Datum: 11.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage für den Bau einer Doppelgarage und einer Einzelgarage; Bauort: "Witzighauser Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 50)
1.2 Bauvoranfrage für die Errichtung von Dachgauben auf der südlichen und nördlichen Dachseite; Bauort: "Hangstraße 8" in Illerberg (Flur-Nr. 945/11)
1.3 Errichtung einer Schleppdachgaube an dem bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Münchner Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 894/33)
1.4 Erweiterung der Garage; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Sonnenstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 889)
1.5 Sanierung des Laborgebäudes 78 mit Neubau eines Medienturms; hier: Tektur; Bauort: "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
1.6 Abriss des Bestandsgebäudes sowie Teilung des Grundstückes und Neubau zweier Doppelhaushälften mit Carport und Balkon; Bauort: "Weidachgasse 8 und 8a" in Vöhringen (Flur-Nr. 326)
1.7 Abbruch bestehendes Betriebsgebäude und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; Bauort: "Memminger Straße 62 und 62a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)
2 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
3 Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
4 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Architektenleistungen; Auftragsvergabe
5 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Heizung-Lüftung-Sanitär; Auftragsvergabe
6 Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vergabe von Planungsleistungen; Architektenleistungen; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1
zum Seitenanfang

1.1. Bauvoranfrage für den Bau einer Doppelgarage und einer Einzelgarage; Bauort: "Witzighauser Straße 10" in Illerberg (Flur-Nr. 50)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Bau einer Doppelgarage sowie einer Einzelgarage wird in Aussicht gestellt.
Die beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Bau einer Doppelgarage sowie einer Einzelgarage wird in Aussicht gestellt.
Die beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Bauvoranfrage für die Errichtung von Dachgauben auf der südlichen und nördlichen Dachseite; Bauort: "Hangstraße 8" in Illerberg (Flur-Nr. 945/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von Dachgauben wird in Aussicht gestellt.

Die beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von Dachgauben wird in Aussicht gestellt.

Die beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Errichtung einer Schleppdachgaube an dem bestehenden Wohnhaus; Bauort: "Münchner Straße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 894/33)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost I (an der Eichenstraße)“ wird zugestimmt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost I (an der Eichenstraße)“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Erweiterung der Garage; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Sonnenstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 889)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen die beantragte weitere Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 17.05.2013, AZ. 31-6024.2.2-281/2013, für die Erweiterung der Garage werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Beschluss

„Gegen die beantragte weitere Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 17.05.2013, AZ. 31-6024.2.2-281/2013, für die Erweiterung der Garage werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Sanierung des Laborgebäudes 78 mit Neubau eines Medienturms; hier: Tektur; Bauort: "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, hier Tektur, der von Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, hier Tektur, der von Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Abriss des Bestandsgebäudes sowie Teilung des Grundstückes und Neubau zweier Doppelhaushälften mit Carport und Balkon; Bauort: "Weidachgasse 8 und 8a" in Vöhringen (Flur-Nr. 326)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden keine Einwendungen erhoben.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Doppelhaushälften mit Balkon wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Die Stadt Vöhringen hält eine Begrünung des Dachs der Doppelhaushälften insbesondere aufgrund des angestrebten hohen Versiegelungsgrades für geboten.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Carports wird nicht erteilt, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standorts und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit unzulässig ist.“

Beschluss

„Gegen den Abriss des Bestandsgebäudes werden keine Einwendungen erhoben.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau zweier Doppelhaushälften mit Balkon wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Die Stadt Vöhringen hält eine Begrünung des Dachs der Doppelhaushälften insbesondere aufgrund des angestrebten hohen Versiegelungsgrades für geboten.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Carports wird nicht erteilt, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standorts und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit unzulässig ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Abbruch bestehendes Betriebsgebäude und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; Bauort: "Memminger Straße 62 und 62a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

"Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern wird unter Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken grundsätzlich erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für die vorgesehene Stellplatz- und Freiraumgestaltung wird unter der Bedingung erteilt, dass mindestens sieben Laubbäume, Hochstamm, 18/20, 3 x verpflanzt, gesetzt und dauerhaft erhalten werden sowie eine Hecke nördlich der Stellplätze 1 bis 7 sowie auf der südlichen Grundstücksseite, südlich des Gebäudes 2, gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Abstell- und Müllraum wird unter der Bedingung erteilt, dass sowohl auf der West- als auch Südseite eine Hecke gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.
Ebenso sollte westlich des Spielplatzes eine Hecke gepflanzt und dauerhaft erhalten werden."

Beschluss

"Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern wird unter Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken grundsätzlich erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für die vorgesehene Stellplatz- und Freiraumgestaltung wird unter der Bedingung erteilt, dass mindestens sieben Laubbäume, Hochstamm, 18/20, 3 x verpflanzt, gesetzt und dauerhaft erhalten werden sowie eine Hecke nördlich der Stellplätze 1 bis 7 sowie auf der südlichen Grundstücksseite, südlich des Gebäudes 2, gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Abstell- und Müllraum wird unter der Bedingung erteilt, dass sowohl auf der West- als auch Südseite eine Hecke gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.
Ebenso sollte westlich des Spielplatzes eine Hecke gepflanzt und dauerhaft erhalten werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwasser-Notverbund mit einem anderen benachbarten Wasserversorger. Nachdem bislang kein kommunaler Versorger in Frage kam, wurde ein Wasser-Notverbund mit den Wieland Werken AG aufgebaut und unterhalten.

In der Zwischenzeit  hat die Stadt Senden einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut. Durch diesen Notverbund hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.

Die neue Situation hat die Stadtverwaltung Vöhringen zum Anlass genommen, durch das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, prüfen zu lassen, ob unter den neuen Bedingungen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.

In einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass ein Trinkwasser-Notverbund durchaus realisierbar ist.
Auch sind die notwendigen Investitionen in Höhe von rd. 450.000,-- € in einem vertretbarem Rahmen.

Gespräche mit der Bürgermeisterin der Stadt Senden, Frau Claudia Schäfer-Rudolf, und den Verantwortlichen des Wasserwerks der Stadt Senden haben ergeben, dass von dieser Seite die Bereitschaft besteht, mit der Stadt Vöhringen einen Notverbund aufzubauen.

Ein Bedarf eines Notverbundes in anderer Richtung, von Vöhringen nach Senden, besteht für die Stadt Senden nicht, nachdem schon der Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm existiert.
Somit muss die Maßnahme durch die Stadt Vöhringen allein geplant und finanziert werden.

Die Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung des Bauausschusses von Herrn Uli Pühler vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, vorgestellt und liegt, wie auch der Lageplan, der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Für den Aufbau des Trinkwasser-Notverbundes ist als nächster Schritt die Verlegung einer neuen Notverbundleitung notwendig. Deshalb hat die Stadtverwaltung geprüft, ob die Maßnahme förderfähig ist. Die Förderfähigkeit wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass  schon eine Verbundleitung aus dem Jahr 1972 existiert und somit eine erneute Förderung nach den bestehenden Richtlinien ausgeschlossen ist.
Nachdem die betreffende Leitung nie in Betrieb genommen wurde und von der Dimension auch für einen Notverbund zu klein ist, war es aus Sicht der Stadtverwaltung unverständlich, dass für eine neue Leitung die Förderfähigkeit ausgeschlossen wurde.

Im letzten Jahr wurde ein neues Konjunkturpaket der Bundesregierung im Zuge des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG) aufgelegt.
Die Stadtverwaltung hat deshalb im Oktober 2020 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einen Förderantrag für die geplante Maßnahme gestellt.

In der Zwischenzeit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt der Stadt Vöhringen mitgeteilt, dass Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln des Fördertopfes zur Durchführung der geplanten Maßnahme in Höhe von maximal 115.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 zugewiesen wurden. Dies entspricht in etwa 25 % der anfallenden Investitionskosten.
Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder ist die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme (reine Verlegung der Verbundleitung) im Rechnungsjahr 2021.

Um keine Zeit zu verlieren und die Maßnahme fristgerecht fertigstellen zu können, hat die Stadtverwaltung in der Zwischenzeit den Planungsauftrag für die neue Verbundleitung an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, vergeben.

Die weitere Vorgehensweise wird ebenfalls vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, den Mitgliedern des Bauausschusses vorgestellt.
Im Falle der Billigung der Maßnahme wird die Stadtverwaltung eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Städten Vöhringen und Senden ausarbeiten.

Empfehlung

„Die vorgestellte Machbarkeitsstudie für die Herstellung einer neuen Trinkwasser-Notverbundleitung zwischen der Stadt Senden und der Stadt Vöhringen wird zur Kenntnis genommen.

Die weitere Vorgehensweise wird gebilligt.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 450.000,-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 81500.9562 fest eingeplant.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pühler vom Ing.-Büro Wassermüller Ulm GmbH, der sodann die durch sein Büro erarbeitete „Studie zur Herstellung einer Verbundleitung nach Senden“ erläutert, welche der Sitzungsvorlage auch beigefügt ist.

Bürgermeister Neher verdeutlicht, dass die Entscheidung zu einem Trinkwassernotverbund aus zuschussrechtlichen Gründen sehr eile.

Auf Nachfrage wird erklärt, dass künftig aufgrund gesetzlicher Vorgaben und zur Vermeidung einer Verkeimung der Wasser(not-)leitung einige Anwesen des Stadtteils Illerzell ständig mit Wasser der Wasserversorgung Senden versorgt würden, alleiniger Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Wasser aber unverändert die Stadt Vöhringen für ihre Bürger bliebe.

Im Übrigen wird klargestellt, dass es außer im Fall der Notversorgung zu keiner Vermischung des Sendener und Vöhringer Wassers kommt.

Beschluss

„Die vorgestellte Machbarkeitsstudie für die Herstellung einer neuen Trinkwasser-Notverbundleitung zwischen der Stadt Senden und der Stadt Vöhringen wird zur Kenntnis genommen.

Die weitere Vorgehensweise wird gebilligt.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 450.000,-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 81500.9562 fest eingeplant.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 28. Januar 2021 wurden nochmals diverse Punkte mit dem Planungsbüro Baumann besprochen. Hierbei handelt es sich um folgende Themen:
- Reduzierung der Parkplätze auf der Südseite um die Verkehrssicherheit zu erhöhen
- Vergrößerung des Bolzplatzes
- Querungshilfe für die Schulkinder am Sperberweg
- Separater Zugang zum Bolzplatz
Eine ausführliche Darstellung erfolgt durch Herrn Baumann in der Sitzung.

Empfehlung

„Die vorgestellte Variante 4 für die Neuerrichtung der Schulsportanlagen an der Grundschule Nord vom 28.01.2021 wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt eingangs Herrn Baumann vom gleichnamigen Ingenieurbüro, bevor er kurz darauf eingeht, dass diese Thematik bereits zweimal in den Gremien diskutiert worden sei, gleichwohl die Stadtverwaltung aber weitere Äußerungen und Empfehlungen erreicht hätten und auch weitere Gespräche beispielsweise mit der Schulleitung geführt worden seien.  

Herr Baumann erläutert anschließend die modifizierte Planung, für die die Variante 4 die Basis bildet, und stellt konkret dar, dass der Bolzplatz nun deutlich vergrößert vorgesehen sei, nachdem ein Rückbau insbesondere im Zusammenhang mit der angedachten späteren Errichtung beispielsweise eines Kindergartens ohne Probleme möglich sei. Auf Anliegerwunsch sei auf der Westseite des Allwetterplatzes nun Grün vorgesehen, um insbesondere eine attraktive optische Trennung von Wohnen und Schulsport zu erreichen.

Bürgermeister Neher berichtet, dass heute Vormittag noch ein Antrag der SPD-Fraktion eingegangen sei (siehe Anlage zur Niederschrift), welcher sogleich von Herrn Barth kurz vorgestellt wird.

Herr Baumann sowie Herr Söhner nehmen zu dem Vorschlag der SPD-Fraktion Stellung und führen dabei u. a. aus, dass nach deren Ansicht ein Flächenverlust durch eine nicht optimale Anordnung der einzelnen Teileinrichtungen zu beklagen wäre und insbesondere die angedachte Erschließung des Caritas-Neubaus über den Eulenweg samt Verlängerung nach Süden wohl eine nicht unerheblich Zeit in Anspruch nehmende Bebauungsplanänderung voraussetzen würde. Die Schaffung eines Ersatz` für den aufzugebenden Schulsportplatz aber ist dringlich.

Neben weiteren Gremiumsmitgliedern gibt auch Bürgermeister Neher zu erkennen, dass er den Charme der Planung der SPD-Fraktion erkennt, gleichwohl listet er aber nochmals die Vorteile der von der Verwaltung mit dem Ingenieurbüro erarbeiteten Planung auf und erläutert dabei detailliert, wie diese Planung aufgrund der unterschiedlichen Gespräche und Rückmeldungen zwischenzeitlich noch modifiziert wurde.

Schlussendlich bittet Bürgermeister Neher angesichts der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit dringend um die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses, damit insbesondere für die Kinder der Grundschule Nord dieses Projekt nun vorangebracht werden kann.

Aufgrund dessen, dass der Antrag der SPD-Fraktion sehr kurzfristig eingegangen ist, stellt Bürgermeister Neher (zunächst) den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

„Die vorgestellte Variante 4.1 für die Neuerrichtung der Schulsportanlagen an der Grundschule Nord vom 11.02.2021 wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Architektenleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord gebilligt.
Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
Für die Architektenleistungen wurden bei fünf Architekturbüros Angebote angefragt. Drei haben abgegeben.
- Büro Tress, Baltringen
- Architekturwerkstatt, Weißenhorn
- Büro Schmölz, Vöhringen
Alle drei Büros sind grundsätzlich für die Durchführung der o. g. Maßnahme geeignet und können ausreichende Referenzen vorweisen.
Das Architekturbüro Tress überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot und einer sehr guten Ortskenntnis aufgrund der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie.
Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 1.657.810,75 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Umbauzuschlag, Nebenkosten und MwSt. von 224.994,92 € brutto.
Eine Aufstellung der Angebote können Sie der Anlage entnehmen.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Architektenleistungen für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.12.2020 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Architektenleistungen für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Architekturbüro Tress auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.12.2020 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Heizung-Lüftung-Sanitär; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord gebilligt.
Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
Für das Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär wurden von drei Ingenieurbüros Angebote eingeholt.
- Büro Staudacher, Ulm
- Büro Inutec, Ulm
- Büro Baur, Vöhringen
Alle drei Büros sind grundsätzlich für die Durchführung der o. g. Maßnahme geeignet und können ausreichende Referenzen vorweisen.
Das Planungsbüro Baur überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot und einer sehr guten Ortskenntnis.
Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 362.600,00 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Umbauzuschlag, Nebenkosten und MwSt. von 88.498,68 € brutto.
Eine Aufstellung der Angebote können Sie der Anlage entnehmen.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen für das Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Ingenieurbüro Baur aus Vöhringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.10.2020 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen für das Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Ingenieurbüro Baur aus Vöhringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.10.2020 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vergabe von Planungsleistungen; Architektenleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg gebilligt.
Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.
Für die Architektenleistungen wurden von drei Architekturbüros Angebote eingeholt.
- Büro Tress, Baltringen
- Architekturwerkstatt, Weißenhorn
- Büro Kern, Mindelheim
Alle drei Büros sind grundsätzlich für die Durchführung der o. g. Maßnahme geeignet und können ausreichende Referenzen vorweisen.
Das Architekturbüro Tress überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot und einer guten Ortskenntnis.
Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von ca. 1.339.603,00 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Umbauzuschlag, Nebenkosten und MwSt. von 165.030,95 € brutto.
Eine Aufstellung der Angebote können Sie der Anlage entnehmen.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Architektenleistungen für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wird an das Architekturbüro Tress aus Baltringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Architektenleistungen für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wird an das Architekturbüro Tress aus Baltringen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 29.03.2021 16:11 Uhr