Datum: 08.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Nachverdichtung mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Abbruch eines bestehenden Garagengebäudes und eines Erkers am bestehenden Einfamilienhaus in erster Reihe; Bauort: „Beethovenstraße 11a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/26)
1.2 Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu 4 Wohneinheiten sowie Sanierung Geräteschuppen zu einer Werkstatt; Bauort: „Illerzeller Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 318)
1.3 Isolierte Befreiung: Errichtung eines Sichtschutzes mit einer Höhe von bis zu 1,80 m; Bauort: „Richard-Wagner-Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1078/33)
1.4 Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Einbau einer Dachgaube und Anbau einer Außentreppe als Aufgang zum DG; Bauort: „Vogelstraße 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 436)
1.5 Errichten eines Gartengerätehauses außerhalb der Baugrenzen und einer Hangmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze; Bauort: „Panoramaweg 14“ in Illerberg (Flur-Nr. 948)
1.6 Bauvoranfrage für die Erstellung eines Carports vor der Garage; Bauort: „Beethovenstraße 18“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/29)
1.7 Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage (verschiedene Standorte); Bauorte: Flur-Nr. 1222 Gem. Vöhringen (Einöde) oder Flur-Nr. 1227 Gem. Vöhringen (Sportparkstraße) oder Flur-Nr. 1230 Gem. Vöhringen (Zwischen den Bächen/Sportparkstraße)
1.8 Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: „Industriestraße 27“ in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3 Tlfl.)
2 Straßenausbauprogramm 2021-2025 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung
3 Verschiedenes
3.1 Vorübergehende Aufstellung eines Gerüstturms im Bereich der Illerstraße zur Verdeutlichung der möglichen Dimensionen der in Rede stehenden Bebauung im Rahmen der "Neuen Rathaus-Mitte"; Information durch Bürgermeister Neher
4 Anträge und Anfragen
4.1 Mähen des Straßenbegleitgrüns; eventuelle Änderung der bisherigen Übung zu Gunsten der Ökologie; Anfrage von Herrn Stadtrat Koßbiehl in der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2020; Stellungnahme der Stadtverwaltung
4.2 Erschließung des künftigen Reiterhofes Thal im Bereich der südlichen Riedhofstraße; Anfrage von 2. Bürgermeister Walk
4.3 Verkehrssituation im Bereich "Neue Welt"/Stichweg kommend vom "Kellerberg" in Illerberg; Anfrage von Herrn Thalhofer

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 1
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1.1. Nachverdichtung mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Abbruch eines bestehenden Garagengebäudes und eines Erkers am bestehenden Einfamilienhaus in erster Reihe; Bauort: „Beethovenstraße 11a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades des Grundstückes wird eine extensive Dachbegrünung des Hauptgebäudes und der Garage angeregt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades des Grundstückes wird eine extensive Dachbegrünung des Hauptgebäudes und der Garage angeregt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu 4 Wohneinheiten sowie Sanierung Geräteschuppen zu einer Werkstatt; Bauort: „Illerzeller Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 318)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung sowie die Sanierung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung sowie die Sanierung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Sichtschutzes mit einer Höhe von bis zu 1,80 m; Bauort: „Richard-Wagner-Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1078/33)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße – 2. Änderung“ wird zugestimmt. „

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße – 2. Änderung“ wird zugestimmt. „

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Einbau einer Dachgaube und Anbau einer Außentreppe als Aufgang zum DG; Bauort: „Vogelstraße 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 436)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Errichten eines Gartengerätehauses außerhalb der Baugrenzen und einer Hangmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze; Bauort: „Panoramaweg 14“ in Illerberg (Flur-Nr. 948)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „ Wiesgehren-Burghalde“ einschließlich 2. Änderung wird unter Zurückstellung von Bedenken zugestimmt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „ Wiesgehren-Burghalde“ einschließlich 2. Änderung wird unter Zurückstellung von Bedenken zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Bauvoranfrage für die Erstellung eines Carports vor der Garage; Bauort: „Beethovenstraße 18“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/29)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Erstellung eines Carports vor der Garage wird in Aussicht gestellt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Erstellung eines Carports vor der Garage wird in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage (verschiedene Standorte); Bauorte: Flur-Nr. 1222 Gem. Vöhringen (Einöde) oder Flur-Nr. 1227 Gem. Vöhringen (Sportparkstraße) oder Flur-Nr. 1230 Gem. Vöhringen (Zwischen den Bächen/Sportparkstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1222 der Gemarkung Vöhringen

Beschlussvorschlag:
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 der Gemarkung Vöhringen kann nicht erteilt werden, weil das angedachte Bauvorhaben dem einschlägigen Bebauungsplan „Sportgelände“ widerspricht und Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen nicht gestellt sind (§§ 36, 30, 31 Baugesetzbuch).


Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1227 der Gemarkung Vöhringen

Beschlussvorschlag:
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1227 der Gemarkung Vöhringen kann unter Berücksichtigung einer Abstandsfläche von 3 m zum Mühlbach nach Ansicht der Stadt Vöhringen grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.

Die Stadt Vöhringen weist allerdings darauf hin, dass das gegenständliche Grundstück im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt ist“.  


Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1230 der Gemarkung Vöhringen

Beschlussvorschlag:
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1230 der Gemarkung Vöhringen kann nicht erteilt werden, weil der angedachte Standort der Mittelgarage im Außenbereich liegt und das Bauvorhaben öffentliche Belange durch seinen Widerspruch zu der Darstellung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigen würde (§§ 36, 37 Baugesetzbuch).

Beschluss 1

„Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1222 der Gemarkung Vöhringen

 „Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 der Gemarkung Vöhringen kann nicht erteilt werden, weil das angedachte Bauvorhaben dem einschlägigen Bebauungsplan „Sportgelände“ widerspricht und Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen nicht gestellt sind (§§ 36, 30, 31 Baugesetzbuch).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1227 der Gemarkung Vöhringen

 „Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1227 der Gemarkung Vöhringen kann nicht erteilt werden, weil der angedachte Standort der Mittelgarage im Außenbereich liegt und das Bauvorhaben öffentliche Belange durch seinen Widerspruch zu der Darstellung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigen würde (§§ 36, 35 Baugesetzbuch)“.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bauvoranfrage für den Neubau einer Mittelgarage;
hier: angedachter Standort Flur-Nr. 1230 der Gemarkung Vöhringen

 „Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Mittelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1230 der Gemarkung Vöhringen kann nicht erteilt werden, weil der angedachte Standort der Mittelgarage im Außenbereich liegt und das Bauvorhaben öffentliche Belange durch seinen Widerspruch zu der Darstellung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigen würde (§§ 36, 35 Baugesetzbuch).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: „Industriestraße 27“ in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Beschließend 1.8

Sachverhalt

8.        Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage;
       Bauort: „Industriestraße 27“ in Vöhringen (Flur-Nr. 742/3 Tlfl.)

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Garage wird unter Zurückstellung von Bedenken erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Straßenausbauprogramm 2021-2025 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.10.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können.

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2022-2025 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2021 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2021 und Ausführung 2022/23
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten in der Adalbert-Stifter-Straße
       (vom Langen Bach bis zur Rudolf-Diesel-Straße)
       geschätzte Kosten:        ca. 440.000 €

3.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Planung 2021 und Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

4.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2021/2022

Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2022-2025 folgende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

Im Jahr 2022 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg

Im Jahr 2023

- Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2)
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“

Im Jahr 2024

- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Für die Jahre 2025 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße  

Empfehlung

Im Jahr 2021 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2021 und Ausführung 2022/23
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten in der Adalbert-Stifter-Straße
       (vom Langen Bach bis zur Rudolf-Diesel-Straße)
       geschätzte Kosten:        ca. 440.000 €

3.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Planung 2021 und Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

4.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2021/2022

Im Jahr 2022 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg

Im Jahr 2023
- Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2)
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“

Im Jahr 2024
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Für die Jahre 2025 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Diskussionsverlauf

Die Vorstellung des Straßenbauprogramms führt zu einer kurzen Aussprache, bei der insbesondere die Kosten sowie die Kostentragung durch die angedachte Verlegung der Kreisstraße NU 14 im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Neue Rathaus-Mitte“ sowie die Absicht, die Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere in Angriff zu nehmen, angesprochen wird.

Zu der Absicht, die Planung der Bahnhofstraße mit Poliere anzugehen, führt Bürgermeister Neher aus, dass dieses Thema sicher sehr engagiert und auch kontrovers diskutiert werden dürfte.
Er wolle jedoch diesen für Vöhringen sehr wichtigen Bereich nun planerisch anpacken und habe das Ziel, gegebenenfalls auch unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit gemeinsam eine Lösung zu ent wickeln.  

Beschluss

„Im Jahr 2021 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2021 und Ausführung 2022/23
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten in der Adalbert-Stifter-Straße
       (vom Langen Bach bis zur Rudolf-Diesel-Straße)
       geschätzte Kosten:        ca. 440.000 €

3.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Planung 2021 und Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

4.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2021/2022

Im Jahr 2022 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg

Im Jahr 2023
- Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2)
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“

Im Jahr 2024
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters 
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Für die Jahre 2025 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt
- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 zu billigen.

Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen.

Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 3
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3.1. Vorübergehende Aufstellung eines Gerüstturms im Bereich der Illerstraße zur Verdeutlichung der möglichen Dimensionen der in Rede stehenden Bebauung im Rahmen der "Neuen Rathaus-Mitte"; Information durch Bürgermeister Neher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher informiert, dass die Stadtverwaltung auf der Südseite des Gebäudes „Illerstraße 4“ vorübergehend einen Gerüstturm aufstellen lässt, der einerseits die aktuell geplante Gebäudehöhe des Vorhabens „Neue Rathaus-Mitte“ mit vier Stockwerken sowie andererseits die vorgesehene Gebäudekante verdeutlichen soll.

Nachdem sich die Kosten für die Aufstellung eines Gerüstturms in engen Grenzen halten, so Bürgermeister Neher weiter, erscheint es sehr sinnvoll zu sein, die möglichen Dimensionen dieses für Vöhringen so wesentlichen Vorhabens vorübergehend plastisch zu verdeutlichen und für Jedermann sichtbar zu machen.  

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 4
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4.1. Mähen des Straßenbegleitgrüns; eventuelle Änderung der bisherigen Übung zu Gunsten der Ökologie; Anfrage von Herrn Stadtrat Koßbiehl in der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 18.06.2020; Stellungnahme der Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Hintergründe

In den letzten 30 Jahren ist die Insektenmasse in Deutschland um rund 75 % zurückgegangen. Der Rückgang einzelner Arten ist teilweise sogar noch deutlich stärker.

Als direkte Folge ist auch ein merklicher Rückgang bei insektenfressenden Tierarten (Vögel, Reptilien, Amphibien) zu verzeichnen. Aber nicht nur als Tiernahrung sind Insekten wichtig, denn sie sind unverzichtbar für den Bestand sämtlicher Ökosysteme. Sie sichern als Bestäuber (insbesondere Wildbienen) unsere Ernährungsgrundlage, tragen entscheidend zur Erhaltung und zur Vermehrung der Pflanzen bei, zerkleinern und verwerten abgestorbene Pflanzenteile sowie Kot und Kadaver und verbessern somit die Böden in Wald, Wiesen und Ackerland.
(Quelle: Gemeinsam für mehr Artenvielfalt, S. 10, StMUV, 2020)

Nicht nur Landwirte und Gartenbesitzer sind aufgefordert etwas zum Schutz der heimischen Insekten zu unternehmen, sondern gerade auch Städte und Gemeinden. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Stadt Vöhringen als Vorbild vorausgehen sollte. Nur so kann eine Akzeptanz in der Bevölkerung für mehr Artenschutz aufgebaut werden.

Konkret
Das Mulchen (z.B. mittels eines Schlegelmähers) von Flächen ist in den letzten Jahren zunehmend stark in die Kritik geraten, da Studien belegen, dass durch die rotierende ( Luftsog) und alles zerkleinernde Mähweise, Insekten und andere kleinen Tiere zu Tode kommen, weil sie keine Fluchtmöglichkeit haben. Die Auswirkungen auf die Tierwelt sind enorm.

Ökonomisch gesehen, bietet diese Mahdweise zwei deutliche Vorteile: aufgrund eines robusten Mähwerks ist eine schnelle Arbeitsweise möglich und das Schnittgut kann auf der Fläche verbleiben. Fein zerkleinert verrottetet es und muss nicht aufwendig abgefahren werden.

Die Alternative ist eine Mahd mit einem Doppelmessermähwerk (Balkenmäher). Hier können Tiere leichter flüchten und die Gefahr einer Schädigung ist wesentlich geringer. Das Schnittgut bleibt bei dieser Mähweise lang und wird zeitgleich, oder in einem separaten Arbeitsschritt, aufgenommen und abgefahren.

Durch die Entsorgung des Schnittgutes werden Flächen nach und nach abgemagert, was langfristig zu einer Artenanreicherung führt.

Im Stadtgebiet Vöhringen werden bislang nahezu alle Flächen gemulcht. Bei einer Umstellung der Mahdweise ist zunächst mit einer zwei- bis fünffachen Kostensteigerung zu rechnen; abhängig vor allem von Unebenheiten und Hindernissen.

Durch die stetige Abmagerung der Flächen gehen der Aufwand und somit die Kosten langsam zurück, sodass langfristig die Kosten sogar gesenkt werden können.

Da hier ein Kompromiss zwischen ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten gefunden werden muss, strebt die Stadtverwaltung zunächst eine Umstellung auf allen Ökologischen Ausgleichsflächen, Streuobstwiesen und als Blühwiesen angelegten Flächen an.

Die geschätzten Mehrkosten von 50.000,00 € werden in den nächsten Haushaltsplanentwurf eingestellt. So könnten Erfahrungen gesammelt und die Kostenentwicklung beobachtet werden und weitere Umstellungen in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Die Stadt Vöhringen kann mit einer ökologischeren Mahd einen einfachen, aber wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Insekten leisten.

Empfehlung

 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher bestätigt kurz inhaltlich, dass die Stadtverwaltung wie dargestellt vorhabe, in den Haushaltsplanentwurf 2021 die genannten Mehrkosten für eine artgerechte Pflege insbesondere der ökologischen Ausgleichsflächen, Streuobstwiesen und Blühwiesen einzustellen, nachdem es keinen Sinn ergebe, zunächst ökologische Flächen anzulegen, bei der Pflege aber den Schutz der Tierwelt außer Acht zu lassen.  

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4.2. Erschließung des künftigen Reiterhofes Thal im Bereich der südlichen Riedhofstraße; Anfrage von 2. Bürgermeister Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 4.2

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk nimmt auf den im Bau befindlichen künftigen Reiterhof Thal im Bereich der südlichen Riedhofstraße Bezug und bittet um Auskunft, welche der diskutierten Möglichkeiten zur Versorgung desselben mit Wasser gewählt worden sei.

Bürgermeister Neher erläutert, dass der künftige Reiterhof Thal an eine vom Hochbehälter kommende Leitung und über eine in den entlang der Hangkante verlaufenden Feldweg eingepflügte neue Leitung nun mit Wasser versorgt werden könne.

Die gesamte Anschlussmaßnahme sei an einem Tag durchgeführt worden.

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4.3. Verkehrssituation im Bereich "Neue Welt"/Stichweg kommend vom "Kellerberg" in Illerberg; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.10.2020 ö 4.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer berichtet, dass auf der Straße „Neue Welt“ von Osten kommend „Rechts vor Links“ bei dem von der Straße „Am Kellerberg“ kommenden Stichweg gelte, der selbst allerdings mit einem „Vorfahrt achten-Schild“ versehen sei.
Für ihn sei insofern die Verkehrsregelung nicht gesetzeskonform.
Ob daraus möglicherweise Haftungsansprüche gegen die Stadt Vöhringen geltend gemacht werden könnten, könne er, so Herr Thalhofer, nicht absehen.

Bürgermeister Neher sichert eine Besichtigung vor Ort bei der kommenden Verkehrsschau zu.

Anmerkung der Verwaltung:
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde wohl vor geraumer Zeit trotz der grundsätzlich geltenden „Rechts vor Links-Regelung“ im Bereich der „Neuen Welt“ ein „Vorfahrt achten-Schild“ in dem Stichweg aufgestellt, um Verkehrsteilnehmern sowohl der Straße „Neue Welt“ als auch dem Stichweg zu signalisieren, jeweils wartepflichtig zu sein.

Ob diese seinerzeit wohl bewusst gewählte Regelung beibehalten werden kann, soll bei der Verkehrsschau am 12.11.2020 mit Fachleuten der Polizei besprochen werden.

Datenstand vom 04.11.2020 16:09 Uhr