Datum: 03.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:38 Uhr bis 22:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Auffüllung bzw. Verteilung von Bodenaushub (Humus) auf den Grundstücken; Bauort: Flur-Nr. 476 und 476/1 jeweils Gemarkung Thal
1.2 Tektur: Neubau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung in Vöhringen mit insgesamt 24 Plätzen für das stationäre Wohnen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie 9 Wohneinheiten für das Ambulant-betreute-Wohnen, überwiegend im Dachgeschoss / Terrassengeschoss; Bauort: „Falkenstraße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 466)
1.3 Neubau einer Garage; Bauort: „Hirschstraße 31“ in Vöhringen (Flur-Nr. 389/1)
1.4 Abbruch eines bestehenden Balkones und Aufbau eines neuen Balkones an bestehendem Gebäude; Bauort: „Waldseestraße 34“ in Illerzell (Flur-Nr. 192/89)
1.5 Bauvoranfrage: Grundstücksteilung und Bauplatzerschließung, Umbau Sudhaus in Wohnraum, Umbau Füllerei in Gewerbe- und Wohnfläche, Umbau Keller Füllerei für Gewerbe- und Lager für Wohnungen, Abbruch der gekennzeichneten Gebäude; Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)
1.6 Erweiterung der äußeren Einfriedung; Bauort: „Memminger Straße 90“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1157)
1.7 Anbau Terrassenüberdachung mit seitlichen Glasschiebeelementen; Bauort: „Wiesentalstraße 9/1“ in Illerzell (Flur-Nr. 183/28)
1.8 Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen am Wertstoffhof Vöhringen; Bauort: Flur-Nr. 497 Gemarkung Thal (Birkach)
1.9 Bauvoranfrage für die Errichtung einer Hallengarage; Bauort: Flur-Nr. 418/13 und 418/2 Tlfl. in Vöhringen (Illerzeller Straße 86)
1.10 Bauvoranfrage für die Errichtung einer Dachgaube; Bauort: „Münchner Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 894/33)
1.11 Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; Bauort: „Memminger Straße 62 und 62a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
3 Radverkehrskonzept Stadt Vöhringen; Verwaltungsvorschlag; Vorstellung und Beratung der Grundkonzeption; Vorberatung
4 Straßenbeleuchtung; Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen
4.1 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; FGÜ Illerzell Zufahrt Gymnasium
4.2 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Frauenstraße
4.3 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße
4.4 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg "Zwischen den Bächen - Sportparkstraße"
4.5 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberwege in der Ulmer- und Bahnhofstraße
4.6 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberwege im Umgebungsbereich des Tores 1 der Wieland-Werke
5 Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen; Erneuerung der Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, der Gaststätte und den beiden Wohnungen; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Auffüllung bzw. Verteilung von Bodenaushub (Humus) auf den Grundstücken; Bauort: Flur-Nr. 476 und 476/1 jeweils Gemarkung Thal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen die geplante Auffüllung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Vorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplante Auffüllung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Tektur: Neubau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung in Vöhringen mit insgesamt 24 Plätzen für das stationäre Wohnen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sowie 9 Wohneinheiten für das Ambulant-betreute-Wohnen, überwiegend im Dachgeschoss / Terrassengeschoss; Bauort: „Falkenstraße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 466)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tektur), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tektur), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Neubau einer Garage; Bauort: „Hirschstraße 31“ in Vöhringen (Flur-Nr. 389/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Abbruch eines bestehenden Balkones und Aufbau eines neuen Balkones an bestehendem Gebäude; Bauort: „Waldseestraße 34“ in Illerzell (Flur-Nr. 192/89)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Bauvoranfrage: Grundstücksteilung und Bauplatzerschließung, Umbau Sudhaus in Wohnraum, Umbau Füllerei in Gewerbe- und Wohnfläche, Umbau Keller Füllerei für Gewerbe- und Lager für Wohnungen, Abbruch der gekennzeichneten Gebäude; Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die im Betreff näher beschriebene Bauvoranfrage wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Gesamtvorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend entgegenstehen.

Die Erteilung der beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.

Im Vorfeld der noch ausstehenden abschließenden Entscheidung der Stadt Vöhringen über die Bauabsicht sind allerdings noch Fragen im Zusammenhang mit der Erschließung zu klären, nachdem zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erschließung insbesondere bezüglich der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nicht gesichert ist.“

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Vorstellung des Bauvorhabens und nach kurzer Aussprache im Gremium ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die im Betreff näher beschriebene Bauvoranfrage wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Gesamtvorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend entgegenstehen.

Die Erteilung der beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.

Im Vorfeld der noch ausstehenden abschließenden Entscheidung der Stadt Vöhringen über die Bauabsicht sind allerdings noch Fragen im Zusammenhang mit der Erschließung zu klären, nachdem zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erschließung insbesondere bezüglich der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nicht gesichert ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Erweiterung der äußeren Einfriedung; Bauort: „Memminger Straße 90“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1157)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Anbau Terrassenüberdachung mit seitlichen Glasschiebeelementen; Bauort: „Wiesentalstraße 9/1“ in Illerzell (Flur-Nr. 183/28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Nord“ einschl. 1. Änderung wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Nord“ einschl. 1. Änderung wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.8. Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen am Wertstoffhof Vöhringen; Bauort: Flur-Nr. 497 Gemarkung Thal (Birkach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Zustimmung zu sämtlichen erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“, welche zur Realisierung des konkreten Vorhabens erforderlich sind, wird erteilt.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Zustimmung zu sämtlichen erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordöstliche Illertalebene mit Illerleite“, welche zur Realisierung des konkreten Vorhabens erforderlich sind, wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.9. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Hallengarage; Bauort: Flur-Nr. 418/13 und 418/2 Tlfl. in Vöhringen (Illerzeller Straße 86)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.9

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Hallengarage kann nicht erteilt werden, weil nach § 12 Abs. 2 Bau-Nutzungsverordnung in allgemeinen Wohngebieten Garagen nur für den durch die zugelassenen Nutzung verursachten Bedarf zulässig sind und sich damit das Vorhaben insbesondere nach der Art der vorgesehenen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Im Übrigen würde die beantragte Hallengarage das Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigen, §§ 36 Abs. 2, 34 Abs. 1 Baugesetzbuch.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Hallengarage kann nicht erteilt werden, weil nach § 12 Abs. 2 Bau-Nutzungsverordnung in allgemeinen Wohngebieten Garagen nur für den durch die zugelassenen Nutzung verursachten Bedarf zulässig sind und sich damit das Vorhaben insbesondere nach der Art der vorgesehenen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Im Übrigen würde die beantragte Hallengarage das Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigen, §§ 36 Abs. 2, 34 Abs. 1 Baugesetzbuch.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.10. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Dachgaube; Bauort: „Münchner Straße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 894/33)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.10

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Dachgaube wird erteilt.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost I (an der Eichenstraße) einschl. 1. Änderung wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Dachgaube wird erteilt.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost I (an der Eichenstraße) einschl. 1. Änderung wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.11. Bauvoranfrage für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; Bauort: „Memminger Straße 62 und 62a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 1.11

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes wird, soweit überhaupt erforderlich, erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt. Außerdem geht die Stadt Vöhringen davon aus, dass das Vorhaben eine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens entwickelt sich im Gremium eine rege Diskussion. Seitens der Ausschussmitglieder wird zum einen positiv gesehen, dass das Bauvorhaben eine dichte Bebauung mit insgesamt wenig Flächenbedarf vorsieht.

Negativ gesehen wird der Umstand, dass die geplanten Häuser in ihrer 4-geschossigen Ausführung mit Flachdach an dieser Stelle zu massiv wirken.

Als Ergebnis dieser eingehenden Aussprache kann festgehalten werden, dass sich bei Zurücknahme der Baukörper auf max. 3 Geschosse sowohl mit Flach- als auch mit Satteldach die Bedenken im Gremium geringer darstellen.

Da allerdings lt. Herrn Bürgermeister Neher heute über die aktuell vorliegende Planung zu befinden ist, ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes wird, soweit überhaupt erforderlich, erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt. Außerdem geht die Stadt Vöhringen davon aus, dass das Vorhaben eine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.

Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellt.

In seiner Sitzung vom 23.07.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020 gebilligt.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.12.2020, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB mit 3 Anhängen (Bevölkerungsprognose, Geländeschnitte, Anschreiben Eigentümer Baulücken)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Entwurf in der Fassung vom 17.12.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil-Satzung-Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Artenschutz-Gutachten (wird zur Stadtratssitzung nachgereicht)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung in den TOP begrüßt Herr Bürgermeister Neher Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS consult GmbH in Memmingen.

Herr Wandinger erläutert, dass er heute den neuesten Plan in seiner Präsentation vorstelle, der bereits die Modifizierungen, die sich aufgrund der „frühzeitigen Beteiligung“ (Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) ergeben haben, beinhalte.

Er führt aus, dass die Stadt Vöhringen mit der systematischen Erfassung von Baulücken sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart beispielhaft agiert habe und agiere und stellt fest, dass das Ziel dieses Bebauungsplans bzw. Baugebiets sei, einen Teil des künftigen Bedarfs an Wohnbauflächen und Wohnraum zu decken.

Er geht insbesondere erläuternd auf wesentliche Punkte wie die Festsetzung zum grundwasserdichten Bauen, zu den Gebäudehöhen und zu dem Begriff der „Abstandsflächenrelevanten Gebäudeoberkante“ ein und erläutert diese ausführlich. Er empfiehlt insbesondere aus städtebaulichen Gründen aufgrund der vorgegebenen Höhenverhältnisse im Baugebiet Gebäudeoberkanten in Bezug zur Straßenhöhe festzuschreiben, die zwingend einzuhalten sind.

Weiter geht er ausführlich auf den Artenschutz und die notwendigen Ausgleichsflächen ein und empfiehlt die Festsetzung von roten und braunen Farben zur Dacheindeckung.

Im Anschluss an diese ausführliche Vorstellung und Erläuterung entwickelt sich im Gremium eine eingehende Aussprache.

Ein Gremiumsmitglied moniert, dass der vorgesehene Eingrünungsstreifen lediglich mit einer Breite von 3m geplant sei, hier böte es sich doch an, auf insgesamt 5m hoch zu gehen.

Seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass neben dem Eingrünungsstreifen im Bebauungsplan reichhaltige Grünflächen auf städtischen Flächen vorgesehen sind und deshalb die geplante Grünstreifenbreite von 3m ausreichend sei.

Weiter werden Fragen nach den vorgesehenen Einfriedungen, nach der Anlage eines Spielplatzes, nach den Regelungen für Stellplätze, zur Flachdachbegrünung, zur künftigen Radwegführung im Baugebiet und zur Entwässerung aufgeworfen, die alle seitens Herrn Wandinger bzw. der Verwaltung umfassend und für das Gremium zufriedenstellend beantwortet werden.

Es ergehen somit folgende Empfehlungsbeschlüsse:

Beschluss 1

1.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.

Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.        „Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Radverkehrskonzept Stadt Vöhringen; Verwaltungsvorschlag; Vorstellung und Beratung der Grundkonzeption; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

1. Seitens zweier Fraktionen des Stadtrates der Stadt Vöhringen sind sich ergänzende Vorschläge für ein Radverkehrskonzept in unserer Stadt eingereicht worden.
       Zu diesen sorgfältig und zeitaufwändig erarbeiteten Vorschlägen fand am 23. Juli dieses Jahres eine Klausursitzung des Stadtrates statt, bei dem ein Fachreferent die rechtlichen Hintergründe der angedachten Maßnahmen aufzeigte.
       Zwischenzeitlich wurde diese rechtliche Einschätzung auch von einem weiteren Fachreferenten bei einem Seminar im Landratsamt im wesentlichen wiederholt.
       Aufgrund der momentanen Rechtslage sieht die Verwaltung deutliche Schwierigkeiten bei der rechtskonformen Umsetzung einiger dieser Vorschläge.
2.        Die Verwaltung sieht jedoch auch die Notwendigkeit, den Radverkehr in Vöhringen künftig attraktiver und vor allem sicherer zu machen, damit die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zum Fahrradfahren steigt.
       Die Verwaltung hat deshalb einen eigenen Vorschlag zum Radverkehr in Vöhringen entwickelt, den wir dem Bau- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 3. Dezember 2020 vorstellen und erläutern möchten.
       Bei diesem Vorschlag handelt es sich in erster Linie um ein Streckenkonzept für den Radverkehr in Vöhringen innerorts, das an das bereits vorhandene komfortable überörtliche Radwegenetz anschließt.
       Grundgedanke des Verwaltungsvorschlages ist durch und in Vöhringen mit allen Stadtteilen sicher mit dem Rad unterwegs sein zu können. Dabei war wichtig, dass Nord-Süd- sowie Ost-West-Verbindungen angeboten werden sowie eine sichere Erreichbarkeit von wichtiger Infrastruktur wie Innenstadt und Bahnhof.
3.        Zur Verwirklichung bzw. Umsetzung des vorgelegten Verwaltungsvorschlages könnte wie folgt vorgegangen werden:
       Der Bau- und Verkehrsausschuss gibt sein grundsätzliches Einverständnis zur Realisierung.
       Die Stadtverwaltung legt dann künftig im Rahmen der Vorstellung des jährlichen Straßenbauprogrammes, das noch mehr auf die Bedürfnisse der Radfahrenden zugeschnitten werden soll, ein integriertes Ausbauprogramm für sichere Radverbindungen vor.
       So kann sichergestellt werden, dass für jeden Straßenzug des neuen innerörtlichen Radverbindungsnetzes, gemeinsam eine planerisch und baulich optimale Lösung gesucht und gefunden wird.

       Das vorgelegte Verwaltungskonzept verzichtet deshalb ausdrücklich auf Einzelheiten zu einzelnen Wegeabschnitten wie z.B. zu notwendig werdenden Querungshilfen.
       Details wie z.B. das Einrichten einer Fahrradstraße in einem Teil der Wielandstraße und in der Weidachgasse, was die Verwaltung für rechtlich vertretbar und sinnvoll ansieht, oder das Aufbringen von roten Fahrbahnmarkierungen, die den Radverkehr lenken können und ins Auge stechen, sollten - wie schon gesagt - in zeitlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Ausbauplanung geklärt werden.
       Vorteil wäre, dass bei jeder einzelnen Streckenplanung die jeweils dann vorliegenden rechtlichen Verhältnisse wieder geprüft und bewertet werden können.
4.        Eine konkrete Vorstellung zur Umsetzung eines auch deutlich sicht- und erlebbaren Radwegenetzes ist das Anbringen einer nichtamtlichen wegweisenden Beschilderung an den vorgesehenen Radnetzstrecken. Eine einheitliche und auf Vöhringer Verhältnisse zugeschnittene Beschilderung, die möglicherweise ein Designbüro entwickeln könnte, würde hier sicherlich zweckdienlich sein.
       Nichtamtliche Markierungen auf der Straße sind nur für Geh- und Radwege vorstellbar, da Markierungen auf der Fahrbahn derzeit in Bayern noch verboten sind.
       Die im momentanen Verwaltungsvorschlag enthaltenen Radnetzstrecken werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert und sind grob aus den vier beigefügten Anlagen ersichtlich.
5.        Sonstige, zusätzlich zur Netzplanung bestehende Möglichkeiten, den Radverkehr insgesamt attraktiver zu machen:
-        Anbieten von E-Bike-Ladestationen
       Es erscheint zwar sinnvoll, diese Infrastruktur zu verbessern. Bei der vorhandenen Reichweite der meisten E-Bikes (um die 60 km je nach Unterstützungsstufe) wird hier allerdings kein erhöhter Bedarf gesehen.
-        Anbieten von witterungsfesten Radabstellmöglichkeiten an allen öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Kulturzentrum usw.). Diese sollten so ausgestaltet werden, dass die Räder am Rahmen anschließbar sind.
-        Anbieten von witterungsfesten und dauerhaft (24 Std.) abgesicherten Rad- oder E-Bike-Abstellmöglichkeiten mit Zugangsbeschränkung (Schlüssel) am Bahnhof und an Pendlerparkplätzen u.a. für Berufstätige. Diese könnten dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften an- und abfahren, der innerörtliche Verkehr könnte mit dem Rad oder E-Bike (Laden im Betrieb tagsüber) stattfinden.
-        Anbieten von Mieträdern.
       Hier kann vor allem an das Vermieten von sog. E-Lastenfahrrädern gedacht werden. Diese sollten allerdings nach Expertenrat nicht mit der sog. Neigetechnik ausgestattet sein, da diese Technik eine gewisse Erfahrung im Umgang mit dem Rad fordere.
       Ganz allgemein gehen Fachreferenten zum Thema Steigerung des Anteils „Radverkehr“ am Gesamtaufkommen davon aus, dass das Fahrrad vor allem auch optisch wahrnehmbar weiter in den Vordergrund gerückt wird. Dadurch würde das Rad sichtbar mehr in den Alltag integriert werden und damit an Akzeptanz gewinnen (vgl. auch obige Anregung sichere Fahrradrouten in Vöhringen auffallend und individuell zu beschildern).

Empfehlung

Der in der Sitzung vorgestellte Radnetzplan (Anlagen 1 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage) für sichere Radverbindungen in Vöhringen wird gebilligt. Auf eine möglichst zügige Umsetzung ist zu achten.

Die Verwaltung legt künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogramms ein integriertes Radnetzausbauprogramm vor.

Maßnahmen, die nicht lediglich einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen aber auch ohne größere Haushaltsmittel umgesetzt werden können, können dem Bau- und Verkehrsausschuss auch jederzeit außerhalb der jährlichen Planungen unterbreitet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass von den Stadtratsfraktionen SPD und GRÜNE jeweils sich ergänzende Radverkehrskonzepte eingereicht wurden und verweist auf die bereits erfolgte Klausurtagung zu diesem Sachverhalt als erstem Schritt auf dem Weg hin zu einer tragfähigen Radverkehrskonzeption. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung eines eigenen Vorschlages zu einem entsprechenden Konzept.

Herr Söhner stellt den Vorschlag der Verwaltung in seinen Einzelheiten vor und erläutert, dass es sich vorliegend lediglich um Überlegungen als Diskussionsgrundlage handle. Er erläutert insbesondere den im Konzept enthaltenen Grundgedanken, sich jährlich im Rahmen des Straßenausbauprogramms im Einzelnen über bauliche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung zu unterhalten.

In der sich anschließenden regen und sehr sachlich geführten Aussprache wird seitens des Gremiums der Dank an die Verwaltung wiederholt und von mehreren Seiten festgestellt, dass sich der Vorschlag insgesamt gut als Grundlage für die weiter zu veranlassenden Schritte eigne.

Es werden in der als Grundsatzerörterung gedachten Aussprache auch gleichzeitig einige Details des Vorschlages angesprochen. So solle die Straße „Am Bahndamm“ als Nord-Süd Verbindung in die Planungen einbezogen werden.  Ebenso wird angeregt, im Bereich der Einmündung der Werner-von-Siemens-Straße in die Illertaltangente Nord die vorhandene Situation zu entschärfen. Möglich erscheint hier der Einbau einer Querungshilfe an geeigneter Stelle.

Abschließend regt Herr Bürgermeister Neher an, die Mobilitäts- und Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes Neu-Ulm und den ADFC grundsätzlich mit einzubeziehen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

„Der in der Sitzung vorgestellte Radnetzplan (Anlagen 1 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage) für sichere Radverbindungen in Vöhringen wird gebilligt. Auf eine möglichst zügige Umsetzung ist zu achten.

Die Verwaltung legt künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogramms ein integriertes Radnetzausbauprogramm vor.

Maßnahmen, die nicht lediglich einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen aber auch ohne größere Haushaltsmittel umgesetzt werden können, können dem Bau- und Verkehrsausschuss auch jederzeit außerhalb der jährlichen Planungen unterbreitet werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Straßenbeleuchtung; Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen auch aufgrund des Antrages eines Verbandes das Thema „korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen“ erörtert.

Ausweislich des Protokolls dieser Sitzung wurde auf die Haftungsfragen im Falle eines Verkehrsunfalles hingewiesen.

Zitat aus dem Sitzungsprotokoll:
„Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass man nicht nur die hohen Kosten sehen müsse, sondern auch die Haftungsfrage im Falle eines Verkehrsunfalles.

Man sollte die Thematik der Beleuchtung dieser Fußgängerüberwege deshalb sorgfältig erörtern und prüfen, welche Fußgängerüberwege tatsächlich „entbehrlich“ wären.

In der weiteren Diskussion wird in dieser Hinsicht die Ansicht vertreten, dass der ursprüngliche und zweigeteilte Fußgängerüberweg an der Marienstraße südlich des Werkstores 1 sinnvoller wäre, zu belassen als der erst vor einigen Jahren etwas südlich davon angelegte Überweg.

Der Fußgängerüberweg in der Straße „Zum Sportplatz“ in Illerzell wird als nicht notwendig bzw. sinnvoll erachtet.

Auch die Notwendigkeit der Fußgängerüberwege im südlichen Verlauf der Straße „Zwischen den Bächen“ und etwa im Bereich des Grundstücks „Illerzeller Straße 1“ werden aufgrund vielerlei Beobachtungen eher als entbehrlich angesehen.

Im Ergebnis der Aussprache besteht Einigkeit, auch dieses Thema zunächst in den Fraktionen nochmals eingehend zu beraten und anschließend auf die Tagesordnung einer der kommenden Sitzungen des Stadtrates zu setzen.“

Zitat Ende

Der oben dargestellten Ansicht des (damaligen) Gremiums folgend, hält die Stadtverwaltung den FGÜ im südlichen Verlauf der Straße „Zwischen den Bächen“ und den FGÜ am Grundstück „Illerzeller Straße 1“ wegen der geringen Querungszahlen für entbehrlich.

Daneben könnte nach Meinung der Verwaltung auch auf den FGÜ direkt beim Tor 1 der Wieland-Werke (im direkten Gehwegverlauf der Wielandstraße) verzichtet werden, zumal etwas weiter nach Norden hin ein weiterer FGÜ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wieland-Werke besteht.

Ebenso wird, wie im Gremium auch geäußert, die Ansicht vertreten, dass der ursprüngliche und zweigeteilte Fußgängerüberweg an der Marienstraße südlich des Werkstores 1, der den Wieland-Parkplatz an das Werksgelände „anschließt“, sinnvoll wäre zu belassen. Der erst vor einigen Jahren etwas südlich davon angelegte Überweg könnte entfallen.

Diese ggf. aufzugebenden FGÜ liegen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen (30 km/h) und könnten auch deswegen als entbehrlich angesehen werden.

Den Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Straße „Zum Sportplatz“ in Illerzell schlägt die Verwaltung vor zu belassen. Dieser FGÜ liegt im direkten Einzugsbereich des Illertal-Gymnasiums und erhöht sicherlich wirksam die Sicherheit der betroffenen Schüler und Schülerinnen, vor allem derjenigen, die von Senden her mit dem Fahrrad zur Schule kommen und dort eine abgesicherte Querungsmöglichkeit vorfinden.

Weiter sollen belassen werden die FGÜ in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße, die beiden Überwege in der Ulmer Straße zwischen Vöhlin- und Frauenstraße und der Überweg in der Bahnhofstraße.

Die belassenen Überwege sind nach Auffassung der örtlichen Verkehrsbehörde der Stadt Vöhringen regelkonform nach den geltenden DIN-Normen einzurichten. Dies erhöht die Sicherheit an den Überwegen deutlich und minimiert die möglichen Haftungsansprüche Dritter gegen die Stadt Vöhringen.

Die nach diesem Vorschlag zu entfernenden FGÜ sind in den nachfolgenden Plänen rot dargestellt, die zu verbleibenden grün.

Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es auch gute Gründe gäbe für die Neuinstallierung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße im Bereich Eiscafe Cortina und Pizzeria Taormina.

Hier ist insbesondere in den Sommermonaten eine hohe Fußgängerfrequenz zu beobachten. Eine Querung für Fußgäner in diesem Bereich ist oftmals aufgrund des häufig fließenden PKW-Verkehrs nur erschwert möglich.

Die Stadtverwaltung spricht sich allerdings aufgrund dessen, dass sich bei der Errichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Straßenabschnitt häufig wohl Verkehrsrückstaus in den Kreuzungsbereich ergeben würden, Stellplätze wohl zurückgenommen werden müssten und sich dadurch auch eine gewisse Summierung von Fußgängerüberwegen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für eine DIN-gerechte Ausleuchtung ergäbe, jedenfalls momentan nicht für diesen möglichen zusätzlichen Fußgängerüberweg aus.




















Plan Illerzell:

















Plan Vöhringen:

Empfehlung

Die Fußgängerüberwege im südlichen Verlauf der Straße „Zwischen den Bächen“, der FGÜ am Grundstück „Illerzeller Straße 1“, die FGÜ direkt beim Tor 1 der Wieland-Werke (im direkten Gehwegverlauf der Wielandstraße) und der erst vor einigen Jahren etwas südlich davon angelegte Überweg werden aufgegeben.

Die restlichen verbleibenden Fußgängerüberwege sind regelkonform nach den geltenden DIN-Normen einzurichten.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt des Jahres 2021 einzustellen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt in das Thema ein und verweist in diesem Rahmen darauf, dass das Thema bereits Gegenstand einer vorangegangenen Sitzung des Stadtrates am 04.12.2018 gewesen sei und der Punkt nunmehr wieder aufgegriffen werden musste.

Ferner führt er aus, dass entgegen der Darstellung in der Sitzungsvorlage der Bau- und Verkehrsausschuss das Thema heute abschließend behandeln und beschließen kann. Es handelt sich somit nicht um eine Vorberatung.

Es wird einvernehmlich besprochen, die einzelnen Fußgängerüberwege bzw. Standorte separat mit einem Beschluss zu behandeln, da es sonst wegen der Komplexität der Angelegenheit schwierig werden könnte.

zum Seitenanfang

4.1. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; FGÜ Illerzell Zufahrt Gymnasium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.1

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird einhellig die Auffassung vertreten, dass der FGÜ in Illerzell an der Zufahrt zum Gymnasium wegen seiner Lage eher gefährlich ist (spitzwinklige Zufahrt). Da an dieser Stelle auch kaum Fußgänger die angebotene Querung nutzen und die Gesamtsituation im Einmündungsbereich unübersichtlich ist, ergeht folgender

Beschluss

„Der Fußgängerüberweg in Illerzell an der Zufahrt zum Gymnasium ist aufzulösen. Die bestehende Beschilderung „FGÜ“ und die entsprechende Straßenmarkierung sind zu entfernen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Frauenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.2

Diskussionsverlauf

Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Frauenstraße wird im Gremium nahezu einhellig für überflüssig gehalten. Die für FGÜ erforderlichen Fußgängerquerungen liegen hier nicht (mehr) vor.
Es ergeht somit folgender

Beschluss

„Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Frauenstraße ist aufzulösen. Die bestehende Beschilderung „FGÜ“ und die entsprechende Straßenmarkierung sind zu entfernen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.3. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.3

Sachverhalt

Fu

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird die Meinung vertreten, dass der FGÜ in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße auch wegen seiner Funktion als Schulweg für Kinder erhalten bleiben sollte. Die Querungszahlen bezüglich Fußgänger dürften hier ausreichen.

Herr Hieber führt zu diesem Punkt aus, dass im Falle des Erhalts des FGÜ unbedingt die vorhandene Beleuchtung ergänzt werden müsste, um die geforderte Ausleuchtung vor allem des Wartebereiches auf den beiden Gehwegen zu erreichen. Er teilt mit, dass für einen regelkonformen Ausbau der Beleuchtung ca. 20.000,- bis 40.000,- € anfallen könnten.

Dieser genannte Kostenrahmen veranlasst das Gremium über Alternativen wie z.B. eine Fahrbahnverengung in diesem Bereich, die einen geringeren nachrüstungsaufwand hinsichtlich der Beleuchtung bewirken könnte, nachzudenken.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße wird belassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Erweiterung der Beleuchtung zu ermitteln und auch bauliche Alternativen wie z.B. eine Fahrbahnverengung zu prüfen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberweg "Zwischen den Bächen - Sportparkstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.4

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an eine umfassende Erörterung des FGÜ „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ im Gremium, bei der u.a. angeregt wird, zunächst genauere Kosten für die Verbesserung der Beleuchtung zu ermitteln, ergeht folgender

Beschluss

„Die Entscheidung über den Erhalt dieses Fußgängerüberweges wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die regelkonforme Ausleuchtung dieses Überweges einzuholen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.5. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberwege in der Ulmer- und Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.5

Diskussionsverlauf

Herr Hieber erläutert zu diesem Punkt, dass bei der Umgestaltung von Ulmer- und Bahnhofstraße bewusst das heute vorhandene Lichtkonzept mit der darin enthaltenen Beleuchtung der Überwege gewählt wurde. Ob die angebrachte Beleuchtung den Vorgaben für FGÜ entspricht könne er nicht beurteilen, weswegen er im Falle des Erhalts dieser Überwege eine Untersuchung der Situation anregt.

Im Gremium wird die Meinung vertreten, die Überwege zu erhalten. Die geforderten Querungszahlen liegen wohl vor – Innenstadtbereich.

Gleichzeitig solle geprüft werden, ob nicht im Bereich von Eisdiele / Taormina ein weiterer FGÜ angebracht werden kann.

Herr Bürgermeister Neher sichert eine Prüfung zu.

Herr Hieber führt weiter aus, dass auch die Überwege in der Memminger- und in der Vöhlinstraße direkt am Minikreisel mit in die Untersuchungen einbezogen werden sollten, da diese sich zwar auf einer Kreisstraße befinden, aber auch im Zuge der angesprochenen Straßenumgestaltung mit von der Stadt Vöhringen beleuchtet worden seien und somit die Stadt für die Beleuchtung an sich zuständig sei.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Die Fußgängerüberwege in der Ulmer Straße und in der Bahnhofstraße sind zu erhalten. Die Verwaltung wird gebeten die notwendigen Untersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu ermitteln.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.6. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Fußgängerüberwege im Umgebungsbereich des Tores 1 der Wieland-Werke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4.6

Diskussionsverlauf

Die betroffenen Fußgängerüberwege im Umgebungsbereich des Tores 1 der Wieland-Werke werden dem Gremium vorgestellt. Herr Vrkoslav verweist auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt, in dem die Weidachgasse möglicherweise als Fahrradstraße ausgewiesen werden könnte, was die FGÜ in diesem Bereich überflüssig machen könnte.

Herr Bürgermeister Neher verweist zudem auf die Beratungen, die derzeit im Rahmen der Planungen zur „Neuen Rathausmitte“ in Verbindung mit der Verlegung der Kreisstraße NU 14, stattfinden und die vorliegende Situation grundlegend ändern werden.

Vor allem vor diesem Hintergrund herrscht im Gremium einhellig die Meinung vor, die Entscheidung über diese FGÜ zunächst zurückzustellen.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Die Entscheidung über die Fußgängerüberwege im Umgebungsbereich des Tores 1 der Wieland-Werke wird zurückgestellt bis die weitere Entwicklung hinsichtlich Fahrradstraße einerseits und Verlegung der Kreisstraße andererseits absehbar ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen; Erneuerung der Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, der Gaststätte und den beiden Wohnungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Kunststofffolien-Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, der Gaststätte sowie über der ehemaligen Hausmeisterwohnung und der Pächterwohnung im Karl-Eychmüller-Sportpark ist in der Zwischenzeit über 30 Jahre alt und hat das Lebensaltersende erreicht.

In der Zwischenzeit sind die Weichmacher aus der Folie entwichen und die Folie ist dadurch im Vergleich zu einer neuen Folienabdichtung spröde geworden und es besteht dadurch die Gefahr, dass die Flachdachabdichtung versagt und Niederschlagswasser in die Dämmung und die Dachkonstruktion eindringt.

Aus diesem Grund und zur Werterhaltung der Gebäudeteile ist es unumgänglich auf den vor aufgeführten Flachdachflächen die Abdichtung komplett zu erneuern.

Die Stadtverwaltung hat für die Sanierungsmaßnahme versucht, über das derzeit laufende Sonderförderverfahren „Investitionspakt Sportstätten 2020“einen Zuschuss zu erhalten. Eine Förderung wurde leider von der Regierung von Schwaben, mit Schreiben vom 18.11.2020, abgelehnt.

Grund für die Ablehnung war die hohe Überzeichnung des Programmes und dass unsere Maßnahme von den Fördergrundsätzen abweicht.

Für die notwendigen Flachdacharbeiten hat die Stadtverwaltung einen Fachmann für Flachdachabdichtungen hinzugezogen, der die Ausschreibungsunterlagen in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt hat.

Mit Hilfe dieser Unterlagen hat die Stadtverwaltung ein beschränktes Ausschreibungsverfahren nach der Vergabegrundlage der VOB über die e-Vergabe Plattform durchgeführt.

Sieben Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zu der Submission, am 25.11.2020, haben drei der aufgeforderten Fachfirmen ein Angebot abgegeben.

Die geprüften und gewerteten Angebotssummen können dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.

Günstigste Bieterin ist demnach die Fa. Thomas Wollinsky aus Vöhringen.
Die Angebotssummen liegen leicht unter der Kostenschätzung.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Auftrag über die Erneuerung der Flachdachabdichtung über den Nebenräumen des Karl-Eychmüller-Sportparks an die günstigste Bieterin, die Fa. Thomas Wollinsky, Vöhringen, zu vergeben.

Die Fa. Thomas Wollinsky ist der Stadt als zuverlässige und kompetente Fachfirma bekannt. Die Firma hat in der Vergangenheit schon verschiedene Flachdachsanierungen an städtischen Einrichtungen ausgeführt.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto 180.892,17 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 56000.9450 zu entnehmen.

Die Sanierung ist wie folgt vorgesehen:

Entfernung der Kiesschicht
Aufbringung einer Trennlage
Verlegung einer neuen Dachdichtungsbahn
Verlegung einer Schutzlage aus witterungsbeständigem Flies
Aufbringung einer neuen Kiesschicht
Erneuerung der gesamten Rand-/Wand- und Attikaanschlüsse

Die Ausführung der Arbeiten ist im späten Frühjahr 2021 vorgesehen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Erneuerung der Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifach- turnhalle, der Gaststätte und den beiden Wohnungen beim Karl-Eychmüller-Sportpark wird an die Firma Thomas Wollinsky, Robert-Bosch-Str. 17, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.11.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 180.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 56000.9450 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Nach Einführung in den Tagesordnungspunkt ergeht folgender

Beschluss

„Der Auftrag für die Erneuerung der Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifach- turnhalle, der Gaststätte und den beiden Wohnungen beim Karl-Eychmüller-Sportpark wird an die Firma Thomas Wollinsky, Robert-Bosch-Str. 17, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.11.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 180.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 56000.9450 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

kein Anfall

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö 7

Diskussionsverlauf

kein Anfall

Datenstand vom 16.02.2021 07:58 Uhr