo in Vöhringen Reviere von Bibern vorkommen. Dementsprechend könnte ein Biberlehrpfad oder Ökowanderweg auch in Verbindung mit den Wasenlöchern oder dem Illerauwald geschaffen werden.
Weiterhin sei er selbst darauf hingewiesen worden, dass an einigen Stellen der Baumschutz verbessert und im Herbst, bzw. Winter die Nagetätigkeit beobachtet werden sollte.

Dementsprechend bestehe an der Westseite der Uferstraße in Illerzell eine Gefährdung der Wegesicherheit durch Biberbauten, da die Straße unterhöhlt werde.

Frau Fröhlingsdorf berichtet, bereits in Kontakt mit dem Biberbeauftragten des Landratsamts Neu-Ulm zu stehen.

Datenstand vom 09.10.2020 07:36 Uhr