Datum: 24.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.07.2020 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
|
ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.07
.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.09.2020 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.09.2020, unter der Maßgabe der Änderung des Wortes „Stadtgraben“ in „Landgraben“
bei Tagesordnungspunkt 6.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.09.2020 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
|
ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.09.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB;
Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.09.2020
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 27. April 2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB gefasst.
Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Teilgebiet GE 2 um ein weiteres Baufenster erweitert werden. Darüber hinaus wird die Fläche einer ehemaligen Kiesgrube in der Planung erfasst, ebenso wie eine Ausgleichsfläche. Letztere wird nicht für die gegenständliche Planung benötigt, sondern für spätere Bauleitplanungen vorgehalten. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Der ursprüngliche Plan ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Eine Planung an anderer Stelle wird nicht verfolgt, da hier eine Lücke zwischen bebauten Teilen des ursprünglichen Bebauungsplanes geschlossen wird.
Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 27. April 2020 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 27. April 2020 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22. Mai 2020 bis 3. Juli 2020 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 20/2020 vom 13. Mai 2020, hingewiesen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 18. Mai 2020 im Zeitraum bis 3. Juli 2020 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 27. April 2020 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundlegenden Änderungen der Planung. Es werden nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Bezüglich der Ausgleichsfläche sowie der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube werden noch ergänzende Festsetzungen in die Planung übernommen. Die Baugrenze wird geringfügig reduziert, um den Abstand zur benachbarten Staatsstraße zu wahren. Dadurch, dass die Baugrenze reduziert wird, ist keine erneute Auslegung erforderlich. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 24. September 2020, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 nur geringfügige Änderungen an der Planung sowie nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1- Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 24. September 2020 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - Textteil mit Begründung i. d. F. vom 24. September 2020 (Bestandteil des Beschlusses)
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass der Bau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2020 einen Empfehlungsbeschluss gefasst habe.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, weshalb nicht wie vom Landratsamt gefordert die Eingrünungsflächen von drei auf fünf Meter verbreitert worden seien. Ökologische Gesichtspunkte sollten finanziellen vorgehen.
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass bei der Schaffung eines Gewerbegebietes der wirtschaftliche Faktor nicht unberücksichtigt bleiben dürfe. Insbesondere, wenn durch die hierdurch zu erzielenden Mehreinnahmen, Investitionen für einen sinnvollen ökologischen Ausgleich an anderer Stelle getätigt werden können.
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27.04.2020 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 einzeln dargestellten Abwägungen und Beschlüsse zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungsnahmen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020, als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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3. Errichtung einer PV-Anlage auf der ehemaligen städtischen Bauschuttdeponie Birkach in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.09.2020
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
|
ö
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Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen verfolgt schon länger das Ziel, auf der ehemaligen Bauschuttdeponie in Vöhringen eine PV-Anlage zu errichten.
Seit Mitte des Jahres 2019 fanden nun mehrere Gespräche mit einem regionalen Investor statt.
Es handelt sich hier um die Firma 4M Solar I GmbH & Co KG aus Senden.
Diese sieht die Fläche als gut geeignet an und hat bereits erste Planungen zu Anlagengröße und Aufstellmöglichkeiten ermittelt.
Um die Fläche der Bauschuttdeponie auch optimal ausnutzen zu können, bedarf es allerdings ab einer Anlagengröße größer 750 kWp eines Zuschlages der Bundesnetzagentur zur Einspeisevergütung.
Diesen Zuschlag erhielt der Investor aus Senden nun Seitens der Bundesnetzagentur nach mehrmaligen Bewerbungen Anfang Juni 2020.
Bei voller Ausnutzung der bestehenden Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie ist eine Anlagengröße von ca. 1,3 – 1,4 MWp möglich. Siehe hierzu Anlage 1.
Nach Abstimmungen mit dem Landratsamt Neu-Ulm kann das Vorhaben nicht über einen Bauantrag genehmigt werden. Es ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes notwendig.
Aus technischer Sicht ist die Errichtung der PV-Module wohl möglich. Sowohl der ökologisch hochwertige Magerrasen als auch die Dränmatte können erhalten bleiben und werden durch die Module nicht beschädigt.
Die Nutzung der Flächen würde über einen Pachtvertrag geregelt werden.
Eine nähere Darstellung des Vorhabens sowie des Investors erfolgt in der Sitzung.
Als Beispiel für eine vergleichbare Anlage wurde in der Anlage 2 der Lageplan einer Anlage in Bellenberg beigefügt.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“ und die Verpachtung der Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach an die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Diskussionsverlauf
Die Stadt Vöhringen verfolgt schon länger das Ziel, auf der ehemaligen Bauschuttdeponie in Vöhringen eine PV-Anlage zu errichten.
Herr Söhner führt ergänzend zum Sachvortrag aus, dass es nicht zulässig sei den gewonnen Strom selbst zu nutzen. Wäre ein Eigenverbrauch angestrebt, würde die Anlage kleiner ausgeführt werden müssen und wäre darüber hinaus an weitere Kriterien gebunden.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen regen an, vorrangig versiegelte Dachflächen mit Photovoltaik-Modulen zu bestücken, anstatt auf Freiflächen auszuweichen. Des Weiteren solle in Absprache mit dem Bund Naturschutz geklärt werden, ob diese Fläche ökologisch nicht anderweitig genutzt werden könne. Insofern solle der Beschluss zurückgestellt werden und die Kriterien eines naturverträglichen Baus der Anlage erst mit dem Investor kommuniziert werden.
Nach kurzer Diskussion und diversen Wortbeiträgen zu einer ökologisch verträglichen Ausführung ergänzt Herr Söhner, dass im Bebauungsplanverfahren die Träger öffentlicher Belange, so auch der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neu-Ulm und der Bund Naturschutz eingebunden werden.
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die Ökoverträglichkeit erst im späteren Verlauf, unter Hinzuziehung von Fachstellen geprüft werde. Vorrangig sei jetzt eine Grundsatzentscheidung zu treffen.
Beschluss
Die Stadt Vöhringen empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“ und die Verpachtung der Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach an die Firma 4M Solar I GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen des LEADER-Kooperationsprojektes "Flusslandschaften in Schwaben erleben 2.0";
Festlegung der Untersuchungsthematik
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
10.09.2020
|
ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
24.09.2020
|
ö
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Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen wurde in einem ersten Schritt in das Projekt „Flusslandschaften in Schwaben 2.0“ aufgenommen.
Eine Beschreibung des Projektes können Sie der Kurzskizze in der Anlage entnehmen.
Durch die bereits abgeschlossene aber auch noch anstehende Illersanierung auf Höhe der Stadt Vöhringen und Illerzell werden einige der Ziele des Projektes „Flusslandschaften in Schwaben 2.0“ bereits aufgegriffen bzw. umgesetzt.
Maßnahmen, welche nicht bereits Teil der Illersanierung sind, können nun im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung betrachtet werden. Diese Vorabuntersuchung wird zu großen Teilen durch das LEADER-Programm gefördert und unterstützt.
Auch eine mögliche spätere Umsetzung der angedachten Maßnahmen kann im Rahmen des LEADER Projektes großzügig gefördert werden.
In einer ersten Machbarkeitsuntersuchung können nun Projekte geprüft werden, welche für die Stadt Vöhringen rund um das Thema „Iller“ als attraktiv erscheinen.
Die Stadtverwaltung hat hierzu bereits folgende Themen einmal aufgegriffen:
- Hängebrücke über die Iller mit dem Ziel der Schaffung eines länderübergreifenden Rundwegs entlang der Iller. Rundweg kann auch thematisiert werden. Evtl. mit Spielgeräten zu Akustik und Optik.
- Ansiedlung von Camping Stellplätzen in Illernähe als Stärkung der Naherholung - sanfter Tourismus.
- Errichtung eines kleinen Wasserrades an der Poliere um das Thema Wasserkraft näher zu erläutern.
Weitere Themen können in der Sitzung gerne noch mit aufgenommen werden.
Empfehlung
„Die in der Sitzungsvorlage dargestellten Themen, Hängebrücke mit Rundweg, Camping-Stellplätze und Wasserrad an der Poliere werden in die Machbarkeitsuntersuchung mit aufgenommen.“
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der LEADER-Förderung wurde die Stadt Vöhringen in einem ersten Schritt in das Projekt „Flusslandschaften in Schwaben 2.0“ aufgenommen.
Herr Söhner führt aus, dass hierzu bis Ende Oktober geprüft werde, ob, bzw. für welche Maßnahmen eine LEADER-Förderung möglich sei.
Die Stadtverwaltung hat hierzu bereits folgende Themen aufgegriffen:
- Hängebrücke über die Iller mit dem Ziel der Schaffung eines länderübergreifenden Rundwegs entlang der Iller. Rundweg kann auch thematisiert werden. Evtl. mit Spielgeräten zu Akustik und Optik.
- Ansiedlung von Camping Stellplätzen in Illernähe als Stärkung der Naherholung - sanfter Tourismus.
- Errichtung eines kleinen Wasserrades an der Alten Poliere um das Thema Wasserkraft näher zu erläutern.
Die vorgeschlagenen Punkte werden im Gremium diskutiert, sowohl in Anbetracht der damit verbundenen Kosten, als auch über den Nutzen und die Machbarkeit, bzw. die jeweilige Ausführung.
Herr Bürgermeister Neher bestätigt, dass verschiedene Auffassungen vertretbar seien. Die Aufwertung der Illerumgebung könne nur befürwortet werden, da es sich hierbei auch um einen wichtigen Erholungsraum handele. Darüber hinaus nutzen viele Auswärtige den Donau-Iller-Radweg, was dem Tourismus, auch in Vöhringen zugute komme.
Insofern schlage er vor, den Antrag weiter zu fassen und in einem zweiten Schritt die Maßnahmen detaillierter auszugestalten.
Beschluss
„Die in der Sitzungsvorlage dargestellten Themen, Hängebrücke mit Rundweg, Camping-Stellplätze und Wasserrad an der Poliere werden in die Machbarkeitsuntersuchung mit aufgenommen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Klimaschutzmaßnahmen, Baumpflanzungen;
Aufhebung des Sperrvermerks
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
07.09.2020
|
ö
|
Vorberatung
|
6 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.09.2020
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden 65.000,00 € für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen, welche bislang mit einem Sperrvermerk versehen sind.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, mit einem Teil des Etats weitere Bäume im Stadtgebiet zu pflanzen. Konkret ist angedacht, an der Illertaltangente in Illerzell, zwischen Heustraße und Vöhringer Straße, die Allee fortzuführen und 30 Bäume zwischen Radweg und Straße zu pflanzen. Für diese Maßnahme werden ungefähr 25.000,00 € benötigt.
Bäume sind nicht nur lebenswichtige Sauerstoffproduzenten, sondern binden auch Co², dienen als Staubfilter und Schattenspender und tragen somit nachweislich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Für viele Tierarten bieten Bäume Nistplätze und Nahrung. Alleen ermöglichen eine Vernetzung von Lebensräumen.
Für Menschen tragen Bäume zum Wohlbefinden bei. Eine Fortsetzung der Allee würde das Ortsbild zusätzlich „abrunden“.
Für die angrenzende landwirtschaftliche Fläche ist durch die Baumpflanzungen zwischen Radweg und Straße keine Einschränkung zu erwarten. Ein Schattenwurf von der Ostseite dürfte kaum ins Gewicht fallen. Stattdessen können die Bäume als Aussichtplatz für Greifvögel bei der Mäusejagd dienen und oder bei Wind schützen.
Bei der Baumauswahl werden verschiedene Empfehlungslisten berücksichtigt, um für den Standort und die Klimaveränderung geeignete Arten auszuwählen.
Empfehlung
Der im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 69000/5140 eingestellte Sperrvermerk für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 65.000,00 € wird aufgehoben.
Diskussionsverlauf
Trotz des mehrheitlichen Empfehlungsbeschlusses der Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss, wird der vorliegende Tagesordnungspunkt kontrovers diskutiert. Insbesondere sollen die im Haushalt veranschlagten Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in Form eines zu pflanzenden Klimawaldes, anstelle der vorgeschlagenen Schaffung einer Allee-Bepflanzung genutzt werden.
Weiterhin wird aus dem Gremium vorgebracht, dass die Kosten der vorgesehenen Maßnahme in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden. Vielmehr wird vorgeschlagen, eine Ausschreibung zur Gewinnung von Baumpatenschaften zu realisieren.
Nach weiterer Diskussion ergeht folgender
Beschluss
Der im Haushaltsplan 2020 unter der Haushaltsstelle 69000/5140 eingestellte Sperrvermerk für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 65.000,00 € wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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6. Evtl. Rückübertragung der Zuständigkeiten im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm
Abfrage nach der Beteiligung an einer Voruntersuchung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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07.09.2020
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
|
ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
1. In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2020 wurde der Stadtrat über die wesentlichen Eckpunkte aus dem Workshop vom 15.01.2020 zur Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben unterrichtet.
Im Landkreis Neu-Ulm ist aus der Historie gewachsen, dass die Zuständigkeiten für das Einsammeln und Befördern des Hausmülls und den Betrieb der Wertstoffhöfe bei den kreisangehörigen Gemeinden liegen und nicht auf den Landkreis übergegangen sind.
Die sich dadurch ergebende getrennte Zuständigkeit in der Abfallwirtschaft hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist durch die Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Gemeinden (Übertragungsverordnung) auch rechtlich festgeschrieben.
Durch die stetige Verdichtung rechtlicher Regelungen im Bereich der Abfallwirtschaft ist der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetags auf Bitte einzelner Kommunen an den Landkreis mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, ob eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis möglich ist.
2. Insoweit wurden auch mögliche Vor- und Nachteile aufgezeigt.
Mögliche Vorteile:
- Einheitliches Entsorgungssystem im Landkreis (moderne Behälterverwaltung mittels Ident-System und einheitliche Behälter, Biotonne u.ä.) erleichtert die örtliche Umsetzung moderner Erfassungssysteme.
- Durch die einheitliche Regelung der Entsorgung in allen Gemeinden des Kreises Verbesserung der Gebührenfestsetzung und Behälterverwaltung.
- Verbesserung des Bürgerservice durch umfangreiches und nicht ortsgebundenes Entsorgungsangebot (u.a. große Wertstoffhöfe mit langen Öffnungszeiten) flexible Nutzung der Wertstoffhöfe unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit.
- Kostengünstigere (?) Vergabeergebnisse durch breitere Vergabebasis (mehr Einwohner, größere Mengen).
- Zentrale Steuerung vereinfacht die Abläufe und bündelt das Fachwissen = geringerer Verwaltungsaufwand, insbesondere Entlastung der kleineren Gemeinden.
- Bessere Möglichkeiten Fachkräfte zu finden und zu binden als auf der Gemeindeebene.
- Einheitliche Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausbau und Spezialisierung der Abfallberatung.
- Schnelle Reaktion auf Einwirkungen durch den direkten Durchgriff.
Mögliche Nachteile:
- Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeit nach örtlichen Bedürfnissen und Wünschen (z.B. Biotonne, Grüngutsammlung).
- Zeitlich aufwändiger Aufbau einer entsprechenden Verwaltungsstruktur beim Landkreis, da derzeit beim AWB kein entsprechendes Personal vorhanden ist und die Gemeinden i.d.R. kein Personal abgeben werden.
- Einzelne Servicethemen und Standards können schlechter werden (je nach Konzept
längere Wege zum Wertstoffhof).
- Zugriff der Gemeinden auf Einrichtungen (Sammelstelle oder Wertstoffhof) für weitere Nutzungen nicht mehr direkt, sondern nur über den AWB möglich.
- Durch zentrale Vergaben können kleine und mitteständische Entsorgungsdienstleister Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen Konkurrenten auf dem Entsorgungsmarkt bekommen.
3. Für das weitere Vorgehen wurde im Workshop als ersten Schritt vereinbart, eine Abfrage nach dem Beteiligungswillen aller Kommunen im Landkreis Neu-Ulm durchzuführen, bevor eine detaillierte Prüfung der Rückübertragung in Betracht gezogen wird.
Dementsprechend bezieht sich die Vorabfrage darauf, ob die Stadt Vöhringen sich grundsätzlich überhaupt eine Rückübertragung auf den Landkreis vorstellen kann.
Erst in einem weiteren Schritt wird der Landkreis Neu-Ulm nach Eingang aller Beschlüsse der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden entscheiden, ob eine Prüfung der Rückübertragung in die Wege geleitet wird, oder nicht.
Die Entscheidungsfindung, bzw. Rückmeldung der Beschlüsse an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises, hat bis 30.09.2020 dieses Jahres zu erfolgen.
4. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die dargestellten Nachteile einer Rückübertragung auf den Landkreis die Vorteile überwiegen.
So besteht die begründete Besorgnis, dass bei einer einheitlichen Regelung der Entsorgungssysteme die individuellen Bedürfnisse der Kommunen zu keiner zufriedenstellenden einheitlichen Lösung führen. Kommunen mit dichter Siedlungsstruktur z. B. die große Kreisstadt Neu-Ulm. haben andere Bedürfnisse als kleine Kommunen wie Osterberg oder Kellmünz.
Eine Verwaltungsvereinfachung durch Konzentration beim Landkreis erscheint ebenfalls unwahrscheinlich, da die Gemeindeverwaltungen vor Ort nach wie vor in den Entsorgungsprozess eingebunden werden müssen.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass der Entsorgungsservice für Vöhringen in punkto Biotonne oder Grüngutsammlung, durch eine zentralisierte Verwaltung nicht mehr in der Form aufrecht erhalten werden kann. Ggfs. wäre auch für den städtischen Bauhof ein Nachteil in der Form zu erwarten, dass ein direkter Zugriff auf den örtlichen Recyclinghof oder die Grüngutannahmestelle lediglich über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises erfolgen könnte.
Aufgrund der aufgezeigten Argumente schlägt die Stadtverwaltung vor, sich gegen eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Belange auf den Landkreis Neu-Ulm auszusprechen. Demgemäß ist auch die Beteiligung an der Voruntersuchung abzulehnen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.
Diskussionsverlauf
Aufgrund des einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 07.09.2020, fasst der Stadtrat ohne weitere Diskussion folgenden
Beschluss
Die Stadt Vöhringen spricht sich gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm aus. Dementsprechend wird die Beteiligung an einer Voruntersuchung nicht für notwendig erachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Straßenbauprogramm 2020;
Adalbert-Stifter-Straße (vom Langen Bach bis zur Rudolf-Diesel-Straße);
Tiefbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.09.2020
|
ö
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Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Straßenbauprogramm der Stadt Vöhringen für das Jahr 2020 ist vorgesehen, die Adalbert-Stifter-Straße (vom Langen Bach bis zur Rudolf-Diesel-Straße) in Vöhringen zu erneuern.
Die hierfür notwendigen Tiefbauarbeiten für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wurden durch das Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben.
Acht Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
7 Firmen haben zur Submission am 10.09.2020 ein Angebot eingereicht.
Die günstigste Bieterin ist die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, mit einer Angebotssumme von 414.087,38 €.
Das Submissionsergebnis kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Der Auftrag für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu vergeben.
Die Mittel in Höhe von 414.087,38 € sind unter den Haushaltsstellen 63000.9548, 70000.9535 und 81500.9536 bereitgestellt.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wird an die günstigste Bieterin, die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Einheitspreisen und Bedingungen des Angebotes vom 02.09.2020 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 414.087,38 € sind unter den Haushaltsstellen 63000.9548, 70000.9535 und 81500.9536 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Der Stadtrat schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses in seiner Sitzung am 10.09.2020 an.
Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Ausführung der Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wird an die günstigste Bieterin, die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Einheitspreisen und Bedingungen des Angebotes vom 02.09.2020 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 414.087,38 € sind unter den Haushaltsstellen 63000.9548, 70000.9535 und 81500.9536 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Mitglied des Stadtrates Herr Christoph Koßbiehl
Niederlegung des Stadtratsmandates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.09.2020
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Herr Christoph Koßbiehl hat dem 1. Bürgermeister mit Email vom 26. August 2020 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Christoph Koßbiehl zum 28. Oktober 2020 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Koßbiehl abgestimmt.
Infolgedessen kann ein Ersatzmitglied in der vorgesehenen Sitzung des Stadtrates am 29. Oktober 2020 nachrücken und vereidigt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat stimmt der Niederlegung des Stadtratsmandates und somit der Entlassung von Herrn Christoph Koßbiehl aus dem Ehrenamt zu (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Herr Christoph Koßbiehl scheidet mit Ablauf des 28. Oktober 2020 aus dem Stadtrat Vöhringen aus.
Diskussionsverlauf
Herr Christoph Koßbiehl hat dem 1. Bürgermeister mit Email vom 26. August 2020 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Hierüber hat der Stadtrat einen Feststellungsbeschluss zu fassen.
Ohne Diskussion ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Niederlegung des Stadtratsmandates und somit der Entlassung von Herrn Christoph Koßbiehl aus dem Ehrenamt zu (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Herr Christoph Koßbiehl scheidet mit Ablauf des 28. Oktober 2020 aus dem Stadtrat Vöhringen aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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9 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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|
10 |
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10.1. Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes
- Antrag von Herrn Georg Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Herr Georg Thalhofer stellt nachfolgenden Antrag:
„ANTRAG
Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK)
für die in der Unterhaltungslast der Stadt Vöhringen stehenden Gewässer
von Stadtrat Georg Thalhofer
vom 8. September 2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher,
zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer in Bayern, den sog. Gewässern dritter Ordnung, sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen dar. Die Aufstellung eines GEK wird daher mit bis zu 75% vom Freistaat Bayern gefördert.
Das Gewässerentwicklungskonzept ist eine wichtige fachliche Grundlage für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Es zeigt auf, wie ein Gewässer unter den vorhandenen Randbedingungen wieder naturnah entwickelt werden kann, dabei werden auch bestehende anderweitige Fachplanungen (zum Beispiel Natura2000-Gebiete) berücksichtigt. Ein GEK dient im wesentlichem zu Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Hier werden alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.
Im GEK sind Umsetzungshinweise für Verbesserungen beim vorbeugenden Hochwasserschutz, der Arten und Lebensgemeinschaften am Gewässer, beim Nährstoffrückhalt und beim Landschaftsbild enthalten.
Beim GEK handelt es sich um einen rechtlich unverbindlichen Fachplan. Zur Erstellung und zur Umsetzung des GEK gibt es staatliche Fördermöglichkeiten.
Ebenso wichtig wie die Erstellung des GEK‘s ist dessen Umsetzung. Aus diesem Grund gibt es nicht nur für die Erstellung des GEK‘s eine Fördermöglichkeit, sondern auch für die Umsetzung. In der Stadt Vöhringen sehe ich Entwicklungsmöglichkeiten an vielen Gewässern, wie z. B. den Gräben im Errach in Illerberg, dem Land- und Wachtelgraben in Thal, sowie dem Mühlbach in Vöhringen. Weitere Vorteile sehe ich darin, dass die im GEK aufgezeigten Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung von Gewässern Grundlage für Gespräche mit Grundstückeigentümer (i. d. R. Landwirte) darstellen. Diese aber auch die Naturschutzverbände, die Fischerei und alle weiteren Beteiligten werden schon bei der Aufstellung des GEK hinzugezogen. Weiter sehe ich hier Möglichkeiten, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, für die gar nicht auf private Flächen zurückgegriffen werden muss (z.B. bei den Entwässerungsgräben der Autobahn im Errach Illerberg).
Werden Maßnahmen aus dem GEK umgesetzt, können diese entweder von Freistaat Bayern gefördert oder als „Ökopunkte“ gutgeschrieben werden. Gerade im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Ausbau der Autobahn wird vermutlich eine Konkurrenz um Ausgleichsflächen entstehen.
Das GEK wird i. d. R. von externen Ingenieurbüros erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden hier nur in einem sehr geringen Maße beansprucht.
Während in Bayern ein Großteil der Gemeinden bereits GEK aufgestellt haben, haben im Landkreis Neu-Ulm nur die Stadt Neu-Ulm und die Gemeinden Roggenburg und Unterroth ein GEK entwickelt. Gerade die Gemeinde Unterroth „lebt“ ihr GEK und setzt jährlich entsprechende Maßnahmen mit sehr gutem Erfolg um.
Informationen zum Themenkomplex können auf der Internetpräsentation des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) über den folgenden Link abgerufen werden:
Weiter lege ich ein Faltblatt des LfU zu diesem Thema bei.
Ich beantrage, dass die Stadtverwaltung die Aufstellung eines GEK für die Stadt Vöhringen prüft und die erforderlichen Kosten ermittelt, welche dann im Haushalt 2021 bereitgestellt werden sollen.“
Diskussionsverlauf
Herr Georg Thalhofer beantragt die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes für die in der Unterhaltslast der Stadt Vöhringen stehenden Gewässer. Herr Thalhofer führt zu seinem Antrag aus, dass hierbei ein externes Ingenieurbüro die Entwicklungsmöglichkeiten von Gewässern prüfe, insbesondere den ökologischen Zustand entsprechender Gewässer in städtischer Unterhaltslast.
Weiterhin teilt Herr Thalhofer mit, dass die Aufstellungskosten des Konzeptes vom Freistaat Bayern mit 75 % bezuschusst werden. Auch die infolgedessen zu veranlassenden Maßnahmen wären wiederum zuschussfähig.
Herr Bürgermeister Neher vergleicht das Gewässerentwicklungskonzept im Verfahren mit der ähnlich des Feuerwehrbedarfsplanes, wonach in einem ersten Schritt ein Bedarf und die Kosten ermittelt werden und erst im Anschluss die Entscheidung getroffen werde, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes für die Stadt Vöhringen zu prüfen und die erforderlichen Kosten zu ermitteln, welche dann im Haushalt 2021 bereitgestellt werden sollen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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10.2. Artenvielfalt fördern durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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|
10.2 |
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
„Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung zeitnah berichtet,
- wie sie die seit dem 1. August 2019 geänderte Regelung zu Gewässerrandstreifen im Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 16 und Art. 21) und ihre seitherige Umsetzung in Vöhringen bewertet;
- inwieweit der faktisch verbreiterte Gewässerrandstreifen seitdem in Vöhringen bereits genutzt wurde, um die Biotopvernetzung mithilfe dieser Streifen voranzutreiben;
- ob und in welchem Umfang noch Unsicherheiten darüber auftreten, welche Gewässer von der Pflicht, einen Gewässerrandstreifen zu berücksichtigen, befreit sind;
- durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang seit 2019 konkret am Landgraben der Gewässerrandstreifen umgestaltet wurde.
Der Stadtrat möge beschließen, dass
- der Landgraben auf Vöhringer Gemarkung zur Bewahrung, Wiederherstellung und Förderung der Artenvielfalt ökologisch aufgewertet wird
- durch Bepflanzung von Strauchgehölzen und Bäumen II. Ordnung (z.B. Schwarzerle, Weidearten, die eine Endhöhe von maximal 10 m bis 12 m erreichen werden) sowie
- durch Nacheinsaat einer blütenreichen Böschungs- und Ufer-Saatmischung;
2. diese Maßnahmen baldmöglichst vorbereitet und in diesem Oktober und November begonnen sowie spätestens in fünf Jahren vollendet werden;
3. die Landwirte beraten und unterstützt werden, diesen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen nicht zu bewirtschaften und bestmöglich zu schützen, indem Nährstoffeinträge minimiert werden;
4. mit den am Landgraben liegenden Nachbargemeinden Bellenberg und Senden eine „Landgraben-Biotop-Vernetzung“ angegangen und realisiert wird;
5. die Optimierung dieses Gewässerrandstreifens als andauernder Prozess festgeschrieben wird, welcher einer ständigen Betreuung und Beratung, z.B. durch den BUND Naturschutz in Bayern e.V., bedarf;
6. am Beispiel des Landgrabens Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Gewässerrandstreifen als verbindendes Element der Vernetzung zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt informiert werden (Internetseite, Amts- und Mitteilungsblatt, Infotafeln am Landgraben).
Begründung
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Verlust an biologischer Vielfalt: das Aussterben von Arten, der Rückgang ihrer genetischen Vielfalt sowie die Degradierung und Veränderung von Ökosystemen. Die biologische Vielfalt ist für uns Menschen existenziell für Nahrung, Wasser, Medizin, Klima sowie der Luft- und Wasserqualität.
Im Mai veröffentlichte Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Bericht zur Lage der Natur über den Zustand der Arten und Lebensräume in Deutschland: Die Situation ist dramatisch und alarmierend, denn alle Lebensräume unserer Naturlandschaft haben sich in den letzten Jahren weiter zum Negativen verändert!
Gewässerrandstreifen nehmen eine wichtige Rolle beim Schutz vieler Tier- und Pflanzenarten im Offenland ein: Bei entsprechender Gestaltung und Nutzung bilden diese wichtige Rückzugsräume und Vernetzungselemente.
Gesetzliche Grundlagen: Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Uferstreifen an bestimmten Gewässern angelegt werden. Konkret gilt in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie ein Verbot der garten-oder ackerbaulichen Nutzung (Gewässerrandstreifen) entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer … Ein Gewässerrandstreifen ist demnach an eindeutig erkennbaren Gewässern anzulegen …
Laut Legende des Umwelt-Atlas „Gewässerbewirtschaftung“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ist der Landgraben „in Überprüfung“ (Stand: 31.08.2020).
Kosten: je 500 m = ca. 3.000 €; Länge auf Vöhringer Gemarkung: ca. 5 km => Gesamtkosten: ca. 30.000 €
Wir hoffen und wünschen, dass dazu aus dem Aufgabenbereich „Naturschutz“ oder aus dem aufzuhebenden, bzw. aufgehobenen Sperrvermerk (Beratung und Beschluss im Stadtrat am 24.09.2020) für „Klimaschutzmaßnahmen“ (65.000 €) des Haushaltsplans 2020 Geld zur Verfügung gestellt werden kann, um schon im kommenden Oktober/November einen ersten Abschnitt umzusetzen.
Unterstützung: Herr Kurus-Nägele, Geschäftsführer der Kreisgruppe Neu-Ulm von BUND Naturschutz in Bayern e.V., bietet der Stadt Vöhringen seine Beratung und fachliche Begleitung in dieser Angelegenheit an.
Eine Politik, die erfolgreich die biologische Vielfalt bewahren und fördern will, muss über die örtlichen Grenzen hinausblicken und mit den Nachbargemeinden vernetzt dieses grüne Band der Artenvielfalt entlang des Landgrabens von Bellenberg bis Senden biologisch aufwerten und entwickeln.“
empfehlenswerte Links zu „Gewässerrandstreifen“:
Diskussionsverlauf
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Förderung der Artenvielfalt durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung.
Herr Harzenetter schließt sich insofern dem vorherigen Tagesordnungspunkt an, wonach das Anliegen mit dem beantragten Gewässerentwicklungskonzept in Einklang zu bringen sei.
Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass bereits Maßnahmen im Bereich des Landgrabens geplant und hierzu Haushaltsmittel vorgesehen seien. Viele Flächen seien bereits renaturiert worden.
Auf Nachfrage aus der antragstellenden Stadtratsfraktion, inwieweit die Baumpflanzaktion dieses Jahr noch umgesetzt werden könne, teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass dies so vorgesehen sei.
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10.3. Energienutzungsplan, CO2-Einsparungen;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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Beschließend
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10.3 |
Sachverhalt
Energienutzungsplan/ Energienetzwerkarbeit/ CO2-Ausstoß in Vöhringen/
PV-Anlagen auf den Dächern von städtischen Einrichtungen/
Abwärmenutzung
Zwischen Juni 2015 und Januar 2016 wurde vom Institut für systematische Energieberatung an der Hochschule Landshut ein Energienutzungsplan für die Stadt Vöhringen und den Stadtteilen Illerberg/Thal und Illerzell erarbeitet.
In diesem sollten konkrete Maßnahmen aufgezeigt werden, durch die zum einen Energie effizienter bereitgestellt und zum anderen Energie bzw. CO2-Emissionen eingespart werden können.
Das Konzept beinhaltete umfassende und detaillierte Analysen zum energetischen Ist-Zustand (Endenergie- und Primärenergiebedarf, CO2-Ausstoß) in den einzelnen Verbrauchergruppen, wie kommunale Liegenschaften, private Haushalte/Kleingewerbe, Industrie/Gewerbe und Verkehr. Außerdem wurden verbrauchergruppenspezifische Potentialaussagen zu Energieeinsparungen/Energieeffizienz sowie eine Analyse der technischen Zubaupotentiale erneuerbarer Energien durchgeführt. Zudem wurde ein detailliertes Wärmekataster erarbeitet, auf dessen Basis konkret zu untersuchende Detailprojekte für eine optimierte Wärmebereitstellung definiert wurden. Diese wurden umfassend wirtschaftlich analysiert und bewertet. Daran anknüpfend wurden die resultierenden CO2-Einsparungen ermittelt und konkrete Maßnahmenempfehlungen sowie mögliche Fördermittel aufgezeigt.
Im Energienutzungsplan wurden 25 verschiedene denkbare Maßnahmen zusammengestellt.
Einige Maßnahmen sind in der Zwischenzeit bereits schon umgesetzt bzw. begonnen:
- Haushaltsplanung „Energie und Klimaschutz“
- Anschaffung eines kommunales Energiemanagementsystem zur monatlichen Erfassung/Analyse der Verbräuche der letzten Jahre für Strom, Wasser und Wärme für zehn städtische Einrichtungen,
sowie Erfassung/Dokumentation der Verbräuche sämtlicher städtischen Einrichtungen einmal jährlich.
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Interne Mitarbeiterschulung (Hausmeister)
- Umrüstung Straßenbeleuchtung
- Forcierung Nachverdichtung Erdgasnetz
in Zusammenarbeit mit der SWU Netze GmbH
- Einbindung Erdgas-BHKW in die bestehende Wärmeversorgung des Karl-Eychmüller-Sportparks, zzgl. Ballspielhalle/Fitnessbereich
- Kontaktaufnahme mit dem BGA-Betreiber in Illerberg bezüglich Wärmepreis
für eine Abwärmenutzung in Raster 9/10
- Ausbau bestehender Nahwärmenetzte (Biogasanlage Illerberg)
- Car-Sharing
- Vermietung Elektroauto, Aufbau Ladeinfrastruktur
- Installation PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
Auf folgenden städtischen Einrichtungen sind bereit PV-Anlagen installiert:
- Uli-Wieland-Grundschule
- Uli-Wieland-Mittelschule
- Karl-Eychmüller-Sportpark
- Mehrzweckhalle Illerberg
- Grundschule Illerberg
- Josef-Cardijn-Haus
Neben diesen Maßnahmen hat die Stadt Vöhringen in den letzten drei Jahren (2017 – 2019) am kommunalen Energienetzwerk teilgenommen.
Teilnehmer waren neun bayerische Kommunen der Größe der Stadt Vöhringen.
Die Netzwerkarbeit wurde federführend vom Institut für Systematische Energieberatung an der Hochschule Landshut geleitet und begleitet.
Das zu Beginn gesteckte Energieeffizienzziel für Vöhringen war auf zehn ausgesuchte Liegenschaften sowie der Straßenbeleuchtung ausgelegt:
Zeitraum 2017-2019:
Thermische Einsparung 4 %
Elektrische Einsparung 14 %
Einsparung 8 %
Dadurch erreichte Einsparungen:
Thermische Einsparung 5 %
Elektrische Einsparung 16 %
Einsparung 9 %
Durch folgende Maßnahmen konnte das Ziel erreicht werden:
- Komplettaustausch der alten Heizungsumwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen in den städtischen Liegenschaften
- Einbau BHKW im Karl-Eychmüller-Sportpark 2019
- Austausch/Umrüstung von konventionellen Leuchten/Leuchtmitteln in LED-Leuchten/Leuchtmitteln sowie Installation von Präsenzmeldern und Helligkeitssensoren vor allem in städtischen Schulen
- Vollwärmeschutz Turnhalle bei der Grundschule Nord 2019
- Aufbau einer weiteren PV-Anlage auf dem Dach Josef-Cardijn-Haus
- Umrüstung Straßenleuchten auf LED-Leuchten mit Helligkeits-Nachtreduzierung (ca. 200 St./a)
- Austausch Fenster/Türelemente Josef-Cardijn-Haus
- Einführung Energiemanagementsystem
s, aktuell für zehn Liegenschaften
Die hieraus resultierende CO2-Senkung beträgt für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung: 138 t CO2/a
Vöhringen hat somit sein Ziel der Netzwerkarbeit erreicht!
Für den gesamten Zeitraum 2017 – 2019 fielen Gesamtkosten in Höhe von rund 38.000,-- € (ausgenommen Personalkosten) an. Der Zuschuss aus dem staatlichen Förderprogramm betrug rund 18.000,-- €.
Trotzdem die Weiterführung in der Netzwerkarbeit nicht mehr gefördert wird, hat seinerzeit Herr Bgm. Janson die Weiterarbeit im Netzwerk für ein weiteres Jahr beschlossen.
Um in der Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Energienutzungskonzept weiter zu kommen, hat die Stadt Vöhringen beim Projektträger Bayern - Bayern Innovativ, Nürnberg - einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Leistungsbild „Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan Vöhringen“ gestellt.
Folgende Maßnahmen sollen durch das Institut für Systematische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut untersucht und geplant werden:
- Abwärmenutzung der Wieland Werke AG
- Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
- Nahwärmenutzung im Stadtteil Illerberg
Die geschätzten Gesamtkosten für die Planung der drei Maßnahmen betragen 57.058,12 €. Die voraussichtlichen Zuwendungen für die Umsetzungsbegleitung rd. 40.000,-- €.
Derzeit wartet die Stadt Vöhringen auf Freigabe durch die Bewilligungsstelle.
Die Frage, wie sich der CO2-Ausstoß in der Stadt Vöhringen durch die getroffenen Maßnahmen verändert hat, kann derzeit leider nicht umfassend beantwortet werden.
Wie erwähnt, werden in den zehn ausgewählten Liegenschaften der Stadt Vöhringen einschließlich der Straßenbeleuchtung 138 t CO2/a eingespart.
Bezüglich der CO2-Bilanz im Landkreis Neu-Ulm führt gerade die Regionale-Energieagentur-Ulm gGmbH im Auftrag des Landratsamtes Neu-Ulm
eine Erfassung für die Jahre 2017/2018 durch.
Die Erfassung wird „kommunenscharf“ durchgeführt, mit dem Vorteil, dass die Datenerhebung für die teilnehmenden Gemeinden kostenfrei ist. Sobald die Ergebnisse vorliegen werden diese dann auch an die Stadträte weitergegeben.
Im Übrigen wird Frau Prof. Dr. Petra Denk von der Hochschule Landshut
noch im Spätherbst im Stadtrat zum Thema „Energienutzung in der Stadt Vöhringen“ einen Überblick über die bislang durchgeführten Einsparmaßnahmen sowie einen Ausblick über geplante Ziele darstellen und für Fragen und Anregungen zu Verfügung stehen.
Empfehlung
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher teilt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt mit, dass die Stadt Vöhringen durch bereits umgesetzte Maßnahmen eine gute CO2-Einsparung erreichen konnte und um eine stetige Verbesserung bemüht sei.
Ein Gremiumsmitglied regt an, für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg eine PV-Anlage wegen Eigenbedarfs auf dem Feuerwehrgerätehaus zu prüfen.
Weiterhin wird von einem Mitglied des Stadtrates vorgeschlagen, zu prüfen, diverse städtische oder auch private Gebäude über Nah- oder Fernwärme ggfs. an die Wieland-Werke, das Müllkraftwerk Weißenhorn oder auch die vorhandene Biogasanlage anzubinden.
Herr Hieber erläutert, dass dies in der Planung bereits so vorgesehen sei.
Ein weiteres Gremiumsmitglied fragt an, inwieweit Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Wieland-Werke denkbar seien.
Herr Bürgermeister Neher sichert zu, dies prüfen zu lassen.
Des Weiteren wird angeregt, den Landkreis Neu-Ulm bezüglich der Anbindung des Illertal-Gymnasium Vöhringen zu beteiligen.
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10.4. Anträge und Anfragen;
SPNV;
Fahrkartenverkauf am Bahnhof Vöhringen;
Anfrage Herr Lepple STR 23.07.2020;
Information und Stellungnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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Beschließend
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10.4 |
Sachverhalt
Im Juni 1992 wurde der personenbedingte Fahrkartenverkauf durch die DB AG
im Bahnhof Vöhringen aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus eingestellt.
In den Folgejahren – bis 2012 – bemühte sich die Stadt Vöhringen immer wieder
um Lösungen im unmittelbaren Umgebungsbereich. Diese waren jedoch, aufgrund
mangelnder Umsätze, jeweils nur von zeitlich begrenzter Dauer.
Verkaufsstellen (jedoch zumeist nicht mit einem Full-Service-Angebot)
in diesem Zeitraum waren:
06/1992 – 02/1993 Reisebüro am Bahnhof (in der Bahnhofstraße)
1993 – 04/2006 Reisebüro „Fernweh“ (im Bahnhofsgebäude)
während des gesamten Zeitraums: Zusatzangebot
Stadt Vöhringen zur Unterstützung/Attraktivitätssteigerung:
Verrichtung von städtischen Leistungen gegen Entschädigung
(Infomaterial, Verkauf Abfallsäcke, Bauantragsmappen, Paßabholung im Einzelfall,
Vorverkaufsstelle Kulturzentrum Vöhringen etc.., zeitweise „Außenstelle der Bürgerberatung“
der Stadt Vöhringen, jeweils wöchentlich, Freitag vormittags u.w.m.)
11/2006 - 12/2008 GENERALI-Versicherungsbüro in der Bahnhofstraße)
während des gesamten Zeitraums:
Werbemaßnahmen Stadt Vöhringen in den Amtlichen Mitteilungen
04/2009 - 02/2012 Kiosk am Bahnhof
Obwohl nicht Aufgabenträger für diesen Bereich könnte die Stadtverwaltung zwar
grundsätzlich die im direkten Umfeld des Bahnhofs angesiedelten Geschäfte auf diese
Thematik ansprechen und einmal mehr versuchen, hier vermittelnd tätig zu werden.
Ein dauerhafter Erfolg erscheint jedoch, vor o.g. Hintergrund der sich immer wieder
aufs Neue eingestellten Unwirtschaftlichkeit, aufgrund faktisch mangelnder Nachfrage
und damit schlechter Kosten-Nutzen-Relation für mögliche „Verkaufsagenturen“,
nicht zu erwarten.
Diskussionsverlauf
Herr Lepple hat in der Sitzung des Stadtrates vom 23.07.2020 angefragt, einen möglichen Fahrkartenverkauf am Bahnhof Vöhringen in einer Verkaufsstelle zu prüfen.
Frau Thalhofer-Preußner teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass der personenbedingte Verkauf von Fahrkarten seit 1992 eingestellt worden sei. Die Stadt Vöhringen habe hierzu seither mehrere Versuche unternommen, ein entsprechendes Angebot mit Gewerbetreibenden aufrecht zu erhalten, was jedoch aufgrund mangelnder Umsätze nicht aufrechterhalten werden konnte.
Dementsprechend sei aufgrund der schlechten Kosten-Nutzen-Relation eine mögliche „Verkaufsagentur“ nicht zu erwarten.
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10.5. Neue Rathausmitte - Rückmeldungen zu den ausgestellten Modellen
Anfrage Herr Barth zur Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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10.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth erkundigt sich nach den Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bezüglich der ausgestellten Modelle zur „Neuen Rathausmitte“. Diese seien im Gremium intensiv diskutiert worden und insofern für den Stadtrat die Rückmeldungen der Bürgerschaft sehr interessant.
Herr Bürgermeister Neher berichtet, dass insgesamt 13 Rückmeldungen schriftlich abgegeben worden seien. Überwiegend vermitteln diese einen positiven Eindruck. Ein zentrales Thema betreffe die Gestaltung der Parksituation. Insofern habe man die Anregungen an den Städteplaner und Investor zur weiteren Planung weitergegeben.
Der Weg dieses Projektes soll transparent und im Dialog mit der Bürgerschaft und allen beteiligten Stellen sein. Insofern werde man hierüber auch in den Bürgerversammlungen im November berichten.
Die schriftlichen Meldungen werden dem Gremium zur Verfügung gestellt, so Herr Bürgermeister Neher.
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10.6. Problem für Verkehrsteilnehmer in Thal
Anfrage Herr Kelichhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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10.6 |
Diskussionsverlauf
Herr Kelichhaus führt Bezug nehmend auf seine schriftlich ausgeteilte Anfrage aus, dass es in der Unteren Hauptstraße vermutlich aufgrund falsch eingestellter Verkehrsspiegel häufig zu heiklen Situationen komme. Er bitte darum, dies von der Verwaltung prüfen zu lassen. Insbesondere solle geprüft werden, einen weiteren Spiegel anbringen zu lassen.
Herr Bürgermeister Neher wird dies dem zuständigen Sachgebiet weitergeben.
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10.7. Adventsmarkt 2020 - Durchführbarkeit wegen Corona-Pandemie
Anfrage Herr Kelichhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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10.7 |
Diskussionsverlauf
Herr Kelichhaus erkundigt sich nach dem diesjährigen Adventsmarkt, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie.
Herr Bürgermeister Neher bestätigt die kritische Haltung hierzu. Der Schutz der Mitarbeiter bei den Standbetreibern müsse ebenso im Hinterkopf behalten werden wie der Schutz der Besucher.
Hierzu stehe er bereits seit Juli 2020 mit dem Gewerbeverein im Gespräch und habe auch Kontakt mit den umliegenden Kommunen aufgenommen. Grundlegend sei geplant gewesen, den Markt zu entzerren und über den Hettstedter Platz hinaus zu erweitern.
Die aktuelle Rechtslage lasse jedoch nur 200 Personen bei Märkten ohne gewerblichen Charakter zu. Dies sei insbesondere deshalb problematisch, da derzeit viele andere Kommunen ihre Märkte absagen.
Auch wenn diese besinnliche und gesellige Einrichtung den Bürgern ungern vorenthalten werden soll, müsse doch realistisch und zurückhaltend geplant und vorausschauend gehandelt werden.
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10.8. Verkehrsunfall Illerzell
Anfrage Herr Brocke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.09.2020
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ö
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10.8 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke spricht den Verkehrsunfall an der Einfahrt des Gymnasiums an.
Da sich Unfälle hauptsächlich zu Schulzeiten ereignen, sollten hier Maßnahmen geprüft werden. Gegebenenfalls. könne bei der nächsten Verkehrsschau besprochen werden, ob hier eine bauliche Veränderung oder eine Geschwindigkeitsreduzierung umsetzbar sind.
Datenstand vom 04.11.2020 16:07 Uhr