Datum: 01.12.2008
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
1 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Änderung Vorberatung
3 Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Herrn Werner Pfister zum Standesbeamten Vorberatung
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Verlängerung des Kalkulationszeitraumes Vorberatung
5.1 Ampelabschaltung in der Frauenstraße / Silcherstraße; Anfrage Herr Maier

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö 5
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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Änderung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006 zum 1. Januar 2007 neu festgesetzt.

Dieser Kalkulation lag ein nur 2-jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde.

Es ist demzufolge notwendig die Abfallbeseitigungsgebühren zum 1. Januar 2009 neu zu kalkulieren bzw. festzusetzen.

Nachdem die Abfallbeseitigungsgebühren im Zeitraum von 2003 – 2007 halbiert werden konnten (der l-Preis sank von 3,82 € im Jahr 2003 auf 1,90 € im Jahr 2007) führt die Neukalkulation, für einen nunmehr wieder gewählten, 4-jährigen Kalkulationszeitraum zu einer Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren um rd. 4,7 %.

Auch trotz der bereits zum 1. Januar 2008 vom Abfallwirtschaftsbetrieb von 217 €/t auf 151 €/t  gesenkten Entsorgungskosten wird der l-Preis von bislang 1,90 € für die Jahre 2009 – 2012 auf 1,99 € steigen.

Für eine 60l Tonne bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 5,40 €.

Ursache ist neben den ab 1. Januar 2009 steigenden Abfuhrkosten für die Rest- und Biomüllabfuhr insbesondere auch, dass aus der noch vorhandenen Sonderrücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen, im neuen 4-jährigen Kalkulationszeitraum nur noch ein Betrag von voraussichtlich insgesamt rd. 160.000 € zugeführt werden kann. Im abgelaufenen 2-jährigen Kalkulationszeitraum waren dies allein rd. 263.000 €.

Die voraussichtliche Gebührenerhöhung war auch bereits bei der letztmaligen Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren angekündigt worden.

Trotz der erheblichen Senkung bleiben die Entsorgungskosten an den Abfallwirtschaftsbetrieb mit rd. 24,1 % weiterhin der größte Ausgabenposten, gefolgt von den Abfuhrkosten für die Restmülltonne mit rd. 18,9 %, den Verarbeitungskosten für den Biomüll mit rd. 14,5 % und den Abfuhrkosten der Biomülltonne mit rd. 14,3 %.


Die Einzelheiten der Gebührenkalkulation ergeben sich aus den als Anlagen dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulationsunterlagen.


Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr unter Verwendung eines Abfallsackes wird vorgeschlagen, weiterhin bei 6,00 €/Sack zu belassen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2006.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2006.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Herrn Werner Pfister zum Standesbeamten Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Beim hiesigen Ordnungsamt, zu dem auch der Standesamtsbereich gehört, ist Herr Werner Pfister beschäftigt.
Herr Pfister hat im Herbst 2008 an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen.
Daher wird vorgeschlagen, neben den im Standesamtsbezirk tätigen Standesbeamten, mit Wirkung zum 01.01.2009 Herrn Werner Pfister zum Standesbeamten zu bestellen.

Empfehlung

Auf Grund der §§ 1 – 3 der Verordnung zum Vollzug des PStG vom 07.04.1975 (GVBl. 5/1975) wird Herr Werner Pfister mit Wirkung vom 01.01.2009 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise.
Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Bürgermeister Janson ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Auf Grund der §§ 1 – 3 der Verordnung zum Vollzug des PStG vom 07.04.1975 (GVBl. 5/1975) wird Herr Werner Pfister mit Wirkung vom 01.01.2009 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Vöhringen bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise.
Mit der Bestellung zum Standesbeamten ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Verlängerung des Kalkulationszeitraumes Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Kanaleinleitungsgebühr nach § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalschlammentsorgungssatzung wurde letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2006, rückwirkend zum 1. Januar 2006 neu festgesetzt.

Der damals gewählte, 3-jährige Kalkulationszeitraum endet nun zum 31.12.2008.

Nachdem die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen für die Einführung einer gesonderten Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser noch nicht vorliegen und auch erst Mitte dieses Jahres ein neues Satzungsmuster durch das Bayerische Staatsministerium des Innern veröffentlicht wurde stellt sich nun die Frage ob

1. der Ende Jahres 2008 auslaufende Kalkulationszeitraum um ein Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert wird und im Verlauf des Jahres 2009 dann getrennte Gebühren für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser kalkuliert und zum 1. Januar 2010 neu festgesetzt werden


oder

2. die Kanaleinleitungsgebühr erneut für einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum auf der Grundlage der bisherigen Satzungsregelung neu festgesetzt und erst nach Ablauf dieses Zeitraumes zum 1. Januar 2012 eine getrennte Gebühr erhoben wird. Eine Neukalkulation ergab gegenüber der bisherigen Einleitungsgebühr von 2,14 € lediglich eine Erhöhung um 1 Cent auf neu 2,15 €/m³.

Empfehlung

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren wird um 1 Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird daher nochmals eine Einleitungsgebühr von 2,14 €/m³ festgesetzt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage dar, dass vom Bayer. Staatsministerium des Innern Mitte dieses Jahres ein neues Satzungsmuster herausgegeben worden sei. Danach werden die Abwassergebühren nicht mehr nach dem Frischwassermaßstab erhoben, sondern es erfolgt eine getrennte Abrechnung für Abwasser und Regenwasser. Die Versickerung des Regenwassers wird künftig überall dort, wo es der Untergrund zulässt, verpflichtend vorgeschrieben. Nachdem die neuen Berechnungsgrundlagen aber erst noch durch ein Fachbüro ermittelt werden müssen, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Kalkulationszeitraum um ein Jahr zu verlängern.

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Vorschlag der Stadtverwaltung im Ergebnis einer kurzen Aussprache an. Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2006 festgesetzte Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren wird um 1 Jahr bis zum 31.12.2009 verlängert. Für das Jahr 2009 wird daher nochmals eine Einleitungsgebühr von 2,14 €/m³ festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.1. Ampelabschaltung in der Frauenstraße / Silcherstraße; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.12.2008 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Maier führt aus, dass die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Ulmer Straße / Frauenstraße / Silcherstraße abgeschaltet sei. Er fragt an, ob dies nun dauerhaft so vorgesehen sei oder ob lediglich ein Defekt vorliegt.

Antwort:
Herr Schmid E. informiert, dass die Ampel wegen eines Defektes zurzeit nicht funktioniert. Wenn dies von den Ausschussmitglieder so gewünscht werde, erfolge kein Reparaturauftrag. Die Ampel werde dann im Vorgriff auf den bereits beschlossenen Abbau der Ampeln im Zuge des Umbaus der Ulmer Straße bereits jetzt auf eine Dauerblinklichtschaltung geändert.