Datum: 15.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Dachausbau und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Drosselweg 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)
1.2 Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen; Bauort: "Neue Welt 6a und 6b" in Illerberg (Flur-Nr. 1552/7)
1.3 Herstellen einer Überdachung zur trockenen Lagerung von Metallschrotten an der Nordseite von Geb. 96; Bauort:, "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
1.4 Erweiterung einer Doppelhaushälfte um einen kalten Wintergarten; Bauort: "Försterweg 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 944/7)
1.5 Aufsetzen von Dachgauben und Anbau eines Windfangs samt WC; Bauort: "Hechtstraße 18" in Vöhringen
1.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage; Bauort: "Wiesgehrenweg 20" in Illerberg (Flur-Nr. 976/1)
1.7 Nachträgliche Veränderung zur Nutzungsänderung Ausbau Schreinerei zu Wohnungen; Bauort: "Bahnhofstraße 32a" (Flur-Nr. 192 und 190/3)
1.8 Aufstellung eines Lagerzeltes; Bauort: "Otto-Hahn-Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 504 Gem. Thal)
1.9 Tektur (Dachterrasse) zur bestehenden Baugenehmigung; Bauort: "Weißenhorner Straße 33" in Illerberg (Flur-Nr. 1514)
1.10 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten; Bauort: "Goethestraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 811/3)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
4 Neubaugebiet Kranichstraße Ost und West; Nahwärmekonzept; Vorstellung und Billigung des Konzeptes; Vorberatung
5 Ausbau der "Alten Poliere" in Vöhringen; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Zustand des Kanalufers im Bereich der Uferstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler
7.2 Gaststätte "Brückle" mit Festplatz in Illerzell; Anfrage von Herrn Lackner
7.3 Eventuelle Anlegung eines Mountain-Biker-Parcours mit Aushubmaterial im Umfeld der Kranichstraße in Vöhringen; Anfrage von Herrn Lackner

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 1
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1.1. Dachausbau und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Drosselweg 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 01.08.2017, AZ. 31-6024.2-20170503, für den Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Beschluss

„Gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 01.08.2017, AZ. 31-6024.2-20170503, für den Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen; Bauort: "Neue Welt 6a und 6b" in Illerberg (Flur-Nr. 1552/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplanten zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen wird in Aussicht gestellt, nachdem diesen keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange dem Grunde nach entgegenstehen.

Die verkehrliche Erschließung für die beantragten lediglich zwei Wohneinheiten kann über den vorhandenen städtischen Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg erfolgen.

In Absprache mit dem Bauherrn werden die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung privatrechtlich geregelt.“
 

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplanten zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen wird in Aussicht gestellt, nachdem diesen keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange dem Grunde nach entgegenstehen.

Die verkehrliche Erschließung für die beantragten lediglich zwei Wohneinheiten kann über den vorhandenen städtischen Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg erfolgen.

In Absprache mit dem Bauherrn werden die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung privatrechtlich geregelt.“
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Herstellen einer Überdachung zur trockenen Lagerung von Metallschrotten an der Nordseite von Geb. 96; Bauort:, "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Erweiterung einer Doppelhaushälfte um einen kalten Wintergarten; Bauort: "Försterweg 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 944/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Aufsetzen von Dachgauben und Anbau eines Windfangs samt WC; Bauort: "Hechtstraße 18" in Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage; Bauort: "Wiesgehrenweg 20" in Illerberg (Flur-Nr. 976/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ wird zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist ein Laubbaum/Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer von Garage und Carport sollten auch aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Gestaltung als Flachdach begrünt werden.

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet, in dem die Stadt Vöhringen von der Entwässerungspflicht befreit ist.
Die Entwässerungspflicht liegt somit in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers.
Der Anschluss z.B. an eine Drei-Kammer-Klärgrube mit biologischer Reinigungsstufe ist über einen Wasserrechtsantrag beim Landratsamt Neu-Ulm genehmigen zu lassen.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ wird zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist ein Laubbaum/Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer von Garage und Carport sollten auch aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Gestaltung als Flachdach begrünt werden.

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet, in dem die Stadt Vöhringen von der Entwässerungspflicht befreit ist.
Die Entwässerungspflicht liegt somit in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers.
Der Anschluss z.B. an eine Drei-Kammer-Klärgrube mit biologischer Reinigungsstufe ist über einen Wasserrechtsantrag beim Landratsamt Neu-Ulm genehmigen zu lassen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Nachträgliche Veränderung zur Nutzungsänderung Ausbau Schreinerei zu Wohnungen; Bauort: "Bahnhofstraße 32a" (Flur-Nr. 192 und 190/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben bzw. die vorgesehene Nutzungsänderung, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben bzw. die vorgesehene Nutzungsänderung, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Aufstellung eines Lagerzeltes; Bauort: "Otto-Hahn-Straße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 504 Gem. Thal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße St 2031“ wird zugestimmt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord-Ost I an der Staatsstraße St 2031“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Tektur (Dachterrasse) zur bestehenden Baugenehmigung; Bauort: "Weißenhorner Straße 33" in Illerberg (Flur-Nr. 1514)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.9

Empfehlung

„Gegen das geplante Tekturvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Tekturvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten; Bauort: "Goethestraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 811/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Beschließend 1.10

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein Kinderspielplatz gemäß Art. 7 Abs. 3 Bayerische Bauordnung zu errichten.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein Kinderspielplatz gemäß Art. 7 Abs. 3 Bayerische Bauordnung zu errichten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach in der Gemarkung Thal die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Gegenstand der Planung ist die gesamte ehemalige Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden. Der Änderungsbereich umfasst somit Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal in einer Größe von ca. 4,13 ha.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell Flächen für Versorgungsanlagen mit der Bezeichnung Bauschuttdeponie dar. Im Randbereich sind darüber hinaus Grünflächen sowie Einzelbäume als Eingrünung dargestellt. Nordöstlich, getrennt durch eine Grünfläche, ist ebenfalls eine Versorgungsfläche mit der Bezeichnung Kompostierungsanlage dargestellt. Die gesamte Versorgungsfläche ist darüber hinaus als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gekennzeichnet.

Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor. Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen

15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem anschließenden Tagesordnungspunkt Frau Reiser vom Ingenieurbüro Kling Consult GmbH.
Frau Reiser stellt sodann die angestrebte Flächennutzungsplanänderung anhand einer digitalen Präsentation (siehe Anlage) vor.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal und hat eine Größe von ca. 4,13 ha. Auf dem gesamten Gelände hat sich entsprechend der Rekultivierungsplanung für die Deponie Magerrasen entwickelt. In den Hangbereichen wurden Sträucher in Gruppen gepflanzt. Im Randbereich ist das Areal von einer Eingrünung aus Sträuchern und Bäumen umgeben, die insbesondere am westlichen Rand gut ausgebildet ist. Die ehemalige Deponie, die sich als Hügel um ca. 15 m über die umgebende Illertalebene erhebt, ist damit bereits im Bestand sehr gut eingegrünt.

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie (ca. 18.760 m²)

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule und der Betriebseinrichtungen 3 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen

-        Festsetzung einer privaten Grünfläche (ca. 22.520 m²) sowie von Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt in Orientierung am interministeriellen Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 19. November 2009 zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen und berücksichtigt eine Überplanung von noch jungen Strauchflächen im östlichen Hangbereich. Insgesamt wird durch die Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes auf der ehemaligen Deponie ein Ausgleichsflächenbedarf von 4.462 m² hervorgerufen. Geeignete Ausgleichsflächen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans nachgewiesen.

Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.

Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen

Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2)        Begründung mit Umweltbericht

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Frau Reiser vom Ingenieurbüro Kling Consult GmbH erläutert anhand einer digitalen Präsentation (siehe Anlage) die vorgesehene Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Zulassung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich des städtischen Recyclinghofes im Birkach.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neubaugebiet Kranichstraße Ost und West; Nahwärmekonzept; Vorstellung und Billigung des Konzeptes; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Ziel der Stadtverwaltung ist es, im Zuge der Schaffung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße, auch ein nachhaltiges Nahwärmekonzept aus erneuerbaren Energien zu entwickeln.
Zusammen mit der SWU aus Ulm wurde deshalb ein erstes Konzept für die Versorgung des Wohngebietes erarbeitet.

Vorgabe war, verschiedene Wärmekonzepte zu untersuchen und gegenüberzustellen.

Auch eine mögliche Wärmenutzung der benachbarten Kläranlage bzw. der Wieland-Werke wurden hier untersucht.

Ziel ist es, ein konstant verfügbares Nahwärmenetz mit möglichst wenig CO2-Emissionen zu erhalten. Des Weiteren soll die Errichtung und der Unterhalt des Netzes wirtschaftlich vertretbar sein.

Stadtverwaltung und SWU favorisieren nach eingehender Prüfung deshalb eine kalte Nahwärmeleitung.

Details können Sie dem beiliegenden Konzept entnehmen.

Über eine Regelung im Kaufvertrag könnten die Bauwerber der städtischen Grundstücke verpflichtet werden, am Wärmenetz anzuschließen.

Darüber hinaus werden weitere ökologische Quartierslösungen angestrebt. Diese werden im Nachgang zur Festlegung des Konzeptes weiter erarbeitet und sollen das Nahwärmenetz weiter unterstützen.

Erste Überlegungen sind, städtische Photovoltaikflächen, Energie über Photovoltaik zentral zu speichern, E-Ladestationen, Carsharing, Bikesharing etc.

Empfehlung

„Das favorisierte Konzept der kalten Nahwärme für das Baugebiet an der Kranichstraße wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Thema die Herren Hönig und Renz von der SWU Energie GmbH, bevor Herr Renz anhand einer erarbeiteten Studie zur Wärmeversorgung  für die an der Kranichstraße angestrebte Wohnbebauung (siehe Anlage) die möglichen Quartierslösungen vorstellt.
Herr Renz geht dabei insbesondere erklärend auch auf das favorisierte Konzept der „kalten Nahwärme“ ein.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass sich das Institut für systemische Energieberatung der Hochschule Landshut sehr positiv zu der „kalten Nahwärme“ geäußert habe, insbesondere in Kombination mit einer beispielsweise jeweils hauseigenen Photovoltaikanlage.  

In der sich anschließenden Aussprache zeigt sich die Zufriedenheit mit dem Sachvortrag der SWU Energie GmbH auch bei den Stadträten, die offensichtlich diesbezüglich technisch sehr versiert sind.

Seitens Bürgermeister Neher wird auf Nachfrage erläutert, dass die Stadtverwaltung vorhabe, über die privatrechtlichen Grundstückskaufverträge darauf hinzuwirken, dass etwa auf den einzelnen Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage installiert und ein ambitionierter ökologischer Standard realisiert werde.  

Beschluss

„Das favorisierte Konzept der kalten Nahwärme für das Baugebiet an der Kranichstraße wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Ausbau der "Alten Poliere" in Vöhringen; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Ausbau der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße) ist seit Jahren ein immer wiederkehrendes Thema, welches die Stadt Vöhringen bewegt.
Ungeachtet dessen, dass es sich hier um einen städtebaulich sehr hochwertigen innerörtlichen Bereich handelt, beschäftigt vor allem die zentrale Frage der zukünftigen Befahrung des Abschnittes den Vöhringer Stadtrat.
Wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt, will die Stadtverwaltung den Ausbau der „Alten Poliere“ sowie die Sanierung der Bahnhofstraße mit Bahnhofsumfeld in den kommenden Jahren in Angriff nehmen.
Zu lange liegen das Umfeld der Poliere sowie das Bahnhofsareal als wichtiges Aushängeschild der Stadt Vöhringen im Argen.
Um den gestalterisch sehr anspruchsvollen Bereich auch bestmöglich planerisch zu betrachten, würde die Stadtverwaltung hier gerne mit der Städtebauförderung zusammenarbeiten.
Auch im Hinblick möglicher Fördermittel erscheint dies attraktiv.
Nach ersten Gesprächen mit der Regierung von Schwaben wurde folgende Vorgehensweise in Erwägung gezogen:
Als erster Abschnitt könnte die Sanierung der Bahnhofstraße mit Poliere umgesetzt werden, danach als zweiter Abschnitt das Bahnhofsumfeld mit Bahnhof.
Der erste Abschnitt ist stark geprägt von der zentralen Frage der Durchgängigkeit der Poliere. Aus Sicht der Stadtverwaltung und auch der Regierung von Schwaben wäre es hier wenig sinnvoll, mit einem städtebaulichen Wettbewerb über die Gestaltung der Poliere zu starten. Vielmehr sollte vorab die Frage der Befahrbarkeit der Poliere geklärt werden.
Bei einem Wettbewerb vor Klärung dieser Frage bestünde die Gefahr, einen Siegerentwurf zu bekommen, der evtl. in der Praxis nicht umgesetzt werden kann.
Deshalb erfolgt der Vorschlag der Stadtverwaltung und der Städtebauförderung, in einer Machbarkeitsuntersuchung durch ein geeignetes Büro die zukünftige Befahrung der Poliere zu klären.
Teil dieser Untersuchung müssen zwingend ein aktuelles Verkehrsgutachten sowie mehrere Befahrungsvarianten sein. Die Varianten sollten einen gewissen detaillierten Ausarbeitungsstand haben, um auch hinreichend über die Maßnahmen abstimmen zu können.
Die Eckpunkte und Vorgaben der Stadt zu dieser Machbarkeitsstudie werden in Abstimmung mit dem Stadtrat in einer gesonderten Sitzung festgelegt.
Erst, wenn eine Entscheidung zur Durchgängigkeit der Poliere getroffen worden ist, macht es Sinn, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, um auch eine spätere Umsetzbarkeit garantieren zu können.
Der zweite Abschnitt kann zu gegebener Zeit, evtl. nach Baubeginn des ersten Abschnittes, näher betrachtet und aufgeplant werden. Auch hier besteht die Möglichkeit eines städtebaulichen Wettbewerbs.

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Festlegung der zukünftigen Durchgängigkeit der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße).

Die Vorgaben und Kriterien der Machbarkeitsstudie werden in Absprache mit dem Stadtrat aufgestellt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt kurz ein, dass sich die Stadtverwaltung Gedanken gemacht habe, wie dieses sicherlich heikle Thema angesichts unterschiedlicher Auffassungen in den Gremien angegangen werden soll, bevor Herr Söhner u. a. ausführt, dass das Stadtbauamt bereits mit der Städtebauförderung diesen für die Stadt Vöhringen auch im Zusammenhang mit der Bahnhofstraße sowie dem Bahnhof sehr bedeutsamen Bereich besprochen habe.
Im Ergebnis könne festgehalten werden, dass es insbesondere angesichts der bislang nicht geklärten Frage, ob die „Alte Poliere“ für den Kraftfahrtverkehr komplett offen, teiloffen oder geschlossen werden soll, angezeigt ist, zunächst im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie die wesentlichen Kriterien der Stadt Vöhringen für die „Alte Poliere“ festzulegen, bevor dann ein Städtebaulicher Wettbewerb mit entsprechenden Vorgaben durchgeführt wird.

Bürgermeister Neher erläutert ergänzend, dass für die Machbarkeitsstudie die Vorgaben und Kriterien gemeinsam mit dem Stadtrat erarbeitet werden sollen um möglichst sicher zu sein, alle wesentlichen Gesichtspunkte eruiert zu haben, bevor dann nach Gewichtung und Bewertung die notwendige politische Entscheidung getroffen wird.

Einige Gremiumsmitglieder nehmen Bezug auf frühere Überlegungen in Zusammenarbeit mit Prof. Schirmer, welcher auch die westlich des Mühlbachs gelegenen Grundstücke betrachtet hat und bitten um deren Überlassung an die Mitglieder des Stadtrates.
Bürgermeister Neher sichert dies zu.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Festlegung der zukünftigen Durchgängigkeit der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße).

Die Vorgaben und Kriterien der Machbarkeitsstudie werden in Absprache mit dem Stadtrat aufgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 7
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7.1. Zustand des Kanalufers im Bereich der Uferstraße in Illerzell; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Klingler berichtet, dass die bereits monierten und bekannten Löcher im Uferbereich des Kanals in der Uferstraße in Illerzell nach wie vor bestehen und seines Erachtens durch die Aktivitäten des Bibers sogar noch mehr geworden sind. Das in diesem Bereich montierte Geländer neige sich Richtung Kanal und die vorhandene Uferbepflanzung gehöre nach seiner Ansicht insbesondere auf Standfestigkeit untersucht.

Es sei sehr bedauerlich so Herr Klingler weiter, dass der Grundstückseigentümer bzw. Unterhaltspflichtige den unguten Zustand bislang nicht behoben habe.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Hinweise und gibt diese weiter.

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7.2. Gaststätte "Brückle" mit Festplatz in Illerzell; Anfrage von Herrn Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Lackner berichtet, dass vor längerer Zeit vereinbart worden sei, im Bereich des Festplatzes Illerzell für das Dorffest eine größere Fläche zu befestigen, damit insbesondere die während des Dorffestes jeweils installierte Küche dann komplett auf befestigtem Grund stehen könnte. Die Planierungsarbeiten sollten an einen Unternehmer vergeben werden, während sich die Ortsvereine um die weiteren Arbeiten gekümmert hätten.

Herr Lackner berichtet weiter, dass seinerzeit auch über die Verlegung einer Abflussleitung gesprochen worden sei. Nachdem diese allerdings Kosten von etwa 30.000,-- bis 40.000,-- € verursacht hätte, wurde deren mögliche Realisierung verworfen. Deswegen sollte aber die bestehende Grube, welche während des Dorffestes als Sammeleinrichtung für Schmutzwasser verwendet und während des Festes mehrfach durch die Firma Knittel geleert wird, auf Dichtigkeit geprüft werden, nicht zuletzt weil das Grundstück im Eigentum der Stadt Vöhringen steht.

Die Frage von Herrn Lackner, ob die beiden geschilderten Sachverhalte den anwesenden Vertretern der Verwaltung bekannt sind, wird verneint.
Bürgermeister Neher schlägt deswegen vor, diesbezüglich direkt auf das Stadtbauamt zuzugehen.

Herr Lackner erläutert, dass im Bereich der Gaststätte „Brückle“ eine Rampe sowie ein Rohr zum spielen für die Kleinkinder installiert worden sei. Diese Spielmöglichkeit werde zwar gut angenommen, werde allerdings auch schnell langweilig, weswegen er bittet darüber nachzudenken, ob und ggf. wie diese an der Gaststätte liegende Spielmöglichkeit für Kinder attraktiver gestaltet werden könnte.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

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7.3. Eventuelle Anlegung eines Mountain-Biker-Parcours mit Aushubmaterial im Umfeld der Kranichstraße in Vöhringen; Anfrage von Herrn Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Lackner führt aus, dass die Stadt Vöhringen beispielsweise im Sportpark in Vöhringen tolle Angebote für Kinder biete. Welche Angebote könne die Stadt Vöhringen aber Jugendlichen insbesondere im Alter zwischen 14 und 17 Jahren unterbreiten?

Aus Sicht von Herrn Lackner könnten mit dem im Bereich der Kranichstraße in absehbarer Zeit anfallenden erheblichen Aushub auf einem in der Nähe gelegenen städtischen Grundstück Erdhügel aufgeschüttet werden, welche insbesondere für Mountainbiker eine tolle Freizeitbeschäftigung bieten könnten.

Eventuell könnte damit auch eine Entspannung im Bereich der „Halde“ erreicht werden.
Die vom Stadtrat bestellten Jugendbeauftragten könnten seines Erachtens in die Überlegungen einbezogen werden.

Herr Söhner berichtet, dass das Stadtbauamt mit einem Landschaftsplaner auch diesbezüglich bereits gesprochen habe und diese Thematik angehen wolle.
Ungeachtet dessen bedankt sich Bürgermeister Neher für das Einbringen dieser Überlegungen.

Datenstand vom 10.06.2021 10:08 Uhr