Datum: 28.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.11.2020 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2020 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.12.2020 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.01.2021 - öffentlicher Teil
2 Neufestsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2021 und Änderung der Gebührensatzung
3 Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5 Digitale Kopiergeräte für das Rathaus, sowie die städtischen Einrichtungen Abschluss eines neuen Leasing- und Servicevertrages; Information zur Auftragsvergabe nach Art. 37 Abs. 3 GO
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung;
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Übermäßige Nutzung von Wäldern durch Mountainbiker Anfrage Herr G. Thalhofer
9.2 Artenvielfalt durch Pestizidverzicht Anfrage Herr Harzenetter
9.3 Aussegnungshalle Illerzell - Sachstand Anfrage Herr Klingler
9.4 Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Anfrage Herr Klingler

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.11.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 30.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 03.12.2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 03.12 .2020. Ein Gremiumsmitglied regt an, ergänzend zu TOP 1.5 festzuhalten, dass das Bauvorhaben für ein Mehrgenerationenhaus oder Betreutes Wohnen vorzusehen sei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.01.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 21.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neufestsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2021 und Änderung der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der bisherige Kalkulationszeitraum erstreckte sich auf die Jahre 2016 bis 2020, so dass nun eine Neukalkulation und Festsetzung der Gebühren für die kommenden Jahre 2021 bis 2024 ansteht. Wie in den vergangenen Jahren wurde Herr Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Kalkulation beauftragt.
Aus dem bisherigem Kalkulationszeitraum ist eine leichte Unterdeckung von 19.382 € vorhanden. Des Weiteren sind gestiegene Kosten bei der Abfuhr der Restmüll- und Biomülltonne sowie künftig höhere Gebühren für die Verbrennung des Abfalls beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu verzeichnen.
Dies sorgt dafür, dass wir eine Gebührenerhöhung leider nicht vermeiden können.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Gebührenanpassung, wie in der Anlage im Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dargestellt, zu.
Die Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Vöhringen vom 17.12.2020 wird beschlossen.

Diskussionsverlauf

Herr Micheler vom Bayerisch kommunalen Prüfungsverband erläutert die rechtlichen Gegebenheiten, aufgrund derer eine Gebührenkalkulation vorzunehmen gewesen sei. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Zeit von 1.1.2016 bis 31.12.2020.
Beispielhaft sind in der Vorkalkulation die Sanierung der Entwässerung des Recyclinghofes, die Erhöhung der Anliefergebühren beim Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm, sowie eine Kostenerhöhung bei der Abfuhr von Restmüll, Biomüll und deren Verwertung beinhaltet.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, inwieweit die Einführung der gelben Tonne bei der Gebührenerhöhung eine Rolle spiele.
Herr Micheler betont, dass hierfür keine Kosten einkalkuliert worden seien und sich dies insofern nicht auswirke.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit der Einführung kleinerer Mülltonnen und ggfs. einem Banderolensystem.
Ebenfalls solle die Option einer Tonne für mehrere Haushalte in Betracht gezogen werden.

Herr Kämmerer Maaß betont, dass Müllgemeinschaften denkbar seien, sofern ein Bezug der Haushalte untereinander bestehe.
Die Einführung eines Banderolensystems erhöhe jedoch den Verwaltungsaufwand, da in der bisherigen Mischkalkulation bereits alle Kosten beinhaltet seien.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Gebührenanpassung, wie in der Anlage im Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dargestellt, zu.

Die Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Vöhringen vom 17.12.2020 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde am 25.09. und 09.10.2019 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung.

Empfehlung

1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Beschluss

1. Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im Oktober 2020 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft; die Niederschrift hierzu liegt dem Stadtrat nun vor. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich zu den Ausführungen im Prüfungsprotokoll betreffend Nr. 10.2.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses teilt insofern mit, dass der darin unter 1. angesprochene Punkt eine Prüfungsempfehlung und keine Beanstandung gewesen sei. Vielmehr solle darin eine Motivation zu verstehen sein, weiterhin nach Sinn und Zweck unterschiedliche Fördermöglichkeiten bestmöglich in Anspruch zu nehmen.

Zum enthaltenen zweiten Prüfungspunkt lasse sich sagen, dass die Firma Otis GmbH sehr hochpreisig sei.

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Digitale Kopiergeräte für das Rathaus, sowie die städtischen Einrichtungen Abschluss eines neuen Leasing- und Servicevertrages; Information zur Auftragsvergabe nach Art. 37 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Der bestehende Leasing- und Servicevertrag ist bereits zum 31.10.2020 ausgelaufen und wurde bis 31.12.2020 bzw. 28.02.2021 verlängert. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit (Angebotsbindungsfrist bis 31.12.2020) wäre die vorliegende Thematik in der Sitzung des Stadtrates am 17.12.2020 zu behandeln gewesen.

Vertragspartner der Stadt war bislang die Firma Wabeko.de Kopier- & Drucklösungen eK in Neu-Ulm, sowie die Firma BSA Systemhaus GmbH in Memmingen.
.
Die Beratung der Stadt bezüglich der Neubeschaffung bzw. des Neuabschlusses eines Leasing- und Servicevertrages wurde am 05.03.2020 an die Firma officeoptimizer GmbH beauftragt, welche die Ausschreibung in einem Los für die Stadt Vöhringen samt dazugehöriger Außenstellen, Kindergärten und Schulen übernommen hat.

Es wurden von acht Interessenten, welche sich über das Deutsche Vergabeportal – DTVP registriert haben, die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Insgesamt wurden von fünf Bietern Angebot abgegeben.

Die Ausschreibungskriterien wurden mittels einer Bewertungsmatrix formuliert und bei den teilnehmenden Firmen abgefragt.
Die Wichtungskriterien wurden aufgeteilt in Gesamtkosten, Technik, Teststellung – Technik und Teststellung – Software-Lösung.

Im Ergebnis ergab der Angebotsvergleich, dass von der Firma Ditcon GmbH, Köln das wirtschaftlichste Angebot abgegeben wurde.

Herr Bürgermeister Neher hat insofern gemäß Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des zuständigen Haupt- und Umweltausschusses als unaufschiebbares Geschäft den Zuschlag erteilt und den Auftrag für das ausgeschriebene Papier-Output-System auf Grundlage des Angebotes vom 20.08.2020 an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Firma Ditcon GmbH, 51149 Köln vergeben.

Mit der Firma Ditcon GmbH, 51149 Köln ist ein auf zunächst 60 Monate begrenzter Leasing- und Servicevertrag abgeschlossen worden.

Die monatlichen Kosten betragen 2.077,79 € (inkl. 19% MwSt).

In der vereinbarten Service- und Klickpauschale sind 123.615 Seiten s/w pro Monat und 20.273 Seiten Farbe pro Monat eingeschlossen.
Ebenso eingeschlossen ist der technische Service für die Kopiersysteme und die integrierten Softwareanwendungen, die Verbrauchsmaterialüberwachung und –bevorratung.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von jährlich rd. 24.933,48 € (inkl. 19% MwSt) werden bei den einschlägigen Haushaltsstellen bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt auf die allen Gremiumsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage Bezug und erläutert, dass aufgrund der im Dezember 2020 ausgefallenen Stadtratssitzung der Zuschlag für den Leasingvertrag für Kopiergeräte im Wege der dringlichen Entscheidung gem. Art. 37 Abs. 3 GO durch ihn erteilt worden sei.

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfs vom 17.12.2020 - Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.
Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellt.

In seiner Sitzung vom 23.07.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020 gebilligt.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.12.2020, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB mit 3 Anhängen (Bevölkerungsprognose, Geländeschnitte, Anschreiben Eigentümer Baulücken)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Entwurf in der Fassung vom 17.12.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil-Satzung-Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Artenschutz-Gutachten (wird zur Stadtratssitzung nachgereicht)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die entsprechende Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss, welcher einen mehrheitlichen Empfehlungsbeschluss ausgesprochen habe.

Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich für die Umsetzung der Empfehlung des Landratsamtes Neu-Ulm aus, den Grünstreifen aus ökologischen und Umweltschutzaspekten von drei Metern auf fünf Meter zu verbreitern.
Weiterhin sei zu klären, wie die im Bebauungsplan vorgegebene Pflanzliste seitens der Verwaltung auf Einhaltung überprüft werden könne. Darüber hinaus sollen Solar- und Photovoltaik-Anlagen, oder auch die zentrale Nahwärmeversorgung fokussiert werden.

Herr Söhner führt hierzu aus, dass in unmittelbarer Nähe ein Mustergarten angelegt werde, um beispielhaft die Bepflanzung darstellen zu können und um Anreize zu schaffen. Durch das Stadtbauamt bzw. Umweltamt werde auch eine Beratung diesbezüglich angeboten. Weiterhin ziehe man bei Veräußerung der Grundstücke in Betracht eine Kaution hinterlegen zu lassen, welche nach erfolgter Bepflanzung an den Bürger erstattet werde.

Zum Thema der zentralen Energieversorgung werde derzeit von den Stadtwerken Ulm eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Herr Schmid ergänzt zur Forderung des verbreiterten Randstreifens, dass dies machbar, jedoch aufgrund der bereits vorhandenen Begrünung nicht sinnvoll sei. Dies stütze sich auch auf den Flächennutzungsplan, welcher für das Gebiet keine Ortsrandlage auf Dauer vorsehe.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls einen fünf Meter breiten Randstreifen als ökologischen Puffer. Darüber hinaus soll die Gehölzordnung je 250m² einen Baum vorsehen, anstelle der enthaltenen 500 m².
Weiterhin soll auch für Vorgärten ein Stein oder Schotterverbot gelten, sowie eine Begrünungspflicht für jegliche Flachdächer.

Herr Bürgermeister Neher betont die Sinnhaftigkeit einer zentrale Nahwärmeversorgung. Weiterhin lasse sich grundsätzlich, beispielsweise durch Verrohrung bei durchzuführenden Erdarbeiten bereits eine entsprechende Infrastruktur schaffen.

Ein Gremiumsmitglied regt an, die Festsetzung von roten bzw. rotbraunen Dachziegeln aufzuheben, da dies nicht mehr zeitgemäß sei.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 23.07.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 21 (Trägerbeteiligung 1 - 15, Vorschläge Planungsbüro und Verwaltung 1 - 6) zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 8

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 17.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

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7. Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 21.01.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Schulsportanlagen der Grundschule Nord befinden sich derzeit auf dem Grundstück Flur Nr. 439/1 östlich der Schulturnhalle. Bekanntlich soll das Grundstück veräußert werden und hier ein neues Seniorenzentrum entstehen.

Aus diesem Grund sollen die Schulsportanlagen zeitnah verlegt werden. Das Grundstück Flur Nr. 455/35 mit einer Größe von ca. 5.550 m² gegenüber der Grundschule Nord steht hierfür zur Verfügung. Dieses kann von der Stadt Vöhringen erworben werden.

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Baumann aus München, welches sich auf den Sportplatzbau spezialisiert hat, wurden vier Varianten für die Neuerrichtung der Sportanlagen ausgearbeitet.

Vorgabe für alle Varianten war, das Grundstück so zu teilen, dass weiterhin eine Entwicklungsfläche für einen, beispielsweise fünf-gruppigen Kindergarten, zur Verfügung steht.

Zur Veranschaulichung wurde hier der Entwurf des Architekturbüros Tress aus der Standortuntersuchung herangezogen. Natürlich könnte der Kindergarten auch in anderer Form entwickelt werden und so bei einer optimalen Auslastung des Grundstücks evtl. noch Flächen für den Wohnbau entstehen.

In Absprache mit der Regierung von Schwaben sowie der Grundschule Nord sollen ein Allwetterplatz mit Weitsprunganlage, eine 50 m Laufbahn sowie eine Grünfläche als „Bolzplatz“ neu entstehen. Der Bolzplatz wäre weiterhin öffentlich nutzbar, ist allerdings mittels einer Zaunanlage von den anderen Einrichtungen abgetrennt.

Der Bolzplatz wurde angrenzend an den möglichen Kindergarten vorgesehen. Sollte hier für die zukünftigen Entwicklungen ein sehr großer Platzbedarf bestehen, könnte der Bolzplatz auch aufgelöst werden und die Fläche dem Kindergarten oder anderweitigen Nutzungen zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu den Sportanlagen sind eine Gerätehütte sowie eine Pergola als Schattenspender und Aufenthaltsfläche vorgesehen.

Eine zusätzliche neue Straße auf der Nordseite des Grundstücks wird seitens der Stadtverwaltung als nicht notwendig angesehen. Auch mit der Neuansiedlung des Seniorenzentrums ist der Sperberweg unserer Ansicht nach nicht ausgelastet. Hier erfolgt lediglich der Besucherverkehr zum Caritas-Centrum. Die betriebliche Infrastruktur erfolgt weiterhin über die Vogelstraße.

Die Idee, den Sperberweg mit der Errichtung einer neuen Straße dauerhaft zu schließen und der Schule zuzuschlagen, sehen wir als kritisch an, da weiterhin die Feuerwehrzufahrt zur Schule bestehen muss. Auch die Verbindung über den Fuß- und Radweg in die Fischerstraße wäre weiterhin zu halten.

Eine optimale Grundstücksauslastung erhalten wir bei der Variante 4. Zusätzliche Parkplätze auf der Südseite des Grundstücks würden die Parksituation der Schule erheblich entlasten. Diese Parkplätze können später auch dann für einen eventuell neuen Kindergarten genutzt werden.

Eine nähere Darstellung der Planunterlagen erfolgt in der Bauausschusssitzung.
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Ergänzung zur Bauausschusssitzung vom 21. Januar 2021

In der o.g. Sitzung wurden zwei Themenpunkte aufgegriffen, zum einen die Notwendigkeit eines Allwetterplatzes an sich und die Situierung des öffentlich zugänglichen Bolzplatzes.

Im Gespräch mit der Regierung von Schwaben, verwies diese nochmals auf die Wichtigkeit eines Allwetterplatzes. Gerade bei schlechtem Wetter oder zu bestimmten Jahreszeiten gewährleistet ein gebundener Platz für höhere Nutzungszeiten.
Vorstellbar für die Regierung wäre eine einheitliche Fläche von Bolzplatz und Schulsportplatz in Form eines 40 x 60 m Kunstrasenspielfeldes. Wirtschaftliche Vorteile sehen wir hier nicht. Auch die gemeinschaftliche Nutzung von Schule und Öffentlichkeit birgt gewisse Reibungspunkte.

Der Standort des Bolzplatzes wurde nochmals in Absprache mit einem Büro für Schallschutz näher betrachtet. Entscheidend ist hier die Entfernung des Platzes zum Wohnen. Je weiter die Entfernung umso besser. Eine Anordnung des Platzes wie in unserer Variante 4 beschrieben, wäre laut Aussage des Umweltbüros unter der Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten gerade noch vertretbar. Eine Ansiedlung näher an der Wohnbebauung würde zu einem überschreiten der erlaubten Emissionskontingente führen.
Sportanlagen rein für schulische Zwecke sind hier außen vor.

Nähere Ausführungen erfolgen in der Stadtratssitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Variante 4 für die Neuerrichtung der Schulsportanlagen an der Grundschule Nord vom 28.01.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Die der Sitzungsvorlage beigefügten Planungsvarianten werden durch Herrn Söhner vorgestellt. Weiterhin führt Herr Söhner zur zeitlichen Thematik aus, dass bis zum 30.9.2021 der Förderantrag bei der Regierung von Schwaben gestellt werden müsse, um eine Fertigstellung Juni/Juli 2022 andenken zu können.

Die CSU-Stadtratsfraktion spricht sich grundsätzlich für die Planungsvariante 4 aus, gibt jedoch zu bedenken, die Parkplatz- und Verkehrssituation noch einmal zu überplanen.
Dementsprechend wird vorgeschlagen, einen Teil der Parkplätze in der Falkenstraße unterzubringen. Weiterhin könne der Sperberweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und ähnlich dem Kirchplatz, mit einem Plateau als optischem Hinweis ausgestaltet werden.

Darüber hinaus regt ein Gremiumsmitglied an, die Kommunale Unfallversicherung Bayern einzubeziehen.

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird ebenfalls die Verkehrs- und Parkplatzsituation thematisiert, sowie für den öffentlichen Zugang des Allwetter- und Bolzplatzes geworben. Darüber hinaus sei auch die Größe und Lage des Bolzplatzes zu überdenken.

Herr Bürgermeister Neher bestätigt, dass die Verkehrssituation zu Recht thematisiert werde und die verkehrsberuhigte Lösung am Kirchplatz sehr gut funktioniere. In der Detailplanung könne darüber diskutiert werden, die Stellplätze um die Hälfte zu reduzieren. Weiterhin wäre überlegenswert die Fläche um den Bolzplatz einzugrünen, um dies als Vergrößerung des Bolzplatzes nutzen zu können.

Aus dem Gremium ist insbesondere weiterhin angeregt worden, den Allwetterplatz für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten und ggfs. durch die Sicherheitswacht bei Einbruch der Dunkelheit abzusperren. Des Weiteren solle der Bolzplatz dieselbe Größe des Allwetterplatzes erhalten.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 9
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9.1. Übermäßige Nutzung von Wäldern durch Mountainbiker Anfrage Herr G. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer berichtet, dass sowohl er, als auch sein Bruder gleichermaßen Anfragen von Jägern und Bürgern zum Thema Mountainbiken in Wäldern erhalten.
Insbesondere wolle er auf die im Dezember veröffentlichte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Betretungsrecht (Umfang und Inhalt des Rechts auf Naturgenuss), geregelt in den Art. 26 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) verweisen.
Er schlage daher einen runden Tisch mit Vertretern des Stadtrates, der Verwaltung, der Jägerschaft und auch der Bürgerschaft bzw. der Mountainbiker vor.

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9.2. Artenvielfalt durch Pestizidverzicht Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter nimmt Bezug auf den bereits im Mai 2020 eingereichten Antrag auf Artenvielfalt, wonach ein Pestizidverbot für Verpachtungen bei Neuverträgen fixiert werden solle und erkundigt sich nach dem Sachstand.
Weiterhin erkundigt er sich nach einer Bezuschussung für Blühflächen und ob hierzu bereits Gespräche geführt worden seien.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass bislang erst ein Pachtvertrag neu abgeschlossen und hierbei die Klausel aufgenommen worden sei.
Weitere Gespräche seien bislang nicht geführt worden.

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9.3. Aussegnungshalle Illerzell - Sachstand Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Klingler erkundigt sich zum Sachstand der Aussegnungshalle in Illerzell.

Herr Söhner erläutert, dass dies ab April bearbeitet werden könne.

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9.4. Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.01.2021 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler erkundigt sich, weshalb der Weg östlich des Kanals in Illerzell bereits seit vergangenem Herbst durch das Wasserwirtschaftsamt gesperrt sei.

Herr Mennel erläutert, dass bereits in der Sitzung des Haupt -und Umweltausschusses vom 30.11.2020 die Anfrage gestellt und weitergeleitet worden sei. Man werde sich in der Sache noch einmal erkundigen.

Datenstand vom 29.03.2021 16:06 Uhr