Datum: 29.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:57 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.03.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.04.2021 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.04.2021 - öffentlicher Teil
2 Vereidigung von Herrn Matthias Wildt als Nachrücker für Herrn Peter Kelichhaus
3 Mandatswechsel in der FWG-Stadtratsfraktion - Benennung des Fraktionsvorsitzenden, stv. Fraktionsvorsitzenden und Bestellung für die Ausschuss-Sitze
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
6 Neubaugebiet Kranichstraße Ost und West; Nahwärmekonzept; Vorstellung und Billigung des Konzeptes
7 Ausbau der "Alten Poliere" in Vöhringen; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Erkunden der im Zusammenhang von Flurbereinigungsverfahren verrohrten Gewässerabschnitte und Entwässerungsleitungen sowie Aufnahme dieser Leitungen in das Geodateninformationssystem (GIS) Antrag Herr Georg Thalhofer
9.2 Arbeitsplätze auf dem Recyclinghof Anfrage Sascha Hinterkopf
9.3 Katastrophenschutz; Kommissionierung der Selbsttests durch das Landratsamt Neu-Ulm Anfrage Georg Thalhofer
9.4 Einhaltung von Corona-Regeln auf dem Recyclinghof Anfrage Harry Wedemeyer
9.5 Stadtradeln 2021 und Radverkehrskonzept Anfrage Markus Harzenetter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.03.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.04.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 12.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.04.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 15.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vereidigung von Herrn Matthias Wildt als Nachrücker für Herrn Peter Kelichhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das langjährige Stadtratsmitglied, FWG-Fraktionsvorsitzender Herr Peter Kelichhaus ist am 17.04.2021 im Alter von 77 Jahren verstorben. Herr Kelichhaus war seit 1990 bis zuletzt aktiv am kommunalrechtlichen Geschehen beteiligt.

Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen 2020 rückt als nächster Listennachfolger Herr Matthias Wildt in den Stadtrat nach.
Herr Wildt ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Matthias Wildt als Nachrücker des verstorbenen Herrn Peter Kelichhaus den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Matthias Wildt als Nachrücker des verstorbenen Herrn Peter Kelichhaus den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

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3. Mandatswechsel in der FWG-Stadtratsfraktion - Benennung des Fraktionsvorsitzenden, stv. Fraktionsvorsitzenden und Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Herrn Matthias Wildt, wird auch die Neuregelung personeller Besetzungen notwendig.

Die FWG-Stadtratsfraktion benennt Herrn Sascha Frick zum Fraktionsvorsitzenden.

Zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird Herr Harry Wedemeyer benannt.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020).

Nach Mitteilung der FWG-Stadtratsfraktion, wird Herr Matthias Wildt für die bislang von Herrn Kelichhaus wahrgenommenen Ämter bzw. Ausschüsse vorgeschlagen:

Haupt- und Umweltausschuss:

Für Herrn Peter Kelichhaus wird Herr Matthias Wildt vorgeschlagen.


Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Stellvertreter für Herrn Harry Wedemeyer wird Herr Matthias Wildt vorgeschlagen.


Vertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen:

Für Herrn Peter Kelichhaus wird Herr Matthias Wildt vorgeschlagen.

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt Herrn Matthias Wildt in den Haupt- und Umweltausschuss und als Vertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen.
Darüber hinaus wird Herr Matthias Wildt als Stellvertreter für Herrn Harry Wedemeyer im Bau- und Verkehrsausschuss bestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher teilt dem Gremium mit, dass die FWG-Stadtratsfraktion Herrn Sascha Frick zum Fraktionsvorsitzenden und Herrn Harry Wedemeyer zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden benannt hat.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat bestellt Herrn Matthias Wildt in den Haupt- und Umweltausschuss und als Vertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen.
Darüber hinaus wird Herr Matthias Wildt als Stellvertreter für Herrn Harry Wedemeyer im Bau- und Verkehrsausschuss bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach in der Gemarkung Thal die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Gegenstand der Planung ist die gesamte ehemalige Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden. Der Änderungsbereich umfasst somit Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal in einer Größe von ca. 4,13 ha.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell Flächen für Versorgungsanlagen mit der Bezeichnung Bauschuttdeponie dar. Im Randbereich sind darüber hinaus Grünflächen sowie Einzelbäume als Eingrünung dargestellt. Nordöstlich, getrennt durch eine Grünfläche, ist ebenfalls eine Versorgungsfläche mit der Bezeichnung Kompostierungsanlage dargestellt. Die gesamte Versorgungsfläche ist darüber hinaus als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gekennzeichnet.

Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor. Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen

15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Wolpert vom Ingenieurbüro Kling Consult GmbH und verweist auf die Vorstellung und den gefassten Empfehlungsbeschluss im Bau- und Verkehrsausschuss.
Herr Wolpert stellt sodann die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes anhand einer Präsentation mit den wesentlichen Aspekten vor.

Ohne weitere Sachbeiträge ergeht nachstehender

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1 der Gemarkung Thal und hat eine Größe von ca. 4,13 ha. Auf dem gesamten Gelände hat sich entsprechend der Rekultivierungsplanung für die Deponie Magerrasen entwickelt. In den Hangbereichen wurden Sträucher in Gruppen gepflanzt. Im Randbereich ist das Areal von einer Eingrünung aus Sträuchern und Bäumen umgeben, die insbesondere am westlichen Rand gut ausgebildet ist. Die ehemalige Deponie, die sich als Hügel um ca. 15 m über die umgebende Illertalebene erhebt, ist damit bereits im Bestand sehr gut eingegrünt.

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie (ca. 18.760 m²)

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule und der Betriebseinrichtungen 3 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen

-        Festsetzung einer privaten Grünfläche (ca. 22.520 m²) sowie von Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt in Orientierung am interministeriellen Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 19. November 2009 zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen und berücksichtigt eine Überplanung von noch jungen Strauchflächen im östlichen Hangbereich. Insgesamt wird durch die Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes auf der ehemaligen Deponie ein Ausgleichsflächenbedarf von 4.462 m² hervorgerufen. Geeignete Ausgleichsflächen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans nachgewiesen.

Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.

Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor. Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen

Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2)        Begründung mit Umweltbericht

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die Sitzungsvorlage und Vorbehandlung im Bau- und Verkehrsausschuss.

Demnach fasst der Stadtrat ohne weitere Diskussion folgenden

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ für einen Teilbereich der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 497 und 497/1, Gemarkung Thal. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29.04.2021.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 29.04.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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6. Neubaugebiet Kranichstraße Ost und West; Nahwärmekonzept; Vorstellung und Billigung des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Ziel der Stadtverwaltung ist es, im Zuge der Schaffung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße, auch ein nachhaltiges Nahwärmekonzept aus erneuerbaren Energien zu entwickeln.
Zusammen mit der SWU aus Ulm wurde deshalb ein erstes Konzept für die Versorgung des Wohngebietes erarbeitet.

Vorgabe war, verschiedene Wärmekonzepte zu untersuchen und gegenüberzustellen.

Auch eine mögliche Wärmenutzung der benachbarten Kläranlage bzw. der Wieland-Werke wurden hier untersucht.

Ziel ist es, ein konstant verfügbares Nahwärmenetz mit möglichst wenig CO2-Emissionen zu erhalten. Des Weiteren soll die Errichtung und der Unterhalt des Netzes wirtschaftlich vertretbar sein.

Stadtverwaltung und SWU favorisieren nach eingehender Prüfung deshalb eine kalte Nahwärmeleitung.

Details können Sie dem beiliegenden Konzept entnehmen.

Über eine Regelung im Kaufvertrag könnten die Bauwerber der städtischen Grundstücke verpflichtet werden, am Wärmenetz anzuschließen.

Darüber hinaus werden weitere ökologische Quartierslösungen angestrebt. Diese werden im Nachgang zur Festlegung des Konzeptes weiter erarbeitet und sollen das Nahwärmenetz weiter unterstützen.

Erste Überlegungen sind, städtische Photovoltaikflächen, Energie über Photovoltaik zentral zu speichern, E-Ladestationen, Carsharing, Bikesharing etc.

Empfehlung

„Das favorisierte Konzept der kalten Nahwärme für das Baugebiet an der Kranichstraße wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt die Herren Hönig und Renz von der SWU Energie GmbH zum Tagesordnungspunkt.
Herr Renz stellt anhand einer erarbeiteten Studie die möglichen Wärmeversorgungskonzepte für die angestrebte Wohnbebauung an der Kranichstraße vor. Beleuchtete Argumente sind dabei unter anderem: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz aber auch der Primärengergiefaktor.
Insbesondere das favorisierte Konzept der kalten Nahwärme wird näher beleuchtet, da durch die niedrigeren Temperaturen im Leitungsnetz geringere Wärmeverluste zu verzeichnen sind.

In der sich anschließenden Aussprache werden Detailfragen, wie beispielsweise einer möglichen Kombination mit Photovoltaikanlagen bzw. auch die ergänzende Nutzung von Kachel- oder Kaminöfen thematisiert.
Eine eventuelle Verpflichtung zum Betrieb von Photovoltaikanlagen für künftige Grundstückseigentümer wird kritisch diskutiert.

Nach weiterer Aussprache fasst das Gremium folgenden

Beschluss

„Das favorisierte Konzept der kalten Nahwärme für das Baugebiet an der Kranichstraße wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Ausbau der "Alten Poliere" in Vöhringen; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.04.2021 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Ausbau der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße) ist seit Jahren ein immer wiederkehrendes Thema, welches die Stadt Vöhringen bewegt.
Ungeachtet dessen, dass es sich hier um einen städtebaulich sehr hochwertigen innerörtlichen Bereich handelt, beschäftigt vor allem die zentrale Frage der zukünftigen Befahrung des Abschnittes den Vöhringer Stadtrat.
Wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt, will die Stadtverwaltung den Ausbau der „Alten Poliere“ sowie die Sanierung der Bahnhofstraße mit Bahnhofsumfeld in den kommenden Jahren in Angriff nehmen.
Zu lange liegen das Umfeld der Poliere sowie das Bahnhofsareal als wichtiges Aushängeschild der Stadt Vöhringen im Argen.
Um den gestalterisch sehr anspruchsvollen Bereich auch bestmöglich planerisch zu betrachten, würde die Stadtverwaltung hier gerne mit der Städtebauförderung zusammenarbeiten.
Auch im Hinblick möglicher Fördermittel erscheint dies attraktiv.
Nach ersten Gesprächen mit der Regierung von Schwaben wurde folgende Vorgehensweise in Erwägung gezogen:
Als erster Abschnitt könnte die Sanierung der Bahnhofstraße mit Poliere umgesetzt werden, danach als zweiter Abschnitt das Bahnhofsumfeld mit Bahnhof.
Der erste Abschnitt ist stark geprägt von der zentralen Frage der Durchgängigkeit der Poliere. Aus Sicht der Stadtverwaltung und auch der Regierung von Schwaben wäre es hier wenig sinnvoll, mit einem städtebaulichen Wettbewerb über die Gestaltung der Poliere zu starten. Vielmehr sollte vorab die Frage der Befahrbarkeit der Poliere geklärt werden.
Bei einem Wettbewerb vor Klärung dieser Frage bestünde die Gefahr, einen Siegerentwurf zu bekommen, der evtl. in der Praxis nicht umgesetzt werden kann.
Deshalb erfolgt der Vorschlag der Stadtverwaltung und der Städtebauförderung, in einer Machbarkeitsuntersuchung durch ein geeignetes Büro die zukünftige Befahrung der Poliere zu klären.
Teil dieser Untersuchung müssen zwingend ein aktuelles Verkehrsgutachten sowie mehrere Befahrungsvarianten sein. Die Varianten sollten einen gewissen detaillierten Ausarbeitungsstand haben, um auch hinreichend über die Maßnahmen abstimmen zu können.
Die Eckpunkte und Vorgaben der Stadt zu dieser Machbarkeitsstudie werden in Abstimmung mit dem Stadtrat in einer gesonderten Sitzung festgelegt.
Erst, wenn eine Entscheidung zur Durchgängigkeit der Poliere getroffen worden ist, macht es Sinn, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, um auch eine spätere Umsetzbarkeit garantieren zu können.
Der zweite Abschnitt kann zu gegebener Zeit, evtl. nach Baubeginn des ersten Abschnittes, näher betrachtet und aufgeplant werden. Auch hier besteht die Möglichkeit eines städtebaulichen Wettbewerbs.

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Festlegung der zukünftigen Durchgängigkeit der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße).

Die Vorgaben und Kriterien der Machbarkeitsstudie werden in Absprache mit dem Stadtrat aufgestellt.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass vorliegend lediglich die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Abstimmung stehe. Insbesondere detaillierte Vorgaben und Kriterien zur Ausgestaltung, habe das Gremium in späteren Schritten festzulegen.

Nach einzelnen Rückfragen aus dem Gremium inwieweit bereits Festlegungen seitens der Verwaltung getroffen worden seien, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass die Machbarkeitsstudie ergebnisoffen gestaltet werde. Die hierbei gewonnen Erkenntnisse und deren Bewertung sollen dem Gremium möglichst alle zur Entscheidung notwendigen Gesichtspunkte aufzeigen.

Herr Söhner ergänzt, dass viele Faktoren in den vorliegenden Plänen aus der Zusammenarbeit mit Prof. Schirmer nicht enthalten sind bzw. sich in den vergangenen 15 Jahren die Rahmenbedingungen verändert haben. Ziel sei es, so viel verlässliche Informationen wie möglich bereitzustellen.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung zur Festlegung der zukünftigen Durchgängigkeit der „Alten Poliere“ (Richard-Wagner-Straße zwischen Rue de Vizille und Bahnhofstraße).

Die Vorgaben und Kriterien der Machbarkeitsstudie werden in Absprache mit dem Stadtrat aufgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9
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9.1. Erkunden der im Zusammenhang von Flurbereinigungsverfahren verrohrten Gewässerabschnitte und Entwässerungsleitungen sowie Aufnahme dieser Leitungen in das Geodateninformationssystem (GIS) Antrag Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Georg Thalhofer stellt nachstehenden Antrag:

„Erkunden der im Zusammenhang von Flurbereinigungsverfahren verrohrten Gewässerabschnitte und Entwässerungsleitungen sowie Aufnahme dieser Leitungen in das Geodateninformationssystem (GIS)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Flurneuordnung im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn und später in den Jahren 1980 bis 1986 wurden insbesondere in den Stadtteilen Illerberg und Thal verschiedene Fließgewässerabschnitte verrohrt bzw. einige Entwässerungsleitungen neu gebaut. Die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren wurden von der damaligen Direktion für ländliche Entwicklung Krumbach (heute Amt für ländliche Entwicklung) selbst durchgeführt. Die Stadt Vöhringen ist aber als Rechtsnachfolger der inzwischen aufgelösten Teilnehmergemeinschaften für den Unterhalt der Gewässer dritter Ordnung zuständig. Dazu ist es wichtig, dass die Stadt auch über die Lage und den Verlauf insbesondere von verrohrten Gewässerabschnitten informiert ist. Auch der Unterhalt von Entwässerungsanlagen (z. B. im Bereich des Feldweges Flur-Nr. 1845, Gemarkung Illerberg) dürfte zu den Aufgaben der Stadt Vöhringen gehören. Inzwischen wurde im Landkreis Neu-Ulm ein Geodateninformations-system (GIS) eingeführt, in dem diese Daten einfach zu speichern und bei Bedarf einfach abzurufen sind.

Ich bitte deshalb die Stadtverwaltung
a) beim Amt für ländliche Entwicklung Krumbach die entsprechenden Planunterlagen anzufordern,
b) diese Daten in das GIS zu übernehmen,
c) ggf. die Lage vor Ort zu prüfen und ggf. weitere Daten zu ermitteln (Rohrdurchmesser, Einlauf- und Kontrollschächte, ...).

In folgenden Fällen gab es bereits teils erhebliche Probleme, da die Lage des verrohrten Gewässerabschnittes bzw. der Entwässerungsleitungen nicht bekannt war:
  • Bau eines Biomasselagers auf dem Grundstück Flur-Nr. 1171 (unzulässige Überbauung des verrohrten Gewässerabschnittes)
  • Entwässerung des Baugebietes nördliche Witzighauser Straße
  • Neubau Reiterhof in der Riedhofstraße

Auch werden gemeindliche Feldwege (z. B. Feldweg Flur-Nr. 1845, Gemarkung Illerberg) über Einlaufschächte und Rohrleitungen entwässert. Auch hier wäre eine Einmessung insbesondere der Einlaufschächte (Verschmutzung durch die landwirtschaftliche Nutzung) und der dazugehörenden Rohrleitungen sinnvoll.

Für Ihre Mühen danke ich schon im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Georg Thalhofer“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher berichtet ergänzend zum vorliegenden Antrag, dass entsprechende Gewässerabschnitte bereits im Geoinformationssystem enthalten seien. Auch wenn der Datenbestand derzeit nicht vollständig sei, werde dies sukzessive fortgeschrieben.

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9.2. Arbeitsplätze auf dem Recyclinghof Anfrage Sascha Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf teilt mit, dass vormals durch die zur Straße hin ausgerichteten Container der Wind auf dem Recyclinghof gebrochen wurde, es aktuell jedoch sehr windig sei. Eventuell bestehe die Möglichkeit, einen Windschutz am Zaun anzubringen.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu, dies zu prüfen.

Weiterhin sei ihm selbst bereits aufgefallen, dass Mitarbeiter grob und unverschämt angegangen worden seien.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, man stehe im Dialog mit den Mitarbeitern. Bei strafrechtlichen Angriffen scheue man auch straf- und zivilrechtliche Schritte zum Schutz der Mitarbeiter nicht.

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9.3. Katastrophenschutz; Kommissionierung der Selbsttests durch das Landratsamt Neu-Ulm Anfrage Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer bedankt sich im Namen des stellvertretenden Landrats, Franz-Clemens Brechtel, für die unkomplizierte Möglichkeit in einer hiesigen Halle die Kommissionierung der Selbsttests für Bildungseinrichtungen durchzuführen.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu, das Lob gerne an Verwaltung und Stadtbauhof weiterzugeben. Dies zeige die Wichtigkeit der kommunalen Zusammenarbeit.

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9.4. Einhaltung von Corona-Regeln auf dem Recyclinghof Anfrage Harry Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer teilt mit, ihm sei aufgefallen, dass Bürger teils ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf den Recyclinghof kommen. Dies führe auch zu Auseinandersetzungen mit dem städtischen Aufsichtspersonal.
Er bitte daher um einen Appell an die Vernunft der Bürger, möglichst über die Presse.

Herr Bürgermeister Neher sichert einen Hinweis in der Presse bzw. dem Amtsblatt zu.

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9.5. Stadtradeln 2021 und Radverkehrskonzept Anfrage Markus Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2021 ö 9.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter bedankt sich für die Veröffentlichung der Aktion „Stadtradeln“. Darüber hinaus wünsche er sich jedoch einen Verweis auf die Bürgerbeteiligungsplattform RADar!. Dies ermögliche den Bürgern der Verwaltung beispielsweise Schlaglöcher, plötzlich endende Radwege etc. zu melden.

Herr Bürgermeister Neher sichert zu, diese Ergänzung zu prüfen.

Weiterhin erkundigt sich Herr Harzenetter nach der Präsentation bzw. dem Sachstand zum Radverkehrskonzept.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, man wolle hierfür die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm, Frau Antonia Gordt, mit einbinden. Dies sei jedoch bislang terminlich gescheitert.
Die Vorstellung sei jedoch für die Stadtratssitzung im Mai vorgesehen.

Datenstand vom 10.06.2021 10:55 Uhr