Datum: 10.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau einer teiloffenen Garage; Bauort: "Mühlbachstraße 16" in Illerzell (Flur-Nr. 39/1)
1.2 Ersatzneubau Caritas-Centrum Vöhringen (Pflegeheim); Bauort: "Sperberweg 6" in Vöhringen (Flur-Nrn. 441 und 439/1)
1.3 Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage; Bauort: "Schubertstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/22)
1.4 Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau von zwei Garagen; Bauort: "Bergstraße 1" in Illerberg (Flur-Nr. 949/5)
1.5 Errichtung von zwei Dachgauben an bestehendem Mehrfamilienhaus; Bauort: "Schleifweg 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1168/4)
1.6 Neubau einer stationären Container-Notstromanlage 500kVA; Bauort: "Memminger Straße 90" in Vöhringen (Flur-Nr. 1157)
1.7 Neubau eines Betriebsgebäudes für die Gesundheits- und Sportnahrungsmittelherstellung mit Büroflächen, Produktions- und Lagerräumen, Betriebsleiterwohnung sowie Freiflächen mit Stellplätzen; hier: 2. Tekturantrag; Bauort: "Otto-Hahn-Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 504 Gem. Thal)
1.8 Bauvoranfrage zum Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung; Errichtung von 31 Stellplätzen; Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 47" in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)
1.9 Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereinsräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 47" in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)
1.10 Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen; Bauort: "Obere Hauptstraße 35" in Illerberg (Flur-Nr. 108)
1.11 Nutzungsänderung (Erdgeschoss) im bestehenden Gebäude von Gewerberäumen in Wohnungen; Bauort: "Margaretenweg 2a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1090)
1.12 Erweiterung der Verkaufsfläche des Getränkemarktes, Anbau eines Aktionsverkaufsraumes; Anbau eines Vordaches; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Bauort: "Falkenstraße 32" in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)
1.13 Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses; Bauort: "Breitengasse 31" in Vöhringen (Flur-Nr. 1109)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss; Vorberatung
3 Errichtung einer PV-Anlage auf der ehemaligen städtischen Bauschuttdeponie Birkach in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planungen; Vorberatung
4 Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen des LEADER-Kooperationsprojektes "Flusslandschaften in Schwaben erleben 2.0"; Festlegung der Untersuchungsthematik; Vorberatung
5 Verlegung des Schulsportplatzes der Grundschule Nord Auftragsvergabe Planungsleistungen
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö 1
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1.1. Neubau einer teiloffenen Garage; Bauort: "Mühlbachstraße 16" in Illerzell (Flur-Nr. 39/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Ersatzneubau Caritas-Centrum Vöhringen (Pflegeheim); Bauort: "Sperberweg 6" in Vöhringen (Flur-Nrn. 441 und 439/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Ersatzneubau Caritas-Centrum Vöhringen (Pflegeheim) wird erteilt.

Die Zustimmung zu sämtlichen erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ (insbesondere einschließlich 1. Änderung), welche zur Realisierung des konkreten Vorhabens erforderlich sind, wird erteilt.

Flachdächer sind nicht zuletzt wegen der erheblichen baulichen Ausnutzung des Grundstücks extensiv zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage; Bauort: "Schubertstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau von zwei Garagen; Bauort: "Bergstraße 1" in Illerberg (Flur-Nr. 949/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Garage mit den Maßen 12m x 12m wird in Aussicht gestellt.
Die erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2a „Nordwestliche Burghalde“ können bei einem entsprechend begründeten Antrag ebenfalls in Aussicht gestellt werden.

Das städtebauliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung zu der gewollten Befreiung von der im o.g. Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für die beantragte Garage direkt an der Gehwegkante kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Die gewollte Befreiung wäre nach Ansicht der Stadt Vöhringen städtebaulich nicht vertretbar.
Der diesbezüglichen Befreiung kann auch deswegen nicht zugestimmt werden, weil diese die Grundzüge der Planung berühren würde.

Im Übrigen sind als Einfriedung lediglich Holzzäune bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Errichtung von zwei Dachgauben an bestehendem Mehrfamilienhaus; Bauort: "Schleifweg 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 1168/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Neubau einer stationären Container-Notstromanlage 500kVA; Bauort: "Memminger Straße 90" in Vöhringen (Flur-Nr. 1157)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.7. Neubau eines Betriebsgebäudes für die Gesundheits- und Sportnahrungsmittelherstellung mit Büroflächen, Produktions- und Lagerräumen, Betriebsleiterwohnung sowie Freiflächen mit Stellplätzen; hier: 2. Tekturantrag; Bauort: "Otto-Hahn-Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 504 Gem. Thal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben in Gestalt der 2. Tektur, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord Ost I an der Staatsstraße 2031“ wird zugestimmt.

Die Stadt Vöhringen empfiehlt die Installierung einer Photovoltaikanlage im Bereich der Dächer.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.8. Bauvoranfrage zum Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereins- und Konferenzräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung; Errichtung von 31 Stellplätzen; Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 47" in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die bis zum 01.09.2021 beantragte Verlängerung des Bauvorbescheides des Landratsamtes Neu-Ulm vom 01.09.2015 bzw. 10.08.2018, Az. 31-6024.1-20150463, zum Neubau einer Moschee mit Nebengebäude und Vorbeterwohnung samt Stellplätzen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.9. Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereinsräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 47" in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau einer Moschee mit Nebengebäude, Vorbeterwohnung und Stellplätzen (31 Stück) wird erteilt.

Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird ebenfalls erteilt.

Die Stadt Vöhringen empfiehlt, die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze auf deren Angemessenheit zu überprüfen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen; Bauort: "Obere Hauptstraße 35" in Illerberg (Flur-Nr. 108)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen wird erteilt.

Aufgrund der geplanten Wohnungszahl sowie der Art der Wohnungen erscheint die Anlegung eines Kinderspielplatzes geboten zu sein.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.11. Nutzungsänderung (Erdgeschoss) im bestehenden Gebäude von Gewerberäumen in Wohnungen; Bauort: "Margaretenweg 2a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1090)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung , der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.12. Erweiterung der Verkaufsfläche des Getränkemarktes, Anbau eines Aktionsverkaufsraumes; Anbau eines Vordaches; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Bauort: "Falkenstraße 32" in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.12

Beschluss

„Der beantragten weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 12.11.2014, Az. 31-6024.2-20140641, um zwei Jahre wird zugestimmt, nachdem sich nach Ansicht der Stadt Vöhringen keine relevanten städtebaulichen Änderungen im Umfeld der geplanten Baumaßnahme auch durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ ergeben haben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.13. Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses; Bauort: "Breitengasse 31" in Vöhringen (Flur-Nr. 1109)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 1.13

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Teilgebiet GE 2 um ein weiteres Baufenster erweitert werden. Darüber hinaus wird die Fläche einer ehemaligen Kiesgrube in der Planung erfasst, ebenso wie eine Ausgleichsfläche. Letztere wird nicht für die gegenständliche Planung benötigt, sondern für spätere Bauleitplanungen vorgehalten. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Der ursprüngliche Plan ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Eine Planung an anderer Stelle wird nicht verfolgt, da hier eine Lücke zwischen bebauten Teilen des ursprünglichen Bebauungsplanes geschlossen wird.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 27. April 2020 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 27. April 2020 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22. Mai 2020 bis 3. Juli 2020 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 20/2020 vom 13. Mai 2020, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. Mai 2020 im Zeitraum bis 3. Juli 2020 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 27. April 2020 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundlegenden Änderungen der Planung. Es werden nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Bezüglich der Ausgleichsfläche sowie der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube werden noch ergänzende Festsetzungen in die Planung übernommen. Die Baugrenze wird geringfügig reduziert, um den Abstand zur benachbarten Staatsstraße zu wahren. Dadurch, dass die Baugrenze reduziert wird, ist keine erneute Auslegung erforderlich. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 24. September 2020, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 nur geringfügige Änderungen an der Planung sowie nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1-        Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 24. September 2020 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom Büro abtplan, der sodann anhand einer Präsentation nochmals kurz die Planung und insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abstimmungsvorschläge erläutert.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3. Errichtung einer PV-Anlage auf der ehemaligen städtischen Bauschuttdeponie Birkach in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planungen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen verfolgt schon länger das Ziel, auf der ehemaligen Bauschuttdeponie in Vöhringen eine PV-Anlage zu errichten.
Seit Mitte des Jahres 2019 fanden nun mehrere Gespräche mit einem regionalen Investor statt.
Es handelt sich hier um die Firma 4M Solar I GmbH & Co KG aus Senden.
Diese sieht die Fläche als gut geeignet an und hat bereits erste Planungen zu Anlagengröße und Aufstellmöglichkeiten ermittelt.
Um die Fläche der Bauschuttdeponie auch optimal ausnutzen zu können, bedarf es allerdings ab einer Anlagengröße größer 750 kWp eines Zuschlages der Bundesnetzagentur zur Einspeisevergütung.
Diesen Zuschlag erhielt der Investor aus Senden nun Seitens der Bundesnetzagentur nach mehrmaligen Bewerbungen Anfang Juni 2020.
Bei voller Ausnutzung der bestehenden Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie ist eine Anlagengröße von ca. 1,3 – 1,4 MWp möglich. Siehe hierzu Anlage 1.
Nach Abstimmungen mit dem Landratsamt Neu-Ulm kann das Vorhaben nicht über einen Bauantrag genehmigt werden. Es ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes notwendig.
Aus technischer Sicht ist die Errichtung der PV-Module wohl möglich. Sowohl der ökologisch hochwertige Magerrasen als auch die Dränmatte können erhalten bleiben und werden durch die Module nicht beschädigt.
Die Nutzung der Flächen würde über einen Pachtvertrag geregelt werden.
Eine nähere Darstellung des Vorhabens sowie des Investors erfolgt in der Sitzung.
Als Beispiel für eine vergleichbare Anlage wurde in der Anlage 2 der Lageplan einer Anlage in Bellenberg beigefügt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“ und die Verpachtung der Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach an die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bächler von der Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG, der sogleich die von ihm erarbeitete Planung vorstellt und dabei u. a. ausführt, dass die angedachte Photovoltaikanlage etwa 300 Haushalte mit Strom versorgen könnte.
Er verweist des weiteren u. a. darauf, dass durch die angedachte Situierung der Photovoltaikanlage auf einer Deponie keine landwirtschaftlichen Flächen verloren gingen und die Stadt Vöhringen über einen Zeitraum von 30 bis 35 Jahren Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen erwarten dürfte.

Die geplante Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ehemaligen städtischen Bauschuttdeponie Birkach wird von allen Gremiumsmitgliedern sehr positiv gesehen und einhellig begrüßt.

Diskutiert wird dabei von einzelnen Räten lediglich, ob die Photovoltaikanlage den vom Naturschutzbund Deutschland erarbeiteten Kriterien beispielsweise bezüglich der Durchgängigkeit für Kleintiere entsprechen würde und ob die Anlage nicht entweder durch die Stadt Vöhringen selbst installiert oder im Rahmen eines Bürgerprojektes verwirklicht werden sollte.

Bürgermeister Neher erwidert hierzu, dass die Stadtverwaltung beispielsweise Fragen zur ökologischen Verträglichkeit mit den Fachleuten im Landratsamt Neu-Ulm abstimmen werde, sofern nicht b ereits entsprechende Vorgaben insbesondere im Bebauungsplanverfahren gemacht werden.
Er führt auch aus, dass die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG die Ausschreibung der Bundesnetzagentur für dieses Großprojekt gewonnen habe und die Fachleute hier eine Bürgergesellschaft als ungeeignet bzw. nicht möglich ansehen.
Im übrigen, so Bürgermeister Neher weiter, sei die Stadtverwaltung froh, für dieses Projekt einen qualifizierten Partner an seiner Seite zu haben, weil andernfalls die Stadt Vöhringen eine eigene Gesellschaft gründen und entsprechendes Personal einstellen müsste.  

Von der angesprochenen „Standfestigkeit“ der Deponie für die Dauer der Bestückung mit Photovoltaikmodulen wird ausgegangen, diese aber auch nochmals näher betrachtet.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“ und die Verpachtung der Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach an die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Photovoltaikanlage aus.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen des LEADER-Kooperationsprojektes "Flusslandschaften in Schwaben erleben 2.0"; Festlegung der Untersuchungsthematik; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.09.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen wurde in einem ersten Schritt in das Projekt „Flusslandschaften in Schwaben 2.0“ aufgenommen.
Eine Beschreibung des Projektes können Sie der Kurzskizze in der Anlage entnehmen.
Durch die bereits abgeschlossene aber auch noch anstehende Illersanierung auf Höhe der Stadt Vöhringen und Illerzell werden einige der Ziele des Projektes „Flusslandschaften in Schwaben 2.0“ bereits aufgegriffen bzw. umgesetzt.
Maßnahmen, welche nicht bereits Teil der Illersanierung sind, können nun im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung betrachtet werden. Diese Vorabuntersuchung wird zu großen Teilen durch das LEADER-Programm gefördert und unterstützt.
Auch eine mögliche spätere Umsetzung der angedachten Maßnahmen kann im Rahmen des LEADER Projektes großzügig gefördert werden.
In einer ersten Machbarkeitsuntersuchung können nun Projekte geprüft werden, welche für die Stadt Vöhringen rund um das Thema „Iller“ als attraktiv erscheinen.
Die Stadtverwaltung hat hierzu bereits folgende Themen einmal aufgegriffen:
- Hängebrücke über die Iller mit dem Ziel der Schaffung eines länderübergreifenden Rundwegs entlang der Iller. Rundweg kann auch thematisiert werden. Evtl. mit Spielgeräten zu Akustik und Optik.
- Ansiedlung von Camping Stellplätzen in Illernähe als Stärkung der Naherholung - sanfter Tourismus.
- Errichtung eines kleinen Wasserrades an der Poliere um das Thema Wasserkraft näher zu erläutern.
Weitere Themen können in der Sitzung gerne noch mit aufgenommen werden.  

Empfehlung

„Die in der Sitzungsvorlage dargestellten Themen, Hängebrücke mit Rundweg, Camping-Stellplätze und Wasserrad an der Poliere werden in die Machbarkeitsuntersuchung mit aufgenommen.“

Diskussionsverlauf

Die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte zu einer möglichen Realisierung im Rahmen des LEADER-Kooperationsprojektes „Flusslandschaften in Schwaben erleben 2.0“ werden sehr positiv aufgenommen.

Der aus dem Gremium vorgebrachte Vorschlag, im Bereich des Schützenheimes Vöhringen zusätzliche Camping-Stellplätze anzubieten, wird ebenfalls sehr positiv aufgenommen und soll genauso Thema der Machbarkeitsuntersuchung sein.

Beschluss

„Die in der Sitzungsvorlage dargestellten Themen, Hängebrücke mit Rundweg, Camping-Stellplätze im Bereich des Naherholungsgebietes Vöhringer See und Wasserrad an der Poliere, ergänzt durch den aus dem Gremium geäußerten Vorschlag, im Bereich des Schützenheimes Vöhringen einige Camping-Stellplätze anzubieten, werden in die Machbarkeitsuntersuchung mit aufgenommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verlegung des Schulsportplatzes der Grundschule Nord Auftragsvergabe Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Mit dem Neubau des Caritas Centrums auf den jetzigen Flächen des Schulsportplatzes an der Grundschule Nord, müssen diese zeitnah verlegt werden.

Als Alternativstandort kann das nördlich der Grundschule Nord gelegene, ca. 5.000 m² große, Grundstück erworben werden.

Neben einer Kindertagesstätte würde hier noch Platz für die Schaffung eines Allwetterplatzes mit Weitsprunganlage sowie einer Laufbahn bleiben.

Mit den Planungen hierzu würden wir gerne das Ingenieurbüro Baumann aus München beauftragen, welches sich auf den Sportplatzbau spezialisiert hat.

In der Vergangenheit wurde mit dem Ingenieurbüro Baumann bereits die Erneuerung des Allwetterplatzes im Sportpark zu unserer vollsten Zufriedenheit durchgeführt.

Die vorläufigen Honorarkosten belaufen sich bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 302.000 € netto auf 59.738,41 € brutto.

Hinzu kommen noch notwendige Eignungs- und Kontrollprüfungen in Höhe von pauschal 4.800 € brutto.

Bei Beauftragung sicherte uns das Ingenieurbüro eine zeitnahe Bearbeitung des Bauvorhabens zu.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beauftragt für die Durchführung der Planungen sowie der Bauleitung für die Neuschaffung des Schulsportplatzes der Grundschule Nord auf Grundlage des Angebotes vom 07.09.2020 das Ingenieurbüro Baumann, Gubestraße 22, aus 80992 München.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beauftragt für die Durchführung der Planungen sowie der Bauleitung für die Neuschaffung des Schulsportplatzes der Grundschule Nord auf Grundlage des Angebotes vom 07.09.2020 das Ingenieurbüro Baumann, Gubestraße 22, aus 80992 München.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.09.2020 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 09.10.2020 07:37 Uhr