Datum: 30.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkt Vöhringen; Sachstandsbericht
2 Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne; Umsetzungsbegleitung für die Stadt Vöhringen; Auftragsvergabe
3 Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drob Inn
4 Beteiligung am Kauf einer Semi-Station im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Anfrage Herr Barth
6.2 Weihnachtsbeleuchtung in Vöhringen Anfrage Herr Barth
6.3 Illerzell, Uferstraße - Instabilität aufgrund Biberaktivitäten Anfrage Herr Lepple

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1. Familienstützpunkt Vöhringen; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren hat auch heuer Frau Silke Echter, Leiterin des Familienstützpunktes Vöhringen einen Sachstandsbericht für das vergangene Jahr erstellt. Dieser wird den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses als Anlage zur Kenntnis übersendet.
Aufgrund der diesjährigen besonderen Umstände wird der Sachstandsbericht den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses nicht wie bisher präsentiert. Für Rückfragen steht Frau Echter in der Sitzung zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Dem Gremium ist die von Frau Echter ausgearbeitete Präsentation im Vorfeld zur Vorbereitung und Information überlassen worden.

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf diese und lobt die Arbeit des Familienstützpunktes als ein attraktives Angebot für Kinder und Familien.

Auf Rückfrage eines Gremiumsmitgliedes, was erweiternd angeboten werden könne, teilt Frau Echter mit, dass ein zentraler innerstädtischer Anlaufpunkt mit eigenen Räumlichkeiten wünschenswert wäre. Um das Angebot sinnvoll auszubauen und zu vergrößern, sei man bereits koordinativ mit dem Landratsamt Neu-Ulm im Gespräch, um zu eruieren, inwieweit die Gemeinde Bellenberg aufgrund der räumlichen Nähe sich am Familienstützpunkt beteiligen wolle.

Herr Bürgermeister Neher ergänzt, dass seitens der Verwaltung eine Anfrage zur Beteiligung der Gemeinde Bellenberg an Frau Bürgermeisterin Schewetzky gestellt worden sei.
Eine weitere Anregung aus dem Gremium war insbesondere auch für ältere Mitbürger ein Angebot zu schaffen, woraufhin Frau Echter erläutert, dass sich das Angebot des Familienstützpunktes lediglich auf Familien mit Kindern von 0 bis 18 Jahre erstrecke.

Als ergänzende Anregungen aus dem Gremium ist aufgegriffen worden, Online-Webinare oder Vorträge auch als Aufzeichnung zum späteren Download anzubieten und bei der Themen- und Angebotsauswahl sowohl auf die Schulleitungen als auch die Elternbeiräte einzugehen, um einen Bedarf zu ermitteln. Des Weiteren solle verstärkt über die der Stadt zugänglichen Medien auf das Angebot des Familienstützpunktes aufmerksam gemacht werden.

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2. Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne; Umsetzungsbegleitung für die Stadt Vöhringen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Um in der Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Energienutzungskonzept weiter zu kommen, hat die Stadt Vöhringen beim Projektträger Bayern - Bayern Innovativ, Nürnberg - einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Leistungsbild „Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan Vöhringen“ gestellt.  


Folgende Maßnahmen sollen durch das Institut für Systematische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut untersucht und geplant werden:

  • Abwärmenutzung der Wieland Werke AG
  • Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften  mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
  • Nahwärmenutzung im Stadtteil Illerberg

Am 27.10.2020 wurde der Zuwendungsbescheid, vom 23.10.2020, der Stadt Vöhringen zugestellt.
Von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 57.058,12 € wird ein Förderanteil von 70 % bewilligt.  
Die bewilligten Fördermittel in Höhe von 39.900,00 € werden für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Um in der Umsetzung der Maßnahmen weiter zu kommen, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Auftrag über die Umsetzungsbegleitung der vor genannten Maßnahmen an das  Institut für Systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut, 84036 Landshut, zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.058,12 € werden im Haushalt für das Jahr 2021 fest eingeplant.

Empfehlung

Der Auftrag über die Umsetzungsbegleitung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wird auf der Grundlage des Planungsangebotes vom 13.07.2020, an das  Institut für Systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut, 84036 Landshut, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.058,12 € werden im Haushalt für das Jahr 2021 unter der Haushaltsstelle 61510.6361 fest eingeplant.

Diskussionsverlauf

Bezug nehmend auf die Sitzungsvorlage führt Herr Bürgermeister Neher aus, sei es aufgrund des eingegangenen Zuwendungsbescheides folgerichtig, weitere Maßnahmen mit dem Institut für Systemische Energieberatung GmbH anzugehen.

Ein Gremiumsmitglied regt an, dem Gremium eine Liste der bereits umgesetzten Maßnahmen des seit 2016 in Bearbeitung befindlichen Energienutzungsplanes und der darin enthaltenen 25 vorgeschlagenen Maßnahmen zukommen zu lassen.

Bürgermeister Neher verweist hierzu auf den in der Sitzung vom 24.09.2020 dargestellten Bericht der Stadtverwaltung, in dem die Maßnahmen dargestellt sind.

Anschließend ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag über die Umsetzungsbegleitung der in der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wird auf der Grundlage des Planungsangebotes vom 13.07.2020, an das  Institut für Systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut, 84036 Landshut, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.058,12 € werden im Haushalt für das Jahr 2021 unter der Haushaltsstelle 61510.6361 fest eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drob Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn ist unumstritten eine wichtige Einrichtung im Landkreis Neu-Ulm. Im Bereich der Stadt Vöhringen wurden die vergangenen Jahre durchschnittlich 50 Klienten beraten.

Für das Drob Inn in Neu-Ulm und Weißenhorn werden die Sachkosten über Pauschalen des Bezirks Schwaben finanziert. Die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten trägt das Diakonische Werk.
Für das Drob Inn in Illertissen, Senden und auch in Vöhringen werden die Sachkosten ebenfalls über Pauschalen des Bezirks Schwaben finanziert, die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen jedoch jeweils zu einem Drittel die drei Städte. Ebenso verhält es sich mit den anfallenden Personalkosten.
Diese werden durch den Bezirk Schwaben durch eine Personalkostenpauschale getragen. Im Bereich Neu-Ulm und Weißenhorn wird die Differenz wiederum durch das Diakonische Werk ausgeglichen; in den Einrichtungen in Illertissen, Senden und Vöhringen wiederum trägt die Differenz die jeweilige Stadt.

Insofern hat der Landkreis Neu-Ulm bereits Anfang des Jahres eine Anfrage beim Bayerischen Gemeindetag eingereicht, inwieweit eine Finanzierung über die Kreisumlage möglich sei.
Der Bayerische Gemeindetag hat wiederum darauf hingewiesen vordringlich auf den Bezirk Schwaben zuzugehen, ob dieser den Finanzierungsanteil erhöht. Dies begründet sich auch damit, dass die Suchtberatung für Volljährige ausschließlich in der Zuständigkeit der Bezirke liegt. Bei der Beratungsstelle Drob Inn ist die Beratung generell für Volljährige angesiedelt. Darüber hinaus besteht jedoch aufgrund der Mitfinanzierung durch die Kommunen eine Sonderregelung mit dem Bezirk Schwaben, wonach auch Konsumenten ab 14 Jahren beraten werden können.

Der Bezirk Schwaben hat insofern ausgeführt, dass bei einer Beendigung der Mitfinanzierung durch eine der drei Städte eine verstärkte lokale Suchtberatung in dieser Form nicht mehr stattfinden könne und auch die direkten Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten der drei Kommunen zurückgehen.

Für den Fall, dass die Mitfinanzierung durch die drei Städte Illertissen, Vöhringen und Senden entfällt und die Finanzierung ausschließlich über den Bezirk Schwaben erfolgt, sähe dieser folgende Alternative:

  • Konzentration auf zwei Beratungsstellen Nord und Süd (Neu-Ulm und Illertissen), evtl. Außensprechstunden in den Kommunen
  • Aufstockung um 0,25 VK Sozialpädagoge mit Sachkosten. Damit würde eine erhöhte aufsuchende Arbeit verbunden (evtl. auch Streetwork nach Bedarfsanalyse), um die Fläche besser abdecken zu können sowie ein Einstieg in digitale Zugänge zur Zielgruppe (z.B. Online-Beratung).

Zu bedenken wäre ebenfalls, dass das Beratungsangebot dann lediglich einem Personenkreis im Alter über 18 Jahren zur Verfügung stehen würde.

Nach Angaben der Diakonie Neu-Ulm würde die vom Bezirk vorgeschlagene Alternative außerdem den Abbau einer halben Stelle und ein deutlich höheres Defizit bei den Sachkosten bedeuten.

Eine Finanzierung über den Landkreis ist nur möglich, wenn alle Städte, Märkte und Gemeinden Beschlüsse dahingehend herbeiführen, dass die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen kann.
Sofern alle Kommunen bis Anfang Januar 2021 signalisieren diese Finanzierungsvariante zu befürworten, könnte bereits im Jahr 2021 die Finanzierung umgestellt werden.

Laut Angaben der Diakonie Neu-Ulm beläuft sich der im Raum stehende Finanzierungsbedarf im Jahr 2020 auf 72.063,00 € und ab dem Jahr 2021 auf 102.027,00 €.

In Zahlen ausgedrückt ergab sich in der Vergangenheit ein Anteil am Betriebskostenzuschuss der Stadt Vöhringen in folgender Höhe:

Jahr 2016 – 19.948,45 Euro
Jahr 2017 – 23.348,00 Euro
Jahr 2018 – 19.906,00 Euro
Jahr 2019 – 21.179,00 Euro
Jahr 2020 bis einschließlich 11/2020 – 21.630 Euro.

Im laufenden Jahr ist immer auch die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten (meist Nachzahlung) des Vorjahres enthalten.

Dem Grunde nach sollte sich bei einer Beteiligung aller kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden daher der auf Vöhringen entfallende Anteil gegenüber den bisher zu leistenden Kosten reduzieren.

Letztlich führt die Finanzierung über den Landkreis unter Beteiligung aller Städte, Märkte und Gemeinden zu einer gerechten Verteilung der verbleibenden Kosten für die Drogenberatung, die bisher von den 3 Städten Illertissen, Senden und Vöhringen getragen wurden. Nachdem die Beratungen auch von den Betroffenen der jeweils umliegenden Gemeinden wahrgenommen werden, profitieren nach wie vor alle an der notwendigen Einrichtung.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt zu, dass der Landkreis Neu-Ulm die freiwillige Aufgabe der Drogenberatung übernimmt. Weiterhin erklärt sich die Stadt Vöhringen damit einverstanden, die Finanzierung der Drogenberatungsstelle über die Kreisumlage zu regeln.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher fasst die vorgelegte Sitzungsvorlage zusammen, wonach bislang die Städte Illertissen, Senden und Vöhringen neben dem Bezirk Schwaben das Drob Inn hauptsächlich finanziert haben. Dementsprechend biete die vom Landkreis Neu-Ulm vorgeschlagene Lösung einer Finanzierung über die Kreisumlage eine gerechtere Verteilung der Kosten.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt zu, dass der Landkreis Neu-Ulm die freiwillige Aufgabe der Drogenberatung übernimmt. Weiterhin erklärt sich die Stadt Vöhringen damit einverstanden, die Finanzierung der Drogenberatungsstelle über die Kreisumlage zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beteiligung am Kauf einer Semi-Station im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Kommunale Verkehrsüberwachung hatte im Zeitraum vom 17.03.2020 bis 10.07.2020 eine Semi-Station der Firma Jenoptik angemietet. Es handelt sich hier um einen Blitzanhänger zur teilstationären Geschwindigkeitsmessung.

Die Semi-Station kam bei der Stadt Illertissen, der Stadt Senden, dem Markt Altenstadt und der Gemeinde Unterroth zum Einsatz. Die Städte Vöhringen und Weißenhorn und die Gemeinde Kettershausen haben nicht am Test teilgenommen. Die Anmietung diente der Überprüfung des Handlings, der Einsatzmöglichkeiten und der Effektivität einer solchen Anlagen in den verschiedenen Gemeinden.

Nach Beendigung der Anmietung konnte die Kommunale Verkehrsüberwachung eine positive Bilanz zum Einsatz der Semi-Station ziehen. Nach einer entsprechenden Einarbeitung ist die Anlage komfortabel zu bedienen und an nahezu allen Messstellen einsetzbar, bei denen auch mobile Messungen mit dem Messfahrzeug möglich sind. Insbesondere konnte während des Einsatzes an den Messstellen eine Reduzierung der Überschreitungen festgestellt werden. Auch nach Abbau der Semi-Station konnte grundsätzlich eine gewisse Nachwirkung bezüglich der Anzahl der Überschreitungen an diesen Messstellen ermittelt werden.

Vandalismus war während des Einsatzes nur vereinzelt festzustellen. An einer Messstelle wurden die Scheiben der Anlage morgens mit Graffiti-Spray besprüht. Diese Beschädigung konnte aber ohne Ausfallzeiten kurzfristig behoben werden.

Die Rückmeldung der Bürger zur Semi-Station war in den teilnehmenden Gemeinden durchweg sehr positiv. Viele Bürger haben zusätzlich weitere bzw. eigene Wünsche für die Aufstellung der Anlage geäußert. Insgesamt wurde uns von Anwohnern von einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssituation während der Standzeit der Semi-Station berichtet. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nahm für die Anwohner spürbar ab. Dadurch ergab sich zusätzlich auch eine geringere Lärmbelästigung.

Die Semi-Station ist eine sinnvolle Ergänzung der mobilen Messungen mit dem Messfahrzeug hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Sie kann diese jedoch nicht ersetzen. Der Vorteil der mobilen Messungen ist, dass viele Messstellen in kürzester Zeit und zu unterschiedlichen Zeiten bedient werden können. Auch sind mit den mobilen Messanlagen Messungen auf Stativ möglich. Dadurch können in Straßen verschiedene Messorte eingerichtet werden, um einen Überraschungseffekt immer wieder sicherzustellen. Allerdings sind die Messungen zeitlich an den einzelnen Messstellen begrenzt.

Hier könnte die Semi-Station innerorts nun bis zu einer Woche an einer Messstelle stehen und an dieser Stelle rund um die Uhr mit geringem Personaleinsatz überwachen, gerade auch nachts. Das führt zu einer punktuellen Reduzierung der Geschwindigkeit an der Messstelle, die sich auch positiv auf eine Lärmbelästigung auswirken kann. Dabei hat jeder aufmerksame Autofahrer jedoch aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Semi-Station die Möglichkeit eine Messung zu erkennen und seine Geschwindigkeit der Örtlichkeit anzupassen. Das zeigen auch die Ergebnisse unserer Messungen. An den meisten Einsatzorten wurde im Schnitt eine Überschreitungsquote von 2% zum gesamten Fahrzeugdurchlauf festgestellt. Das heißt 98% der Fahrzeuge fuhren im Rahmen der Toleranz.

Der Einsatz der Semi-Station soll an Messstellen vor Schulen und Kindergärten erfolgen sowie an Unfallgefahrenpunkten und Unfallschwerpunkten. Messwünsche von Anwohnern sind aber auch Tempo 30-Zonen, Ortseingänge und Ortsdurchfahrten.

Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen aus der Testphase nicht analog übernommen werden können. Wir gehen von einem Rückgang der Fallzahlen bis zu ¼ aus, wenn die Anlage regelmäßig steht. Eine Amortisierung der Anschaffungskosten könnte damit nach 6-7 Jahren möglich sein. Allerdings sollte der Fokus vor allem auf der Verkehrssicherheit liegen.

Die Semi-Station könnte in Vöhringen mit einem Stundenumfang von 4 Tagen im Monat zum Einsatz kommen. Der Investitionskostenanteil würde sich für Vöhringen auf 41.000 € belaufen. Es müssen für den Betrieb der Anlage, die Auswertung des Bildmaterials und die Fallbearbeitung die Personalstunden im Außen- und Innendienst erhöht werden. Außerdem ist für die Auswertung eine weitere Platzlizenz in der EDV erforderlich. Die anderen Gemeinden haben der Anschaffung der Semi-Station bereits zugestimmt.

Im Vorfeld der Anmietung der Semi-Station bei der Firma Jenoptik wurde auch bei anderen Herstellern nach vergleichbaren Anlagen recherchiert. Allerdings ist die Firma Jenoptik derzeit der einzige Anbieter mit einem teilstationären Blitzer, der zeitgleich beide Fahrtrichtungen überwachen kann.

Empfehlung

Der Beteiligung an der Anschaffung einer Semi-Station der Firma Jenoptik in der Höhe von 41.000 € wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel verweist auf die von Frau Zanker ausgearbeitete Sitzungsvorlage und ergänzt, dass nach Rückmeldung der Kommunalen Verkehrsüberwachung die Kosten sich bei einer Überlassung von 4 Tagen pro Monat auf 32.800 Euro belaufen.

Herr Bürgermeister Neher ergänzt die Sachdarstellung um die Aussage seiner Bürgermeisterkollegen, wonach die Testphase gut aufgenommen worden sei. Insbesondere würde die Verwaltung viele Anfragen mit der Bitte nach einer Geschwindigkeitsmessung von Bürgern erhalten, da zu schnell gefahren werde.

Die Beteiligung der Stadt Vöhringen als ergänzendes Angebot zur bisherigen Verkehrsüberwachung wird im Zuge der Verkehrssicherheit vom Gremium begrüßt. Grundlegend wird jedoch angeregt, beispielsweise an neuralgischen Punkten zeitweise auch nach der Semi-Station eine unabhängige zweite Messstelle einzurichten, um beschleunigende Verkehrsteilnehmer zu ermitteln.
Weiterhin soll geklärt werden, inwieweit die Semi-Station auch Messungen in einer Spielstraße oder sehr geschwindigkeitsreduzierten Bereichen wie vor der Uli-Wieland-Schule bei niederschwelligem Tempo ermitteln könne.

Ein weiteres Gremiumsmitglied regt an, zusätzliche Anhänger in Form von Attrappen zu beschaffen, um die Wirkung an mehreren Messstellen simultan zu erreichen.
Dieser Vorschlag werde, so Herr Bürgermeister Neher, an die kommunale Verkehrsüberwachung weitergegeben.

Beschluss

Der Beteiligung an der Anschaffung einer Semi-Station der Firma Jenoptik in der Höhe von ca. 33.000 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 6
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6.1. Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth teilt mit, dass der Weg in Illerzell an der östlichen Seite des Kanals bereits längere Zeit wegen einer Baumaßnahme gesperrt sei. Die Sperrung hätte laut Beschilderung jedoch bereits vergangenen Monat aufgehoben werden sollen.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu dies weiter zu leiten und den Sachverhalt zu klären.

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6.2. Weihnachtsbeleuchtung in Vöhringen Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth teilt mit, dass er von Gewerbetreibenden im Stadtcenter angesprochen worden sei, weshalb lediglich die Ulmer Straße mit weihnachtlicher Beleuchtung ausgestattet worden sei.
Eventuell sei auch an dieser Stelle eine entsprechende Beleuchtung umsetzbar, was den dort verbleibenden Gewerbetreibenden zugutekomme.

Herr Hinterkopf schließt sich bezüglich der Weihnachtsbeleuchtung dahingehend an, dass ggfs. auf eine einheitlich warmweiße Beleuchtung zurückgegriffen werden sollte.

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6.3. Illerzell, Uferstraße - Instabilität aufgrund Biberaktivitäten Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2020 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Lepple berichtet, er sei von Bürgern aus Illerzell darauf angesprochen worden, dass Unterhöhlungen der Uferstraße durch Biber die Straßensicherheit gefährden.

Herr Mennel teilt mit, dies habe Herr Harzenetter bereits in einer vorhergehenden Sitzung angemerkt und das Bauamt sei entsprechend informiert.

Datenstand vom 16.02.2021 07:34 Uhr