Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 28.01.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.02.2021 - öffentlicher Teil
1.3 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2021 - öffentlicher Teil
1.5 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.2021 - öffentlicher Teil
2 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
3 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024
4 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung;
6 Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025 Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom
7 Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (Novelle BayBO); Überarbeitung des Abstandsflächenrechts – Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer Abstandsflächensatzung (Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO)
8 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofes Süd in Vöhringen; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe
9 Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen; Auftragsvergabe
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen
11.1 Erneute Messung der Querungsfrequenz an der Rue de Vizille Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
11.2 Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Beantwortung der Anfrage von Herrn Klingler
11.3 Tangente Illerzell, Baumpflanzung, Hundekotstation, Wendemöglichkeit für Busse, Gehwegpflaster am Feuerwehrhaus Anfrage Herr Brocke
11.4 Tempo 30 am Sportpark Anfrage Herr Maier
11.5 Earth Hour 2021: Licht aus, Klimaschutz an Anfrage Herr Harzenetter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 28.01.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.02.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 11.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1.3

Beschluss 1

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 1.5

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 10.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Nachdem sich im Jahr 2020 die Corona-Pandemie kaum auf die Finanzlage der Stadt Vöhringen ausgewirkt hat, macht sie sich im aktuellen Haushalt nun deutlich bemerkbar. Dies ist insbesondere in den Prognosen zu geringeren Steuereinnahmen ersichtlich.
Auf der anderen Seite stehen auch in diesem Jahr vielfältige Aufgaben an, die entsprechende Investitionen und laufende Kosten bedingen.
So steigen unter anderem die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um etwa 478.000 €, was neben Tariferhöhungen insbesondere durch neu geschaffene Stellen im Kindergartenbereich sowie die neue Stelle des Klimaschutzbeauftragten begründet ist. Zudem sorgen diverse Baumaßnahmen für ein entsprechendes Ausgabevolumen im Vermögenshaushalt, das dieses Jahr nur mit Hilfe einer Kreditaufnahme finanziert werden kann.
Die entsprechenden Haushaltsansätze wurden bereits in der gemeinsamen Sitzung vom Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss am 08. März erläutert und beraten.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Stellenplan und erlässt die entsprechende Haushaltssatzung für dieses Jahr.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die sehr konstruktiven Haushaltsberatungen der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung habe man sich auch bereits im Vorfeld mit den Fraktionen darauf verständigt, die Haushaltsreden pandemiebedingt kurz zu halten. Herr Bürgermeister Neher dankt auch insbesondere den mit der Erstellung des Haushalts betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die Ausarbeitung und den geleisteten Kraftakt.

Eine Haushaltsrede des Bürgermeisters werde daher auch nicht folgen, sondern einige kurze Erläuterungen des Stadtkämmerers, Herrn Maaß.

Herr Maaß führt aus, der Haushalt 2021 sei geprägt von Spuren der Pandemie in Form von rückläufigen Steuereinnahmen. Weiterhin sei derzeit unklar, inwieweit Bund und Länder die Kommunen wiederum mit Ausgleichszahlungen unterstützen können.
Aufgrund der dennoch vorgesehenen Investitionen lasse sich feststellen, dass der Stadt Vöhringen kein einfaches, aber auch kein aussichtsloses Haushaltsjahr bevorstehe. Dem ohnehin geltenden Grundsatz der öffentlichen Hand, sparsam zu wirtschaften, komme insbesondere in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu.

Herr Prestele beschreibt für die CSU-Stadtratsfraktion den Haushalt als geprägt von sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung. Dennoch falle die Pro-Kopf-Verschuldung gegenüber dem vergangenen Jahr beinahe doppelt so hoch aus.
Auch in diesem Jahr seien insbesondere Investitionen in den Bereichen Bildung, Umwelt, Digitalisierung und der Sicherheit vorgesehen. So habe die Stadt Vöhringen mit den gestiegenen Personalkosten insbesondere im Bereich Bildung und Erziehung ein Millionendefizit zu bewältigen. Wichtige Investitionen stehen mit der Schaffung des Trinkwassernotverbundes mit der Stadt Senden, welche die Sicherheit der Wasserversorgung gewährleiste, sowie der Erweiterung des Süd-Friedhofes mit der Schaffung alternativer Bestattungsmöglichkeiten, aber auch der Erschließung der Schulen ans Glasfasernetz teure aber notwendige Projekte an.
Auch der wichtige Aspekt für die Nachhaltigkeit eine halbe Million Euro für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden sei ein beeindruckender Beitrag.

Für die SPD-Stadtratsfraktion stellt Herr Barth fest, man könne die Arbeit eines neuen Gremiums voller Tatendrang erkennen. So lasse sich mit den im Haushalt bereitgestellten Mitteln für das laufende Jahr insbesondere auch beim Thema Klimaschutz einiges bewerkstelligen.
Für die Bereiche Bildung und Erziehung, aber auch für den Klimaschutz habe man gutes Personal gewinnen können um die steigenden Anforderungen zu bewältigen. Infolgedessen können die gestiegenen Personalausgaben im Sinne einer fairen Entlohnung in einer guten Relation zueinander betrachtet werden.
Erfreulich sei, dass trotz vorgesehener Maßnahmen auszugsweise in den Bereichen der Sicherheit, des Feuerwehrwesens, der Friedhofumgestaltung als auch der weiteren Modernisierung der Straßenbeleuchtung keine Steuer- oder Gebührenerhöhungen vorgesehen sind.
Dass aus Kapazitätsgründen für Illerzell kein Projekt mit bezahlbarem Wohnraum verwirklicht werden kann, sei dennoch ein kleiner Wermutstropfen.

Im Namen der FWG-Stadtratsfraktion führt Herr Kelichhaus aus, dass die Haushaltsdebatte wie so vieles im vergangenen Jahr von der Pandemie überschattet gewesen sei. Auch habe der neu gewählte Stadtrat mit einem neuen Bürgermeister an der Spitze Spuren hinterlassen. Er mahnt, Sorgfalt und Transparenz nicht zugunsten der Geschwindigkeit aus den Augen zu verlieren. Insbesondere die Haushaltsvorbereitung müsse mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden
Abschließend bedankt sich Herr Kelichhaus für die harmonische und sachliche Zusammenarbeit im Gremium und bei Herrn Bürgermeister Neher und Herrn Maaß für die Erstellung des Haushaltes.

Für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich Herr Harzenetter seinen Vorrednern an. So bestimme nach wie vor die Covid-19 Pandemie unsere Wirtschaft. Die Klima- und Umweltkrise schreitet weiter voran. Die gefährdete Umwelt stelle sich als eine der größten Herausforderungen der Zukunft dar. Erfreulicherweise konnte das Gremium in seiner Klausurtagung hierfür zukunftsorientierte Grundlagen diskutieren und festlegen.
Der weitere Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, die Schaffung einer Nahwärmenutzung. das Radwegekonzept, sowie bezahlbarer Wohnraum für Jung- und Alt seien dringliche Ziele. Auch müsse die Nachverdichtung statt weiterem Flächenverbrauch mehr in den Fokus rücken, sowie bei allen Bauaktivitäten der Blick auf den Klimaschutz gerichtet sein.

Sein Dank gilt den Mitgliedern des Gremiums für die angebrachte Kritik und kontroversen Diskussionen. Er bedankt sich weiterhin für die gute Beratung durch Herr Kämmerer Maaß im Vorfeld der Haushaltsberatungen.

Abschließend ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Stellenplan und erlässt die entsprechende Haushaltssatzung für dieses Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung vom Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss am 08. März erläutert und beraten.

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2020 – 2024, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses und den gefassten Empfehlungsbeschluss.

Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2021 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2020 – 2024, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwasser-Notverbund mit einem anderen benachbarten Wasserversorger. Nachdem bislang kein kommunaler Versorger in Frage kam, wurde ein Wasser-Notverbund mit den Wieland Werken AG aufgebaut und unterhalten.

In der Zwischenzeit  hat die Stadt Senden einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut. Durch diesen Notverbund hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.

Die neue Situation hat die Stadtverwaltung Vöhringen zum Anlass genommen, durch das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, prüfen zu lassen, ob unter den neuen Bedingungen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.

In einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass ein Trinkwasser-Notverbund durchaus realisierbar ist.
Auch sind die notwendigen Investitionen in Höhe von rd. 450.000,-- € in einem vertretbarem Rahmen.

Gespräche mit der Bürgermeisterin der Stadt Senden, Frau Claudia Schäfer-Rudolf, und den Verantwortlichen des Wasserwerks der Stadt Senden haben ergeben, dass von dieser Seite die Bereitschaft besteht, mit der Stadt Vöhringen einen Notverbund aufzubauen.

Ein Bedarf eines Notverbundes in anderer Richtung, von Vöhringen nach Senden, besteht für die Stadt Senden nicht, nachdem schon der Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm existiert.
Somit muss die Maßnahme durch die Stadt Vöhringen allein geplant und finanziert werden.

Die Machbarkeitsstudie wird in der Sitzung des Bauausschusses von Herrn Uli Pühler vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, vorgestellt und liegt, wie auch der Lageplan, der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Für den Aufbau des Trinkwasser-Notverbundes ist als nächster Schritt die Verlegung einer neuen Notverbundleitung notwendig. Deshalb hat die Stadtverwaltung geprüft, ob die Maßnahme förderfähig ist. Die Förderfähigkeit wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass  schon eine Verbundleitung aus dem Jahr 1972 existiert und somit eine erneute Förderung nach den bestehenden Richtlinien ausgeschlossen ist.
Nachdem die betreffende Leitung nie in Betrieb genommen wurde und von der Dimension auch für einen Notverbund zu klein ist, war es aus Sicht der Stadtverwaltung unverständlich, dass für eine neue Leitung die Förderfähigkeit ausgeschlossen wurde.

Im letzten Jahr wurde ein neues Konjunkturpaket der Bundesregierung im Zuge des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG) aufgelegt.
Die Stadtverwaltung hat deshalb im Oktober 2020 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einen Förderantrag für die geplante Maßnahme gestellt.

In der Zwischenzeit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt der Stadt Vöhringen mitgeteilt, dass Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln des Fördertopfes zur Durchführung der geplanten Maßnahme in Höhe von maximal 115.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 zugewiesen wurden. Dies entspricht in etwa 25 % der anfallenden Investitionskosten.
Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder ist die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme (reine Verlegung der Verbundleitung) im Rechnungsjahr 2021.

Um keine Zeit zu verlieren und die Maßnahme fristgerecht fertigstellen zu können, hat die Stadtverwaltung in der Zwischenzeit den Planungsauftrag für die neue Verbundleitung an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, vergeben.

Die weitere Vorgehensweise wird ebenfalls vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, den Mitgliedern des Bauausschusses vorgestellt.
Im Falle der Billigung der Maßnahme wird die Stadtverwaltung eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Städten Vöhringen und Senden ausarbeiten.

Empfehlung

Die vorgestellte Machbarkeitsstudie für die Herstellung einer neuen Trinkwasser-Notverbundleitung zwischen der Stadt Senden und der Stadt Vöhringen wird zur Kenntnis genommen.
Die weitere Vorgehensweise wird gebilligt.
Die notwendigen Mittel in Höhe von 450.000,-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 81500.9562 fest eingeplant.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Pühler zum Tagesordnungspunkt und erläutert, dass die Studie bereits im Februar in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vorgestellt worden sei.

Herr Pühler stellt die Entwurfsplanung im Detail vor.

Beschluss

Die vorgestellte Machbarkeitsstudie für die Herstellung einer neuen Trinkwasser-Notverbundleitung zwischen der Stadt Senden und der Stadt Vöhringen wird zur Kenntnis genommen.

Die weitere Vorgehensweise wird gebilligt.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 450.000,-- € werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Neuerrichtung der Schulsportanlagen der Grundschule Nord; Vorstellung und Billigung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.02.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 28. Januar 2021 wurden nochmals diverse Punkte mit dem Planungsbüro Baumann besprochen. Hierbei handelt es sich um folgende Themen:
- Reduzierung der Parkplätze auf der Südseite um die Verkehrssicherheit zu erhöhen
- Vergrößerung des Bolzplatzes
- Querungshilfe für die Schulkinder am Sperberweg
- Separater Zugang zum Bolzplatz
Eine ausführliche Darstellung erfolgt durch Herrn Baumann in der Sitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Variante 4.1 für die Neuerrichtung der Schulsportanlagen an der Grundschule Nord vom 11.02.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Baumann, welcher nachfolgend die Planung erläutert. Weiterhin berichtet Herr Bürgermeister Neher, dass es einen mehrheitlich gefassten Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses hierzu gebe, in der Zwischenzeit jedoch auch die SPD-Stadtratsfraktion einen Antrag mit geänderter Planung eingereicht habe.
Nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen hat vorrangig der Empfehlungsbeschluss behandelt zu werden. Sofern dieser angenommen wird, ist der weitergehende Antrag gegenstandslos.

Herr Baumann stellt anschaulich die Planung vor.

Die SPD-Stadtratsfraktion begründet den Antrag insbesondere mit dem Sicherheitsaspekt für die Schülerinnen und Schüler, aber auch mit der Verträglichkeit der Planung in Bezug auf die umliegende Bebauung.
Insbesondere solle die verkehrliche Situation bezüglich der Zufahrt über den Sperberweg überdacht werden und ggfs. eine mögliche Zufahrt über die Vogelstraße in Betracht gezogen werden, um mehr Sicherheit im schulischen Bereich zu schaffen.
Darüber hinaus stelle sich die Einzäunung der diversen Areale nicht als sehr ansprechend dar. Unstrittig müsse der Bolzplatz frei nutzbar sein.

Herr Söhner führt aus, dass in der Variante 4.1 auch die künftige Erschließung und Entwicklungsfläche berücksichtigt worden sei.
Auf die Verlegung der Zufahrt für das Caritaszentrum erläutert Herr Söhner weiter, dass der Anliefer- und Besucherverkehr getrennt werden müsse, weswegen die Andienung über die Vogelstraße lediglich für Transporte bzw. Anlieferung vorgesehen sei.

Ein Gremiumsmitglied spricht sich dafür aus, dass die Planung inklusive Caritaszentrum, Anbau und möglicher Neubau des Kindergartens als Gesamtkomplex betrachtet werden müsse. Möglicherweise stehe in der Zukunft auch die Vergrößerung der Schule im Raum, wenn weitere Baugebiete erschlossen werden.

Herr Bürgermeister Neher geht auf die Benennung des Tagesordnungspunktes ein, wonach die Aufgabenstellung lautet, einen Schulsportplatz zu errichten. Er selbst halte den Bolzplatz ebenfalls für wichtig, jedoch sei hier massiver Widerstand seitens der Anwohner vorhanden.
Ein weiterer Mehrwert des seitens der SPD-Stadtratsfraktion eingereichten Antrages, insbesondere bezüglich der Verkehrssituation, könne man nicht ersehen.

Die CSU-Fraktion schließt sich dem an, wonach zur Diskussion lediglich die Planung der Schulsportanlage stehe, nicht die umliegende verkehrliche Situation.
Ein weiteres Gremiumsmitglied teilt mit, bezüglich der verkehrlichen Situation auch den Kommunalen Unfallversicherungsverband kontaktiert zu haben, welcher hierin keinen Einzelfall erkennen könne.

Nach weiterer Diskussion stellt Herr Hinterkopf den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Wortbeiträge und Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 24 : 0 angenommen.

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Variante 4.1 für die Neuerrichtung der Schulsportanlagen an der Grundschule Nord vom 11.02.2021 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

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6. Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025 Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen wiederum die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Vorbemerkung: Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH

Bereits bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis mit den Teilnehmern unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen, so auch mit der Stadt Vöhringen. Sofern sich Kommunen nicht mehr an der Bündelausschreibung beteiligen wollen, bestand die Möglichkeit der Kündigung bis zum 11.03.2021.

In diesem Fall müssten sich die Kommunen selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern. Der Bayer. Gemeindetag wird für diese Kommunen keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.

Die Stadt Vöhringen hat sich von Beginn an an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Diese wären bei einer eigenen Ausschreibung wohl kaum zu erreichen. Die Stadtverwaltung hat deshalb dem Haupt- und Umweltausschuss vorgeschlagen, weiterhin vom Angebot der KUBUS GmbH Gebrauch zu machen.

Der Abschluss eines neuen Dienstvertrages ist im Fall der Zustimmung durch das Gremium nicht mehr erforderlich. Er verlängert sich automatisch.

Hierzu hat der Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2021 abschließend Beschluss gefasst.

Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom

Bei der nächsten Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Normalstrom oder Ökostrom beschaffen wollen. Bei Ökostrom gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder mit Neuanlagenquote.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sind die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher ausgefallen. Hierbei lag auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh

Beispiel Mehrkosten von 0,1 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 2.500 € pro Jahr führen.

Beispiel Mehrkosten von 0,5 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 12.500 € pro Jahr führen.

Der Haupt- und Umweltausschuss hat sich in dem mehrheitlich gefassten Empfehlungsbeschluss wie bisher für die Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgesprochen.

Empfehlung

1.        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

2.        Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, die Ersparnis im Vergleich zum Ökostrom mit Neuanlagenquote im Ausschreibungszeitraum 2023 bis 2025 zu ermitteln, die somit gegebene Ersparnis in regenerative Energien vor Ort zusätzlich zu investieren und in den Haushaltsplänen zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf den mehrheitlich gefassten Empfehlungsbeschluss aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses.

Ein Gremiumsmitglied der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet die Haltung zum Votum für eine Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote, dass Vöhringen als Vorbild fungieren müsse um auch private Haushalte zu motivieren, einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten.

Ohne weitere Wortbeiträge fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss 1

1.        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.        Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, die Ersparnis im Vergleich zum Ökostrom mit Neuanlagenquote im Ausschreibungszeitraum 2023 bis 2025 zu ermitteln, die somit gegebene Ersparnis in regenerative Energien vor Ort zusätzlich zu investieren und in den Haushaltsplänen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (Novelle BayBO); Überarbeitung des Abstandsflächenrechts – Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer Abstandsflächensatzung (Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der bayerische Gesetzgeber hatte seit längerem die Absicht, die Bayerische Bauordnung „weiter zu verbessern und zu vereinfachen“.
Zwischenzeitlich ist eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021 in Kraft getreten.

Die Mehrzahl der vorgenommenen Änderungen sind für die Gemeinden, welche nicht untere Bauaufsichtsbehörden sind, nicht relevant, nachdem diese nicht zum Prüfungsumfang der Gemeinden insbesondere in Baugenehmigungsverfahren gehören wie beispielsweise Regelungen zum Baustoff Holz, Rettungswege, Aufzugspflicht, Bestandsschutz für Aufenthaltsräume, Nachbarbeteiligung, Genehmigungsfiktion, Typengenehmigung und dergleichen.

Abweichend von den bisherigen Bestimmungen wird durch die Novelle der BayBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren auf die Fälle der Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich des Einbaus von Gauben im unbeplanten Innenbereich erweitert.
Bislang setzte die Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens einen Bebauungsplan sowie dessen Einhaltung voraus.

Einen relativ breiten Raum nahm von Beginn der Überlegungen zur Überarbeitung der Bayerischen Bauordnung an das Abstandsflächenrecht ein.
Das Abstandsflächenrecht wird, soweit überhaupt noch Prüfungsumfang, durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde vollzogen.
Die Regelungen des Abstandsflächenrechts haben Auswirkungen u. a. auf die Dichte der Bebauung.

Grundsätzlich wurde Art. 6 der BayBO dem Modell der Musterbauordnung angepasst.
Der neue Art. 6 Abs. 5 BayBO verkürzt das Maß der Tiefe der Abstandsfläche u. a. in Wohngebieten auf 0,4 H (Wandhöhe = H), mindestens jedoch 3 m.
Bislang galt grundsätzlich 1,0 H mit einer Verkürzungsmöglichkeit auf zwei Gebäudeseiten unter gewissen Voraussetzungen auf 0,5 H.
Auf Traufseiten wird bei Dächern mit einer Neigung bis 70° ein 1/3 der Dachhöhe hinzugerechnet.
Bislang erfolgte eine Hinzurechnung erst ab einer Dachneigung von mehr als 45°.
Eine Giebelwand wird künftig als „normale“ Wand angesehen.
Bislang wurde die Höhe von Giebelflächen bis zu einer Dachneigung von 70° zu 1/3 hinzugerechnet.

Auch wenn aufgrund der Komplexität des Abstandsflächenrechts alt und neu selbst seitens der Fachleute und Spitzenverbände nicht so ohne weiteres die ganz konkreten Auswirkungen der Abstandsflächenmodifizierung für alle denkbaren Konstellationen benannt werden können, ist doch davon auszugehen, dass sich die Mindestabstandsfläche jedenfalls in den meisten Fällen verkürzen dürfte und damit beispielsweise eine höhere Nachverdichtungsmöglichkeit einher ginge.

Der bayerische Gesetzgeber hat in Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO die Änderungen im Abstandsflächenrecht im gemeindlichen Satzungsrecht nachvollzogen.
Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen vom gesetzlichen Maß im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes zu regeln.
Die Satzungsermächtigung trat bereits zwei Wochen vor der novellierten BayBO in Kraft, um damit Gemeinden, die den Erlass einer Abstandsflächensatzung erwägen, einen zeitlichen Vorlauf zu gewähren.

Das Bauministerium hat zum Vollzug der diesbezüglichen Neuregelung folgende Hinweise gegeben:
„Tatbestandliche Voraussetzungen für den Erlass einer Abstandsflächensatzung sind alternativ, dass die Erhöhung des Maßes der Tiefe der Abstandsfläche der Erhaltung des Ortsbildes, der Verbesserung der Wohnqualität oder der Erhaltung der Wohnqualität dient. Bei Vorliegen einer der drei Tatbestandsalternativen kann ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche für das ganze Gemeindegebiet oder Teile dieses Gebiets durch Satzung angeordnet werden. Ob und für welche besonderen Verhältnisse die Gemeinde örtliche Bauvorschriften erlässt, steht bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen in ihrem Ermessen. Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung ist unter Beachtung des Satzungszwecks insbesondere die örtliche Situation zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass eine aus mehreren Ortsteilen bestehende Gemeinde die Situation in diesen Ortsteilen wird berücksichtigen müssen. Ebenso wird ein besonderes Augenvermerk darauf zu richten sein, dass für bestimmte Baugebiete (Gewerbe-, Industrie-, Kern- und festgesetzte urbane Gebiete) schon immer verkürzte Abstandsflächentiefen gegolten haben.

Die Stadtverwaltung hat die Überarbeitung des Abstandsflächenrechts durch die jüngste Novelle der Bayerischen Bauordnung zum Thema gemacht, weil die Verkürzung der Abstandsflächen dazu geführt hat, dass sich wohl Kommunen in der weiteren Nachbarschaft mit diesem Thema befasst haben oder befassen wollen und dabei jedenfalls wohl teilweise den Erlass einer Abstandsflächensatzung mit einer Erhöhung der Abstandsflächentiefe anstreben bzw. eine entsprechende Satzung bereits erlassen haben.

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass in Vöhringen der Erlass einer gemeindlichen Satzung zu einer vom Gesetz abweichenden Abstandstiefe nicht veranlasst ist. Maßgeblich hier für ist, dass unseres Erachtens in Vöhringen samt Ortsteilen keine besonderen Umstände vorliegen, welche eine abweichende Regelung von der durch den bayerischen Landtag beschlossenen bayernweiten Regelung rechtfertigen bzw. erfordern würde (z. B. Altstadt, zentrumsnahe Konversionsfläche, umzuwidmende größere Gewerbeflächen im Ort).
Das Ziel der Regelung, mit Flächen verantwortungsbewusst umzugehen und deswegen verdichteter zu bauen und nach zu verdichten, ist für die Stadtverwaltung grundsätzlich erstrebenswert, weswegen gewisse aber überschaubare Risiken und Nachteile in Kauf genommen werden sollten.

Die Stadtverwaltung hat die Thematik auch bereits mit dem Landratsamt Neu-Ulm diskutiert. Dabei bestand Einigkeit, dass im Innerortsbereich von Vöhringen eine von 0,4 H abweichende Regelung nicht notwendig erscheint (oftmals dichte und teilweise zusammenhängende Bebauung) und dass im unbeplanten Innenbereich beispielsweise über die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl eine übermäßige Nachverdichtung grundsätzlich verhindert werden kann, weil ein Vorhaben ansonsten dem Einfügegebot nicht mehr entsprechen würde.
Bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanes sollte die Neuregelung der Abstandsflächen im Blick behalten werden, wobei das Bauplanungsrecht hier eigenständig Regelungen treffen kann.
Schließlich berichtete der Mitarbeiter des Landratsamtes Neu-Ulm, dass in Baden-Württemberg (Musterbauordnung) bei einem Mindestabstand von lediglich 2,50 m statt 3,0 m schon seit vielen Jahren das Prinzip 0,4 H gilt, ohne dass erhebliche Probleme bekannt geworden sind.

Die Stadtverwaltung spricht sich aus alledem gegen eine von der Bayerischen Bauordnung abweichende Regelung und damit gegen den Erlass einer Abstandsflächensatzung aus.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen macht von der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO, eine gemeindliche Satzung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu erlassen, keinen Gebrauch.“

Diskussionsverlauf

Aufgrund des Empfehlungsbeschlusses aus dem Bau- und Verkehrsausschuss ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen macht von der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO, eine gemeindliche Satzung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu erlassen, keinen Gebrauch.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofes Süd in Vöhringen; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Die Arbeiten für die Umgestaltung des Friedhofes Süd wurden vom Landschaftsarchitekturbüro B2 in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt öffentlich ausgeschrieben.

Insgesamt haben zur Submission am 09.02.2021 elf Firmen ein Angebot abgegeben.

Ursprünglich war angedacht, die Arbeiten in der Stadtratssitzung im Februar zu beauftragen. Diese ist allerdings aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt worden.

Um die zeitliche Vorgabe, die Arbeiten bis zu Allerheiligen am 01.11.2021 abschließen zu können, bedarf es einer kurzfristigen Beauftragung.

Wir rechnen hier mit erheblichen Lieferzeiten für die verwendeten Natursteinmaterialien.

Die Angebote wurden vom Büro B2 rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.

Das Ergebnis aus der Prüfung und Wertung der Angebote kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Zeba Gartengestaltung, Stockweg 1, 88489 Wain, zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt 609.382,70 € einschließlich 19 % MwSt.

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten wird an die Firma Zeba Gartengestaltung, Stockweg 1, 88489 Wain zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.02.2021 vergeben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage, wonach aufgrund der ausgefallenen Sitzung im Februar die Angelegenheit im Wege der dringlichen Anordnung durch ihn entschieden worden sei.
Hintergrund seien die zu erwartenden langen Lieferzeiten auf dem Pflanz- und Natursteinmarkt.

Der Stadtrat nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

Der Auftrag für die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten wird an die Firma Zeba Gartengestaltung, Stockweg 1, 88489 Wain zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.02.2021 vergeben.

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9. Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 23.07.2020 wurde durch das Gremium die Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen gebilligt.

Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Arbeiten.

Die Stadt Vöhringen hat auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die Arbeiten zu o. g. Maßnahme digital ausgeschrieben. Insgesamt haben 16 Firmen die Verdingungsunterlagen erhalten.

Zur Submission am 18.02.2021 wurden 6 digitale Angebote abgegeben:

- Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Günzburg
- Eckle GmbH, Langenau
- Kurt Motz Baubetriebsgesellschaft Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau GmbH & Co. KG, Illertissen
- Ritter und Deeg Ingenieur-Tiefbau GmbH & Co. KG, Kötz
- Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen
- Grimbacher Ingenieurbau GmbH & Co. KG, Münsterhausen

Die Firma Ritter und Deeg Ingenieur-Tiefbau GmbH & Co. KG, Kötz überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

In der Anlage finden Sie den Vergabevorschlag.

Der Auftrag für die Ausführung der Arbeiten zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen wird an die Firma Ritter und Deeg Ingenieur-Tiefbau GmbH & Co. KG, Kötz auf der Grundlage ihres Angebotes mit einer Auftragssumme von 565.384,26 € brutto vergeben.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Ausführung der Arbeiten zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen wird an die Firma Ritter und Deeg Ingenieur-Tiefbau GmbH & Co. KG, Kötz auf der Grundlage ihres Angebotes vergeben.“

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Arbeiten zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtung am Wertstoffhof in Vöhringen wird an die Firma Ritter und Deeg Ingenieur-Tiefbau GmbH & Co. KG, Kötz auf der Grundlage ihres Angebotes vergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 11
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11.1. Erneute Messung der Querungsfrequenz an der Rue de Vizille Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 11.1

Sachverhalt

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt nachfolgenden Antrag:

„Ein seit Jahren bestehendes Problem, ein sicheres Überqueren der Rue de Vizille im Bereich der Mittelstraße und Richard-Wagner-Straße zu ermöglichen, kann durch die Installation einer Bedarfsampelanlage behoben werden.

Dies wird auch vom gesamten Stadtrat der Stadt Vöhringen so vertreten.

Aufgrund dessen wurde über den Kreistag vom Straßenbauamt Krumbach an besagten Stellen eine provisorische Ampelanlage zur Ermittlung der Querungsfrequenz installiert.

Wie aus der Presse nun zu entnehmen war, soll aufgrund der erhobenen Daten an der Rue de Vizille in Vöhringen keine dauerhafte Fußgänger-Ampel installiert werden. Begründung des staatlichen Bauamtes Krumbach: Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen verlangt, dass mindestens 50 Fußgänger in der Spitzenstunde eine solche Querung nutzen müssen. Es fehlt somit die rechtliche Grundlage, den Weg über die Rue de Vizille mit einer Ampelanlage zu sichern.

Eine 2-monatige Testphase im Sommer 2020 erbrachte eine Querungsanzahl im Bereich der Mittelstraße von 9-15 Fußgänger pro Stunde und im Bereich der Richard Wagner Straße von 24-30 Fußgänger pro Stunde.
Wir , die SPD Fraktion stellen dieses Messergebnis in Frage und fordern eine erneute Messung an gleichen Stellen.

Begründung:
Die Covid 19 Pandemie wird unter Anderem bekämpft, indem deutlich in den Lebensalltag auch unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger eingegriffen wird. Viele Geschäfte, Cafe´s und Restaurants und auch Kinderspielplätze waren und sind weitgehend geschlossen. Schulen, Kindergärten und Horte sind nur äußerst begrenzt geöffnet. Das Treffen mit Freunden, Bekannten und Verwandten ist auf ein Mindestmaß zurückgeführt worden.

Das heißt: Im Messzeitraum waren deutlich weniger Menschen unterwegs.

Wir stellen hiermit den Antrag, dass die Verwaltung eine erneute Messung durch ein nochmaliges Installieren einer provisorischen Ampelanlage an gleicher Stelle bei der zuständigen Stelle, nach Beendigung der pandemiebedingten Einschränkungen beantragt.

Ich bitte Sie diesen Antrag bei der nächsten Stadtratssitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Volker Barth
Fraktionsvorsitzender SPD“

Diskussionsverlauf

Die SPD-Stadtratsfraktion führt aus, dass nach Ablehnung des Antrags nach einer Bedarfsampel im Kreistag, das Anliegen noch einmal aufgegriffen werden sollte. Dies begründe sich auch damit, dass an anderen Örtlichkeiten im Stadtgebiet, ebenfalls an Kreisstraßen gelegen, entsprechende Anlagen bereits vorhanden seien.

Die betroffenen Anwohner unterstützen das Ansinnen durch eine Unterschriftensammlung, welche an Herr Bürgermeister Neher übergeben worden ist.
Da die Messungen während des pandemiebedingt eingeschränkten Alltags erfolgt seien, wird die Wiederholung der Messung unter Normalumständen erneut beantragt.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die Beantragung erst nach dem Lockdown, wenn wieder gewohntes Leben eingekehrt ist Sinn mache. Hierzu seien die Anwohnerunterschriften eine willkommene Bekräftigung des Anliegens.

Ein Gremiumsmitglied regt an, grundsätzlich die Schaltzeiten der Ampelanlagen Senioren- und Kindgerechter zu gestalten. Insbesondere in der Ulmer Straße beim Neubau der Volksbank

Beschluss

Wir stellen hiermit den Antrag, dass die Verwaltung eine erneute Messung durch ein nochmaliges Installieren einer provisorischen Ampelanlage an gleicher Stelle bei der zuständigen Stelle, nach Beendigung der pandemiebedingten Einschränkungen beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11.2. Illerzell, gesperrter Weg östlich des Kanals Beantwortung der Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Zur Anfrage bezüglich der Sperrung des Weges entlang des Kanals konnte das Stadtbauamt nachstehende Rückmeldung seitens des Wasserwirtschaftsamtes erhalten:

Lt. Auskunft von Herrn Findler, WWA, war es aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig, den o.g. Weg für die Öffentlichkeit zu sperren und beschädigte / tote Bäume mit verringerter Standfestigkeit zu entnehmen.

Lt. Auskunft von Herrn Flussmeister Bronnenmayer, WWA, sind die Sperrungen seit 19.02.2021 wieder entfernt.

Diskussionsverlauf

Herr Kingler ergänzt den vorstehenden Sachverhalt, dass es sich bei der Rodung um flachwurzelnde, bruchgefährdete Eschen handelte. Das Wasserwirtschaftsamt habe ihm mitgeteilt, dass 700 Bäume neu gepflanzt werden. Er könne sich insofern auch die Anlage eines Lehrpfades für Kinder vorstellen und bitte darum, dies an das Wasserwirtschaftsamt weiterzugeben.

Herr Bürgermeister Neher befürwortet dies.

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11.3. Tangente Illerzell, Baumpflanzung, Hundekotstation, Wendemöglichkeit für Busse, Gehwegpflaster am Feuerwehrhaus Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Herr Brocke spricht der Verwaltung und dem Stadtrat sein Lob für die Baumpflanzung in Illerzell entlang der Illertangente aus. Dies stelle eine positive Aufwertung dar, was auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung widerspiegelt.

Herr Brocke teilt weiterhin mit, dass an der zweiten Einfahrt von Illerzell Richtung Vöhringen eine Hundekotstation aufgestellt sei, an der anderen Seite jedoch nichts. Hier würden sich jedoch viele Hundespaziergänger treffen und die Hinterlassenschaften dort belassen.
Er beantrage hier eine weitere Hundekotstation aufzustellen

An der mittleren Einfahrt habe die Einfassung der Straße gelitten und es sei teils nicht ersichtlich die Straße beginnt und wo der Grünstreifen endet.
Dies führe im südlichen Bereich durch Wendemanöver von Bussen dazu, dass diese in den Grünbereich geraten. Er bitte um Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus lösen sich auf dem Gehweg am Feuerwehrhaus Illerzell die Pflastersteine. Da dies eine Gefahr darstelle müssen diese wieder befestigt werden.

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11.4. Tempo 30 am Sportpark Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 11.4

Diskussionsverlauf

Herr Maier geht auf die bereits im Gremium behandelten Fußgängerüberwege in Vöhringen ein. Hierzu sei die Entscheidung bezüglich des Überweges am Sportpark vertagt worden. Nach Süden seien hierbei 30 km/h angeordnet, von Süden kommend jedoch 50 km/h. Dies solle nach Möglichkeit zum Schutz der sicheren Überquerung auf 30 km/h angeglichen werden.

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11.5. Earth Hour 2021: Licht aus, Klimaschutz an Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö 11.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter teilt mit, dass bereits vergangenes Jahr ein Antrag an Herr Bürgermeister Janson für die Aktion Licht aus, Klimaschutz an gestellt worden ist. Die Reaktionsfrist sei hier jedoch zu kurz gewählt gewesen.
Dementsprechend sei sehr erfreulich, dass das Thema mit einem Artikel im Wochenblatt „Extra“ aufgegriffen worden ist.

Datenstand vom 10.06.2021 09:49 Uhr