Datum: 13.11.2008
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
2 Verkehrssituation in der Straße "Zwischen den Bächen"; Entscheidung über die teilweise Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr über 7,5 t
3 Kreisstraße NU 14 / "Rue de Vizille"; Einmündung der Mittelstraße in die "Rue de Vizille"; Information
4 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen und Feldwegen; Widmung eines Feldweges
6 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Untersuchungs- / Sanierungsgebiet Innenstadt/Stadtkern; 1. Programmauslauf Grundprogramm - Information 2. Programmwechsel - Beschluss Vorberatung
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.2 Rödder Thomas, Ulmer Straße 25, 89269 Vöhringen; Aufstellung von zwei Fahnenmasten für Werbezwecke; Bauort: "Ulmer Straße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 272)
1.3 Jagode Roland, Illerberg, An der Wasserreserve 1, 89269 Vöhringen; Bauvoranfrage für die Errichtung einer Schleppdachgaube; Bauort: "An der Wasserreserve 1" in Illerberg (Flur-Nr. 1492/4)
1.1 Hornung Dieter, Adalbert-Stifter-Straße 32, 89269 Vöhringen; Anbau einer Montagehalle an das bestehende Gebäude; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 32" in Vöhringen (Flur-Nr. 851/1 und 834/2)
1.4 Gesellschaft für Außenwerbung GmbH, Buxheimer Straße 50, 87700 Memmingen; Belassung einer errichteten Werbeanlage; Antrag auf Verlängerung der befristeten Baugenehmigung; Bauort: "An der Bahnhofstraße" in Vöhringen (Flur-Nr. 185/5)
1.5 Pulaj Taulant, Zwischen den Bächen 66, 89269 Vöhringen; Umbau und Anbau an das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 66" in Vöhringen (Flur-Nr. 1245/27)
8.1 Beschilderung des Einmündungsbereiches Bachgasse/Memminger Straße; Anfrage von Herrn Bach
8.2 Beleuchtung des Weges vom Friedhof Illerberg zum Sandbergweg; Anfrage von Frau Böck
8.3 Überarbeitung der Hinweisschilder am Bahnhof auf die Bushaltestellen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer
8.4 Überarbeitung der Beschilderung und Verkehrsführung im Bereich Witzighauser-, Weißenhorner- und Oberer Hauptstraße; Anfrage von Herrn Thalhofer

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 7

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 8
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2. Verkehrssituation in der Straße "Zwischen den Bächen"; Entscheidung über die teilweise Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr über 7,5 t

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Seit mehreren Jahren beklagen die Anwohner der Straße „Zwischen den Bächen“ die zunehmende, teils hohe Lärmbelästigung, die vor allem durch das Befahren durch den Schwerlastverkehr verursacht wird.

Finden Lehmtransporte zum Ziegelwerk nach Bellenberg statt, so durchfahren innerhalb einer Woche mehrere hundert 40-Tonnen-Lkws die Straße.

Die Anlieger sind der Auffassung, dass die vorhandenen Straßenschäden nahezu ausschließlich von den Lkws verursacht worden sind. Um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes zu verhindern und um die ihrerseits für unzumutbar erachtete Lärmbelästigung zu reduzieren, regen sie an, die Straße „Zwischen den Bächen“ für den Schwerlastverkehr zu sperren.

Aufgrund dieser Situation hat die Stadt Vöhringen auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wobei die Straßenschäden aufzunehmen waren und der Straßenoberbau und Straßenunterbau untersucht worden sind.
Dabei kam das Institut Dr. Schellenberg, Leipheim, zu nachstehendem Ergebnis, das auszugsweise wiedergegeben wird:

Straßenschäden und Beurteilung der Tragfähigkeit des Straßenoberbaus und des Untergrundes:

Der gebundene Straßenoberbau weist über die gesamte untersuchte Strecke zahlreiche, bis zu 2 cm auseinander klaffende Längs- und Querrisse auf. Im Einmündungsbereich zur Pfälzer Straße und vor dem Haus Nr. 80 wurden Eindellungen und Verdrückungen mit Rissbildungen festgestellt. Deutliche Spurrillen haben sich am Rande der halbseitig eingebauten Verkehrsinseln eingestellt. Breite Risse, die vermutlich auf eine Absenkung der Fahrbahn zurückzuführen sind, wurden auch zwischen Randsteinbereich und Gehweg beobachtet.

Die zahlreichen Risse und Verdrückungen im asphaltgebundenen Straßenoberbau sind zum Teil auf einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau zurückzuführen, der mit Dicken zwischen 8 und 9,4 cm nicht den Vorgaben der RStO 01 entspricht. Besondere Beanspruchungen des Straßenoberbaus ergeben sich zusätzlich durch die seitlich angeordneten Verkehrsinseln, die der Verkehrsberuhigung dienen. Sie bewirken einen Spurverkehr mit häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, die insbesondere bei Befahren durch Schwerverkehr den Straßenoberbau belasten.

Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, auf der auch Schwerlastverkehr ist, muss die Straße gemäß RStO 01 mindestens für die Bauklasse IV ausgebaut werden. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus unter Ansatz der Frostempfindlichkeitsklasse F 2 für die unterlagernden Kiese beträgt im vorliegenden Fall 55 cm und liegt vor. Unterschreitungen der Dicke sind bei dem gebundenen Asphaltoberbau vorhanden, gemäß RStO 01, Tafel 1 muss für die Bauklasse IV ein gebundener Asphaltoberbau in einer Stärke von 18 cm (4 cm Asphaltdeckschicht und 14 cm Asphalttragschicht) vorliegen. Diese Vorgaben werden bei weitem unterschritten.

Sanierungsempfehlungen:

Die zu beobachtenden Straßenschäden werden nach unseren Untersuchungen durch einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau, den im Spurverkehr fahrenden Schwerlastverkehr und durch örtliche Schwächezonen im Bereich der Kanalgrabenverfüllungen hervorgerufen. Wird eine Sanierung der Straße angestrebt, die eine schadensfreie Nutzung durch Schwerlastverkehr erlaubt, wird im gesamten Streckenabschnitt eine Überprüfung der vorhandenen Kanalgrabenverfüllungen erforderlich. Da eine Vielzahl von Versorgungsleitungen im Bereich der Straße liegt, kann keine örtliche Sanierung der Lagerungsdichte vorgenommen werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass nach Ausbau des derzeitigen Asphaltoberbaus auch die Frostschutzkiese ausgebaut und seitlich gelagert werden. Anschließend ist eine intensive Nachverdichtung der im Planungsbereich anstehenden aufgefüllten Schichten sowie der örtlich anstehende Kiese vorzunehmen. Zu beachten ist, dass durch eine intensive Nachverdichtung es auch zu Erschütterungen kommt, die ggf. die angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigen. Die Art der Nachverdichtung muss daher vorher in einer Probeverdichtung mit gleichzeitiger Messung der Erschütterungen überprüft und festgelegt werden. Im Bereich von Schwachstellen mit geringer Lagerungsdichte wird es unabdingbar, die Kanalgrabenverfüllung (bis ca. 1,5 m unter FOK) auszubauen und – sofern es sich um geeignetes Material handelt – lagenweise wieder einzubauen und zu verdichten. Anschließend ist ein frostsicherer Straßenoberbau gemäß RStO 01 herzustellen.

Nach der Sanierung des Untergrundes kann anschließend die Frostschutzschicht in der erforderlichen Stärke wieder eingebaut werden. Als letztes ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß den Vorgaben der RStO 01 mit einer Gesamtdicke von 18 cm einzubauen. Sofern auf diese aufwändigen Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden soll, ist es im vorliegenden Fall erforderlich, dass die Straße für den Schwerlastverkehr gesperrt wird und nach Ausbau des bisherigen Asphaltoberbaus und einer Nachverdichtung der Frostschutzkiese, die Herstellung eines neuen Kiesplanums durchgeführt wird. Auf Oberkante der Frostschutzkiese muss eine Tragfähigkeit mit EV2 > 120 MN/m2 nachgewiesen werden. Anschließend ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß RStO 01 einzubauen, wobei nach einer Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr auch eine Einstufung in die Bauklasse V der RStO 01 vorgenommen werden kann. In diesem Fall reduziert sich die Dicke des asphaltgebundenen Oberbaus auf 14 cm mit 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht.

Aufgrund der Ergebnisse aus dem Gutachten war von Seiten der Stadtverwaltung zunächst beabsichtigt, die Straße für den gesamten Schwerlastverkehr über 7,5 t
zu sperren.

Straßensperrung in Fahrtrichtung Süden:

Für diese Fahrzeuge wird eine Umleitungsstrecke über die Vöhlinstraße – Memminger Straße bzw. umgekehrt eingerichtet.
Im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße ist das Einfahren für den Schwerlastverkehr durch Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 7,5 t) zu sperren.


Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden:

Die Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden auf Vöhringer Gemarkung ist in nördliche Fahrtrichtung durch Vorwegweisung anzukündigen. Wendemöglichkeiten für den Schwerlastverkehr bestünden in Fahrtrichtung Norden auf dem Sportpark-Parkplatz im Bereich der Bushaltestelle.
Da die Wendemöglichkeit in diesem Bereich aber nicht unproblematisch ist, wurde die PI Illertissen hierzu um Stellungnahme gebeten.

Die Stellungnahme wird nachstehend wiedergegeben:


„Stellungnahme PI Illertissen“.

Gegen die Sperrung für den LKW-Verkehr über 7,5 t bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Kein Einverständnis besteht für den Vorschlag, den aus Richtung Süden, sprich Bellenberg, kommenden Schwerlastverkehr im Sportpark (an der dortigen Wendeplatte) wenden zu lassen bzw. dies vorzuschreiben.

Es sprechen folgende Argumente dagegen:

Der Fahrbahnbelag des Parkplatzes ist nicht für den Schwerlastverkehr ausgerichtet.
Ein Lkw-Verkehr würde in Kürze erhebliche Straßenschäden hervorrufen.

Bei Veranstaltungen wird es sicherlich für einen Sattelzug nicht möglich sein, im zugeparkten Sportpark zu wenden. Es würde hierbei zu erheblichen Behinderungen kommen.
Außerdem wird ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Sportparknutzer, u.a. auch viele Kinder, geschaffen.
Diese Maßnahme würde mit Sicherheit einen Sturm der Entrüstung hervorrufen.

Gegen die Sperrung des Lkw-Verkehrs aus Richtung Norden (Illerstraße) bestehen keine Bedenken
Abschließend kann die Polizei nur der Sperrung in Fahrtrichtung Bellenberg zustimmen.


Aufgrund dieses Sachverhaltes lässt sich die ursprünglich in beiden Fahrtrichtungen angestrebte Straßensperrung leider nicht realisieren. Somit verbleibt nur die Sperrung in Fahrtrichtung Süden im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße.

Empfehlung

„In einem seitens der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Fachgutachten wurde festgestellt, dass die Straße „Zwischen den Bächen“ der zunehmenden Belastung des Schwerlastverkehrs auf Dauer nicht weiter Stand hält. Es sind bereits Schäden vorhanden, die bei einer weiteren Frequentierung deutlich zunehmen werden.

Nachdem die Sanierung der Straße „Zwischen den Bächen“ im Straßenausbauprogramm erst in den Jahren 2010/2011 vorgesehen ist, wird dieser Straßenzug in Abstimmung mit den Fachbehörden (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) ab sofort, zumindest bis zum Zeitpunkt der Sanierung, für den Lkw-Verkehr über 7,5 t in Fahrtrichtung Süden gesperrt. Für diese Fahrzeuge wird eine Umleitungsstrecke über die Vöhlinstraße – Memminger Straße bzw. umgekehrt eingerichtet. Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße, ist in der Straße „Am Wielandkanal“ beidseitig das Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 7,5 t) mit Vorankündigung „150 Meter“ aufzustellen. Südlich der Einfahrt zum Wielandparkplatz ist der Straßenzug durch Zeichen 262, Aufstellung beidseitig der Straße für Lkw-Verkehr zu sperren.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt einführend zu diesem Tagesordnungspunkt dar, dass bei der angedachten Maßnahme die unterschiedlichen Interessen gerecht und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend abgewogen werden müssen. Dazu ist eine vorherige genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten nötig. Die im Raum stehenden Maßnahmen müssen durchdacht sein. Dabei ist in den Entscheidungsprozess u. a. einzubeziehen der Lärmschutz und der Gebäudeschutz für die Anlieger, die Frage, ob es potentiell zumutbare und geeignete Alternativstrecken gibt und etwa ob die Erreichbarkeit sämtlicher Standorte gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass Städte verdichtete Standorte für Produktion und Leistung sind und das Straßennetz kein Flickenteppich von Durchfahrtsverboten sein sollte.

Sodann zitiert Bürgermeister Janson streckenweise aus der Sitzungsvorlage, die im folgenden komplett wiedergegeben ist:

„Seit mehreren Jahren beklagen die Anwohner der Straße „Zwischen den Bächen“ die zunehmende, teils hohe Lärmbelästigung, die vor allem durch das Befahren durch den Schwerlastverkehr verursacht wird.

Finden Lehmtransporte zum Ziegelwerk nach Bellenberg statt, so durchfahren innerhalb einer Woche mehrere hundert 40-Tonnen-Lkws die Straße.

Die Anlieger sind der Auffassung, dass die vorhandenen Straßenschäden nahezu ausschließlich von den Lkws verursacht worden sind. Um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes zu verhindern und um die ihrerseits für unzumutbar erachtete Lärmbelästigung zu reduzieren, regen sie an, die Straße „Zwischen den Bächen“ für den Schwerlastverkehr zu sperren.

Aufgrund dieser Situation hat die Stadt Vöhringen auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wobei die Straßenschäden aufzunehmen waren und der Straßenoberbau und Straßenunterbau untersucht worden sind.
Dabei kam das Institut Dr. Schellenberg, Leipheim, zu nachstehendem Ergebnis, das auszugsweise wiedergegeben wird:

Straßenschäden und Beurteilung der Tragfähigkeit des Straßenoberbaus und des Untergrundes:

Der gebundene Straßenoberbau weist über die gesamte untersuchte Strecke zahlreiche, bis zu 2 cm auseinander klaffende Längs- und Querrisse auf. Im Einmündungsbereich zur Pfälzer Straße und vor dem Haus Nr. 80 wurden Eindellungen und Verdrückungen mit Rissbildungen festgestellt. Deutliche Spurrillen haben sich am Rande der halbseitig eingebauten Verkehrsinseln eingestellt. Breite Risse, die vermutlich auf eine Absenkung der Fahrbahn zurückzuführen sind, wurden auch zwischen Randsteinbereich und Gehweg beobachtet.

Die zahlreichen Risse und Verdrückungen im asphaltgebundenen Straßenoberbau sind zum Teil auf einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau zurückzuführen, der mit Dicken zwischen 8 und 9,4 cm nicht den Vorgaben der RStO 01 entspricht. Besondere Beanspruchungen des Straßenoberbaus ergeben sich zusätzlich durch die seitlich angeordneten Verkehrsinseln, die der Verkehrsberuhigung dienen. Sie bewirken einen Spurverkehr mit häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, die insbesondere bei Befahren durch Schwerverkehr den Straßenoberbau belasten.

Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, auf der auch Schwerlastverkehr ist, muss die Straße gemäß RStO 01 mindestens für die Bauklasse IV ausgebaut werden. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus unter Ansatz der Frostempfindlichkeitsklasse F 2 für die unterlagernden Kiese beträgt im vorliegenden Fall 55 cm und liegt vor. Unterschreitungen der Dicke sind bei dem gebundenen Asphaltoberbau vorhanden, gemäß RStO 01, Tafel 1 muss für die Bauklasse IV ein gebundener Asphaltoberbau in einer Stärke von 18 cm (4 cm Asphaltdeckschicht und 14 cm Asphalttragschicht) vorliegen. Diese Vorgaben werden bei weitem unterschritten.

Sanierungsempfehlungen:

Die zu beobachtenden Straßenschäden werden nach unseren Untersuchungen durch einen unterdimensionierten asphaltgebundenen Straßenoberbau, den im Spurverkehr fahrenden Schwerlastverkehr und durch örtliche Schwächezonen im Bereich der Kanalgrabenverfüllungen hervorgerufen. Wird eine Sanierung der Straße angestrebt, die eine schadensfreie Nutzung durch Schwerlastverkehr erlaubt, wird im gesamten Streckenabschnitt eine Überprüfung der vorhandenen Kanalgrabenverfüllungen erforderlich. Da eine Vielzahl von Versorgungsleitungen im Bereich der Straße liegt, kann keine örtliche Sanierung der Lagerungsdichte vorgenommen werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass nach Ausbau des derzeitigen Asphaltoberbaus auch die Frostschutzkiese ausgebaut und seitlich gelagert werden. Anschließend ist eine intensive Nachverdichtung der im Planungsbereich anstehenden aufgefüllten Schichten sowie der örtlich anstehende Kiese vorzunehmen. Zu beachten ist, dass durch eine intensive Nachverdichtung es auch zu Erschütterungen kommt, die ggf. die angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigen. Die Art der Nachverdichtung muss daher vorher in einer Probeverdichtung mit gleichzeitiger Messung der Erschütterungen überprüft und festgelegt werden. Im Bereich von Schwachstellen mit geringer Lagerungsdichte wird es unabdingbar, die Kanalgrabenverfüllung (bis ca. 1,5 m unter FOK) auszubauen und – sofern es sich um geeignetes Material handelt – lagenweise wieder einzubauen und zu verdichten. Anschließend ist ein frostsicherer Straßenoberbau gemäß RStO 01 herzustellen.

Nach der Sanierung des Untergrundes kann anschließend die Frostschutzschicht in der erforderlichen Stärke wieder eingebaut werden. Als letztes ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß den Vorgaben der RStO 01 mit einer Gesamtdicke von 18 cm einzubauen. Sofern auf diese aufwändigen Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden soll, ist es im vorliegenden Fall erforderlich, dass die Straße für den Schwerlastverkehr gesperrt wird und nach Ausbau des bisherigen Asphaltoberbaus und einer Nachverdichtung der Frostschutzkiese, die Herstellung eines neuen Kiesplanums durchgeführt wird. Auf Oberkante der Frostschutzkiese muss eine Tragfähigkeit mit EV2 > 120 MN/m2 nachgewiesen werden. Anschließend ist ein asphaltgebundener Oberbau gemäß RStO 01 einzubauen, wobei nach einer Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr auch eine Einstufung in die Bauklasse V der RStO 01 vorgenommen werden kann. In diesem Fall reduziert sich die Dicke des asphaltgebundenen Oberbaus auf 14 cm mit 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht.

Aufgrund der Ergebnisse aus dem Gutachten war von Seiten der Stadtverwaltung zunächst beabsichtigt, die Straße für den gesamten Schwerlastverkehr über 7,5 t
zu sperren.

Straßensperrung in Fahrtrichtung Süden:

Für diese Fahrzeuge wird eine Umleitungsstrecke über die Vöhlinstraße – Memminger Straße bzw. umgekehrt eingerichtet.
Im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße ist das Einfahren für den Schwerlastverkehr durch Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 7,5 t) zu sperren.


Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden:

Die Straßensperrung in Fahrtrichtung Norden auf Vöhringer Gemarkung ist in nördliche Fahrtrichtung durch Vorwegweisung anzukündigen. Wendemöglichkeiten für den Schwerlastverkehr bestünden in Fahrtrichtung Norden auf dem Sportpark-Parkplatz im Bereich der Bushaltestelle.
Da die Wendemöglichkeit in diesem Bereich aber nicht unproblematisch ist, wurde die PI Illertissen hierzu um Stellungnahme gebeten.

Die Stellungnahme wird nachstehend wiedergegeben:


„Stellungnahme PI Illertissen“.

Gegen die Sperrung für den LKW-Verkehr über 7,5 t bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Kein Einverständnis besteht für den Vorschlag, den aus Richtung Süden, sprich Bellenberg, kommenden Schwerlastverkehr im Sportpark (an der dortigen Wendeplatte) wenden zu lassen bzw. dies vorzuschreiben.

Es sprechen folgende Argumente dagegen:

Der Fahrbahnbelag des Parkplatzes ist nicht für den Schwerlastverkehr ausgerichtet.
Ein Lkw-Verkehr würde in Kürze erhebliche Straßenschäden hervorrufen.

Bei Veranstaltungen wird es sicherlich für einen Sattelzug nicht möglich sein, im zugeparkten Sportpark zu wenden. Es würde hierbei zu erheblichen Behinderungen kommen.
Außerdem wird ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Sportparknutzer, u.a. auch viele Kinder, geschaffen.
Diese Maßnahme würde mit Sicherheit einen Sturm der Entrüstung hervorrufen.

Gegen die Sperrung des Lkw-Verkehrs aus Richtung Norden (Illerstraße) bestehen keine Bedenken
Abschließend kann die Polizei nur der Sperrung in Fahrtrichtung Bellenberg zustimmen.


Aufgrund dieses Sachverhaltes lässt sich die ursprünglich in beiden Fahrtrichtungen angestrebte Straßensperrung leider nicht realisieren. Somit verbleibt nur die Sperrung in Fahrtrichtung Süden im Einmündungsbereich Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße.“



Bürgermeister Janson führt ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung mit der Gemeinde Bellenberg Kontakt wegen einer eventuellen Sperrung der Illerstraße für den LKW-Verkehr aufgenommen habe und von der dortigen Verwaltung das Signal gekommen sei, dass einer Sperrung der Illerstraße für den LKW-Verkehr grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber gestanden werde, wenngleich die Entscheidung der Gemeinderat zu treffen habe.


In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Gremiumsmitglieder die vorgeschlagene Lösung mit der Sperrung des LKW-Verkehrs in südlicher Fahrtrichtung als eine gute Möglichkeit sehen, die betroffenen Anlieger vor der zeitweise erheblichen Belästigung durch LKW-Verkehr zu schützen. Gleichwohl sollte weiterhin versucht werden über eine Sperrung der Bellenberger Illerstraße die Situation noch weiter zu verbessern. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Illertissen wird als sinnvoll erachtet, weil mit einem Verbot der Einfahrt für LKW´s auf die Illertaltangente Süd erreicht werden könnte, dass de facto wohl kaum noch LKW-Verkehr auf der Illertaltangente Süd von Süden kommend nach Vöhringen gelangen dürfte.

Dabei wird von einigen Gremiumsmitgliedern zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Sperrung des gegenständlichen Teilstückes der Straße „Zwischen den Bächen“ auch darauf zu achten ist, dass sich der LKW-Verkehr keine Wege sucht, die ebenso wenig oder gar noch unverträglicher im Hinblick beispielsweise auf die Art der Grundstücksnutzung (Schulen, Kindergarten, Kirche) oder deren Eigenschaft (Schulweg) sind. Konkret wird dabei an eine Sperrung der Straße „Beim Kreuz“, der Herbststraße, der Straße „Am Kirchplatz“ und der „Ulrichstraße“ gedacht.

Bürgermeister Janson erklärt, dass auch diese Abbiegungen entsprechend gesperrt werden.

Im übrigen besteht abschließend die Überzeugung, dass durch eine weitgehende Sperrung der Straße „Zwischen den Bächen“ und damit auch der Illertaltangente Süd der Verkehr nicht verringert, sondern nur verlagert werden könne, die favorisierte St 2031 und die NU 14 neu aber insgesamt besser geeignet seien, insbesondere den gegenständlichen LKW-Verkehr aufzunehmen.

Beschluss

„In einem seitens der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Fachgutachten wurde festgestellt, dass die Straße „Zwischen den Bächen“ der zunehmenden Belastung des Schwerlastverkehrs auf Dauer nicht weiter Stand hält. Es sind bereits Schäden vorhanden, die bei einer weiteren Frequentierung deutlich zunehmen werden.

Nachdem die Sanierung der Straße „Zwischen den Bächen“ im Straßenausbauprogramm erst in den Jahren 2010/2011 vorgesehen ist, wird dieser Straßenzug in Abstimmung mit den Fachbehörden (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) ab sofort, zumindest bis zum Zeitpunkt der Sanierung, für den Lkw-Verkehr über 7,5 t in Fahrtrichtung Süden gesperrt. Für diese Fahrzeuge wird eine Umleitungsstrecke über die Vöhlinstraße – Memminger Straße bzw. umgekehrt eingerichtet. Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Straße „Am Wielandkanal“ in die Illerstraße, ist in der Straße „Am Wielandkanal“ beidseitig das Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 7,5 t) mit Vorankündigung „150 Meter“ aufzustellen. Südlich der Einfahrt zum Wielandparkplatz ist der Straßenzug durch Zeichen 262, Aufstellung beidseitig der Straße für Lkw-Verkehr zu sperren.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kreisstraße NU 14 / "Rue de Vizille"; Einmündung der Mittelstraße in die "Rue de Vizille"; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Kurze Zeit nach Verkehrsfreigabe der Rue de Vizille und der dadurch nötig gewordenen Vorfahrt-Achten-Regelung in der Mittelstraße, haben sich im Dezember 2007 acht Familien schriftlich an die Stadt gewandt.
In ihren Schreiben bringen sie ihre Besorgnis für Kindergartenkinder und Schulkinder zum Ausdruck, wenn diese im Einmündungsbereich der Mittelstraße in die Rue de Vizille die Straße überqueren müssen.
Die besorgten Eltern forderten den Bau einer Fußgängerampel.

Daraufhin fand am 11.01.2008 eine Ortsbegehung mit Vertretern der Polizeiinspektion Illertissen, dem staatl. Bauamt Krumbach, dem Landratsamt Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen statt.
Außerdem erfolgte auf Wunsch des Stadtrates am 10.04.2008 im Rahmen der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung ebenfalls eine Ortsbesichtigung.

Aufgrund dieser Termine sind nachstehend aufgezeigte Maßnahmen bisher umgesetzt worden:

1.        Hinweis an der Mittelstraße auf die geänderte Vorfahrt an der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße.
2.        Anbringen von gelben Blinklichtern im Einmündungsbereich Mittelstraße.
3.        Aufbringen einer Haltelinie auf der Fahrbahn auf der Nordseite der Mittelstraße.
4.        Aufbringen von Querlinien in den Einmündungsbereich der Mittelstraße, die den Pkw-Fahrer zum Langsamfahren ermahnen sollen.
5.        Anordnen einer Vorfahrt-Achten-Regelung für den Radfahrer auf dem Radweg und Aufbringen von Blockmarkierungen auf den Radweg.
6.        Anbringen eines Verkehrsspiegels, der Radfahrer in Fahrtrichtung Osten erkennen lässt.
7.        Installieren einer Geschwindigkeitsmessanzeige auf der Rue de Vizille – Fahrtrichtung innerorts.
8.        Aufstellen von zeitlich befristeten Mahnschildern – nicht schneller als 50 km/h an der Rue de Vizille.
9.        Dauerhaftes Anbringen von Mahnschildern. Vorsicht Autofahrer – es könnte auch dein Kind sein.

Bezüglich der gewünschten Querungshilfen Fußgängerüberweg und Lichtsignalanlage ist die hierfür einschlägige Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Diese sehen u.a. eine verhältnismäßig hohe Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde vor.
Um die ebenfalls zu berücksichtigenden Zahlen über das tatsächliche Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde auf der Rue de Vizille in ihrer Eigenschaft als neue Kreisstraße NU 14 zu erhalten und das Querungsverhalten im Kreuzungsbereich Mittelstraße untersuchen zu können, wurde vereinbart, entsprechende Zählungen durch die Stadt Vöhringen erst nach Schließung des Bahnüberganges in der Illerberger Straße und nach Eröffnung der an der Mittelstraße vorgesehenen neuen Bushaltestelle „Vöhringen Haselnussweg“ durchzuführen.

Diese Verkehrszählungen haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Die Zählung der Stadt Vöhringen umfasst einen Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr.

Ergebnis der Zählung der Stadt Vöhringen vom 24.06.2008:

Uhrzeit
Pkw
Lkw unter 7,5 t
Lkw über 7,5 t
Bus
Radfahrer/Mofa
Fußgänger
 
 
 
 
 
 
 
06:00 bis 09.30 Uhr
1415
41
15
13
137
26
 
 
 
 
 
 
 
09:30 bis 13:00 Uhr
1241
68
25
7
135
24
 
 
 
 
 
 
 
13:00 bis 16:30 Uhr
1561
16
12
14
146
25
 
 
 
 
 
 
 
16:30 bis 20:00 Uhr
1900
29
5
6
246
17
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gesamt:
6117
154
57
40
664
92

Aufgrund dieses städtischen Zählergebnisses hat die Stadt Vöhringen beim Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 01.07.2008 die Errichtung einer Fußgängerampel beantragt.


Auch das staatl. Bauamt Krumbach hat hierzu eine Zählung veranlasst.
Die Zählung umfasst einen Zeitraum von einer Stunde morgens und einer Stunde abends.
Spitzenstunde des Verkehrs morgens von 07:00 bis 08:00 Uhr.

Nördl. Mittelstraße; 82 Fahrzeuge + 28 Radfahrer + 5 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 489 Fahrzeuge + 38 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 ( St 2031); 423 Fahrzeuge + 3 Radfahrer + 3 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 40 Fahrzeuge + 25 Radfahrer + 2 Fußgänger                (s. Anl. 1).



Spitzenstunde des Verkehrs abends von 16:15 bis 17:15 Uhr.

Nördl. Mittelstraße; 144 Fahrzeuge + 19 Radfahrer + 6 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 631 Fahrzeuge + 14 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 (St 2031); 527 Fahrzeuge + 4 Radfahrer + 6 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 72 Fahrzeuge + 29 Radfahrer + 4 Fußgänger                (s. Anl. 2).



Die erheblichen Differenzen der beiden Zählungen bezüglich Radfahrer und Fußgänger erklären sich dadurch, dass die Stadt im Gegensatz zum staatlichen Bauamt statt 1 Stunde 3,5 Stunden (von 06:00 bis 09:30 Uhr) gezählt hat und dass die Zahlen der Stadt beide Fahrtrichtungen einschließen.

Das staatliche Bauamt Krumbach hat die Fahrtrichtung Nord und Süd jeweils einzeln erfasst und jeweils 1 Stunde.

Aufgrund des Zählergebnisses des staatl. Bauamtes Krumbach, hat dieses der Stadt mit Schreiben vom 04.08.2008 folgendes mitgeteilt:

Wegen des Antrags der Stadt Vöhringen wurde am 22.07.2008 eine Knotenpunktzählung an der Rue de Vizille/Mittelstraße durch unsere Straßenmeisterei durchgeführt.


Hierbei wurde festgestellt, dass in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer, und in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille überquerten.
Radfahrer nehmen erfahrungsgemäß Lichtsignalanlagen dann an, wenn die LSA auf deren direkten Weg liegt. Da von den Radfahrern, insbesondere in eine Fahrtrichtung, bei der Benutzung der gewünschten LSA die Mittelstraße zweimal überquert werden müsste, ist eine Akzeptanz der LSA u.E. durch die Radfahrer nicht zu erwarten.
Wir sind daher der Auffassung, dass eine Lichtsignalanlage an der gewünschten Stelle aufgrund der wenigen Querungen nicht erforderlich ist, zumal eine sichere Überquerung an den Bahngleisen in einer zumutbaren Entfernung von 175 m bereits vorhanden ist.

Wegen der unterschiedlichen Standpunkte des staatlichen Bauamts Krumbach und der Stadtverwaltung fand am 03.11.2008 eine nochmalige Aussprache zwischen den Beteiligten (PI Illertissen, staatl. Bauamt Krumbach, LRA Neu-Ulm und Stadt Vöhringen) statt.
Im Verlauf der Aussprache bezog sich das staatliche Bauamt Krumbach erneut auf die Richtlinien zur Anlegung von Fußgängerüberwegen.
Da die Mindestfrequenzzahlen in der Spitzenstunde des Verkehrs nicht erreicht wurden, lehnte die Behörde die Errichtung einer Fußgängerampel erneut ab.
Die Stadtverwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Zählung der Stadt, die von 06:00 bis 20:00 Uhr vorgenommen wurde, sehr aussagekräftig ist und die enorme Verkehrsbelastung auf der Straße dokumentiert.
Im Zählzeitraum wurden 6.117 Pkws, 664 Radfahrer und Mofas und 92 Fußgänger gezählt.
Deshalb hat die Stadt auch die Errichtung einer Fußgängerampel angestrebt.

Nach der gemeinsamen Aussprache vom 03.11.2008 hat das Landratsamt Neu-Ulm zu dem Antragsschreiben der Stadt vom 01.07.2008 mit Schreiben vom 07.11.2008 auch schriftlich Stellung genommen.
Der Wortlaut des Schreibens wird nachstehend wiedergegeben.

„Voraussetzung für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) oder einer Lichtzeichenanlage (LZA) ist u.a., dass die von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geforderten Fußgängerverkehrsstärken erreicht werden. Wie bereits bei der Besprechung am 03.11.2008 im Rathaus Vöhringen dargelegt, kann das von der Stadt Vöhringen vorgelegte Ergebnis einer am Dienstag, 24.06.2008, durchgeführten Zählung nicht für die Beurteilung der Zulässigkeit eines FGÜ oder einer LZA herangezogen werden, da hieraus u.a. nicht die Zahl der Fußgängerquerungen im Bereich der Rue de Vizille in der Spitzenstunde hervorgeht.

Am Dienstag, 22.07.2008, wurden vom Staatlichen Bauamt Krumbach eigene Zählungen in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie in der abendlichen Spitzenstunde von 16:15 bis 17:15 Uhr durchgeführt. Wie aus den beiliegenden Darstellungen ersichtlich ist, haben in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer sowie in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille in Höhe der Mittelstraße überquert. Somit wird selbst bei Einbeziehung der Zahl der Radfahrerquerungen der nach den R-FGÜ 2001 für die Anlage eines Fußgängerüberweges vorgeschriebene Mindestwert von 50 Fußgänger in der Spitzenstunde immer noch deutlich unterschritten. Insoweit kommt es auf die tatsächliche Kfz.-Verkehrsstärke in der Spitzenstunde nicht an. Nachdem die Verkehrsstärke auf der Rue de Vizille die Zahl von 450 Kfz in der Spitzenstunde übersteigt, käme die Anordnung einer Lichtzeichenanlage sogar erst bei einer Zahl von mindestens 100 Fußgängerquerungen in Betracht.

Unabhängig von der unterschrittenen Mindestquerungszahl wären aus unserer Sicht zumindest zum Schutz querender Radfahrer sowohl FGÜ als auch LZA in der Praxis auch nicht geeignet. Radfahrer müssten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ihr Fahrrad beim Überqueren des Zebrastreifens schieben. Eine Druckknopfampel müsste ohnehin etwas abgerückt von der Kreuzung installiert werden und würde daher zumindest in einer Fahrtrichtung zwei unnötige Querungen der Radfahrer im Bereich des nördlichen und südlichen Abschnittes der Mittelstraße erfordern und so u.U. zu neuen Gefährdungen führen. In beiden Fällen wäre mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die jeweilige Querungshilfe von der Mehrheit der Radfahrer nicht angenommen werden würde.

Eine nicht höhengleiche Querungsmöglichkeit steht bei Bedarf in einer noch zumutbaren Entfernung von ca. 175 Metern westlich der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke zur Verfügung.“

Empfehlung

Mitteilung des Sachstandes

Diskussionsverlauf

Kurze Zeit nach Verkehrsfreigabe der Rue de Vizille und der dadurch nötig gewordenen Vorfahrt-Achten-Regelung in der Mittelstraße, haben sich im Dezember 2007 acht Familien schriftlich an die Stadt gewandt.
In ihren Schreiben bringen sie ihre Besorgnis für Kindergartenkinder und Schulkinder zum Ausdruck, wenn diese im Einmündungsbereich der Mittelstraße in die Rue de Vizille die Straße überqueren müssen.
Die besorgten Eltern forderten den Bau einer Fußgängerampel.

Daraufhin fand am 11.01.2008 eine Ortsbegehung mit Vertretern der Polizeiinspektion Illertissen, dem staatl. Bauamt Krumbach, dem Landratsamt Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen statt.
Außerdem erfolgte auf Wunsch des Stadtrates am 10.04.2008 im Rahmen der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung ebenfalls eine Ortsbesichtigung.

Aufgrund dieser Termine sind nachstehend aufgezeigte Maßnahmen bisher umgesetzt worden:

1.        Hinweis an der Mittelstraße auf die geänderte Vorfahrt an der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße.
2.        Anbringen von gelben Blinklichtern im Einmündungsbereich Mittelstraße.
3.        Aufbringen einer Haltelinie auf der Fahrbahn auf der Nordseite der Mittelstraße.
4.        Aufbringen von Querlinien in den Einmündungsbereich der Mittelstraße, die den Pkw-Fahrer zum Langsamfahren ermahnen sollen.
5.        Anordnen einer Vorfahrt-Achten-Regelung für den Radfahrer auf dem Radweg und Aufbringen von Blockmarkierungen auf den Radweg.
6.        Anbringen eines Verkehrsspiegels, der Radfahrer in Fahrtrichtung Osten erkennen lässt.
7.        Installieren einer Geschwindigkeitsmessanzeige auf der Rue de Vizille – Fahrtrichtung innerorts.
8.        Aufstellen von zeitlich befristeten Mahnschildern – nicht schneller als 50 km/h an der Rue de Vizille.
9.        Dauerhaftes Anbringen von Mahnschildern. Vorsicht Autofahrer – es könnte auch dein Kind sein.

Bezüglich der gewünschten Querungshilfen Fußgängerüberweg und Lichtsignalanlage ist die hierfür einschlägige Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Diese sehen u.a. eine verhältnismäßig hohe Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde vor.
Um die ebenfalls zu berücksichtigenden Zahlen über das tatsächliche Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde auf der Rue de Vizille in ihrer Eigenschaft als neue Kreisstraße NU 14 zu erhalten und das Querungsverhalten im Kreuzungsbereich Mittelstraße untersuchen zu können, wurde vereinbart, entsprechende Zählungen durch die Stadt Vöhringen erst nach Schließung des Bahnüberganges in der Illerberger Straße und nach Eröffnung der an der Mittelstraße vorgesehenen neuen Bushaltestelle „Vöhringen Haselnussweg“ durchzuführen.

Diese Verkehrszählungen haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Die Zählung der Stadt Vöhringen umfasst einen Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr.

Ergebnis der Zählung der Stadt Vöhringen vom 24.06.2008:

Uhrzeit
Pkw
Lkw unter 7,5 t
Lkw über 7,5 t
Bus
Radfahrer/Mofa
Fußgänger
 
 
 
 
 
 
 
06:00 bis 09.30 Uhr
1415
41
15
13
137
26
 
 
 
 
 
 
 
09:30 bis 13:00 Uhr
1241
68
25
7
135
24
 
 
 
 
 
 
 
13:00 bis 16:30 Uhr
1561
16
12
14
146
25
 
 
 
 
 
 
 
16:30 bis 20:00 Uhr
1900
29
5
6
246
17
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gesamt:
6117
154
57
40
664
92

Aufgrund dieses städtischen Zählergebnisses hat die Stadt Vöhringen beim Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 01.07.2008 die Errichtung einer Fußgängerampel beantragt.


Auch das staatl. Bauamt Krumbach hat hierzu eine Zählung veranlasst.
Die Zählung umfasst einen Zeitraum von einer Stunde morgens und einer Stunde abends.
Spitzenstunde des Verkehrs morgens von 07:00 bis 08:00 Uhr.

Nördl. Mittelstraße; 82 Fahrzeuge + 28 Radfahrer + 5 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 489 Fahrzeuge + 38 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 ( St 2031); 423 Fahrzeuge + 3 Radfahrer + 3 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 40 Fahrzeuge + 25 Radfahrer + 2 Fußgänger                (s. Anl. 1).



Spitzenstunde des Verkehrs abends von 16:15 bis 17:15 Uhr.

Nördl. Mittelstraße; 144 Fahrzeuge + 19 Radfahrer + 6 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 631 Fahrzeuge + 14 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 (St 2031); 527 Fahrzeuge + 4 Radfahrer + 6 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 72 Fahrzeuge + 29 Radfahrer + 4 Fußgänger                (s. Anl. 2).



Die erheblichen Differenzen der beiden Zählungen bezüglich Radfahrer und Fußgänger erklären sich dadurch, dass die Stadt im Gegensatz zum staatlichen Bauamt statt 1 Stunde 3,5 Stunden (von 06:00 bis 09:30 Uhr) gezählt hat und dass die Zahlen der Stadt beide Fahrtrichtungen einschließen.

Das staatliche Bauamt Krumbach hat die Fahrtrichtung Nord und Süd jeweils einzeln erfasst und jeweils 1 Stunde.

Aufgrund des Zählergebnisses des staatl. Bauamtes Krumbach, hat dieses der Stadt mit Schreiben vom 04.08.2008 folgendes mitgeteilt:

Wegen des Antrags der Stadt Vöhringen wurde am 22.07.2008 eine Knotenpunktzählung an der Rue de Vizille/Mittelstraße durch unsere Straßenmeisterei durchgeführt.


Hierbei wurde festgestellt, dass in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer, und in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille überquerten.
Radfahrer nehmen erfahrungsgemäß Lichtsignalanlagen dann an, wenn die LSA auf deren direkten Weg liegt. Da von den Radfahrern, insbesondere in eine Fahrtrichtung, bei der Benutzung der gewünschten LSA die Mittelstraße zweimal überquert werden müsste, ist eine Akzeptanz der LSA u.E. durch die Radfahrer nicht zu erwarten.
Wir sind daher der Auffassung, dass eine Lichtsignalanlage an der gewünschten Stelle aufgrund der wenigen Querungen nicht erforderlich ist, zumal eine sichere Überquerung an den Bahngleisen in einer zumutbaren Entfernung von 175 m bereits vorhanden ist.

Wegen der unterschiedlichen Standpunkte des staatlichen Bauamts Krumbach und der Stadtverwaltung fand am 03.11.2008 eine nochmalige Aussprache zwischen den Beteiligten (PI Illertissen, staatl. Bauamt Krumbach, LRA Neu-Ulm und Stadt Vöhringen) statt.
Im Verlauf der Aussprache bezog sich das staatliche Bauamt Krumbach erneut auf die Richtlinien zur Anlegung von Fußgängerüberwegen.
Da die Mindestfrequenzzahlen in der Spitzenstunde des Verkehrs nicht erreicht wurden, lehnte die Behörde die Errichtung einer Fußgängerampel erneut ab.
Die Stadtverwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Zählung der Stadt, die von 06:00 bis 20:00 Uhr vorgenommen wurde, sehr aussagekräftig ist und die enorme Verkehrsbelastung auf der Straße dokumentiert.
Im Zählzeitraum wurden 6.117 Pkws, 664 Radfahrer und Mofas und 92 Fußgänger gezählt.
Deshalb hat die Stadt auch die Errichtung einer Fußgängerampel angestrebt.

Nach der gemeinsamen Aussprache vom 03.11.2008 hat das Landratsamt Neu-Ulm zu dem Antragsschreiben der Stadt vom 01.07.2008 mit Schreiben vom 07.11.2008 auch schriftlich Stellung genommen.
Der Wortlaut des Schreibens wird nachstehend wiedergegeben.

„Voraussetzung für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) oder einer Lichtzeichenanlage (LZA) ist u.a., dass die von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geforderten Fußgängerverkehrsstärken erreicht werden. Wie bereits bei der Besprechung am 03.11.2008 im Rathaus Vöhringen dargelegt, kann das von der Stadt Vöhringen vorgelegte Ergebnis einer am Dienstag, 24.06.2008, durchgeführten Zählung nicht für die Beurteilung der Zulässigkeit eines FGÜ oder einer LZA herangezogen werden, da hieraus u.a. nicht die Zahl der Fußgängerquerungen im Bereich der Rue de Vizille in der Spitzenstunde hervorgeht.

Am Dienstag, 22.07.2008, wurden vom Staatlichen Bauamt Krumbach eigene Zählungen in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie in der abendlichen Spitzenstunde von 16:15 bis 17:15 Uhr durchgeführt. Wie aus den beiliegenden Darstellungen ersichtlich ist, haben in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer sowie in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille in Höhe der Mittelstraße überquert. Somit wird selbst bei Einbeziehung der Zahl der Radfahrerquerungen der nach den R-FGÜ 2001 für die Anlage eines Fußgängerüberweges vorgeschriebene Mindestwert von 50 Fußgänger in der Spitzenstunde immer noch deutlich unterschritten. Insoweit kommt es auf die tatsächliche Kfz.-Verkehrsstärke in der Spitzenstunde nicht an. Nachdem die Verkehrsstärke auf der Rue de Vizille die Zahl von 450 Kfz in der Spitzenstunde übersteigt, käme die Anordnung einer Lichtzeichenanlage sogar erst bei einer Zahl von mindestens 100 Fußgängerquerungen in Betracht.

Unabhängig von der unterschrittenen Mindestquerungszahl wären aus unserer Sicht zumindest zum Schutz querender Radfahrer sowohl FGÜ als auch LZA in der Praxis auch nicht geeignet. Radfahrer müssten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ihr Fahrrad beim Überqueren des Zebrastreifens schieben. Eine Druckknopfampel müsste ohnehin etwas abgerückt von der Kreuzung installiert werden und würde daher zumindest in einer Fahrtrichtung zwei unnötige Querungen der Radfahrer im Bereich des nördlichen und südlichen Abschnittes der Mittelstraße erfordern und so u.U. zu neuen Gefährdungen führen. In beiden Fällen wäre mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die jeweilige Querungshilfe von der Mehrheit der Radfahrer nicht angenommen werden würde.

Eine nicht höhengleiche Querungsmöglichkeit steht bei Bedarf in einer noch zumutbaren Entfernung von ca. 175 Metern westlich der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke zur Verfügung.“


Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und erklärt, nachdem die Rue de Vizille eine Kreisstraße sei, liege die Federführung bei sämtlichen Maßnahmen auch im Kreuzungsbereich der Mittelstraße beim Staatlichen Bauamt Krumbach und beim Landratsamt Neu-Ulm.
Die Vorgaben und Richtlinien im Zusammenhang mit der Installierung von Verkehrssignal-anlagen seien in diesem Streckenabschnitt der Rue de Vizille nicht eingehalten, so dass sämtliche Maßnahmen wie etwa die Errichtung einer Verkehrssignalanlage in diesem Kreuzungsbereich durch die Stadt Vöhringen zu finanzieren wären.

Bevor über die Möglichkeit der Aufstellung einer Ampelanlage eventuell erneut beraten werde, sei seitens der Verwaltung zunächst vorgesehen, eventuell auch in Richtung Umgehungsstraße/Autobahn eine Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, nachdem sich zum einen gezeigt habe, dass die Höchstgeschwindigkeit in Richtung Ortszentrum weitgehend eingehalten werde, zum anderen jedoch die gefahrene Geschwindigkeit in Richtung St 2031/A 7 höher sei und eventuell durch diesen Schritt der Dokumentation abgesenkt werden könne.
Zudem solle der vor kurzem angebrachte Verkehrsspiegel durch einen größeren Spiegel ersetzt werden, der die Situation nochmals besser darstellen kann.


Ohne Beschluss

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4. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen und Feldwegen; Widmung eines Feldweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 4

Sachverhalt

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Ausbau des Weges „Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Da dieser Weg nicht für Kraftfahrzeuge befahrbar sein soll, ist er als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und und Feldweg „Riedstraße“:

Der Ausbau des Weges „Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg Riedstraße“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Da dieser Weg nicht für Kraftfahrzeuge befahrbar sein soll, ist er als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Ausbau des Feldweges „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg Fl.Nr. 996/88“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Dieser Weg dient auch als Zufahrt zu dem Anwesen „Rauhhornweg 100“. Er soll als Feldweg gewidmet werden.

Empfehlung

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Schrankenweg und endend bei der Einmündung in den Rotspitzweg wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als -beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 14 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“:

Der Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“ in Vöhringen (Flur-Nr. 996/86, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Kanzelwandweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg „Riedstraße“ wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 43 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88 in Vöhringen (Flur-Nr. 996/80, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Rauhhornweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg mit der Fl.Nr. 996/88 wird als Feldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 62 m. Der Weg ist staubfrei ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

„beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Schrankenweg und endend bei der Einmündung in den Rotspitzweg wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als -beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 14 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“:

Der Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“ in Vöhringen (Flur-Nr. 996/86, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Kanzelwandweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg „Riedstraße“ wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 43 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88 in Vöhringen (Flur-Nr. 996/80, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Rauhhornweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg mit der Fl.Nr. 996/88 wird als Feldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 62 m. Der Weg ist staubfrei ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Untersuchungs- / Sanierungsgebiet Innenstadt/Stadtkern; 1. Programmauslauf Grundprogramm - Information 2. Programmwechsel - Beschluss Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Vorberatung 6

Sachverhalt

Die Instrumente der Städtebauförderung eröffnen den Städten und Gemeinden wichtige Handlungsspielräume zur nachhaltigen Stadterneuerung.

Aus diesem Grunde hat die Stadt Vöhringen schon seit Jahren die Förderung ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der innerstädtischen Infrastruktur über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beantragt und auch dementsprechende Mittelzuwendungen erhalten.

Aufgrund struktueller Umbrüche und infolge des demographischen Wandels sah sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, die Städtebauförderung immer mehr zu spezialisieren, jüngst, d. h. seit dem Jahre 2008, über das neue Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Nach Vorgaben des Art. 104b des Grundgesetzes sollen die bisher auf Dauer angelegten Städtebauförderungsprogramme durch befristete, speziell auf zielgerichtete Problemlagen ausgerichtete Bundesfinanzhilfen abgelöst werden.

In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben erklärt, dass die Mittel für das Grundprogramm im Städtebauförderungsprogramm im kommenden Jahr 2009 weiter erheblich gekürzt werden würden. Das Grundprogramm werde voraussichtlich im Jahre 2010 auslaufen und zunehmend durch fachbezogene Einzelprogramme ersetzt werden.
Die Einzelprogramme seien allerdings befristet, die Finanzhilfen würden degressiv ausgeteilt und die Verwendung der Mittel in regelmäßigen Zeitabständen überprüft.

Aus diesem Grunde sieht sich die Stadtverwaltung Vöhringen veranlasst, dem Stadtrat die Aufnahme auch in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu empfehlen.

Wesentliche konzeptionelle Voraussetzungen sind hierbei u. a.:

1.        Fachkonzepte
- gesamtörtlich: integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zum Einzelhandel (u. a. Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche)
- gebietsbezogen: vorbereitende Untersuchungen / städtebauliches Entwicklungs- 
   konzept

2.        Organisationsstruktur
- öffentlich private Organisationsstruktur
- Lenkungs- und Steuerungsgruppe öffentlich-privat
- Projektmanagement
- Kooperationsstruktur: IG, Verein, GbR, GmbH

Die weitere Spezialisierung der Programme ist jedoch auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass durch die Vielzahl der Programme ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Desgleichen dürfte die Umstellung in ein anderes Programm auch zusätzliche Kosten verursachen, z. B. durch die erneute Einholung vorbereitender Untersuchungen, die Einrichtung einer Lenkungs- und Steuerungsgruppe, ein spezielles Projektmanagement, .....

Dadurch bedingt rechnet die Stadtverwaltung mit einem weiteren Kostenaufwand, der sich durchaus auf einen fünfstelligen Betrag, an der Obergrenze, bewegen könnte.

Um aber auch weiterhin die finanziellen Zuschüsse wie bisher in Anspruch nehmen zu können, würde die Stadtverwaltung gleichwohl den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellen.
Ob tatsächlich die Aufnahme der Stadt Vöhringen in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bereits im Jahr 2009 erfolgen kann, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Diskussionsverlauf

abgesetzt

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Untere Hauptstraße


Die Teilstrecke III der Unteren Hauptstraße in Thal, welche mit der Flur-Nr. 27/4 der Gemarkung Thal bezeichnet ist, wurde durch die durch den Ausbau des Tannenweges vermessungstechnisch abgegrenzte Wendeplatte im Jahr 2007 eigenständig.

Die Vermessung, die Beurkundung der Messungsanerkennung und der grundbuchamtliche Vollzug wurden Ende 2007 abgeschlossen.
Eine Widmung der Straßenteilsfläche als Teilstrecke III der Unteren Hauptstraße ist damit möglich.

Tannenweg


Die Teilstrecken I und  II des Tannenweges in Thal, welche mit den Flur-Nrn. 26/10 und 26/9 der Gemarkung Thal bezeichnet sind, wurden im Jahr 2007 ausgebaut.

Die Vermessung, die Beurkundung der Messungsanerkennung und der grundbuchamtliche Vollzug wurden im Jahre 2008 abgeschlossen.
Die Widmung des Tannenweges ist damit möglich.

Hochgratstraße (Teilstück II)

Der Ausbau der Teilstrecke II der Hochgratstraße in Vöhringen wurde nunmehr abgeschlossen.
Vermessung und Grundbucheintragung sind erfolgt.
Die Widmung dieses Teilstückes ist damit erforderlich.

Rotspitzweg


Der Ausbau des Rotspitzweges in Vöhringen wurde nunmehr abgeschlossen.
Vermessung und Grundbucheintragung sind erfolgt.
Die Widmung dieses Teilstückes ist damit erforderlich.

Rauhhornweg


Der Ausbau des Rauhhornweges in Vöhringen wurde nunmehr abgeschlossen.
Vermessung und Grundbucheintragung sind erfolgt.
Die Widmung dieses Teilstückes ist damit erforderlich.

Kanzelwandweg


Der Ausbau des Kanzelwandweges in Vöhringen wurde nunmehr abgeschlossen.
Vermessung und Grundbucheintragung sind erfolgt.
Die Widmung dieses Teilstückes ist damit erforderlich.

Empfehlung

A: Untere Hauptstraße


Die Teilstrecke III der Unteren Hauptstraße (Flur-Nr. 27/4, Gemarkung Thal) beginnend bei der Einmündung in die Untere Hauptstraße, Teilstrecke I, und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 28/12 der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet.

Das Straßenteilstück hat eine Länge von 53 m. Die Straße ist staubfrei.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Tannenweg


Die Teilstrecke I des Tannenweges in Thal (Flur-Nr. 26/10 Gemarkung Thal), beginnend bei der Einmündung in den Vöhringer Weg (östlich) und endend bei der Einmündung in den Vöhringer Weg (westlich) der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 250 m. Die Straße ist ausgebaut.

Die Teilstrecke II des Tannenweges in Thal (Flur-Nr. 26/9 Gemarkung Thal), beginnend bei der Einmündung in den Tannenweg, Teilstrecke I, und endend bei der Nordgrenze der Grundstücke Flur-Nr. 26/14 und 26/16 der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 29 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Hochgratstraße (Teilstück II)

Die Teilstrecke II der Hochgratstraße in Vöhringen (Flur-Nr. 996/81, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in den Schrankenweg und endend an den jeweiligen Nordgrenzen der Grundstücke Flur-Nrn. 996/71 und 996/72 jeweils Gemarkung Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 111 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Rotspitzweg

Der Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/82, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen und endend an der Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße, wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 146 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Rauhhornweg

Der Rauhhornweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/92, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in den Rotspitzweg und endend an der Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 207 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Kanzelwandweg

Der Kanzelwandweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/85, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der nördlichen Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße und endend an der südlichen Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße, wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 333 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

„Untere Hauptstraße


Die Teilstrecke III der Unteren Hauptstraße (Flur-Nr. 27/4, Gemarkung Thal) beginnend bei der Einmündung in die Untere Hauptstraße, Teilstrecke I, und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 28/12 der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet.

Das Straßenteilstück hat eine Länge von 53 m. Die Straße ist staubfrei.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Tannenweg


Die Teilstrecke I des Tannenweges in Thal (Flur-Nr. 26/10 Gemarkung Thal), beginnend bei der Einmündung in den Vöhringer Weg (östlich) und endend bei der Einmündung in den Vöhringer Weg (westlich) der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 250 m. Die Straße ist ausgebaut.

Die Teilstrecke II des Tannenweges in Thal (Flur-Nr. 26/9 Gemarkung Thal), beginnend bei der Einmündung in den Tannenweg, Teilstrecke I, und endend bei der Nordgrenze der Grundstücke Flur-Nr. 26/14 und 26/16 der Gemarkung Thal wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 29 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Hochgratstraße (Teilstück II)

Die Teilstrecke II der Hochgratstraße in Vöhringen (Flur-Nr. 996/81, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in den Schrankenweg und endend an den jeweiligen Nordgrenzen der Grundstücke Flur-Nrn. 996/71 und 996/72 jeweils Gemarkung Vöhringen, wird als Ortsstraße gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 111 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Rotspitzweg

Der Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/82, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen und endend an der Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße, wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 146 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Rauhhornweg

Der Rauhhornweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/92, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in den Rotspitzweg und endend an der Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 207 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Kanzelwandweg

Der Kanzelwandweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/85, Gemarkung Vöhringen), beginnend an der nördlichen Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße und endend an der südlichen Einmündung in das Teilstück II der Hochgratstraße, wird als Ortsstraße gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 333 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1
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1.2. Rödder Thomas, Ulmer Straße 25, 89269 Vöhringen; Aufstellung von zwei Fahnenmasten für Werbezwecke; Bauort: "Ulmer Straße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 272)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Jagode Roland, Illerberg, An der Wasserreserve 1, 89269 Vöhringen; Bauvoranfrage für die Errichtung einer Schleppdachgaube; Bauort: "An der Wasserreserve 1" in Illerberg (Flur-Nr. 1492/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Errichtung einer Schleppgaube wird in Aussicht gestellt."

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Errichtung einer Schleppdachgaube wird in Aussicht gestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.1. Hornung Dieter, Adalbert-Stifter-Straße 32, 89269 Vöhringen; Anbau einer Montagehalle an das bestehende Gebäude; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 32" in Vöhringen (Flur-Nr. 851/1 und 834/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Gesellschaft für Außenwerbung GmbH, Buxheimer Straße 50, 87700 Memmingen; Belassung einer errichteten Werbeanlage; Antrag auf Verlängerung der befristeten Baugenehmigung; Bauort: "An der Bahnhofstraße" in Vöhringen (Flur-Nr. 185/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen die geplante Verlängerung der befristeten Baugenehmigung .....“ 

Beschluss

„Der bis längstens 28.02.2009 genehmigten Werbeanlage wird befristet bis zu dem Zeitpunkt, in dem die im Bebauungsplan „NU 14 neu“ bauplanungsrechtlich gesicherte Verlängerung der Richard-Wagner-Straße realisiert werden soll bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die „Alte Poliere“ entsprechend den geänderten städtebaulichen Überlegungen neu gestaltet werden soll, längstens jedoch bis zum 28.02.2011, zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Pulaj Taulant, Zwischen den Bächen 66, 89269 Vöhringen; Umbau und Anbau an das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Zwischen den Bächen 66" in Vöhringen (Flur-Nr. 1245/27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.1. Beschilderung des Einmündungsbereiches Bachgasse/Memminger Straße; Anfrage von Herrn Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Herr Bach trägt vor, dass die Verkehrssituation im Bereich von Memminger Straße/Bachgasse bezüglich der Vorfahrtsregelung seines Erachtens unklar sei und deswegen wohl eine Beschilderung angebracht werden sollte.

Bürgermeister Janson entgegnet, dass es sich bei der Bachgasse um eine „Spielstrasse“ handelt, die stets wartepflichtig sei.

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8.2. Beleuchtung des Weges vom Friedhof Illerberg zum Sandbergweg; Anfrage von Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Walk verlässt die Sitzung, 19.21 Uhr.

Frau Böck informiert die Gremiumsmitglieder darüber, dass die Bewohner des Nordwestens von Illerberg um eine Beleuchtung des Fußweges, welcher vom Friedhof Illerberg zum Sandbergweg führt, bitten. Für die Kirchenbesucher stelle dieser Fußweg eine erhebliche Abkürzung dar. Allerdings sei die Begehung dieses Fußweges bei Dunkelheit nicht sehr angenehm.

Bürgermeister Janson versichert, die Stadtverwaltung werde sich Gedanken machen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen und insbesondere Kosten eine Beleuchtung vorgenommen werden könnte.

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8.3. Überarbeitung der Hinweisschilder am Bahnhof auf die Bushaltestellen; Anfrage von Herrn Wiedenmayer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 8.3

Diskussionsverlauf

Herr Wiedenmayer berichtet, dass zwei Personen, welche mit dem Zug in Vöhringen angekommen sind und mit dem Bus nach Illerberg weiterfahren wollten, trotz Beschilderung und der Nachfrage bei Passanten die Bushaltestelle am Haselnußweg nicht gefunden hätten, weil offensichtlich viele Vöhringer mit dem Straßennamen „Haselnußweg“ nicht vertraut sind und sich die Bushaltestelle eigentlich auch in der allseits bekannten Mittelstraße befindet.

Bürgermeister Janson bedankt sich für diese Information und sagt eine Überarbeitung der Beschilderung zu.

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8.4. Überarbeitung der Beschilderung und Verkehrsführung im Bereich Witzighauser-, Weißenhorner- und Oberer Hauptstraße; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö 8.4

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer vertritt die Auffassung, dass die Beschilderung und Verkehrsführung im Bereich von Witzighauser-, Weißenhorner- und Oberer Hauptstraße überprüft werden sollte, nachdem insbesondere die Ausfahrt von dem Ostast der Witzighauser Straße in die Weißenhorner Straße nicht unproblematisch sei, während die Einfahrt von dem Westast der Witzighauser Straße in die Weißenhorner Straße zwar nicht erlaubt sei, aufgrund des angebrachten Verkehrsspiegels und der Bedarfsampel seines Erachtens jedenfalls aber die bessere Möglichkeit darstellen würde.

Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.