Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 29.10.2020 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.11.2020 - öffentlicher Teil
2 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen; Vorstellung der Planung
3 Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen; Vorstellung der Planung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die rechtmäßige Herstellung der Witzighauser Straße zwischen den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg
5 Artenvielfalt fördern durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtratssitzung vom 24.09.2020; Sachstandsbericht der Stadtverwaltung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Künftige Entwicklung bezüglich Silvesterfeuerwerke Anfrage Herr Harzenetter
7.2 Benennung von Seniorenbeauftragten Anfrage Herr Barth
7.3 Lufreinigungsgeräte an den Schulen Anfrage Herr Kelichhaus
7.4 Termin für Klausurtagung zum Klimaschutz Anfrage Herr Harzenetter
7.5 Amtsblatt und Homepage Anfrage Herr Harzenetter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 29.10.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 29.10.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.11.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 12.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.11.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Aufbauend auf der vorgestellten Standortuntersuchung durch das Architekturbüro Tress in den Sitzungen vom Juni 2020 wurden in den vergangenen Monaten weitere Ausarbeitungen zu einem möglichen Anbau mit Sanierung des Bestandskindergartens Nord untersucht.
Das Büro Tress entwickelte in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie des Kindergartens Nord eine erste nähere Planungsvariante, welche konkrete Aussagen zum Anbau, zur Bestandsanierung sowie den Kosten macht.
Der Anbau umfasst u.a. neben einer zusätzlichen Kindergartengruppe eine Mensa, einen Schlafraum, diverse Intensivräume sowie Sanitärräume.
Der Bestandskindergarten erfährt eine vollumfängliche Sanierung. Der Altbau soll energetisch wie auch technisch neu hergestellt werden. Elektro, Heizung-Lüftung-Sanitär, Bodenbelag, Decken und Wände werden rundum erneuert.
Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der Sitzung.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 2,59 Mio. Euro.
Gefördert durch das Land Bayern werden nach FAG-Förderung die Sanierung des Bestandes sowie der Neubau. Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, das voraussichtlich demnächst wieder verfügbar ist, fördert zusätzlich noch die Schaffung von neuen Kindergartenplätzen.
Im Zuge der o. g. Untersuchung wurde auch ein Neubau in gleicher Größe untersucht.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3,50 Mio. Euro.
Auf Nachfrage bei der Regierung von Schwaben bezüglich der Förderfähigkeit eines Neubaus anstatt der Sanierung des Bestandes kann folgendes ausgeführt werden.
Um auch einen Neubau gefördert zu bekommen, müsste über eine Wirtschaftlichkeitsberechnung detailliert dargestellt werden, warum ein sich ein Neubau gegenüber einer Generalsanierung wirtschaftlich besser darstellt.
Ob dies hier der Fall wäre kann nach Aussage der Regierung so pauschal nicht gesagt werden.
Grundsätzlich steht die Regierung einer Generalsanierung positiver gegenüber wie eines Neubaus.
Für die Durchführung der Sanierung mit Neubau wurde folgender Ablaufplan angedacht.
Der Anbau sowie eine Kindergartengruppe werden komplett vom Bestandskindergarten getrennt. Eine Errichtung des Anbaus und Sanierung der ersten Kindergartengruppe kann völlig losgelöst dem Bestandskindergarten erfolgen. Für die Dauer der Baumaßnahme kann die eine Kindergartengruppe in die Falkenstraße 23 umziehen.
Nach Fertigstellung des Anbaus können dann zwei Gruppen in den Neubau ziehen. So kann der Bestandskindergarten ebenfalls völlig frei saniert werden.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für den Anbau und die Sanierung des Kindergartens Nord vom 12.11.2020 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner führt aus, dass weiterhin ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen in Vöhringen bestehe. Anstelle einer großen Einrichtung sei vorgesehen, dezentrale Einrichtungen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zu schaffen.

Nach Vorstellung der Planung durch Herrn Söhner wird auch die Kostensituation thematisiert, welche mit ca. 2.6 Mio. Euro für die Bestandssanierung möglichen Neubaubaukosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. gegenüber stehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion gibt zu bedenken, dass langfristig betrachtet ein Neubau in Bezug auf die Energiekosten wirtschaftlicher sei.
Infolgedessen könne auch über Kooperationsprojekte, beispielsweise mit der Caritas oder dem Dominikus-Ringeisen-Werk in Form einer gemeinsamen Beheizung nachgedacht werden. Anbieten würde sich ein BHKW oder eine größer ausgelegte Hackschnitzelheizung. Als Synergieeffekt lasse sich so auch eine ökologische und energetische Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten umsetzen.
Eine weitere Anregung der Fraktion ist nach Möglichkeit in der Detailplanung zu berücksichtigen, den Schlaf- mit dem Gruppenraum aufgrund Ausrichtung und somit Lichteinstrahlung zu tauschen.
Weiterhin wäre sinnvoll, die Obergeschossdecke statisch so auszuführen, dass zukünftig eine Aufstockung nicht bereits ausscheide.

Herr Bürgermeister Neher erläutert bezüglich der energetischen Anbindung, dass bereits Gespräche mit verschiedenen Anbietern geführt worden sind.
Der Vorschlag, die Statik bezogen auf eine Aufstockung auszuführen, nehme man in die Ausführungsplanung mit auf.

Ein Gremiumsmitglied regt die Berücksichtigung des Förderprogrammes Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen an, wonach bis zu 90 % Förderung beispielhaft für die Trinkwasseraufbereitung, Beschattung oder Klimatisierung möglich sei.

Beschluss

Die vorgestellte Planung für den Anbau und die Sanierung des Kindergartens Nord vom 12.11.2020 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.11.2020 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Unser Ortsteil Illerberg hat in den letzten Jahren aufgrund der Neuausweisung von zwei Baugebieten und der Schaffung größerer Mehrfamilienhäuser einen erheblichen Zuzug erfahren.
Dies schlägt sich auch am Bedarf der Betreuungssituation nieder. Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen ist in der Vergangenheit stark gestiegen.
Um auch zukünftig ausreichend Betreuungsplätze in Illerberg zur Verfügung stellen zu können schlägt die Stadtverwaltung vor, den „alten Kindergarten“ in der Illerberger Schule wieder zu reaktivieren.
Der Kindergarten bietet Platz für zwei Kindergruppen mit jeweils 25 Kindern. Neben einer Mensa und Intensivräumen könnte auch ein Schlafraum errichtet werden.
Große Teile des Bestandes müssten lediglich saniert werden. Das Raumprogramm entspricht in vielerlei Hinsicht dem heutigen Standard.
Die Räume orientieren sich allesamt in Richtung Süden und können ebenerdig erschlossen werden.
Um auch Flächenmäßig die notwendigen Anforderungen erfüllen zu können, soll auch ein kleiner Anbau entstehen.
Derzeit sind in den Räumlichkeiten der Männergesangsverein, die Kinderkrabbelgruppe Illerberg, das Requisitenlager des Spectaculum sowie das Hausmeisterbüro und Lagerflächen der Schule untergebracht.
Für alle Nutzungen wird ein adäquater Ersatz geschaffen. Die Raumsituation kann teilweise sogar verbessert werden. Erste Gespräche mit den Vereinen haben bereits stattgefunden.
Weitergehende Untersuchungen sowie eine Kostenermittlung zum Um- und Anbau würde die Stadtverwaltung bei einer positiven Beschlusslage in Angriff nehmen.

Empfehlung

Die Neueinrichtung eines Kindergartens mit zwei Gruppen im Gartengeschoss der Schule Illerberg wird positiv aufgenommen, weiterführende Planungen sollen fortgeführt werden.  

Diskussionsverlauf

Herr Neher führt einleitend aus, dass die Planung bereits im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden sei.

Nach ausführlicher Vorstellung der Planung durch Herrn Söhner wird weiter ausgeführt, dass im weiteren Verlauf mit der Regierung von Schwaben sowohl über die Kosten als auch Raumprogramm gesprochen werden könne.

Aus dem Gremium sind insbesondere folgende Anregungen vorgebracht worden, welche mit in die weitere Planung einbezogen werden sollen.
Die Aufteilung der Krippen- und Kindergartengruppen solle überdacht werden und ggfs. anstelle der Krippengruppe in der bisherigen Einrichtung eine weitere Kindergartengruppe eingerichtet werden. Die Krippengruppen könnten infolgedessen in der Schule etabliert werden.

Weiterhin ist angemerkt worden, dem Geräteraum im Obergeschoss keine Fläche in Form eines einzurichtenden Stuhllagers zu nehmen, da dieser bereits jetzt schon beengt sei.

Aufgrund bekannter Feuchtigkeitsprobleme aufgrund der Hanglage solle ein entsprechender Abtrag des Hanges zur Anbringung einer Dämmschicht in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wäre auch in Erwägung zu ziehen, einen Zugang von der Ostseite über die „Neue Welt“ zu schaffen.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu, den Vorschlag des östlichen Zugangs zu prüfen, da dies gleichermaßen eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses ermögliche.

Aus dem Gremium ist darüber hinaus die Frage aufgeworfen worden, inwieweit für interessierte Stadträte bei solch anstehenden Projekten die Besichtigung der entsprechenden Gebäude ermöglicht werden könne, was Herr Bürgermeister Neher als Anregung für die Zukunft aufgreift.

Da während der Diskussion der Bedarf an Kindergartenplätzen verdeutlicht worden ist, wird aus dem Gremium angeregt ggfs. eine Umsetzung an anderer Stelle zu bedenken, um nicht Gefahr zu laufen, in Kürze zu wenig Klassenräume in Illerberg vorhalten zu können.

Nach erfolgter Beratung ergeht folgender

Beschluss

Die Neueinrichtung eines Kindergartens mit zwei Gruppen im Gartengeschoss der Schule Illerberg wird positiv aufgenommen, weiterführende Planungen sollen fortgeführt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die rechtmäßige Herstellung der Witzighauser Straße zwischen den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die rechtmäßige Herstellung einer Erschließungsanlage (hier Straße) setzt nach
§ 125 Abs. 1 BauGB grundsätzlich einen Bebauungsplan voraus.

Bis zur Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 durften Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde hergestellt werden.
Eine Zustimmung der Regierung von Schwaben zur Herstellung der Witzighauser Straße in ihrem rechtlich selbständigen Teil im wesentlichen vor den Grundstücken Fl-Nrn. 986/1, 986/3 und 986/2, jeweils Gemarkung Illerberg wurde vor dem 1. Januar 1998 nicht eingeholt.

Soweit kein Bebauungsplan vorliegt, darf eine Anlage nach der aktuellen Gesetzeslage
nur hergestellt werden, wenn sie den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht (§ 125 Abs. 2 BauGB).

Soweit ferner Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen, ist ein Beschluss über die rechtmäßige Herstellung durch den Stadtrat der Stadt Vöhringen zu fassen.
Dies ist im vorliegenden Falle des in Frage stehenden Teilstücks der Witzighauser Straße insbesondere deswegen der Fall, da bei der Erhebung der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag ein entsprechender Beitragsbescheid mit der Begründung angegriffen wurde, dass der gegenständliche Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ nicht ordnungsgemäß abgewogen wurde und somit nichtig sei.
Sollte dieser Argumentation in einem möglichen gerichtlichen Verfahren gefolgt werden, läge eine nicht rechtmäßige Herstellung der Straße vor, was eine rechtlich sichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen, zu deren Erhebung die Stadt Vöhringen verpflichtet ist, wesentlich erschweren oder unmöglich machen würde. Der nachstehend angestrebte Beschluss könnte dies ggf. verhindern, da die sog. „Planersetzende Entscheidung“ für die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße genügt.

Der gegenständliche rechtlich selbständige Teil der Witzighauser Straße beginnt an den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und endet auf Höhe der Nordgrenze des Grundstückes 986/2, Gemarkung Illerberg.

Die Witzighauser Straße bestand in diesem Teil früher als Feldweg (asphaltiert). Anfang der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts wurde wegen der Bauabsicht von Anliegern der Schmutzwasserkanal bis zu den Baugrundstücken Fl-Nrn. 986/1, 986/3 und 986/2, jeweils Gemarkung Illerberg verlängert. Weitere Erschließungsarbeiten fanden bis zum Jahr 2017 in diesem Bereich nicht statt.
Die Witzighauser Straße im angesprochenen Teil wurde nun im Laufe der Jahre 2018 bis 2020  komplett hergestellt.

Auf den beigefügten Lageplan sowie den ebenfalls beigefügten Ausbauplan wird verwiesen.  


Die wichtigste materiell-rechtliche Bindung, in deren Rahmen sich jede Gemeinde bei der bebauungsplanersetzenden Planung einer Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB halten muss, ist das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Gebot, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang „heraus kommt“.
§ 125 Abs. 2 BauGB erfordert also zunächst einmal einen der Gemeinde vorbehaltenen Abwägungsvorgang.
Dem folgend verlangt die Rechtsprechung, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt.
Ein Abwägen als Vorgang setzt ein positives Handeln voraus, das als solches auch dokumentiert sein muss.
Wegen der bebauungsplanersetzenden Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB kann auf einen positiven Planungsakt nicht verzichtet werden.

Das Vorliegen der Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB stellt sich wie folgt dar:
 
a)        Raumordnung
Die endgültige Herstellung der Witzighauser Straße im angesprochenen Teil steht den Zielen der Raumordnung und einer geregelten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen.

b)        Städtebauliche Entwicklung/Städtebauliche Ziele
Die Witzighauser Straße im fraglichen Teil war als Feldweg vorhanden und in geringem Maße (asphaltierter Feldweg mit Schmutzwasserentsorgung) zur Erschließung der genannten Baugrundstücke ausgebaut.

Insbesondere durch und aufgrund des neu projektierten und mittlerweile fast komplett bebauten „Wohnbaugebiets Witzighauser Straße Nord“ empfahl es sich, die Witzighauser Straße im fraglichen Teil städtebaulich geordnet und den konkreten Erschließungsanforderungen sowohl der drei genannten Baugrundstücke als auch des gesamten Baugebiets „Wohnbaugebiet Witzighauser Straße Nord“ gerecht werdend auszubauen.

c)        Ausgestaltung der Erschließungsanlage unter Berücksichtigung städtebaulicher und sonstiger Belange
Die Verlängerung der Witzighauser Straße wurde im Bereich der bestehenden Grundstücke (986/1, 986/3 und 986/2 jeweils Gemarkung Illerberg) mit einem einseitigen Gehweg (Breite 1,5 m) auf der Westseite und einer Fahrbahnbreite von 6 m vorgenommen. Diese vorgenommene Ausbauweise der Straße gewährleistet auch einen sicheren Begegnungsverkehr und stellt somit eine ausreichende Erschließung dar.

ca)        Straßenverlauf
       Die Witzighauser Straße im fraglichen Teil war als Feldweg vorhanden und in geringem Maße (asphaltierter Feldweg mit Schmutzwasserentsorgung) zur Erschließung der genannten Baugrundstücke ausgebaut.

cb)        Funktion der Straße und Anforderungen
       Die Witzighauser Straße im fraglichen Teil dient der Erschließung der vorhandenen und genannten drei Baugrundstücke und des gesamten Baugebiets „Wohnbaugebiet Witzighauser Straße Nord“.

Ein über den Erschließungscharakter der Grundstücke und des Baugebietes hinausgehender Durchgangsverkehr findet mit Ausnahme von landwirtschaftlichem Verkehr nicht statt.
Das Straßenteilstück ist als Wohnstraße (mit zusätzlichem landwirtschaftlichem Verkehr) zu qualifizieren.
Es ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die Verkehrsbelastung dieses Straßenteilstücks ist aufgrund seiner oben dargestellten Erschließungsfunktion (plus landw. Verkehr) noch als gering zu werten, da das Wohnbaugebiet Witzighauser Straße Nord sowie die drei genannten Grundstücke lediglich mit Einfamilienhäuser bebaut sind.

Die Anlegung eines einseitigen Gehweges erscheint aufgrund des zu erwartenden Fußgängerverkehrs aus dem genannten Baugebiet in diesem Teilstück als erforderlich.

cc)        Parkmöglichkeiten
Im fraglichen Straßenbereich werden keine extra Parkplätze ausgewiesen oder angelegt.

cd)        Grünflächen
Im fraglichen Straßenbereich werden keine Bäume gepflanzt.

ce)        Entwässerung
Die Ableitung des Straßenwassers erfolgt aus topographischen Gründen über eine eigene Niederschlagswasserleitung in den Niederschlagswasserkanal, der auch das anschließende Gebiet „Wohnbaugebiet Witzighauser Straße Nord“ entwässert.

cf)        Umwelt
Die Belange des Umweltschutzes werden berücksichtigt und die versiegelten Flächen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.  
Als externe Ausgleichsfläche für das Bebauungsplangebiet „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ wurde eine ca. 2.500 m² große Fläche des Grundstückes Flur-Nr. 379 der Gemarkung Tiefenbach festgelegt.

cg)        private Belange
Die betroffenen Anlieger werden in die Planungsabsicht einbezogen, d. h. konkret, dass sie ins Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in der vorgeschriebenen Form einbezogen wurden. Darüber hinaus fanden mehrere Einzelgespräche mit den betroffenen Eigentümern der Grundstücke FlNrn. 986/1, 986/2 und 986/3, jeweils Gemarkung Illerberg, statt.
In diesem Verfahren und in den erwähnten Einzelgesprächen wurde den Eigentümern die Planungsabsicht erläutert und deren Äußerungen und Stellungnahmen entgegen genommen.
Vor der abschließenden Entscheidung über die Ausbauplanung wurden dem Stadtrat die Stellungnahmen der Anlieger im Zuge des Verfahrens des Bebauungsplanes zur Kenntnis gebracht.

ch)        Immissionsschutz
       Die Straße dient ganz überwiegend dem Anliegerverkehr, daneben auch dem landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Nutzung lässt keine nennenswerten Beeinträchtigungen hinsichtlich des Immissionsschutzes auf die anliegenden Grundstücke erwarten.


d)        Abwägungsergebnis
Nach Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ist festzustellen, dass durch die erstmalige Herstellung der rechtlich selbständigen Erschließungsanlage „Witzighauser Straße zwischen den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und der Nordgrenze des Grundstückes 986/2, Gemarkung Illerberg“ nicht den Zielen der Raumordnung widersprochen wird und die Belange des Kataloges des § 1 Abs. 6 BauGB berücksichtigt werden.
Die entsprechend der Planung hergestellte Anlage wird sich als sachgerecht erweisen und trägt sowohl städtebaulichen als auch den privaten Interessen Rechnung.
Die Herstellung der Witzighauser Straße im fraglichen Teil entspricht daher den Anforderungen des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB und ist somit rechtmäßig im Sinne des § 125 Abs. 2 BauGB.

Empfehlung

„Die Erschließungsstraße „Witzighauser Straße zwischen den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg“ entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Vöhringen.

Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.

Die Sitzungsvorlage samt Lageplan und Ausbauplan ist Bestandteil des Beschlusses.“

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Beratung ergeht folgender

Beschluss

„Die Erschließungsstraße „Witzighauser Straße zwischen den Südgrenzen der anliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 986/1 und 1109, jeweils Gemarkung Illerberg und der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 986/2, Gemarkung Illerberg“ entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Vöhringen.

Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.

Die Sitzungsvorlage samt Lageplan und Ausbauplan ist Bestandteil des Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Artenvielfalt fördern durch ökologische Aufwertung des Landgrabens auf Vöhringer Gemarkung; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtratssitzung vom 24.09.2020; Sachstandsbericht der Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Hintergrund:
Eine ökologische Aufwertung des Landgrabens war bereits länger im Gespräch. Eine konkrete Planung der Maßnahmen erfolgte Anfang September.
In der Stadtratsfraktion vom 24.09.2020 bekräftigte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen das Anliegen mit einem entsprechenden Antrag.
Wie Herr Bürgermeister Neher bereits in der genannten Sitzung zusagte, war für 2020 eine erste Umsetzung geplant.

Konkret:
Am Landgraben in Thal, zwischen der Gemarkungsgrenze Richtung Wullenstetten und dem Illerzellerweg, wurden Mitte November über 400 heimische Sträucher und Bäume (15 verschiedene Arten) gepflanzt. Die Pflanzenanordnung erfolgt in Abschnitten (blockweise), jeweils abwechselnd auf einer Uferseite. Alle Gehölze wurden mit einem Verbissschutzmittel behandelt.

Die Bepflanzung sowie die zukünftige Pflege wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Den Zuschlag für das günstigste Angebot zur Bepflanzung hat Firma Zink Garten- und Landschaftsbau aus Staig/Steinberg erhalten. Die Kosten für die Bepflanzung belaufen sich auf 11.617,40 €, zzgl. ein Jahr Fertigstellungspflege in Höhe von 10.047,92 €. Gesamtbetrag der Maßnahme: 21.665,32 €.
Für die Bepflanzung wird Geld von der Haushaltstelle 69000.5140 für Klimaschutzmaßnahmen verwendet. Für die Fertigstellungspflege und weiteren Unterhalt wird die HHST 36010.5110 belastet.

Im kommenden Jahr erfolgt auf den entsprechend gegenüberliegenden Seiten am Landgarben eine Ansaat mit einer Ufermischung.

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vorliegende schriftliche Information, wonach die Pflanzaktion mittlerweile aufgrund der vom Stadtrat freigegebenen Mittel erfolgt ist.

Ein Gremiumsmitglied bedankt sich für die Mittelfreigabe, aber auch bei der Stadtverwaltung für die schnelle und umfangreiche Umsetzung. Dennoch solle im Blick behalten werden, den gesamten Verlauf des Landgrabens bis Bellenberg ökologisch aufzuwerten.
Sollte dies finanziell durch die Stadt Vöhringen nicht zu leisten sein, solle über die Einrichtung eines Spendenkontos nachdenken.

Herr Bürgermeister Neher mahnt, vordringlich das Gewässerentwicklungskonzept in Angriff zu nehmen und auf dieser Basis aufzubauen.
Darüber hinaus habe bereits ein Gremiumsmitglied bei der vorangegangenen Beratung zur Pflanzaktion in der Heustraße angeregt, Baumpatenschaften einzurichten.

Weiterhin weist ein Gremiumsmitglied darauf hin, dass die Pflanzaktion bei den betroffenen Landwirten dahingehend auf Unverständnis gestoßen sei, dass Sträucher teils sehr nah am Weg gepflanzt worden seien und mit den breiten Fahrzeugen der Begegnungsverkehr nicht ohne Weiteres passiert werden könne.
Ebenfalls seien Uferbereiche am östlichen Ufer Richtung Witzighausen abgerutscht. Dies müsse beobachtet werden.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7
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7.1. Künftige Entwicklung bezüglich Silvesterfeuerwerke Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nachstehenden Antrag zur Diskussion gestellt:

Silvester in Vöhringen: Ein gutes neues Jahr!
2020: böllerarm! - 2021: böllerärmer! – 2025: böllerfrei?

Der Jahreswechsel wird traditionell mit viel Feuerwerk und Knallerei gefeiert. Innerhalb kürzester Zeit werden nicht nur horrende Geldsummen „verbrannt“, sondern auch Unmengen an Schwarzpulver werden in die Luft katapultiert und sorgen für einen enormen Anstieg der Feinstaubbelastung. Dieser Feinstaub aus den bunten Raketen gefährdet unsere Gesundheit massiv. Private Feuerwerke produzieren außerdem jährlich tausende Tonnen an unnötigem Abfall. Sie belasten die Umwelt, es kommt immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen und zu unzähligen Sachschäden. Für Tiere ist die Silvesternacht ein Albtraum: Stress, Angst und Panik!

Forderung:

Kein Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken, sondern ein städtisches Engagement zur Reduktion privater Feuerwerke durch
  • Aufklärung
  • Aufforderung
  • Alternativen (z.B. saubere und ungefährliche Licht-, Laser- und Musikshows)

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie verschärft sich die Notwendigkeit einer solchen Reduktion und jedem sollte klar sein: Es ist wichtiger denn je, alle vermeidbaren Kontakte zu unterlassen und die Luft möglichst wenig zu belasten! Luftbelastung ist Ursache für eine Vielzahl von Krankheiten, insbesondere von Atemwegserkrankungen, was sich in Zeiten von Corona besonders negativ auswirkt.

Daher sollten von städtischer Seite alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
  • private Silvester-Feuerwerke in den nächsten Jahren zu reduzieren
  • und möglichst 2025 ein „böllerfreies Vöhringen“ zu feiern.

Schon 2019 sprachen sich 57 Prozent der Bevölkerung in einer repräsentativen Umfrage für ein Verbot von Pyrotechnik aus und lediglich 36 Prozent waren dagegen. Handelsunternehmen könnten aufgefordert werden, ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen und auf den Verkauf von Pyrotechnik zu verzichten. Einige Handelsunternehmen entschieden schon 2019, Pyrotechnik aus ihrem Handelsangebot zu streichen - darunter die gesamte Baumarktkette Hornbach sowie Einzelhändler von Edeka und Rewe.


Interessante Links:
  • https://www.duh.de/projekte/silvesterfeuerwerk/
  • https://www.deutschlandfunk.de/streit-ueber-silvesterboeller-feuerwerk-zwischen-freiheit.724.de.html?dram:article_id=466666“
  • https://utopia.de/guende-gegen-feuerwerk-raketen-boeller-119819/


Herr Bürgermeister Neher führt hierzu aus, dass die Thematik der Einschränkung von Feuerwerken in der Stadtverwaltung rechtlich geprüft worden sei. Dies könne jedoch lediglich im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf verschiedenen Plätzen bei entsprechender Gefährdungslage bzw. Gebäudeklassifizierung umgesetzt werden. Des Weiteren sei aktuell kein Anlass oder eine konkrete Gefahr zu erwarten.

Herr Harzenetter stellt klar, dass lediglich eine Reduzierung privater Feuerwerke erreicht werden solle, kein Verbot.
Als Alternative könne man Lasershows oder Musikshows anbieten und die Bürgerschaft aufklären bzw. von öffentlicher Seite eine professionelle Lösung anbieten.

Herr Bürgermeister Neher hält die in Vöhringen bereits traditionelle Veranstaltung insbesondere für Eltern mit Kindern am frühen Silvesterabend für sehr gelungen, welche jedoch aufgrund der aktuell vorherrschenden Corona-Situation leider nicht stattfinden könne.

Ein weiteres Gremiumsmitglied regt an, ein ähnlich pyrotechnisches Angebot samt Bewirtung und Musik, wie es die Stadt Weißenhorn ausrichtet, in Betracht zu ziehen und durch Aufklärungsarbeit die Bürgerschaft zum Verzicht des Abbrennens privater Kleinfeuerwerke zu animieren.

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7.2. Benennung von Seniorenbeauftragten Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich, weshalb der Tagesordnungspunkt nun doch nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2020 zu finden sei.
Die Rückmeldung der Fraktionen hätte bereits diese Woche erfolgen sollen.

Herr Bürgermeister Neher erklärt, diesen Punkt in einer der nächsten Sitzungen behandeln zu wollen.

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7.3. Lufreinigungsgeräte an den Schulen Anfrage Herr Kelichhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Kelichhaus nimmt Bezug auf einen Pressebericht in der Zeitung, wonach nicht ersichtlich gewesen sei, ob für alle Schulen in Vöhringen Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Da auch am Illertal-Gymnasium-Vöhringen bekanntlich die Fenster nicht zu öffnen seien, bitte er darum, mit dem Landratsamt Neu-Ulm zu klären, ob eine Anschaffung für das IGV geplant sei.

Herr Bürgermeister Neher bestätigt, dass die Zuständigkeit in der jeweiligen Trägerschaft des Sachaufwandes liege. Die Stadt Vöhringen habe insofern diese Woche CO2 Sensoren bestellt.
An Luftreinigungsgeräten seien vier im Rahmen der Förderrichtlinie beantragt worden.

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7.4. Termin für Klausurtagung zum Klimaschutz Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter erkundigt sich nach seinem beantragten Termin für eine Klausurtagung zum Thema Klimaschutz.
Er wünsche sich hierzu einen Ablaufplan für die Klausurtagung. Dort sollten nach Möglichkeit bereits erste Beschlüsse gefasst werden.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dieser werde im Januar 2021 stattfinden. Die Sitzungstermine für das erste Halbjahr 2021 werden in Kürze mitgeteilt.

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7.5. Amtsblatt und Homepage Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2020 ö 7.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter lobt das neu gestaltete Amtsblatt als sehr gut gelungen. Unter den Rubriken solle jedoch auch das Thema Umwelt und Natur eingepflegt werden, wie es auch bereits für die Homepage beantragt worden sei.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass ein Relaunch der Homepage geplant sei und hierzu bereits Gespräche stattgefunden haben.

Datenstand vom 16.02.2021 07:33 Uhr